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04.08.2017

Rechtsanwalt Dr. Hans Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, wird "nicht begeistert" sein...

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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"Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen."
§ 43 BRAO
"Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben."
§ 43a Absatz 3 BRAO

Jeder, der mich googlen kann, kann auch wissen wie ich reagiere und dass ich gerne beleuchte, welcher ganz besondere Typ von so genannten "Organen der Rechtspflege" solchen "Abzockern, Betrügern und Gerichtsbelügern" wie denen von der Euroweb auf welche Weise zu Diensten ist.

Jeder, der mich googlen kann, kann auch wissen wie gründlich man sich in Konflikten mit meiner Person - anders als beabsichtigt - selbst "ficken" kann, weil ich unwürdiges, amoralisches, asoziales und rechtswidriges Handeln von "Organen der Rechtspflege" zu gerne mit harten Worten offen lege. Als Dr. Hans Dieter Weber "übernahm" konnte ihm also auch bekannt sein, dass er das Mandat bekam, weil die quasi euroweb-eigene Kanzlei um Philipp Berger und Andreas Buchholz schon damals (auch) an mir regelrecht "zerbröselte". Darüber hätte er mal nachdenken sollen. Hat er nicht. Jedenfalls nicht genügend.

"Dumm ist, wer Dummes tut!"

In einer solchen Situation ist es einfach nur dumm, einem in solchen Fällen "erbarmungslosen" Typ wie mir mittels einer von Lügen durchsetzten Strafanzeige neue Argumente und neuen Grund für Berichte zu geben. Ein auch nur halbwegs ernst zu nehmender Rechtsanwalt, gar ein Doktor der Juristerei, hätte das, was jetzt gerade geschieht und geschehen wird, vorhergesehen und es unterlassen eine derart "hyperliquide" zu allem Überfluss noch von Lügen und Unwahrheiten strotzende Strafanzeige zu schreiben die dann schon vorgerichtlich auf den Minivorwurf zusammengeschrumpft wird, dass ich ihm vorhalte, dass ihm der Entzug der Zulassung droht. Was, als offensichtliche Meinungsäußerung, einen wahren Tatsachenhintergrund hat und durch die "insgesamt verlogene" Strafanzeige des Dr. jur Hans Dieter Weber von der Kanzlei "Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB" aus Dortmund sogar überdeutlich bestätigt wird.

Das dem Dr. jur. Weber der Entzug der Zulassung "droht" hat einen tatsächlichen Hintergrund: §§ 15, 43, 43a i.V. mit mindestens § 14 Absatz 2 Nr. 8 ("Tätigkeit, die mit seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist"), alternativ Nr. 3 (anzuwenden bei "geistigem Verfall"), alternativ Nr. 3, BRAO sind hier durchaus einschlägig und regeln den Widerruf, also Entzug der Zulassung und die möglichen Gründe. Der "Nur-Noch-Rechtsanwalt" Dr. Weber, Kanzlei AWPR Dortmund wird "nicht begeistert" sein - aber das Problem, das für ihn selbst auch noch richtig teuer (§ 469 StPO) und ein Problem seiner Mandanten (hier der Euroweb) aber noch sehr viel mehr des offenbar von ihm beauftragten Kölner Gutachters "Dipl.-Psych. Dr. med." Frieder Nau werden kann, hat er selbst auf mir als "ganz besonders dumm" erscheinende Weise verursacht.

Im Hinblick auf die Strafanzeige lasse ich mich zu Folgendem hinreißen:
"Offenbar hält der Dr. jur. Hans Dieter Weber, jeden anderen für "saublöd". Wer das tut, steht am Ende meist selbst "blöd" da."
Und dieses Ende naht in schnellen Schritten.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

DER Schlosser a.k.a. Fastix gegen zwei Doktoren und einen Staatsanwalt. Das ist ja sowas von feige! Die Herren Doktoren sollten sich, damit es ein fairer Kampf wird, dringend Verstärkung holen!

Anonym hat gesagt…

Nette Freunde haben Sie, Herr Reinholz. Ebenfalls ein Irrer wie Sie?

http://www.uncoverer.eu/offener-brief-an-den-rechtsanwalt-dr-hans-dieter-weber-kanzlei-awpr-dortmund

. hat gesagt…

"Ihr Verhalten überdenken und es in Erwägung ziehen, Ihre von mir als – sagen wir es freundlich – „Fehlverhalten“ eingeschätzte Vorgehensweise zu überdenken und bestensfalls zu korrigieren."

Das wäre jetzt aber schlecht für den Anwalt. Weil er dann garantiert als Verlierer da steht. Also an seiner Stelle würde ich mal schauen, ob es nicht mit ein wenig Rechtsbeugung - pardon: Hilfe - des Gerichts doch noch möglich ist, das "Vergissmeinicht im Blumentopf" zu retten.

Anonym hat gesagt…

"Das wäre jetzt aber schlecht für den Anwalt. Weil er dann garantiert als Verlierer da steht. Also an seiner Stelle würde ich mal schauen, ob es nicht mit ein wenig Rechtsbeugung - pardon: Hilfe - des Gerichts doch noch möglich ist, das "Vergissmeinicht im Blumentopf" zu retten."

Der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber von der Dormunder Kanzlei AWPR könnte durch Rücknahme des Strafantrags versuchen seine mutmaßlich falsche Verdächtigung in Bezug auf das eventuell daraus resulltierende strafrechtlich relevante Verhalten auf ein Minimun zu reduzieren und somit einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung, Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger etc. zu entgehen.

Ggf. spekuliert der Anwalt darauf, dass das Gericht seine Schuldunfähigkeit aufgrund geistigen Verfalls feststellt.

Meiner Meinung nach könnte das wohl folgende und von Ihnen beantragte Sachverständigengutachten über den geistigen Zustand des Dr. Hans-Dieter Weber gravierende Konsequenzen für den Anwalt haben und eventuell sogar zu einem Widerruf der Anwaltszulassung durch die von inh zuständige Anwaltskammer führen.

Anonym hat gesagt…

Offtopic: Nur des Verständnisses halber, ist das eigentlich ernstgemeint? Es ist zwar ein ernstes Thema, enthält aber soviele lustige Elemente (Miss Lungen, Thor Brauser) das ich nicht schlau daraus werde.
http://www.uncoverer.eu/offener-liebesbrief-und-verlobungsantrag-an-meinen-joerg-reinholz

Danke für die Aufklärung Herr Reinholz!

. hat gesagt…

"Die Herren Doktoren sollten sich, damit es ein fairer Kampf wird, dringend Verstärkung holen!"

Also, ich hatte mit der Strafsache schon einige Arbeit:

1. Zunächst musste ich die Staatsanwaltschaft Kassel darauf hinweisen, dass das Verfahren nach dessen Einstellung wieder aufzunehmen ist, weil ich wegen der anderen Sache, wegen der nach § 154 Absatz 1 StPO ("Oh... andere Straftat, harte Strafe droht, wird sich bessern") eingestellt wurde, gemäß § 170 Absatz 1 StPO (Straftat liegt nicht vor) nicht angeklagt wurde und auch keinen Strafbefehl erhielt. Weshalb dann das Verfahren fortgesetzt werden muss. Ich weiß micht ob der Herr StA Uekermann freudig erregt war, aber dass er hierdurch und also durch mich gezwungen war weiter zu machen. Sonst hätte die StA die Akte eine Akte sein lassen...

2. Dem Gericht unumdeutbar "verklickern", dass ich die Einstellung wegen "Geringfügigkeit" gemäß § 153 Absatz 2 StPO ("mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten") nicht akzeptiere.

Damit habe ich faktisch schon mehr dafür getan, dass dieses, für mich schon jetzt schöne Verfahren zustande kommt als der beim Austeilen grobe, beim Einstecken dann plötzlich weinerliche Herr "Rechtsanwalt" aus Dortmund, von dem ich zwar weiß, dass er bei der Strafanzeige "gepfuscht" hat - im Hinblick auf seine, mir inzwischen bekannten "Dummheiten" aber nicht so recht weiß, wie er denn einst zum "Dr. jur." kam.

Ich weiß hingegen genau, dass das Gericht "nicht wirklich begeistert" ist weil es nun wegen einer solchen Nichtigkeit verhandeln muss. Es erscheint mir aber im Hinblick auf das tatsächliche Geschehen als sicher, dass ich nicht wegen der Meinungsäußerung, dass dem Herrn Dr. jur. Weber aus Dortmund der Entzug der Anwaltszulassung droht, verurteilt werden kann. Denn diese Meinung hat einen harten und wahren Tatsachenkern - ist also erlaubt. Und ich weiß genau, dass ich die schlechte Laune des Gerichts auf eben diesen Herrn "Rechtsanwalt" Hans Dieter Weber fokussieren kann. Auch der "Dipl-Psycho" und "Dr. med." Frieder Nau wird sich davor fürchten, weil ich sein "Gutachten" Absatz für Absatz "aufbröseln", dessen unwissenschaftliche und stark ergebnisorientierte Herangehensweise, seine mutmaßlich niedrigen, monetären Motive, also ihn selbst als "Gutachter" und sogar als Psychologe, "demontieren" werde. Wenn das Gericht sein Urteil mit der von mir erhoffenten Gründlichkeit fasst, dann dürfte das sein Ende als Gutachter sein, weil ihm dann dieses Urteil immer wieder vorgehalten werden kann.

Mit ein wenig Glück bekomme ich also nicht etwa nur einen erstklassigen Freispruch (das steht quasi schon fest) sondern ein sehr aussagekräftiges Urteil bezüglich beider Herren Doktoren. Für ein aussagekräftiges Urteil über den Herrn Dr. Jur. Weber brauche ich im Hinblick auf dessen eigene, mit "richtig dämlich" absolut richtig bezeichnete Strafanzeige nicht mal "Glück"...

Anonym hat gesagt…

"Die Herren Doktoren sollten sich, damit es ein fairer Kampf wird, dringend Verstärkung holen!"

Da kann selbst der allerbeste Staranwalt nichts mehr drehen. Der Zug ist längst abgefallen.

So ist das Leben...
https://m.youtube.com/watch?v=-_bk0SGwBFI

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