13.06.2013

Auch die Euroweb-Tochter Webstyle verliert zu 95% - Neue Leitlinie des 5. Zivilsenates des OLG Düsseldorf

... und wieder liegt es an dem Vortrag, wonach die Webstyle ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter für die Erstellung der Webseiten beschäftige. Doch dazu hatte Webstyle in einem anderen Verfahren bereits zwei verschiedene, sich widersprechende Versionen zu dem selben Geschäftsjahr vorgetragen. Damit wertete das Landgericht die offensichtlich unwahren Behauptungen, der von der Düsseldorfer Berger Law LLP vertretenen Berliner Euroweb-Tochter Webstyle GmbH zu Recht nicht mehr.

Das LG Berlin (Az. 27 O 843/12) sprach der Webstyle darauf hin nur 5% der Klagesumme zu - berichtet Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg.

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Das von der Berger Law LLP im Auftrag der Euroweb Internet GmbH mehr als genug belogene OLG Düsseldorf hat mit einem sehr schonen Hinweisbeschluss vom 16.04.2013 zur Sache I-5 U 164/12 ausgerechnet des bisher von der Berger Law LLP so gelobten 5. Senats(!) eine ganz neue Richtung eingeschlagen:

1.)
"Die bloße Behauptung, der Werkunternehmer (Webdesigner) habe nur fest angestelltes Personal, das auch bei einer Vertragskündigung voll weiterbezahlt werden muss, befreit bei einem gegenteiligen Vortrag und entsprechenden Nachweisen nicht von der Verpflichtung, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs vorzutragen."
2.)
"Setzt der Werkunternehmer Mitarbeiter konzernweit, also auch bei Tochtergesellschaften durch Mitarbeiterüberlassung ein [Anm: was die Euroweb und die Webstyle aktuell in vielen Verfahren behaupten], muss er in jedem Fall auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren.

Gibt er diese Daten nicht preis, wird seine Schlussabrechnung unschlüssig. Das würde bedeuten, dass er keine Zahlung oder nur 5% der Vertragssumme, § 649 Satz 3 BGB, verlangen kann."

Auch das ist bei Stefan Musiol nachzulesen - und es ist "frohe Kunde" für die Opfer der Referenzkundenmasche - anderseits aber eine ganz schlechte Nachricht für die Gläubiger der Euroweb - die längst nicht mehr mit Taschengeldbeträgen "in der Kreide" ist und sich hinsichtlich der Kreditwürdigkeit der Euroweb Internet GmbH wohl so langsam Sorgen um die Beständigkeit und also Richtigkeit der vorgelegten Zahlen machen. Was wird wohl geschehen, wenn auf Grund der jüngsten Entscheidungen mehr und mehr Kunden die Verträge aufkündigen? Spätestens dann würde sich wohl der Gestank einer nahenden Insolvenz breit machen.

Angesichts dessen Erfolge wundert es mich nicht, dass in dem von der quasi "Euroweb-eigenen" Berger Law LLP aus betriebenen Blog "Gerichtsreporterin" auch gegen den Rechtsanwalt Musiol übel gehetzt wurde. 

Der 5. Zivilsenat das OLG Düsseldorf hat damit im Übrigen mit dem Hinweisbeschluss auch das öffentliche Geschwafel des Philipp Berger über dessen künftige Entscheidungen in Sachen Euroweb "voll in die Tonne gekickt".

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ist ja doch noch ein "Berger-Fest" geworden.

:-)

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