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26.06.2015

Herr Professor Dr. Ralf Höcker, ein kleiner Schlosser aus dem Osten widerspricht Ihnen: Es gibt die vierte und fünfte Gewalt.

Offenbar in der Absicht, für eine oft genug völlig blödsinnige Inanspruchnahme seiner Kanzlei und der Gerichte zu werben, schreibt der Professor Ralf Höcker folgenden Unsinn:
"Es gibt keine fünfte Gewalt. Es gibt aber auch keine vierte. Deshalb darf der Name dieser Kolumne genauso größenwahnsinnig daher kommen, wie diejenigen Journalisten, die die Staatsgewalt gerne „vierteilen“ und sich wichtiger nehmen als sie sind – etwa in den Fällen Wulff und Kachelmann.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
So heißt es in Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes.

Von Medien steht da nichts!"
Mein lieber Professor Ralf Höcker, offenbar grassiert die Leseschwäche schon länger in Ihrer Kanzlei. Im Grundgesetz steht "Staatsgewalt". Nochmal "Staatsgewalt". Für Sie persönlich den von Ihnen überlesenen Teil nochmal fett: "Staats".

Die Presse hat nie behauptet, Staatsgewalt zu sein, und kein Blogger hat je behauptet (als solcher) Staatsgewalt zu sein. Ihr Artikel hat den Haken der juristischen Scheuklappen und selbst die sind eher Filzbrillen, weil selbst die Gesetze, nehmen wir einfach das StGB, noch ganz andere Gewaltbegriffe als die "Staatsgewalt" kennen.

Dann wollen wir mal sehen, was "Gewalt" ist:

Ohne jeden Zweifel ist die Anwendung einer Axt im Walde "Gewalt". Denn sie dient dazu, einen Zustand zu ändern: vertikaler stehender Baum zu horizontal liegender Baum - ich hoffe, das ist für einen Professor an einer "Europäische(n) Fachhochschule GmbH" ("EUFH") nicht zu schwierig. Halten wir das mal für die Allgemeinheit fest:

Die Anwendung von Gewalt dient dazu, Zustände gerichtet zu ändern.

Jetzt sehen wir mal nach welche Gewalten es gibt, mit denen Mitglieder einer Gesellschaft (nachfolgend "Subjekte") Zustände in der Gesellschaft ändern können:

Da wären natürlich die Gesetzgebung - mit welcher in einer halbwegs demokratischen Gesellschaft (wir befinden uns allerdings in einer postdemokratischen, hyperkorrupten Gesellschaft¹) Einfluss genommen werden kann. Auf die Gesetze kann man Einfluss nehmen, in dem man denen, die diese erlassen, klar macht, dass man diese auch von deren Pfründen trennen kann. Ich bin einer von denen, die so lange gebrüllt haben bis endlich im UWG eine Regelung zum Rechtsmissbrauch verankert wurde, die auch sonst im Zivilrecht Anwendung findet. Die Gerichte haben ja § 226 BGB beharrlich ignoriert. Es werden also auf Druck durch gesellschaftliche Subjekte Gesetze erlassen.

Womöglich halten sich die Mitglieder einer Gesellschaft an die Gesetze. Doch oft tun dieses gewisse Subjekte, darunter ein Teil Ihrer Mandanten, das nicht. Dann soll die Rechtsprechung dafür sorgen, dass die vollziehende Gewalt tätig wird. Das dürfte etwas sein, was auch der Herr Professor Ralf Höcker daher kennt, dass ein nicht ganz unbeachtlicher Teil seiner Mandanten irgendwann doch im Knast landete, womit wir bei der vollziehenden Gewalt wären. Das waren die ersten drei Gewalten.

Was aber ist, wenn Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt (z.B.) Polizei versagen - oder versagen sollen, weil z.B. die Justiz- und Innenminister Anordnungen (die es tatsächlich so gibt) erlassen haben, bestimmte Deliktgruppen - wie gerade massenhaften Betrug - (und damit kennen sich ganz bestimmt wieder einige Mandanten der Kanzlei Höcker sehr gut aus) praktisch nicht zu verfolgen?

Dann können sich gesellschaftliche Subjekte z.B. an die Presse wenden, deren ausdrückliche gesellschaftliche Aufgabe es ist, auf Missstände hinzuweisen. Nehmen wir mal den (tiefen) Fall des Brötchenbäckers Bernd Westerhorstmann, den der Herr Höcker aus den Akten seiner Kanzlei so gut kennt. Dieses Hinweisen auf Missstände ist aber ein Mittel, welches geeignet ist um Zustände zu ändern. Also "Gewalt". Zum einen kann diese vierte Gewalt nämlich den Gesetzgeber beeinflussen - die gesetzgebenden Subjekte wollen ja wieder gewählt werden - und zum anderen wird durch die Berichterstattung sozialer und ökonomischer Druck auf die Subjekte ausgeübt. Die Bäckerei ist zu - oder? Der Zustand wurde also geändert.

Sind jetzt Typen wie der Professor Ralf Höcker oder seine Kanzleimitglieder tätig geworden und haben oftmals lauthals lamentierend, unwahres und dummes Zeug parlierend die Gerichte (insbesondere die kriminellenfreundliche, pressefeindliche und leicht zu verarschende Pressekammer des LG Köln) davon überzeugt, dass die Berichterstattung angeblich "falsch" und also "rechtswidrig" sei, dann ist das mit der vierten Gewalt so eine Sache, denn die großen Medien sind wirtschaftlich handelnde Subjekte und Prozesse sind teuer. Es kommt zu einem Zustand, in welchem die Presse nur noch halbherzig, verklausuliert und unter Meidung der Nennung von Roß und Reiter berichtet - wodurch der Druck und leider auch die Warnfunktion entfällt.
"Die Meinungs- oder Pressefreiheit gewichtete das LG Köln dagegen gering.

Wie auch andere Forenbetreiber können wir nicht den Wahrheitsgehalt jeder einzelnen Aussage in Beschwerden und Kommentaren überprüfen, während unsere User und wir als Betreiber nach derzeitiger Rechtslage dafür haftbar gemacht werden können. Wir haben uns deshalb entschieden, die zahlreichen Beschwerden über Flirtcafe von unserer Seite zu nehmen und an deren Stelle diese redaktionelle Notiz zu setzen."


(So liest sich das, wenn den Umständen gerecht werdende Aussagen über die von vielen zur Nutzlosbranche gezählte Flirtcafe Online GmbH (früher "Medusa United Media GmbH") getätigt werden, zu welcher Ralf Höcker recht enge Beziehungen haben soll.)
Dann kommt die fünfte Gewalt ins Spiel, Herr Professor Doktor Ralf Höcker. Das sind Typen aus dem Volk, welche eine ganz andere, nicht so leicht zu beeinflussende Berichterstattung auf die Beine stellen und dort vor Betrügern und gierigen, asozialen Abzockern warnen und Roß und Reiter nennen, wo nach dem Versagen der ersten bis dritten (Staats-)Gewalt aus Angst um die Groschen der Aktionäre oder, weil durch Beteiligungen verbunden nun auch die vierte Gewalt, die kommerzielle Presse, versagt.

Und diese Typen aus "Kleinbloggersdorf" können dank ein paar so unscheinbarer Veränderungen wie dem Aufkommen des Internets ebensogut wie die große Presse dafür sorgen, dass auf asozial agierende Subjekte sozialer und ökonomischer Druck, ja sogar juristischer Druck ausgeübt wird. Einfach in dem diese Meinungen, Stimmungen und harte Tatsachen verbreiten und z.B. den Euroweb-"Großkopferten" so richtig heimleuchten. Denen wollen Sie absprechen, Gewalt auszuüben und das Handeln von Subjekten zu verändern, also die fünfte Gewalt zu sein? Ich versichere Ihnen, Ihre Mandantin, die Euroweb hat deren Handeln nicht nur an Gerichtsurteile und nachgewiesene Lügen (die teils ersetzt, teils dreist weiter vorgetragen wurden) angepasst, sondern auch z.B. an meine Berichterstattung.

Nun, wenn Sie sich überzeugen wollen: Die Herren Fratscher, Preuß und Stein von der Euroweb würden Ihnen gewiss Einiges darüber "vorweinen". Ebenso die Herren Rechtsanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz, welche dieses im Auftrag der Euroweb gegenüber den Gerichten vornahmen. Eine der Akten hat ja Ihre Kanzlei, die eine unter allen Aspekte völlig sinnfrei erscheinende  Berufung eingelegt hat. Da haben Sie ja die Akte der ersten Instanz: LG Düsseldorf, Az. 12 O 6/15. Und der Lügner und Abzockanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth, geb. Günter Werner Dürr? Der liegt sogar auf dem Münchner Nordfriedhof. In seinem Abschiedsmail schrieb er von sozialer Isolierung.

Übrigens, Herr Höcker, diese Pressemeldung fehlt auf Ihrem Portal:
"Kleiner Schlosser aus dem Osten setzt Unterlassungsbeschluss des LG Düsseldorf gegen großmäuligen Mandant der großmäuligen Kanzlei des Prof. Ralf Höcker durch."
Herr Professor Ralf Höcker: ich denke, Sie überschätzen sich. Auch wenn es in Ihrer öffentlichen Prostitution durch Pressemeldungen und als "VOCER-Kolumnist" offenbar nur darum geht, dass Sie ein paar kriminelle oder ebenso reiche wie dennoch asoziale Subjekte aus der Nutzlosbranche anlocken, die Ihre Dienste nutzen sollen um sich gegen berechtigte Vorwürfe der vierten und fünften Gewalt wehren. Denn damit, Herr Professor Ralf Höcker, verdienen Sie ja Ihr Geld.

Allerdings würde ich nicht behaupten, dass die Leistungen Ihrer Kanzlei der großmäuligen Bewerbung entsprechen. Ich denke, das ist alles nur "heiße Luft", Herr Professor ... und, falls sich nochmal ein Mitglied Ihrer Kanzlei auf ein Gefälligkeits-Gutachten des Dr. Frieder Nau beruft, dann sollten Sie wissen, dass dieses ohne weiteres auch auf Sie angewendet werden kann ... denn auf Ihrer Webseite fand ich Sätze wie "Das Recht der Marken und der Medien beherrschen wir exzellent."

Exzellenz? Das ist ungerechtfertigte Selbstüberhöhung, denn an der behaupteten Exzellenz mangelt es zumindest in diesem Einzelfall.

Aber, Sie sind ja in Köln. Da ist es nur ein kurzer Weg bis zu dem Psycho-Doktor Frieder Nau. Ich schlage vor, Sie versuchen den zu vertreten und meinen, warnenden Bericht über dessen leicht als solches durchschaubares, vorsätzlich falsches Gefälligkeitsgutachten aus dem Web zu bekommen und der Doktor schaut mal, was ob er im Gegenzug was für Sie tun kann. Ich kann Ihnen aber versichern, dass Sie den Bericht nicht aus dem Web bekommen. Das zu versuchen wäre, ich nehme mal das von Ihnen selbst gebrauchte Wort, "größenwahnsinnig".

¹) postdemokratisch:
  • Der Wille des Großkapitals hat mehr Gewicht als derjenige der Wähler.
¹) hyperkorrupt:
  • Die Großkonzerne  und Banken haben schon Interessenvertreter in den Ministerien, welche Verordnungen und sogar die Gesetzesvorlagen direkt schreiben - und bestechen die Abgeordneten gar nicht mehr nach alter Sitte. Löbliche Ausnahmen und schon konservatives Verhalten sind sinnlos hohe Honorare für leere und sinnlose Reden auf Selbstlobhudelkonkressen wo sich die 2. bis 6. Reihe der Manager im Licht der B und C-Promis aus der Politik sonnen darf, die natürlich gerne zu Sekt und Kaviar erscheinen und schon mal vorfühlen, wie die Pofalla-Rente wohl ausfallen wird.

10 Kommentare:

Claus Frickemeier hat gesagt…

Ups: http://meedia.de/2015/06/29/naehe-zu-dubiosen-dating-portalen-medienanwalt-hoecker-widerspricht-welt-bericht/

Anonym hat gesagt…

weiteres Beispiel für eine Zustandsänderung:

"Ist als Aufsichtsrat der Internetone AG zurückgetreten"
Quelle:
http://meedia.de/2015/06/29/naehe-zu-dubiosen-dating-portalen-medienanwalt-hoecker-widerspricht-welt-bericht/

Anonym hat gesagt…

Verehrtester Herr Reinholz!
Es wundert mich doch, dass Sie grundsätzlich auch die Rechtsvertreter an den Pranger stellen, die in einer Angelegenheit, die gegen Ihre Person geführt wird, die Interessen der Firma Euroweb oder deren Inhaber bzw. Geschäftsführer vertreten.
Jeder hat in Deutschland ein Recht darauf, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen und auf eine freie Wahl dieses Anwalts.
Dieses Recht steht auch Ihnen zu, ob Sie davon Gebrauch machen oder nicht!
Auch eine Anwaltskanzlei ist ein wirtschaftlich geführtes Unternehmen und deswegen stets darauf bedacht, Mandanten zu gewinnen, um mindestens ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben zu schaffen. Ein Anwalt legt nicht unbedingt Wert darauf, einen Sieg vor Gericht zu erzielen.
Grundsätzlich sollte man sich also in die jeweilige Situation versetzen, die zum Mandat geführt hat. Auch die eigenen Anwälte bekommen in den Gesprächen mit der Mandantschaft nur eine sehr einseitige Ansicht der Sachlage präsentiert. Auch ist es möglich, dass diese sogar angelogen werden. Es obliegt auch nicht dem jeweiligen Rechtsvertreter zu beurteilen, ob sein Mandant im Recht ist oder nicht. Er kann lediglich abschätzen, wie die Erfolgsaussichten unter den geschilderten Aspekten sind. Er kann nicht beurteilen, ob er dabei belogen wurde und ob es später vor Gericht ungeahnte Wendungen in der Angelegenheit gibt oder nicht.
Natürlich gibt es auch Anwälte, die sich komplett auf die Seite der Mandantschaft schlagen und vorsätzlich vor Gericht Wahrheiten verdrehen oder verschweigen. Aber grundsätzlich muss man jeder Kanzlei zugestehen, dass die vorgetragenen Fakten als Wahrheit verstanden werden.

Sie sollten sich also darauf konzentrieren, die Euroweb und nicht ihre Anwälte zu bekämpfen. Damit sind allerdings nicht alle Anwälte gemeint.

. hat gesagt…

"Natürlich gibt es auch Anwälte, die sich komplett auf die Seite der Mandantschaft schlagen und vorsätzlich vor Gericht Wahrheiten verdrehen oder verschweigen. Aber grundsätzlich muss man jeder Kanzlei zugestehen, dass die vorgetragenen Fakten als Wahrheit verstanden werden."

Nun, es kommt wieder darauf an, wie die Anwälte vertreten. Denn wenn die Schriftsätze offensichtlich unwahre Behauptungen und seitenweise Passagen beinhalten, mit welchen ich lediglich herabgewürdigt werden soll, dann ist diese Vorgehensweise nicht mehr durch die besonderen Obliegenheiten des Anwaltsberufes gedeckt.

Und dann befasse ich mich auch damit, was die Anwälte dummes, dreistes und womöglich sogar kriminelles tun.

Also: Einfach keine "Scheiße" bauen, dann bleibt der Jörg Reinholz auch still. So einfach ist das.

Anonym hat gesagt…

Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, dass ein Anwalt etwas Unangenehmes vorträgt, sondern warum er dies tut. Sie müssen den Vertretern der Gegenseite zugestehen, dass diese ihre Informationen im Normalfall durch die Mandantschaft erhalten. So werden Herabwürdigungen ausschließlich durch die Mandantschaft delegiert.
Sie sollten deswegen davon ausgehen, dass in Ihrem Fall der gegnerische Vertreter vom Mandanten genau dazu instruiert wurde, den Sachverhalt auf diese Art und Weise zu schildern.
Grundsätzlich kann die Rechtsvertretung nicht davon ausgehen, dass die Schilderungen über Ihre Persönlichkeit unwahr sind.
Es kommt im Leben eines Anwalts immer wieder zu Situationen, wo die eigene Überzeugung nicht konform mit der ausführenden Handlung ist. Man handelt lediglich im Auftrag.
Heute kämpft ein Anwalt mit großem Engagement für einen gekündigten Arbeitnehmer, der bitter um seine Existenz fürchtet und schon am nächsten Tag muss er als Vertreter eines Arbeitgebers exakt für das Gegenteil kämpfen.
Aus diesen Gründen sollten Sie in Ihrem Blog darauf verzichten gegnerische Anwälte als unfähig zu betiteln und ihre Qualifikation anzuzweifeln. Sie sollen sich selbstverständlich darüber äußern, wenn Sie sich beleidigt fühlen und Sie sollen die Sache auch aus Ihrer Sicht schildern. Dafür steht Ihnen dieser Blog ja auch zur Verfügung. Zusätzlich natürlich auch jede andere Form von Öffentlichkeit. Wehren Sie sich mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Euroweb. Denn das ist Ihr eigentlicher Gegner und nicht die Kanzlei Höcker. Danke!

. hat gesagt…

"Denn das ist Ihr eigentlicher Gegner und nicht die Kanzlei Höcker. Danke!"

Nochmal: Zwei Anwälte der Kanzlei des Professor Höcker haben:

1.) bewusst und vorsätzlich unwahr vorgetragen, denn diese haben dem Gericht gegenüber Behauptungen über Schriftstücke aufgestellt, die mit den Schriftstücken nicht in Übereinstimmung zu bringen sind. Die Schriftstücke lagen den Anwälten vor, denn diese wurden vom Gericht an die Anwälte übermittelt und die Anwälte haben sogar daraus zitiert, kannten diese also und haben ergo mit vollem Vorsatz gelogen, was die ZPO nicht erlaubt.
2.) Sich im vollen Bewusstsein, dass dieses "Gutachten" falsch ist (durch Kenntnis des Urteils des OLG Düsseldorf) weiter auf das vorsätzlich falsche Gutachten des Dr. Nau bezogen.

Weiter hatte ich den Herren Anwälten der Kanzlei des Professor Höcker mit sehr deutlichen Worten angekündigt, dass ich mich bei einer Fortsetzung dieses von mir als "antisozial, wenn nicht kriminell" anerkannten Stils, also bei weiteren Lügen und Versuchen, mich herab zuwürdigen, auch mit der Kanzlei befassen werde.

Mithin hatten die Damen und Herren eine faire Chance, spätestens nach meinem Hinweis, den Beruf sauber auszuüben, hatten auch Anlass dazu, sich an das Wahrheitsgebot aus der ZPO zu halten, wollten das aber nicht.

Vorliegend ist es auch nicht so, dass die Euroweb die Kanzlei Höcker zu irgend zwingen könnte - außer mit Geld natürlich. Das aber ist das aller niedrigste Motiv dafür, sich wie ein sprichwörtliches Arschloch zu verhalten - was die Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad offenbar ganz bewusst getan haben.

Ich verbitte es mir ganz entschieden, dass hier jetzt "irgendjemand" herumheult und so tut, als hätten die Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des Prof. Höcker in Köln "nur den Beruf ausgeübt".

Denn das haben diese eben nicht! Die haben den Prozesstoff weder verschlankt noch versachlicht- statt dessen die Schriftsätze mit sinnlosen Herabwürdigungen und ebenso sinnfreien, weil offensichtlichen Lügen aufgeblasen - und dass man so die "Rechte der Mandanten wahrt" wage ich sehr ernsthaft zu bezweifeln.

Übrigens: Abgesehen von dem im Ganzen als recht schwachsinnig erscheinenden Versuch ist das Detail doch intereessant, dass diese Einwände gegen meine Artikel nicht etwa unter den Artikeln stehen, wo ich die Lügen klar aufzeige, sondern unter einem, der sich mit anderem Gewäsch des Professor Höcker von der "europäischen Fachhochschule" befasst...

Ich bin mir aber nicht so sicher, ob das GEPLANT war.

LosFritzos hat gesagt…

Na dieser Professor Doktor Höcker scheint ja mit seiner Anwaltskanzlei richtig gut zur Euroweb zu passen!

Anonym hat gesagt…

"Veränderungen
28.02.2013
Flirtcafe Online GmbH, Köln, Hansaring 61, 50670 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 27 - 29, 50672 Köln."
Quelle:
http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=889548&land_abk=nw

An der neuen Adresse befand sich auch folgende Firma:

"Neueintragungen
05.08.2009
Belvisio Verwaltungs GmbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
...
Geschäftsführer: H***, Lars, Köln"
Quelle:
http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=458809&land_abk=nw

Diese wiederum ist auch umgezogen:

"Veränderungen
04.01.2011
Belvisio Verwaltungs GmbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Friesenplatz 1, 50672 Köln."
Quelle:
http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=628877&land_abk=nw

und siehe da:

"Friesenplatz 1"
Quelle:
http://www.hoecker.eu/impressum.htm

Anonym hat gesagt…

"noah_london_2011 Daniel F*** attendee Euroweb
noah_london_2011 Christoph P*** attendee Euroweb Group
...
noah_london_2011 Ingo K*** attendee INTERNETONE AG"
Quelle:
https://github.com/danfrancis/eventbase/blob/master/app/assets/data/attending_people_archive.csv

Anonym hat gesagt…

Ein ehemaliger Lokführer hat anscheinend auch mal eine Werbeseite betrieben, die zu Flirtcafe.de weiterleitete:

Die Seite webflirt.org mit dem Whois
https://whoisology.com/archive_5/webflirt.org
leitete wie folgt weiter:
http://www.screenshots.com/webflirt.org/

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