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21.04.2026

Aus meinem Briefkasten: „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz (Köln) „belehrt das Gericht“ und queruliert weiter

Mein Artikel Dürfen Anwälte so krass querulieren? Der (ganz tiefe) Fall des Anwaltes und Spendenbettlers Markus Haintz (Köln). vom 19. April 2026 hat eine Fortsetzung:

Klarstellung: Es gab nie einen wirksam geschlossenen Vergleich zwischen Skrziepietz und mir.

Der pressebekannte Ganz-rechts-Anwalt Markus Haintz, der für sich in Anspruch nimmt, als „Organ der Rechtspflege“ gelten zu wollen, gibt den Richtern der 10. Zivilkammer des LG Kassel also auf, „sich mit Art. 5 GG auseinanderzusetzen“ und ejakuliert den sinnleeren Satz  

„Die persönlichkeitsrechtsfreundliche Rechtssprechung dieser Kammer konnten wir in dieser Art und Weise noch an keiner anderen Pressekammer in Deutschland vorfinden.“

Und er will „demnächst in einem geeigneten Fall auf die Kammer zurück kommen, um Unterlassungsansprüche durchzusetzen“. Ich lese da heraus, der selbsternannte „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“, der für den ebenfalls selbsternannten „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ und Hassblogger Andreas Skrziepietz - der just gegen die Zurückweisung seines Untersagungswunsches gegen mich eine Beschwerde führt (das AG Kassel urteilte, kurz und grob ausgedrückt, meine Äußerung stelle keine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar und sei durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt), hat gerade keinen solchen Fall - und „geifert also drohend“. Und er labert - in ganz offensichtlicher Schmähungsabsicht -  schon wieder über Zeug, welches mit dem Prozessstoff nichts zu tun hat. Und auch als  „grob unrichtig“ erscheint. Denn „Insolvenz“ (Nein: Ich bin nicht insolvent) und „Prozessfähigkeit“ sind „zwei ganz verschiedene Paar Schuhe“. Ein Jurist sollte das eigentlich wissen. Ich bin ein „vermeintlich kleiner Schlosser aus dem Osten“ und weiß das! Wieso also schreibt Markus Haintz, der offenbar eine ganze Firma (Haintz.media GmbH) in der Schweiz betreibt um sich in einer Vielzahl von Artikeln öffentlich als großartigen Jurist auszugeben (und um für diese Firma wie auch für sich selbst unter Quaknazis und Covidioten um Spenden zu betteln), solchen Quatsch?

Ich gebe ihm die ultimative Gelegenheit, in dem ich das obige als „Querulieren auf Kosten seines Mandanten“ bezeichne und ganz klar sage, dass es aus meiner Sicht klüger (und für seinen Mandant Skrziepietz billiger) gewesen wäre, die Beschwerde stumpf und einfach zurück zu nehmen. 

Und ich notiere meine Meinung: Boah! Da haben sich aber zwei gefunden. In Überzeugungen und geistiger Fitness der beiden sehe ich viele Übereinstimmungen!


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

"Ein Jurist sollte das eigentlich wissen."

Äh, ich dachte, es geht um Haintz.

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