Seiten

08.06.2025

„Nichtamtlicher Dummschein“ für den „Quak-Anzeigenhauptmeister“ aus Hannover

Antrag auf die Ausstellung eines nichtamtlichen Dummscheines des Andreas Skrziepietz, Hannover
Bild: Höchst impliziter Antrag auf die Ausstellung eines „nichtamtlichen Dummscheines“ des Andreas Skrziepietz aus Hannover vom 7. Juni 2025

Der Quak-Anzeigenhauptmeister „Docmacher“ Andreas Skrziepietz hat, verbunden mit seinem, oben wieder gegebenen „Dummquak“ bei mir höchstselbstpersönlich und öffentlich eine „nichtamtliche Bestätigung der eigenen Dummheit“ (folgend „Nichtamtlicher Dummschein“) beantragt, die ich gerne ausstelle:

Gründe:

  1. Dumm ist, wer dummes Zeug quakt, der „Docmacher“ und „Quak-Anzeigenhauptmeister“ Andreas Skrziepietz aus Hannover quakt mal wieder öffentlich dummes Zeug.
  2. Er merkt nicht einmal, welchen Eindruck er über sich selbst bei hinreichend verständigen und aufmerksamen Lesern seines Sermons erzeugt. 
  3. Das Smiley hinter „Anzeige ist raus“ gab den letzten Ausschlag. Denn damit demonstriert Andreas Skrziepietz seine dumme und verwerfliche Schädigungsabsicht in besonders deutlicher Form.
  4. Drei gute Gründe hätten genügt. Aber da ist noch diese  (brandaktuelle!) Anlage ...
 
... mit welcher der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz ein weiteres Mal aufzeigt, dass er beim verstehenden Lesen sogar von sehr kurzen Texten „vollversagt“, weshalb sein eigener „Verblödungsgrad“ mit der Stufe „voll“ zu bewerten ist. „Vollverblödet“ also. Gemäß § 3 Absatz 2 Variante 1 der Dummscheinverordnung vom 1.4.2025 steht Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) der „Nichtamtliche Dummschein“ also zwingend zu.

Mit der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ sind folgende Rechte verbunden:

  1. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf (und soll) auch bei Fußwegen innerhalb seiner Wohnung einen Helm tragen. Hinweis für ihn: Eine Merkel-Maske ist kein, also auch kein geeigneter Helm.
  2. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf auch künftig und weiterhin jeder Staatsanwaltschaft in seinem völlig freien Belieben stehende Quak-Anzeigen übersenden. Aber das macht er - zumindest gegen den Aussteller dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ - sowieso schon seit Jahren. Und zwar, wie die Staatsanwaltschaften (mindestens Kassel, Göttingen und Hannover) sicher gern bestätigen werden, ohne jeden anderen Erfolg als sich selbst zu blamieren und erfüllt so übrigens auch § 3 Absatz 1 Variante 121 der Dummscheinverordnung vom 1.4.2025
  3. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf (und sollte) sich bei der MH Hannover „in die Röhre schieben lassen“ um - zum Wohl der wenigstens übrigen Menschheit, aber auch seines eigenen - die Ursache(n) seiner wirklich und so stabil wie außerordentlich steil abfallenden intellektuellen Leistungsfähigkeit erforschen zu lassen.
Sonstiges:
  1. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Auch nicht durch den selbstberühmten „Schwachkopf-Anwalt“.
  2. Die Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ ist keine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und wird auch nicht geschäftsmäßig erbracht.
  3. Vor der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ erfolgte die vom Gesetzgeber geforderte „rechtliche Prüfung des Einzelfalls“.
  4. Dieser „Nichtamtliche Dummschein“ unterliegt nicht der Verjährung aus dem siebenten Abschnitt des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
  5. Die allfällige Zurückweisung der von ihm als getätigt behaupteten Strafanzeige kann Andreas Skrziepietz gerne als „amtlichen Dummschein“ betrachten und er ist berechtigt sowie aufgefordert, sich auch diese einzurahmen und zwecks stetiger Erinnerung an sein geistiges Unvermögen an auch für Gäste gut sichtbarere Stelle die Wand zu hängen.
  6. Der Unterzeichner dieses „Nichtamtliche Dummscheins“ geht nicht davon aus, dass Andreas Skrziepietz den Inhalt des vorstehenden überhaupt erfassen und bewerten kann.

Bequakt und verquakt!

Sorglos, am 08. Juni 2025 

Jörg Reinholz 

 

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen