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03.02.2025

Nachtatverhalten: „Docmacher“ Andreas Skrziepietz sollte besser seine Hassblogs schließen...

Denn wenn von der Verfolgung (s)einer Straftat (Volksverhetzung) nach § 154 Absatz 1 StPO abgesehen wird, dann ist das eine ganz böse Sache.

→ § 154 StPO

Und was seine Klagen betrifft, sollte er sich Andreas Skrziepietz (Hannover) im Hinblick auf die neue Situation besser mal beraten lassen. Wer ihm (und solchen) Hoffnung macht oder auch nur „mal sehen“ sagt ist kein „guter“ Anwalt. Sondern eine „Niete im Talar“.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hatte der sich vor Gericht über deine Äußerungen aufgeregt?

Jörg Reinholz hat gesagt…

Jepp.

Anonym hat gesagt…

Haha! Skrziepietz mahnt jetzt bestimmt auch die Staatsanwaltschaft ab und beschimpft diese.

Anonym hat gesagt…

Der Brief an die Staatsanwältin muss Satire sein. Compact ist also nur eine "oppositionelle Zeitung" und der zweite Holocaust wird vorbereitet. Der wirkt wie ein Maaßen/Elsässer/Sellner-Bot auf Speed.

Jörg Reinholz hat gesagt…

> „Der Brief an die Staatsanwältin muss Satire sein.“

Rechtsanwältin. Ich korrigiere das bevor mich dieser angebliche Freund der Meinungsfreiheit, deswegen unter Angabe eines Streitwerts von 127 Nazilonen verklagt.

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