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08.06.2018

Kassler "Justiz" verzweifelt an kleinem Schlosser aus dem Osten (2):
Aufforderung an LG-Präsident Albrecht Simon, den Tanz fortzusetzen

Will der Herr Graf ein Tänzchen nun wagen,
mag er's mir sagen, ich spiel ihm auf!

Soll ich im Springen Ihm Unterricht geben,
auf Tod und Leben - bin ich sein Mann.

Ich will ganz leise, listigerweise
von dem Geheimnis den Schleier ziehn.

(Aus W. A. Mozart, Die Hochzeit des Figaro)

Albrecht Simon, der ganz gewiss ganz ordentliche Präsident des Landgerichts Kassel (welches nach Angaben seiner, nur nach deren eigenem Ansehen stets unfehlbaren Richter, ein ganz "ordentliches" Gericht sein will), hat von mir die Aufforderung bekommen, den "Tanz fortzusetzen".

Der Jurist Albrecht Simon hatte gegen mich Strafantrag gestellt, weil ich die RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange "beleidigen" würde. Ich sehe das ganz anders. Ich denke nämlich, meine Äußerung in einer Dienstaufsichtsbeschwerde, wonach diese RichterInnen "entweder geistig zu einer Berufsausübung nicht (mehr) in der Lage sind oder das Recht gebeugt" hätten, erstens unter dem Schutz von § 193 StGB, Art. 5 sowie Art. 17 GG steht und zweitens als Meinungsäußerung durch wahre Tatsachen begründet ist.

Wahre Tatsachen:

Die Richterinnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange hatten zuvor meinen Befangensheitsantrag gegen den Richter Neumeier zurück gewiesen. Diesem hatte ich in der Voreingenommenheitrsrüge vorgehalten, trotz des Vorliegens meines früheren Ablehnungsantrages (Voreingenommenheitrsrüge) - also klar rechtwidrig - einen ganz gewiss nicht eiligen Antrag entschieden zu haben. Die Richterinnen RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange billigtem dem Richter Neumeier jedoch zu, den Ablehnungsantrag "überlesen" zu haben, weil dieser "weder unterstrichen noch drucktechnisch hervorgehoben" gewesen sei.

Damit sich der Leser ein Bild machen kann, worin der ganz gewiss ebenso ehrliche wie sorgfältige Richter Neumeier vom LG Kassel die Ablehnungsgesuche angeblich "übersehen" haben soll:

Auszug: Erste Seite vom ersten Schriftsatz

Auszug: Erste Seite vom zweiten Schriftsatz

Zulässige Wertung:


Den Umstand dass die RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange dem Richter Neumeier hier ein "Übersehen" zubilligen und in dieser offensichtlich selektiven (Nicht-)Wahrnehmung dessen, was dem Richter Neumeier gerade (nicht) passt, nichts erkennen, was die Ablehnung wegen der Besorgnis(!) der Befangenheit rechtfertige, betrachte ich unabänderlich als ausreichend dafür, diesen Richtern des LG Kassel in einer Rechtsbeschwerde nachzusagen, dass diese entweder nicht (mehr) für das Richteramt geeignet sind oder aber das Recht ganz wissentlich, ganz willentlich und also ganz vorsätzlich gebeugt haben!

Das AG Kassel hatte das von StA Jan Uekermann offensichtlich ohne sachangemessen Nachprüfung angeleierte Strafverfahren nach dem Strafantrag des wegen meiner Äußerung erbosten Präsidenten des LG Kassel (derzeit Albrecht Simon)  gegen mich eingestellt, weil mir in einem Verfahren gegen mich wegen angeblicher Beleidigung des als "verlogen" zu betrachtenden Rechtsanwalts Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) eine Strafe drohe, die mich zur Rechtsordnung zurück rufe. Und genau dieses Verfahren wenig später eingestellt, weil allenfalls eine geringe Strafe zu erwarten sei.

Ich sehe das so, dass die "Kassler Justiz" sich hier vor dem Eingeständnis drückt, dass am LG Kassel Rechtsbeugung systematisch stattfindet und dass Kritik hieran durch Missbrauch von Gesetz, Amt und Würde auch des Gerichtspräsidenten unterdrückt wird.

Der Amtsvorgänger des Herrn Albrecht Simon, ein Dr. Wolfgang Löffler, hat sich - ebenso wie andere, sogar "durch und durch kriminelle" Juristen - auch schon in dieser Weise vergeblich an mir zu messen versucht.

Jetzt bin ich gespannt, was die so genannte Kassler „Justiz“ noch so versucht um mich davon abzubringen, meine durch Tatsachen begründete Meinung zu verbreiten, dass das LG Kassel nichts anderes ein „mafiöser Rechtsbeugerverein“ ist, der jede Legitimation als „ordentliches Gericht“ längst verloren hat.

Es damit zu versuchen, tatsächlich Recht zu sprechen, wird wohl nicht dazu gehören - denn dazu müsste das LG Kassel vorher mit samst der Staatsanwaltschaft aufgelöst werden. Weil mit dem gleichen Personal die seit Jahren ersichtliche, erstaunlich eingespielte Korruption - nämlich gegenseitige Deckung der Richter und Staatsanwälte - immer wieder zu Tage treten wird.

Hinweis an die Leser: Der klar rechtswidrig ergangene Ordnungsmittelbeschluss verjährte folgenlos. Ich habe nichts bezahlt und auch sonst ist nichts passiert - außer dass ich das Verfahren nach einem weiteren OLG-Beschluss gewonnen habe.

Foto, Titel: "Jörg Reinholz huldigt der 'ordentlichen Gerichtsbarkeit' zu Kassel."

Nachtrag:

Wohl um den Richtern und um dem „Kollektivvater“ Albrecht Simon in einem Urteil nicht weh tun zu müssen hat das AG Kassel die Sache sehr sorgfältig (und feige) verjähren lassen. So läuft das mit der „Rechtspflege“.