Ich selbst kenne das von einem Logistikdienstleister:
„Es gibt keinen Auftrag, den wir nicht haben wollen, weil es einen Preis gibt, zu dem wir den haben wollen.“
Dieser, bei genauem Hinschauen unmoralisch wirkende Ansatz ist gerade unter Rechtsanwälten weit verbreitet. Deren moralische Rechtfertigung besteht häufig (nehmen wir z.B. die öffentlichen Äußerungen von Ralf Höcker) darin, dass ja sogar ein Kindermörder Anspruch auf Verteidigung habe. Was unzweifelhaft der Fall und insoweit richtig ist.
Nein: Die vorliegende Abmahnung stammt nicht von Ralf Höcker - ich nenne den „kritzelwitzelnden“ Junganwalt der angeblich auf „Medienrecht“ spezialisierten Kanzlei (und diese selbst) - derzeit - nicht.
Obwohl ich das dürfte.
Nur ist die behauptete „Verteidigung“ oft tatsächlich ein, mit Absicht und Bedacht deren wirtschaftliche Existenz bedrohender Angriff auf Journalisten - eben so häufig (mittelbar) ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und Demokratie - und deshalb „moralisch verwerflich“. (Was bei einigen Sachen, derer Ralf Höcker sich öffentlich berühmt, der Fall ist.)
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Der Fall des Andreas „Verbalterrorist“ Skrziepietz aus Hannover
In der bereits angesprochenen Abmahnung vom 29.01.2024 um 17:13, die weder einer sachlichen noch juristischen Beurteilung stand hält, dafür aber nachweislich zum Vorwurf des Betruges führende Unwahrheiten enthält, setzt ein nur noch nicht genannter Junganwalt einer nur noch nicht genannten Kanzlei einen
„Gegenstandswert“ von 64.000 Euro
wegen nur behaupteter „Ehrverletzungen“ zum angeblichen Nachteil des besagten „Ex-Docmachers“ und gegenwärtigen Verbalterroristen Andreas Skrizepietz aus Hannover an.
Nur ist dieser „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover weder Fürst noch Konzernlenker, sondern ein „deutlich drittklassiger“, weil wenig eloquenter Verbalterrorist - und nicht mal so prominent wie die „Operationsergebnisse“, die im „Dschungel“ von RTL zeigen, welch schweren ästhetischen Schaden „Schönheits“-Chirurgen vermittels Silikon am Menschen anrichten können. Zudem ist völlig unklar, wovon der mit seinem großmäuligem Verbaldreck in die Öffentlichkeit drängende „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover überhaupt lebt: Immerhin hat er zu jeder Tageszeit genug Zeit gefunden mich mit wohl hunderten belästigenden „Kommentaren“ - darunter aberdutzende strunzblöde Beleidigungen - zu überziehen und für diesen Zweck tief nachzuforschen - was Stalking ist.
Ich habe ergo die Vermutung, dass der Betrag von 64000 Euro das Jahresbruttoeinkommen des „Ex-Docmachers“ Skrziepietz aus Hannover weit übersteigt: Immerhin hat mir jemand (ich nenne meine Quellen nicht) „erzählt“ - ich weiß nicht, ob das stimmt - Andreas Skrziepietz wohne wieder bei seinen Altvorderen im Kinderzimmer. Was schon ein „Geschmäckle“ hätte weil er ja - nach eigenem öffentlichen Behaupten - vor 25 Jahren ein Studium mit dem „3. Staatsexamen“ abgeschlossen haben will... Rein ökonomisch betrachtet wäre das - ich meine das „Wohnen im Kinderzimmer“ - sicherlich auch für einen also über 50-jährigen sinnvoll. Und viel „Damenbesuch“ wird der Andreas Skrziepietz aus Hannover wohl - im Hinblick auf seine öffentlichen Äußerungen - auch nicht haben.
Auch hinderlich im Hinsicht auf den obskur hohen Streitwert: Mein Blog ist nur ein Blog und keineswegs ein Massenmedium. Der Leserkreis ist insofern beschränkt, als dass sich z.B. Personen, welche via Anbruf bei einer Servicenummer Geld dafür ausgeben, um die besagten Silikonwülste im Dschungel zu halten, mit diesem Blog „eher überfordert“ fühlen dürften. Anders ausgedrückt: Dieser Blog wendet sich an eine „kleinere und interessierte“ Leserschaft. Und natürlich an jene, deren „Tun, Tuten und Blasen“ ich hier bespreche. Die wieder interssieren sich aber nur - angstvoll - dafür, was ich über sie selbst zu berichten weiß.
Warum also dieser obskur hohe Ansatz?
Nun, das ist einfach. Der Anwalt berechnet seine Gebühren nach RVG. Und zu dieser gibt es eine Tabelle, die sehr schön zeigt, dass diese Gebühren vom Gegenstandswert abhängen. Je höher also der Gegenstandswert ist - um so höher ist also die Gebühr.
Wenn also der „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus dem fernen Hannover (Die Kanzlei sitzt hunderte Kilometer von Hannover und auch weit von Kassel entfernt) anruft und will, dass man dem „gar bösen“ Schlosser Jörg Reinholz eine Liste von Äußerungen untersage und dabei unbewusst sein Schädigungsinteresse darlegt, dann fragt sich ein Anwalt stets, ob diese Äußerungen nicht auch berechtigt sein können und wägt ab:
- Will ich dieses Mandat?
- Was, wenn der Jörg Reinholz recht hat?
Und kann, (sofern er was taugt) aufmerksam geworden durch dem Umstand, das als „Nazis“ betitelte doch eigentlich bei Höckers in Köln, Nahrath, Klemke & Co., meinetwegen auch Mandic anrufen, binnen Minuten durch eine Google-Suche erfahren, dass der Fall „mindestens heikel“ ist, die prozessualen Aussichten „mies bis beschissen“ sind. Aber weil der Anwalt „jung ist und das Geld braucht“ kommt er zu obigem ...
„Es gibt kein Mandat, welches wir nicht haben wollen, weil es einen Preis gibt, zu dem wir das haben wollen.“
Ich weiß, dass viele, wenn nicht alle Anwälte die aus dem „Gegenstandswert“ berechneten Gebühren nicht nur als Entlohnung oder Aufwandsentschädigung ansehen, sondern als ein. ihnen vermeintlich zustehendes „Schmerzensgeld“. Das hat zwar der Gesetzgeber so nicht vorgesehen - weshalb das auch unzulässig ist - wird aber gemacht. Und im Hinblick auf solche ganz besonderen Patienten Mandanten wie eben den Andreas Skrziepietz aus Hannover ist es auch „menschlich verständlich“.
Das Beste daran ist: Wutblinde Mandanten steigen, ihrem Schädigungsinteresse folgend, hoch erfreut auf sowas gerne ein - weil die denken vermeinen, dass der Gegner - das bin vorliegend ich selbst - das bezahlen muss. So wird das auch bei „Ex-Docmachers“ Andreas Skrizepietz gelaufen sein. Naja. Da ist er jetzt ärmer und kann dem schlechten Geld gutes solches hinterherwerfen - auf dass er noch ärmer werde.
Ein Gericht kann den Streitwert ändern. Das hat z.B. das AG Kassel in dem Fall gemacht, in dem der seinerzeit berühmte Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gegen mich - persönlich - verlor:
- Das Gericht wollte dem schon damals weitgehend insolventen und die eigenen Mandanten betrügenden Günter Freiherr von Gravenreuth wohl die Nachricht mitgeben, dass seine Ehre nicht mehr viel wert sei.
Genau das war damals die Intention meines Antrags.
Im Falle des „Ex-Docmachers“ Skrziepietz aus Hannover wird es - im Falle einer Klage oder eines Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung - dabei bleiben. Denn ich werde wohl nicht erneut einen Antrag stellen, in dessen Folge der von seinem offensichtlichem Schädigungsinteresse getriebene Andreas Skrizepietz weniger Schaden erleidet als von ihm selbst als mein Schaden beabsichtigt. Aber ich werde es keinesfalls versäumen, auf den in diesem Item vorliegenden Rechtsmissbrauch hinzuweisen.
In den Folgebeiträgen werde ich die erhobenen aber - wenn es nach Recht und Gesetz geht - nicht durchsetzbaren Unterlassungsverlangen „besprechen“. Der Andreas Skrziepietz aus Hannover hat sich mit der Abmahnung für über 2147,83 Euro - die als Gebühr aus dem Gegenstandswert resultieren - also „selbst ein schönes Ei gelegt“.
P.S.
Ich vermute mal, der abmahnende Anwalt - der mindestens inzwischen die Prozessaussichten beurteilen können sollte, weil ich der Abmahnung widersprochen habe - hat für die Klage „leider keine Kapazitäten“ und dem Andreas Skrziepietz aus Hannover nahe gelegt, sich dafür einen anderen Anwalt zu suchen oder es besser zu lassen. Und vielleicht gibt es sogar „gewisse Spannungen“ zwischen Anwalt und Mandant, weil letzterer die rund 2150 Euro aus dem obskuren Gegenstandwert von € 64000 „nur noch nicht“ bezahlt hat - weil ebendieser Andreas Skrziepietz aus Hannover glaubte, das ich das müsse. (Was leicht vorhersehbar nicht der Fall ist.)
Aber in irgendeinem Dorf irgendwo im im „#Bestendeutschlanddasesjegab“ (bei Nazis und Covidioten beliebtes Schlagwort, welches auch Andreas Skrziepietz verwendet) wird es (wohl) einen solchen Juristen geben, der schon vormittags am „Anwaltsarbeitsplatz“ in „seiner“ Küche gemeinsam mit seiner Tagesration aus einer viereckigen Flasche um den Tisch herum sitzt und nach einer solch großzügigen Alimentierung hungert - also für eine Handvoll Kupfermünzen „zu jeder Schandtat bereit ist“ - auch dazu, in einem Prozess „Wasser zu saufen“ - also „unterzugehen“.
Na dann: „Prost!“
2 Kommentare:
Der S. soll reicher sein als Dolzer. Angeblich ist er Miethai.
Reicher als Dolzer? Dafür ist wohl nur sehr wenig nötig... und wenn er tatsächlich Miethai ist, dann gibt es im Ergebnis der von ihn großfressig angekündigen Klage wenigstens was zu pfänden.
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