Akten des OLG Frankfurt, Az. 10 T 151/25, 10 T 153/25:
Im Hinblick auf dessen Veröffentlichungen (und vorhergehende Belästigungen meiner Person) darf ich den „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (unter Aufhebung des insoweit gegenteiligen Urteile des LG Frankfurt 2-03 o 117/24 und 2-03 o 281/25) „(meinen) Stalker“ einen „Hassblogger“ „Rechtsextremen“, „Rechtsradikalen“, „ausländerfeindlich“ „Verfasser von Hetzschriften“, „Verbalterrorist“ und ein „ausnehmend feiges Groß- und Schandmaul“ nennen.
Frech bis kriminell: Er hatte in der Sache 2-03 o 281/25 des LG Frankfurt u.a. an Eides statt versichert, nicht fremdenfeindlich zu sein.
| Bild: Eidesstattliche Versicherung des Andreas Skrziepietz im Verfahren 2-03 o 281/24 des LG Frankfurt vom 02.07.2024. Diese ist ausweislich der rechtskräftig gewordenen Teile des Urteils des Landgerichts und des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts multibel unwahr. |
Der insoweit also als Lügner feststehnde Andreas Skrziepietz behauptet öffentlich (offensichtlich in der Absicht der Verleumdung) das OLG habe mir verboten, ihn einen „Nazi“ zu nennen. Tatsache ist, dass er das behauptete Verbot so nicht einmal beantragt hatte. Die Vorsitzende Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) hatte sich in der Vorinstanz nicht gerade positiv hervorgetan und in den Urteilen sogar bereits erkannte und in den Urteilsbegründungen an anderen Stellen benannte Tatsachen negiert. Auch, dass er falsch an Eides statt versicherte, hat die Kammer ignoriert. „Darob kann man nur staunen!“ teile ich höflich und zurückhaltend mit.
Akte des LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25:
Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover belog im Antrag vom 18.03.2025 das Landgericht Frankfurt und erwirkte durch eine Lüge eine einstweilige Verfügung, die es mir sehr einstweilig verbot, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Er hatte behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Vorsitzenden Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) halte ich vor, dass diese nicht beachtet hatte, dass die „Glaubhaftmachung“ völlig ungenügend erfolgte (es fehlte z.B. eine Versicherung an Eides statt) und dass diese auch hier leichtfertig einer „gestört“ wirkenden Person einen ungeheuren Vortrieb gab.
Nachdem es mir durch einen Beschluss des AG Hannover gelungen war, gegen den Widerstand des Andreas Skrziepietz Einblick in eine Ermittlungsakte zu bekommen stand fest, dass dieser dieser das Gericht getäuscht und also auch die Tats des Prozessbetruges begangen hatte. Skrziepietz brauchte Monate um die Klage zurück zu nehmen. Frau Dr. Ina Frost und der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt werfe ich vor, dass diese im vollen Wissen um den Prozessbetrug (also nach der Aufdeckung der Lüge) es monatelang schwieg, keinen Hinweisbeschluss erließ, vor allem aber die schon am 01.04.2025 beantragte Aussetzung der Vollstreckung aus der Verfügung nicht gewährte und ebenso monatelang untätig blieb, nachdem der Beweis für die Lüge und also den Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz vorgelegt wurden. Diese willkürliche, mindestens sachwidrige Untätigkeit befeuerten die Idee des auch insoweit als kriminellen anzusehenden Andreas Skrziepietz Idee zum nächsten Prozessbetrug:
Akte LG Kassel, Az. 10 o 1343/25, dummdreister, verketteter Prozessbetrug:
Vor dem Landgericht ist mindestens ein Verfahren (Az. 10 o 1343/25) anhängig. In diesem Verfahren hat Andreas Skrziepietz im vollen Bewusstsein, dass vor dem LG Frankfurt (2-03 o 97/25) sogar gleichzeitig und bereits bewiesen(!) die Tat des Prozessbetruges weiter beging, vorsätzlich unwahr vorgetragen, er habe keinen Prozessbetrug begangen und ferner, dass er als Arzt zugelassen worden sei. Das ist aber nicht der Fall, denn er hatte nur eine stark eingeschränkte Zulassung zum ärztlichen Praktikum, die mitnichten mit dem übereinstimmt, was ein zugelassener Arzt darf - z.B. Patienten selbständig behandeln.
Der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Kassel, einer Frau Prof. Dr. Dreyer sowie deren Kammermitgliedern werfe ich begründet vor, meinen Vortrag auch zum erweislichen Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz und dazu, dass er niemals Arzt war, vollständig übergangen zu haben, was nicht nur eine Berufung notwendig macht. Ich meine, so grob dürfen Richter(innen) nicht versagen und ich frage mich, warum das am LG Kassel so oft vorkommt.
Akte des LG Kassel, Az. 10 o 1343/25 - Ordnungsmittelverfahren
Der also faktisch als erweislicher Prozessbetrüger fest stehende (Stichworte: „in flagranti erwischt“, „rauchender Colt“), Andreas Skrziepietz hat allen Ernstes vor dem LG Kassel ein Ordnungsmittelverfahren angeleiert, weil ich mich nicht an das krasse - und nicht rechtskräftig gewordene - Fehlurteil halte und ihn weiter des Prozessbetruges bezichtige. Offensichtlich hat er ein Problem mit Tatsachen und ist nicht in der Lage zu sehen, wie das ausgehen wird (die Aufhebung durch des OLG ist, das vom LG gröblichst unterlassene Befassen mit dem Prozesstoff vorausgesetzt zwingend). Auch dieses, seine auffallend niedrige Schädigungsabsicht offenbarende, und offen rechtsmissbräuchliche Verhalten spricht dafür, ihn einen Narzisst zu nennen, denn er hält sich hier für „überlegen“ obwohl ihm klar sein muss, dass sein Prozessbetrug platzen und höchst negative, strafrechtliche Folgen für ihn haben kann.
Akte des LG Frankfurt, Az. 2-03 O 252/25:
Andreas Skrziepietz klagt gegen die folgenden Äußerungen:
und:
und:
und:
wie als gäbe es die obigen Urteile des Oberlandesgerichts (klar darf man einen rechtsextremen Hassblogger auch Quaknazi nennen) und das Verfahren vor dem LG Kassel nicht. Die kerngleichen Äußerungen, er sei ein Prozessbetrüger hat er also in einer Hauptsache vor dem LG Frankfurt und in einem EV-Verfahren dem LG Kassel anhängig gemacht, was den üblen Gestank der mehrfachen Anhängigmachung, also des Rechtsmissbrauchs verbreitet. Das spricht für „Überheblichkeit und Hoffart” - also ein Merkmal des Narzissmus. Dass er vor dem Landgericht Frankfurt dennoch das Verbot erreichen will, dass ich ihn nicht „Quaknazi“ nennen dürfe, spricht dafür, dass er ein Narzisst ist. Frau Dr. Ina Frost und Kollegen haben sich selbst Arbeit gemacht, als diese ihm „ein bisschen zu viel“ durchgingen ließen. Und ich stelle die Frage „Warum (zum Teufel) tun diese das?“
Akte 2-03 o 277/25 LG Frankfurt
Andreas Skrziepietz klagt allen Ernstes (trotz seiner zahlreichen prozessualer Lügen, siehe oben) dagegen, dass ich behaupte, dass er seine Prozesse mittels Lügen führe:
| Bild: Die Aussage, dass der Steuerzahler die Gerichtskosten der von ihm vom Zaun gebrochenen Prozesse zum größten Teil trage, fußt übrigens auf dem Haushalt des Lades Hessen, welcher belegt, dass die Gerichte weniger als 50% der Gerichtskosten durch Gebühren einnehmen. Also zahlt der Steuerzahler den größten Teil der Gerichtskosten. |
Ich denke, das Richterkollektiv der 3. Zivilkammer um Frau Dr. Ina Frost hat ihn durch die früheren und offenbar mangels Aufmerksamkeit zustande gekommenen Fehlentscheidungen dazu ermutigt, denn Skrziepietz muss nun wohl denken, er kommt bei ihr mit (fast) allem durch. Anders ist die Dreistigkeit nicht zu erklären.
Welche Rolle sein Anwalt Markus Haintz dabei spielt werde ich noch darlegen, ich vermute aber, der zockt den Andreas Skrziepietz ab, ermutigt ihn und führt für diesen Prozesse bei denen er dem Mandant in dessen Interesse besser geraten hätte, genau das nicht zu tun. Denn auf weitere Fehlentscheidungen zu hoffen wäre eine „sehr fette Kuh, die er auf sehr dünnes Eis führt“. Fest steht aber, dass der Anwalt Markus Haintz (Köln) „nicht der ehrlichste“ ist.
¹) „Narzisst“:
| Bild: Aus der Klageschrift: In der Äußerung ist von „2024“ oder „kürzlich“ kein Wort zu finden. Skrziepietz lügt also. |
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