Unter den Aktenzeichen 10 o 300/26 und 10 o 301/26 hat das LG Kassel jeweils eine einstweilige Verfügung gegen Dr. Andreas Manfred Skrziepietz erlassen. Dieser kann Widerspruch einlegen - was aber aussichtslos sein dürfte.
Dem u.a.wegen „Rufmords“ vorbestraften „Tunichtgut“ werden sechs (die unwahre und längst widerlegte Verleumdung des Andreas Skrziepietz, ich ein ein „Prozessbetrüger“ zähle ich einzeln) verschiedene, meine Ehre verletzende und üble Verleumdungen bzw. Beleidigungen untersagt. Vor b.z.w. vom Gericht wurde zudem seine „Pferdegeschichte“ widerlegt, dass sein Blog „privat“, also nicht öffentlich abrufbar sei. Ich frage mich, warum der, den „gar ehrlichen Anwalt“ gebende Markus Haintz das überhaupt vortrug. Ist der Mann so dumm, wie er sich also stellt - also zu dumm um zu begreifen, dass ich die Webseiten abrufen musste um diese vorzulegen?
Zudem stellt sich doch die Frage, wer hier der Lügner und Prozessbetrüger ist!
(Und zuvor die, wie ich denn dann - BITTE! - an die Artikel gekommen bin!)
Skrziepietz war - anders als ich - als anwaltlich vertreten (Markus Haintz, Köln) und muss nun die Kosten hierfür (wie auch die der Verfahren vor dem LG Kassel) vollständig tragen. Ich erwähne das, weil der sich hässlich äußernde Andreas sich an den Prozesskosten so gerne „einen runterholt“.
Schon am 16.02.2026 erließ das Landgericht eine weitere Verfügung unter dem Aktenzeichen 10 o 159/26, in welcher Andreas Skrziepietz fünf weitere Verleumdungen bzw. Beleidigungen untersagt wurden. Der Vorgang erweckt den Eindruck, dass der feine Herr, der es vor Jahren immerhin mal zum Doktor gebracht haben will, offensichtlich inzwischen allergrößte Schwierigkeiten damit hat, a) bei der Wahrheit zu bleiben und b) sich auch nur einigermaßen rechtskonform auszudrücken.
In Bezug auf die Verfügung vom 16.02.2026 wurde bereits ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet, weil Skrziepietz meiner Ansicht nach in besonders dummdreister Unmanier gegen das Verbot des Gerichts verstieß - was sogar sein eigener Anwalt im Schriftsatz zur Sache 10 o 300/26 darlegte. Siehe Abschnitt zur Zulässigkeit des Antrags auf Seiten 6 und 7.
Wie war das doch gleich?
„Dumm ist, wer Dummes tut!“
Mehr später.
4 Kommentare:
Auch beim Thema Haintz hat er wohl nichts gelernt.
Ja. Markus Haintz und und der sich völlig grundlos für „schlau“ haltende Andreas Skrziepietz sind voll (und für diese nutzlos, weil ich weiteren Antrag bezüglich „derselben“ Äußerung wegen des womöglich neuen Kontextes stellen kann) in die von mir gestellte Falle gelaufen. Denn damit steht ja fest, dass er die Verfügung absichtlich nicht befolgt hat.
Dumm ist, wer ...
Das obige nenne ich mal "ein schönes Beispiel für das Ergebnis der Paarung von Dummheit und Arrgoganz".
Back to the roots:
Andilein ist wieder auf seinem alten Blog auf Blogspot aktiv.
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