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19.05.2019
Wird Heinz-Christian Strache jetzt neuer Kanzlerkandidat der AfD?
Wie man so aus AfD-nahen Kreisen hört sei man froh darüber, dass ein gewisser Heinz-Christian Strache neuerdings dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Immerhin habe man mit Typen, die in Österreich mehr oder weniger "Verlierer" waren, eine "tausenjährig-gute" Erfahrung - wenn man sie nur zum Kanzler der Teutonen macht.
Richtigstellung betreffend STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH
Vor ein paar Tagen habe ich geschrieben:
Richtig ist, dass mir ein "Systemvertrag" der STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH vorliegt, dem zu Folge vier Jahre lang monatlich(!) deutlich über 380 Euro (zz. 19% Ust) + einmalig 199 € (zz. 19% Ust) gezahlt werden sollen und für diesen obskuren Preis eine Webseite erstellt und dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet werden soll. Auch die Aussagen, wie und unter welchem Vormachen es zu dem Vertrag kam, liegen mir vor. Ebenso liegt mir schriftlich vor, dass die betroffene Firma sich nicht grundlos getäuscht sieht.
Richtig ist es also, wenn man das Vorgehen der STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH "Betrug" nennt und veröffentlicht, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter der STUTTGARTER ZEITUNG mitverantwortlich sind. Richtig ist es auch zu berichten, dass die STUTTGARTER ZEITUNG indirekt an der Abzocke teilnimmt und davon profitiert - statt ihre Leser vor dieser üblen Abzocke zu warnen, was deren Aufgabe als journalistisches Medium wäre. Der zum "Hosten" genutzte Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr befindet sich in Plovdiv. Dort finden sich übrigens auch Webdesigner, die das teuer verkaufte Produkt unter sehr bulgarischen Umständen produzieren.
Das Bild stammt vom Facebookauftritt der Stuttgarter Zeitung. Da steht, die FPÖ sei kriminell. Nicht, dass ich irgendwelche Sympathien für diese Partei hätte - aber für mich ist das ein Beweis dafür, dass die STUTTGARTER ZEITUNG durch den Distanzmangel und das "zu Eigen machen" selbst sehr an die Grenzen journalistischer Freiheit geht. Die oder ein beliebiger Hanswurst mit fatalen juristischen Ansichten können mich also "mal gerne" - konkret "abmahnen".
Typische Verträge werden zu Kosten von 250 bis 380 Euro MONATLICH bei einer fixen (angeblich sogar unkündbaren) Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen und für diesen obskuren Preis wird die Webseite dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet.
Richtigstellung
Richtig ist, dass mir ein "Systemvertrag" der STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH vorliegt, dem zu Folge vier Jahre lang monatlich(!) deutlich über 380 Euro (zz. 19% Ust) + einmalig 199 € (zz. 19% Ust) gezahlt werden sollen und für diesen obskuren Preis eine Webseite erstellt und dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet werden soll. Auch die Aussagen, wie und unter welchem Vormachen es zu dem Vertrag kam, liegen mir vor. Ebenso liegt mir schriftlich vor, dass die betroffene Firma sich nicht grundlos getäuscht sieht.
Richtig ist es also, wenn man das Vorgehen der STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH "Betrug" nennt und veröffentlicht, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter der STUTTGARTER ZEITUNG mitverantwortlich sind. Richtig ist es auch zu berichten, dass die STUTTGARTER ZEITUNG indirekt an der Abzocke teilnimmt und davon profitiert - statt ihre Leser vor dieser üblen Abzocke zu warnen, was deren Aufgabe als journalistisches Medium wäre. Der zum "Hosten" genutzte Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr befindet sich in Plovdiv. Dort finden sich übrigens auch Webdesigner, die das teuer verkaufte Produkt unter sehr bulgarischen Umständen produzieren.
Bildschirmfoto des Tages:
Das Bild stammt vom Facebookauftritt der Stuttgarter Zeitung. Da steht, die FPÖ sei kriminell. Nicht, dass ich irgendwelche Sympathien für diese Partei hätte - aber für mich ist das ein Beweis dafür, dass die STUTTGARTER ZEITUNG durch den Distanzmangel und das "zu Eigen machen" selbst sehr an die Grenzen journalistischer Freiheit geht. Die oder ein beliebiger Hanswurst mit fatalen juristischen Ansichten können mich also "mal gerne" - konkret "abmahnen".
03.05.2019
"Tag der Pressefreiheit" - In Deutschland auch nur mit dem großen Maul!
Präambeln:
Presse?(Der BGH, Das Bundesverfassungsgericht)
- Presse ist, wer der Öffentlichkeit berichtet.
- Der Begriff der Presse umfasst dabei alle zur Verbreitung an die Öffentlichkeit geeigneten Druckerzeugnisse, unabhängig von Auflage oder Umfang.
"Die Pressefreiheit zu schützen ist eine unserer wichtigsten Aufgaben – in unserem eigenen Land und international."Freiheit!
(Bundesaußenminister Heiko Maas)
"Ich hätte 1989 nie gedacht, dass ich einmal darüber berichten muss, dass bundesdeutsche Gerichte ein Hort des Unrechts, der Willkür und der Rechtsbeugung sind. Ich wurde insbesondere durch aufgehobene und für falsch befundene Entscheidungen der Richter Lohmann und Dr. Blumenstein (LG Kassel), Richterin Stöve (LG Düsseldorf) und durch des Exrichter Wolters (LG Mönchengladbach) erst darüber belehrt, wie arrogant, voreingenommen, fehlbar und niederträchtig die deutsche Justiz in vielen Fällen sein kann und durch die befassten Staatsanwaltschaften sodann darüber, dass selbst offensichtlichste und geradezu oberdreiste Rechtsbeugungen höchst mutwillig nicht verfolgt werden - weil sich auch dieses System nach Rechtsbrüchen selbst durch weiteren Rechtsbruch schützt."Großmaul-Rechtsstaat:
(Jörg Reinholz)
"Wir haben Gerechtigkeit gewollt und den Rechtsstaat bekommen."
(Die ent-täuschte Bärbel Bohley)
"Tag der Pressefreiheit" - In Deutschland gibt es die auch nur mit dem großen Maul!
Bevor wir in Deutschland große Töne spucken, "ach wie frei doch hierzulande die Presse und die Meinung sei", möge man sich mal in der Realität umschauen. Denn die Pressefreiheit endet zwingend dort, wo der Rechtsstaat "im Arsche" ist.
Tatsache ist, dass kleingeistige Richter und Staatsanwälte hierzulande durch stetiges Handeln die Interessen Krimineller - insbesondere wenn diese verlogene "Organe der Rechtspflege" sind - befördern und dazu in Kauf nehmen die Grundrechte - darunter das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit mit Füßen zu treten und nicht bei der Verletzung des Rechtes auf persönliche Freiheit halt machen:
- Ich selbst saß wegen eines wahren Berichts schon im Knast, weil der zu meinem blanken Entsetzen immer noch am Kassel tätige Richter Dr. Blumenstein das Recht beugte. Dies wieder weil der aus reiner Juristen-Arroganz heraus annahm, ich würde den "hoch angesehenen Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth "nur verleumden" und nur deshalb die Beziehung derjenigen Akten des AG München klar rechtswidrig verweigerte, die deshalb erst nach meinem Knastaufenthalt den Beweis (OLG FFM, 25 W 2/10) erbrachten, dass man eben diesenr "hoch angesehene Rechtsanwalt" als einen "Lügner und Rechtmissbraucher der allerübelsten Sorte" bezeichnen muss, wenn man bei der Wahrheit bleiben will.
- Danach wurde ich nicht etwa der insoweit kriminell handelnde Richter Dr. Blumenstein wegen Rechtsbeugung angeklagt, sondern ich, weil meine diesbezügliche Äußerung "Beleidigung und üble Nachrede" sei. Allerdings wurde die damals erhobene Anklage nicht zugelassen.
Ich selbst bin explizit wegen der Überschrift "Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht" wegen angeblicher Verleumdung angeklagt, weil erst der voreingenommene Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann und dann die "zweieinhalb" Proberichterinnen nicht fassen konnten, dass der Strafantrag des Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) eben genau dessen Einlassung in genau dem Ermittlungsverfahren wegen falscher Zeugenaussage gegen ihn selbst ist - und von vorn bis hinten mit dreisten Lügen dieses "Organs der Rechtspflge" gespickt ist.
Eigentlich würde man von Richtern und Staatsanwälten (genau wie übrigens auch von Rechtsanwälten) so viel Dämlichkeit nicht erwarten. Und da kommen wir zu den "zweieinhalb" Proberichterinnen: Eine der drei befassten Proberichterinnen (Heer) kam mir in der Verhandlung mit der Idee, dass, wenn, wie ich darstellte, tatsächlich wegen falscher uneidlicher Aussage gegen das vermeintliche "Opfer" ermittelt wurde, ich doch wegen "Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises" verurteilt werden könnte. Man kennt das als "Formalbeleidigung" .
Als Richterin hätte Frau Heer wissen müssen: Für eine Verurteilung wegen "Formalbeleidigung" gemäß § 192 StGB besteht laut BundesverfassG, Beschluss vom 29. Juni 2016 in der Sache 1 BvR 2646/15 eine besondere Anforderung für die Annahme einer Schmähung. Nämlich das der "ehrbeeinträchtigende" Inhalt der gegenständlichen Äußerung "von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes" stand.
Und das ist, wie der Artikel beweist, definitiv nicht gegeben. Ich weiß nicht so recht genau wieso das Amtsgericht mir derart unvorbereitete Proberichterinnen - quasi Praktikanten - zumutet.
Aber das kann sogar Absicht sein!
Denn eine weitere Sache ist vorläufig eingestellt, weil das AG Kassel, dessen Präsident der stellvertretende Präsident des LG Kassel ist, wohl inständig hofft, sich nicht damit befassen zu müssen:
- Der aktuelle Präsident des LG Kassel, ein Herr Albrecht Simon, hatte einen ziemlich dummen Strafantrag gestellt, nachdem ich drei seiner RichterInnen "entweder Rechtsbeugung oder Unfähigkeit" bescheinigte. Mein Ablehnungsantrag gegen die RichterInnen ging aber durch, weil diese sich in der angegriffenen Entscheidung auf "objektiv unwahre" mithin von diesen selbst frei erfundene "Tatsachen" stützten. Was meine, durch § 193 StGB geschützte Äußerung rechtfertigte. So der damalige, die Anklagerhebung zurück weisende Beschluss des AG Kassel.
Nach dem "mindestens politisch dämlichen" Strafantrag des Präsidenten des LG Kassel (den ein offensichtlicher naseweiser Staatsanwalt - offenbar ohne Prüfen und Nachdenken - zu einer Anklageschrift umschrieb, müsste das AG Kassel dann entweder nochmals(sic!) dem Präsidenten des LG Kassel recht deutlich widersprechen oder das Recht beugen und mich bewusst tatsachen- und rechtswidrig verurteilen. Ein Urteil, dass denen dann spätestens in der Revision laut krachend um die Ohren fliegt. Und an dieser Stelle komme ich dazu, warum also die ProberichterInnen des AG Kassel einen Freispruch vermeiden wollen: Deren Beurteilungen schreibt nämlich der Präsident des LG Kassel.
Und was passierte, wenn man als Proberichter mit einem Präsident des LG Kassel (hier dem Vorgänger des aktuellen, also Dr. Wolfgang Löffler) in einen Konflikt geriet zeigt dieser, vielen nicht bekannte Artikel. Da wird nämlich - offensichtlich auf Initiative des ehemaligen Präsidenten des LG Kassel dieselbe StA Kassel, die sonst den Richtern jede noch so offensichtliche und üble Rechtsbeugung durchgehen lässt, plötzlich sehr munter und legte sogar Berufungen und Revisionen ein.
Anders ausgedrückt: Die jeweiligen Proberichterinnen setzten das Verfahren immer dann aus, wenn diese erkannten, dass ich mich gegen eine Verurteilung wehre und denen klar mache, dass auch ich weiß um was es wirklich geht: Nämlich darum, dass im Falle einer Nichtverurteilung auf den Strafantrag des unehrlichen "Organs der Rechtspflege" Dr. Weber hin die vorläufig eingestellte Sache auf den Strafantrag des LG-Präsdenten Simon hin wieder aufgenommen werden müsste - was die Kassler Justiz inzwischen ganz gewiss gern vermeiden will und sich - wie die Proberichterin Schirmer - erheblich daran stört, dass ich jetzt mein Recht wahrnehme.
Noch anders ausgedrückt, fanden die Proberichterinnen "viele schöne Gründe" sich aus der Affaire zu ziehen und das nicht etwa für mich sondern für die "ordentliche" Kassler Justiz höchst unangenehme Verfahren durch Aussetzen der Nachfolgerin aufzuhalsen. Denn der Umstand, dass ProberichterInnen etwa aller 6 Monate die Stelle wechseln, ist sehr förderlich dafür, hier selbst kein Urteil sprechen zu müssen und sich also nicht so oder so in die Nesseln setzen zu müssen. Natürlich wird jede(r) der Betroffenen behaupten, das stimme alles gar nicht.
Tut es aber!
01.05.2019
STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH (stz-onlineservice.de) - Neuer Name für alte Abzockmasche
Auf den Hinweis eines Geschädigten hin fand ich folgenden Handelsregistereintrag:
Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 768048Also habe ich meine "Gelegenheit zur Stellungnahme: Kooperation mit Euroweb/Daniel Fratzscher" an die Redaktion der Stuttgarter Zeitung geschickt:
Bekannt gemacht am: 30.01.2019 14:33 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
HRB 768048: STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH, Stuttgart, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2018. Geschäftsanschrift: Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Sehr geehrte Damen und Herren!Jetzt bin ich ich auf die Antwort gespannt... Aber vermutlich kommen, falls überhaupt geantwortet wird, da nur die üblichen Pressesprecherausreden. Vielleicht sogar die Behauptung, es handele sich um ein "seriöses Unternehmen" - die für ein Presseunternehmen, welches journalistisch tätig ist und also andere informiert, BLAMABEL wäre.
Seit einigen Jahren berichte ich über die Euroweb Internet GmbH und deren zahlreiche Ableger. (Daniel Fratzscher / Christoph Preuß / Christian Stein)
Wie mir nun bekannt wurde hat sich offenbar die Führung des Verlags dazu entschlossen, aus niedrigem finanziellen Interesse eine Kooperation mit der Firma - die ich einem Beschluss des OLG Düsseldorf zufolge übrigens Betrüger nennen darf - einzugehen und also daran teilzunehmen, die Kunden (Käufer und Inserenten der Stuttgarter Zeitung) ganz übel abzuzocken.
Das Geschäftsmodell der Herren besteht darin, durch falsches Vormachen Leistungen zu versprechen, die dann nicht schriftlich vereinbart werden und deren Erbringung (wenn überhaupt) nicht auf dem Stand der Technik erfolgt. So habe ich unter anderem eine Verfügung gegen die Euroweb Internet GmbH erwirkt, wonach diese nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben darf.
Typischen Verträge werden zu Kosten von 250 bis 380 Euro MONATLICH bei einer fixen (angeblich sogar unkündbaren) Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen und für diesen obskuren Preis wird die Webseite dann billigst in Bulgarien in einem Büroraum in einem Geschäftshaus mit Publikumsverkehr gehostet. Und das ist nur die Spitze der Spitze des Eisbergs!
(Auch) als Folge meiner Berichte und der von Dritten kauften sich die Herren bei einigen Zeitungsverlagen ein, die das zum Teil sehr schnell beendet haben.
Da ich über diese Firma seit Jahren berichte und vor diese warne gebe ich dem Verlag die Möglichkeit einer zeitnahen Stellungnahme insbesondere zu der Frage, wer warum die offenbar bestehende Kooperation einging. Dass der Betrug seit Januar unter dem Name "STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH" stattfindet belegt der Handelregistereintrag des Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 768048, bekannt gemacht am 30.01.2019 um 14:33 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76
mobil: +49 (0)160 95093562