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20.12.2021

Verlogener Strafantrag kann teuer werden: Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) wird wohl für seine dreckigen Beschuldigungen bezahlen müssen.

Heute habe ich dem AG Kassel mitgeteilt und begründet, dass es von Amtes wegen den „Rechtsanwalt“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Düsseldorf) für seine dreckigen Beschuldigungen und Lügen bezahlen lassen soll.

Rechtsgrundlage ist der §469 StPO („Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“)

Vorliegend kommt - wenn man ein mögliches „geistiges Versagen“ (welches meiner Meinung nach wegen der ersichtlich Grobheit des Vollversagens eine weitere Berufsübung als Rechtsanwalt nicht zulässt) nicht annehmen will - nur ein so dummer wie böswilliger Vorsatz in Betracht. Dann hätte Dr. Hans-Dieter Weber aber auch versucht, mich „in den Knast zu lügen“. Das ist strafbar!

Schauen wir mal, ob das hier ein „Rechtsstaat“ ist. Also wie die Staatsanwaltschaft und das Gericht JETZT auf die - nach meinem Freispruch - (Urteil) - als erweislich falsch fest stehenden Beschuldigungen des „Organs der Rechtspflege“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR Düsseldorf) reagiert.



3 Kommentare:

F. Dürrenmatt hat gesagt…

Ihre Schriftsätze wären um so vieles professioneller, wenn nicht in jedem zweiten Satz das Wort "lügen" vorkäme.

"Lügen" können Sie jederzeit Ihrer Ex-Freundin vorwerfen, aber im juristischen Sprachgebrauch verwendet man stattdessen Ausdrücke wie "bewusst wahrheitswidrige Tatsachen verbreiten" etc.

MfG.

. hat gesagt…

"bewusst wahrheitswidrige Tatsachen verbreiten"

Ich will gar nicht „professionell“ sein. Zudem hat auch die Justiz keinen Anspruch auf derart verschwurbelt-beschönigende Euphemismen.

Und wenn man schon „genauheimert“ dann wäre es ja vorliegend auch "aggressives Vortragen bewusst und in der eigenen moral- und rechtswidrigem Schädigungsabsicht erfundener, grob wahrheitswidriger Tatsachenbehauptungen".

Das würde aber den Schriftsatz notlos verlängern.

. hat gesagt…

> Ihre Schriftsätze wären um so vieles professioneller, wenn nicht in jedem zweiten Satz das Wort "lügen" vorkäme.

Ich habe nachgezählt. Im gesamten Antrag finden sich exakt 7 Wörter mit dem Wortstamm „lüge“ oder „Lüge“. Davon gehen zwei auf ausdrücklich so lautende Formulierungen der Rechtsanwaltskammern zurück.

Die RAK München schreibt vom „Verbot der Lüge“:
https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwaelte/berufsrecht/sachlichkeit-falschunterrichtung

Die Bundesrechtsanwaltskammer schreibt „Gemäß § 43a Abs. 3 BRAO ist jeder Rechtsanwalt im Rahmen seiner Berufsausübung zur Sachlichkeit verpflichtet. Zu diesem Gebot gehört auch das Verbot der Lüge.“

https://brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2011/september/stellungnahme-der-brak-2011-52.pdf

Wieso sollte also der Gebrauch des Wortes „Lüge“ durch mich „unprofessionell“ sein, wenn doch die sicherlich anerkannten Rechtsanwaltskammern das Wort ebenso verwenden?

Ich bin auch nicht dafür zuständig oder berufen, die hier - jedenfalls beim Fehlen einer medizinischen Störung - unzweifelhaft versuchte (mittelbare Freiheitsberaubung im schweren Fall) bzw. begangene (Falschbeschuldigung) Straftat des Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) zu verharmlosen.

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