"Der umstrittene ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, wird Anwalt in einer Kanzlei, die außer anderen Parteien auch die AfD vertritt. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung beginnt Maaßen am 1. Oktober als sogenannter "Of counsel" in der Kölner Anwaltskanzlei von Ralf Höcker. Höcker ist Medienrechtler und Pressesprecher der sogenannten Werte-Union, in der sich Maaßen seit einiger Zeit engagiert."
lese ich in der Süddeutschen Zeitung
Da fand wohl zusammen, was sich dringend brauchte: Hans-Georg Maaßen ist für mich nichts anderes als ein offen rechtsgerichteter und zudem weltfremder "Zausel im Dreiteiler" - u.a. weil er zu den Vorgängen in Chemnitz Zeug "deppertes Zeug" brabbelte wie:
"Die Skepsis gegenüber den Medienberichten zu rechtsextremistischen Hetzjagden in Chemnitz werden von mir geteilt. Es liegen dem Verfassungsschutz keine belastbaren Informationen darüber vor, dass solche Hetzjagden stattgefunden haben."
"Es liegen keine Belege dafür vor, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist."
(Quelle: zeit.de)
"Eigentlich war ich derjenige, gegen den ein Hetzjagd stattgefunden hat."
(Quelle: Cicero)
Im Hinblick auf diese Äußerungen kann ich mir gut vorstellen, warum der
"Verfassungsschutz" lange auf dem
"rechten Auge blind" blieb und warum trotz all der angeblichen Staatsmacht der
NSU so ungestört arbeiten konnte, indirekt (Spenden der V-Leute!) sogar durch durch den Verfassungsschutz, das BKA und die LKAs finanziert wurde. Die Unfähigkeit der Staatsorgane ist jedenfalls allgemein offensichtlich, auch der Verfassungsschutz des Hans-Georg Maaßen hatte sich nicht gerade berühmt.
Was eigentlich gegen die Tätigkeit in einer Medienrechtskanzlei spricht:
Als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte Hans-Georg Maaßen sehr viel mehr mit Verwaltungsrecht, meinetwegen Strafrecht zu tun als mit Äußerungs- und Medienrecht und wohl kaum die Zeit sich diesen Bereich genauer anzusehen, die Rechtsprechung der Obergerichte und der Höchstgerichte dazu zu verfolgen. Die Vermutung, dass er gegenwärtig über diesen Bereich und dessen aktuellen Entwicklungen nicht mehr weiß als so mancher
"interessierter Rechtslaie mit auch sonst guter Allgemeinbildung" (wie ich es hoffentlich bin) - die liegt einfach mal nahe. Was soll also diese Tätigkeit? Warum sollte man ihn also dafür anstellen?
Wenn es denn nicht an den Fähigkeiten liegt - Ist die "Beschäftigung" des Ex-Verfassungsschutz-Präsidenten dann eine "Werbeveranstaltung", die man auch einen "Marketing-Gag" nennen könnte?
Just dafür spricht Einiges: Was ist eigentlich ein
"of Counsel"?
"Of counsel (engl. in beratender Funktion), oft kurz Counsel, ist die Bezeichnung für einen Berufsträger in einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem ähnlichen Unternehmen, der außerhalb der
unternehmensinternen Organisation nur zu bestimmten speziellen Aufgaben als Fachmann hinzugezogen wird."
(Quelle: Wikipedia.de)
Dieses
"Hinzuziehen" ist nicht überprüfbar, in manchen, vergleichbaren Fällen, erscheint es wegen altersbedingter, körperlicher oder geistiger Gebrechen mancher solcher, in der Absicht der Werbung auf dem Kanzleipapier genannter Werbeträger als
"eher kontraproduktiv" oder gar
"nur schwerlich möglich".
Besagter Anwalt Ralf Höcker, ein so kleiner wie lauter Geist (Zitat:
"Journalisten bedrohen ist ok!"), der sich trotz etlicher bekannter Misserfolge seiner Kanzlei (
auch gegen mich) lautstark als (angeblich)
"erfolgreicher Medienrechtler" um kriminelle und auch rechtsradikale Kundschaft bewirbt (sogar Mandate von Seiten und aus Kreisen der Euroweb annimmt) braucht wohl derzeit recht dringend "jede" Werbung - und zwar nicht nur bei potentiellen Mandanten sondern auch bei Richtern, die - und das ist
meine Erfahrung aus etlichen(!) aufgehobenen, krass falschen Entscheidungen -
bewiesene Tatsachen und das Gesetz außer Acht lassen und rein nach dem Ansehen der Parteien, insbesondere auch gemäß deren Finanzstatus entscheiden. Ich weiß, viele glauben an was anderes. Manche davon aber auch, dass die Erde eine Scheibe sei.
Wenn ich von dieser so simplen wie arrogant-deppert-rechtswidrigen "Urteilsfindungsmethode" zu vieler oberteutonischer Richter weiß, dann weiß das auch der Anwalt Ralf Höcker, dessen Kanzlei sicherlich nicht nur diesen "Marketinggag" finanziert. Dafür, dass die "Höckeraner" bewusst an diese arrogant-deppert-rechtswidrige "Urteilsfindungsmethode" adressieren habe ich sogar regelrecht imponierende Anhaltspunkte in den Schriftsätzen der Kanzlei des Ralf Höcker gefunden.
Der Name des Hans-Georg Maaßen macht sich jedenfalls wohl in den Augen vieler auf dem Kanzleipapier erst mal ganz gut. Jedenfalls jenen, die nicht nachdenken und vor allem nicht zu Ende denken. Übrigens machen das viele Kanzleien: Nehmen wir die AWPR
meines anderen Freundes Hans-Dieter Weber. Dort verdient sich,
wohl nicht fassend mit wen er da im Boot sitzt, ein
Dr. Beckmann, eigentlich bekannt durch gute und richtungsweisende Urteile des OLG Hamm, wohl "was zur Pension hinzu" und solche Beispiele könnte ich massenhaft aufzählen.
"Verwerflich" ist das nicht. Es sei denn man erwartet, dass "Werbung" viel mehr mit "Wahrheit" zu tun habe als in Deutschland üblich.