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18.05.2020

Die hessische „Justiz“ will einen Skandal? Die hässliche „Justiz“ bekommt den Skandal!


Ja, das ist die Faxnummer des OLG Frankfurt und: „ja, ich hab den Gravenreuth gemacht“ - also ein Fax mit 103 Seiten (sind halt lange Anhänge) verschickt (das legendäre Faxgerät, Tatwerkzeug des vorgenannten und von notorischen Kassler Rechtsbeugern einzig wegen des Titels „Rechtsanwalt“ begünstigten Prozessbetrügers und Selbstmörders würde ich nur zu gern als „Beutestück“ ausstellen).

Und hier ist nun der Skandal:

Nachdem die Richter(innen) Quandel, Eymelt-Niemann und Lange vom LG Kassel (wie ich das sehe) VORSÄTZLICH UNWAHR über den Inhalt der Gerichtsakte behauptet hatten (Volksmund: „gelogen haben“), um den von mir abgelehnten Richter Neumeier nach mehreren schwer wiegenden Rechtsbrüchen vor Unbill zu bewahren (und von mir dann deshalb erfolgreich abgelehnt wurden) hatte ich Strafanzeige wegen der Tatbestände gestellt, die sehr wohl auch erfüllt sind:
Diese sehr wohl begründete Strafanzeige veranlasste den Kassler Oberstaatsanwalt Töppel dazu, die eindeutig schwer wiegenden Vergehen der vier Richter kleinzureden, mir was von "nicht schwerwiegend, einzelne falsche Entscheidung" zu erzählen - also mich zu belügen, um die Richter zu schützen. Und sich selbst zum Richter aufzuspielen.

Die darauf hin fällige Beschwerde veranlasste die so kollegial wie ebenfalls falsch handelnde Oberstaatsanwältin Lindner von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. dazu, meine Beschwerde nach 11 Tagen unter zwei offensichtlich unwahren Behauptungen zurück zu weisen: Sie erzählt folgendeGeschichten vom Pferde: Ich hätte den Oberstaatsanwalt Töppel „beleidigt“ (dass das nicht stimmt kann man nun also hier in meinen Beschwerden, ab Seite 39, nachlesen) und dass diese die Akten beigezogen und gelesen habe.

Wie ich die Dinge sehe, versucht die hässliche Justiz nach den früheren Rechtsbeugung und Freiheitsberaubungen der Richter Blumenstein und Lohmann zu Gunsten des verlogenen „Rechtsanwaltes“ und kriminellen „Scheinadligen“ Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) und der Wiedergabe der kruden Privatmeinung des kriminellen gegenüber freundlichen und sich nach meiner Kritik wohl als „von mir angepisst“ sehenden Staatsanwaltes Jan Uekermann schon wieder einmal, offensichtliches Unrecht durch unwahre Behauptungen zu Recht zu erklären - und statt die eigenen, schwer wiegenden und mit schweren Folgen behafteten Verfehlungen einzugestehen, mich dafür zu bestrafen, dass ich mich gegen diese „Justizmafia“ wehre!

An die Staatsanwaltschaft in der, von der hiesigen „Justiz“ geschaffenen „Rechtsfreien Zone Kassel" - besonders an Oberstaatsanwalt Töppel, Staatsanwältin Schuwirth (frühere Milas) und Staatsanwalt Uekermann - an den Präsident des LG Kassel - Herrn Simon - und an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. - nun auch an Oberstaatsanwältin Lindberg von der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt - geht hiermit die Nachricht, dass ich mir, von der nur noch von manchen so genannten „Justiz“, keine Rechtsbeugung, keine Kriminalierungsversuche nach berechtigter Kritik am Handeln der Rechtsbeuger und keine Strafvereitlung mehr gefallen lasse.

Das gilt auch im Hinblick auf den grandios gescheiteren - weil von Anfang an untauglichen - Versuch mich als „geistesgestört“ hinzustellen. Ein, im häßlichen Hessen nicht das erste Mal geübtes, dreckiges Vorgehen, das schlimmer als alles ist, was ich in der DDR je persönlich erlebt habe. Versucht durch den Missbrauch einer unerfahrenen, in ihrem Wohl und Wehe vom Kassler LG-Präsident Simon abhängigen(sic!) Proberichterin.

2 Kommentare:

justizfreund hat gesagt…

Es ist überall so.

Es erübrigt sich für ihn dazu Stellung zu nehmen:

Spitzenjurist Präsident des OLG-Bamberg Lothar Schmitt: Für uns ist es völlig normal Aufgaben der Judikative und Exekutive gleichzeitig rechswidrig wahrzunehmen um bürgerschädigend Verfassungsverletzungen zu begehen
http://blog.justizfreund.de/praesident-des-olg-bamberg-lothar-schmitt-fuer-uns-ist-es-voellig-normal-aufgaben-der-judikative-und-exekutive-gleichzeitig-wahrzunehmen

Ich habe wegen dem verfassungsfeindlichen §17 AGO jetzt in Bayern Popularklage beim BayVerfGH erhoben. Die "bayuwarische" (Ich muss hier als Beton- und Stahlbetonbauer (Was ich sonst noch so studiert habe interessiert hier nicht. Ich weiß, dass jemand der 2 Gesellenbriefe hat auch nichts studiert haben kann.) jetzt auf die Formulierungen eines Schlossers geradezu pochen) Justiz lobt sich stetig über die Möglichkeit der Popularklage am BayVerfGH.

Was wird davon in kollegialer Kumpanei übrig bleiben? Und das besonders, wenn ein Prolet entsprechende Rechte geltend macht? Soll ich Ihnen am BayVerfGH meine 2 Gesellenbriefe zukommen lassen?

justizfreund hat gesagt…

>Ich hätte den Oberstaatsanwalt Töppel „beleidigt“

Diese Trickserei verwenden sie in Coburg und Bamberg auch ständig.
Zum Beispiel:
Seite 2: http://www.justizfreund.de/beitraege/bundesjustizministerium17ago.pdf

Dabei verweisen sie zur völligen Rechtlosstellung immer auf §17 AGO Bayern (Eine Vorschrift der obersten Exekutivbehörde, die nur für alle nachgeordneten Exekutivbehörden gültig ist), der jedoch auch gemäß dem Bundesjustizministerium in der Justiz gar nicht anwendbar ist. Was ich auch hier ausführlich erörtert habe:

Spitzenjurist Präsident des OLG-Bamberg Lothar Schmitt: Für uns ist es völlig normal Aufgaben der Judikative und Exekutive gleichzeitig rechswidrig wahrzunehmen um bürgerschädigend Verfassungsverletzungen zu begehen
http://blog.justizfreund.de/praesident-des-olg-bamberg-lothar-schmitt-fuer-uns-ist-es-voellig-normal-aufgaben-der-judikative-und-exekutive-gleichzeitig-wahrzunehmen

Wegen dieser Vorschrift habe ich Popularklage am BayVerfGH erhoben. Da die Vorschrift (normalerweise ohne Ausssenwirkung) allerdings nur für Exekutivbehörden Gültigkeit hat, kann man sich auf deren verfassungsfeindliche Anwendung in der Judikative schwerlich berufen.
Man müßte sich gegen entsprechenden Entscheidungen direkt wehren. Entsprechend gibt es aber von vorn herein keine Entscheidung, weil die Eingaben ja gar nicht bearbeitet werden müssen.
Um ihre Vorgehensweise zu legitimieren verweisen sie auf die richterliche Freiheit aufgrund derer sie Grundrechte der Bürger, auch in Zusammenarbeit mit der Exekutive, beliebig verletzen dürfen.

Der derzeitige Weg zu einem diktatorischen Staat mit nationalsozialistischen Verhältnissen
Ein Richter, der sich bei seinen Entscheidungen den Weisungen der Exekutive unterwirft, kann dem Bürger keinen Schutz vor gerade dieser Exekutive gewähren. Der ihm auferlegte Verfassungsauftrag, den Bürger zu schützen, gerät zu einer Farce.
Die Teilung und gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten ist gestört. Die Demokratie ist gefährdet – und der Weg zu einem diktatorischen Staat ist eingeschlagen.
Norbert Schlepp, Porta Westfalica, Richter am Finanzgericht Niedersachsen.

Prof. Bausback: „Es ist unerlässlich, die Vergangenheit zu kennen“
Bausback: Eine der wesentlichen Antworten unseres Grundgesetzes auf das NS-Unrechtsregime ist das Rechtsstaatsprinzip. Hierzu gehört auch das in der Verfassung ausdrücklich verankerte Gebot eines effektiven individuellen Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt.

>Das gilt auch im Hinblick auf den grandios gescheiteren - weil von Anfang an untauglichen - Versuch mich als „geistesgestört“ hinzustellen.

Das habe ich bisher an jedem Gerichtsstandort erlebt wo ich mich über falsche Entscheidungen etc. beschwert habe.

Manchmal sind sie auch erfolgreich. Wer glaubt in der Justiz ungerecht behandelt worden zu sein hat eine geistige Krankheit (Das Gutachten mit dem Ergebnis hat ca. 1500 EUR gekostet). Folgendes erfolgt aufgrund der rechtlichen Analyse und rechtlichen Interpretation des psycholgischen Gutachters, der sich in der Justiz natürlich entsprechend auskennt oder einfach nur aufgrund von kollegialer Kumpanei, weil es Geld bringt, wenn er die Ergebnisse abliefert, die die Justiz sich wünscht:

Richterin B. 02.11.2015 (LG-Coburg 3cs123js1067312): “Der Sachverständige Dr. B. gelangte unter Zugrundelegung der daraus gewonnenen Erkenntnisse aus psychiatrisch-psychologischer Sicht zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten jedenfalls eine forensisch relevante wahnhafte Störung vorliegt. Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass er Justizbehörden allgemein für weitgehend korrupt hält und sich von ihnen ungerecht behandelt fühlt.”

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