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26.06.2013

Euroweb / Christoph Preuß - Eine lange Liste von Anklagen, ihm drohen zwei bis vier Jahre Haft

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt war so nett, mir eine lange Liste von Anklagen, welche den systematischen Betrug der Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß belegen, zu übersenden.

Zugleich wird aus dem Schreiben aber klar, dass Euroweb-Chef Christoph Preuß sich wegen solch "lächerlichen" Straftaten wie der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt (das hat er zu meinem Nachteil erweislich zweifach getan) nicht mehr vor einer Strafe fürchten muss. Auch das lässt sich vor Gericht verwerten und zwar dann, wenn Christoph Preuß als "Zeuge" aufgeboten wird.

Deshalb kann man das Schreiben der GStA Frankfurt natürlich prozessual sehr schön verwenden.

Zitat:
"Der Beschuldigte (Anmerkung: Christoph Preuß) ist von der Staatsanwaltschaft Leipzig bei dem Amtsgericht Leipzig wegen einer Vielzahl weiterer Straftaten angeklagt worden."
 Es folgt eine Liste:
  1. Anklage vom 29.07.2010 - 201 Ls 701 Js 56394/09,
  2. Anklage vom 21.06.2011 - 201 Ds 701 Js 18380/11,
  3. Anklage vom 23.02.2011 - 201 Ds 701 Js 46947/10,
  4. Anklage vom 07.02.2011 - 201 Ds 701 Js 50960/10,
  5. Anklage vom 30.11.2011 - 226 Ds 701 Js 57398/11,
  6. Anklage m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 802 Js 44607/10 und 
  7. Anklage m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 701 Js 63814/10
Hinweise:
  1. Die GStA folgte mit der Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO meinem ausdrücklichen Vorschlag. Wenn der Philipp Berger weiter meint, ich sei ein Querulant, so irrt er: Ich wollte genau diese lange Liste von Anklagen und ich weiß wie man an sowas kommt.
  2. Das Schöffengericht (Anklage zu Nr. 1, Az. 201 Ls 701 Js 56394/09) ist hinsichtlich seiner Zuständigkeit zwischen einem Einzelrichter beim Amtsgericht und einer Strafkammer beim Landgericht angesiedelt. Es ist berufen alle Vergehen abzuurteilen, bei denen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren liegt. Ferner ist das Schöffengericht für die Verhandlung über Verbrechen (d.h. Mindeststrafe von einem Jahr) zuständig wenn die Straferwartung vier Jahre nicht übersteigt und keine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist.
  3. Bei der dem Christoph Preuß also drohenden Haftstrafe  von 2 bis 4 Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung sehr selten.
  4. Vermutlich werden die o.g. Verfahren vor dem Schöffengericht zusammengefasst.
  5. Natürlich gilt die "Unschuldsvermutung". Im vorliegenden Fall aber nur eingeschränkt, denn mir (und vielen anderen auch) ist das generell betrügerische und verlogene Vorgehen der Euroweb (also des Christoph Preuß) nebst des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bekannt. Zum Teil ausgerechnet aus den in mehreren Einzelfällen äußerst dämlichen Veröffentlichungen des von Christoph Preuß damit beauftragten Philipp Berger...
  6. Der an mehreren Straftaten des Christoph Preuß erweislich beteiligte "Rechtsanwalt" Philipp Berger hat mich - unzweifelhaft im Auftrag oder mit Duldung seines Auftraggebers Christoph Preuß - in krimineller Schädigungsabsicht öffentlich herabgewürdigt. Nicht mal das LG Hamburg wird es mir also verbieten, das hiermit öffentlich richtig zu stellen. Denn dazu darf man nach Art 2, 5 GG i.V. mit § 193 StGB ebenso öffentlich zeigen, "wer Frosch ist und wer Locken hat".
Meine Meinung:

Mir ist vollkommen unklar, warum Christoph Preuß nicht wegen der "Begehungsgefahr" in Unterbindungshaft genommen wird. Es ist doch klar, dass der einfach weiter macht.

Jörg Reinholz


Über die Euroweb, den Berger-Philipp, dessen große Fresse und darüber, wer dumm handelt.

Nach dem LG Düsseldorf hat auch das OLG Düsseldorf das Verlangen des für die Euroweb tätigen Niederkrüchtener Philipp Berger (Berger Law LLP), mich als "nicht prozessfähig" einzustufen, abgewiesen.

Anders als das Landgericht sah sich das Düsseldorfer Oberlandesgericht nicht einmal mehr zu einer Stellungnahme zu dem - jedenfalls für einen Rechtsanwalt - reichlich dämlich anmutenden Vortrag des Philipp Berger veranlasst. (OLG Düsseldorf Az. I-20 U 66/13, Beschluss vom 20.06.2013)

Merksätze aus der Angelegenheit:

Wenn Du einen Rechtsstreit hast und Dein Anwalt trägt lediglich - und vor allem nicht zum ersten Mal erfolglos - vor, dass der Gegner "nicht prozessfähig" sei, dann hast Du 
  1. schlechte Karten
  2. einen sich idiotisch verhaltenden Rechtsanwalt, bei dem tiefe Zweifel bestehen ob dieser überhaupt noch in der Lage ist die Interessen der Mandanten zu wahren.

Neue Karten kann man nicht verlangen. Aber bei dem Anwalt zu bleiben ist dann doch eine nicht mehr mit Worten erfassbare Dummheit. Das gilt vor allem auch dann, wenn sich der "Rechtsanwalt" als gar garstiger Schreihals erweist, der in klarer Herabwürdigungsabsicht mit solchen ungelegten und doch schon stinkenden Eiern an die Öffentlichkeit drängt.

Freilich kann man, so wie die Euroweb, dazu gezwungen sein, einen solchen Anwalt weiter zu involvieren. Denn den Philipp Berger, den Andreas Buchholz und die Geschäftsführer der Euroweb verbindet eine lange Liste gemeinsamer prozessualer Lügen und über Jahre hinweg gemeinschaftlicher, sogar unter Anstiftung von Zeugen zur uneidlichen Falschaussage begangener Prozessbetrug. (u.v.a. StA Düsseldorf Az. 20 Js 1328/12).

Übrigens, meine Herren Christoph Preuß  und Daniel Fratzscher: Ich halte es für keine gute Idee sich in den anstehenden Straf- oder (zunächst) auch nur im Ermittlungsverfahren von Philipp Berger, Andreas Buchholz oder einer anderen Person aus der Berger Law LLP vertreten zu lassen:

Denen könnte nämlich der eigene Hals sehr viel lieber sein als der Ihre. Und in Ihren "eher speziellen" Kreisen ist das, auf Grund der "eher speziellen Vertrauenswürdigkeit der Subjekte" auch so zu vermuten.

Zum Verfahren vor dem OLG sage ich dann mehr, wenn es Zeit dafür ist.

21.06.2013

Hat die Euroweb tatsächlich verstanden? - Warum Philipp Berger auf einmal "im Strafrecht multidimensional erfahren" ist... Aktuelle außergerichtliche Vergleichsvorschläge bei 10%

Figur 1: Aktuelles Vergleichsangebot der Euroweb, Juni 2013 bei ca. 10% der Forderung.

So ganz richtig und vollkommen hat die Euroweb dennoch nicht verstanden, denn die Kündigung nach § 649 BGB ist stets wirksam und nach mehr als 10 Euroweb-Verfahren vor dem BGH in denen der Bundesgerichtshof diesen Umstand der Euroweb immer wieder sehr geduldig erklärte versteht das auch das letzte Gericht so. Wieso - bitte - stellt die Euroweb die Anerkennung der Vertragsauflösung also wissentlich falsch als "freiwillig" dar? Muss ich der Euroweb ins Gebetsbuch schreiben, dass damit schon wieder eine kriminelle Absicht verfolgt wird?

Was das also jetzt noch soll, den Kunden gegen einen Vergleich von über 700 Euro die Akzeptanz der Kündigung zu versprechen weiß ich nicht so recht - stärkt es doch den möglichen Vortrag, dass seitens der Euroweb auch beim Vertragsabschluss ebenso systematisch und arglistig getäuscht wurde wie es nun auch aus diesem Schreiben (ein Serienbrief) erneut ersichtlich wird. Ich nenne das "dumm".

Zudem kann die Euroweb vor Gericht aus einem Vertrag mit 199 Euro "Startgebühr" und 48 Monatsraten a 199 Euro (die eigentlich auch noch abgezinst werden müssten...) derzeit nur rund 490 Euro durchsetzen (5%-Regelung aus § 649 Satz 3 BGB). Und damit wären wir, was das obige Serienschreiben betrifft, schon wieder bei einem Betrugsvorwurf.

Wir dürfen dem Nürnberger Rechtsanwalt Stefan Musiol dafür danken, dass er die Euroweb mit einer schönen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16. April 2013 (Az: I-5 U 164/12) zu einem so weit gehenden Einlenken gebracht hat. Verzichtet die Euroweb doch auf 90% der Forderung - das bisherige Klageverhalten sah anders aus.

Ganz anders dürfte die Zukunft der Euroweb-Kanzlei Berger Law LLP aussehen!

Wenn die Euroweb jetzt schon selbst so "billige" Vergleichsangebote macht  und sich fast zeitgleich der bisher großfressige Philipp Berger plötzlich mit "mehrdimensionalen Erfahrungen im Strafrecht" bewirbt, dann ist das ein Zeichen dafür, dass es für die Kanzlei seitens der Euroweb wohl schon deutlich weniger zu tun gibt.

Man kann darüber auch sagen, das alte Geschäftsmodell hat - hinsichtlich der betrügerischen Vorträge in den Klagen zu § 649 Satz 2 BGB - "abgegessen". Der Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" dürfte damit ein äußerst schmerzhafter Schrumpfungsprozess bevorstehen.

Möglicherweise wird Philipp Berger für seine Prozesse in eigener Sache sogar schon bald Prozesskostenhilfe beantragen...

Es ist sogar möglich, dass die Kanzlei demnächst sogar Insolvenz anmeldet. Immerhin laufen ja einige Kosten noch weiter und sind monatlich fällig. Das sind Gehälter, Miete, Standleitung, Energie... - eine prekäre Situation für eine Kanzlei, die fast nur für diesen einen Großkunde tätig war.
Dieser Artikel wurde heute, am 22. Juni 2013 um 13:45 und um 15:13 Uhr von der Kanzlei Berger Law LLP aus abgerufen.

17.06.2013

Noch eine öffentliche Frage an den Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger

Warum Herr Philipp Berger, veröffentlichen Sie denn nicht den Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf vom 16.04.2013 zur Sache I-5 U 164/12?

Dieser ist doch enorm wichtig, weil das Oberlandesgericht der Euroweb auferlegt, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs der "Webdesigner" der Euroweb vorzutragen.

Wichtig ist das, weil entgegen dem vielhundertfachem, vorsätzlich falschem Behaupten der Euroweb die sogenannten "Webdesigner" eben nicht unbeschäftigt blieben wenn die Kunden noch vor Erstellung der Webseiten kündigten, sondern einfach den nächsten Auftrag vom Stapel abarbeiteten.

Es ist also sachlich sehr wichtig, wenn die Euroweb und deren Töchter künftig auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen müssen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren. Wieso also berichten Sie, Herr Philipp Berger nicht über diese sehr wichtige Leitentscheidung eines Obergerichtes in dessen Bezirk Sie abertausende Gerichtssachen für die Euroweb verhandelten?

Herr Philipp Berger von der Berger-Law LLP (Düsseldorf): Könnte es außerdem sein, dass die sehr sorgfältig einseitig wirkende Auswahl der von Ihnen veröffentlichten Urteile und Beschlüsse Teil einer Handlungsweise ist, die als Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar ist? Könnte es sein, dass diese Auswahl - die definitiv ein vorsätzlich falsches Vormachen ist - Teil eines Szenarios ist, mit dem Sie selbst kündigungswilligen Kunden der Euroweb wider besseren Wissens falsch vormachen, dass diesen ein hohes Risiko eines enormen Vermögensverlustes droht, wenn diese auf Ihre Vergleichsvorschläge in denen Sie 2000 - 3000 Euro fordern, nicht eingehen?

Ich frage Sie Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten: Nehmen Sie an Straftaten zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH und deren Töchtern teil?

Ich sehe das nämlich so, Herr Philipp Berger: Ihre Behauptung, "sachlich" oder "aus sachlichem Interesse" zu berichten, ist ganz offenkundig das hier:

"Bullshit"
Statistik:

Dieser Artikel wurde zwischen dem 18. Juni 09:18 Uhr und dem 20. Juni 2013 00:13 Uhr mindestens 23 mal von der Berger Law LLP aus abgerufen.

16.06.2013

Wieviel Gehalt und Provision verdienen bekommen die Außendienste der Euroweb/Webstyle, Internet Online Media GmbH*?

Die Euroweb Internet GmbH hat, aus deren eigenen Aussagen grob geschätzt, ca. 350 bis 400 Mitarbeiter im Vertrieb. Diese schließen für die Euroweb und deren Tochterfirmen jährlich ca. 6000 Verträge, von denen ich vermute das ca. 1000 storniert werden. Wenn nicht mehr. Die pressebekannte Zahl der Rechtsstreite um solche stornierten Aufträge geht jedenfalls in die Tausende.

Also bleiben geschätzte 5000 Verträge per anno. Durch (nur) 350 Mitarbeiter dividiert sind das rund 14 Verträge pro Jahr und Mitarbeiter. Rechnen wir also mal großzügig mit durchschnittlich 1,2 Verträgen pro Monat und Mitarbeiter.

Aus der Provisionsvereinbarung:
"Der Umsatz berechnet sich aus allen in einem Monat zu verprovisionierenden Verträgen, dass heißt aus allen Verträgen die vom ersten Tag bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats abgeschlossen wurden. Der Umsatz besteht aus der Summe aller vertraglich mit den jeweiligen Endkunden vereinbarten Netto-Monatsentgelte.
  • Für einen Monatsumsatz bis 650,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 50% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
  • Für einen Monatsumsatz von 651,00 bis 900,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 100% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
  • Für einen Monatsumsatz von 901,00 bis 1.000,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 150% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
  • Für einen Monatsumsatz ab 1001,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 200% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt."
1,2 Verträge/Monat im Durchschnitt bedeuten (bei einem typischen Vertrag über ca. 200 Euro/Monat also einen durchschnittlichen Umsatz von 240 Euro pro Mitarbeiter. Der bekommt also im Schnitt 120 Euro. "Geld" gibt es erst wenn ein Mitarbeiter rund das 2,5-fache des Durchschnitts bringt. Die Provision liegt in diesem schon recht unwahrscheinlichem Fall dann - brutto - bei "erstaunlichen" 600 Euro. Der Rest sind "Geschichten vom Pferd", denn ein Umsatz von einem Vertrag pro Woche scheint unerreichbar.

Ansonsten gibt es noch das hier:
"Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein monatliches Gehalt von EUR 1.000,00 brutto. Durch diese Vergütung ist eine etwaige Mehr- oder Überarbeit des Arbeitnehmers abgegolten."
(Prekäre Realsatire aus einem real-prekären Vertrag - zu dem die (dann) ärmsten unter allerlei lustigen und vor allem höchst unzutreffenden Aussagen über die Einkommenschancen überredet wurden und werden.)

Nicht nur im Falle von Urlaub, Krankheit oder einer Clusterung von Stornos kann der Euroweb-Außendienst also in vielen Fällen mit dem Fahrrad (nicht etwa dem Dienstwagen!) zur "Jobagentur" pedalieren um "Hartz IV" zu beantragen.

"Arme Sau" möchte man zu solchen "Aufstockern" sagen und das möchte ich nicht als Beleidigung sondern als pures Mitleid verstanden wissen.

Und mich wundert auch nicht, dass ein Rechtsanwalt mir gegenüber wie folgt aussagte:
  • In noch keinem Prozess war der von der Euroweb als Zeuge aufgebotene "Abschlußbevollmächtigte" noch bei der Euroweb(*) beschäftigt.
  • In sämtlichen Verfahren haben diese "Zeugen" - recht lustlos wirkend - angegeben, sich an das Vertriebsgespräch und also die Umstände des Vertragsschlusses nicht (mehr) erinnern zu können.
  • In sämtlichen diesen Fällen wurde darauf hin von der Euroweb die Klage zurück genommen oder ein sehr günstiger Vergleich (weit unter 10% der Klagesumme) geschlossen oder zu Gunsten des beklagten Kunden geurteilt.
  • Auf meine Frage, um wie viele Fälle es gehe, sagte er mir: "Ach, die habe ich nicht mehr gezählt - das sind so einige."
Das sind dann die äußerst vielen Fälle hinsichtlich derer auf der Webseite der Berger Law LLP eine vorsätzliche Demenz herrscht. Denn dort wird, auch zu dem Zweck, kündigungswillige Referenzkunden zu einer überhöhten Zahlung zu nötigen, nur geschrieben, wenn der garstige Euroweb-Anwalt ausnahmsweise mal einen Blumentopf gewinnt. Und sei es auch nur ein Kaktus zum Draufsetzen mit Pfand auf den Topf.

*) Angestellt werden die armen Tore natürlich nicht etwa direkt, sondern bei einer scheinselbstständigen Vertriebsagentur.

13.06.2013

Auch die Euroweb-Tochter Webstyle verliert zu 95% - Neue Leitlinie des 5. Zivilsenates des OLG Düsseldorf

... und wieder liegt es an dem Vortrag, wonach die Webstyle ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter für die Erstellung der Webseiten beschäftige. Doch dazu hatte Webstyle in einem anderen Verfahren bereits zwei verschiedene, sich widersprechende Versionen zu dem selben Geschäftsjahr vorgetragen. Damit wertete das Landgericht die offensichtlich unwahren Behauptungen, der von der Düsseldorfer Berger Law LLP vertretenen Berliner Euroweb-Tochter Webstyle GmbH zu Recht nicht mehr.

Das LG Berlin (Az. 27 O 843/12) sprach der Webstyle darauf hin nur 5% der Klagesumme zu - berichtet Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg.

-

Das von der Berger Law LLP im Auftrag der Euroweb Internet GmbH mehr als genug belogene OLG Düsseldorf hat mit einem sehr schonen Hinweisbeschluss vom 16.04.2013 zur Sache I-5 U 164/12 ausgerechnet des bisher von der Berger Law LLP so gelobten 5. Senats(!) eine ganz neue Richtung eingeschlagen:

1.)
"Die bloße Behauptung, der Werkunternehmer (Webdesigner) habe nur fest angestelltes Personal, das auch bei einer Vertragskündigung voll weiterbezahlt werden muss, befreit bei einem gegenteiligen Vortrag und entsprechenden Nachweisen nicht von der Verpflichtung, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs vorzutragen."
2.)
"Setzt der Werkunternehmer Mitarbeiter konzernweit, also auch bei Tochtergesellschaften durch Mitarbeiterüberlassung ein [Anm: was die Euroweb und die Webstyle aktuell in vielen Verfahren behaupten], muss er in jedem Fall auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren.

Gibt er diese Daten nicht preis, wird seine Schlussabrechnung unschlüssig. Das würde bedeuten, dass er keine Zahlung oder nur 5% der Vertragssumme, § 649 Satz 3 BGB, verlangen kann."

Auch das ist bei Stefan Musiol nachzulesen - und es ist "frohe Kunde" für die Opfer der Referenzkundenmasche - anderseits aber eine ganz schlechte Nachricht für die Gläubiger der Euroweb - die längst nicht mehr mit Taschengeldbeträgen "in der Kreide" ist und sich hinsichtlich der Kreditwürdigkeit der Euroweb Internet GmbH wohl so langsam Sorgen um die Beständigkeit und also Richtigkeit der vorgelegten Zahlen machen. Was wird wohl geschehen, wenn auf Grund der jüngsten Entscheidungen mehr und mehr Kunden die Verträge aufkündigen? Spätestens dann würde sich wohl der Gestank einer nahenden Insolvenz breit machen.

Angesichts dessen Erfolge wundert es mich nicht, dass in dem von der quasi "Euroweb-eigenen" Berger Law LLP aus betriebenen Blog "Gerichtsreporterin" auch gegen den Rechtsanwalt Musiol übel gehetzt wurde. 

Der 5. Zivilsenat das OLG Düsseldorf hat damit im Übrigen mit dem Hinweisbeschluss auch das öffentliche Geschwafel des Philipp Berger über dessen künftige Entscheidungen in Sachen Euroweb "voll in die Tonne gekickt".

Euroweb - Neue Argumentation führt zu Vergleichsvorschlag: Nur 5% der Klagesumme sind für die Euroweb zu wenig: Klagerücknahme

Wie mir der Rechtsanwalt Alexander Otterbach (Freiburg im Breisgau) soeben mitteilte, hat die Euroweb nach einem Vergleichsvorschlag der 14. Zivilkammer des LG Düsseldorf die Klage zurück genommen und muss jetzt auch die Kosten der Beklagten tragen.

Dieser Vergleichsvorschlag sprach der Euroweb nur 5% der Vertragssumme (Regelung aus § 649, Satz 3 BGB) zu. Wie auch stets zuvor versuchte die Euroweb die volle Vertragssumme mit nur geringsten Abschlägen zu erklagen. Vermutlich decken die 5% (also grob um die 500 €) nicht die Mehrkosten des gerichtlichen Vergleiches und vor allem galt es vermutlich mal wieder eine negative Entscheidung eines Gerichtes zu verhindern.

In Anbetracht dessen kann man sagen, die Euroweb Internet GmbH habe das Verfahren verloren. Ich ahne aber schon, dass Philipp Berger mal wieder vor einem Artikel sitzt und entweder über Einzelmeinungen eines Richters schwafelt oder behaupten wird, dass Gericht habe die arglistige Täuschung nicht erkannt oder sogar, dass es die Kostenaufstellung gemäß § 649 BGB als korrekt anerkannt habe. In diesem Zusammenhang wird der Euroweb-Anwalt Philipp Berger womöglich dann vormachen, man habe den Streit nicht weiter verfolgt weil der Gegner zahlungsunfähig sei.

Diese Vermutungen erfolgen aus den inzwischen vielfältigen Erfahrungen mit ähnlichen bis identischen öffentlichen Lügen der Euroweb und des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger heraus.

-

Neu an dem Verfahren ist, dass der Rechtsanwalt Otterbach meine Argumente aus folgenden Artikeln mit in die Verteidigung einbaute:
Nach einem Hinweis des Gerichts sah die Kanzlei Berger Law LLP (deren Propagandachef Philipp Berger darüber natürlich schweigt) offensichtlich keine Chance die Forderung noch zu durchzusetzen und nahm die Klage (wohl aus wirtschaftlichen Gründen) zurück.

Die letzten Berichte der Berger Law LLP, insbesondere deren großfressige Ankündigung, dass die Entscheidung des OLG Düsseldorf nunmehr positiv ausfallen werden, sind damit obsolet.

-

Wer jetzt noch bei "Butter bei die Fische tun" will, der sei auch auf die Hinweise aus den Artikeln

aufmerksam gemacht, welche die Euroweb und die Berger Law LLP ebenfalls nicht entkräften können - die aber deren angeblich "obergerichtlich anerkannte Abrechnungen nach § 649 Satz 2 BGB" zu dem machen, was diese auch sind:
  • Altpapier oder
  • Bestandteile einer Strafermittlungsakte wegen schwerem, gemeinschaftlich, erwerbs- und bandenmäßig betriebenen Prozessbetrugs.

Insofern wundert mich die Wut auf meine Person natürlich nicht, mit der insbesondere der Herr "Rechtsanwalt" Berger - nebst ein paar Sockenpuppen - zunehmend auffällig wird.

Und ich halte diese Wut lachend aus. Das Aktenzeichen folgt.


Eine öffentliche Frage an "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten / Düsseldorf)

Was, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger, würde wohl passieren wenn das AG Kassel im Verfahren 244 DS 2640 Js 14696/11 zu dem Urteil kommt, dass die Bezeichnung Ihrer Person in einem Schriftsatz als "Krimineller"

a) eine wahre Tatsachenbehauptung ist,
1.)  weil Sie mehrfach am Prozessbetrug der Euroweb teilnahmen,
2.)  weil Sie einen Zeugen zur uneidlichen Falschaussage anstifteten um gemeinsam mit der Euroweb Prozessbetrug zu begehen,
3.)  weil Sie selbst in eigener Sache Prozessbetrug begingen,
4.)  weil Sie zahlreiche Personen oder Firmen unter bewusst falschem Vormachen und mit der Androhung eines enormen Vermögensverlustes zu Zahlungen an die Euroweb bewegten, welche diese nicht leisten mussten,
5.)  weil Sie Dritte sowie mich selbst öffentlich verleumden oder verleumden lassen und

b) schon aus jedem einzelnen dieser Gründe, erst recht jedoch in dieser Gesamtheit, in einem Schriftsatz an ein Gericht geäußert werden durfte?

Dann, Herr "Rechtsanwalt" Angeklagter Philipp Berger, möchte ich nicht Ihrer Haut stecken. Denn ich werde alles dafür tun, dass das Gericht in der Urteilsbegründung

      1.) nicht (um Sie zu schonen) bei nur einer der Feststellungen
      unter a) stehenbleibt, sondern
      2.) auch noch fest stellt, dass Sie die Strafanzeige in dem vollen
      Bewusstsein, dass Sie tatsächlich wiederholt und oft kriminell handeln,
      erhoben haben und die Staatsanwaltschaft anweist auch wegen versuchter
      schwerer Freiheitsberaubung gegen Sie, Herr Philipp Karl Berger,
      zu ermitteln!

Ich finde es also wirklich sehr schade, dass der Termin verlegt wurde:

Jeder einzelne Tag, den ich das von mir so erwartete Urteil früher vorlegen kann, ist nämlich ein verdammt guter Tag für die Rechtspflege!

Mein persönliches Risiko ist dagegen vergleichsweise sehr gering.

Dieser Artikel wurde von der Berger Law LLP aus 5 x abgerufen. Zuletzt am Freitag, 14.06.2013 um 21:17. Ich gehe auf Grund "technischer Merkmale" davon aus, dass die Berger Law LLP den RSS-Feed abbonniert hat und neue Artikeln sofort prüft.

Warnung vor Pressetexten der "Berger Law LLP" - Kleiner Schlosser mahnt Verbreiter der Lügen des großartigenkotzigen "Rechtsanwaltes" Philipp Berger kostenlos ab

Von Gier und Schädigungsabsicht zerfressen veröffentlicht ein formeller "Rechtsanwalt" Philipp Berger von der Düsseldorfer "Berger Law LLP" lautschreierische "Pressemeldungen". Es ist nicht nur so, dass diese Texte dem erheblichen Schädigungsinteresse des Herrn Philipp Berger und womöglich seiner Mandantin "Euroweb Internet GmbH" dienen, also "nur" herabwürdigend sind ...

Nein: Diese enthalten auch verleumderische Lügen.

In der jüngsten Vergangenheit habe ich als Betroffener dieses "Bergerschen Lügentheaters" Personen (kostenlos!) abgemahnt, welche diese Texte unbedarft weiter verbreitet haben. Vorgestern hat eine dieser Personen nicht nur die Bergersche "Pressemitteilung" gelöscht, sondern die gesamte Webseite geschlossen - was ich definitiv nicht verlangt habe.

Ein Verlangen, diese Personen - jedenfalls soweit diese die Meldungen im vorliegend falschen Glauben an das stets rechtmäßige Handeln eines so genannten "Rechtsanwaltes" veröffentlichten (und sofort löschten) - bloß zu stellen, habe ich nicht.

Es gibt ja sogar Richter - ich nenne die Herren Lohmann und Blumenstein vom LG Kassel, welche partout(!) nicht glauben woll(t)en, dass ein gar laut lamentierender "Rechtsanwalt" tatsächlich auch ein höchst ordinärer Krimineller sein kann. Anders als dem formellen "Rechtsanwalt" Philipp Berger muss man also den juristisch nicht besonders ausgebildeten Mitbürgern schlichte Unbedarftheit zu Gute halten. Denn das Gesetz, die Moral und auch die in Deutschland verbreiteten christlichen und islamischen Religionen verlangen - insbesondere gegenüber Einsichtigen - Milde.

Das gilt aber nicht für aktiv handelnde Kriminelle, welche tatsächlich die durch deren Straftaten geschädigten auch noch herabwürdigen und verleumden. Auch darin sind sich Gesetz, Moral und Religionen einig.

12.06.2013

Philipp Berger (Düsseldorf, Niederkrüchten) oder: "Wie dumm darf (oder muss) ein Euroweb-Anwalt eigentlich sein?"

Anlass und Grund zu diesem Artikel liefert mal wieder eine Veröffentlichung des Philipp Karl Berger, Chef der Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP"...

In einem älterem Artikel, in dem dieser "Rechtsanwalt" meine Person schmäht, liefert er den erstklassigen Beweis dafür, dass er das LG Düsseldorf in der Sache 34 O 32/12 ziemlich dreist belogen hat. Neun Tage nach dem dort eine wahre Tatsache aufgeführt wird dem Gericht schriftlich die diametral entgegensetzte Lüge aufzutischen nenne ich nicht nur "dumm" sondern "saudumm"! Von einem "Rechtsanwalt" hätte man das nicht erwartet. Aber genau so wie bei dem in dessen letzten Lebensjahren schon notorisch lügenden und betrügenden "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth ist es die Gier und vor allem die Schädigungsabsicht, die das Hirn - dieses Mal des Herrn "Rechtsanwaltes" Philipp Berger aus Niederkrüchten am Rhein - zerfrisst.
"Auf Grund der unbestreitbaren Tatsache, dass der Beschuldigte Berger den Beweis dafür, dass er vor Gericht dreist log, selbst veröffentlicht dürfte die Sache der Staatsanwaltschaft nicht zu schwierig werden, weshalb ich davon ausgehe, dass in dieser Sache Anklage erhoben wird. Die kann ja mit der Sache 20 Js 1328/12 verbunden werden, in welcher derselbe Berger Beschuldigter und derselbe Preuß als GF der Euroweb Nutznieser der Straftat des Bestimmens eines Zeugens zur uneidlichen Falschaussage in der Absicht eines Prozessbetruges vor dem OLG Düsseldorf ist.

Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens."

Das ist ein Zitat aus der Strafanzeige wegen Betruges zu Lasten auch des Steuerzahlers vom Tage, die eine Folge des Nachsuchens wegen des Prozesses vor dem AG Kassel ist. Ich habe in den kommenden Tagen noch so manchen "Storch zu braten" und am Ende dürfte auch die Anwaltskarte des offenbar dummen "Rechtsanwaltes" Philipp Berger "gar" sein.
Karikatur: "Beste Aussicht für den vorlaut veröffentlichenden Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten", Rechte: Gisela de la Merde, Verlag Pipiweb
Der definitiv nicht mit zu viel Fachwissen und auch nicht mit einem positiv auffälligem Maß an Verstand gesegnete "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger kann sich ja schon mal nach Jobmöglichkeiten für vorbestrafte Juristen ohne Anwaltszulassung, dafür mit der aktiv über viele Jahre erprobten Möglichkeit, den Verstand unbenutzt zu lassen, umsehen. Tipp: Die Inkasso-Erlaubnis wird dann auch schwierig zu erlangen oder zu behalten sein.

Bildschirmfoto: An diesem Impressum fehlt etwas ... was der Gesetzgeber vorschreibt - und ich bin weit davon entfernt, diesem "Rechtsanwalt" eine auch noch kostenlose Rechtsberatung zu gewähren. Ich bin also gespannt wann sich da ein Wettbewerber denkt: "He! Klasse! Diesen Idiot mahne ich jetzt mal richtig teuer ab!"
Apropos "abmahnen":

Das genau kann mich der Philipp Berger mal. Er kann wegen des Artikels auch eine Verfügung beantragen. Die dürfte aber "nur sehr einstweilig" sein.

Und falls der Herr Berger meint, er könne Goggle deswegen angehen, so teile ich ihm mit, dass er sich auch dann vor Gericht mit mir streiten muss - was für ihn ganz übel abgehen wird!

Terminaufhebung: "Berger-Fest" am Donnerstag, 13.6.2013 wird verschoben

Der Termin am 13.6.2013 um 13:30 im AG Kassel ("Berger-Fest") ist kurzfristig aufgehoben worden. Den neuen Termin gebe ich bei Vorliegen bekannt.



Hintergrund könnte (m)eine aktuelle Strafanzeige gegen den "Rechtsanwalt" Philipp Berger wegen versuchten Prozessbetruges - ebenfalls vor dem AG Kassel - wegen Verstoßes gegen § 263 Absätze 1, 2 sowie 3 Nr. 2, 3 und 4 StGB sein, die ich dem AG Kassel kürzlich in Kopie übermittelte. Hintergrund dessen ist wieder, dass der Rechtsanwalt Philipp Berger - ohne Frage vorsätzlich - versuchte, sich selbst und zu meinem Nachteil durch notorisches Belügen des AG Kassel zu einem Betrag von signifikant weniger als 10% des tatsächlichen Wertes in den Besitz zweier Domains zu bringen. Das ist eine fast identische Vorgehensweise wie einst bei "nerdcore.de". Aus meiner Sicht handelt es sich also eine Wiederholungstat, bei der die kriminelle Schädigungsabsicht des in Niederkrüchten wohnhaften und in der Düsseldorfer Kanzlei "Berger Law LLP" tätigen "Rechtsanwaltes" Philipp (Karl) Berger unverkennbar ist.

Immerhin geht es in dem Strafverfahren ja darum, ob es eine strafbare Handlung sein könnte, den Philipp Berger - der sich im Bewusstsein seines garstigen, verlogenen und betrügerischen Handelns heuchlerisch als "Rechtsanwalt" und damit als "Organ der Rechtspflege" bezeichnet und selbst aber auch (nicht mehr) anonym mit erheblichen Schmähungen und Beleidigungen seiner Gegner in die Öffentlichkeit dringt - in einem Schriftsatz an ein Gericht als "Kriminellen" zu bezeichnen. Die aktuelle Anzeige ist nur ein weiteres von sehr vielen Argumenten, wegen denen ich gemäß Art. 5 und 103 GG sowie § 193 StGB eine Strafbarkeit eines solchen Handelns strikt ausschließe.

Außerdem hat man ja auch prinzipiell das Recht, die Gerichte vor Lügnern und die Bevölkerung vor Straftätern zu warnen. Das entschied erst anno 2009 das OLG Düsseldorf auf meinen Antrag.


10.06.2013

Euroweb: Abrechnung nach § 649 BGB ist ganz einfach zu widerlegen - keine Zweifel an vielfachem Prozessbetrug

Daniel Fratzscher hat für das Jahr 2009 verkündet, die Euroweb habe 5300 Websites erstellt.

Vor Gericht wurde von der Berger "Law LLP" (vorher "Kanzlei Berger GbR", "Berger Rechtsanwälte GbR", vorher "Berger & el Gendi Rechtsanwälte GbR") für die Euroweb notorisch vorgetragen, die Websites würden ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellt. Philipp Berger hat das selbst vielfach veröffentlicht.

Wir nehmen jetzt - wider gesicherten besseren Wissens - diesen Fall mal als wahr an, denn die Euroweb wird nicht selbst vortragen, dass diese in Betrugsabsicht gelogen habe:

Im gleichen Jahr (2009) wurden 3.175.350 Euro an Löhnen/Gehältern sowie 553.258 Euro an Sozialleistungen gezahlt - so steht es im Jahresbericht der Euroweb für das Jahr 2009. Der gesamte Personalaufwand betrug dem nach 3.728.608 Euro.


Selbst wenn man annähme, das sämtliche Mitarbeiter der Euroweb Webdesigner seien, so kommt man bei der Division von 3.728.608 Euro durch 5300 Websites nur auf

703,51 Euro / Website

In hunderten, wenn nicht tausenden Gerichtsverfahren hat die Euroweb jedoch Beträge zwischen ca. 2000,-- und 3000,-- für die Erstellung der Webseiten abgerechnet.

Weil die Euroweb viele Leistungen bereits anderweitig abgerechnet hat und ja auch nicht jeder Mitarbeiter als Webdesigner tätig ist wird sich der tatsächliche Betrag noch deutlich - nämlich auf signifikant weniger als 350 Euro - erniedrigen, nicht jedoch erhöhen - jedenfalls so lange die Euroweb nicht einräumt massiv Freiberufler einzusetzen und eingesetzt zu haben. Aber dann wäre just der Vortrag, es würden ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter eingesetzt, schlicht und einfach gelogen - und zwar in der Absicht durch die Täuschung des Gerichtes einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Damit ist die Richtigkeit der Abrechnung nach § 649 BGB in aberhunderten Prozessen widerlegt. Gleichzeitig steht fest, dass die Euroweb in allen diesen Prozessen, dreist, vorsätzlich und in Betrugsabsicht gelogen hat. Es dürfte ein Gesamtschaden in Höhe mehrerer Millionen Euro entstanden sein. Es handelt sich damit nach meiner Ansicht um einen größten Betrugsfälle in Deutschland.
Und ich gehe davon aus, dass die vortragenden Anwälte der Berger Law LLP (vorher Kanzlei Berger GbR, vorher Berger & el Gendi GbR) - insbesondere jedoch Philipp Berger und Andreas Buchholz diese Lügen wissentlich vortrugen, sich am Betrug wissentlich und vorsätzlich beteiligten.

Auch hierüber werde ich mich mit Philipp Berger - dem "Obergerichtsbelüger" der Euroweb - am  Donnerstag, dem 13.6.2013 um 13:30 im AG Kassel, Raum D 112, im Beisein eines Staatsanwaltes (der jeden Eindruck, er sei voreingenommen vermeiden will) sehr gründlich unterhalten.

Soll der "Eurowebsche Lügen-Philipp" sich doch darauf vorbereiten. Das ist mir egal: Die Zahlen sind nämlich so hart, wie es für ihn und die Euroweb wird!


Nachtrag/Hinweis:

Die Berger Law LLP hat diesen Artikel - ich kann das beweisen - allein am 10. Juni 2013 zwischen 08:48 und 20:55 Uhr 17x aufgerufen. Damit besteht ohne jeden Zweifel Kenntnis des Sachverhaltes...

Ich bin deshalb äußerst gespannt, ob Philipp Berger oder Andreas Buchholz es  verantworten wollen, dass der hier besprochene, erweislich unwahre Vortrag hinsichtlich der Erstellungskosten vor Gericht nochmals gehalten wird. Denn spätestens dann stände deren wissentliche Beteiligung - von der ich bisher nur ausgehe - fest.

Euroweb, Berger Law LLP - weitere Hinweise auf Prozessbetrug

Zu Kommentar Nr. 12)

Laut Rechtsanwalt Kompa behauptete die von der Kanzlei Berger Law LLP vertretene Euroweb Internet GmbH in mindestens einem Prozess, die Abschlussgebühren könnten von den Abschlussvertretern nicht zurückgefordert werden, die Euroweb trage das volle Kosten- und Bonitätsrisiko.

Dieses Behaupten war vorsätzlich unwahr und erfolgte zweifelsfrei in Betrugsabsicht. Ich kann das behaupten, denn ich habe hier solche Verträge vorliegen. Zudem gehe ich auf Grund der bekannten "Wiederverwendung" der Schriftsätze durch die Kanzlei Berger Law LLP und die Euroweb sowie die Webstyle GmbH davon aus, dass es zahlreiche weitere Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht, aber auch bundesweit anderen (Land-)Gerichten gibt, in denen die gleiche Lüge in der Absicht des Prozessbetruges vorgetragen wurde.

In diesen heißt es:
F. Rückbelastungen

1. Wird ein vermitteltes Geschäft seitens des Auftraggebers nicht ausgeführt, ohne dass die Arbeitgeberin / der Auftraggeber dies zu vertreten haben oder ist die Ausführung des Geschäfts nicht zuzumuten, wird das entsprechende Geschäft nicht als provisionspflichtiges Geschäft gewertet. Die Ausführung eines Geschäftes ist insbesondere dann unzumutbar, wenn bei Vertragsabschluß begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde insolvent ist oder seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nach kommen wird. Wurde der entsprechende Auftragswert bereits gutgeschrieben, ist die Arbeitgeberin berechtigt, eine Rückbelastung vorzunehmen.
2. Die Arbeitgeberin ist berechtigt, die auf dieses Geschäft entfallende Provision, soweit sie bereits ausgezahlt wurde, vom Arbeitnehmer zurückzufordern oder die zuviel gezahlte Provision mit künftigen Provisionsansprüchen zu verrechnen. Das gleiche gilt für bereits ausgezahlte Prämien, soweit durch die Quotengutschrift für das nicht ausgeführte Geschäft die Voraussetzungen für die Prämienzahlung erfüllt wurden.
Dieser Vertrag wurde ohne Zweifel in der Kanzlei des Philipp Berger entworfen. Der Vorsatz des kriminellen Handelns wird für mich auch daraus ersichtlich, dass die Mitarbeiter der Euroweb eine - von der Kanzlei Berger entworfene - strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen und dass die Vertragswerke, wie auch die Provisionsvereinbarung durch willkürlich eingefügte Leerzeichen offensichtlich so markiert sind, dass diese einzelnen Personen zuzuordnen sind. Ich gebe hierzu den Hinweis, dass Forderungen aus solchen Unterlassungserklärungen sittenwidrig sind, wenn die darin untersagte Weitergabe von Informationen zur Aufklärung von Straftaten oder der Schadenswiedergutmachung der Opfer dient.

Zu Kommentar Nr. 15)

Laut dem Kommentar eines "Mark" hat dieser als Freelancer (Freiberufler) gearbeitet. Die Euroweb hat jahrelang - von der Berger Law LLP oder deren Vorgängerorganisationen vertreten - vor Gericht unwahr behauptet, die Webseiten würden ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellt. Darüber hinaus hat die Euroweb jahrelang vor Gericht vorsätzlich unwahr über die Kosten für die Erstellung der Webseiten behauptet, denn diese zahlte den Freiberuflern offensichtlich Beträge um die 300 Euro, rechnete vor den Gerichten in mutmaßlich hunderten Fällen aber Kosten von ca. 2000 bis 3000 Euro ab.

Auch das geschah demnach in der Absicht des Betruges und ich gehe zu Recht davon aus, dass die vertretenden Anwälte der Kanzlei Berger Law LLP davon wussten, weil ich mir sicher bin, dass die Anwälte dieser Kanzlei auch die Verträge mit den Freelancern entwarfen.

Was das Gesetz dazu sagt:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

...

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Ich sehe den Tatbestand des jahrelang in einer Vielzahl von Fällen banden- und gewerbsmäßig begangenen Betruges durch die Euroweb und die Kanzlei Berger Law LLP sowie deren Vorgängerorganisationen als erfüllt an. Verantwortlich sind also mindestens
  1. Christoph Preuß
  2. Daniel Fratzscher, der erweislich wusste, dass der Vortrag hinsichtlich der Kosten falsch ist.
  3. Philipp Berger
  4. Andreas Buchholz

und ggf. weitere Personen mit Führungsverantwortung in den Unternehmen des Euroweb-Konzerns sowie der Kanzlei Berger Law LLP sowie deren Vorgängerorganisationen.

Ich fordere die StA Düsseldorf nunmehr öffentlich auf, hier weitere Straftaten zu verhindern und insbesondere ein Strafverfahren einzuleiten. Jede weitere Verweigerung unter fadenscheinigen Gründen über deren Ursache ich nur spekulieren kann halte ich für Strafvereitlung in Sinne des StGB.

09.06.2013

Einladung zum "Berger-Fest" - Darf man den Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger einen Kriminellen nennen?

- Achtung: Der Termin wurde kurzfristig aufgehoben -


Ich hatte ja vor einiger Zeit berichtet, dass ich vor dem AG Kassel einen wichtigen Sieg davon getragen habe, denn das Gericht lehnte die Anklage ab, jedenfalls hinsichtlich der Tatsache, dass ich zwei Richtern des LG Kassel Rechtsbeugung vorwarf.

Die Äußerung, so das Gericht, erfolgte nicht grundlos, wäre nachvollziehbar und wäre als Äußerung in einem Gerichtsverfahren zu dem von Art 5 GG und § 193 StGB gedeckt.

Am Donnerstag, dem 13.6.2013 um 13:30 wird im Raum D112 des AG Kassel der Rest verhandelt.

Es geht im Wesentlichen darum, dass ich in einem Verfahren den Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger einen "Kriminellen" nannte.

Der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger, Kopf der Eurowebkanzlei Berger Law LLP, hat das als "Beleidigung und üble Nachrede" angezeigt - obwohl er sehr genau weiß, dass meine Vorhaltungen richtig und wahr sind. Ich strebe an dass er selbst in der Folge des Prozesses wegen Falschverdächtigung verurteilt wird. Als das größte Hindernis hierbei sehe ich die Staatsanwaltschaft Kassel an - die mehrfach zu meinem Nachteil voreingenommen handelte und das Recht brach.

Das AG Kassel hat bereits auf meinen Vortrag hin einen Antrag des Philipp Berger abgelehnt, der sich als Nebenkläger von (s)einer Angestellten Adrijana Blazevska vertrete lassen wollte. Es hat die gesamte Nebenklage abgelehnt, weil es der Sache (anders und aus anderen Motiven als ich) keine besondere Bedeutung beimisst. Philipp Berger, dessen Schädigungsabsicht überdeutlich ist, wollte die Nebenklage und die Vertretung wohl "lediglich" um mir durch die Generierung weiterer Kosten zu schaden, denn jetzt stellt er sich - auch wenn das lächerlich ist - als eine Art "Super-Strafrechtler" mit "mehrdimensionalen Erfahrungen" dar.

Die Äußerung, der Philipp Berger sei ein Krimineller, erfolgte und erfolgt als wahre Tatsachenbehauptung, sie erfolgt(e) nicht grundlos und ist gerade als Äußerung in einem Gerichtsverfahren zu dem von Art. 5, 103 GG und § 193 StGB gedeckt. Das werde ich dem Gericht beizubringen wissen.

Das angebliche "Opfer" Philipp Berger wird, so er zum Prozess überhaupt erscheint und die Anzeige nicht feige zurück nimmt, von mir befragt werden. Das wird für ihn hart.

Denn ich kündige wie folgt an:
  • Ich werde wörtliche Protokollierung durch Tonbandmitschnitt beantragen.
  • Ich werde dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger nachweisen, dass er mehrfach vorsätzlich daran teilgenommen hat, Gerichte zu belügen um der Euroweb und deren Töchtern den Tatsachen und also dem Recht zu wider einen Vermögenszuwachs zu verschaffen.
  • Ich werde dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger nachweisen, dass er mehrfach und dreist die Öffentlichkeit belogen hat, insbesondere bei Berichten über Prozesse. Ich werde nachweisen, dass Philipp Berger hierbei von kriminellen Interessen getrieben wurde, die ich schon jetzt als "Betrugsabsicht" und "Herabwürdigungsinteresse" bezeichne.
  • Ich werde dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger nachweisen, dass er mir gegenüber eine rechtswidrige Schädigungsabsicht verfolgt und dabei vor folgenden kriminellen Handlungen zu meinem Nachteil nicht halt macht(e):
    • versuchten Betrug (Prozessbetrug) und
    • Beleidigung und Herabwürdigung durch öffentliche Schriften.
  • Ich werde dem Gericht also klar machen, dass Philipp  Berger mir durch sein eigenes Handeln selbst Anlass gab, ihn einen "Kriminellen" zu nennen.
  • Ich werde dem Gericht also klar machen, dass Philipp Berger tatsächlich ein Krimineller und darüber hinaus auch eine verlogene Person ist, dass er das Ansehen des Berufsstandes und die in seinem vom Steuerzahler finanzierten Studium erworbenen Kenntnisse missbraucht um Straftaten zu begehen.
Die harte Befragung des sich in niederträchtiger Weise über mich und Dritte äußernden Niederkrüchtener Anwaltes Philipp Karl Berger von der Euroweb-Kanzlei "Berger-Law-LLP" (Düsseldorfer) wird also ein "Berger-Fest" und ich gehe davon aus, dass diese Befragung auch wichtige Erkenntnisse bringt, welche denjenigen Opfern, die mit der Referenzkundenmasche der Euroweb/Webstyle "abgezogen" wurden, in deren Prozessen nützlich sein kann.

Ich selbst halte den Philipp Berger - durch seine zahlreichen öffentlichen und prozessualen Lügen begründet - nicht nur für einen "Kriminellen", sondern darüber hinaus auch für eine garstige, verlogene Person - der man ganz schnell und sehr gründlich den formellen Status als "Organ der Rechtspflege" entziehen sollte um den von dieser, von bitterbösen Absichten getriebenen Person selbst geschaffenen Tatsachen zu entsprechen und künftige Schäden zu vermeiden.

Ein weiteres Hühnchen werde ich mit der Kassler Staatsanwaltschaft rupfen, die bereits seit Jahren in einer Weise tätig ist, die ich als "Strafvereitlung im Sinne des StGB" bezeichne. So hatte u.v.a. die StA Kassel eine Verfolgung  des Günter Freiherr von Gravenreuth wegen Betruges und schwerer Freiheitsberaubung abgelehnt und dabei mehrfach ziemlich dreist gelogen.

Die ganze, von vorn herein offensichtlich sinnlose Anklage halte ich für eine rechtlich nicht legitimierte Strafmaßnahme, mit der mich die StA Kassel überzieht - statt sich bei mir endlich mal für die zahlreichen Rechtsbrüche zu entschuldigen - um sich in einer das Amt und nun auch das Gericht missbrauchenden Weise wegen der an ihr zu Recht geübten Kritik zu rächen. Auch dazu werde ich vortragen und der StA Kassel mehrere "Watschen" verpassen - an die sich so mancher, vorsätzlich sein Amt und seine Macht notorisch missbrauchender Kassler Staatsanwalt noch eine ganze Weile erinnern wird!

Es wird also nicht nur ein "Berger-Fest". Ich lade dazu ein.

Über die Euroweb, die Webstyle, Partybilder im Internet und viel zu viel Alkohol

Hinweis in eigener Sache: Antrieb zu diesem Artikel gab mir insbesondere die Tatsache, dass mir aus dem Blog einer angeblichen "Gisela Mertens" - der unter diesem falschen Name aus der "Berger Law LLP" heraus geführt wird - mehrfach und in krimineller Beleidigungsabsicht wahrheitswidrig Alkoholmissbrauch unterstellt wird. Ich gehe davon aus, dass die Berger Law LLP für diese Straftat von der Euroweb bezahlt wurde (natürlich wird dafür kein formeller Auftrag vorliegen - aber für die Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, begangen von Philipp Berger, gibt es den ja auch nicht).

Über die Euroweb, die Webstyle, Partybilder im Internet und viel zu viel Alkohol


Man muss das kaum noch kommentieren. Man kann und darf das aber tun. Nach dem ersten Verlustjahr 2011 ging es 2012 nicht mit dem Flieger nach LA sondern nur im Bus nach Berlin und auch nicht zu einem der üblichen Incentiv-Tempel sondern kostengünstig in die Hallen der Tochter Webstyle GmbH - gesoffen wurde nach dem Motto "Alkohol ist Dein Retter in der Not!" und zwar schon im Bus: Dort floß reichlich billiger, selbst mitgebrachter Fusel ...

Szene 1: Kleiner Feigling?

... auch das in der Unterschicht so beliebte Dosenbier ...

Szene 2: Ich hab nicht bekommen was es ist, der Herr hat schon so undeutlich gesprochen...

... und dann offensichtlich auch noch so viel ...

Szene 3: "Berlin, Berlin! - Wir fahren nach Berlin!" - feiern bis der Arzt kommen muss.
Szene 4: Was hier an der Linse runter läuft ist doch nicht etwa eine Mischung aus etwa 0,5-prozentiger Salzsäure, Schleim, dem eiweißspaltenden Enzym Pepsin und Mucoprotein? Man kann nachlesen, was daraus besteht.
Szene 5: "Jonoll!", "Pooordiiie!", "Woooogn!", "Soufen!" "Figgn!" - Dem rechten Herrn (dem mit der Brille) scheint es peinlich zu sein. Kann  aber auch sein, er hat ein Problem mit dem Rauchverbot.
Szene 6: Gleich zeigt der Herr links der Öffentlichkeit sein Proll- und Potenzblech (s. Szene 1), dem Herren rechts ist das offenbar schon nicht mehr möglich, der kriegt sein Ding dem Gesichtsausdruck nach für eine ganze Weile nicht mehr hoch.

... dass bis jetzt noch niemandem bei der Euroweb aufgefallen ist, wie unseriös sich (mit viel "Tam Tam", "Ufta Ufta", "Bumba Bumba") das Unternehmen selbst und seine Mitarbeiter der Öffentlichkeit präsentiert:

Nämlich mit der Anmutung einer Herde Frust- oder Quartalssäufer, also als Alkoholiker!


Ich gratuliere!

Bisher dachte ich:

"So blöd kann niemand sein!" -

Doch nun wurde ich von der Euroweb eines schlechteren belehrt.


(Alle Bilder aus dem Film "Euroweb Sommerfest 2012", der seit einigen Monaten von der Euroweb in deren eigenem Kanal ("EurowebGroup") auf YouTube.de verbreitet wird. Die von der Euroweb in bedenklichen Zuständen gezeigten Mitarbeiter haben also (mutmaßlich) der Verbreitung via YouTube und der weltweiten Verbreitung durch Nutzer von YouTube.com zugestimmt, die Euroweb hat den AGB von YouTube - welche eine Weiterverbreitung und die Erstellung derivater (abgeleiteter) Werke unter Punkt 10 ("Rechte, die Sie einräumen") ausdrücklich erlauben - ebenfalls zugestimmt.)

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger als Querulant

Am 26.Mai 2013 schreibt Philipp Berger, der sich (nur) noch "Rechtsanwalt" nennt, an das OLG Düsseldorf:
"Soweit das Ausgangsgericht im Beschluss vom 16. Januar 2013 auf Seite 2 angibt, es habe Anzeichen für ein wahnhaftes Verhalten des Antragstellers in der mündlichen Verhandlung vom 21.11.2012 nicht fest stellen können, ist dies allerdings rechtsfehlerhaft."
Die offizielle Begründung für den Anwaltszwang ab dem Landgericht ist, dass der Anwalt den Prozessstoff sortiert, zusammenfasst, auf das Wesentliche beschränkt und versachlicht.

Kurz: Das Gericht nicht mit Blödsinn belästigt.

Das genau tut der Herr "Rechtsanwalt" Berger aber, denn er füllte schon wieder mal eine ganze Seite im Format A4 mit diesem Unsinn und führt so vor, dass der Anwaltszwang jedenfalls so lange nicht gerechtfertigt ist wie Typen wie er selbst eine Zulassung er- und behalten können. Schon auf seiner Webseite schreibt der sich (auch aber nicht nur:) dort selbst als "größter Dummkopf unter den Juristen" präsentierende Philipp Berger:
"Soweit Jörg Reinholz allerdings Berufung gegen das Urteil einlegen sollte, wird sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auch wieder mit der Frage seiner Prozessfähigkeit auseinander zu setzen haben. Insoweit hatte das Ausgangsgericht Jörg Reinholz für prozessfähig befunden - wohl auch, weil es Reinholz Klage mangels Wettbewerbereigenschaft sowieso für unbegründet hielt. Ein hohes Risiko für Jörg Reinholz, den selbsternannten „kleinen Schlosser aus dem Osten“ der in seinem Weblog http://joerg-reinholz.blogspot.de seine Scheinwelt emsig aufrecht hält."

Das scheint was tief zu sitzen! Offenbar so tief, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und Chef der "Berger Law LLP" den Bezug zur beruflichen und sonstigen Realität zunehmend verliert. Zu dieser gehört es nämlich auch zu wissen welches Rechtsmittel wann statthaft ist.

Gegen den Beschluss vom 16. Januar 2013 wäre die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel gewesen. Erst Ende Mai (ergo weit nach Ablauf der Notfrist) und dann dem OLG in der Berufung mit dem "Schwachfug" nochmals zu kommen (der Schriftsatz des Philipp Berger mit dem er den Beschluss beantragte, war 13 Seiten lang) ist nichts anderes als eine Belästigung des Gerichtes und damit eindeutig eine querulatorische Verhaltensweise.

Wenn also der beim Herabwürdigen und Beleidigen selbst grob austeilende - beim Empfang der passenden Antworten aber plötzlich "gar feine und empfindsame" Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger meint, dass "sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auch wieder mit der Frage [m]einer Prozessfähigkeit auseinander zu setzen haben" wird, dann macht der Anwalt dem OLG eine Vorschrift, welche die Zivilprozessordnung gerade verneint (§ 534 ZPO i.V. mit § 295 ZPO).

Es ist der Beruf des Anwaltes das zu wissen - aber ich (ein einfacher Schlosser aus dem Osten) belehre den "Rechtsanwalt" Philipp Berger natürlich a) sehr gern und b) auch öffentlich, denn dieses offenbar unwissende Exemplar der Gattung "Rechtsanwalt" hat sich ja auch a)  in deutlich erkennbarer Herabwürdigungsabsicht über mich geäußert und b) seine eigene Dummheit in einer Weise selbst öffentlich gemacht, die man in dieser Deutlichkeit bei einem studierten Jurist nicht für möglich gehalten hätte.

Aber womöglich denkt man genau deshalb am Düsseldorfer OLG nunmehr über die "Prozessfähigkeit" des Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2 nach.

Es kann aber auch sein, dass Philipp Berger den Prozessstoff erneut auf "Nebenkriegsschauplätze" ausweiten will, weil er ganz genau weiß, dass die Euroweb nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben darf - ganz einfach, weil diese kein eigenes Rechenzentrum hat. Wenn Philipp Berger also das Gegenteil veröffentlicht, dann steht fest, dass er entweder bewusst öffentlich lügt oder dass seine kognitiven Fähigkeiten zu stark eingeschränkt sind als dass er überhaupt noch bemerken könnte, dass er unwahres Zeug plappert und zu dem queruliert.

Wieso ihn sein "Partner" und die weiteren fünf angestellten Juristen nicht zurückhalten können steht in den Sternen. Aber es erscheint durchaus wahrscheinlich, dass weder Andreas Buchholz noch Adrijana Blazevska, Jean-Paul Bohne, Christian Hermanns, Ulrike Schenkel oder Anne Sulmann über eine spezielle Ausbildung verfügen, welche die Fähigkeiten(*) darin vermittelt wie man mit Menschen im Bergerschen Zustand umgeht.

*) Neben ein paar Grundkenntnissen in dem ganzen Psycho-Wissenschafts-Kram könnten da wohl auch gediegene Kenntnisse in einem Kampfsport sehr nützlich sein. Nicht das noch ein Unschuldiger verletzt wird!

Update:

Wohl um den Düsseldorfer Anwalt zu schonen, ging das OLG mit keiner Silbe auf den querulatorischen und lediglich auf eine Verletzung meiner Ehre abzielenden Vortrag des Philipp Berger ein - und winkte meinen Antrag durch. Zum Glück der Richter kann Philipp Berger das OLG jetzt in der Sache nicht noch weiter mit solchem Unsinn belästigen - Statt dessen wird Philipp Berger wohl im Juni oder Juli 2014 vormachen: ER hätte das Verfahren gewonnen, der andere Anwalt sei unfähig.

ER hätte aber ganz gewiss nicht gewonnen!

07.06.2013

Die "mehrdimensionalen Erfahrungen" des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger aus Niederkrüchten - weiterer Intelligenzsschwund bei der Berger Law LLP

Figur 1: Alles neu im Juni 2013. Großmäulige Werbung des Philipp Berger, der auf einmal den "erfahrenen Strafrechtler" gibt - der er aber nicht ist.

Der mir auch sonst als "Großmaul" und wegen seiner Lügengeschichten bekannte Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger gibt im Rahmen der "Ligitation PR" ganz aktuell auf der Webseite der Düsseldorfer "Berger Law LLP" an, er habe "mehrdimensionale Erfahrungen"(*), welche "Grundlage für eine kompetente und effektive Strafverteidigung" seien.

Mir erscheint das wenig nachvollziehbar, denn eigentlich hat der Anwalt Philipp Karl Berger - jedenfalls so weit ich davon weiß - immer nur "Euroweb" gemacht oder sich selbst vertreten.

Figur 2: Noch im Mai 2013 war der selbe Philipp Karl Berger Inkassofritze und Kritikerbekämpfer der Euroweb - beides übrigens mit "bestenfalls bescheidenem Erfolg" - um es "jugendschutzgerecht" auszudrücken.

Zu diesem Zweck wurde die einstige Kanzlei "Berger & El Gendi" ja auch fast zeitgleich mit der Euroweb gegründet und hat sich auf eine Weise "präsentiert", die man als ein "Verstecken vor Laufkundschaft" ansehen kann. Philipp Berger hatte damals seine Anwaltszulassung noch nicht mal ein Jahr und hat sich mit Leib und Seele an die Euroweb - deren Mitgründer El Gendi auch ist - verkauft. Offenbar muss der Anwalt Berger (weil die Euroweb das Budget gekürzt hat) das Geld jetzt auch mit etwas ganz Neuem, nämlich mit Arbeit für "Laufkundschaft" verdienen und hat ganz neue Werbung aufgesetzt.

Philipp Berger wirbt jetzt mit zweifelhaften "mehrdimensionalen Erfahrungen".

Sehen wir das öffentliche Gelaber mal durch:

•    "Rechtsmittelrecht: Berufungen und Revisionen"

Naja. Berufungen und Revisionen, Revisonen und Berufungen: Philipp Berger wendet sich also neuerdings auch an "Querulanten". Ein Querulant ist z.B. jemand, der ein knappes dutzend Mal vor den BGH zieht und dort jeweils verliert. Die Euroweb ist sowas. Kann eine Firma eigentlich ein Querulant sein? Fakt ist, dass die Euroweb nebst dem "Ligitation (Lügen)-PR-Philipp" im Schwafeln über Berufungen und Revisionen einsame Spitze sind und im Falle des negativen Ausgangs dann mehrfach entweder sehr sorgfältig die Fresse gehalten oder aber dreist gelogen haben, wie z.B. Philipp Berger über die Sache VII ZR 22/11 des BGH.

•    "Betäubungsmittelstrafrecht"

Ich muss nicht wissen, wer was nimmt und von wem er es kauft. Ich kann mir aber vorstellen, dass das Blutbild des Autors sehr merkwürdige Auffälligkeiten hat, wenn er seine Veröffentlichen schreibt. Mir fehlen aber die Erfahrungen oder die medizinische Ausbildung um da was konkretes auch nur zu vermuten. Den von ihm selbst aufgeführten "mehrdimensionalen Erfahrungen" gerade im "Betäubungsmittelstrafrecht" nach würde ich, allerdings auf den Gebrauch von "Haschisch" oder (ohne aber eigene Erfahrungen zu haben) eines dieser modernen Ostasiatischen "Geruchskissen" tippen. Ich wüsste nichts was sonst zu solch seltsamen Formulierungen stimuliert.

•    "Wirtschaftsstrafrecht"

Oha! Wen hat der Philipp Berger denn je im "Wirtschaftsstrafrecht" vertreten? Bezieht sich seine "mehrdimensionale Erfahrung" hierin auf das Lesen von Prozessberichten? Oder meint er die für ihn nun wohl verlorenen Sache vor dem AG Kassel (620 M 5479/11), die ihm selbst eine Anzeige wegen versuchten schweren Betruges einbringen wird? "Mehrdimensional" kann auch einen Vorgriff auf die Zukunft (Zeit als 4. Dimension) bedeuten... oder meint der Philipp Berger die Leipziger Anklage wegen Christoph Preuß oder gar die Sache 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf in der nicht nur wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen den "ehrenwerten Rechtsanwalt" sondern von Rechts wegen auch wegen Prozessbetruges gegen seinen Mandanten Preuß von der Euroweb ermittelt und Anklage erhoben werden sollte. Nun denn: gewerbsmäßiger Betrug wäre ja ein typisches Delikt im "Wirtschaftsstrafrecht". Und wenn schon Betrug: War das nicht der "Kanzleiblondschopf" Adrijana Blaszevka, die im Chemnitzer Betrugsprozess als "Nebenverteidigerin" der angeklagten Drückerin die Interessen nicht etwa der Angeklagten sondern der Euroweb vertrat? Und war es nicht das jetzt auch binnen Minuten zum "Strafrechtsexperte" mutierte Großmaul Philipp Berger, welches vom Partner Andreas Buchholz nicht gebremst, darüber den "ddB" (dümmsten denkbaren Bericht) verbreitete? Ein selbst ernannter "Experte für "Wirtschaftsstrafrecht" der verbreitet, dass eigentlich nicht deren Mitarbeiter sondern die Firma bescheisst - was kann das wohl für eine Art von einem "Experte" sein? Vermutlich eher eine Art "Eminenz". Ich "liege vor Lachen im Dreck" und bedaure künftige Mandanten dieses plötzlich via Großmaul zum "Strafrechtsexperte" mutierten Philipp Berger. Der ja durch seinen Bericht selbst immerhin den unwiderlegbaren Beweis lieferte, dass auch unsäglich dumm handelnde Personen die juristischen Staatsexamen schaffen können.

Das genau hätte man vorher nicht gedacht.

•    "Steuerstrafrecht"

Was sollen wir denn jetzt von der Euroweb - zu deren Vertretung die Berger-Kanzleien ja betrieben wurden - denken, Herr Berger? Ach so. Überweisungen wie die der Euroweb in solche "Kriminellen-Paradiese" wie Bulgarien, die Schweiz sowie nach Österreich haben ja doch stets sowas wie ein "Gerüchle" - nicht wahr?

•    "Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrten, Entzug der Fahrerlaubnis.)"

Was? Herr Berger! Nach dem Verfassen Ihrer Beiträge zur "Ligitation PR" im Rahmen der Vertretung der Euroweb und sich selbst sollten Sie aber wirklich nicht mehr fahren! Und so, wie Sie lauthals veröffentlichen, sollten Sie sich auch nicht selbst vertreten!

•    "Ordnungswidrigkeitenrecht (Fahrverbot, Bußgeldverfahren)"

Aha! Kleinvieh macht auch Mist! Haben denn die Außendienste der Euroweb so enge Termine und so viel Streß, dass denen die StVO schnurz ist?

•    "Internetstrafrecht"

Klar, da war doch mal was. Ich wusste gar nicht, dass es da auch was anderes für den Anwalt Philipp Berger zu tun gab, als für die Euroweb die vom AG Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung als letzte Regelung anzuerkennen. Das heißt: eines war da schon: Die vorherige großmäulige Falschberatung, wegen der die Euroweb die von mir verlangte Unterlassungserklärung nicht abgab, was dann leider den Rechtsweg notwendig machte und Kosten für die so gar schlecht beratene Mandantin verursachte.

•    "Sexualstrafrecht"

Oi Oi! Das doch nicht etwa auch? Hatte da wer "Kipo" auf dem Vertreter- oder gar Kanzlei-Laptop? Oder hat da etwa wer auf einer der früheren "Incentiv-Jubelparties" der Euroweb zu viel gesoffen, sich dann wie bei der Ergo-Versicherung gefühlt - also bei einem (nun aber nicht dafür bezahlten) Mädel "gegrabscht" und sich etwas mehr als die fällige Ohrfeige eingefangen? Dann könnte Philipp Berger diese Person auch vertreten haben. Wenn er nicht gerade mit "Ligitation PR" (öffentlichen dummlabern) beschäftigt war.

•    "Haftrecht (U-Haft, Strafvollstreckungsrecht)"

Wow! Ist es denn mit den Sachen wegen Betruges gegen Christoph Preuß und der Sache wegen der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage gegen Sie selbst schon so schlimm, Herr Philipp Berger? Es kommt noch eine wegen versuchten schweren Betruges hinzu.

•    "Kapitalverbrechen (Mord / Totschlag, schwerer Raub / Erpressung)"

Grundgütiger! Wie hat Sie denn der Anwalt Florian P. verlassen, Herr Berger? Schade für Sie! Denn dessen Abgang beweist: Das war der zu diesem Zeitpunkt klügste Kopf in Ihrer Kanzlei! Der Intelligenzschwund liegt bei mehr als 12,5%!

Vermutlich nehmen die Buchmacher in London schon Wetten an, wer von den verbliebenen angestellten Juristen (Adrijana Blazevska, Jean-Paul Bohne, Christian Hermanns, Ulrike Schenkel, Anne Sulmann) als nächstes diesen Eignungstest besteht. Womöglich auch Wetten hinsichtlich des Termins eines Zusammenbruchs der LLP - durch den immerhin Andreas Buchholz eine Chance auf eine qualitativ bessere Existenz haben könnte.

Was jetzt die "Erpressung" betrifft, so sehe ich da durchaus eine Dimension, nämlich die des Täters - allerdings nicht im ganz engen Sinne des StGB. Ich halte nämlich die Drohungen der Kanzlei Berger gegenüber Bloggern und die Drohungen gegenüber kündigungswilligen Kunden der Euroweb durchaus für "Erpressung". Laufen die letzteren doch darauf hinaus, dass die Berger Law LLP kündigungswilligen Kunden der Euroweb durch die Drohung mit hohen Gerichtskosten sowohl in den Veröffentlichungen als auch in "Vergleichsangeboten" von der Kündigung  abhalten oder sogar zu der direkten Zahlung von Geldbeträgen an die Euroweb oder die Webstyle GmbH in Höhe von mehreren tausend Euro bewegen wollte.

Das Gesetz  sagt dazu:
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern..."

Das Gesetz sagt auch:

"Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat."
Womöglich findet sich eines Tages auch ein Staatsanwalt, der dem Philipp Berger, dem Christoph Preuß und oder dem Daniel Fratzscher nachweist, dass diese die hohen Geldbeträge unter Androhungen eines erheblichen Übels (dazu gehört der Vermögensschaden) und in dem Bewusstsein forderten, dass der Euroweb/Webstyle diese Beträge nicht zustanden.

Hinweise:

*) Das "mehrdimensionale Erfahrungen" kann hier viel bedeuten: Philipp Berger kann mehrfach oder auch nur einmal vertreten haben, als Referent bei Gericht die Akte für den Richter getragen (und sogar heimlich auf dem Gerichtsklo gelesen) haben aber auch Angeklagter (gewesen) sein oder auch nur im Law-blog davon gelesen haben.

Nur beim ersten und einskommafünften Punkt habe ich Zweifel. Ich kenne ja neben dem "großen Maul" des Philipp Berger auch seine "nicht auf jedem Gebiet überragende" Intelligenz und sein äußerst gespanntes Verhältnis zur Wahrheit.