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16.04.2020

Warum ich den Name der „Corona-Anwältin“ nicht nenne - und was über die AfD

Derzeit gehen sogar in seriösen Medien eine Menge Nachrichten über eine „Corona-Anwältin“ herum, die vom Samstag bis gestern in der Psychiatrie war. Deren Eilantrag gegen die Corona-Verordnungen „aller 16 Bundesländer“ an das Bundesverfassungsgericht scheiterte jedoch vorige Woche. Und zwar aus - sehr gut nachvollziehbaren - formalen Gründen. Und zwar solchen, an denen ich - als Rechtslaie - nicht gescheitert wäre, denn ich hätte einen Antrag an das Verfassungsgericht schon ganz gewiss nicht gestellt ohne die zwingende Voraussetzung zu erfüllen - nämlich vorher den normalen Rechtsweg „auszulutschen“. Anderen Rechtslaien würde ich das ohne einen Nebengedanke an eine geistige Erkrankung (wohl aber mit dem an eine gewisse „Dummheit“) nachsehen - aber die „Corona-Anwältin“ hat „schwer an ihrem Fachgebiet vorbei gearbeitet“, eine Juristin muss eigentlich wissen, dass das so nicht funktioniert.

Am Samstag rief diese „Corona-Anwältin“ die Polizei, weil sie sich verfolgt fühlte.

Die Polizisten wussten gar nicht um wen es geht, kamen, sahen, hörten - staunten sicherlich auch - und lieferten sie im Hinblick auf das Offensichtliche vorsichtshalber in eine Heidelberger Psychiatrie ein. Sodann entschied ein Arzt, dass sie auf der Grundlage des „Baden-württembergischem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ - mindestens bis zu einer richterlichen Entscheidung - bleiben muss. Am Dienstag lehnte eine Amtsrichterin den Antrag auf eine längere Unterbringung ab, die Frau wurde aus der Psychiatrie entlassen. Grundlage ist wohl der Mangel an einer Begründung für eine Gefahr für sich selbst oder Dritte - nicht aber, dass diese gesund ist. Soweit scheint alles „rechtsstaatlich“, „ohne Fehl und Tadel“: Den Polizisten, dem Arzt, der Klinik und der Richterin ist offensichtlich nichts vorzuhalten.

Einige Kreise - darunter massiv die AfD - behaupteten eine „Delegitimierung und Ausschaltung einer politischen Gegnerin“. Das ist jedoch nicht richtig:

Ich habe mir nämlich - unter anderem derartigen Zeug von ihr - deren „Corona-Auferstehungs-Verordnung“ angesehen und, was wegen spontaner Lachanfälle einige Mühe machte, durchgelesen. Die hätte als Aprilscherz durchgehen können, ist aber auf den 11. (elften) April datiert und nicht nachträglich als solcher markiert worden. Ich muss weder Psychiater noch Psychologe sein, um zu erkennen, dass die Frau - noch ist sie Rechtsanwältin - „schwer durch den Wind“ ist. Das sich ergebende Bild weist auf eine Erkrankung hin, die - in diesem heftigen Ausbruch - einer ganz bestimmten biologischen Lebensphase (konkret der Menopause) zuzuordnen, ansonsten aber chronisch ist und auch schon davor phasenweise „imponierte“ (auffällig wurde).
  • Dieses „schwer durch den Wind“ ist - und da bin ich mir als halbwegs gebildeter Laie sehr sicher - nichts anderes als die Folge einer erheblichen psychiatrischen Störung, weshalb ich die Frau als schwer krank ansehe. Und wenn die Frau in dieser Art schwer krank ist, dann sehe ich kein Recht, deren Namen zu nennen - auch wenn diese selbst an die Öffentlichkeit drängt (denn auch das ist ein Ausfluss dieser Paranoia) und zwar auch dann nicht, wenn das gegenwärtig sehr viele tun. Ich muss nicht mit den Wölfen heulen, halte es für „schwer moralwidrig“ und ich beteilige mich nicht an der „Hexenjagd“.
Kriminelle oder verlogene oder schwer asozial handelnde (darunter auch Abmahn-Anwälte und Anwältinnen), auch solche Politiker(innen); arrogant das Recht beugende Richter(innen) und sonstiges betrügerisches Pack aber werde ich weiterhin klar mit Titel, Name und Tun in die Öffentlichkeit zerren!

Denn die sind nicht krank - haben selbst schuld.

Was jetzt die AfD betrifft:

Die Noch-Rechtsanwältin hatte schon vor Ostern zu „Corona“-Demonstrationen gegen die derzeitigen Beschränkungen aufgerufen. Als die Frau am Mittwoch zu einer Vernehmung (wegen des Vorwurfs der Aufforderung zu Straftaten, konkret wohl wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnungen) geladen war erschienen vor der Polizeiwache rund 200 Unterstützer. Für mich: 200 weitere "Irre" - denn ich würde („Corona hin, Covid 19 her“) auch in normalen Zeiten nicht zu einer Demonstration gehen ohne mal zu hinterfragen, um was oder für wen es da geht. Mit dabei war, so einige Presseberichte, auch der auffällige AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple.

Kurz gesagt: Mindestens ein Landtagsabgeordneter der AfD ist derart „doof“, dass er eine  Person „unterstützt“ (in dem Fall: ihr weiter schadet), welche ganz offensichtlich psychisch krank ist, deren Forderungen eben so offensichtlich dieser Krankheit und also dem „Wahnsinn“ entspringen. Da scheint bei der AfD die Personaldecke also ganz schön dünn zu sein, denn mit der „Nummer“ ist deren Landtagsabgeordneter, Ex-Lehramtstudent und Schreihals Stefan Räpple unzweifelhaft ein heißer Kandidat im Wettbewerb um den Titel „Miss Intelligent“.

Was das bzw. die Strafverfahren betrifft,

so wird oder werden dieses oder diese wohl eingestellt, denn die Frau ist, selbst für medizinische Laien wie mich erkennbar, offensichtlich schon länger nicht in der Lage, ihr Denken und Handeln wirklich zu kontrollieren.

Was nun die Anwältin betrifft:

Die schreibt in der „Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020“:
„Beschlossen und verkündet durch Xxxxx Xxxxxx, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten.“
Oh je! Ich denke, dass darüber die Anwaltskammer im Hinblick auf § 14 Abs. 2 Nr. 3 und natürlich nach Anwendung von § 15 BRAO entscheiden wird. Und dass es da keinerlei Überraschung gibt. Es sei denn man will als „Miss Intelligent“ berühmt werden, wie es der AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple für mich nunmehr ist. Der kann mich mal: Nämlich vom RechtsFascho-Anwalt Dr. Ralf Höcker „abmahnen“ lassen.

Denn in den Zeiten der Krise hat man gerne was zum Lachen!

3 Kommentare:

Alicja Barszczewicz hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Anonym hat gesagt…

ich glaube, der vorherige Kommentator spamt lediglich für dessen Schweinshaxe Blog. Bitte prüfen...

. hat gesagt…

Stimmt. Ich hatte das durchaus schon im Blick, wollte es aber stehen lassen, weil ein gewisses Interesse an „der Haxen“ hier durchaus besteht. Andererseits ist die verbundene Nachricht (etwas wie „tolle Seite, friss den Link“) genau so langweilig wie der beworbene Block: Nicht mal eine Liste mit guten Lokalen für Vielreisende wie mich, geschweige denn Rezepte. So ist der Schweinshaxen-Blog eher ein Hoax...

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