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23.02.2018

Mal was zur Gleichberechtigung... § 183 StGB

§ 183 StGB "Exhibitionistische Handlungen" wurde zu Letzt am 21.01.2015 geändert.  Der stammt also aus den "modernen" Zeiten, in denen zwischen "Bubli" und "Madli" kaum noch unterschieden werden darf (und manchmal nur mit Mühe kann).

Dessen Absatz 1 lautet wie folgt:
Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wieso hat Marlies Krämer und der sie unterstützende Verein "Deutscher Juristinnenbund (DJB)" sich eigentlich noch nicht über die darin liegende, klar verfassungswidrige Ungleichbehandlung beschwert? Bei mancher Frau, sogar solchen die sich nach etlichen "Schönheitsoperationen" exhibitionierend in irgendwelche Container oder Camps drängen, ist der Anblick ja auch dazu geeignet, schwerste Verstörungen bei anderen Personen zu bewirken.

Sinnbild: "Fake und Foto" von Sahar Tabar via Facebook (war anders als ganze Reihen von "Beinahe-Schönheitsköniginnen" bzw. "Operationsergebnisse" noch nicht im RTL-Container, Dschungelcamp oder bei der Euroweb)

Also Leute: Wenn schon "Gleichberechtigung", dann "richtig"! Ändert den Paragraph § 183 Absatz 1 StGB in:
Eine Person, welche eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Sonst ist es eine Farce!

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