Update:
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4
Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen.
(280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
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Ich wurde in den letzten Tagen gefragt, was denn mit dem Verfahren auf Grund des mit Lügen gespickten Strafantrages des sehr unehrlichen „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) sei.
- Leider gibt es da nichts Neues, das Amtsgericht Kassel schweigt.
Für mich selbst steht fest, dass das Gericht einen ordentlichen Abschluss des Verfahrens vermeiden will - und zwar weil es erkennt, dass es mich freisprechen muss. Die Anklageerhebung durch StA Jan Uekermann war bestenfalls „naseweis“ und wohl eher davon getrieben, dass er persönlich ein Problem damit hat, dass ich immer wieder freigesprochen werde. Falls der überhaupt den Strafantrag von Dr. Weber gelesen und auch nur eine der darin erhobenen Behauptungen geprüft hat.
Was bisher versucht wurde:
- Einstellung des Verfahrens wegen „Geringfügigkeit“ (§ 153 StPO)
- Zweite bereits unzulässiger Einstellung wegen „Geringfügigkeit“ - nach meiner Ablehnung des ersten mit der Begründung, dass ich einen richtigen Freispruch will. Im Widerspruchsverfahren (ich war im Urlaub als das Ansinnen bei mir zuging) habe ich die Aufhebung der Einstellung erreicht.
Danach wurde die Sache mit der wegen der angeblichen „Beleidigung“ dreier Richter des LG Kassel verbunden - die aber tatsächlich eine „Riesenscheiße“ gebaut hatten - und meine Kritik (ich bin von deren Dummheit und Arroganz unmittelbar betroffen gewesen) hinzunehmen haben. Diese Sache wurde dann vorläufig eingestellt. Auch hier ist inzwischen klar, dass das Gericht mich freisprechen muss. Würde in der von dem verlogenen Dr. Weber angeleierten Sache ein Freispruch ergehen müsste das AG Kassel die Sache wegen der Strafantrages des Dr. Simon und seiner, sich „angepisst“ sehenden Richter wieder aufnehmen, mich also auch da freisprechen - und dann wären drei Richter des LG Kassel und dessen Präsident Simon die Gelackmeierten. Die voreingenommene und insoweit „angepisste“ StA Kassel mitsamst dem StA Uekermann sowieso. Letzterer scheint mir auf Grund der Vielzahl von ihm gegen mich erfolglos(!) angeleierter Verfahren und seinen Äußerungen zwischen der Tätigkeit eines „Staatsanwaltes“ und eines „Stalkers“ nicht unterscheiden zu können. Ein kritisierter Staatsdiener halt - Viele Leser wissen was ich meine.
Weshalb nun folgendes versucht wurde und scheiterte:
Selbstverständlich würde das Gericht das bestreiten - aber für mich ist klar, dass das Verfahren in die Verjährung getrieben werden soll. Als Ausrede dürfte wohl „Corona“ dienen. Denn sonst müsste das AG Kassel zum zweiten Mal fest stellen, dass mal wieder ein Präsident des LG Kassel mich, um seine oft naseweis und rechtsfremd agierenden Richter zu schützen, ohne das Vorliegen einer tatsächlichen Straftat beschuldigt hat.
5 Kommentare:
In Strafverfahren besteht wohl leider nicht die Möglichkeit, so etwas wie eine "Negativfeststellungsklage" zu erheben?
Nein, leider nicht.
Aber eine Beschwerde wegen Untätigkeit wäre möglich
Die Beschwerde wäre möglich, ein Erfolg kaum vorstellbar. Diese schöne Corona-Ausrede...
Tja wie wärs zunächst mit einer "Verzögerungsrüge". Danach könnte dann eine Entschädigung geltend gemacht werden.
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