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17.08.2025

Oh! Er kann französisch!
„Restez ici!“

@blogger: Bitte informieren Sie mich im Fall einer Beschwerde. Ich kann die Beweise für die Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und die Täuschung des Landgerichts Frankfurt im Verfahren 2-03 o 97/25 jederzeit vorlegen.

@blogger: Please inform me if you file a complaint. I can shortly provide evidence of the conviction for incitement to hatred (Section 130 of the German Criminal Code) and also the deception by the Frankfurt Regional Court in case 2-03 o 97/25.

Das sollte man von man von einem Verräter, der Putins Raketen küsst, auch erwarten. Aber vermutlich hat dem Zungenkünstler mit Hang zur Straftat eine Übersetzungssoftware geholfen.  Der quakt auch sowas:

Bild: Strunzdumme Beleidigungen, Hass und Hetze, ejakuliert vom frisch wegen Verleumdung und Beleidigung verurteiltem Andreas Skrziepietz

U.a. wegen einer ähnlichen Äußerung wurde Andreas Skrziepietz aus Hannover (Oh! Das ist der selbst ernannte „Docmacher“) erst im März 2025 zu 75 Tagessätzen a 15 Euro erstinstanzlich verurteilt (und angeblich Berufung eingelegt) Das hat der Dummkopf bei nius.de selbst veröffentlichen lassen. 

Der Höhe der Tagessätze nach ist er nicht mal Mindestlöhner, schwingt aber die ganz große - und ganz dumme - „Fresse“.

Falls (weil) er kein Auto oder keinen Führerschein hat und weil er nicht gefahren werden will:

Google Maps behauptet, bis zur Klapsmühle der MHH seien nur 2,8 Km. Das kann man auch laufen.

P.S.:

Die Strafanzeige wegen Prozessbetrugs in der Sache 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt hat eine Vorgeschichte. Insbesondere wollte der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz durch einen missbräuchlichen Widerspruch verhindern, dass ich Akteneinsicht bekomme. Das AG Hannover hat das zu meinen Gunsten entschieden.

Dazu gab es Schriftverkehr und Telefongespräche. Die Staatsanwaltschaft fand sein Verhalten „absolut dreist und wirklich entsetzlich“ - er hatte ja im März 2025 unter dem vorsätzlich unwahren Vormachen, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt, eine einstweilige Verfügung des LG Frankfurt erwirkt. Die Akteneinsicht ergab ganz klipp und klar, dass Andreas Skrziepietz durch das Amtsgericht Hannover am 28.09.2020 zu 60 Tagessätzen à € 10,00 per Strafbefehl wegen Verstoßes gegen § 130 StGB, also wegen Volksverhetzung, verurteilt wurde. Und im Übrigen wurde Andreas Skrziepietz durch die Staatsanwaltschaft auch mitgeteilt, dass ein Strafbefehl eine Verurteilung und er selbst ergo „vorbestraft“ ist und ihm auf die dummdreist anmutende Frage „wegen welches Artikels denn“ angeboten, auf einer Polizeidienststelle Einsicht in die Akten zu nehmen. Das war kurz vor seiner Antragstellung vor dem LG Frankfurt: Er handelte also vollständig bewusst und kann keine Ausrede vortragen. Außer einer hochgradigen Störung der Psyche oder schwerster Demenz kommt nichts Entschuldigendes in Betracht.

Die Staatsanwaltschaft wird also nicht lachen. Und insbesondere wird die Staatsanwaltschaft Hannover nicht darüber lachen, dass Skrziepitz mich am 04.02.2025 unter der vorsätzlich unwahren Behauptung, es sei „Tatsache“, dass er „keine Volksverhetzung begangen“ habe, wegen falscher Verdächtigung anzeigte und zudem erneut die Straftat des Prozessbetruges beging

Diese „fausse suspicion“ wird sich gegen ihn wenden, denn ich vermute, dass die Staatsanwaltschaft Hannover die Falschbeschuldigung und den Prozessbetrug - welcher nicht der Einzige ist und sich ebenso „einfach, bequem und ohne viel Arbeit“ aus den Akten ergibt, schon wegen der Verkettung zusammen zur Anklage bringen wird. Und zwar vor einem Schöffengericht(¹).

„Restez ici?“: „Ja warten wir es doch ab, großfressiger Quaknazi!“ Ich denke mit Bewährung wird es „sehr schwierig bis nicht mehr möglich“. Dies hinsichtlich seiner Vorstrafen und der Tatsache, dass es bereits vier Vorwürfe des Prozessbetruges (es werden bald fünf sein), einen der Falschbeschuldigung (alle zu meinem Nachteil) und zwei der Volksverhetzung (einer davon in mehreren Fällen) sowie ebenfalls zwei der Verunglimpfung des Bundespräsidenten gibt. Ob seine Mutti es schafft, ihn da zu besuchen wo er die Seife in die Socke packt und wegen seines hervorragenden Französisch sicher liebevoll „Andrea“ genannt wird, ist fraglich. Sich „lachend auf dem Boden wälzen“ - das wird nicht etwa er, das werden andere tun. Aber nicht wegen der Straftaten sondern wegen seiner narzistischen Arroganz. Und tunlichst in der Freizeit, denn Richter und Staatsanwälte lachen nicht - auch nicht über Dummheit.

Als „geradezu idiotisch“ mutet es an, dass Skrziepietz nicht von der Tat zurück trat, als diese entdeckt wurde(²): Bis zur Klapsmühle der MHH seien nur 2,8 Km, behauptet Google-Maps und sein, die Realität verweigerndes „Französisch“ lässt es absolut zu, davon auszugehen, dass er sich auf den Weg machen sollte. Ohne Geld für die Rückfahrt, denn das wird wohl ein wenig dauern. Aber seine Mutti sollte ihm ein Schild fest umhängen. Eines, auf dem steht, wer er ist, und wohin er soll. Denn es kann ja schließlich sein, dass die Demenz echt ist.

Und „Ja“: Die Merkel-Maske darf und soll er mitnehmen.

 

„Restez ici!“: Andreas Skrziepietz kann es offenbar vor Spannung nicht aushalten und er ist längst nicht der erste oder gar der letzte Kriminelle, der den oder die Geschädigten auch noch als „Denunziant“ zu beleidigen versucht und nicht weiß, dass seine so offenbarte - dumme - Wut (die auch von Angst zeugt) genau diesen Befriedigung verschafft.

Auch so: Hintergrund der Dauer ist zum einen, dass weder Staatsanwaltschaft noch die Gerichte, (auch nicht die Preußen) so schnell schießen und dass seit dem 25.03.2025 weitere Strafanzeigen wegen Prozessbetruges hinzukamen, was natürlich dazu führt, dass nicht mehrere, sondern eine große Anklage  erhoben wird. Ich weiß  - b.z.w. kann es erahnen - was als nächstes passiert. Ich wäre aber mindestens so dumm wie er, wenn ich jetzt darüber schreiben würde.

Zu dem hat Andreas Skrziepietz ja schon in zwei Schriftsätzen an Gerichte (AG Hannover, LG FFM) dummdreist seine Verurteilungen verleugnet. Wie leicht wird es einem solchen kriminellen Lügner (er selbst geht mit dem Wort „Ratte“ sehr freizügig um) wohl fallen, in einer Hetzschrift (das obige ist eine)  nochmals eine erhobene Anklage wegzulügen?

Nachricht: Herr Skrziepietz, Ihr Anwalt H. aus H. studiert gerade Ihre jüngsten 14 Dummkopf-Ejakulate und hat deshalb schon bald Gesprächsbedarf bezüglich des Themas „Stalking“ und darüber, was am 28.08.2025 passieren wird. Ihr anderer Anwalt H. aus Köln wird sich wohl auch bei Ihnen melden und dafür „bedanken“, dass Sie es diesem durch Ihre Hass- und Hetzschriften schwer machen, Ihre Interessen wahrzunehmen. Wenn diese aber schlau sind, legen beide die Vertretungen nieder.

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 ¹) Ein Schöffengericht ist berufen, alle Verbrechen und Vergehen abzuurteilen, bei denen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren liegt und keine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten sowie keine Zuständigkeit des Schwurgerichts oder des Oberlandesgerichts als erkennendes Gericht der ersten Instanz begründet ist (§ 24 GVG). 

 ²) Damit hat Andreas Skrziepietz offensichtlich gewisse Schwierigkeiten: Laut seiner Versicherung an Eides statt finanziert er seine Prozesse (auch) durch eine Prozesskostenversicherung. Und wenn er dieser gegenüber im Antrag auf eine Deckungszusage für das Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt behauptet hat (das musste er wohl), dass er nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden sei, kommt zu den Prozessbetrügen gegen mich auch noch ein Versicherungsbetrug hinzu. Das kann er aber nur noch verzögern, denn die Staatsanwaltschaft weiß das schon und wird - genau wie die Versicherung - nicht darüber lachen sondern diesen wegen der sachlichen Übereinstimmung der allfälligen Anklage hinzufügen. Vermutlich muss ich dann mit (genauer: gegen) seiner Rechtsschutzversicherung „um die Wette“ meinem Geld sogar bis in den Knast hinein hinterher pfänden. 

Ну погоди!

Auf die Menschlicheit von Diktatoren darf man nicht hoffen!


Schöne Worte. Aber wirkungslos. Man hätte Putin ergreifen und nach texanischen Recht wegen Mordes 1. Grades verurteilen sollen. Wie einst in Nürnberg geschehen.

16.08.2025

Mal was zum Thema „Ratte“:
Besonders ekelerregendes Exemplar in Hannover - Groß Burgholz gesichtet

Dumme, verlogene Quak-, Hass- und  Hetznazis bezeichnen andere ja gerne als „Ratte“ und ich denke, die haben dabei die Hand (eher zwei Finger) an etwas sehr kleinem, einem Miniwürstchen ähnlichen. Genau solche zeigen sich höchst empfindlich wenn man diesen mit wahren Worten entgegnet und rufen dann so feige wie krassdumm lügend nach genau dem Staat, den solches Pack hasst und im Julius-Streicher-Stil verhetzt.

Wer den Bundespräsident als „Demok-Ratte“ verunglimpft entpuppt sich selbst als kriminelle  „Anti-Demok-Ratte“. Und ein besonders ekelerregendes Exemplare dieser „Anti-Demok-Ratten“ treibt sich in Hannover - Groß Burgholz in der Nähe der Schierholzbrücke, nördöstlich des olfaktorisch bei Ratten gewiss Zustimmung findenden Kanals und in der Nähe der ehemaligen Misburger Rieselfelder herum und hat sogar - also dummdreist unwahr - in einer Versicherung an Eides statt behauptet, „Demokrat“ zu sein.

Apropos „Kanal“: Bei YouTube gibt es Kostproben des Quiekens - einer solchen „Anti-Demok-Ratte“, mit dem bei AfD-nahen, freiwillig ungeimpften Seuchenvögeln. Maskenverweigerern und also zweifelsfrei mindestens potentiellen Psychiatriepatienten um Zustimmung gebuhlt wird:


Bild einer solch selbstmeintlich „mutigen“ Person. (Rechte via Youtube) Nicht zu sehen: Wo die Finger sind und die Flecke einer gewissen, eiweißhaltigen Substanz. Ekelhaft sind nicht nur seine Worte sondern auch sein Handeln. Und das der „Docmacher“ auch noch stolz darauf ist: 

Ich kann dem psychopathischen Herrn gerne bestätigen, dass er ein ganz besonders niedrig denkender Denunziant ist. Seine völlig erfolgsfreien Strafanzeigen gegen mich sprechen eine deutliche Sprache. Der demnach wohl von sozialer Hilfe lebende „Docmacher“ hingegen wurde mehrfach verurteilt: z.B. anno 2024 wegen Beleidigung und Bedrohung. Auch wegen Volksverhetzung - das war am 28.09.2020 und die Strafe betrug 60 Tagessätze a 10 Euro (Entscheidung in einem ähnlichem Fall). Beide Verurteilungen verneinte der Prozessbetrüger vor Gerichten.

Sicherlich hatte der großfressig-kriminelle „Docmacher“ die Verurteilung wegen Volksverhetzung „nur vergessen“, „weil seine Mutti die 600 € bezahlte“.


 

 

 

 

 

 

 

14.08.2025

Donald Trump, Wladmir Putin: Kolonialismus und Verrat?

„US-Finanzminister Scott Bessent würde dem Bericht zufolge an den Vorbereitungen dieser Zugeständnisse arbeiten, schreibt die britische Zeitung. Er prüfe demnach die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Russland neue Bergbauunternehmen zu gründen, um die Erschließung ukrainischer Vorkommen zu beschleunigen.“

(NTV

Wenn das stimmt, dann handelt es sich um finstersten Kolonialismus und Verrat des Donald Trump, der - wie einst Hitler - unter Umgehung der demokratischen Institutionen mit Dekreten regiert und (zwar nicht Polen aber) die Ukraine aufteilt, auch sehr wohl Konzentrationslager (wenngleich - vielleicht nur noch nicht - keine Massenvernichtungslager) errichtet. Kein Wunder, dass die AfD-Nazis sämtlich Trump-Fans sind und zusammen mit nicht weniger verwirrten Anhängern einer gewissen Personenkult-Partei an Putins Rakete lutschen.

Europa muss entschieden stärker werden. Nach innen und außen.

13.08.2025

Hey Blogger.com!

Please send me all complaints from Andreas Skrziepietz (Hannover, Germany) and an address to which I can send documents and judgments.

I intend to file a claim for damages against this guy. 

Schon wieder Prozessbetrug des Querulators:
wegen Volkshetzung vorbestraftes Naziwürstchen konnte 2020 die Approbation nicht erlangen

Ein gar kleines und dummes Naziwürstchen hat allen Ernstes vor dem AG Kassel vorsätzlich unwahr vorgemacht, es habe keinen Prozessbetrug begangen und es sei sehr wohl zum Arztberuf zugelassen worden.

Dies erweist sich als Teil einer Kette von - allerdings wenig raffinierten - Lügen und Prozessbetrugs. Anno 2020 konnte der Quaknazi die Approbation gar nicht erlangen.

Falls jemand wissen will, wie kackbraundumm das Naziwürstchen ist: Das AG Kassel hatte dem AfD-Bewerber und Putinfreund einen Hinweisbeschluss geschickt, in welchem im Kern zwei Punkte stehen:

  1. Die Sache würde an das LG Kassel verwiesen, weil der Streitwert in der Hauptsache höher als €5000 sei (diesen vorläufigen Streitwert beantragte das, sich für „hochklug“ haltende, dumme Naziwürstchen mit Doktortitel für das Verfahren um die einstweilige Verfügung höchstselbst, für die Hauptsache ist dieser dann angemessen zu erhöhen, also etwa 6000-7500 Euro).
  2. Das AG Kassel sehe die beanstandeten Äußerungen als durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt an.

Die Quaknase hat offenbar nicht reagiert. Danach erfolgte die Streitwertfestlegung auf € 15.000 und die Verweisung. 

Der von dem AfD- und Putinfreund beauftrage Anwalt (selbst auch Mitglied der „covidiodistischen Quak- und Schwachkopffront“ und ebenso einer von Putins nützlichen Idioten) hat schon längst Akteneinsicht genommen. Eine Klagerücknahme erfolgte - trotz klarer Beweislage - nicht.

Am 21.08.2025 ist Verhandlung: Noch 9 Mal aufstehen. Dann gibt es was zu lachen.

P.S.:

Der Antrag des Querulators hat, wie mein Anwalt mitteilt, mit Anlagen 140(!) Seiten. Der geistige Zwerg behauptet, ein Schreiben von mir - mit 14 Seiten - sei Beleg dafür, dass ich queruliere.

Na dann: „Prost, Du Querulator!“

 

04.08.2025

Die Lügen des gar feinen und sauberen Dr. Andreas Skrziepietz, Hannover: Schon wieder ein Prozessbetrug (Update)

Termin ist am 21.08.2025, 12:00 LG Kassel, Raum C131

Andreas Skrziepietz begeht schon wieder einen Prozessbetrug: Er behauptet in einer Abmahnung allen Ernstes, er habe keinen Prozessbetrug begangen:


(Nicht nur) der letzten Behauptung steht aber Einiges entgegen:

Sein Versuch, dem AG Hannover - und zuvor mir, er wollte Schmerzensgeld - vorzumachen, er sei kein „Großmaul“ weil er ja auch ein Journalismus-Diplom habe, ist nicht nur als „Titelbetrug“, sondern auch als Prozessbetrug zu werten, denn er ist kein Diplomjournalist und hat kein Journalismus-Diplom, sondern nur ein „Deppendiplom“ in Form eines Teilnahmezertifikates an einer Aktivierungsmaßnahme des Arbeitsamtes. 

Beweis: Akte des AG Hannover, Az. 409 c 10237/24 

Sein Versuch, dem AG Hannover vorzumachen, er sei wegen seiner Äußerungen „weder verurteilt noch angeklagt“, ist krass-dummer Prozessbetrug, weil er eben wegen seiner Äußerungen etwa 6 Monate zuvor sowohl zu 25 Tagessätzen wegen Verleumdungen und Beleidigungen verurteilt (was er dem LG Frankfurt wenige Tage später selbst vorlegte) als auch in einem Strafverfahren beschuldigt war (Was der Dummkopf im Dummkopfportal  NIUS.de wenig später öffentlich verbreitete.)

Beweise:

  • Akte des AG Hannover,  Az. 420 c 11922/24
  • Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 97/25 

Und dann hätten wir da noch als Krönung den Betrug vor dem LG Frankfurt:

Skrziepietz machte dem LG Frankfurt vorsätzlich unwahr vor, nie wegen dieser Straftat (die ich auf blogspot.com nicht nennen kann, weil er dann unter Vorlage der extrem einstweiligen und durch die Lüge erwirkten Verfügung eine Sperrung verlangt) verurteilt worden zu sein. [Update:] Wurde er aber und zwar am 28. September 2020 zu 60 „Tagessätzen“ a 10 Euro heisst es nun vor dem Landgericht Frankfurt und glaubhaft mit einem Aktenauszug der Staatsanwaltschaft Göttingen. Zu dem wurde auch Mailverkehr zwischen Andreas Skrziepietz vorgelegt, der beweist, dass Skrziepietz - höchstgradige Debilität und/oder Demenz außen vorgelassen - zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig in dem Bewusstsein befand, dass er lügt.

Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 97/25, Schriftsatz meiner Anwältin vom 04. August 2025

Vor dem Landgericht Frankfurt hat Andreas Skrziepietz selbst vorgetragen, dass er nie die Approbation beantragt habe. Also wurde er auch nie als Arzt zugelassen.

Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 117/24 

Zum Arzt(beruf) zugelassen wurde er auch nie:

Die Zulassung als „Arzt im Praktikum“ - die er dem AG Hannover in der Sache 409 c 10237/24 als „Beweis“ dafür, dass er ein „Spezialist für Traumatologie“ sei, vorlegte, zählt nicht. Und die damit verbundene temporäre Mitgliedschaft in der Ärztekammer ebensowenig. Zumal er ja - laut einer weiteren Abmahnung vom 07.12.2024 - das ärztliche Praktikum niemals gemacht haben will:

Hier zeigt sich schon wieder, dass Dr. Andreas Manfred Skrziepietz ein besonders dummdreist agierender Lügner ist: Es fand nicht nur ein Ermittlungsverfahren gegen ihn statt, er war sogar angeklagt und er wurde Anfang März 2025 erstintanzlich zu 75 Tagessätzen verurteilt. Es ist nicht glaubhaft, dass er davon Ende Dezember 2024 nichts wusste, denn so schnell schießen weder die Preußen noch die Justiz.

Beweis: Der von ihm veranlasste Artikel im Quaknazi- und Querblödlermagazin NIUS vom März 2025

Das er die vorläufige Approbation „besitze“ ist auch schon wieder vorsätzlich unwahr. Er besaß eine solche, denn die, die er dem AG Hannover vorlegte - und die er also unter dem unwahren Vormachen des beabsichtigen Praktikums erwarb und auf fast 10 Jahre verlängern ließ, wohl um sich rezeptpflichtige Medikamente zu besorgen - ist vor mehr als 15 Jahren abgelaufen. Gelogen hat er also schon damals.

Beweis: Akte des AG Hannover, Az. 409 c 10237/24  

Das LG Frankfurt hat bereits festgestellt, das Skrziepietz sich öffentlich fremdenfeindlich geäußert hat - und damit seine, der Klage zugrund liegende Versicherung an Eides statt, er sei nicht fremdenfeindlich, als unwahr fest gestellt hat. Er weiß also auch genau, das „Quaknazi“ eine zulässige Meinungsäußerung über seine Person ist.

Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 281/24 

Und mit obiger Abmahnung liefert Andreas Skrziepietz den Beweis für einen neuen Prozessbetrug. Denn er behauptet ergo vorsätzlich unwahr, er habe nie die Straftat des Prozessbetruges begangen. Hat er aber - und zwar mehrfach. Und er fordert, mich dummdreist anlügend, ein „Schmerzensgeld“ vom € 1000.

Lüge + Geldforderung = Betrug!

Das offenbar nach dieser Abmahnung angeleierte Verfahren wurde vom AG Kassel - wo Skrziepietz den Verfügungsantrag einreichte - nach Festsetzung eines Streitwertes von € 15.000 an das LG Kassel verwiesen.

Ich bin überzeugt, dass das Gericht die Sache nach der Verhandlung der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlegen wird. Im Hinblick auf die bekannten Vorverurteilungen zu 60 Tagessätzen, 20 Tagessätzen, 75 Tagessätze (letztere nur noch nicht rechtskräftig und es gibt wohl eine weitere) und den zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren wird es langsam eng für Andreas Skrziepietz. Denn weil er derart rotzfrech, notorisch dummdreist und kriminell handelt, naht der Tag an dem ein Gericht zu der Ansicht kommt, dass Andreas Skrziepietz eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ sei.

Nach Abschluss des Verfahrens werde ich selbst zudem die vierte(!) Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz stellen. 

Und spätestens das heisst dann wohl: Keine Geldstrafe, keine Bewährung sondern gleich „Ab ins besonders gesicherte Wohnklo!“ Und da ist der fast 60-jährige dann erstmals in seiner nutzlosen und traurigen Existenz dauerhaft weiter als eine Hausnummer von seiner Mutti entfernt, die für das „gar liebe Andreaslein“ wahrscheinlich die bisherigen Tagessätze gezahlt hat.

Ohnehin ist eine Strafanzeige wegen vorsätzlich falscher Beschuldigung fällig:

Andreas Skrziepietz hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover ebenfalls behauptet, es sei „Tatsache“, dass er „keine Volksverhetzung“ begangen habe, weshalb er zudem gegen mich Strafanzeige  wegen Verleumdung, Beleidigung und falscher Verdächtigung einreichte.

Beweis: Strafanzeige des Andreas Skrziepietz vom 04.02.2025 (Blatt 64 der Akte der Staatsanwaltschaft Hannover beim Schriftsatz meiner Anwältin vom 04. August 2025 in der Sache 2-03 o 97/25 des LG FFM)

Das wird jetzt weitere Konsequenzen haben, denn neben der 4. Strafanzeige wegen Prozessbetruges werde ich auch Strafanzeige wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung stellen:

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) sollte sich mit dem Gedanken anfreunden, dass er „demnächst“ zu einer Haftstrafe - ohne Bewährung - verurteilt wird, denn das ist es, was jemanden erwartet, der aus einer extrem niedrigen Schädigungsabsicht heraus derart dummdreist und notorisch kriminelll handelt.

01.08.2025

Neue Karte für US-Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter: Setzt das „Asshole“ auf das „Peak-Ass“!

Forderung: „Wo das Bild Wladmir Putins endlich hingehört.“
 

Rückseite: „Gesucht wegen Verschwörung zu Mord, Kriegsverbrechen und Terrorismus“.  

Das ist natürlich nur ein Vorschlag. Aber einer, der viele Menschenleben retten kann. Also sehr ernst gemeint.