Update:
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
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Im Hinblick auf die frühe Stunde erlaube ich mir die Freude, den Herrn "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber auf den wichtigen Termin am Mittwoch, dem 23. Januar 2019 um 09:00 Uhr hinzuweisen.AG Kassel, Frankfurter Straße 6, Raum D112.
Und, falls es dem so ehrenwertem wie garstigem Herrn Rechtsanwalt und Prozesskostenoptimierer Hans-Dieter Weber aus Dortmund noch möglich ist, so möge er sich seinen äußerst denkwürdigen Strafantrag nebst den Anlagen wirklich gut durchlesen.
Ich werde ihm nämlich dazu bohrende und, von manchen als "unangenehm" empfundene Fragen stellen. Nicht, dass der Herr Rechtsanwalt Dr. Hans Dieter Weber hinterher unwahr behauptet, ich sei "nur deshalb" frei gesprochen worden, weil er sich an die Inhalte seines Geschreibels vom 20.07.2016 "nicht mehr vollständig erinnert" habe.
Ich denke, er ist sich besser von Anfang der Tatsache bewusst, dass er der Staatsanwaltschaft in seinem Schreiben vom 20.07.2016 unter seinem Aktenzeichen "1.3298/16 / D11/1471-16" ziemlich viel "unwahres und unhaltbares Zeug" geschrieben hat, welches ich im Prozess noch ganz anders zu bezeichnen wissen werde.
Auch sollte ihm klar sein, dass in der Folge des von ihm also durch "unwahres und unhaltbares Zeug" angeleierten Prozesses gegen mich nunmehr auch mindestens eine Richterin und eine Staatsanwältin "nicht amüsiert" sein dürften, weil die auf seinen unwahren und böswilligen Mist reingefallen sind. Ich habe mit der Kassler Justiz gerade einen ganz anderen Ritt gehabt - der in der erfolgreichen Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit auch der drei Richter endete, die meinen ursprünglichen Antrag auf Ablehnung des originären Einzelrichters zu Unrecht als "unbegründet" ansahen. Und demnächst mit Aufhebung zumindest eines Teils des "Drecksmist" endet, den der nunmehr auch erfolgreich abgelehnte, originäre Einzelrichter "verbrochen" hat. Die Amtsrichterin weiß davon...
Ich bin jetzt also als "harter Hund" bekannt, der sich auch gegen mächtige und "mächtig widerständige", sogar zusammen arbeitende Richter durchsetzen kann. Deshalb sollte Dr. Hans-Dieter Weber nicht darauf hoffen, dass die am Mittwoch zuständige Richterin etwa das Recht für ihn beugt weil sie womöglich denkt, 1.) sie käme damit durch, 2.) der so begünstigte sei ein "Organ der Rechtspflege" und 3.) das ganze ganze "beschissene" Zeitalter ohnehin "postkorrupt".
Weil also auch eine Richterin und eine Staatsanwältin durch ein "Organ der Rechtspflege" vom ganz besonderen Schlage des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund getäuscht wurden könnte der "Welpenschutz", den Anwälte allein wegen des Berufes nachweislich bei (viel zu) vielen Strafverfolgern - gerade in Kassel - erhalten, auch mal entfallen.
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