Die Bilder der wirklich sĂŒĂ krakelenden Marla Svenia Liebich aus Plzen lassen mich voller Vorfreude ahnen, was demnĂ€chst mit Andreas Manfred Skrziepietz passiert...
Ăbrigens meint sein Anwalt in gleich vier FĂ€llen, dass die Zustellung einer einstweiligen VerfĂŒgung, die im „Parteibetrieb“ erfolgen soll, an den Anwalt erfolgen „muss“, sonst nichtig sei. Das stimmt allerdings wohl nur, wenn der Anwalt - oder die AnwĂ€ltin - sich formal bestellt und die Empfangsvollmacht anwaltlich versichert oder ein Mandat vorgelegt hat.
EinschlĂ€gige Urteile nennt er nicht... wie auch? Markus Haintz hat im Ăbrigen zwar den Skrziepietz in den Verfahren vertreten - weshalb eine Zustellung der BeschlĂŒsse in sein Anwaltspostfach erfolgte - aber hat sich weder mir noch gegenĂŒber dem Gericht als „ZustellungsbevollmĂ€chtigter“ ausgewiesen. meine besseren RatschlĂ€ge sind:
- Sich weiter an die VerfĂŒgungen des LG Kassel, 10 o 456/26 vom 22. April 2026, 10 o 159/26 vom 16. Februar 2026, 10 o 300/26 vom 19. MĂ€rz 2026, 10 o 301/26 vom 19. MĂ€rz 2026, 10 o 360/26 vom 31. MĂ€rz 2026, 10 o 321/26 vom 08. April 2026, 10 o 310/26 vom 16. April 2026 halten.
- Bei seiner Mutti schon mal einen Finanzbedarf von bis zu € 160.000 (auch fĂŒr die nun fĂ€lligen 7 Hauptsachen) anzumelden.
Alternativ kann er gerne und binnen einer Woche rechtswirksam erklĂ€ren, dass er diese als „letzte Regelungen“ anerkennt. Dann verschwendet er weniger vom Erbe. Ich rate zu einem einfachen Einschreiben mit Sendungsverfolgung.
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