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24.04.2016

Erdogan ./. Jan Böhmermann - (Noch) keine einstweilige Verfügung - Wozu taugt eigentlich "Professor" Ralf Höcker?

Die Ankündigung, einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann einzureichen, stammte vom vom 14.04.2016. Heute ist nun der 23.04.2016 und niemand wedelt der Verfügung herum.

Das ist "ein wenig über der Zeit".

Im Hinblick auf den langen Zeitablauf und würde ich mal sagen, eine einstweilige Verfügung wurde nicht erlassen. Jedenfalls nicht ohne den Antragsgegner zu hören. Was in der Regel bedeutet, dass diese auch nicht erlassen wird. Und ich kann mir gut denken, was im Beschluss steht:

Satire ist Kunst bleibt Kunst und frei!

Das sieht jetzt so als aus hätte der selbst ernannte Medienanwalt mit der noch seltsameren Professur namens Ralf Höcker aus Köln am lustigen Rhein mit samst seiner Doktorenkanzlei fett in die merde (italienisch: merda) gegriffen als er sich pressal vordrängelte um seine dumme Ansage zu verbreiten. Vielleicht hätte der Mediendrängler Ralf Höcker mal besser vorher meine kleine juristische Lehrstunde nicht nur besucht sondern auch richtig gelesen. Und zwar bevor er das Maul - mit dem er sonst die Lügen seiner Mandanten Richtern auftischt - aufriss um dem werten Publikum einen Schwank darüber zu erzählen, was Recht ist und was nicht.

Ich frage mich, was taugt der Herr "Professor jur." als "Medienanwalt" und was taugt die juristische Ausbildung in Deutschland wenn Typen wie dieses Kölner Großmaul (die wohl bei der geringsten Aussicht auf Zensur schon "rheinfeucht" werden) denn künftige Juristen oder auch nur Wiwis von halb- zu falschgebildeten verwandeln. Und ich gehe schon mal langsam Richtung Automat um in der Wette "Schlosser aus dem Osten gegen Großmaul jur. Ralf Höcker in der cauas Böhmermann" einen ersten schnellen Punkt für mich zu buchen.

Die Kanzlei Höcker verliert ja auch sonst oft genug gegen mich.

Naja. Und wenn der Herr Ralf Höcker als Jurist soviel taugt wie seine falsche Vorhersage so gut erkennen lässt, dann taugt er (wie eben seine idiotisch anmutende Vorhersage) immer noch als schlechtes Beispiel. Oder als Namensträger:

Ich schlage "Ralf Erdowahn Höcker" vor.

(Und bin gespannt wer es ihm als erster sagt.)

21.04.2016

Denis Pohlan / Webseiten Area GmbH GmbH / 4Interfaces.de - Zeugen gesucht

Aus einem freudigen Anlass (= OLG Entscheidung zu meinen Gunsten) suche ich immer noch Zeugen, die zu folgenden Fragen Aussagen machen können:
  1. Hat Denis Pohlan Mitarbeiter der Webseiten Area GmbH oder Dritte angewiesen, positive Bewertungen der WebseitenArea GmbH zu verfassen?
  2. Hat sich Denis Pohlan jemanden gegenüber geäußert, wie die positiven Bewertungen bei Kununu zustande kamen?
  3. Wann wurden Arbeitsverträge für die  Webseiten Area GmbH geschlossen? Wann wurden Mitarbeiter der 4Interfaces in die Webseiten Area GmbH übernommen?
  4. Wie sind die Arbeitsbedingungen bei der Webseiten Area GmbH? Wie lange sind Mitarbeiter dort beschäftigt gewesen?
  5. Werden die Mitarbeiter angewiesen, Kaltanrufe zu tätigen und den Kunden vorzumachen, es gehe um eine kostenlose Leistung?
  6. Was wird den Kunden auf wessen Anweisung noch so vorgemacht?
  7. Herrscht eine Kultur des "Hire und Fire"? Wie viele Mitarbeiter (von wie vielen) wurden während welchen Zeitraums entlassen oder zur Kündigung/Auflösung des Vertragsverhältnisses gedrängt? 
  8. Soweit Mitarbeiter der Webseiten Area GmbH zur Kündigung/Auflösung des Vertragsverhältnisses gedrängt wurden: Mit welchen Methoden, Drohungen oder Versprechen?
  9. Haben Mitarbeiter der Webseiten Area GmbH Grund diese Firma positiv oder negativ zu bewerten und welche Gründe sind das?
  10. Wurden die von der "4Interfaces" bekannten und "mindestens teilweise" kriminellen Praktiken wie das Aufzeichnen von Telefongesprächen und das Strip-Phoning durch Denis Pohlan auch unter der neuen Firma "Webseiten Area GmbH" fortgesetzt?
  11. Wie und von wem wurden (wie im Fall des Pascall Howells, damals Mitarbeiter der 4Interfaces offensichtlich geschehen) Mitarbeiter der Webseiten Area GmbH oder "4 Interfaces" zu vorsätzlich falschen Aussagen oder vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt vor Gericht gedrängt, überredet oder ggf. dafür bezahlt?

Hintergrund ist, dass Denis Pohlan (eigentlich offensichtlich eifrig lügend) behauptet, dass alles sei gar nicht wahr ... Menschen mit ausreichend Verstand würden ihm das nicht glauben, aber ich habe es mit tatsachenresistenten, der Meinungsfreiheit gegenüber negativ eingestellten und sich "eher nur zwangsweise an den Gesetzen orientierenden" Richtern des LG Kassel zu tun, die einen Strengbeweis für eine Äußerung fordern, der infolge derer völlig neben der Sache liegenden "Rechtsauffassung" in der Strenge sogar über den Anforderungen an eine strafrechtliche Verurteilung liegt.

Kontakt:

Jörg Reinholz
Hafenstr.  67
34125 Kassel

joerg.reinholz@googlemail.com

Hier mein öffentlicher Schlüssel für vertrauliche Nachrichten:

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20.04.2016

Breivik gewinnt erwartungsgemäß Klage gegen Isolationshaft

Breivik hat seine Klage gegen die Isolationshaft gewonnen. Teilweise spricht die Presse von einem "überraschendem Urteil".

Ich weiß nicht wieso. Artikel 3 der Menschenrechtskonvention ist doch klar - und selbst Tieren wird ein Recht auf eine artgerechte Haltung zugebilligt und die Einzelhaltung bei Herden- und Hordentieren (zu diesen Arten zählt auch der Mensch) als Rechtsverstoß angesehen. Also ist der Umgang mit Artgenossen erst Recht ein Menschenrecht.

Da steht es außer Frage, dass man Breivik einen Umgang mit Irren und Mördern zubilligt. Alles andere geht schließlich auch über die verhängte Strafe hinaus.

Euroweb: Sind Investitionen in Viscomp Capital OOD (Plovdiv, Bulgarien) "Fluchtgeld"?

Scheinbar verbringen Harald Daniel Fratzscher und Christoph Preuß mindestens seit dem Jahr 2014 nicht unbeträchtliche Vermögenswerte ins Ausland. Im Anhang des Jahresabschlusses der Euroweb Beteiligung GmbH für das Jahr 2014 (GF sind Harald Daniel Fratzscher und Christoph Preuß) findet sich folgender Satz:
Es handelt sich um die Beteiligungen zu 100% an der Euroweb Internet GmbH, Düsseldorf, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 (Jahresüberschuss 2014 EUR 78.758,68), zu 100% an der Gastronomie Partner Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 (Jahresfehlbetrag 2014 EUR 1.166,83) und zu 100% an der Viscomp Capital OOD, Ploviv,Bulgarien mit einem Stammkapital von EUR 2.045,17.
EUR 2.045,17 klingt zwar zunächst erst einmal eher nach "Portokasse" als nach einer einst zu nehmenden Summe, aber erfahrungsgemäß dürften weitere Mittel  in diese geflossen sein. Beispielsweise ist auch die genannte "Gastronomie Partner Verwaltungs GmbH" an der die "Gastparo GmbH & Co. KG" beteiligt (Geschäftsbericht 2014: "Die Gastronomie Partner Verwaltungs GmbH ist Komplementärin der Gastparo GmbH & Co KG.") und diese hat laut eigenem Geschäftsbericht bei einem Stammkapital von lediglich 25.000 Euro bei den Gesellschaftern Verbindlichkeiten von 386.793,19 Euro - denen laut Geschäftsbericht als Vermögen vor allem "Vorräte" und "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" entgegen stehen sollen - die sich wiederum gut buchen lassen - was man übrigens auch in jedem "Handbuch für (besonders) kreative Buchhaltung" nachlesen kann. Oder in der sehr "kunstfertigen" Bilanz der "ehemaligen" Eurowebkanzlei "Berger Law LLP" - aus deren Pleite just auch anno 2013 die "neue" Euroweb-Kanzlei Buchholz und Kollegen fast nahtlos hervorging. Die "Berger Law LLP" ging mit Millionenschulden und "Vorräten" formell erst nach Bulgarien. Ein Land, in dem solche Fälle mangels Rechtssicherheit "gute Karten" haben. "Direktor" wurde ein Veselin Grozdev (auch aus Plovdiv), der wieder Bruder des bulgarischen "Euroweb-Statthalters" Georgi Grozdev zu sein scheint - und die "Berger Law LLP" mit all den hässlichen Schulden und den "kreativ" gebuchten Vorräten in der Bilanz "beerdigte". Man weiß also in den "Euroweb-Kreisen" sehr genau wie "kreative Buchhaltung" geht.

Die Beteiligung an der Viscomp Capital OOD kann man als Hinweis darauf verstehen, dass neben der offiziell geringen Beteiligung am Stammkapital noch weitere Vermögenswerte aus der
den weiten Weg nach Bulgarien fanden oder finden. Die Tatsache, dass gegenüber Christoph Preuß und Daniel Fratzscher nach vielfachen, erweislich unwahren Vormachens vor Gericht (welches bis zur vorsätzlich und dummdreist anmutenden  falschen Versicherung an Eides statt und der Anstiftung hierzu geht) der Vorwurf des seriellen, gemeinschaftlichen Prozessbetruges in einem mafiösen Maßstab erhoben wird (und dass beiden deshalb nicht unerheblicher juristischer Ärger droht) verstärkt den Eindruck, dass es sich mit einiger Wahrscheinlichkeit um eine Art "Fluchtgeld" handelt. Immerhin konnte sich anno 2015 der Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß in einem Verfahren wegen früherer Vorwürfe des seriellen Betruges vor einer Schöffenkammer des AG Leipzig auch und vor allem wegen der der überlangen Verfahrensdauer gerade noch einmal "freikaufen".

Hinzu kommt, dass womöglich auch familiäre Beziehungen nach Bulgarien bestehen. Man schaue im Web unter "Euroweb Sportförderung" nach. Inhaberin dieser Firma in der Adalbertstr. 22, Düsseldorf (die nicht den hehren Sport sondern, ebenso wie die "Euroweb-Stiftung" die niederen monetären Interessen der Euroweb-Abzocker-Mafia fördert) ist eine Lidija Preuß.

Vielleicht hängt ja eines noch fern anmutenden Tages sowohl in der Hansaallee 299 als auch in der Adalbertstr. 22 eines Tages ein Zettel, demnach die Gläubiger und Gerichtsvollzieher ihr Glück doch bitte in Plovdiv, Bulgarien versuchen sollen statt die Nachmieter zu belästigen. Das durch "Lug und Betrug" abgezockte Geld nebst den Herren Preuß und Fratzscher seien dort....

19.04.2016

Klicktel / 11880 - Markenrechtsverletzung durch die Euroweb?


Auf dem zum Machtbereich der Euroweb gehörendem Server mit der IP 91.199.247.6 (steht in Bulgarien) fand ich eine ganze Anzahl von Domains, die offenbar sämtlich im Mai 2014 registriert wurden und mit den Marken "11880" und "Klicktel" in Zusammenhang stehen, die wiederum zu der "derzeit wirtschaftlich nicht so besonders erfolgreichen" Telegate-Gruppe zu zählen sind.

Wollten die Herren Preuß und Fratzscher etwa Telegate kaufen? Oder handelt es sich "nur" um eine Markenrechtsverletzung?

Wie auch immer das sei: Zumindest momentan liefert der Webserver nur die "It-Works"- Standardseite aus.

Immerhin ein Apache 2.4.10. Den "Referenzkunden" (also den gewöhnlichen Kunden) mag die Euroweb einen derart sicheren Server nicht zumuten.

Nachtrag:

Wie eine Google-Suche ergab gab es anno 2009 mal eine Kooperation, genauer Pressemeldungen über eine solche. Der genannte Ullrich Zabel hat die "Telegate-Media" nach einer Meldung des Medienmagazins "Kress" im Juli 2011 verlassen. Am 21.5.2014 berichtet der Stern von einem Betrugsverdacht, arglistiger Täuschung und Abzocke.  Für mich klingt das sehr nach den von der Euroweb und der Euroweb-Tochter Internet Online Media GmbH bekannten Methoden.

15.04.2016

Sophia Thomalla in der Affäre Erdogan ./. Böhmermann :: "Einfach nur blond"

Eine gewisse Sophia Thomalla, hatte wohl auch Rollen in mir unbekannten Filmen, hat es mit Nachdenken versucht
"Aber dann habe ich einmal kurz innegehalten und mich daran erinnert, was mir mal ein kluger Kopf gesagt hat: Wenn Du hübsch bist, heißt das nicht zwingend, dass Du dumm sein musst. Also verhalte dich auch nicht so. Geh erst einmal nachdenken, bevor Du loslegst. Das habe ich getan."
Naja. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist (ich sag es sehr höflich...) "Einfach nur blond!":
"Was passiert jetzt? Nun, so würde ich das sehen: Jan spendet 2000 Euro an "Ein Herz für Kinder" und gut ist. Der unfassbare Paragraf 103 verschwindet - perfekt! Das ZDF stellt den Beitrag wieder in die Mediathek, falls das deutsche Gericht Jan Recht gibt. Und Erdogan fügt sich dem deutschen Entscheid."
Das hätte doch der Erdogan zu gerne!

Das läuft dann nämlich so, Blondchen: Der Jan Böhmermann spendet 2000 Euro, was als Schuldanerkenntnis angesehen wird; § 103 StGB sieht eine Mindeststrafe von drei Monaten vor, weshalb Böhmermann trotz Spende zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wird; das ZDF wird den Beitrag dann erst recht nicht wieder in die Mediathek einstellen. Und die einschlägigen Zensuridioten an den deutschen Landgerichten fügen sich wegen des Schuldanerkenntnisses höchst freudig dem Tyrann Erdogan dem sowieso "einer abgeht", weil die Kanzlerin ihm mit allem Verlaub "in den Arsch kriecht" und ihm, weil sie sich dabei (so wie heute gesehen) windet, und also "die Prostata massiert"!

Und das von dem seiner Familie gehörenden türkischen Medien aufgehetzte, und mit Mord drohende Pack pfeift dieser, irgendwie an Silvio Berlusconi erinnernde "1-A-Musterdemokrat" aus IS-tanbul auch nicht zurück.

Ich habe eine bessere Idee:

Der Jan Böhmermann spendet im Zusammenhang mit der Affäre gar nichts.  Es gibt also kein Schuldanerkenntnis. Die Gerichte entscheiden so klug wie das Verwaltungsgericht in Berlin - also keine Strafe. Weder nach § 185ff StGB noch nach 103 StGB. Die Zivilklage wird ebenso zurück gewiesen.

Mir allerdings "geht dann einer ab", wenn die Richter bis zum BGH reihenweise versagen und das BVerfassG dann ein richtiges Machtwort spricht und jedenfalls den inzwischen zu willfährigen Instrumenten des beruflich bedingt meinungsfeindlichen Betrügerpacks verkommenen "Richtern" einiger Zenusurkammern derart die Leviten über den Artikel 5 des Grundgesetzes liest - dass diese es sich nie wieder wagen berechtigte Kritik an Pack aller Art zu verbieten und die Kunstfreiheit zu ignorieren.

Und Erdogan?

Der kann sich dann (und nur dann) an die Jacke heften, dass er - obgleich höchst unfreiwillig -  einen höchst wichtigen Beitrag dazu geleistet hat, dass Art. 5 Grundgesetz in Deutschland wieder mehr Beachtung findet.

Und das mit Mord drohende, von den Medien des Erdogan-Clans aufgehetzte Pack schicken wir zur Heilung und Erleuchtung wieder nach Hause!

Auf das es in Anatolien sehr gründlich erfahre, ob man mit oder ohne der Meinungs- und Kunstfreiheit, mit unseren Gesetzen oder der Sharia besser lebt!

Wer sich aber - und das sind sehr, sehr viele - hier und mit unseren Regeln und Gesetzen wirklich zu Hause oder wenigstens gut aufgehoben fühlt und also nicht mit Mord und Totschlag droht (oder das gar versucht), der darf von mir aus  (mir ist die Nationalität meiner Freunde derart egal, dass ich über diese nicht mal nachdenke) gerne bleiben...

Was jetzt von jedem anständigen zu tun ist:

Du bist eine anständige, von europäischen Werten geprägte, demokratisch orientierte und verfassungstreue Person? Dann unterschreib das hier.

Erdogan ./. Böhmermann :: Erste (indirekte) Entscheidung eines deutschen Gerichts ist positiv für Jan Böhmermann

"Die Satire von Böhmermann zeichne sich durch eine distanzierende Einbettung in einen „quasi-edukatorischen Gesamtkontext“ aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen."
Verwaltungsgericht  Berlin, Beschluss der 1. Kammer vom 14. April 2016 (VG 1 L 268.16) (Pressemitteilung vom 15.04.2016)

Den Herrn Großmaul, Professor und "Zensuranwalt im Dienste allerhand Gelichters" Ralf Höcker aus Köln, der sich mit der Behauptung vorgewagt hatte, das Jan Böhmermann verurteilt wird, wird das "wohl eher nicht freuen".

Affäre Erdogan ./. Jan Böhmermann: Feige Kanzlerin Merkel versteckt sich hinter der Justiz

Das Geschwätz von gestern:
"Als Eckstein der Verfassung ist die freie Meinungsäußerung unverhandelbar"

(Merkels Regierungssprecher Seibert)

Es ist einfach nur peinlich!

Die von manchen offenbar zu Unrecht als "mächtigste Frau der Welt" gefeierte deutsche Kanzlerin ignoriert den gegenteiligen Wille des deutschen Volks. Angela Merkel macht den Kotau vor dem "Musterdemokrat" Erdogan und versteckt sich feige hinter der Justiz, welche sie ermächtigt, gegen Böhmermann zu ermitteln.

Um den Wählern einen Happen hinzuwerfen lässt Sie aber verkünden, der § 103 StGB solle abgeschafft werden...

... wahrscheinlich wird § 103 StGB irgendwann mal nachts um 3 mit 2 gegen 1 Stimme gegen eine neue verfassungswidrige Regelung ersetzt, die jegliche Kritik an lebenden oder verstorbenen "Staatsmännern" verbietet.

Das ZDF darf dann auch keine Filme über Hitler mehr senden oder behaupten, es hätte in der Türkei ein Genozid an den Armeniern stattgefunden - oder gar, dass in der Türkei Christen und Kurden verfolgt würden.

Und den Rücktritt der Kanzlerin zu fordern wird dann unter Androhung der Höchststrafe verboten und als Tat- und Gerichtsort per Gesetz das tapfere, sich europäischen Werten verweigernde Bundesland Hessen bestimmt. Die Bestätigung nach §109 Absatz 1 Satz 3 der Hessischen Verfassung gilt als "vorab erteilt".



Deswegen fordere ich die adernauernde Kanzlerin Angela Merkel schon jetzt zum Rücktritt auf. Grund: Sie hat sich gegen das Volk gestellt.

Was jetzt von jedem anständigen zu tun ist:

Du bist eine anständige, von europäischen Werten geprägte, demokratisch orientierte und verfassungstreue Person? Dann unterschreib das hier.

14.04.2016

Affäre Erdogan ./. Jan Böhmermann; Interview von Claus Kleber mit Michael-Hubertus von Sprenger: Falsches und Richtiges

Ich lese in den Nachrichten etwas wie:

"Claus Kleber stellt Erdogan-Anwalt bloß"

und halte das für falsch. Denn zum einen hat sich Michael-Hubertus von Sprenger als Anwalt von Erdogan aus meiner Sicht sehr vorbildlich verhalten - und sich die Sache seines Mandanten gerade nicht - und schon gar nicht auf so "bedenkliche" Weise wie Dr. Weber von der offenbar noch immer bestehenden Kanzlei AWPR - zu Eigen gemacht, sondern in jeder Situation klargestellt, dass Erdogan der "Besteller" ist und dass er nicht etwa seine eigene Meinung sondern einen Mandant vertritt.

Richtig ist aber, dass Claus Kleber ein bemerkenswertes Interview geführt, einen hervorragenden "Job" gemacht hat.

Nur wüsste ich nicht, dass Michael-Hubertus von Sprenger "bloßgestellt" wurde. Hinsichtlich des türkischen Präsidenten Erdogan sieht das ganz anders aus. Der war oder ist vom besten Anwalt nicht zu retten und in einer ebenso "beschissenen" Situation wie die Euroweb-Chefs Preuß und Fratzscher, denen es gerade richtig schlecht gehen dürfte, weil die nicht klagen können.

Dem Herrn Erdogan empfehle ich statt eines Anwalts Yoga um wieder "runterzukommen"; den Herren Preuß und Fratzscher von der Euroweb indes brauche ich im Hinblick auf eine vergleichbare Zielsetzung nichts mehr zu empfehlen...

Die Euroweb bescheißt beim Mindestlohn - Angebliche Philanthropen Preuß und Fratzscher wollen Jugendliche übel ausbeuten

Für doofe - und damit meine ich ausdrücklich auch manche deutsche gesetz- und tatsachenresistente Landrichter - hier die Gesetzesgrundlage: 
§ 22 Mindestlohngesetz - Persönlicher Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des §26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie
  1. ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten,
  2. ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten,
  3. ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, oder
  4. an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes teilnehmen.
Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.
Zu den Tatsachen - das höchst bedenkliche Angebot einer Ausbildung bei der Euroweb:
Bildschirmfoto vom 12. April 2016: Die Euroweb bescheißt um den Mindestlohn
Webseite: http://euroweb-jobs.com/job/design/mediengestaltermediengestalterin-digital-und-print-berlin

Die Euroweb Internet GmbH wirbt also mit Ausbildungsplätzen und verlangt als Voraussetzung ein Praktikum von mindestens 3 Monaten Dauer.

Dieses Praktikum ist "Ausbeutung vom kriminellsten", denn es wird gesetzwidrig kein Mindestlohn gezahlt - geboten werden lächerliche 250 Euro. "Bonuszahlungen" sind nicht Bestandteil des Mindestlohns, denn ob diese gezahlt werden ist höchst fragwürdig.

Unter die Ausnahmebestände des § 22 Absatz 1, Nr, 1 bis 4 Mindestlohngesetz fällt dieses Praktikum erweislich nicht:
  1. Es handelt sich NICHT um ein Praktikum, welches verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung,einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie zu leisten ist.
  2. Es handelt NICHT um ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums, denn es werden mindestens 3 Monate gefordert.
  3. Es handelt sich auch NICHT um ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, denn es fehlt daran, dass das Praktikum "begleitend" ist und die Höchstdauer wird "gerissen".
  4. Es handelt sich NICHT um eine Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes, denn es geht gerade nicht um "lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt" (§§ 68 ff Berufsbildungsgesetz).
Damit steht dann aber fest, dass Daniel Fratzscher als Haupteigentümer und Christoph Preuß als Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH hinsichtlich der Versagung des Mindestlohns betrügerisch und sogar kriminell handeln (wollen).

Die "Philantrophen" aus Lörick
"Unter Philanthropie (griechisch φιλανθρωπία philanthrōpía, von φίλος phílos ‚Freund‘ und ἄνθρωπος ánthrōpos ‚Mensch‘) versteht man ein menschenfreundliches Denken und Verhalten."

wikipedia


Bildschirmfoto: Selbstlobende Pressemeldung der Euroweb Internet GmbH.

Fassen wir das Handeln der ausgesprochen selbst ernannten "Philanthropen" Christoph Preuß und Daniel Fratzscher mal zusammen:
  • Kunden werden systematisch belogen und abgezockt,
  • Mitarbeiter unterhalb des Mindestlohns bezahlt,
  • Jugendliche, hier Lehrstellenbewerber, werden systematisch ausgebeutet,
  • Gerichte werden systematisch in Betrugs- und Schädigungsabsicht belogen - aber
  • öffentlich tun die extrem geldgierigen Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher aus Düsseldorf eben so systematisch so, als würden diese "Gutes" tun und lassen sich in eigenen Pressemitteilungen als "Philanthropen" feiern.

Und wenn ich das richtig verstanden habe wurde mit allen diesen dreckigen und beschämenden Methoden der "Philanthropen" Daniel Fratzscher und Christoph Preuß von der Euroweb Internet GmbH 2014 bei einem Anstieg der Schulden von deutlich über 3 Mio Euro ein "Jahresüberschuss" von lächerlichen 78.758,68 Euro (oder rund 0,5% der Bilanzsumme) erzielt.

"Ein sehr günstiger Preis für gleich zwei Seelen" - meint der Teufel!

Da kann ich doch, im Hinblick auf die Millionengewinne vor 2012, stolz von mir sagen, dass ich mit meiner Berichterstattung mit dabei half, auf der Seite der potentiellen Opfer der Referenzkundenmasche (kleine und mittelständische Unternehmen) wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe zu verhindern.

Und nochwas: "ganz nach oben" (siehe Pressemitteilung) geht "ganz anders", Ihr Großfressen!

Der Zensurprofessor Ralf Höcker positioniert sich in der Sache Erdogan vers. Jan Böhmermann

Die Kanzlei  des Professor Ralf Höcker vertritt (wissentlich oder nicht) allerhand rechtsradikales und kriminelles Pack, welches ein Problem mit der wahrheitsgemäßer und also kritischer öffentlicher Berichterstattung und den Meinungen über sich hat. Gegen mich die Euroweb.

Der "Medienrechtler" Ralf Höcker drängelt sich medial mal wieder vor und hält es für wahrscheinlich, dass der Satiriker Jan Böhmermann weges des Erdogan-Gedichts vor Gericht verurteilt wird. Die Wahrscheinlichkeit dafür sei relativ hoch. "Böhmermann hat eine Beleidigungsorgie zelebriert", sagte er laut Focus Online im Deutschlandfunk.

Zitat:
Das Argument, Böhmermann habe die Beleidigungen in seiner Schmähkritik nicht ernst gemeint, lässt Höcker nicht gelten: "Das spielt überhaupt keine Rolle", meint er. Wenn man beispielsweise jemanden mit dem Schimpfwort "Arschloch" betitele, meine man das ja auch nicht wörtlich.

Der Anwalt von Erdogan ist da sehr viel zurückhaltender...

Ich verstehe das jetzt so: Wenn ich den Herrn Professor Ralf Höcker als "Arschloch" titulieren würde, dann meinte ich das nicht wörtlich, sondern den ebenfalls nicht wörtlich gemeinten, sinnbildlichen "Gestank", den seine Größmäuligkeit in den Äußerungen und andererseits die "eher bescheidenen" Ergebnisse der Vertretungen, insbesondere die Art der Vertretungen von Abzockern, allerhand braunen und blauen Gelichters - und eines lieben Kollegen Dr. Mathias Dieth von der Kanzlei "Strunden und Partner" so verbreiten. Wobei man bei letzter Vertretung kaum glauben kann, dass gleich ganze Juristen-Rudel - darunter ein sich öffentlich als Dozent und ein als Professor bewerbender - eine derart naseweise Klage führen. Und von den zahlreichen Kollegen keinen besseren Rat erhalten - oder halt nicht annehmen...

Augenscheinlich trägt die denk- und merkwürdige Klage des Ex-Dozenten Dr. Mathias Dieth, vertreten von der Kanzlei des "Professor jur." Ralf Höcker, nämlich sowohl inhaltlich als auch fachlich NICHT dazu bei, an eine hohe oder auch nur brauchbare Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland zu glauben.

Der Titel "Dr. jur." wird durch solche Juristen auch stark entwertet.

Was jetzt die Äußerung im Fall Jan Böhmermann betrifft: Dass sich ein Idiot an einem der üblicherweise angerufenen Landzensurgerichte findet, der meint, er dürfe auf das Grundgesetz "kacken" und Jan Böhmermann verurteilen; das sich ein weiterer Richter an einem der Oberlandesgerichte findet, der dem Landrichter nicht auf Schlips treten will; all das halte ich für ebenfalls wahrscheinlich.

Wenn aber der Jan Böhmermann vor das Verfassungsgericht geht (und dazu rate ich in dem Fall) und sich auf die Kunstfreiheit beruft, dann sieht das Ergebnis (wohl) so aus, dass die Urteile der Landrichter (auf die ich wegen der häufig anzutreffenden erweislichen Gesetzes- und Tatsachenresistenz viel zu vieler Landrichter nicht mehr viel gebe), keinen Bestand haben wird.

Jetzt müssen wir nur darauf warten, wer Recht behält.

Aschendorff Mediengruppe + Euroweb = WN Onlineservice :: Negative (offenbar) interne Einschätzung steht im Widerspruch zu früherer Stellungnahme

(Offenbar) direkt aus der Aschendorff Mediengruppe erreichte mich folgender Kommentar:
"Die WN-Onlineservice GmbH & Co. KG hat sich nicht wie versprochen entwickelt, so dass die Aschendorff Mediengruppe sich zum einen einer Ansehensschädigung und zum anderen auch einem finanziellen Verlust ausgesetzt sieht. Interne Bewertungen der Verbindung zur Euroweb sind "nicht freundlich", rügen bereits den unvorsichtigen Vertragsschluss und erwähnen auch (Kunden-)Verluste im Anzeigengeschäft welche mit der Tätigkeit der WN-Onlineservice in einen Zusammenhang gebracht werden. Es sei ein "Unding", dass blind den Versprechen der Herren Preuß und Fratzscher gefolgt und das die negative Berichterstattung der übrigen Medien nicht beachtet wurde. Dies sei gerade für ein Medienunternehmen auch blamabel, denn als solches sollte man einen Informationsvorsprung haben und auf Anzeichen achten, welche wie hier vorliegend einen negativen Verlauf einer Beteiligung, kombiniert mit einer nachhaltigen Schädigung der eigenen Marke erwarten lassen."
Der Widerspruch zu einer Stellungnahme der Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer, die im Jahr 2013 noch von einer "positiven Resonanz" sprachen, ist augenfällig.

12.04.2016

Die gute Nachricht - Aber nicht für querulierend-verlogenes Pack!

"Die gute Nachricht" - Ich weiß. Das klingt nach etwas, was aus Häusern mit hohen Türmen und mächtigen Glocken dringt. Da geht es also um Glaube.

Hier auch. Und zwar um den Glaube an den Rechtsstaat.

Scan: Einstellung eines von den Verantwortlichen der Euroweb initiierten Strafverfahrens. Vor dem OLG Düsseldorf wurde dann nur "eine Handvoll" Tage später von und  für die Euroweb quasi das Gegenteil von dem behauptet, was in der Strafanzeige steht.

Eine Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO besagt:
  1. Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
  2. Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Es gab also keinen Anlass die Klage zu erheben.

Ich habe um den Bescheid gebeten, weil gewisses verlogenes Pack nicht nur die Strafanzeige stellte, darin sicherlich den selben Stuß zusammenlog wie vor dem OLG Düsseldorf und vor diesem mit der Strafanzeige eifrig weiter lügend herumwedelte.

Allerdings habe ich jetzt Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung gestellt. Und besonders "liebe" Grüße habe ich in diesem Zusammenhang noch für Alina Heeren von der Business Füchse GmbH.

Erdogan: Halte Deine Wölfe zurück! - Erdoğan: senin kurt geri tutun!



So nicht, Herr Präsident!

Mit dieser Aktion, namentlich ihre Anhänger zu Gewalttaten aufzustacheln, können Sie - und die Türkei - nur verlieren.

Ich und, so denke ich jedenfalls, die Mehrheit der Deutschen, betrachte die von Ihnen und den Ihnen familiär-unternehmerisch verbundenen Medienunternehmen betriebene Hetze als direkten Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland.

Die Konsequenz könnte sein, dass wir (in der Folge Ihrer Aufrufe) nicht integrationswilligen und in soweit auffälligen(*) türkischen Staatsbürgern den weiteren Aufenthalt in Deutschland versagen - wodurch der Türkei mit Sicherheit Probleme entstehen.

*) Selbstverständlich meine ich damit nicht jene Mehrheit hunderttausender "Türken" die hier als ehr- und achtbare Mitglieder der Gesellschaft wirken, keinen Streit mit Kurden suchen und sich integriert haben oder sich darum bemühen.

Für und an den türkischen Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmuş als Vertreter des Präsidenten Erdoğan

Die "Verfolgung" der sehr angeblichen "Straftat" von Jan Böhmermann ist tatsächlich ab jetzt ein Prozess, der von den deutschen Behörden, im Rahmen des deutschen juristischen Systems und gemäß den deutschen Gesetzen geführt werden muss.

Machen Sie sich aber keine falschen Hoffnungen. Die Kunst ist in Deutschland frei - gerade weil wir Erfahrungen mit Bücher- und Bilderverbrennungen haben wissen wir auch, dass es nicht entscheidend ist, ob und wem die Kunstwerke gefallen und haben deswegen die Kunstfreiheit als unverhandelbares Grundrecht in der Verfassung stehen.

Wie ich lese verlangen Sie auch eine zivilrechtliche Unterlassung. Nun, ich schließe nicht aus, dass Sie bei einem der zahlreichen, entweder dämlichen oder die Gesetze und/oder die Tatsachen aus Dummheit oder Faulheit missachtenden Landrichter der Pressekammern in Köln, Kassel, Berlin, Hamburg, Marburg, Mönchengladbach, oder meinetwegen sogar Mainz einstweilig (also für kurze Zeit) einen Erfolg feiern könnten. Ich schließe aber definitiv aus, dass der Erfolg Bestand haben wird. Denn dafür, dass wir manchen Richter haben, mit dessen Rechtsreue und Rechtskenntnis Sie es durchaus aufnehmen können, haben wir den Rechtsweg und der endet vor dem Verfassungsgericht und spätestens dieses  wird so entscheiden wie ich vorausgesagt habe: Also für die Kunstfreiheit.

Wie ich gelesen habe, haben Sie, Herr Numan Kurtulmuş behauptet, das Gedicht sei nicht nur eine Beleidigung des Herrn Erdoğan, sondern aller 78 Millionen Türken. An dieser Zahl habe ich Zweifel, denn ich denke die zahlenmäßig nicht zu verachtende Opposition war zwar vorsichtshalber zum Lachen im Keller, darf aber trotzdem nicht ignoriert werden. Auch die Vielzahl von Verfahren wegen "Beleidigung" des Herrn Erdoğan beweist doch, dass Sie bei dieser Äußerung bei weitem nicht alle 78 Mio "Türken" (inkl. Kurden und Armeniern) hinter sich haben. Eher einen Bruchteil.

Kommen wir zu Ihren weiteren Äußerungen:
  1. Ein "schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit" war sehr viel mehr der Genozid an den Armeniern - eine Tat zu der sich die Türkei bis heute nicht bekennt.
  2. "Alle Grenzen der Schamlosigkeit übertroffen" hat bisher die Weigerung der Türkei, dieses echte Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuerkennen, die Verantwortung symbolisch zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass sowas nicht nochmal vorkommt. Wozu gehört, sich mit den Kurden zu einigen, statt diese ständig vor den Kopf zu stoßen.
Mit den Vorstößen, den Jan Böhmermann bestraft sehen zu wollen, haben Sie zwar auch die Bundesregierung, vor allem aber sich selbst in die "Bredouille" gebracht. Denn es ist vorhersehbar das die deutschen Gerichte sich von der Regierung nichts vorschreiben lassen. Was ein einzelner Landrichter tut meine ich nicht damit. Ich meine das Ergebnis nach dem Abschluss des Verfahrens, notfalls vor dem Verfassungsgericht. Das funktioniert ähnlich wie in der Türkei (Sie wissen schon: YouTube und so weiter), denn dieses Gericht ist unabhängig und achtet die Verfassung.

Alles andere würde in Deutschland den Rechtsstaat in Frage stellen - und ergo die Eliten vor den Kopf stoßen. Und davor hat die Frau Merkel mehr "Bammel" als vor einem Dissens mit einem zeitweiligen Machthaber der Türkei. Das deutsche Grundgesetz und also die Kunstfreiheit gilt seit dem 23. Mai 1949. Das sind 67 Jahre. Dagegen wird sich die Zeit, die der Herr Erdogan Präsident der Türken ist, sehr kurz ausnehmen.

Das Ergebnis der von der türkischen Regierung angestrengten Verfahren wird also sein, dass die türkische Opposition noch mal zum Lachen in den Keller geht und dass der Präsident Erdoğan genau darüber nicht lachen wird. Was danach kommt wird wohl sein, dass es jedenfalls während seiner Präsidentschaft zu keiner Annäherung an die EU kommen kann, weil man einen derartigen "Musterdemokraten" wie den Herrn Präsidenten Erdoğan, der viel von dem modernen Staat kaputt macht, den Mustafa Kemal Atatürk einst den Türken brachte, den Europäern nicht zumuten kann.

Das Verfahren wird sich hinziehen und immer wieder für Berichte sorgen, die dem Herrn Erdoğan und also dem Ansehen der Türkei nicht gut tun. Es dürfte hingegen nur sehr kurz weh tun, den aussichtslosen und für die Türkei schädlichen Antrag zurückzunehmen ...

P.S.:
Unser GröFaZ ("Größter Führer aller Zeiten") herrschte 12 Jahre, er war auch sehr empfindlich und Deutschland lag danach in Trümmern. Das war auch das Arschloch das erst Bücher und Bilder und dann Juden verbrennen ließ - weshalb wir Deutschen (jedenfalls in der NPD- und AFD-fernen Gesamtheit und also jeder mit einem IQ über 80) so peinlich auf die Kunstfreiheit achten.

Vorabinfo: Weitere "mutmaßlich" strafbare Handlung von Daniel Fratzscher und Christoph Preuß (Euroweb Internet GmbH, Webstyle GmbH, WN Onlineservice GmbH) aufgedeckt

Die Sache habe ich zur Beweissicherung und Verfolgung an die Zuständigen und Betroffenen übergeben.

Der Bericht kommt in wenigen Tagen.

Vorab: Was die Herren als Geschäftsführer der obigen Firmen getan (oder wenigstens zu verantworten) haben erscheint ziemlich würdelos.

10.04.2016

Das Datenleck bei der DuMont-Gruppe und die Euroweb

"Die DuMont-Mediengruppe hat ein ernstes Problem. In der Nacht zum Sonntag gingen die Webseiten sämtlicher Medien des Kölner Verlags offline. Stattdessen stand etwas ganz anderes im Netz: zehntausende Nutzerdaten von Abonnenten und Nutzern. Ein interner Server war plötzlich frei zugänglich geworden. Der Verlag verantwortet den Kölner Express, die Kölnische Rundschau, die Berliner Zeitung, den Berliner Kurier und das Berliner Abendblatt, die Hamburger Morgenpost sowie die Mitteldeutschen Zeitung. Ob Nutzer aller Zeitungen von dem Leck betroffen sind, war zunächst unklar."
lese ich bei heise.de. Hintergrund könnte eine Kooperation der DuMont-Gruppe mit der Euroweb sein:
"Capnamic fokussiert sich auf Geschäftsmodelle entlang digitaler Wertschöpfungsketten und investiert in endkundennahe Themen, die über digitale Medien vertrieben und skaliert werden können. Dazu gehören Wachstumsbereiche wie Mobile, E-Commerce, Gaming, Payment, Advertising oder Software as a Service."
und weiter:
Zu den Fonds-Investoren von Capnamic Ventures gehören erfolgreiche Unternehmen wie die Rheinische Post, Universal Music, Mediengruppe M. DuMont Schauberg, NRW.BANK, Mediengruppe Oberfranken, Nordwest-Zeitung, HR Alpha, Gauselmann und Euroweb sowie international agierende Family Offices.
Heise schreibt weiter:
"Laut einem Bericht der Welt allerdings ist der Verursacher der Probleme der Verlag selbst: In der Nacht zum Sonntag habe es eine Panne gegeben, die zu einem schweren Datenschutzleck führte. Durch Sichtbarkeit eines internen Servers seien zehntausende von Nutzer- und Abonnentendaten frei im Netz zugänglich gewesen. Die Daten auf dem internen Server seien auch keineswegs verschlüsselt gespeichert gewesen."
Klar! Die Daten sollen ja wohl zum Zwecke des "Fokussierens entlang digitaler Wertschöpfungsketten" zwischen den Investoren ausgetauscht werden. Da ist eine Verschlüsselung "wenig hilfreich".

Auf deutsch: Wer bei der DuMont-Mediengruppe eine Anzeige schaltet landet "mutmaßlich" in der Datenbank der Euroweb und dann kann es passieren, dass man nach einem illegalen Kaltanruf mit dem unwahren Versprechen einer kostenlosen Leistung, einem Vertreterbesuch und einer unbedachten Unterschrift nach der Anwendung übler psychologischer Tricks und Lügen durch die darin geschulten Drücker ein ernsthaftes monetäres Problem mit den Proportionen eines Mittelklassewagens hat.

Und dann wäre da nochwas:


Die Euroweb hatte und hat das gleiche Problem. Beweis.


MoPo-blödes Gejammer:
"Falls Sie das Passwort, das Sie für unsere Online-Services verwendet haben, auch für andere Web-Anwendungen eingesetzt haben (z.B. E-Mail, Soziale Netzwerke, Online-Shopping), empfehlen wir Ihnen vorsorglich, auch diese Passworte umgehend zu ändern."
Die Passwörter waren im Klartext gespeichert. Für diese miese Nummer muss die DuMont-Mediengruppe zu jedem einzelnen Nutzer, Abbitte tun und ihn ganz unmissverständlich, also gerade nicht mit "Falls ... empfehlen"  dazu auffordern, diese Passwörter zu ändern!

Zudem war es auch gerade kein "Hackerangriff", wie das "Lügenpresseblatt" online behauptet, sondern eine Fehlkonfiguration des Servers - auf dem dazu noch Daten lagen, die da nicht gar nicht liegen dürfen. "Opfer eines Hackerangriffs" geht ganz anders.

08.04.2016

Merkel, Erdogan vers. Böhmermann::Eine Einführung in das "fucking Grundgesetz"

"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

So steht es in Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz. Die einschränkende Wirkung des Art. 5 Absatz 2 Grundgesetz "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" gilt "nur" für das Recht der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit aus Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz. Und es ist auffallend oft kriminell-verlogenes Pack, welches sich darauf beruft.

Anders als der Pressefreiheit und sogar (fuck!) der Meinungsfreiheit hat der Verfassungsgeber der Kunstfreiheit also ganz bewusst keine Schranken auferlegt.

Der türkische Präsident Erdogan wird nunmehr von der Kanzlerin Merkel hofiert weil diese ihn für ihn für die eigene Wiederwahl dringend braucht. Der soll nämlich die Grenzen für Flüchtlinge 1.) dicht machen und 2.) Flüchtlinge zurücknehmen. Macht er das nicht, kann die Kanzlerin die Wiederwahl wohl eher "vergessen" oder versuchen sich eine GGK ("ganz große Koalition") aus "Begräbnis-Schwarz" (CDU), "Allmächtiger-Blau" (CSU), "Kapitalisten-Rot" (SPD) und den momentan in der Gesamtheit "eher orientierungslosen" Grünen zu basteln. Wenn es ganz übel kommt muss die Kanzlerin vielleicht sogar die "Zonen-Roten" (PDS)  um eine Duldung bitten. Kommen noch die Freien Demokraten ins Spiel, die sich vielleicht bei einer Rückbesinnung darauf, mehr eine "Bürgerrechtspartei" als eine "Frühkapitalistenpartei" zu sein, in den nächsten Bundestag retten könnten, dann wird es, im Hinblick auf die Regierbarkeit, ganz böse.

Oder sie macht das, was alle Mächtigen machen, lässt die heutigen "Prinzipien" morgen "das Geschwätz von gestern" sein und koaliert zwecks Machterhalt mit dem "zweitliebsten" Feind. Hier mit Beatrice von Storch und Frauke Petry und Typen wie dem Björn Höcke, der selbst nicht so recht erklären kann wieso er in der AfD und nicht in der NPD Karriere macht. Einen Vorteil hätte das: Bürgerrechte werden dann nicht mehr benötigt und die Merkel-von Storch-Petry-Höcke-Koalition könnte schalten und walten wie ... Recep Tayyip Erdoğan.

"Böser Jan Böhmermann"

Der Jan Böhmermann hat in der öffentlichen Diskussion um die Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei wegen kritischer Beiträge einen Schüttelreim erbrochen. Um aufzufallen (dafür darf ein Künstler alles tun). Und um dem Herrn Erdoğan mal zu zeigen was in Deutschland erlaubt und was verboten ist.

Wenn man den Reim auch nur auszugsweise liest ...
"Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann der Mädchen schlägt,
und dabei Gummimasken trägt.

Am liebsten mag er Ziegen ficken,
und Minderheiten unterdrücken,
Kurden treten, Christen hauen
,
und dabei Kinderpornos schauen.
Ja, Erdogan ist voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz.
"
... dann wird jedem mit einem Intelligenzquotient, der zum Verlassen des Betts ohne Helm, Ellenbogen- und Schienbeinschutz berechtigt, klar, dass es sich um völlige Überspitzungen und um ein Kunstwerk handelt, mit dem der Künstler im Kontext der Erdoganschen Wutausbrüche ohnehin sagt, "das darf man in Deutschland nicht sagen." ... und das "Verbotene" dabei aber sehr geschickt mit Dingen mischt, die man hierzulande sehr wohl sagen darf:

1.)
"Er ist der Mann der Mädchen schlägt, und dabei Gummimasken trägt." - das darf man sagen, denn damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Recep Tayyip Erdoğan als Staatsoberhaupt der Türkei auch für die Zerschlagung der Demonstrationen am 8. März verantwortlich ist. Da wurde gegen Frauen - und eben Mädchen - in völlig unangemessener Weise neben Schlagstöcken auch Tränengas eingesetzt. Ein klarer Fall vom "Gummimaske" und "Mädchen schlagen". Über die "Schwanzgröße" von Leuten, die sowas machen oder verantworten, haben viele eine stark übereinstimmende Meinung.

2.) - 4.)
"Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen" - darf man auch dichten, denn damit wird nur zum Ausdruck gebracht, wie sich der "1-A-Musterdemokrat" Erdogan, der sich aus wahltaktischen Gründen als "Beschützer des Islam" positionieren will, auch meiner Ansicht nach als Verantwortlicher für vergleichbare Handlungen gegenüber Kurden und Armeniern verhält. Und wie bitte war das gleich mit der Schließung und Enteignung aller christlichen und armenischen Kirchen in Diyarbakir? Auch dafür ist der Türkische Präsident Erdogan, der vieles von dem kaputt macht, was der verehrte Mustafa Kemal Atatürk erreichte, verantwortlich.

5.)
"Ja, Erdogan ist voll und ganz, ein Präsident mit kleinem Schwanz." - klingt zwar hart aber auch das darf man schreiben. Denn wenn man keine "voll durchgeknallte Hohlbirne" ist, dann wird einem klar, das damit die offenbare Furcht des allerwertesten gegenwärtigen Präsidenten der Türken vor Kritik gemeint ist, die ja in jüngster Zeit in Schließungen von Zeitungen und Beschneidungen des Internets gipfelte. Jemand mit "Eiern" hält Kritik und manche Schmähung aus. Der Türkische Präsident Erdogan scheint alles mögliche für so gefährlich zuhalten wie einst ein gewisser "Eineiiger" die Sendungen der BBC. Dieses Verhalten nennt man "Angst" und wird rhetorisch oft mit "Kleinschwänzigkeit" umschrieben.

Derlei darf man also sehr wohl schreiben! Nur eben nicht ohne das der deutsche Botschafter in der Türkei ins Außenministerium einbestellt wird und/oder damit gedroht wird, dass bei einer Wiederholung solcher Äußerungen "oder dem Abdruck gar böser Karikaturen", die Flüchtlinge nicht mehr aufgehalten werden. Nach dem Motto: "Ihr Grundgesetz hin, Ihr Grundgesetz her, Frau Merkel soll sich bemühen! Wozu hat die eine große Koalition?"

Dieses Vermischen und auch das Erlaubte als etwas "Verbotenes" hinzustellen ist aber "ganz große Kunst".

Und die Kunst ist frei, woran sich auch Frau Merkel zu halten hat. Das steht in Art. 20 Absatz 3 Grundgesetz: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

Die Bundeskanzlerin Merkel hat sich dazu hinreisen lassen, den Recep Tayyip Erdoğan (den diese gerade braucht) zu trösten und dann aber auch noch dazu, durch den Pressesprecher verkünden lassen, dass es sich bei dem Gedicht um einen "bewusst verletzenden Text handelt". Außerdem habe sie den hohen Wert bekräftigt, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimesse. - "Diese sei aber nicht schrankenlos."

Die "Kanzlerin aller Blöden" irrt hier aber gewaltig! Es geht um die Kunstfreiheit. Frau Merkel ist zwar aus dem Osten - aber eben kein Schlosser und auch keine Juristin. Woher sollte sie also den Unterschied kennen? Etwa aus dem "fucking Grundgesetz"?

"Bewusst verletzender Text"

Nun, das Bundesverfassungsgericht hat da einen Textbaustein, den auch der BGH benutzt:
"Eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Die Äußerung muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen. Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung."
Findet sich in aberdutzenden Urteilen. Demnach ist das Gedicht des Jan Böhmermann - welches Kunst ist - sogar als Meinungsäußerung zulässig. Und das ZDF ist nur eines: Feige.

Ankündigung einer Grundrechtswahrnehmung
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Art. 20 Absatz 4 Grundgesetz
Ich, Jörg Reinholz, Hafenstr. 67, 34125 Kassel, kündige an, mit den angemessenen Mitteln zivilen Widerstandes gegen eine mögliche und schon im Hinblick auf häufig auftretendes richterliches Versagen nicht gänzlich auszuschließende Grundrechtsverletzung vorzugehen. Ich werde jedem Staatsanwalt oder Richter (jeden Geschlechts), der es sich wagt, das Grundrecht des Herrn Böhmermann auf freie Kunstausübung wegen des obigen Gedichtes durch Ausstellung eines Strafbefehls oder durch eine Verurteilung zu verletzen, diese Grundrechtsverletzung öffentlich vorhalten - und fragen ob er (oder sie) einfach nur zu blöd für das Amt als Richter oder Staatsanwalt ist oder ob er (sie) den offensichtlichen Verfassungsbruch vorsätzlich beging!

Alles andere ist dann ja ausgeschlossen.

Sollte sich herausstellen, dass Frau Merkel oder ein anderes Mitglied der Bundesregierung oder eine von einem Mitglied der Bundesregierung beauftragte Person auch nur irgendwie auf das Verfahren Einfluss genommen hat, dann werde ich nicht ruhen, bevor dieses Mitglied der Regierung - ich meine hier ausdrücklich auch die Kanzlerin Merkel selbst - zurück getreten ist.

Und etwas wie "Zwangsdemokrat" wird dabei das mildeste Wort sein!

Eines aber noch:

Dem "Spiegel" zufolge lässt sich Herr Böhmermann in der Sache vom mehr oder weniger selbst ernannten "Medienanwalt" und "möglichst-teuer-Abmahner" Christian Schertz vertreten.

Da hoffe ich aber sehr für den Herrn Jan Böhmermann, dass der Spiegel "Lügenpresse" ist.

Den Berliner Anwalt Christian Schertz zu beauftragen ist aus meiner Sicht eine teure Dummheit. Der laute RA Schertz vertritt oft "eher einfache Fälle" und macht dann ein Drama daraus als wäre das was völlig Neues und Revolutionäres. Ich denke, der lockt mit selbstlobendem Krach die Promis und "zieht diese ab". Seinen Veröffentlichungen nach interessiert er sich auch ganz sehr für Geld. Im Können hingegen kann es (wohl) mancher "Dorfanwalt" (der vergleichbar günstig nach dem Vergütungsgesetz abrechnet) mit ihm locker aufnehmen. Ich mache hier bewusst keine Aussage darüber ob ich (ein Schlosser aus dem Osten) oder er auf dem Gebiet des Presserechts besser ist. Ich will einfach nicht unter Zugrundelegen eines völlig absurd erscheinenden Streitwertes verklagt werden.

Und dann wäre da noch dieses anrüchige und mimosenhafte "Klagestalking" gegen Rolf Schälike aus Hamburg - wegen dem ich bezweifle, dass der Christian Schertz a) "Eier" und b) "Nerven" hat. Für mich ist der Berliner Anwalt Christian Schertz schon im Hinblick auf dessen eigene Zensurwünsche etwas wie ein "Recep Tayyip Erdoğan unter den Juristen".

Man staunt manchmal wie sich der Kreis um manche Geschichte schließt.

05.04.2016

Dr. Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, lügt und verleumdet für die Euroweb - Hinweis an Selbständige und Unternehmer


Bildschirmfoto Selbstdarstellung des Dr. Hans-Dieter Weber auf der "Kanzleihomepage" der "AWPR Rechtsanwälte" Dortmund.

Normalerweise lügen Anwälte nicht, denn diese geben normalerweise nur wieder, was der Mandant denen aufträgt. Im konkreten Fall der Vertretung der Euroweb durch einen Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund und Münster liegt der Fall aber ganz anders. Der Abmahnanwalt Dr. jur. Weber aus Dortmund lügt und verleumdet auf eine besonders verwerfliche und asoziale Weise für die Euroweb!

Ich werfe dem Dr. Weber konkret vor, dem Oberlandesgericht Düsseldorf in der Berufung im Verfahren wegen des Euroweb-Telefonspams (ich war nicht Partei im Verfahren) der Euroweb Unwahrheiten aufgetischt zu haben. Und zwar vorsätzlich und mit der festen Absicht mich herab zu würdigen. Das nennt man "Lügen" und "Verleumden".

Ich lasse mir das von einem solchen Geist, einem ABMAHNANWALT, nicht gefallen!

Ich habe ihn vor genau diesem Verhalten auch deutlich gewarnt. Meine Warnung hat er selbst als Anlage BB15 dem Schriftsatz beigefügt:


Die Lügen des "Rechtsanwalts" Dr. Hans-Dieter Weber im Verfahren I-20 U 140/12, Schriftsatz vom 12.05.2015:

Der Rechtsanwalt Dr. Weber behauptet, ich hätte ihn beleidigt und bedroht:


Ich, "ein kleiner Schlosser aus dem Osten", erkläre dem zum Abmahnanwalt verkommenen Dr. jur. H.-D. Weber mal, was eine Beleidigung und was eine Bedrohung überhaupt ist:
  • Eine Beleidigung muss eine ehrverletzende Äußerung sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. (Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 185 StGB, Rn. 10). Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Beleidigungen sind auch ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, die in Anwesenheit des Beleidigten erfolgen und nach herrschender Meinung unwahr sein müssen.
  • Die Bedrohung wäre das Ankündigen der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens. So steht es im StGB. Das hier ist eine echte Bedrohung und Beleidigung - aus dem Jahr 2012:

Ich wurde also im Zusammenhang mit gerichtlichen  Auseinandersetzungen mit der Euroweb Internet GmbH und meinen Berichten tatsächlich beleidigt und bedroht. Für die höchst angebliche, tatsächlich nie geäußerte Beleidigung und Bedrohung seiner Person indes hat der Herr "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber dem OLG Düsseldorf aber keinerlei Beleg vorgelegt - die erwähnte Anlage "BB15", die ich oben zeige, gibt das erwartungsgemäß gerade nicht her.

Als Jurist und Rechtsanwalt sollte der Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund eigentlich wissen was eine "Beleidigung" und was eine "Bedrohung" ist. Er hat also, jedenfalls jenseits des Gedankens an schwere geistige Defekte, das OLG Düsseldorf ganz bewusst belogen.

Und wer lügt, der ist ein Lügner!

In dem, der offenbar ganz besonders der Verleumdung und Herabwürdigung meiner Person gewidmeten "Schriftsatz" an das OLG hat er mich weiter herabzuwürdigen versucht.

Zu erst einmal gibt es da eine Anlage, bei der dem "Rechtsanwalt" und "Dr. jur" hätte auffallen müssen, dass da was fehlt:


Dieser Auszug aus der Datenbank INPOL - den sich ein krimineller Rechtsanwalt A. N. aus K. durch eine Straftat verschafft hat, der zudem illegal (so der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen) von der Chemnitzer Polizei herausgegeben wurde - gibt nämlich nur eines wieder: Kriminelles und verlogenes Pack ist Amok gelaufen und hat mich wild querulierend wegen allerhand haltlosen Mists angezeigt - dem Anwalt will nicht aufgefallen sein, dass es trotz dieser Menge an Anzeigen keine Verurteilung gibt? Dann hätte der Doktor jur. Hans-Dieter Weber nachdenken sollen, was seine Worte jetzt über ihn aussagen:

Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR wusste auch sehr genau, dass die gekaufte "Expertise" des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. Frieder Nau nichts anderes als ein von Grund auf zusammengelogenes Gefälligkeitsgutachten ist - wie man es bei diesem offensichtlichen Lügner gegen Geld bestellen kann. Wie dreist diese Nummer ist zeigt sich daran, dass ebendieser Dr. Jur. Hans-Dieter Weber ebendieses verlogene "Gutachten" dem OLG schon einmal vorlegte und grandios scheiterte. Das Urteil des OLG, welches dieser Vorstellung eine gründliche Abfuhr erteilte, wird er sehr wohl gelesen haben:
"Der Senat hat das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet und ihn im Termin sein Klagebegehren und sein Verhältnis zur Beklagten erläutern lassen. Der Kläger hat ausgeführt, die Beklagte verbessere ihre Marktstellung mit der Behauptung eines eigenen Rechenzentrums gegenüber Anbietern wie ihm. Die Kunden seien erfreut, wenn sie alles aus einer Hand bekämen. So habe ihm ein Kunde als Grund für seine Entscheidung für die Beklagte deren eigenes Rechenzentrum genannt. Er müsse hingegen den Kunden sagen, dass sie bei Dritten hosten würden. Es sei ihm klar, dass sein eigener Vorteil aus einer Untersagung im Zweifel gering sei, dies gelte jedoch bei jedem Wettbewerbsverstoß.

Sodann hat der Senat die Parteien darüber in Kenntnis gesetzt, dass er keine Zweifel an der Prozessfähigkeit des Klägers habe. Der Kläger habe sein Anliegen klar und in sachlicher Weise darzustellen vermocht. Auch der Privatgutachter der Beklagten Dr. Nau gelange vor diesem Hintergrund nicht zur Annahme einer "Kampfparanoia", er habe das Unvermögen zu einer gradlinigen Verhandlungsführung an einem "roten Faden" entlang als notwendige Bedingung formuliert."
Kläger war ich, die Euroweb Beklagte, derselbe Dr. Weber deren Vertreter und es spricht für eine erhebliche moralische Verwerflichkeit und für die Absicht, das OLG zu täuschen, dass der allerwerteste Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund sich auf dieses durch und durch verlogene - und widerlegte - Gutachten des Lügners Dr. Frieder Nau erneut bezieht - denn das tat er nunmehr wissentlich und vorsätzlich. Also war auch das eine Lüge an der Dr. Weber vorsätzlich teilnahm!

Dr. Weber legte dem Gericht eine recht merkwürdige einstweilige Verfügung vor, die nur infolge zweier vorsätzlich falscher Versicherungen an Eides statt des Daniel Fratzscher (Euroweb Internet GmbH) und des Pascall Howells (Euroweb-Vertriebsbude des Denis Pohlan, "4-Interfaces") - und sehr einstweilig - erlassen (und "ratzfatz" wieder aufgehoben) wurde. Inhaltlich steht zumindest der Antrag auf den Erlass der Verfügung im Widerspruch zu dem Vortrag im Schriftsatz des Dr. Weber - ich weiß leider nicht, ob er also die Lügen kannte, oder ob er hier nur ohne besseres Wissen um die systematischen Lügen des Daniel Fratzscher vortrug.

Auch bei der weiteren Euroweb-Lüge, ich hätte mir durch eine Straftat Handbücher und Leitfäden verschafft ...

... bin ich mir nur nicht ganz sicher, dass der Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund bewusst unwahr vortrug. Mindestens dem Daniel Fratzscher, aber auch den offenbar beteiligten Euroweb-Anwalt Philipp Berger, ...
... indes halte ich im Hinblick auf die Unwahrheit der Behauptungen für "ganz stringente Lügner".

Allerdings ist mir schon bei dem kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth (nach Selbstmord verscharrt auf dem Münchner Nordfriedhof) aufgefallen, dass der beim Lügen Schreibfehler machte: Der Satz "Ohne diese Daten kommt man jedenfalls legal in die Datenbank" muss entweder "Nur mit diesen Daten [gemeint: Benutzername und Passwort] kommt man legal in die Datenbank." oder "Ohne diese Daten kommt man jedenfalls nicht legal in die Datenbank." lauten. So hat der Anwalt beim Versuch, sich ganz verschwurbelt auszudrücken, das Gegenteil von dem behauptet, was er vormachen wollte. Und deshalb denke ich, dass es nicht fern liegt, dass er wusste oder sich denken konnte, dass ich an die Handbücher und Leitfäden auf ganz legalem Weg gekommen bin - dass der Dr. jur. Weber aus Dortmund also doch auch an dieser Lüge bewusst und vorsätzlich teilnahm.

Firmen und Selbständige: Aufgepasst und Nachgedacht!
  1. Der allerwerteste Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund hat die Euroweb nicht nur vertreten, sondern für diese rotzfrech in einem Zivilverfahren gelogen.
  2. Im Stil eines sprichwörtlichen  "Arschlochs" hat dieser offenbar miese Typ, der wohl allen Ernstes auch noch darauf bestehen will, ein "Organ der Rechtspflege" zu sein und als solcher "Ehre am Leib" zu haben, mich zudem rotzfrech und vorsätzlich verleumdet, sogar vorsätzlich unwahr einer Straftat beschuldigt. Auch dieses um zu versuchen, a) der Euroweb, insbesondere dem "Oberbetrüger" Christoph Preuß - den Tatsachen zu wider - vor Gericht einen Vorteil zu verschaffen und b) der Euroweb zu gefallen. Ich wurde also im Zusammenhang mit gerichtlichen  Auseinandersetzungen mit der Euroweb Internet GmbH und meinen Berichten tatsächlich beleidigt und bedroht.
  3. Die Euroweb Internet GmbH war und ist juristisch wie auch moralisch für den bis heute stattfindenden Telefonspam verantwortlich.
  4. Es steht fest, dass der Dr. Weber durch moralisch und juristisch verwerfliches Verhalten ganz bewusst eine Firma unterstützt hat, die Telefonspam intensiv betrieben hat und im eigenen Interesse unter Umgehungen von Urteilen immer noch betreiben lässt. Ich gehe auch davon aus, dass der Dr. Weber durch sein asoziales Verhalten ganz bewusst eine Firma unterstützt die kleine und mittelständische Unternehmen auf eine üble Weise über den Tisch zog, abzockte und betrog - und heute über den Tisch ziehen, abzocken und betrügen lässt.

Es liegt in Ihrem Ermessen ob Sie einen Anwalt beauftragen der das Abzocken und Belästigen durch eigene Lügen und eigenes Verleumden unterstützt. Sie sollten sehr genau und eingehend prüfen, ob sich eine Beauftragung der Kanzlei "AWPR" Dortmund, insbesondere des Dr. Hans-Dieter Weber mit Ihrem guten Ruf, Ihren Interessen und ihren Vorstellungen vereinbaren lässt. Denn mit einer Beauftragung des Euroweb-Anwalts Doktor Weber von der Dortmunder Kanzlei "AWPR Rechtsanwälte" unterstützen Sie auch fragwürdiges, amoralisches, verwerfliches und sogar strafbares Verhalten zu Ihrem Nachteil und auch zu Lasten Ihrer ehrlichen und anständigen, rechtstreuen Kollegen!

Sollten Sie indes ein Krimineller, ein Lügner oder ein Abzocker sein und deshalb einen "Rechtsanwalt" benötigen und/oder wollen, der das Gericht belügt, dann sind Sie allerdings bei Dr. Hans-Dieter Weber und wohl der gesamten Kanzlei "AWPR"  an der richtigen Adresse!

Könnte aber sein, ich, der Jörg Reinholz, erfahre davon. Ich interessiere mich doch jetzt ganz automatisch dafür, was für "Pack" der "auf besondere Weise ehrenwerte" Dr. Weber noch so vertritt.

Das ist ein Risiko. Denn ich könnte mir die von ihm vertretenen Sachen und Mandanten scharf ansehen und, mich sehr eng an die Grenzen des Gesetzes und der Verfassung haltend, darüber berichten.

Und dann ist da noch etwas: Wer als Anwalt so handelt wie Dr. Weber, der hat die Bindung an an die Euroweb wohl sehr nötig ... das spricht nicht für juristische Fähigkeiten sondern für einen kaskadierenden Verfall: Erst des Geistes, dann der Sitten.

Euroweb - Schon pleite oder nur nicht mehr alle Tassen im Schrank?

Die Euroweb hat nicht mehr alle Tassen im Schrank. Nicht nur dass ich mir das wegen der dummdreisten prozessualen Lügen des obersten Euroweb-Chefs Daniel Fratzscher längst dachte - Nein! Das ist eine klare Tatsachenbehauptung. Und die kann ich auch beweisen:
"Die hochwertige Kaffeetasse der Euroweb Internet GmbH ist bestens geeignet für einen optimalen Start in den Tag."
Prust ... Klar. Ich kenne genug Leute (stinksaure "Kunden", entsetzte Rechtsanwälte und entgeisterte ehemalige Mitarbeiter), die das Euroweb-Logo sehen und "voll auf 180" sind. Da spart man sich besser den Kaffee, den zu trinken dann nämlich auch richtig gefährlich wäre.

Anbieter ist laut Ebay Christoph Preuß, Euroweb Internet GmbH, "himself":

Am besten fand ich:
"Marke: Markenlos"
und vor allem:
"Anzahl der Flaschen: 1"
Das ist definitiv eine treffliche Beschreibung von Produkt und Verkäufer!

Übrigens. Der klaren Tendenz aus den letzten Geschäftsberichten nach hat die Euroweb es womöglich jetzt auch nötig, das Tafelgeschirr zu versilbern.

Ein Käufer fand sich laut den Bewertungen schon. 7,99 € hat der laut seiner Bewertung ausgegeben. Ich denke den Rest der Tassen gibt es demnächst auch "für lau" auf Ihrer Müllhalde.

04.04.2016

Euroweb? Daniel Fratzscher? Zeuge? Rotzfreche Extremlügner!

Einleitung:
Der Euroweb Haupteigentümer und damit wahre Euroweb-Chef Daniel (Harald) Fratzscher ist Bruder des DIW-Chefs Marcel Fratzscher. Der ist mit der Politik gut vernetzt. Ich glaube schon längst nicht mehr an einen funktionierenden Rechtsstaat, halte die Bundesrepublik für "systemisch korrupt" und führe es auf diesen Umstand zurück, dass der Euroweb-Haupteigentümer Daniel Fratzscher noch nicht wegen vielfachen, gewerbs- und bandenmäßig begangenen Prozessbetruges "einsitzt". Wie rotzfrech von der Euroweb und speziell von Daniel Fratzscher die Gerichte belogen werden zeigt auch dieser Artikel.

Jörg Reinholz
Scan eines Euroweb-Schriftsatzes vom 12.05.2015: "Beklagte zu 1)" war die Euroweb Internet GmbH
Es handelt sich bei der Führungsriege der Euroweb Internet GmbH um eine Bande extrem dreister Lügner. Das ist dann wohl das auch (gar nicht so geheime) "Geschäftsheimnis".

Wie oberdummdreist Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Co. lügen kann ich erneut zeigen:

Scan eines Euroweb-Schriftsatzes vom 12.05.2015: Richtig ist, dass die Euroweb versucht Gegner und Kritiker als Kriminelle hinzustellen - und in Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund einen  willigen Mittäter fand.

Denn wahr und richtig ist auch, dass bis heute Inhalte von phoning.euroweb.net  von jedermann ohne Benutzername und Passwort herunterladbar sind:

1. Beweis: So sieht das im Browser aus.

2. Beweis: Protokoll mit wget
(Inhalt der mit wget geladenen Datei)
Anfang 2015 war das noch deutlicher:

Bildschirmfoto: All das (und noch viel mehr) war entgegen der Lügen, mit denen vorsätzlich unwahr eine von mir begangene Straftat vorgemacht werden sollte, für jedermann ohne Passwort abrufbar!

Weitere rotzfreche und dummdreiste Euroweb-Lügen gefällig? Jörg Reinholz liefert!

Scan eines Euroweb-Schriftsatzes vom 12.05.2015: Rotzfrech oder dummdreist ist, wenn man trotzdem lügt!

Scan eines Euroweb-Schriftsatzes vom 12.05.2015: Vertriebsagentur Hannover (Denis Pohlan - Mitarbeiter Pascal Howells) war angeblich im Februar 2015 nachweisbar für die Euroweb Internet GmbH nicht mehr tätig.

Im gleichen Schriftsatz:

Scan eines Euroweb-Schriftsatzes vom 12.05.2015: "Sie ist tot, Jim!"

Das ist dann genau jene sehr "einstweilige" (weil in rekordverdächtiger Zeit aufgehobene) Verfügung 14c O 70/15 des LG Düsseldorf gewesen, in welcher die Kanzlei des ganz genau so ehrenwerten Prof. Dr. Ralf Höcker den Antrag für die Euroweb höchst eilig zurück nahm, nachdem ich nachgewiesen hatte, dass der auch hier als "Zeuge" aufgebotene Daniel Fratzscher und ein Patrick Howells (Mitarbeiter eben jenes Denis Pohlan) vorsätzlich falsch an Eides statt versicherte.

Interessant ist, was Daniel Fratzscher in der Sache 14c O 70/15 versicherte: Der versicherte an Eides statt, 1.) es handele sich bei phoning.euroweb.net um eine Datenbank, die nur von Mitarbeitern der Euroweb Internet GmbH genutzt werden könne und 2.) Pascal Howells sei Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH. Pascal Howells versicherte, er sei Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH. Tätig in der Niederlassung Hannover. Das Ende April 2015. Also rund zwei Wochen vor dem Schriftsatz vom 12.05.2015 in der Sache I-20 U 140/12 des OLG. Ich frage mich wie dumm er ist und/oder wie viel Geld er von wem für diese nicht geringfügige Straftat bekommen hat.

Ein dummdreister Lügner ist, wer dummdreist lügt!

Da muss man als "Eurowebzeuge Daniel Fratzscher" sehr aufpassen und darf sich nicht beirren oder durcheinander bringen lassen wenn zufällig mal zwei Verhandlungen am selben Tag stattfinden und in beiden rotzfrech (und wie sich hier zeigt: dummdreist) genau das Gegenteil bezeugt werden soll - nicht wahr Herr Daniel Fratzscher?

Und was, wenn es zufällig auch noch der gleiche Richter ist?

Herr Fratzscher: Wäre ich Richter (und für den guten Zweck wäre ich es zu gerne für einige Minuten) - ich würde die Presse rufen und Sie dann, unter dem Eindruck der Dreistigkeit mit der Sie Gerichte belügen und von typen wie dem Pascal Howells belügen lassen von den Justizwachtmeistern "achtkantig" in die Zelle schleifen lassen!

Vor Gericht wird seitens der Euroweb also rotzfrech und (da auch meine Berichte ja erwartet werden) dummdreist gelogen. Auch das kriminelle Geschäftsmodell der Kaltanrufe ist sehr wohl weiterhin wesentlicher Bestandteil der Vertriebspraxis. Seit Februar 2015 werden mit den selben "kriminellen" Methoden allerdings nahtlos Verträge geschlossen, die auf eine "Euroweb Deutschland GmbH" lauten. Deren Chef ist der (Ex-)Vertriebschef der Euroweb Internet GmbH Christian Stein ... Und die Euroweb Internet GmbH, speziell aber der Lügner Daniel Fratzscher aus Düsseldorf wird sehr wohl davon profitieren.

"Ehrlich" geht irgendwie anders. "Pack" aber geht genau so!