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20.12.2015

Euroweb Internet GmbH: Vielfacher Betrug, Lügen, Urkundenfälschung, Angriffe auf die Webserver von Kritikern und auch Falschbeschuldigung - Ist kriminelles Verhalten und Rechtsmissbrauch bei der Euroweb an der Tagesordung?

In der Reihenfolge der Überschrift

1. Vielfacher Betrug

Christoph Preuß hat am 19.10.2015 vor dem Schöffengericht des AG Leipzig eine Auflage in 5-stelliger Höhe akzeptiert. Das nach § 153a StPO eingestellte Verfahren handelte eine ganze Reihe von Betrugsstraftaten ab, die ihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer der Euroweb vorgeworfen wurden. Ich sehe es als Schuldeingeständnis an, dass er den Vorschlag des Gerichts annahm, der auch nur deshalb zu Stande kam, weil das Verfahren auf Taten zurückging, die offenbar in den Jahren 2007 - 2010 stattfanden. In Fällen einer so lang andauernden Strafverfolgung gibt es Milderung, weil die Strafverfolgung angeblich den Angeklagten belastet (Christoph Preuß machte aber munter weiter...) und durch die späte Strafe die Wirkung zweifelhaft wäre. "Zweifelhaft" ist hier einzig das (Nicht-)Funktionieren der Justiz, die es viel zu oft versäumt, solchem "Pack" rechtzeitig das Urteil zu geben und die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen.

"Zweifelhaft" ist auch die (Nicht-)Reaktion von Daniel Fratzscher, der sich als Haupteigentümer der Euroweb trotz des öffentlich bekannten Ausgangs des Verfahrens nicht von dem Geschäftsführer Christoph Preuß trennt. Aus meiner Sicht spricht dieses dafür, dass er von Anfang mit den Straftaten einverstanden war. Dann kann man aber auch sagen, dass den offenbar zahlreichen Straftaten etwas wie eine "mafiöse Systematik" zu Grunde liegt.

Denn eben diese Systematik wird auch aus zahlreichen Prozessen ersichtlich, in denen die Euroweb den Gerichten gegenüber log, dass die Webseiten ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erstellt würden. (Auch) im Jahr 2015 habe ich persönlich daran teilgenommen, eine solche Lüge vor dem OLG Frankfurt zu widerlegen. Resultat: Ich bin stolz froh, dass der Beklagte (formal: Berufungskläger) keinen Schaden aus den Lügen dieser garstig-verlogenen Euroweb-Gauner hatte. Diese Lüge wurden oft vorgetragen und ist dann hoffentlich  der Stoff für den nächsten Strafprozess, wegen "Prozessbetruges", in dem Christoph Preuß diesmal ebenso hoffentlich eine Verurteilung droht, denn die Justiz sollte sich jetzt endlich mal bemühen und einem solchen Serientäter das muntere Begehen von weiteren Straftaten vergällen. Es kann aber auch sein, die StA Düsseldorf verschnarcht das Verfahren auf Anweisung der Politik - zu welcher über Marcel Fratzscher, dem Präsidenten des DIW und Bruder des Haupteigentümers und damit Hauptnutznieser Daniel Fratzscher und Hauptinteressent am Erfolg des multiplen Betruges, offenbar beste Beziehungen bestehen.

2. (Dummdreiste) Lügen

Eine der Methoden des mafiösen Vorgehens ist das Agieren mit vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt (zuletzt erfolglos in der Sache 14 C O 70/15 des LG Düsseldorf versucht ) - zu denen, so sieht es für mich aus, auch die kleinen "Mitarbeiter" (die nicht mal solche der Euroweb sondern vorliegend des allerwertesten Herrn Denis Pohlan waren) angestiftet oder gar genötigt werden - und  mit gekauften "Gutachten"  wie dem des Dr. Nau aus Köln - die so offensichtlich falsch sind, wie solche nur nur offensichtlich falsch sein können. (Ich halte auch das für "dummdreist".)

Auch die neue Kanzlei des "Star- und Nazi-Anwaltes" Ralf Höcker aus Köln  machte es nicht viel besser als Philipp Berger und Co. Innerhalb weniger Wochen haben deren Dr. Conrad und Dr. Engel Gerichten gegenüber behauptet ich sei Mitbewerber und (also "fast mit dem selben Zungenschlag") ich sei das gerade nicht. Der Doktor-Titel ist (wohl besonders bei Juristen) offenbar kein Hinweis auf eine Person die nicht "von Grundauf verlogen" ist. Darüber wie schlau oder doch vielmehr dumm es von Dr. Christian Conrad und Dr. Ruben Engel (Kanzlei Ralf Höcker) ist, sich von mir bei der Teilnahme an solchen dämlichen Lüge erwischen lassen mag der Leser beurteilen. Die Klage bzw. der Antrag in der Sache wurde nach einer Breitseite von mir leise weinend zurück genommen. Immerhin: Als die Euroweb noch von Philipp Berger & Andreas Buchholz vertreten wurde reagierte diese in einer vergleichbaren Situation entweder einfach nur dümmer oder sie vertraute auf die Beugung des Rechts durch den befassten Richter Wolters vom LG Mönchengladbach.

3. Angriffe auf die Webserver von Kritikern

Nachdem ich 2010 über derlei Vorfälle berichtete griff die Euroweb meine Webserver an. Dass der versuchte Angriff so dummdreist erfolgte, dass ich ihn locker und aus der Hüfte schießend a) beweisen und b) abwehren konnte zeigt in meinen Augen auf, wie die Euroweb einzuschätzen ist. Im Jahr 2015 kam es zur Wiederholung eines solchen Vorfalls - allerdings diesmal von einer Firma ausgehend, welche die Produkte der Euroweb vertreibt und nach meiner Lesart Bestandteil der Euroweb-Mafia ist, weil diese doch offensichtlich gegründet wurde um eine Reihe von einstweiligen Verfügungen gegen die Euroweb Internet GmbH zu umgehen - also von vorn herein mit der Absicht, zum Vorteil der Euroweb rechtswidrig und durch Beschiss am Markt zu agieren.

4. Urkundenfälschung

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."  Schon wieder mal hat die Euroweb eine Urkunde verfälscht und zieht rotzfrech mit der also im Sinne des Gesetzes gefälschten Urkunde vor Gericht. Ich bin schon voller Vorfreude auf das Urteil oder die höchst eilige Klagerücknahme, welche(s) ich hoffnungsfroh für das Jahr 2016 erwarte.

5. Falschbeschuldigung

Nun denn. Im Jahr 2012 zog die vom Betrüger Christoph Preuß im Auftrag von nunmehr kein Nichtwissen mehr vorschützen könnenden Daniel Fratzscher geleitete Euroweb vor das LG Möchengladbach und behauptete, es sei eine "Herabwürdigung" wenn ich der Euroweb den Betrug nachsage. Abgesehen davon, dass ich den Prozess schon im Jahr 2014 durch eine Breitseite vor dem OLG Düsseldorf - verbunden damit, dass ich weitere prozessuale Lügen der Euroweb und der Kanzlei Berger Law LLP ("Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz) aufdeckte - gewann. Anne Sulmann, die heute noch Angestellte einer, der Berger Law LLP nachgeschobenen Organisation "Buchholz und Kollegen" ist, hat sich damals offenbar überzeugen lassen, einen von Philipp Berger verfassten, geradezu verlogenen Schriftsatz  zu unterzeichnen. Darin war dann der Satz, wonach sich die Euroweb auf eine Verletzung des § 823 BGB "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt..." berufe. Damit steht aus meiner Sicht fest, dass auch die Straftat der Falschbeschuldigung (dem Gericht wird offenbar wider besseren Wissens vorgemacht, es handele um von mir begangene Verleumdung) damals begangen wurde.

Was ich schon damals (2012) schrieb:
"In gewisser Weise lassen die Betrüger von der Euroweb Internet GmbH und die, die Interessen dieser Betrüger vertretenden Kanzlei Berger Law LLP, auch erkennen, wie verhasst ihnen kritische Beiträge über ihr dissoziales Verhalten sind."
Das gilt mit meinem heutigem Wissen noch viel mehr. Das die Herren um Christoph Preuß sich nicht schämen, das Institut des Rechtsstaates für das Vorgehen gegen wahrheitsgemäß berichtende Kritiker zu missbrauchen ist aber eine "Abartigkeit", die mir von kriminellem Pack schon aus früheren Zeiten bekannt ist. Mir ist aber auch längst (Dr. Blumenstein und Dr. Lohmann, damals, 2006 am LG Kassel) bekannt dass oft völlig versagende Richtern (hier auch der Richter Wolters vom LG Mönchengladbach, der höchst offensichtlich nicht mal lesen wollte, was im streitgegenständlichen Artikel stand und auch sonst vorgab, die Gesetze nicht zu kennen...) derlei begünstigen und das Ansehen des "Rechtsstaates" durch dieses Verhalten schwer beschädigen.

Nun, meine Herren Preuß und Fratzscher: Ich bettele geradezu um eine Klage. Versuchen Sie doch mal gegen diesen Artikel anzustinken. Ich halte nicht mehr viel vom Rechtsstaat, der im Hinblick auf systematisches Versagen der Gerichte und der Nichtverfolgung von Rechtsbeugung nur noch angeblich ein Rechtsstaat ist. Sie werden also wahrscheinlich keine Mühe haben, wie einst mit dem Richter Ralf Wolters vom LG Mönchengladbach, einen "Richter" zu finden der einen Antrag auf den Erlass einer einstweilige Verfügung offensichtlich ungelesen durchwinkt,und dann höchst offensichtlich seinen vorherigen Rechtsbruch in einer als klarer Fall von Rechtsbeugung erscheinenden Weise zu vertuschen versucht.

Aber die Aufhebung wird für Sie (wie schon die 3 Verfügungen des OLG Düsseldorf vom September 2014) - und den gefundenen Richter - so grausam, wie die fällige Aufhebung nur grausam werden kann: Denn ich kann begründen, warum das Vorhaltendes des (mafiösen) Betruges, des systematischen Lügens, der Urkundenfälschung, der Angriffe auf meinen Webserver und der Falschbeschuldigung einen wahren Tatsachenhintergrund haben.

(Und jedem rotzfrech angerufenen Richter empfehle ich dringend, die Urteile zu lesen. Und ein Ralf Wolters sollte sich aus der Sache besser raushalten!)


17.12.2015

Warnung an alle Autohändler in Österreich, Deutschland, Schweiz - PKW.de (KlickUp GmbH) jetzt ein Projekt der Euroweb? (Update)

Es machen Gerüchte die Runde. Die durch das mindestens betrügerische Geschäftsmodell und illegale Werbung bekannte Euroweb sei bei "PKW.de" eingestiegen.

Update: Die Gerüchte haben sich definitiv bewahrheitet:

Bildschirmfoto: Der "nur noch eingeschränkt mutmaßlich kriminelle" Christoph Preuß, der auf Grund der langen Verfahrensdauer trotz schwerer Vorwürfe wenige Tage zuvor in einem jahrelang durch das Gericht verschleppten Betrugsprozess in einem "Ablasshandel" eine fünfstellige Auflage akzeptierte (und im Gegenzug nicht verurteilt wurde) ist jetzt zum Geschäftsführer von PKW.de gemacht worden.

Unklar ist welche Gesellschaft aus dem inzwischen mafiös anmutenden Euroweb-Netzwerk aus formal und teilweise nur faktisch verbundenen Firmen Anteile woran übernommen haben. Die recht ungenauen Mitteilungen behaupten teilweise die Euroweb habe PKW.de "übernommen", was aber jedenfalls bis jetzt nicht auf der Webseite realisiert wurde.

Andererseits spricht dieser Umstand aber auch nicht dagegen, denn die Euroweb Internet GmbH versäumt es regelmäßig und in der Absicht, den Verkehr zu täuschen, vorsätzlich solche Änderungen dem Verkehr auf den Webseiten mitzuteilen. So macht die Euroweb bis vor wenigen Tagen dem Verkehr bewusst und vorsätzlich unwahr vor, die nicht mehr bestehende Web2Walk GmbH sei existent und führe die beworbenen Geschäfte auch aus.

Auch andere Umstände sprechen dafür, dass die Gerüchte einen wahren Kern haben: Die KlickUp GmbH hat ausweislich der Einträge beim Handelsregister in den letzten Jahren Verluste erwirtschaftet. Um diese auszugleichen wurde das Kapital geradezu regelmäßig erhöht. In die KlickUp GmbH stieg nach Pressemeldungen die Rheinische Post (welche über die Euroweb merkwürdig positiv berichtete und negative Berichte vermied) mit (angeblich) 25% ein.

Auch betreibt der höchst selbst ernannte "renommierte IT-Unternehmer" und "Entrepreneur" Boris Polenske das Bewertungsportal "bewertet.de", dessen Bewertungen höchst fragwürdig sind. Das Unternehmen seiner Gattin und die dort ebenfalls eingestiegene Euroweb werden dort jedenfalls auffallend positiv dargestellt ohne die Hintergründe (Geschäft der Gattin bzw. beteiligtes Unternehmen) zu benennen. Ich gehe also von ganz bewusst getätigten "Lügen und Fälschungen" aus. Das auch, weil mit der "Yourate GmbH" ein Unternehmen im Kreis eben jenes mafiös anmutenden Netzwerks von "Lügnern und Betrügern" existiert, welches das Verbreiten eben solcher jedenfalls für jeden nicht vollständig verblödeten erkennbar gefälschter Bewertungen geradezu wie "Sauerbier" anbietet:

Bildschirmfoto: Das hat schon einen sehr strengen Eigengeruch nach "Selbstlob-Kacke", dass die "Kuchenbude" namens Yourrate GmbH sich auf der eigenen Webseite mit rund 270 positiven "Erfahrungsberichten" bewirbt, während der zigtausendmal größere Konzern DPAG nur 180 Bewertungen (also 2/3 davon) haben soll. Auch die Euroweb-Kunden "Wirtschaft im Fronhof" und "Landgasthof Haby-Krog" haben bei Yourrate mehr "Beurteilungen" als die Deutsche Post AG! Aber die zahlen (auch) dafür auch einen Betrag an die Euroweb, der dem eines größeren Kleinwagens entspricht (Yourate zahlt den "Bewertern" übrigens nach eigenen Angaben 2 Euro/Bewertung via PayPal) - das Bewerben mit gekauften und also gefälschten Bewertungen ist laut UWG "stark gesetzwidrig" und kann teuer werden - wenn das deren Konkurrenz sieht.

Warnung an alle Autohändler in Deutschland, Österreich und der Schweiz!

Sollten die Gerüchte zutreffen, dann ist es wahrscheinlich, dass demnächst (wahrscheinlich nach Kaltanrufen) Vertreter "auftrapsen", welche nicht nur die Nennung der Firma "Euroweb" zu vermeiden suchen, sondern unter eifrigem Berufen auf eine Tätigkeit für "PKW.de" das Blaue vom Himmel versprechen, insbesondere eine Leistung, die mit der Wertigkeit eines Mercedes vergleichbar wäre und den diese geschenkt bekämen und nur das Benzin (wahrscheinlich 300 Euro im Monat) zahlen müssten. Eine solche Argumentation fand sich jedenfalls in Schulungsunterlagen der Euroweb.

Was Sie tatsächlich bekommen dürfte nach Erfahrungen mit der Euroweb dann mit einem solchen "Mercedes" vergleichbar sein:
Das Foto stammt aus Griechenland. Das wieder grenzt an Bulgarien, welches das Land ist, in welchem die versprochenen Webseiten dann in einem Geschäfts- und Bürogebäude (mit Zugang für die Öffentlichkeit!) gehostet werden.
Rechte: Jörg Reinholz
Sollten also bei Autohändlern in Deutschland, Österreich und der Schweiz Vertreter einer "EW" oder "von PKW.de", einer "Internet (Online) Media" "aufschlagen" und von "wirtschaftlichen Wundern" berichten, die mit einer Webseite oder mit deren Dienstleistungen erzielbar seien, dann sollten Sie sich das obige Bild genauer ansehen und überlegen ob Sie mit diesem Mercedes wirklich von Marathon nach Düsseldorf fahren würden nur weil Ihnen jemand von dessen "einzigartigen Glanz", der "erprobten Zuverlässigkeit", der "neuartigen Gestaltung der Motorhaube und aller Stoßfänger" und der gar "wunderbaren und stromsparenden Funktion der Glühbirnen" berichtet und damit einen Preis begründet, für den Sie einen Wagen dieser Modellreihe im "A-Zustand" und mit einer Zulassung als historisches Fahrzeug, ja sogar mit ganz frischem "TÜV" bekommen würden.

Ohnehin würden Sie ja, wenn Sie wüssten, dass Ihnen da jemand was im Auftrag eines Betrügers aufschwatzt, sehr genau prüfen, was Sie da kaufen - oder?

RechtsanwaltAbmahnbetrüger Thomas Urmann muss zahlen - Redtube-Abmahnung war Betrug - Unerträgliche Schlamperei am LG Köln

Das AG Regensburg hat mit Urteil vom 08.12.2015 das stark ehemalige "Organ der Rechtspflege" namens Thomas Urmann als auch die "Z9 Verwaltungs-GmbH" (vorher "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH") zum Schadensersatz verurteilt sowie fest gestellt, dass Thomas Urmann eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" beging. Im Zivilverfahren wird, jedenfalls seitens des Gerichts, der Betrug regelmäßig nicht beim Name genannt. Nach der im Urteil geäußerten Ansicht des AG Regensburg hatte Thomas Urmann die Abgemahnten jedoch arglistig getäuscht um eine Zahlung zu erwirken.

Die Täuschung und das Erlangen einer Zahlung als Ziel derselben sind aber just die Kernmerkmale des Betrugs im Sinne des StGB.

Zitate aus dem Urteil:
Hier hat der Beklagte zu 1) versucht, die Autorität des LG Köln einzusetzen, um generell die Position der Abmahnadressaten als faktisch aussichtslos erscheinen zu lassen, vgl. dazu BGH vom 05.09.2013, Az. 1 StR 162/13. Letztlich sollten auf diesem Wege juristische Laien durch die Autorität eines Organs der Rechtspflege zur Hinnahme der von den Beklagten gewünschten Sachverhaltsbewertung veranlasst werden.

Unerträgliche Schlamperei am LG Köln

Bevor Thomas Urmann und seine Mittäter von der damaligen "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" abmahnten wurde durch den Nochanwalt Sebastian vor dem oft völlig idiotisch urteilenden LG Köln in zehntausenden Einzelfällen auf Erteilung der Auskunft hinsichtlich des Anschlussinhabers geklagt (Es ging um behauptetes Filesharing). Über dieses Verfahren urteilten die Regensburger Richter:
"Vielmehr war der Antrag des Rechtsanwalts Sebastian gegenüber dem Landgericht Köln sehr unklar gehalten, so dass das Landgericht Köln bei sorgfältiger Sachbehandlung im Ergebnis sicherlich nicht so entschieden hätte wie erfolgt, insbesondere nicht mit der Begründung, es läge eine offensichtliche Rechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen über Tauschbörsen vor."
Das ist richtig und wahr: Richtern, welche den Name verdienen, hätte auffallen müssen, dass das Berliner Anwalt Daniel Sebastian verschwurbelt vortrug und dass die behauptete Rechtsverletzung seinem Vortrag selbst nach gar nicht stattfand... Das LG Köln brauchte, um das zu erkennen, erst erheblichen öffentlichen Druck.

Rechtsfreie Zone Köln und andere

Das LG Köln ist aber eine "rechtsfreie Zone" in welcher zahlreiche Richter in einer nicht hinnehmbaren Weise die Erkennung von Tatsachen verweigern und deshalb ist es neben dem LG Hamburg, dem LG Kassel und dem LG Berlin (in denen zahlreiche Richter an notorischer und unheilbarer Tatsachenresistenz leiden und eigentlich besser Grünanlagen pflegen sollten) eines jener Gerichte, welches von kriminellem Pack bevorzugt angerufen wird um diesen nicht zustehende Vorteile zu erlangen.

Haftung der Versicherung

Was jetzt die Haftung betrifft. Thomas Urmann und die ehemalige "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" (jetzt "Z9 Verwaltungs-GmbH") haften gesamtschuldnerisch. Beide hatten pflichtgemäß eine Haftpflichtversicherung. Und sollte Urmann bzw. die "Z9 Verwaltungs-GmbH" nicht zahlen können - die Versicherung muss es laut §117 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Denn der Ausschluss der Regulierung bei vorsätzlichem Handeln (was die hier besprochene Straftat nun mal ist) wirkt nur nach innen.

Soll heißen: Die Versicherung muss zahlen kann sich aber das Geld von RechtsanwaltAbmahnbetrüger Thomas Urmann und seinen allerwertesten Kollegen wieder holen.

Am 15. Januar 2012 gab die "Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" bekannt, sie sei bei der
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Generaldirektion
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

haftpflichtversichert. Wer also an Urmann bzw. die Rechtsanwaltsgesellschaft auf die Abmahnungen hin gezahlt hat, der kann sich das Geld notfalls von dessen Haftpflicht-Versicherung holen die dann wieder ihn selbst in Anspruch nimmt. Würden das alle oder auch nur genügend Geschädigte tun, dann wäre der Thomas Urmann wohl "pleite bis ans Lebensende" und könnte sich auf eine ganz besondere Weise gesellschaftlich nützlich machen:

Als warnendes Beispiel.

21.11.2015

Euroweb-Ableger Bitskin GmbH insolvent? Haften Referenzkunden für Steuerschulden der Bitskin GmbH?

Rechtsanwalt Hermann Kulzer, der Insolvenz-Recht "macht", berichtete schon anno 2012 "Es gibt zahlreiche Firmen wie Bitskin GmbH, Euroweb, Webstyle ua.  die  "Internet-System-Verträge" mit umfassenden Leistungen anbieten..." und warnt letztendlich vor einem Vertragsabschluss.

Es könnte  gut sein, dass er demnächst was ganz anderes zu berichten hat. Denn mir ist zu Ohren gekommen, dass die Bitskin GmbH hohe Steuerrückstände hat und dass Kunden nicht mehr an die Bitskin zahlen dürfen: Konkret liegt mir ein eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung nebst Zahlungsverbot des FA Berlin III vor, in dem von knapp 50.000 Euro Steuerschulden die Rede ist:

Bitskin: "insolvent" heisst "zahlungsunfähig"

Bereits im letzten, veröffentlichten Jahresbericht für das Jahr 2013 wies die Bitskin GmbH bei einer Bilanzsumme von € 1.340.177,26 Schulden in Höhe von € 1.002.622,27 aus, denen u.a. ein "Umlaufvermögen" in Höhe von € 934.494,56 aber kaum Bargeld, Bankguthaben oder anderes, wirklich "geldnahes" Vermögen entgegenstanden... Auch der bilanzierte Gewinn basierte auf dem Anstieg dieses "Umlaufvermögens".

Rechtsanwalt Musiol, über den die Bitskin noch vor einiger Zeit ziemlich hämisch berichtete, weil dieser der GmbH kräftig auf die Füße trat, scheint den Vorgang auch zu kennen. Er schreibt:
"Die gleichzeitig angeforderte Erklärung (Drittschuldnererklärung) sollte beantwortet werden. Gegen die Pfändung selbst können ersichtlich keine Einwendungen erhoben werden. Schließlich weiß niemand, ob die Forderungen des Finanzamts und die Pfändung rechtmäßig sind. Man muss die Pfändung also formal akzeptieren. 

Eine Zahlung auf die Forderung kann aber mit den bisherigen Einwendungen weiter zurückgewiesen werden. So empfehlen wir, am einfachsten den bisherigen Schriftwechsel, also die erfolgen Einwendungen mitzuteilen."
Ohnehin ist im Hinblick auf die Pfändung zweifelhaft, ob die Bitskin GmbH, mitgegründet von Amin El Gendi (der neuerdings als "Gendi Al" auftritt), welcher die Euroweb nicht nur mit gründete, sondern sogar als Partner von Philipp Berger und Andreas Buchholz mit vertrat, künftig die vertraglich vereinbarte Leistung noch erbringen kann und also wird. Jedenfalls bei einer "Nichtleistung" der Bitskin wird dann auch die Leistungspflicht derer "Referenzkunden" in Zukunft entfallen.

Was die Haftung der "Referenzkunden" der Bitskin GmbH für die Schulden der Bitskin GmbH natürlich begrenzt.

Euroweb, Internet Online Media, Bitskin: Denkt ihr etwa, ich sei blöd?

Seit einigen Tagen tröpfeln hier "Kommentare" von "Kommentierern" herein, welche folgende Firmen in einem guten Licht dastehen lassen (sollen):
  • Euroweb Internet GmbH
  • Internet Online Media GmbH
  • Bitskin GmbH
Nur sind diese "Kommentare" offensichtliche Fälschungen. Wirklich bemerkenswert ist, wie leicht sich das feststellen lässt.

Was ich jetzt als Schweinerei empfinde ist, dass sich in Einzelfällen die angeblichen Kunden angeblich selbst in ein schlechtes Licht rücken, z.B. durch das Behaupten angeblicher, eigener, mehrmonatiger Zahlungsrückstände.

Die "Kommentare" behalte ich: abgelegt und sauber konserviert im Spam-Ordner...

13.11.2015

Noch eine Euroweb-Lüge

Das Amtsgericht weiß es schon lange:
HRB 102938 B: web2walk GmbH, Berlin, Wallstraße 16, Haus G, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 08.09.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 42518) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.

Das ist aber für Christoph Preuß, der erst kürzlich eine fünfstellige Summe zahlte um eine Verurteilung wegen Betruges zu vermeiden, kein  Grund die Webseite der erloschenen Web2Walk GmbH zu löschen.

Im Gegenteil. Er lässt vorsätzlich wahrheitswidrig auf "web2walk.com" verbreiten, diese Firma gäbe es noch:

Abruf vom 13.11.2015, 14:36 CET

Berichtenswert?

Nun ja. Das Bewerben einer verschmolzenen und ergo erloschenen Firma ist ein klarer Verstoß gegen § 5 Absatz 1 Nr. 3 UWG. Soweit zu der altbekannten und ziemlich dummdreisten Lüge, dass sich die Euroweb "jederzeit gesetzeskonform" verhalte ...


Gehostet wird diese Website (Admin C ist  der Euroweb-Vertriebschef (pardon: "media president") Christian Stein, Pagenstr. 48 Soest) nicht etwa von der Euroweb, sondern "ganz wo anders": Die IP ist nämlich 109.160.107.162 (plesk01.web2walk.de) und gehört zum Netz einer  Netguard Ldt., blvd. "Maria Luiza" N69, 4000 Plovdiv ... Die Technik ist dann doch wieder der von der Euroweb bekannte Software-Schrott: "Apache 1.3.27 (FreeBSD) Server PHP/4.2.0 at www.web2walk.com Port 80"


11.11.2015

Ablasshandel: Christoph Preuß, Euroweb und die (mir) vergangene Unschuldsvermutung

Nun, das Verfahren in Leipzig gegen Christoph Preuß wurde gleich am ersten Prozesstag eingestellt, rein formal gilt die "Unschuldsvermutung".

Allerdings erfolgte die Einstellung gegen eine fünfstellige Summe.

Hintergrund des von Christoph Preuß akzeptierten Angebotes einer Einstellung gegen Geld ist die, zu einer erheblichen Milderung führende, überlange Verfahrensdauer und die Tatsache, dass das Gericht seiner Meinung nach "besseres" zu tun hat, als gegen "mutmaßliche" Kriminelle vorzugehen, welche die "mutmaßlichen" Taten vom Schreibtisch aus begehen. Oder halt begehen lassen.

Wenn eine derart geldgierige Person wie der Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß auf einen Ablasshandel eingeht und derart viel Geld auf den Tisch legt statt den Vorwürfen zu begegnen, dann ist jedenfalls für mich das "mutmaßlich" (und damit die "Unschuldsvermutung") vom Tisch. Und das hier ist für mich also nichts anderes als eine weitere Lüge, die er (jedenfalls für mich: rotzfrech bis dummdreist) verbreiten ließ:


Oder, um es, wie ein einst Onabrücker Richter grinsend zum Knasti Michael B. zu sagen: "Dann versuchen Sie mal Ihr Glück in Frankfurt". Denn gegen Christoph Preuß und Co. sind in Düsseldorf weitere (Ermittlung-)Verfahren - u.a. wegen wahrhaft multiplen Prozessbetruges und mindestens einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt im Gange. Und die dürften jetzt eher nicht eingestellt werden.

Ich hätte ihn - allerdings zusammen mit Daniel Fratzscher - am liebsten im Knast gesehen.

17.10.2015

Prozessbeginn in Leipzig: Euroweb-Co-Chef Christoph Preuß bald im Knast?
(Achtung: Warnung für Mitangeklagte)

[Update: Ich habe gerade einem Mitangeklagten sehr eindringlich empfohlen, nicht etwa den von der Euroweb empfohlenen oder bezahlten Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Hintergrund ist die Möglichkeit, dass die "großen Fische" die Schuld auf die kleinen abwälzen. Ohnehin frage ich mich, warum z.B. Philipp Berger seit kurzem "nur noch freiberuflich" für die Kanzlei "Buchholz & Kollegen" tätig sein soll, die er doch als Partner mit gründete. Den nur scheinbar "gutherzig" oder "großzügig" gestellten Anwalt zu nutzen könnte dazu führen, dass der oder die Falsche in den Knast kommt - denn die "großen Fische" sind hier verlogene und nur auf den eigenen Vorteil bedachte, asoziale Typen mit geringster Moral, die keinerlei Rücksicht nehmen und von denen keinerlei Loyalität zu erwarten ist!]

[Update: Prozessbeginn ist womöglich der 19.10.2015, der 22.10 und 29.10 scheinen weitere Prozesstage zu sein.]

Am 22.10.2015 - "nach unendlichen 6 Jahren" - beginnt in Leipzig nach noch unbestätigten Informationen ein Prozess gegen Christoph Preuß, derzeit noch Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH aus Düsseldorf. Vorgeworfen wird ihm und mindestens einer Mitangeklagten Betrug in einer Vielzahl von Fällen. Einem der mir bekannten Aktenzeichen nach, welches auf eine Verhandlung vor dem Schöffengericht hinweist, liegt die Straferwartung bei mindestens zwei, höchstens jedoch vier Jahren. Im Falle einer Verurteilung ist also ein Strafmaß von über 2 Jahren zu erwarten, welches gemäß § 56 Absatz 2 StGB eine Aussetzung zur Bewährung unmöglich macht.

Ich erwarte demnach von dem Prozess, dass Christoph Preuß demnächst "fast freiwillig" die Geschäftsführung nieder legt und einige Zeit bei und mit Personen verbringt, die unter jedem von mir untersuchten Gesichtspunkt "seinesgleichen" sind. Also nicht nur mit Typen wie seinem Partner Daniel Fratzscher oder deren Strohmann Christian Stein und den für diese lügende Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz ...

Ich kann gar nicht darstellen, wie WAHNsinnig selbstverständlich es jedenfalls für mich ist, dass die so genannte "Unschuldsvermutung" auch für den Abzocker und Lügner Christoph Preuß und seinen Partner Daniel Fratzscher gilt, welche ich, völlig unabhängig vom Strafverfahren, "Betrüger" nennen darf.

Große Fresse vorher: In deutschen Knästen weinen weit mehr solche selbst ernannten "Philanthropen" als man gemeinhin denkt ... aber erkennbar weniger von jenem kriminellem Pack, welches eigentlich darin verwahrt werden sollte um die Gesellschaft vor Schaden zu schützen.

New Media Marketing & Vertriebs GmbH (GF Daniel Fratzscher) ist aufgelöst

Die New Media Marketing & Vertriebs GmbH (vormals "Euroweb Marketing- und Vertriebs GmbH, Berlin") des Daniel Fratzscher ist aufgelöst:
"HRB 84538 B: New Media Marketing & Vertriebs GmbH, Berlin, Wallstr. 16, Haus G, 10179 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Fratzscher, Daniel, *10.03.1969, Düsseldorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.09.2015 ist die Gesellschaft aufgelöst."

Bekannt gemacht am: 13.10.2015 10:30 Uhr

Zu letzt (im Bericht für das Geschäftsjahr 2013) hatte die GmbH schlappe 761.644,27 Euro Schulden gemeldet, welchen ominös erscheinende Forderungen von 761.199,24 Euro und ein Kassenbestand von 4.860,76 gegenüber standen.

Demnach wundert mich die Meldung aus dem Handelsregister nicht:
"Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden."
Wer nicht weiß wo: Der Ex-Geschäftsführer Daniel Fratzscher ist an folgenden Adressen erreichbar:
  1. Euroweb Internet GmbH, Hansaallee 299, 40594 Düsseldorf
  2. Euroweb Group GmbH & Co. KG, Wildenbruchstraße 101, 40545 Düsseldorf

Es handelt sich zweifellos um eine der ganz besonderen Erfolgsgeschichten, mit denen der Alumni (Erleuchtete) Daniel Fratzscher den Erfolg seiner ganz besonderen Vertriebsstrategie unter Beweis stellt.

Sein Partner Christoph Preuß ist noch einen Schritt weiter! Daniel Fratzscher ist nämlich auf dem Weg, ihn einzuholen.

12.10.2015

Frage an Dr. Ruben Engel (Kanzlei Ralf Höcker, Köln):
Sind Sie vielleicht ebenso verlogen wie Ihre Mandantin, die Euroweb Internet GmbH?

Als kleine Demenzhilfe, Herr Doktor und Rechtsanwalt Ruben Engel:

In dem auf das UWG gestützten Antrag der Euroweb Internet GmbH (Antragstellerin) gegen Jörg Reinholz vom 23.04.2015 unterzeichnet von Ihnen selbst (Dr. Ruben Engel, Kanzlei Ralf Höcker, Köln) führen Sie aus und machen glaubhaft, dass ich Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH sei.

Beweis: LG Düsseldorf, Az. 14c O 70/15, Antrag auf den Erlass der Verfügung, dort Seite 3.

Im Schriftsatz in der Sache 12 O 267/15 des Jörg Reinholz gegen die Euroweb Internet GmbH des LG Düsseldorf vom 23.09.2015, unterschrieben von Dr. Ruben Engel (Kanzlei Ralf Höcker, Köln) hingegen tragen Sie vor:
"Der Antragsteller ist auch kein Wettbewerber der Antragsgegnerin."
Tja: Ich habe Sie dabei erwischt, dass Sie ziemlich dreist lügen.

Selbstbildnis: "Jörg Reinholz, der Alptraum verlogener Anwälte."

Sie setzen damit übrigens eine inzwischen extreme Serie von Lügen der Euroweb Internet GmbH fort, welche stets als Antragsgegnerin oder von mir beklagte behauptet, ich sei kein Wettbewerber - in Verfahren, in denen diese mich (regelmäßig vergeblich) in Anspruch nimmt, jedoch genau das Gegenteil vorträgt. Peinlich, wenn derlei dann die Unterschrift des gleichen Anwalts - Ihre - trägt. So blöd war (soweit ich das jetzt noch weiß) nicht mal der Herr Berger.

Mit diesen dreisten Lügen kam schon Ihr Vorgänger nicht weit. Das einzige, was Philipp Berger, Andreas Buchholz und deren Kollegen tatsächlich erreichten, war, dass ich deren Lügen (die natürlich vor allem solche der sicherlich nicht nur von mir als "extrem verlogen" eingestuften Euroweb sind) öffentlich machte.

Was jetzt auch das Ergebnis Ihrer Arbeit ist.

Herr Dr. Ruben Engel: Ich habe wirklich Mühe noch sachlich angemessene Worte dafür zu finden, dass Sie die ohnehin überlasteten Gerichte zum Nachteil der Rechtsstaatlichkeit und des Steuerbürgers auch noch damit belasten, dass Sie in überlangen Schriftsätzen wider besseren Wissens unwahr vortragen - was ja gemeinhin als Lüge bezeichnet wird. Ich denke, dieses ein solches (also: Ihr!) Verhalten ist mit der Stellung als "Organ der Rechtspflege" völlig unvereinbar und zu dem auch asozial.

Für die Leser:

In der Sache 14c O 70/15 nahm mich die Euroweb Internet GmbH in Anspruch, weil ich angeblich auf deren CRM-System zugegriffen haben soll. Nach dem ich nachwies, dass beigefügte Versicherungen an Eides statt des Daniel Fratzscher und des Pascall Howells vorsätzlich falsch sind und dass es - anders als dreist lügend vorgetragen wurde - sich nicht einmal um Daten der Euroweb Internet GmbH handelte, wurde der Antrag am 08.07.2015 durch Ruben Engel zurück genommen.

In der Sache 12 O 267/15 nehme ich die Euroweb auf Unterlassung der Verbreitung unwahrer Umsatzzahlen und unwahrer Angaben über deren Geschäftsführer in Anspruch. Es sieht gut aus - egal, was die mir nunmehr als "nicht glaubwürdig" geltende Kanzlei des Ralf Höcker so tönt ...

11.10.2015

Dr. Ruben Engel (Promi- und Kriminellen-Kanzlei Ralf Höcker) fällt durch unsachlichen Vortrag auf.
Und: Die Euroweb lässt das Lügen nicht.

Der nur angeblich den Prozesstoff verschlankende und versachlichende Dr. Ruben Engel von der Kanzlei des Nochprofessor Ralf Höcker aus Köln (die, wenn man deren Werbung und die bekannten Umstände beurteilt, sich bevorzugt um Vertretungen kriminellen Packs bemüht, welches völlig unvermutet, total unerwartet und natürlich restlos rechtswidrig in den Fokus des öffentlichen Interesses rückt und seine Ehre auf dem Rechtsweg wieder hergestellt sehen will) hat wohl die Lust verloren.
  • Er hat einen Schriftsatz mit nur noch 8 Seiten geschickt.
  • Allerdings hat er einen weiteren (früheren) Schriftsatz mit "nur" 55 Seiten beigefügt und sich (auch) für die Sache zu Eigen gemacht.
  • Macht zusammen "nur 63" Seiten. Und mal wieder einen ganzen Packen Anlagen.
Zur Sache (also dem Verstoß) wird mal wieder nichts vorgetragen ...


Worum es geht:

Die Euroweb Internet GmbH warb (und wirbt unter Verstoß gegen die noch nicht rechtskräftige gerichtliche Verfügung 12 O 6/15 des LG Düsseldorf) dreist lügend mit 640 Mitarbeitern und 32 Standorten. Und mit einem Rechenzentrum, welches diese ebensowenig hat.
  • Es läuft auch die Berufung der Euroweb gegen die Verbotsverfügung 12 O 6/15 des LG Düsseldorf. Die dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben. Papa Staat hilft mir schon.
  • Auch ein weiteres (das erste ist schon durch) Ordnungsmittelverfahren wegen der Behauptung eines eigenen Rechenzentrums ist angleiert und Papa Staat hilft mir dabei. Diesmal wird es definitiv nicht bei aus der Portokasse zahlbaren 500 "Ocken" bleiben.
  • Zudem habe ich den Antrag gestellt, von Papa Staat dabei unterstützt zu werden, auch die Hauptsacheklage zur Sache 12 O 6/15 führen ...
wogegen sich die Euroweb Internet GmbH, vertreten von Dr. Ruben Engel vertreten lässt. Der (mich und wohl auch das Gericht langweilend) erneut vorträgt, ich sei nicht aktiv legitimiert und nicht prozessfähig (was das OLG schon früher zur Genüge zurück gewiesen hat) und darüber hinaus erneut rotzfrech lügend vorträgt, dass dieses Katzenbild eine "unverholen ausgesprochene Todesdrohung" darstelle:

Bild: "Unverholen ausgesprochene Todesdrohung" - Nun auch eine "idiotische Groteske" des Dr. Ruben Engel von der Kanzlei Ralf Höcker aus Köln

Ob der Dr. (wohl: "Dumm reagierende") Ruben Engel von der Kanzlei des Ralf Höcker aus Köln Vermutungen darüber anstellt, ob und warum ich ihn vielmehr für einen "Clown", der das Ansehen seiner Mandanten vor dem Gericht zerstört, und sehr viel weniger für einen "die Interessen der Mandanten wahrenden Rechtsanwalt" halten könnte, kann ich nicht wissen. Die Frage nach dem "Ob" beantworte ich mit einem klaren "Ja!". Die Frage nach dem "Warum" beantworten meine Artikel.

Ach so: "Verschlanken und versachlichen". Nachdem der Anwalt Dr. Ruben Engel vorführte, dass die, dem § 78 ZPO zugrunde liegende Absicht des Gesetzgebers nicht mal im Ansatz durch Anwaltszwang gewährleistet ist, ist sein Schriftsatz vor allem mal wieder eines:

Ein schlechtes Beispiel und auch in dieser Hinsicht ein Argument für die Gegner.

Ich habe auf den 63-Seiten-Unsinn mit 2 (zwei) Seiten geantwortet. Soweit zu der Werbelüge, die Kanzlei Höcker arbeite "effektiv".

Übrigens:

Wenn alle Doktoren der Kanzlei des Nochprofessor Ralf Höcker aus Köln (also genau die, welche, wenn man deren Werbung und die bekannten Umstände beurteilt, sich bevorzugt um Vertretungen kriminellen Packs bemüht, welches völlig unvermutet, total unerwartet und natürlich restlos rechtswidrig in den Fokus des öffentlichen Interesses rückt und seine Ehre auf dem Rechtsweg wieder hergestellt sehen will) auf diese Art und Weise um die Interessen kriminellen Packs bemühen, dann kann ich sagen, dass die Tätigkeit der Kanzlei des Nochprofossors Ralf Höcker einen klaren Vorteil für Freiheit der öffentlichen Kritik und das Recht auf die Warnung vor jenem kriminellen Pack bedeutet, welches geradezu zwingend, also erwartungsgemäß und rechtmäßig in den Fokus des öffentlichen Interesses rückt.

Nur habe ich irgendwie das Gefühl, dass das nicht das Ziel ist, welches diese  "Doktoren und Professoren" erreichen wollen. Die versprechen ja öffentlich das Gegenteil und stellen sich selbst als Typen dar, die das "reißen" können. Mit dem Erfolg haperts dann allerdings "nicht nur ein wenig", wie der bisherige Verlauf deren Vertretungen aus meiner Sicht ergibt.
"In der Gesamtschau auf Selbstdarstellung, Tätigkeit und Erfolg der Doktoren der Kanzlei des Nochprofessor Ralf Höcker erscheint mir das Gesamtbild als ziemlich lächerlich."

Damit darf man mich jederzeit und in jedem Medium zitieren.

Ihr Jörg Reinholz


10.10.2015

Warnung: Alpenweb AG (Schweiz): Mutmaßlicher (angeklagter) Betrüger aus Deutschland (Christoph Preuß) macht mit neuer Firma weiter.

Die Warnung betrifft:


Alpenweb AG
Bahnhofweg 17
CH-5610 Wohlen

Geschäftsführer: Preuß, Christoph (Düsseldorf, Deutschland)

Der Geschäftsführer der Alpenweb AG, Christoph Preuß (schreibt sich gerne "Preuss") ist in Deutschland wegen Betruges vor einem Schöffengericht angeklagt. Ihm drohen im Falle eines Schuldspruches 2 bis 4 Jahre Haft.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz waren und sind Firmen unter seiner direkten oder indirekten Leitung als "Euroweb" oder "Internet Online Media" (GmbH bzw. AG) tätig, die allesamt durch höchst betrügerische Methoden ("Abzocke") in Verruf geraten sind und zum Teil den Namen schon mehrfach gewechselt haben. Das Strafverfahren in Deutschland hat genau damit zu tun, denn Mitangeklagte sind Personen, die bei der Euroweb Internet GmbH tätig waren.

Offenbar versucht der feine Herr Preuß durch einen neuen Name den durch eigenes Handeln geschädigten Ruf zu vermeiden und das Belügen der Kunden, die betrügerische Abzocke, die er gewohnheitsmäßig betreibt, fortzusetzen.

Vor einem Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob dieser so vorteilhaft ist wie zuvor versprochen wurde. Über 2000 Verfahren gegen Kunden allein vor Düsseldorfer Gerichten, die sich schwer getäuscht und betrogen fühlen, sprechen dafür, diese Prüfung sehr genau vorzunehmen.

Urteile zu Firmen des  Christoph Preuß



Euroweb, Kanzlei Ralf Höcker (Dr. Ruben Engel, Christian Dr. Conrad):
Dumm ist, wer Dummes tut

Die Prozessfähigkeit mancher Einzelpersonen mag man anzweifeln können. Wenn aber Anwälte - und gleich Doktoren - in Verfahren gegen einen Schlosser antreten und mit einem Schriftsatz im Umfang von rund 250 Seiten (geschätzt, mit Anlagen, eigentlicher Schriftsatz 46 Seiten) mal wieder nur dummes Zeug blubbern, dann fragt man sich, was die wohl taugen.

Wie auch immer: Die Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad von der Kanzlei des mir als nur gering intelligentes Großmaul erscheinenden Professor Dr. Ralf Höcker gaben mir die beste Gelegenheit auf 6 Seiten "herzlich" zu werden - statt deren auffällig verlogener Mandatin (Euroweb Internet GmbH) erfolgreich zum Einstellen des Lügens und zur Abgabe der Unterlassungserklärung zu raten.

Was prozessual geboten gewesen wäre.

Ich muss nicht wissen, wer sich die dummen Lügen aus dem Schriftsatz ausgedacht hat. Ich weiß nur, diese dummen Lügen stehen in einem Schriftsatz, den die Anwälte Dr. Ruben Engel und Christian Dr. Conrad unterzeichnet haben. Und ich glaube nicht, dass diese die dummen Lügen nicht erdacht, die Unwahrheit nicht gekannt haben.

Zudem haben sich diese vorsätzlich auf das bewusst falsche Gutachten des Kölner Psycho-Dr. Nau bezogen, den ich derzeit auch auf Widerruf in Anspruch nehme und der sich gerne von Nochprofessor Ralf Höcker, dessen Partnern und Angestellten vertreten lassen kann - damit ich es leichter habe. Ich hatte die Kanzlei genau davor gewarnt.

Auch von der bereits monierten und belachten, recht dämlich wirkenden Nummer mit der angeblichen Todesdrohung konnten sich diese Doktoren des Ralf (genannt "Ralfi" Höcker) nicht trennen und versauten damit wohl sogar die "Sachlichkeitsvermutung" welche Richter gegenüber anderen Juristen völlig zu Unrecht hegen. Und damit einen der wenigen Gründe für den Anwaltszwang.

Ich nenn's "Nicht mehr dumm, sondern schon blöd":

Erweckendes Bild: "Unverholene Todesdrohung nach Dr. jur. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad"
Jetzt frage ich die Anwälte Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad ganz konkret: Heißt das "Dr." vor Ihren Namen etwa "Dämlich reagierend"?

Dumm ist doch, wer so Dummes tut?

Für Christoph Preuß, GF der Euroweb Internet GmbH, gilt: Wer (schon wieder mal) als Geschäftsführer nicht mal weiß (oder auch nur nicht zu wissen vorgibt), wie seine Firmen heißen und auch nur glaubt, dass ich diese Lüge übersehen könnte, derjenige sollte nicht ausgerechnet mich der Prozessunfähigkeit bezichtigen, denn das ist mir einfach zu blöd, um mich noch einen, den einer Ameise wirklich übersteigenden Intellekt, Anstand oder Würde vermuten zu lassen.

Nachricht:

Das LG Kassel, dessen meine Worte stets auf eine recht ungeeicht wirkende Goldwage legenden Richter einen Strengbeweis (auch für etwas, was ich nie behauptete) forderten, hat zuletzt meine Eigenschaft als Rechtslaie bezweifelt.

Nun ja. "Landgericht Kassel". Wenn ich die Worte dessen Präsidenten auf die Goldwage lege, dann bin ich ja dessen Rechtsmittelgericht...

22.08.2015

Querulatorisches "Gedummblubber" aus der "Promi-Kanzlei Professor Dr. Ralf Höcker"

Wer anderen "Querulantentum und Prozessunfähigkeit" nachsagt, der sollte ein waches Auge auf seine eigenen Schriftsätze haben, das gilt auch für die Anwälte Dr. Ruben Engel und den Mitunterzeichner Dr. Christian Conrad von der "Promi-Kanzlei (Noch-)Professor Dr. Ralf Höcker" aus Köln - welche in einem bei vernünftiger Würdigung als "nicht gewinnbar" einzuschätzenden Berufungsverfahren die Euroweb vertreten.

Vielleicht zockt die Kanzlei auch die "Abzocker" ab, statt von der Berufung abzuraten und verfasst die dicken Schriftsätze um der Euroweb vorzugaukeln, dass diese das Verfahren gewinnen könne. Vielleicht aber ist es die Euroweb, die da sagt: "Versuchen Sie einfach alles, auch den größten Unsinn, auch jeden Mist, der eigentlich ohne Aussicht ist!"

Nachdem Dr. Ruben Engel auf 55 Seiten nichts wirklich Treffliches vortrug um die Berufung zu begründen setzte er, wohl (auch) auf meinen Artikel vom 12.8. hin, (jedenfalls trägt der weitere Schriftsatz dieses Datum), das "Gedummblubber" fort. Ich nehme das auch deshalb an, weil er in einer Berufung(sic!) erneut unsinniges Zeug vorträgt, obwohl sonnenklar ist, dass die Euroweb hinsichtlich der mir in der Vorinstanz gewährten Prozesskostenhilfe kein Beschwerderecht hat. Und dass der Antrag auf die Verfügung, welche der Euroweb das Bewerben von über 600 Mitarbeitern und 32 Standorten verbietet,  in der mündlichen Verhandlung von einem Anwalt gestellt wurde.

Weshalb auch formal alles rechtens ist.

Ich dachte wirklich, ich (als "Schlosser") hätte das so gut erklärt, dass auch ein "Dr. Jur." von der "Promi-Kanzlei des (Noch-)Professor Dr. Ralf Höcker" aus Köln das versteht. Immerhin bilde ich Erwachsene fort. Das es offensichtlich nicht verstanden wurde, zeigt mir auf, dass das Querulantentum offenbar auch unter Professoren und Doktoren der Juristerei große Blüten treibt.

Allerdings antwortete der Anwalt formal auf eine "prozessleitende Verfügung vom 05.08.2015". Die scheint ja demnach zumindest in Teilen mit dem überein zu stimmen, was ich am 12.8. schrieb - ohne diese zu kennen (ich selbst kenne diese aktuell auch nicht.)

Ich denke, der Dr. Ruben Engel sollte mal untersuchen lassen, ob er überhaupt noch seinen Mandant vertritt oder ob er (Länge und Inhalt der "Nutzlos-Schriftsätze" wirken auf mich doch recht arg) nicht einer eigenen, stark querulatorischen Neigung ihren freien Lauf lässt. Jemand mit Sinn und Verstand hätte nicht erneut zu diesen Punkten insistiert.

Ansonsten ist an der, wohl auf meine Veröffentlichung folgenden Fortsetzung gut zu sehen, wer hier "Bäcker" und wer "Brötchen" ist und wer wen treibt. Der "einfache Schlosser aus dem Osten" (was ich formal bin) treibt den "Dr. Jur." (was der Herr Ruben Engel formal eben so ist, wie er formal auch "Rechtsanwalt" ist) würde ich sagen.

Wie das alles auch immer sei: "Effizienz" geht ganz anders, meine Herren Dr. Ruben Engel und Dr. Christian Conrad!" 

Werben Sie doch besser mit
"Wir schwafeln das Gericht mit überlangen Schriftsätzen voller Unsinn und unwahrem Zeug zu!"
Das wäre "voll wahrheitsgemäß".

13.08.2015

Euroweb Deutschland GmbH, Euroweb Internet GmbH, Internet Online Media GmbH - Werbemittel, Schulungsunterlagen gesucht

Ich will jetzt mal Nägel mit Köpfen machen.

Wenn mir also jemand einen kompletten Satz Werbemittel, Schulungsunterlagen (einfach alles...) der Euroweb Deutschland GmbH, Euroweb Internet GmbH, Internet Online Media GmbH zusenden könnte, dann wäre das super.

Ebenso mögliche Aufzeichnungen aus Schulungen oder Meetings in denen Anleitungen gegeben werden, welche das Vorgehen beim Vertrieb betreffen (z.B. Fotos von Whiteboards etc.)

Bitte auch leere Verträge mit AGB beifügen, sowie einen Hinweis für welche Agentur (bitte mit Adresse und Inhaber bzw. Geschäftsführer) Sie tätig waren.

Ich bitte um Originale, diese können diese ruhig anonym gesendet werden. Um "Geheimnisse" handelt es sich nicht, denn die werden ja den Kunden gezeigt bzw. sind spätestens nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern keine "Geheimnisse" mehr.

Adresse:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Für Scans: joerg.reinholz@googlemail.com


P.S. Dr. Engel: Ich weiß schon, Sie werden behaupten, ich will die Firma vernichten. Das hat schon Ihr Vorgänger erfolgsfrei vor Gericht beweint, trifft so außerdem nicht zu. Ich will lediglich, dass diese nicht mit "Verbrechermethoden"  (so ein "Kunde" zu mir) arbeiten.

Warnung! HRB 75236, Arbeitsschutz Online GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, GF Daniel Fratzscher

Jüngst wurde eine Arbeitsschutz Online GmbH ins Handelsregister am AG Düsseldorf (HRB 75236) eingetragen. Geschäftsführer ist ein Daniel Fratzscher, der dem Autor bisher in folgenden Zusammenhängen aufgefallen ist:
Von der Firma "Arbeitsschutz Online GmbH" Angesprochene sollten einen Vertragsschluss sehr sorgfältig prüfen.

Das gilt insbesondere dann, wenn die Vertreter unter dem Behaupten eines kostenlosen oder angeblich stark vergünstigten Angebotes durch die Gewinnung angeblicher "Referenzkunden" oder "(Werbe)-Partner" auf einen sofortigen Vertragsabschlusses drängen.

Viele der durch die Firmen des Daniel Fratzscher geworbenen Kunden stellen nämlich im Nachgang fest, dass diese ein Vielfaches des Preises der Wettbewerber zahlen und bereuen es, den Vertrag geschlossen zu haben.

Die Euroweb Internet GmbH verlor in der Vergangenheit eine Vielzahl von Prozessen, hierüber lässt Daniel Fratzscher durch den "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz, welcher dieses als Vertreter gerde auch in den verlorenen Verfahren sehr genau weiß, die Öffentlichkeit belügen, in dem dieser durch Weglassen der negativen Urteile der weitaus zahlreicheren, verlorenen Verfahren vorsätzlich unwahr vormacht, dass er

a) neutral berichte und
b) die Euroweb Internet GmbH sämtliche Prozesse gewonnen habe.

12.08.2015

Vorab für Herrn Dr. Engels von der Kanzlei Höcker - oder was ich (als Schlosser) auf Ihre 55-Seiten lange Berufungsschrift antworten würde

Das hier liegt nun als mein "querulatorischer" Entwurf bei meinem Anwalt, der den Stuff als Entgegnung auf die geradezu blödsinnig wirkende, 55-Seiten lange, und auch sonst merkwürdige Berufungs"begründung" des "Fachmanns" für gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht namens Dr. Ruben Engel natürlich selbst  fassen, dabei noch versachlichen und verkürzen, selbstverständlich korrigieren sowie in der Form vollenden wird:
Wir beantragen

1.) Der Antrag, im Berufungsverfahren die Einstweilige Verfügung aufzuheben, wird mangels Begründung zurückgewiesen.

2.) Die Berufungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung

Hinsichtlich der Behauptung, der Erlass der Verfügung sei unzulässig gewesen, führen wir aus:

Die Berufung führt aus, die Einstweilige Verfügung wurde auf Antrag des Antragstellers erlassen, der entgegen §78 ZPO nicht vertreten gewesen sei. Das ist grob unwahr, denn die Verfügung wurde nach Antragstellung durch den Unterzeichner, der zugelassener Rechtsanwalt ist, in der mündlichen Verhandlung durch Urteil vom 29.04.2015 erlassen.

Hinsichtlich der Prozesskostenhilfe hat die Berufungsklägerin gemäß §127 Absatz 2 und 3 ZPO keinen Beschwer und kann nichts daraus herleiten. Dieses gilt selbst dann wenn die PKH womöglich völlig rechtswidrig erlangt worden wäre.

Hinsichtlich der behaupteten "Verjährung" führen wir aus:

Was die Berufung mit "Verjährung" meint erschließt sich nicht sicher. Womöglich hat die Berufung "Verjährung" mit "Wegfall der Eilbedüftigkeit" verwechselt, was bei einem Anwalt, zudem "Dr. jur", der sich damit bewirbt, Firmen im "Presse- und Medienrecht sowie im Wettbewerbs- und Markenrecht" zu vertreten und zu beraten sehr bedenklich erscheint. Der Berufungsbeklagte hat innerhalb der nicht einmal im Gesetz vorgesehenen 3-Monats-Frist den Erlass der Verfügung durch Übersendung seines Antrages vom 26.01.2015 zu Protokoll der Geschäftsstelle ordnungsgemäß beantragt, so dass die Eilbedürftigkeit gerade nicht widerlegt ist. Eine körperliche Anwesenheit hat der Gesetzgeber nicht verlangt. So genügt für die Verletzung von § 156 StGB sogar eine Übersendung per Telefax (BayObLG, 23.02.1995 - 5St RR 79/94), welches urteilte:
"Abgegeben im Sinne von § 156 StGB ist eine schriftliche eidesstattliche Versicherung dann, wenn sie der zuständigen Behörde zugänglich gemacht worden ist. Dafür genügt, daß sie bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts eingegangen ist."
Im § 156 StGB lautet es:
"Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt,..."
Aus dem Wort "vor" lässt sich also gerade nicht ableiten, dass der Antragsteller auf Prozesskostenhilfe körperlich anwesend sein muss. Dafür, dass der Gesetzgeber bei der Abfassung von §117 ZPO "Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden." eine körperliche Anwesenheit des Antragstellers wollte, ist nichts fest zu stellen. Zu dem wäre das auch im Hinblick auf Art. 3, 103 GG verfassungswidrig, denn der Inanspruchnahme des Grundrechts auf rechtlichen Gehör dürfen keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden.

Unzweifelhaft hat der Antragsteller also geradezu vorbildlich unverzüglich gehandelt und das Verbot beantragt und zugleich hilfsweise den PKH-Antrag gestellt um das Verfahren zu beschleunigen.

Hinsichtlich des Vorwurfs des Rechtsmissbrauch führen wir aus:

Die Berufung gibt sich selbst der Lächerlichkeit preis. Schon die Behauptung, es handele sich um eine ernsthafte Todesdrohung, bezogen auf ein Bild mit einem offensichtlich jungen Kätzchen, welches mit "Wer mich weckt wird sterben" (Übersetzung aus dem Englischen) beschriftet ist, erscheint hier clownesk.

Die weitere Begründung, dass es sich um ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch handele, weil der Berufungsbeklagte mit Email vom 11.07.2015 eine außergerichtliche Regelung angestrebt hat, ist ebenso unsinnig. Auch der Vertreter der Berufungsklägerin mahnt ab und fordert hierbei die Zusicherung von Vertragsstrafen, die an seine Partei (ist er das selbst, dann sogar an sich selber) gehen sollen. Der Vorwurf, der Berufungsbeklagte wolle lediglich Geld verdienen, erweist sich hier als unhaltbar und befremdlich.

Gerade in dem von der Berufung genannten Urteil GRUR-RR 2002 169, 171 (OLG München, Az. 29 U 3463/11) steht dann auch erwartungsgemäß:
"Ein Mitbewerber missbraucht seine Klagebefugnis, wenn er sie nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen einsetzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße des Anspruchsgegners in finanzielle Vorteile für sich umzuwandeln versucht, indem er sich die Anspruchsdurchsetzung abkaufen lassen will.

Es stellt eine sachfremde Erwägung dar, wenn er seinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch als Mittel einsetzt, um sich erhebliche Gelder zu verschaffen."
Es fehlt an jedem Vortrag der Berufungsklägerin dazu, dass der Berufungsbeklagte nicht die Unterlassung sondern nur den Gewinn erheblicher Gelder im Sinne hatte. Das Email vom 11.7.2015 gibt dazu nichts her. Der Berufungsbeklagte bestreitet, dass es ihm um den Gewinn erheblicher Mittel ging und erklärt, dass er selbstverständlich die Befolgung des Verbotes ohne den lang dauernden, Zeit und Nerven raubenden Weg über das Gericht erwirken wollte. Von einer Hinnahme des Verstoßes kann also gar keine Rede sein. Es fehlt in dem Email schon jede Aussage, dass er die erkannten, weitere oder fortgesetzte rechtswidrige Handlung übersehe, wenn ihn nur Geld gezahlt werde - wie es in der, von der Berufung angeführten Sache des OLG München, Az. 29 U 3463/11, bemerkenswert eindeutig der Fall war.

Die Berufungsklägerin hat zum Rechtsmissbrauch in der Vorinstanz schon vorgetragen. Insbesondere die Beiträge aus dem Jahr 2014, welche jetzt erst in der Berufung vorgelegt werden, haben nicht nur mit dem Verfahren nichts zu tun, diese sind präkludiert, denn die Berufungsklägerin ließt den Blog tagesaktuell mit und hat sich schon in zahlreichen Verfahren unter Beifügung der Beiträge bitter beschwert. Es ist gänzlich unwahrscheinlich, dass sie diese im März 2014 nicht kannte.

Zudem wird aus der Gesamtschau ganz deutlich klar, dass es dem Berufungsbeklagten mit seiner Kritik - die er als Privatmann veröffentlicht und auch nach Auffassung des OLG Düsseldorf selbst von seiner Werbung sauber trennt - gerade darum geht, den Wettbewerb sauber zu halten.

Zudem muss man die Frage stellen, wieso eigentlich die Berufungsklägerin, die offenbar über genug Mittel für aussichtslose Berufungsverfahren verfügt, die Berichte nicht durch Verfügungen verbieten lässt, statt dessen aber hier, wo es nichts zur Sache selbst beiträgt, die arme, so gar ungerecht kritisierte und mit angeblich "kriminellen" Aufrufen zum tatsächlich "friedlich, freundlich und schweigend Heimleuchten" traktierte markiert. Wenn diese Beiträge auch nur irgendwie rechtswidrig wären, dann wäre doch gerade die, auch dem OLG als "extrem klagefreudig" bekannte Berufungsklägerin dagegen vorgegangen. Das tut sie aber nicht, was die Vermutung beflügelt, dass diese Beiträge bei aller Härte und Bitterkeit der Vorwürfe in Wahrheit gar nicht zu beanstanden sind, wofür ja, nach frühen Versuchen dagegen vorzugehen, auch bereits Entscheidungen des OLG zugunsten des hiesigen Berufungsbeklagten sprechen.

Der Berufungsklägerin geht es indessen offensichtlich auch mit der Berufung darum, ihre wettbewerbsverzerrende Tätigkeit fortzusetzen. Im Verfahren 34 O 5/12 wurde die Berufungsklägerin erst kürzlich auf Antrag des Berufungsbeklagten zu einem Ordnungsmittel verurteilt, nachdem diese durch deren Anwälte wahrheitswidrig verbreitete, dieser sei es vom LG Düsseldorf erlaubt worden, mit einem eigenem Rechenzentrum und eigenen Servern zu werben. Das Gericht wird ersucht hierzu die Akte I-20 U 66/13 beizuziehen und sich in dieser auch hinsichtlich der Würdigung der erneut vorgelegten "Expertise" des Dr. Nau und der Aktivlegitimierung zu informieren.

Hinsichtlich der Aktivlegitimierung führen wir aus:

[Hier lasse ich einige wenige Zeilen weg, weil das an dieser Stelle nicht nützlich wäre]

Zu dem Vorhalten, der Berufungsbeklagte sei nicht prozessfähig oder querulatorisch gestört möchten wir uns im Hinblick auf die lange und recht merkwürdige Berufungsbegründung nicht selbst einlassen. Dies überlässt die Berufungsverteidigung ganz ausdrücklich dem Gericht.

Sollten wir in der extrem umfänglichen, von Unwahrheiten und unzutreffenden Behauptungen strotzenden, und auch sonst geradezu merkwürdigen Berufungsbegründung etwas übersehen haben, was das Gericht für wichtig hält, so bitten wir um einen Hinweis. Aber nach unserer Auffassung bietet die "Berufungsbegründung" nicht einmal Anlass um mündlich zu verhandeln, diese ist schon im Vorverfahren als offensichtlich unbegründet zu verwerfen. Es findet sich zu dem nichts, was eine Zulassung der Revision begründen könnte.
Hat weniger als 2 Stunden gedauert. Mit der Methode, Herr Dr. jur. Engel, hab ich schon viele Prozesse gewonnen. Wie ist denn Ihre Bilanz? Und was ist mit Ihrer "Effizienz"?

P.S. Das OLG hat mir die PKH gewährt. Mein Antrag (2 Sätze, aber leider viele Anlagen) ging per einfacher Post an die Geschäftsstelle.

Sie dürfen darüber meinetwegen auf 55, 110, 220 oder 440 Seiten weinen, Herr Dr. Jur. Engels von der Supatrupa-Kanzlei Ralf Höcker, weil Sie das ja
  1. nicht für rechtens halten und
  2. besser wissen als das OLG.
Nur interessiert es "keine Sau". Und das ist gut so, Sie "Dr. jur.", Sie!

Euroweb/Kanzlei Prof. Dr. Ralf Höcker: Über den richtigen Umgang mit der Übertretung von Verbotsverfügungen und juristischen Halbwissen

So geht das, liebe Freunde der böhmischen Blasmusik:
Allerwerteste Damen und Herren,

ich übersende Ihnen das beiliegende Dokument zu dem Zweck der Prüfung, ob Sie eine außergerichtliche Einigung vorziehen.

Wenn bis heute, 17:00 Uhr, keine Rückmeldung erfolgt werde ich den Antrag "durchziehen".

Hinweise:

1.) Mit der Behauptung, man könne einen PKH-Antrag nicht schriftlich stellen liegt der Dr. Engel sowas von falsch ... - der soll beim BVG nachlesen.

2.) Mit dem Geschwätz, ein außergerichtlicher Einigungsversuch sei ein Versuch, den Verstoß abzukaufen und also [Indiz für einen Rechtsmissbrauch], liegt der Dr. Engel sowas von falsch ... - der soll mal in seinen Abmahnungen nachlesen, was er da selbst fordert.

Ich stehe Ihnen, auch den Herren Jura-Doktoren, sehr gerne mit weiteren ZUTREFFENDEN juristischen Einschätzungen der Sach- und Rechtslage zur Verfügung.

Jörg Reinholz
Update, 12.8.2015 17:57: Der Antrag ging raus.

11.08.2015

Euroweb: Über den richtigen Umgang mit Lügnern und Gesetzesbrechern

Folgende Abmahnung habe ich gerade verschickt:
Allerwerteste Herren [Preuß, Fratzscher]

ich erweitere unter erneuter Fristsetzung die Abmahnung vom 1.8.2015 auf folgende Tatbestände, welche Sie zu unterlassen haben:

1.)

Wahrheitswidrig zu verbreiten, die Euroweb Internet GmbH habe folgende Umsätze erzielt:

2007: 10,7 Mio € (Tippfehler: es steht da 10,9 - was auch unwahr ist)
2008: 16,9 Mio €
2009: 25,6 Mio €
2010: 33,1 Mio €
2011: 40,5 Mio €

wie durch die Aussendung und Veröffentlichung des "Faktenblattes" unter der URL https://www.euroweb.de/sites/default/files/pdf/faktenblatt_1.pdf geschehen.

2.)

Wahrheitswidrig zu verbreiten. Daniel Fratzscher sei "geschäftsführender Gesellschafter" der Euroweb Internet GmbH

wie durch die Aussendung und Veröffentlichung des "Faktenblattes" unter der URL https://www.euroweb.de/sites/default/files/pdf/faktenblatt_1.pdf geschehen.

3.)

In Ihrer Werbebroschüre "Digitale Werbung für die Gastronomie", welche Sie als PDF von Ihrem Webserver aussenden, fehlt das Impressum.

Dies stellt einen Verstoß gegen § 5a UWG dar.

Fristsetzung:

Ich setze Ihnen die Frist bis zum 12.8.2015 um 12:00 Uhr das Faktenblatt mit den wettbewerbswidrigen Lügen zu entfernen und das Dokument "Digitale Werbung für die Gastronomie" zu entfernen oder mit den Pflichtangaben zu versehen.

Ich setze Ihnen die Frist bis zum 12.8.2015 um 13:00 Uhr um eine Unterlassungserklärung in allen drei Punkten durch Vorabversand per Telefax oder Email anzukündigen. (Ihre Anwälte setzen sogar Fristen unter 24 Stunden)

Ich setze Ihnen die Frist bis zum 14.8.2015 um 17:00 Uhr um eine, eine Wiederholung ausschließende Unterlassungserklärung mit angemessenem Versprechen einer Vertragsstrafe und dem Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs sowie dem Handeln Dritter per Post zu übersenden.

Jörg Reinholz

Update: Seit heute morgen hat die Werbebroschüre ein Impressum.
Werbebroschüre ohne Impressum:
SHA1-Prüfsumme: c9e9215e5d00d0cd8ddde28402f67e69d945ffbb
Datum der letzten Bearbeitung: Mo 10 Mär 2014 12:02:30 CET

Werbebroschüre mit Impressum:
SHA1-Prüfsumme: b59fc267ec5008377f899d74430585401cfdc6df
Datum der letzten Bearbeitung: Mi 12 Aug 2015 09:18:41 CEST

Hinweis: Die Werbebroschüre mit dem fehlenden Impressum findet fand sich unter der URL

http[s]://www.euroweb.de/homepage-erstellen-lassen/gastronomie/download-plfdw2014.php

Ein Hinweis für Dr. Ruben Engel von der Kanzlei des Nochprofessors Ralf Höcker:

Lassen Sie sich mal die von mir erwirkten Verbotsverfügungen gegen die Euroweb vorlegen und zählen Sie dann die in nur 2 Dokumenten enthaltenen Verstöße nach. Die Ordnungsmittelanträge sind raus, da Sie ja erst kürzlich (mir erscheint das nun begründet als "richtig blöd") wie ein Rohrspatz (aber schriftlich) geschimpft haben, dass mein Versuch einer außergerichtlichen Einigung ein Indiz für Rechtsmissbrauch sei.

Gehen Sie dann ruhig ein wenig darüber "kotzen", was für ein Mandat Sie sich da aufgeladen haben. Eine solche, völlig beratungsresistent erscheinende Mandantschaft kann nur eine einzige Kanzlei (jedenfalls gegen mich) erfolgreich vertreten:
  • Die Kanzlei "Keiner, Niemand und Kolleginnen" aus Gibtsnicht am Abfluss - und das auch nur zu "Sankt Nimmerlein" (immer am 30.2. jeden Jahres).

Ja. Da lacht der Schlosser!

Wer nicht lacht:

Den folgende Prominenten wurden die falschen Zahlen auch vorgelegt:
  1. Prof. Dr. h.c. Lothar Späth, Ministerpräsident a.D. 
  2. Prof. Dr.-Ing. habil. Prof. e.h. mult. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Bullinger, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft 
  3. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz, Präsident des ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH 
  4. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. August-Wilhelm Scheer, Gründer der IDS Scheer AG 
  5. Dr. Patrick Adenauer, Geschäftsführer der Bauwens GmbH & Co. KG





10.08.2015

Information für Mitarbeiter der Kanzlei Ralf Höcker hinsichtlich des Dr. Ruben Engel und dessen "Tagesform"

Den Doktor Ruben Engel ab jetzt ganz vorsichtig behandeln, ihm nicht zu nahe treten und keine Scherze machen, die er falsch verstehen könnte.

Und meiden Sie Worte wie "Schlosser", "Schloss" und jedes andere, welches an Metallverarbeitung oder die "Zone" erinnert. Auch der scherzhafte Rat, sich "etwas vom guten Kassler" zu gönnen, könnte schief gehen, denn das würde wohl für eine Anspielung darauf gehalten werden, wer hier wen frisst. Jedes falsche Wort könnte nach unbedachter Vielschreiberei auch noch zu ganz anderen unbedachten Reaktionen führen. Erwähnen Sie also besser nicht, dass auf dem Rhein Holz schwamm.

Denn dem Doktor Ruben Engel wird (womöglich) gerade beim Lesen meines Emails und vor allem der Anhänge (hoffentlich) klar, dass er schon wieder ein Verfahren für einen Euroweb-Mandanten verliert und die Rücknahme des Antrags besprechen muss, weil er wichtige Sachverhalte in den Anlagen und §11, Absatz 1 GmbHG übersehen hat.

Oder weil er mich damit beleidigte, dass er mir nicht zutraute, dass ich das Gesetz kenne bzw. die groben Widersprüche zwischen den Inhalten der Anlage und dem Vortrag des Anwalts dazu nicht erkenne.  Und sich ergo dachte, "Dann schreib ich mal was vom Pferd."

Ob es nun Nachlässigkeit gewesen sei oder die große Dummheit, andere für dumm zu halten: Seine Laune dürfte richtig mies sein, weil es ja nicht das erste Verfahren ist, in dem der DOKTOR Jur. Ruben Engel (natürlich nur als Vertreter seiner Mandanten) von der "Promikanzlei" des NochProfessor Dr. Ralf Höcker gegen einen "einfachen, kleinen und ausgerechnet ostzonalen" Schlosser mit Pauken und Trompeten verliert.

08.08.2015

Schlosser Jörg Reinholz gegen Dr. Ruben Engel von der Kanzlei Ralf Höcker - Wie unfair ist das denn bitte?

Die Kanzlei Ralf Höcker vertritt die Euroweb. In dieser Kanzlei ein Dr. Ruben Engel. Nicht nur, dass ich den mit zwei Lügen in einem Satz erwischte - nein, der Herr Doktor Engel, dessen Kanzlei ausgerechnet mit "Effektivität" wirbt, hat einen Schriftsatz verfasst. Eine "Berufungsbegründung".
Der, das wird sich so zeigen, völlig untaugliche Schriftsatz hat schlappe 55 Seiten:

Inhaltsverzeichnis für sinnfreien Vortrag auf 55 Seiten

Macht mit Anlagen rund 160 Seiten, davon aber einige doppelt, einige im "Streifendesign" (weil auch der Papiereinzug hakte) und einige ganz schwarz:

Das nenn ich dann mal "Umweltsauerei in 3 Ausfertigungen".
Nun ja. Das klingt viel, und ich wage die Ansage: "Relevantes war da nicht zu finden." Insbesondere nichts dazu, wie viele Mitarbeiter oder Standorte die Euroweb denn nun habe - das ist es, worum es geht. Der Psycho Dr. Frieder Nau, eine von Dr. Engel gern zitierte Kapazität auf dem Gebiet merkwürdiger Wahrnehmungen, würde wohl für Geld jede gewünschte Menge geistiger Defekte vermuten, weil der Dr. Ruben sich für schlauer als das Gericht hält, viel Formalkram - aber nichts zur Sache vortrage.

Denn es wird vom Dr. jur. Engel echter Blödsinn vorgetragen.

Der Doktor Ruben Engel behauptet nämlich, der Erlass der Verfügung wäre zu Unrecht erfolgt, weil kein Anwalt den Antrag gestellt hätte.
Dazu fiel dem Dr. Ruben Engel ein, dass ich ja gar keine Prozesskostenhilfe hätte bekommen dürfen dürfen, weil ich den PKH Antrag schriftlich gestellt habe.
  • Was ich seit 1996 erfolgreich vor dem LG Kassel, dem OLG Frankfurt, dem LG Hamburg, dem LG Mönchengladbach, dem LG Krefeld, dem LG Düsseldorf, dem OLG Düsseldorf und dem LG Köln erfolgreich mache.
Dem Dr. Ruben Engel ist aber auch nicht aufgefallen, dass die Gegner im PKH-Verfahren gar keine Beschwerdemöglichkeit haben.
Ich habe gestern, nicht etwa vom Zug, sondern vom Lachen über den schriftlichen Blödsinn des DOKTOR JUR. Engel geschüttelt, auf der rund 102 km langen ICE-Strecke zwischen Nürnberg und Würzburg die Entgegnung geprobt: 3 (drei) Seiten die ich nach dem Weglassen unnötiger Adjektive auf 2 reduzieren konnte. Ich werde das Konzept mal meinem Anwalt schicken. Mein PKH-Antrag hatte übrigens genau eine (1) Seite, genauer waren es zwei (2) Sätze. Mehr ist nicht nötig - so steht es in § 119 Absatz 1 Satz 2 ZPO.

Im Hinblick darauf, was dem Herrn Doktor Engel so ein-fiel ist es natürlich gut, dass er "nur" Rechtsanwalt ist - was den Schaden stark begrenzt. Wäre er Architekt oder Bauingenieur, dann wären bei gleicher "Einfallsquote" tausende Menschenleben erheblich in Gefahr Womöglich hätte er mit seinem Hang zur Papierverschwendung schon mehr Opfer gefordert als mancher Krieg.
  • Und der Doktor Jur. Engel würde 40 Jahre lang für seinen Mist haften.
So verliert die Euroweb nun ein völlig sinnfreies Berufungsverfahren. Nur kann der Doktor Jur. Engel das der Euroweb offenbar nicht beibringen. Vielleicht schreibt er auch so sinnlos-dicke wie überhaupt sinnlose Schriftsätze um die Euroweb abzuzocken. Aus meiner Sicht tritt kein Schaden ein. Die Euroweb muss nämlich im Ergebnis "voraussichtlich" den "ganzen Scheiß" bezahlen. Und ich hab was zu lachen!

Sinnbild: "Ich hab viel Spaß mit schwarzen Vögeln!"
(Selfi, alle Rechte: Jörg Reinholz)

Aber, dass er es sich mit dem querulatorisch anmutenden Blödsinn auf 55 Seiten nebst rund 100 Seiten Anhängen jetzt mit der Kammer I-20 U des OLG gründlich versaut haben dürfte, ist ein Zeichen dafür, dass es absolut unfair ist, den armen, hoffnungslos überfordert wirkenden Herrn Dr. jur. Ruben Engel von der Kanzlei des (Noch-)Professor Dr. Ralf Höcker gegen einen einfachen, kleinen Schlosser aus dem Osten antreten zu lassen - der nämlich schon mal den Prozesstoff offensichtlich viel besser zu verschlanken und zu versachlichen weiss.

Feige ist es auch. Also, Euroweb: Holt doch bitte noch ein paar "Staranwälte"!

Beging die Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß und des Daniel Fratzscher Kreditbetrug?

In einem "Faktenblatt" veröffentlicht und verbreitet die Euroweb Internet GmbH bis heute unwahre Geschäftszahlen über die Jahre 2010 bis 2011, wahrscheinlich auch für die Jahre 2009 und 2010.

So wird in dem "Faktenblatt" aggressiv unwahr behauptet, die Euroweb Internet GmbH habe folgende Umsätze erzielt:

2010: 33,1 Mio €
2011: 40,5 Mio €

Bei diesen angeblichen Umsätzen handelt es sich klare Lügen, denn Daniel Fratzscher, Haupteigentümer und an gleicher Stelle offenbar wahrheitswidrig als "geschäftsführender Gesellschafter" dargestellt, versicherte vor dem LG Düsseldorf an Eides statt, die Euroweb Internet GmbH habe folgende Umsätze erzielt:

2010: 17,8 Mio €
2011: 19,5 Mio €

Damit ergibt sich, dass die Umsätze aus dem "Faktenblatt" rund 100% über denen aus der aktuellen Versicherung an Eides statt des Daniel Fratzscher liegen.

Im Jahr 2012 hat die Euroweb offenbar Kredite aufgenommen um sich z.B. an Drittfirmen zu beteiligen. Im Geschäftsbericht findet sich dazu:
"Auf der Passivseite schlug sich der Anstieg der Bilanzsumme im
wesentlichen bei den Verbindlichkeiten, insbesondere den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nieder."
und
"Die mittelfristigen Bankverbindlichkeiten erhöhten sich brutto um TEUR 1.003,"
weiter:
"Zur Beseitigung der Überschuldung der Euroweb Internet AG, Zürich/Schweiz, hat unsere Gesellschaft eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 479 abgegeben.

Zur Beseitigung der Überschuldung der Internet Online Media AG, Zürich/Schweiz, hat die Internet Online Media GmbH eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von TEUR 27 abgegeben, für die unsere Gesellschaft mittelbar haftet.

Unsere Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr an der salesworker.com GmbH, Köln, beteiligt, und 25,1% der Anteile übernommen. Zum 31. Dezember 2011 weist die salesworker.com GmbH ein Eigenkapital von TEUR 45 und für 2011 einen Jahresfehlbetrag von TEUR 135 aus."
Mögliche Kreditgeber der Euroweb Internet GmbH sollten Ihr Engagement insbesondere darauf prüfen, ob die diesen übermittelten Zahlen zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens der Wahrheit entsprechen und ob die Rückzahlung des Kredits so sicher ist, wie es die Herren Preuß und/oder  Fratzscher  vormachten.

Wenn dieses "Faktenblatt" voller unwahrer Zahlen und Lügen bei einem Kreditantrag liegt, sollte die Prüfung des Engagements "besonders intensiv" ausfallen:

Spätestens in dem Falle, dass ein Kredit nach der Vorlage dieser vorsätzlich falschen Zahlen nicht bedient wird, handelt es sich um Kreditbetrug.

07.08.2015

Kanzlei Höcker, Dr. Ruben Engel: Dämliche Lüge "unverholene Todesdrohung"

So "abfuckt verlogen" war nicht mal der Gravenreuth, dessen Bruder im Geiste, ein Dr. Ruben Engel von der Kanzlei des NochProfessor Ralf Höcker, sich wie folgt erbrach:

Soso. "Todesdrohung" durch ein Katzenbild. "Unverholen ausgesprochen" schreibt der Lügner (das ist nicht die erste erweisliche Lüge mit seiner Unterschrift), Doktor und Rechtsanwalt Rubens Engel.

Zum erweckenden Originalbild: "Todesdrohung nach Dr. jur. Ruben Engel", Kanzlei Höcker, Köln

Die zweite Lüge im gleichen Satz war: "in Richtung der Antragstellerin" - mal wieder war die Vorhaltung nämlich an die "frühere "Berger Law LLP" bzw. die jetzige "Kanzlei Buchholz und Kollegen" bzw. "Blazevska und Partner" (Philipp Berger, Andreas Buchholz und nun auch Adrijana Blazevska)" adressiert. Man muss nur lesen können und wollen um das zu wissen - oder halt zu erfahren, wie dämlich die von Doktor Ruben Engel von der Kanzlei Ralf Höcker in Köln zu Papier gebrachte Lüge ist

Ich musste so lachen. Und ich habe die Lacher über alle Instanzen auf meiner Seite.

Das verspreche ich dem Dr. Engel und seinen Kollegen persönlich.