Der selbst ernannte „Docmacher“ und nach eigenem Bekenntnis vor dem LG Frankfurt anno 2024 einschlägig (Beleidigung und Bedrohung) und laut StA Hannover kürzlich wegen weiterer Straftaten vorbestrafte sowie nach eigenem öffentlichen Bekenntnis wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten strafrechtlich verfolgte Andreas Skrziepietz hat sich gestern und heute „richtig was geleistet“. Die Folge?
Strafanzeigen wegen
- Verstoßes gegen § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, vorliegend durch ein öffentlich verbreitete Fotomontage) zum Nachteil von Bundeskanzler Merz, Altkanzler Scholz, Altkanzlerin Merkel;
- Eine aufregend hohe Zahl von Verleumdungen und Beleidigungen zum Nachteil meiner Person im Sinne der §§ 185, 186, 187, 192, 192a StGB;
- Verstoßes gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) denn er hat wiederholt (!) die Gräueltaten der Nazis verharmlost und behauptet, Hitler habe gute Chancen, in die „grüne Partei“ aufgenommen zu werden und dadurch die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht bzw. verleumdet.
Ferner hat er - wegen der neuen, gegen mich gerichteten Straftaten aus dem Kreis der Verleumdungen und Beleidigungen - eine Abmahnung und Beseitigungsaufforderung nebst Klageandrohung erhalten. Im Hinblick auf seine von mir als „krass negativ“ eingeschätzte Einsichtsfähigkeit werde ich womöglich schon morgen ein Gericht anrufen müssen.
Das sind natürlich nur meine Ansichten. Aber es fällt auf, dass der - eben einschlägig vorbestrafte - anderen Rechtsratschläge gibt und dabei etwas von „Vorsicht Lerngefahr“! schreibt.
Bei ihm sehe ich im Hinblick auf Vorstrafen und neuen Taten die „Gefahr“, dass er was lernt, gerade nicht. Denn „Dumm ist, wer Dummes tut“!
Übrigens hat er kürzlich geäußert, Deutschland müsse erneut von den Amerikanern befreit werden. Das klingt für mich nach blödem „Reichsbürgergequake“. Und ich frage mich natürlich, ob er womöglich Donald Trump schon angeschrieben hat.
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