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08.06.2025

Subject: Rechtsanwalt Markus Haintz (Köln)

 

Mail an die Anwaltskammer Köln: 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lege eine Kopie eines „Schriftsatzes“ des Rechtsanwalts Markus Haintz vor, der beim AG Kassel in der von mir betriebenen Sache 415 c 1492/25 einging.

Nach meiner Auffassung drängt sich bei einem Lesen des „Schriftsatzes“ auf, dass die Maßnahmen gemäß §§ 15 i.V.m. § 14 Absatz 2 Nummer 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung angezeigt sind.

Ohnehin stellt sich die Frage, ob die bloße Wiedergabe der ebenfalls bedenklichen Stellungnahmen seines Mandanten auf den Seiten 2 bis 21 und dann auch punktuell im weiteren Vortrag mit der höchsten Pflicht des Anwalts - die Interessen seiner Mandanten zu wahren - in Übereinstimmung zu bringen sind.

Denn durch die Wiedergabe der äußerst wirren Entäußerungen des offensichtlich regressierten Mandanten (der an anderer Stelle behauptet, ein Dr. med. zu sein) lässt er diesen jedenfalls in keinem guten Licht erscheinen.


Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz

Ich empfehle anderen, womöglich ebenfalls Betroffenen - und übrigens auch Richter(Innen) - im Interesse der Rechtspflege solche Verdachtsfälle zu melden.

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