Seiten

30.01.2014

Wie die Euroweb und deren Anwälte vor Gericht systematisch lügen und betrügen

Der zweite Nachtrag zu meiner Strafanzeige vom 3.1.2014 gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher (beide Euroweb Internet Gmb) sowie Philipp Berger, Andreas Buchholz (beide: Berger Law LLP bzw. Buchholz & Kollegen GbR) zeigt auf wie systematisch und überlegt die Euroweb Internet GmbH und deren Anwälte vor Gericht "lügen und betrügen":

Der StA hatte ich bereits das Protokoll des AG Düsseldorf, Aktenzeichen 295 AR 12/12 vorgelegt.

Demnach wurde Daniel Fratzscher am 4.9.2012 als Zeuge vernommen und sagte aus, dass neben fest angestellten Mitarbeitern auf Freiberufler beschäftigt wurden.

Hinsichtlich der Bewertung der Kostentragung nach § 649 Satz 2 bzw. Satz 3 BGB ist das ein sehr wichtiger Punkt für das Gericht.

In der Sache 2 O 124/13 des LG Tübingen trug die Kanzlei Berger für die Euroweb Internet GmbH am 21.8.2013 – also fast 1 Jahr danach – dennoch auf Seite 8 der Anspruchsbegründung, im 3. Absatz wortwörtlich wie folgt vor:
„Nach alledem wird ersichtlich, dass die Klägerin die gesamte vertraglich geschuldete Leistung ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeitern erbringt“

Die besondere Raffinesse an dieser Lüge ist, dass diese nach der Zeugenaussage des Daniel Fratzscher dem Landgericht Düsseldorf gegenüber nicht mehr erfolgte – weil die dortigen Richter den Widerspruch womöglich erkannt hätten – ausschließlich anderen Gerichten gegenüber, welchen die Zeugenaussage des Daniel Fratzscher aber nicht bekannt ist oder war, aber weiterhin falsch vorgemacht wurde. Das spricht für eine bewusste, äußerst planvoll und mit erstaunlicher krimineller Energie begangene Handlung der Beschuldigten.

Der Hauptgrund, den Vorgang öffentlich zu machen, findet sich im letzten Absatz. Ich will einfach verhindern, dass durch unsachgemäßen Einfluss aus politischen (klüngelnden) Kreisen die Bestrafung vereitelt wird.

27.01.2014

Euroweb - Daniel Fratzscher ist der Hauptbegünstigte des jahrelangen Prozessbetruges

Vor rund 3 Wochen habe ich den Herren Preuß, Fratscher, Berger und Buchholz  den jahrelang begangenen Prozessbetrug im Zusammenhang mit der oft vorgetragenen und unwahren Behauptung nachgewiesen, einen anderweitiger Erwerb (Einsatz) sei nicht möglich gewesen. Diese prozessuale Aussage war so vorsätzlich unwahr, wie eine solche Aussage nur verlogen sein kann.

(Ich stelle hierzu fest: Die sonst klagefreudige Euroweb hat trotz explizitem Hinweis meinem Bericht bisher nicht widersprochen - sieht also keine Möglichkeit, meine Darlegung zu bestreiten.)

Heute kommt mir nun ein Gerichtsprotokoll in die Hand. Daniel Fratzscher sei Haupteigentümer der Euroweb:


(Behauptet er wenigstens - als Zeuge - AG Düsseldorf 295 AR 12/12)

Dann hoffe ich mal, dass der Christoph Preuß es sich ordentlich "versilbern" lässt, dass er als Geschäftsführer (je nach Ansicht aus- oder hin-)gehangen wurde. Denn als Haupteigentümer dürfte Daniel Fratzscher auch am meisten "abgegriffen" haben.

Daniel Fratzscher kennt also die Geschäftsberichte und wusste damit zu jeder Zeit, dass der Vortrag, dass es keinen anderweitigen Erwerb gab, eine glatte Lüge - Prozessbetrug - war.

Hätte das Gericht gewusst oder erfahren, dass es bei der Euroweb anno 2009 und anno 2010 einen Auftragsvorlauf ("Bestand an angearbeiteten Aufträgen") von rund einer halben Million Euro (und später immer noch in der Höhe mehrerer hundert tausend Euro) gab, dass Sogar Mitarbeiter eingestellt wurden, dann hätte er den Zeuge Daniel Fratzscher wohl gleich im Gerichtssaal wegen Prozessbetruges verhaften lassen!

Diese vorsätzliche Falschaussage des Daniel Fratzscher ist Prozessbetrug

25.01.2014

Heino v. Grudzinski (von der SCS-Schneider GmbH) droht ...


Ein Heino v. Grudzinski aus Heilbronn schriebt mir am 22.1.2014:
"Und noch ein Tipp: passen Sie auf Ihre Gelenke auf."

Diesen keineswegs wohlgemeinten "Tipp" vermeinte der Herr, der für die SCS Schneider GmbH unwirksame Magnete vertickt(e) und daran mitwirkt(e) durch betrügerische "Messungen" eine Einsparung an Heizkosten vorzumachen, mir im Zusammenhang mit der Forderung zukommen lassen zu müssen, dass ich seinen Namen aus dem verlinkten Artikel entferne.

Obwohl einen Tag(!) vorher (konkret am 20. Januar 2014 oder sogar später), sein Name noch als Partner des Herrn Marcus Schneider auf der Webseite der SCS Schneider GmbH ("Ecojet") genannt wurde vermeinte der Herr aus niederem, offenbar proletarisiertem Adel (der seinem Ton nach entweder nie eine gute Erziehung genossen oder diese vollständig vergessen hat) mich schon am 21.01.2014 auf eine besonders unhöfliche Art und unter Weglassen wichtiger Tatsachen zu einer Löschung seines Namens zu bewegen.

Das wird nun erst recht nicht geschehen!

Denn ich habe jetzt einen Anlass erneut zu berichten und dabei aufzuzeigen wessen Geistes Kind zumindest einer der Partner der SCS-Schneider GmbH ist. Diese vertickt unter dem Handelsname "Ecojet" unwirksame Magnete zur vorgeblichen Heizkostenersparung und macht durch betrügerische "Messungen" unwahr vor, dass 7 und mehr Prozent Öl bzw. Gas erspart würden. Daran war (oder ist) der Herr H. v. Grudzinski laut seinen anderen - eigenen - Einlassungen auch beteiligt. Da der Herr Heino von Grudzinski auch in weiteren Geschäftsbereichen tätig ist (ich fand eine Werbeagentur, sowie eine "HWS Opti") sollten mögliche Kunden prüfen ob diesen die "ganz besondere Höflichkeit" des Herrn im geschäftlichen Umgang angemessen erscheint - dazu ist es natürlich angebracht auch seinen höchst misslichen Ton bei einem Erstkontakt im Falle eines Konfliktes zu kennen. Seine erste Nachricht an mich kann als Beispiel hierfür gelten:

Betrifft Blog vom 30.10.2013

Entfernen Sie unverzüglich meinen Name aus dem Artikel:
http://joerg-reinholz.blogspot.ch/2013/10/offentliche-antwort-bezuglich-der.html

da ich nicht für diese Firma tätig bin!!

Ich habe Sie nicht aufgefordert und Ihnen nicht gestattet meinen Namen + Adresse zu veröffentlichen. Eine Meldung wegen Missbrauch
wurde bereits an GoggleBlog geschickt.


Heino v. Grudzinski
Goethestrasse 43/1
74076 Heilbronn

Nachdem ich den Herrn auf die ganz bewusst einen unwahren Eindruck erweckende Unvollständigkeit seines Vorbringens und auf mein Vermissen jeglicher sittlicher Umgangsformen hinwies hat er sich dann zu der obigen Drohung hinreißen lassen. Ich habe den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft in Heilbronn als Nötigung angezeigt (die zweifelsfrei durch Heino v. Grudzinski erfolgte Androhung von Gewalt ist verwerflich) und darüber hinaus die Heilbronner Polizei um eine so genannte "Gefährderansprache" gebeten.

Ich denke auf Grund des widerlichen Umgangstones dieses "Unternehmers", dass der Herr Heino von Grudzinski - wenn er je im Geschäftsleben erfolgreich sein will - so einiges an Beratung, also professioneller Hilfe braucht. Es gibt schließlich genug Psychologen (und sogar Juristen) welche Unternehmen und Unternehmer gerade auch im Sektor Kommunikation beraten. Ob es etwas nützt kann ich nicht wissen.

Das hängt nämlich von der Lernfähigkeit ab.

22.01.2014

Mailadressen und geklaute Passwörter - Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein Witz

Fassen wir das mal zusammen: Da kommt das BSI ("Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik") im Dezember (Ich hoffe: 2013) den Besitz von 16 Millionen Paaren aus Mailadressen und Passwörtern (oder deren Hashes).

Bis zum 20. Januar 2014 schweigt es und arbeitet intensiv an einer "datenschutzkonformen Lösung" um den Besitzern Auskunft geben zu können, ob deren Adresse darunter sei. Was das BSI da bastelte bricht unter dem ersten Ansturm zusammen.

16 Millionen klingt zwar erstmal nach "viel", ist es aber tatsächlich nicht.

Nimmt man einfach mal an, dass eine solche Mailadresse durchschnittlich aus (sportlichen) 30 Zeichen besteht, so bilden das eine Datenmenge 480 Millionen Byte.

Keine 500 Megabyte also. Das passt in den Arbeitsspeicher selbst älterer Bürorechner - erst recht in den eines Servers, sonst muss man eben mal rund 40 Euro beim Hardwaredealer um die Ecke investieren.

Eine vernünftig eingerichtete Datenquelle würde eine solche Abfrage also binnen Mikrosekunden beantworten.

Erster Fehler:

Statt jetzt also von Anfang an einen Server aufzusetzen, der (mit einer möglichst minimalistischen Webseite versehen) die Anfragen entgegen nimmt, wurde zunächst eine Webseite gebaut, die dafür sorgt, dass Grafiken und CSS-Dateien nachgeladen wurden - was die Last erhöht. Auch weshalb noch immer eine CSS-Datei verlinkt und ausgeliefert wird, die 85 Kilobyte groß ist, weiß bestenfalls das BSI selbst - die "stylt" nämlich Elemente, die es auf der Webseite gar nicht gibt. Und selbst da war das BSI wohl nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass diese von einem oder mehreren weiteren Server(n) abgeholt werden, der nur statische Inhalte ausliefert was einen fetten Performanceschub bedeutet hätte.

Ebenso dürfte der Begriff "CDN" ("Content Delivery Network") ein Fremdwort gewesen sein.

Nachbesserung:

Erst nach dem vorhersehbaren "Zusammenbruch" durch die Überlastung der Server des BSI wurde nachgebessert. Und zwar indem die Grafiken (durch Auskommentieren im HTML-Quelltext!) herausgenommen wurden, sogar eine Lastverteilung auf zwei (2) Server erfolgte mittels des DNS:

;; ANSWER SECTION:
www.sicherheitstest.bsi.de. 205 IN CNAME sicherheitstest.bsi.de.
sicherheitstest.bsi.de. 246     IN A     85.214.10.6
sicherheitstest.bsi.de. 246     IN A     85.214.10.5

Zweiter Fehler:

Wobei hier schon der eingerichtete CNAME-Record für eine Mehrbelastung selbst der DNS-Server sorgt, welche völlig unnötig ist. Wenn man die Adresse "www.sicherheitstest.bsi.de" bewirbt und massiv Zugriffe erwartet, dann sollte man diese Adresse auch direkt zu einer IP auflösen und nicht über einen CNAME-Record, der auf sicherheitstest.bsi.de verweist - statt eine zweite Datenbankabfrage (auch das DNS-System ist eine Datenbank) nötig zu machen.

Ich weiß jetzt nicht, wie das BSI die Technik hinsichtlich der Datenbank gelöst hat, aber gerade ein "missbrauchter" DNS-Server wäre als Datenbank in diesem Zusammenhang eine smarte Lösung gewesen... Wie sowas geht erkläre ich gerne in einem Kurs (1 Tag: 480 € + tatsächliche Reisekosten). Statt dessen wird das BSI wohl unter Verfehlung des Themas "Performance" auf Oracle oder gar Microsoft-SQL-Server gesetzt haben.

Fazit:

Von einem "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" hätte man die technischen und humanen Kapazitäten (hier: Intelligenz) erwartet, die nötig ist um mit einem solchen Problem fertig zu werden.  Es ist aber auch nur eine Behörde - mit allem, was daraus folgt. Intelligenz darf man da nicht wirklich erwarten.

Außer natürlich hinsichtlich der Entwicklung von und Selbstbeschäftigung mit innerer und äußerer Bürokratie.

19.01.2014

Euroweb-Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz erneut als Lügner entlarvt

Warum ich die  Euroweb-Anwälte Philipp (Karl) Berger und Andreas Buchholz (früher "Berger Law LLP", jetzt "Buchholz und Kollegen GbR") erstens für Lügner und zweitens für eine Schande des Berufsstandes der "Rechtsanwälte" halte zeigt mein aktuelles Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, welche die Herren zuvor ziemlich dreist belogen haben. [Fortsetzung].

Gewundert hat mich das Verhalten jedoch nicht, denn erweislich haben die beiden "Rechtsanwälte" Philipp (Karl) Berger und Andreas Buchholz durch notorisches, wenn nicht schon pathologisches Lügen in einer nicht hinnehmbaren Weise zum Prozessbetrug der Euroweb beigetragen.

Dementsprechend hatte ich der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in meiner Beschwerde nicht alle Sachverhalte vorgetragen  - die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger (Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Bochum) haben mich mal wieder maßlos unterschätzt, sind also darauf voll reingefallen und haben wie von mir erwartet die belassenen Freiräume zum Lügen benutzt.

Das nenn ich "dumm"!

Wenn die Kammer jetzt tut, was diese jetzt tun muss, ist eine "fette Strafe" fällig.

Weiterführend:


16.01.2014

BGH 2 STR 112/12 - Berger, Buchholz und Kollegen (Düsseldorf) schmücken sich oberdreist mit fremden "Erfolgen" - An deren Bericht über einen "Kinderfickerprozess" stimmt (mal wieder) so einiges nicht!

Buchholz-kollegen.de:
"Der 2. Strafsenat beim Bundesgerichtshof hatte durch Beschluss vom 13. Juni 2012 bereits klargestellt, dass die Zulässigkeit der Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen § 252 Strafprozessordnung (StPO) in der Revision nicht voraussetzt, dass der Revisionsführer vorträgt, der zeugnisverweigerungsberechtigte Zeuge habe nicht - nach qualifizierter Belehrung - auf das Verwertungsverbot verzichtet (2 STR 112/12)."
Das mag ja sein. Buchholz-kollegen.de schreibt:
"Zum Hintergrund unseres Falles:
Der Mandant war vor einer großen Strafkammer beim Landgericht (LG) im Oberlandesgerichtsbezirk (OLG) Frankfurt/ Main wegen eines Verbrechens im persönlichen Umfeld angeklagt."
Juris.de und andere Quellen
"Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 10. November 2011 aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer - Jugendschutzkammer - des Landgerichts zurückverwiesen."
Das Gericht wurde von den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz also falsch angegeben, denn das LG Gera gehört in den Bezirk des OLG Thüringen - das ist in Jena - liegt also definitiv nicht "im Bezirk des OLG Frankfurt/Main", zudem bleibt der angebliche Mandant angeklagt. Die Kanzei erweckt durch den Bericht aber den Eindruck, dass dieser jetzt freigesprochen sei.

Buchholz-kollegen.de schreibt weiter:
"Das LG hatte nämlich, nachdem die Zeugen in der Hauptverhandlung ergebnislos entlassen worden waren, angeordnet, dass die Verlesung der Urkunde über die richterliche Vernehmung dieser Zeugen durch den Untersuchungsrichter erfolgen solle. Da hierauf kein Widerspruch erfolgte, wurde der Beschluss entsprechend ausgeführt..."
und
"Das Verfahren vor dem Instanzgericht hatten Frau Rechtsanwältin Blazevska und Herr Rechtsanwalt Philipp Berger für den Mandanten geführt."
Aha! Nachdem der Angeklagte schon enormes Glück hatte, dass die Frau Adrijana Blazevska und der Herr Philipp Berger überhaupt zum Gericht gefunden hatten, haben diese es versäumt in der Verhandlung einen Widerspruch gegen das unzulässige Vorgehen des Gerichtes einzulegen. Das war aber sicherlich "nur eine ganz hervorragende Prozessstrategie", denn Herr Buchholz schreibt gewohnt großkotzig:
"Aufgrund unserer überdurchschnittlichen Erfahrung, welche die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Düsseldorf durch die Betreuung und Durchführung von insgesamt mehr als 10.000 Gerichtsverfahren erreicht haben, sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn es um die strategische Vorbereitung und Durchführung von Prozessen geht."
Die Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR - die der letzten Bilanz wegen garantiert keine Rechtsnachfolgerin der "Berger Law LLP" sein will - gibt es wie lange? 6 Monate!?! Alle Achtung, dass die 6 Damen und Herren in den 6 Monaten schon 10.000 Prozesse geführt haben! Das sollte man - als Präambel - ins UWG schreiben!

Doch der Herr Buchholz schreibt weiter:
"Mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof hatten wir für unseren Mandanten eine andere Kanzlei, die ausschließlich Revisionen und speziell Verfahrensrügen abhandelt,..., beauftragt."
Ja, klar! Der Herr Andreas Buchholz, der in früheren Veröffentlichungen gemeinsam mit seinem Kollege Philipp Berger herumlog, man habe das Forderungsmanagement mit „zahllosen Grundsatzprozessen bis hin zum Bundesgerichtshof geprägt", musste nach dem prozessualen Versäumnis eine andere Kanzlei beauftragen, die den Mist dann richtete. So lese ich das!

Die Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen" schmückt sich nach einem eigenen, schweren, den Mandant benachteiligenden Versäumnis mit dem "Erfolg" anderer - das ist die hier zu treffende Feststellung!

Ach so. Die Leser sollen ja auch wissen, um was es geht. Juris.de, bzw. der BGH schreibt:
"Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 111 Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.."
Die Ostthüringer Zeitung schreibt:
"Das Landgericht Gera hat einen Mann aus Gera wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
...
Die Strafkammer kam zur Überzeugung, dass der Mosambikaner seine leiblichen Töchter in 111 Fällen sexuell missbraucht hat. Die beiden Mädchen waren beim Beginn der Übergriffe gerade sieben und acht Jahre alt. Eines der Mädchen wurde zweimal schwanger, wobei eine DNA-Untersuchung die Vaterschaft des Angeklagten zweifelsfrei feststellte."

Der Täter bleibt entgegen der Wortsetzung der "Buchholz und Kollegen" Angeklagter und also definitiv auch in U-Haft! Wegen der Fluchtgefahr hinsichtlich der ihm jetzt immer noch drohenden Verurteilung zu vieljähriger Haft - und zwar wegen des vielfachen sexuellen Missbrauchs seiner Töchter - der er weit mehr als nur "dringend verdächtig" ist. Bei der erneuten Verhandlung wird die Aussage halt nicht verlesen - sondern eben vorschriftsmäßig der Richter dazu gehört, was die lieben Verwandten ausgesagt haben. Erst wenn das neue Urteil rechtskräftig wird kommt der Täter dann von der U-Haft in die Strafhaft. In vielen Fällen ist das (wegen der weitgehenden Isolation in der U-Haft) quasi eine Hafterleichterung. Insofern war der Mandant mit der Revision schlecht beraten. An eine Verkürzung der Haftzeit glaube ich nicht. Die Revision endete also mit einem Pyrrhussieg - der "Erfolg" ist tatsächlich keiner.

Übrigens dürften Philipp Berger und Adrijana Blazevska (mindestens Philipp Berger zieht ja gerne so richtig "arschlochmäßig" über PKH-Empfänger her) als Plichtverteidiger (da zahlt der Staat und die "Kunden" haben kaum eine Chance, sich einen auszuwählen") agiert haben.  

Ganz ehrlich - wer nimmt schon freiwillig einen Verteidiger, der wie sich oben zeigte, nicht mal den Gerichtsort richtig benennen kann? Was verwechselt der wohl erst, wenn die Sachverhalte zahlreicher oder gar schwieriger werden? 
Bildschirmfoto: Für den erfahrungsgemäß zu erwartenden Fall der Lüge

Ist denn unter diesen Umständen - wir haben es hier mit einer Art "publizistischen Amoklauf" zu tun - bei der Teilnahme von Anwälten der Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen" eine ordnungsgemäße Führung eines Prozesses überhaupt denkbar? Das mag der Herr Berger jetzt im Interesse künftiger Mandanten den Kölner Psychologe Dr. Nau fragen.

Euroweb: Unterlassungserklärungen der Mitarbeiter sind zu weit gehend, sittenwidrig erlangt und deshalb nichtig!

Ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Landesarbeitsgericht Mainz (vom 21.2.2013, Az.: 2 Sa 386/12, Vorinstanz Arbeitsgericht Trier) zeigt auf, dass die Rechte eines Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern nicht so grenzenlos sind, wie manch Unternehmen - hier nenne ich die oft kriminell agierende Euroweb Internet GmbH - es gerne hätte.

Zudem sind durch die hier gegenständlichen Sachverhalte Zeugenaussagen von ehemaligen und aktuellen Mitarbeitern - jedenfalls die zugunsten der Euroweb - mal wieder ein Stück entwertet.

Die Euroweb Internet GmbH verlangt bei der Einstellung von Vertriebsmitarbeitern beim Abschluss des Arbeitsvertrages mit den "selbständigen Vertriebspartnern" und wohl auch von den anderen Mitarbeitern die Unterzeichnung der folgende, lächerlichen
Unterlassungs und Verpflichtungserklärung:

[gelöscht]

(nachfolgend Verpflichtete/r genannt)

verpflichtet sich gegenüber

der Euroweb Internet GmbH, Hansaallee 299,
40549 Düsseldorf

(nachfolgend Berechtigte genannt)

1.
es ab sofort zu unterlassen, Informationen über Abläufe und Tätigkeiten, Daten, Datenträger und Dokumente, die im Zusammenhang mit seiner/ihrer Tätigkeit bei der Berechtigten oder für die Berechtigte stehen, an Dritte (gleich welcher Art und in welchem Zusammenhang) weiter zu geben. Diese Verpflichtung gilt ab sofort für unbestimmte Zeit und auch für den Fall der Beendigung der Zusammenarbeit mit der Berechtigten.

2.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter 1. dargelegte/ n Verpflichtungen eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 Euro an die Berechtigte zu zahlen.

3.
allen Schaden zu ersetzen, der der Berechtigten durch die sich aus Nr. 1 ergebende Verletzung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung entsteht, einschließlich der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme in vollumfänglicher Höhe.

4.
anzuerkennen, dass diese Unterlassungs- undVerpflichtungserklärung unabhängig von allen geschlossenen und/oder zu schließenden Verträgen mit der Berechtigten gilt.

Dieser juristische Blödsinn dient offensichtlich dazu, kriminelles, jedenfalls rechtswidriges Verhalten der Euroweb und deren Führung zu verdunkeln.

Insbesondere der Punkt Nr. 4 ist einzig und allein als übermäßig deutlicher Hinweis darauf zu verstehen, dass sich die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher von Euroweb und deren Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz der Sittenwidrigkeit des Verlangens nach der Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages vollständig bewusst sind. Insbesondere weil diese sehr genau wissen, dass diese eine wirtschaftliche Zwangslage (und mit allem Verlaub: die Unerfahrenheit und den mangelnden Sachverstand) der jungen Leute ausnutzen. Ich nenne das:

"Ein besonders widerwärtiges Handeln!"

Eine andere Wirkung entfaltet dieser 4. Punkt nicht. Den zu verwenden ist allenfalls noch als "besonders dämlich" zu benennen - Vermutlich würde der erste von der Euroweb dreist angerufene Richter genau das unter einigem Kopfschütteln auch machen! Leider vermutlich nur mündlich...


Im vom LAG Mainz behandelten Fall veröffentlichte eine Frau auf Facebook kritische Kommentare über ihren Arbeitgeber. Der habe Rechnungen, die angeblich nicht beglichen wurden dennoch beim Finanzamt geltend gemacht - das ist letztendlich der Vorwurf des Steuerbetruges.

Danach flatterte der Frau eine Unterlassungserklärung ins Haus, nach der sie es bei dem Versprechen einer Vertragsstrafe zu unterlassen habe, Betriebsinterna Dritten mitzuteilen oder zu verbreiten. Diese Unterlassungserklärung ging damit in etwa so weit, wie die von der Euroweb den Mitarbeiteren schon beim Vertragsabschluss vorgelegte.

Die Mitarbeiterin unterschrieb die Unterlassungserklärung und verpflichtete sich damit bei einem erneuten Verstoß dazu, eine Vertragsstrafe zu bezahlen.

Doch wenig später postete die Frau aber erneut einen Eintrag, in dem sie sich zu internen Vorgängen im Unternehmen äußerte. Diesmal ging es um die Zahl der Mitarbeiter in einer bestimmten Abteilung. Daraufhin wurde sie wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung und auf Zahlung der Vertragsstrafe verklagt.

Das Arbeitsgericht Trier wies die Klage in erster Instanz ab und sah bei dem Vorgang keinen Verstoß gegen die vereinbarte Geheimhaltungspflicht. Der käme nur in Betracht, wenn die Arbeitnehmerin tatsächlich geheimhaltungsbedürftige Dinge ausgeplaudert hätte. Der Arbeitgeber hätte weiter ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung belegen und geltend machen müssen, das sei allerdings nicht geschehen.

Die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Mainz hatte dann auch keinen Erfolg, die Klage wurde zurückgewiesen.

Das Landesarbeitsgericht schrieb im Urteil:
"Im Streitfall ist ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse der Klägerin weder vorgetragen noch ersichtlich. Gemäß der zutreffenden Feststellung des Arbeitsgerichts kann daher nicht angenommen werden, dass schutzwürdige Arbeitgeberinteressen gegenüber den Interessen der Beklagten an der freien Meinungsäußerung überwiegen. Bei verfassungskonformer Auslegung erfassen die von der Beklagten übernommenen Verschwiegenheitspflichten nicht ihre durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Äußerung vom 1. April 2012, weil hierdurch kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse der Klägerin beeinträchtigt wird."
 und:
"Im Streitfall kann offen bleiben, ob eine derart weitgehende Verschwiegenheitsvereinbarung, die sich auf alle "betriebsinternen Vorgänge" bzw. "Betriebsinterna" erstreckt, nicht bereits wegen einer dadurch bewirkten übermäßigen Vertragsbindung als Einzelabrede nach § 138 BGB insgesamt nichtig bzw. als Formularklausel im Arbeitsvertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist und eine geltungserhaltende Reduktion ausscheidet (vgl. zur Unzulässigkeit sog. "All-Klauseln": Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 714; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Reichold 3. Aufl. § 48 Rn. 39). Eine Verschwiegenheitsvereinbarung kann jedenfalls nur insoweit zulässig sein, als die Geheimhaltung durch berechtigte betriebliche Interessen gedeckt ist (LAG Hamm 5. Oktober 1988 - 15 Sa 1403 /88 - DB 1989, 783; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 714; Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 13. Aufl. § 55 Rn. 55; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Reichold 3. Aufl. § 48 Rn. 39; Staudinger-Richardi/Fischinger BGB - Neubearbeitung 2011 § 611 Rn. 650). Auch wenn man davon ausgeht, dass der verwandte Begriff der "betriebsinternen Vorgänge" bzw. der "Betriebsinterna" in diesem Sinne einschränkend ausgelegt werden kann und die der Beklagten auferlegte Verschwiegenheitsverpflichtung insoweit zulässig ist, fehlt es jedenfalls an einem berechtigten Interesse der Klägerin an einer Geheimhaltung der Besetzung ihrer Redaktion."
So liegt der Fall auch bei der Euroweb, der Webstyle, der Internet Online Media und den anderen Firmen des "Konzerns"!

Die Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH werden, wie wir inzwischen sehr genau wissen, vor Gerichtsverfahren intensiv darauf vorbereitet, was diese als Zeuge zu sagen haben und was nicht. Hierbei wird als Druckmittel auch die Unterlassungserklärung verwendet und den Mitarbeitern im Falle einer falschen Aussage die Klage auf die Zahlung der Vertragsstrafe angedroht.

Ich zitiere aus der Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters einer der "selbständigen Vertriebsorganisationen" der Euroweb (soweit zu der wettbewerbswidrigen Werbelüge "32 Standorte" aus denen auch schnell mal 40 werden) über den Verlauf eines solchen Gespräches:
"Man hat mich an die Unterlassungserklärung erinnert. Falls ich was falsches aussage werde man mich verklagen. Mit der Klage auf die Zahlung der 6000 Euro würden nochmal über 10.000 Euro Verfahrenskosten zukommen. Danach, so wurde mir gesagt, wäre ich pleite. Man kenne ja meine finanzielle Situation. Die würden das mit dem Insolvenzverfahren auch auf den Webseiten  die Kanzlei Berger veröffentlichen und ich würde deshalb nie wieder eine Arbeit finden."
Eine solche, wohl systematisch verwendete - und, wie ich zeige lächerlich leere Drohung macht klar warum so viele ehemalige Mitarbeiter der Euroweb vor Gericht angeben, sich nicht mehr an den Verlauf der Vertragsverhandlungen erinnern können. Die haben danach schlicht Angst!

Das vom Landesarbeitsgericht und von der Vorinstanz immer wieder aufgeführte berechtigte Interesse kann insbesondere dann nicht geltend gemacht werden, wenn wie von der Euroweb - im Hinblick auf deren vom Gesetzgeber deutlich verpöntes Geschäftsgebaren (systematische arglistige Täuschung, systematische Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, systematischer Prozessbetrug) und auch auf kriminelle Handlungen (Prozessbetrug) - beabsichtigt ist, dass deren rechtswidriges Handeln den Gerichten und der Öffentlichkeit nicht bekannt oder nicht beweisbar wird. Hier fehlt es an jeder Berechtigung. Eine solche Klage der Euroweb wäre dann definitiv ein Verstoß gegen das Schikaneverbot aus § 138 BGB, denn eine solche Forderung wäre bloße Rache für das Aufdecken widerrechtlichen Verhaltens und damit geradezu die Mustervoraussetzung für die Anwendung des  § 138 BGB. Eine auf der Unterlassungserklärung basierende Klage würde von den Gerichten ergo mit sehr deutlichen Worten als unzulässig zurück gewiesen werden.

Die Forderung nach der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung, wie von der Euroweb vorgenommen fällt aber - insbesondere hinsichtlich der evidenten Ausnutzung einer Zwangslage (Arbeitsvertrag!) und wegen des auffälligen  Mißverhältnisses zur Leistung (hier das eklatant präkere Gehalt von 1000 € brutto) unter die Prämissen § 138 BGB:

Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Auch die Unterlassung selbst ist ein Vermögensvorteil. Die Unterlassungserklärung ist damit von Anfang an nichtig. Nicht zuletzt ist es so, dass die "guten Sitten" geradezu übermäßig offensichtlich etwas sind, was weder Christoph Preuß, noch den Daniel Fratzscher noch deren Rechtsanwälte Philipp Karl Berger (Niederkrüchten) oder Andreas Buchholz (Bochum) besonders interessiert.

"Rechtsanwälte"

Die Herren Philipp Berger (Niederkrüchten) und Andreas Buchholz(Bochum), beide jetzt "Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR", Düsseldorf, dürften, als Hausanwälte der Gauner von der Euroweb, bei der Ausarbeitung der zu weit gehenden, sittenwidrig erlangten und deshalb nichtigen Unterlassungserklärung federführend beteiligt gewesen sein.

Das lässt mindestens einen von zwei Schlüssen zu:
  1. Entweder sind diese weitgehend ahnungslos.
  2. Und/oder die handelten auch hier vorsätzlich.
Man muss sich die Hosen schon mit zwei Beißzangen anziehen und, als Richter, das Recht beugen bis es bricht um nicht zu glauben, das diese beiden nur noch nach deren eigener und offenbar "sehr speziellen" Ansicht als "ehrlich und rechtstreu" gelten könnenden Juristen Philipp Berger und Andreas Buchholz nicht wussten, dass die Unterzeichnung zusammen mit dem Arbeitsvertrag gefordert wird.

Deren Verhalten "widerwärtig" zu nennen ist hier die gebotene Höflichkeitsform. Die Herren beschädigen das Ansehen der "Organe der Rechtspflege" also das der Anwaltschaft. Es gab historische Zeiten (ich spreche vom Wilhelminischen Kaiserreich und früher), da hätten sich die Herren Philipp Berger (Niederkrüchten) und Andreas Buchholz(Bochum) zum Zwecke des Anbahnen eines Ehrenduells Ohrfeigen von Kollegen eingefangen. Begleitet von den Worten:

"Mein Herr! Sie sind eine Schande für den Berufsstand!"

14.01.2014

Vermögensverfall / Insolvenz der Berger Law LLP? ("Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz)

Vorab: Mein Dank gilt dem Autor dieser Kommentare.

Die Veröffentlichungen im englischen Handelsregister hinsichtlich der "Berger Law LLP" lassen dunkel erahnen, warum im Spätsommer 2013 die Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" zusammenbrach und warum die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger (Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Bochum) jetzt unter der neuen Kanzlei "Buchholz und Kollegen GbR" (Düsseldorf) weiter machen. Aber auch, warum der Philipp Berger auf der zunächst erstellten Webseite der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" nicht als "Partner" genannt wurde.

Zunächst einmal ein wenig Firmengeschichte:

Die "Berger Law LLP" wurde als "Berger Law Düsseldorf LLP" gegründet und im Zuge der "Zusammenlegung" der Düsseldorfer und Kölner Kanzleien (unter erheblicher Verkleinerung!) in die vormaligen Geschäftsräume in der Werdener Str. 6 (Düsseldorf) umbenannt. Die erste Adresse war die am Barbarossaplatz 5 - eine teure Lage. In der zweiten Hälfte des Jahres 2013 geschah aufregendes. Die Kanzlei gab formell Mandante auf und zog in ein virtuelles Büro. Das ganze wurde von juristischen Handlungen flankiert. Insgesamt kennt man das von Pleitiers der "Limited-Klasse":
Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen: PR 2109
Bekannt gemacht am: 23.09.2013 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

20.09.2013

BERGER LAW LLP, Frankfurt am Main (Tower 185, 60185 Frankfurt am Main). Limited Liability Partnership (LLP)
Partnerschaftsgesellschaft nach englischem Recht. Sitz verlegt, nun: Zweigniederlassung der BERGER LAW LLP mit dem Sitz in Sheffield/Großbritannien/Großbritannien (Companies House Cardiff, Nr. 365507). Gegenstand: Die gemeinschaftliche Ausübung des Berufes des Rechtsanwalts. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Berger, Philipp Karl, Rechtsanwalt, Niederkrüchten, *29.04.1971; Buchholz, Andreas, Rechtsanwalt, Bochum, *21.09.1979. Der Sitz wurde von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Essen PR 2590) nach Frankfurt am Main verlegt.
Auf der Webseite wurde der Umzug schon am 2.8.2013 bekannt gegeben. Die nächste Veröffentlichung des "Partnerschaftsregisters" lautet dann wie folgt:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen: PR 2109
Bekannt gemacht am: 06.01.2014 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Löschungen

23.12.2013

BERGER LAW LLP, Frankfurt am Main (Tower 185, 60185 Frankfurt am Main.
Die Zweigniederlassung der Partnerschaftsgesellschaft nach englischem Recht ist aufgehoben worden.

Soso. Das war aber ein kurzer Umzug. Und dann auch noch in ein virtuelles Büro. Dem englischen Handelregister gab übrigens just der "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz dieselbe nicht ladungsfähige Adresse im Tower 185 an - was rechtswidrig sein dürfte. In dem virtuellen Büro hat er sich vermutlich niemals aufgehalten.

Das englische Handelsregister vermeldet für die Berger LLP nacheinander folgende Daten hinsichtlich der "Partner":

PersonEintrittAustritt
Mr Amin Fahmy Abdel Halim El Gendi14-06-201131-03-2012
Mr Andreas Buchholz14-06-201130-09-2013
Mr Philipp Karl Berger14-06-201130-11-2013

...und am 1.12.2013 den Eintritt des Veselin Grozdev, welcher wohl der Bruder, auf jeden Fall ein Verwandter des von der Euroweb bekannten Georgi Grozdev ist.

Dabei fällt schon auf, dass dieser Veselin Grozdev aus Plovdiv nirgendwo angibt, ein Rechtsanwalt zu sein. Der neue, einzige Geschäftsführer wurde dem AG Frankfurt wohl nicht gemeldet, jedenfalls ist bei handelsregisterbekanntmachungen.de dazu nichts öffentlich gemacht. Also das sieht so aus, als sei ein Nichtanwalt "Director" einer Firma, welche die "gemeinschaftliche Ausübung des Berufes des Rechtsanwalts" zum Gegenstand hat. Demnach waren die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger (Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Bochum) also weisungsabhängige Angestellte? Ich bin gespannt, wer wann und unter welchen Behauptungen bzw. Versicherungen an Eides statt hinsichtlich seiner Funktion den Antrag auf Löschung beim AG Frankfurt unterschrieben hatte. Da kann nämlich "strafrechtlich relevantes" passiert sein.

Der ansonsten unbescholtene Veselin Grozdev ist ganz offensichtlich ein so genannter Strohmann. Hier muss man sich fragen, wieso dieser höchst ausländische und ganz schlecht verklagbare Strohmann - der mehr als nur offensichtlich den auch sonst aufregend engen Beziehungen der Kanzlei zur Euroweb entsprungen ist - den Posten einnahm. Die Gründung einer LLP in England ist sehr billig (ab 20 Pfund), der Firmenname ist "im Arsch", der faktisch einzige Kunde geht zur "Buchholz und Kollegen". Was ist mit mit Vermögen?

Antwort gibt das englische Handelsregister. Genauer die von der Berger Law LLP eingereichten und dort veröffentlichten Statusberichte - Hier die Bilanz:

Währung: Britische Pfund2012-12-312012-06-30
Tangible Assets
Physical assets owned by the company which can be seen or touched such as land, machinery etc. plus Investments and debtors due after 1 year.
91,503 35,814
Intangible Assets
Relates to assets that have a value but have no physical existence such as Trade Marks, Patents, Goodwill, Research & Development etc.
0 0
Total Fixed Assets
The total of Tangible and Intangible Assets.
91,503 35,814
Stock
Goods on hand as yet to be sold and work in progress (goods not considered to be a final product).
0 0
Trade Debtors
Amounts owing from customers to the company for goods and services supplied on credit.
87,016 351,770
Cash
Cash includes cash in hand and cash at bank.
0 20,490
Other Debtors
Amounts owing from group companies or any other debtors not included in trade debtors.
40,897 67,446
Miscellaneous Current Assets
Any asset due within one year that isn not included in Debtors, Stocks and Cash such as short term investments.
951,154 463,654
Total Current Assets
The total of Stocks, Debtors, Cash and other assets due within one year.
1,079,068 903,360
Trade Creditors
The amount owing to suppliers for goods and services provided on credit.
0 0
Bank Loans And Overdrafts
Total amount of Bank loans and overdrafts.
21,622 18,683
Other Short Term Finance
Any finance to the company due within one year from any organisation other than banks.
0 0
Miscellaneous Current Liabilities
Any liability due within one year that is not included in Trade Creditors, Bank Loans and Overdrafts and Other Short Term Finance e.g. Accruals and deferred income
858,867 715,514
Total Current Liabilities
The total of Trade Creditors, Bank Loans & Overdrafts, Other Short Term Finance and Miscellaneous Current Liabilities.
880,489 734,197
Bank Loans and Overdrafts and LTL
The total of Total Long Term Liabilities and Bank Loans and Overdrafts.
21,622 18,683
Other Long Term Finance
Any finance to the company due after one year from any organisation other than banks.
0 0
Total Long Term Liabilities
The total of Other Long Term Finance, long term bank loans, Pension Liability, Provisions and any other non-current liabilities.
0 0

Die Berger Law LLP hatte demnach schon Ende 2012 nichts als Schulden auf der Bank!

"Bank Loans and Overdrafts" (also Verbindlichkeiten gegenüber der Bank und kurzfristige Schulden) in Höhe von 21.622 Pfund. Nach aktuellem Kurs rund 26.000 Euro. Dazu kommen weitere kurzfristige Verbindlichkeiten in der Höhe von 858.867 Pfund, das sind nach aktuellem Kurs rund 1 Mio Euro Schulden - meist unbezahlte Rechnungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gingen binnen 6 Monaten von 351.770 Pfund (€ 422.968,25) auf 87.016 Pfund (€104.628 ) zurück. Der gleichzeitige Rückgang des Kontoguthabens bzw. das gleichzeitige Ansteigen der kurzfristigen Schulden spricht eine deutliche Sprache hinsichtlich der Frage, ob die Berger Law LLP als solvent einzuschätzen ist. Würde man mich fragen, so würde ich bei den Daten jegliche Kreditwürdigkeit verneinen. 

"Tangible Assets"  (also Sachwerte): 91.503 Pfund (Tageskurs jetzt: 110.038,91 Euro). Die haben sich binnen 6 Monaten angeblich fast verdreifacht. Offenbar wurden da noch Büromöbel oder Computer "gefunden" und/oder anderer Kram neu bewertet - was man im Kontext des rot genullten Bankguthabens und des Anstiegs der Verbindlichkeiten bei einem gleichzeitigen Absinken der Forderungen als Anzeichen dafür betrachten kann, dass "durch äußerst kreative Buchführung eine Bilanz mit einer offensichtlichen Überschuldung verhindert" werden sollte.

Auch das Umlaufvermögen (Hier definiert als "Jeder Vermögenswert, der innerhalb eines Jahres fällig und nicht in Forderungen, Aktien und Bargeld sowie kurzfristige Anlagen enthalten ist") soll binnen 6 Monaten von 463.654 Pfund (€ 556.854) auf 951.154 Pfund (€ 1.142.348) gestiegen sein? Das ist höchst fragwürdig. Was für ein solches Umlaufvermögen, was für Waren hat denn eine Anwaltskanzlei? Die Buchführung in diesem Punkt ist nicht mehr als "kreativ", auch nicht mehr als "sportlich" zu bezeichnen. Das sieht schon nach der Wertung "strafrechtlich höchst bedenklich" aus!

Der bis 30.11.2013 noch im Board befindliche Partner Philipp Berger dürfte für einen erheblichen Teil der Schulden haften - oder gehaftet haben.

Das könnte erklären, warum der - bulgarische, also schlecht verklagbare -   Veselin Grozdev als "Firmenbestatter" ins Board eintrat. Womöglich werden wir demnächst sogar von einem Insolvenzverfahren der Berger Law LLP "überrascht", welches womöglich mangels Masse gar nicht erst eröffnet wird. Und wir haben jetzt eine gewisse Ahnung warum der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger zunächst nicht auf der Webseite der "Buchholz und Kollegen" benannt wurde. Dem drohte wohl schlicht der Entzug der Anwaltslizenz wegen Vermögensverfalls. Wie das abgewendet wurde weiß ich nicht. Ist das "klein Häuschen" in der Schubertstr. 2 jetzt verpfändet oder schon verkauft?

Was jetzt die Kanzlei "Buchholz und Kollegen" betrifft: Interessant ist, dass diese auch als "Buchholz & Kollegen LLP" (OC367013) weitermachen wollten. Und das sowohl Philipp Berger als auch Andreas Buchholz am 10.10.2013 - zumindest letzterer offensichtlich höchst eilig - das "Board" verließen. Wer verwaltet denn jetzt die in einem ganz anderen Sinne als üblich  "horrende" Summe von rund 2500 Euro (2205 Pfund), die dieses "Unternehmen" angeblich auf der Bank hatte?

Nun, ob die Mieten für die Kanzlei "Berger Law LLP" bezahlt wurden wird wohl der Eigentümer oder Verwalter des Geschäftsgebäudes Werdener Str. 6 in Düsseldorf wissen. Das Firmierungs-, Adress- und Umzugschaos im Spätsommer und Herbst 2013 spricht Bände - wie auch die aufgrund weiterer Umstände zu vermutende Tatsache, dass sich die Situation infolge des Drängens der Gläubiger just im Juli 2013 erheblich zugespitzt haben dürfte. Die Verwalter der virtuellen Büros im "Tower 185" sollen, wie man so hört, auf Grund tagtäglicher Übung mit derart "kreativen" Unternehmen auf Vorkasse bestehen.

Interessant ist, dass die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz  allzugerne und in dreckiger, gehässiger, ja geradezu "arschlochmäßiger" Schädigungsabsicht öffentlich über die finanzielle Situation derer Prozessgegner herzogen. Philipp Berger wird wohl nicht nur in seinen garstigen "Prozessberichten" sondern auch im Schlaf die Wörter "Prozesskostenhilfe" und "Sozialhilfe" röcheln. Daran, dass er Alpträume hat, zweifle ich nicht und ich denke, ich weiß auch sehr genau woher die kommen!

Ich warne jetzt davor, dass die "neue" Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen" womöglich finanziell ähnlich "erfolgreich" ist. Denn der tatsächliche Geschäftszweck der "neuen" Kanzlei ist allen Anzeichen nach genau derselbe wie früher:

Die Kanzlei "Buchholz und Kollegen" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz vertritt die Euroweb Internet GmbH auf die kriminelle Art.

In diesem Zusammenhang dürfte wieder von erheblichen Interesse sein, dass auch die Geschäfte der Euroweb - welche die Kanzlei praktisch ernährt(e) - erheblich wanken. Deren letzter Geschäftsbericht spricht Bände und die neuesten Erkenntnisse über deren notorisch kriminelles Handeln vor Gericht lassen für die wirtschaftliche Zukunft der Euroweb selbst aber auch für die wirtschaftliche Zukunft derer Hausanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz mancherlei Übles vermuten. Da müssten bei sachgemäßer Buchführung spätestens jetzt nämlich erhebliche Rückstellungen für Prozessrisiken und Schadensersatz gebucht werden. Die letzten Geschäftsberichte lassen aber vermuten, dass hinsichtlich der Aussichten die Situation erheblich geschönt wird. Schon der höchst angebliche "Rekordgewinn" der Euroweb im Geschäftsjahr 2010 war nichts als ein grenzwertiges "Rechenkunststück" mit dem sich das Unternehmen für die Aufnahme von Krediten "hübsch" machte.

Ein sprichwörtlicher Nachtrag aus dem Kochbuch für Schlosser:

"Rache schmeckt am besten wenn sie kalt ist."

Update: Dazu passt auch, dass ich die Strafanzeige wegen des Verdachtes der Falschbilanzierung, des Kreditbetruges, der Insolvenzverschleppung und "aller in Betracht kommenden Straftaten" schon verfasst und übermittelt habe.

07.01.2014

Euroweb - Versuch einer Chronologie der Lügen und des jahrelangen Prozessbetruges

Vorab:

Sollte also einer der hier genannten Herren es sich wagen gegen diesen Bericht vorzugehen, so empfehle ich dem Gericht sehr eindringlich, den Antrag nicht zu Gunsten Krimineller einfach durchzuwinken, sondern sich mal Gedanken darüber zu machen, ob es nicht Rechtsmissbrauch ist und ob es ein Recht darauf gibt, ungestört weitere Straftaten zu begehen und Warnungen vor eigenen Straftaten - hier Betrug - zu unterdrücken. Ich jedenfalls habe mit diesem Typ von kriminellen Klägern - und durchwinkenden Richtern - leider schon oft zu tun gehabt, ich saß deshalb sogar schon nachweislich unschuldig (Gerichtsbeschluss!) in Haft. So etwas darf in einem Rechtsstaat nicht passieren. Alles, was die Richter zur Beurteilung brauchen ist entweder verlinkt oder eine hier genannte Gerichtsakte und der stets einzusetzende Verstand.

Wobei ein mäßiger übrigens schon genügt.

Den, schon bei halbwegs vernünftigem Nachdenken über einen möglichen, mit einem juristischen Amoklauf verbundenen Verfügungsantrages der Düsseldorfer Herren Preuß, Fratzscher, Berger und/oder Buchholz unzweifelhaft zu erlassenden Ablehnungsbeschluss möge mir das Gericht zur Einleitung weiterer strafrechtlicher Maßnahmen dann ebenfalls übersenden.

Weil Gerichte das Brett gerne an der dünnsten Stelle bohren: Über die Mehrzahl der hier genannten Sachverhalte berichte ich seit Monaten, teilweise schon seit dem Jahr 2012 und auch unter Vorwerfen des Betruges - was zumindest der Herr Berger, der Herr Buchholz, der Herr Preuß und der Herr Fratzscher sehr genau wissen, denn dieser Blog wird nahezu täglich von der Kanzlei und der Euroweb gelesen. Zudem finden sich Beweise für die Kenntnisnahme in Gerichtsakten - und nicht zuletzt auf der Webseite der Kanzlei - da sogar ein Link in einem erkennbar rechtswidrigen Bericht der Anstaltskanzlei, in welchem übrigens nicht einmal die eigene Adresse stimmt! Darüber hinaus unterhält die Kanzlei einen Blog in welchem ich - wohl im Auftrag der Euroweb - verleumdet und beleidigt werde.  Mit einer EV dürfte es also "Essig" sein. Es fehlt am Grund und an der Eilbedürftigkeit.

Lieber wäre mir jedoch, wenn das Gericht das Brett an der einzig richtigen Stelle bohrt und einen Verfügungsantrag nach dem Motto "Was denn? Stimmt doch alles!" ablehnt.

Euroweb - Versuch einer Chronologie der Lügen und des jahrelangen Prozessbetruges


Nach außen hin stellt sich die Euroweb, die den Referenzkunden auf höchst unseriöse Weise (OLG FFM) stets lügend kostenlos erstellte Webauftritte und ebenso dreist unwahr weitere enorme Preisvorteile verspricht, in ekelhaft-verlogener Weise als "kulant" dar. Doch spätestens nachdem erstmals am 4. März 2010 der Bundesgerichtshof in der Sache III ZR 79/09 höchst richterlich fest stellte, dass der sogenannte "Internet System Vertrag" insgesamt als Werkvertrag einzustufen sei und deshalb nach §649 BGB auch kündbar sei, fing die Euroweb nebst deren durch Amin El Gendi gleich mit gegründete Anwaltskamerilla (heute: "Buchholz und Kollegen", Düsseldorf) an die Gerichte zu belügen. Denn sie trug in einer Vielzahl von Fällen im Kern wie folgt vor:
  • Die Leistung "Webdesign" werde ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erbracht.
  • Hierbei sei trotz der Nichterfüllung des Vertrages wegen der Kündigung nichts erspart worden, weil die Mitarbeiter nicht hätten anderweitig beschäftigt werden können.
  • Die abzurechnenden Kosten hierfür betragen rund 2000 bis 3000 Euro.
Da fragt man sich schon, wieso die Richter die Euroweb nicht aus dem Saal schmeißen - denn es ist doch sehr sittenwidrig, wenn zum Bewerben des Vertrages lieblich säuselnd eine kostenlose Webseitenerstellung versprochen wird - deren Kosten sich dann aber in der Kalkulation wieder finden. Was, bitte, ist mit "Treu und Glaube"? 

Das mag gerade noch eine Rechtsfrage sein bei der man die Richter fragen muss, wie die es eigentlich mit dem Gesetz halten.

Doch bei beiden ersten Vorträgen handelte es sich um ganz bewusst vorgetragene Lügen. Zum ersten wurde die Leistung "Webdesign" auch vom Lehrlingen (Beweis: Jahresbericht 2008, Seite 3 unter 3. "Risiken der zukünftigen Entwicklung") und von Freiberuflern erbracht. Zum zweiten gab es damals schon einen erheblichen Auftragsvorlauf. Und zum Dritten wollte die Euroweb gemeinsam mit den Anwälten immer abkassieren, was nach § 649, Satz 2 BGB durch Lügen abzukassieren geht - und deswegen reden wir über viele Fälle des gemeinschaftlichen, durch eine Bande aus Eigentümern, "Zeugen" und Anwälten begangenen Prozessbetruges.

Beweis: Jahresberichte der Euroweb.

Im Jahresbericht für das Jahr 2009 findet sich folgender Satz:
"Außerdem erhöhte sich unser Personalaufwand um TEUR 1.152, da wir unser Personal insbesondere für die Erstellung der Web-Seiten aufgestockt haben."
Dies spricht gegen die Darstellung, dass bei im Jahre 2009 abgeschlossenen und sofort gekündigten Verträgen hinsichtlich der der Leistung der Webdesigner nichts erspart worden sei, denn dem Unternehmen ist sehr wohl zuzumuten, die Erhöhung des Personals nur in dem Maße vorzunehmen, wie auch tatsächlich Aufträge zu erfüllen sind. Das bedeutet, kein Personal einzustellen, obwohl es vorhersehbar unbeschäftigt bleibt. Und da die Euroweb Internet GmbH ja ein gewinnorientiertes Unternehmen ist, ist es auch glaubhaft, dass diese so handelte.

In der im Jahresbericht für das Jahr 2009 enthaltenen Bilanz ist der Bestand an unfertigen Leistungen unter "B) Umlaufvermögen" wie folgt beziffert: am 31.12.2008: € 616.298,52, am 31.12.2009: € 383.328,63.

Damit ist der Beweis, dass die Behauptung, eine anderweitige Beschäftigung der "Webdesigner" sei bei Vertragsabschlüssen im Jahr 2008 und 2009 trotz sofortiger Kündigung nicht möglich gewesen sei, eine Lüge ist, erbracht. Die Erkenntnis, dass sich hieraus ein Widerspruch zum Vortrag ergibt, ist allerdings neu. Zudem dürften viele Gegner keine Einsicht in den Jahresbericht genommen haben. Hier ist, soweit die Gerichte der Euroweb eine Zahlung zuerkannt haben, eine Strafanzeige wegen Betruges und Rückforderung wegen der Straftat möglich

Zugleich enthält die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2009 nur den Betrag von € 3.175.350,00 für Personalkosten aber von € 13.167.289,37 für sonstige Leistungen - was für einen hohen Anteil der Fremdvergabe von Leistungen betrifft. Zudem waren auch die Nebenkosten extrem niedrig (€ 553.258,51). Zusammen mit den anderen Erkenntnissen über die Beschäftigung von Freiberuflern - gewonnen u.a. aus den Webseiten derselben - führte das dann zum Urteil des LG Meiningen, vom 21.03.2012 - Az. 2 O 744/11.

Danach konnte die Euroweb, vertreten von den Kanzleien der Herren Buchholz und Berger auch diese offensichtliche Lüge, dass hinsichtlich der Erstellung von Webseiten ausschließlich fest angestellte Webdesigner beschäftigt würden, nicht mehr aufrecht erhalten. Seit dem legt die Euroweb Abrechnungen vor, in denen diese einen, übrigens unglaubwürdig kleinen, Anteil "erspart", weil Freiberufler natürlich nur auftragsbezogen bezahlt werden. Die Euroweb trägt seit dem also wie folgt vor:
  • Die Leistung "Webdesign" werde ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erbracht, nur ein geringer Anteil sei für die Arbeit von Freiberuflern abzusetzen.
  • Hinsichtlich der fest angestellten Webdesigner sei trotz der Nichterfüllung des Vertrages wegen der Kündigung nichts erspart worden, weil die Mitarbeiter nicht hätten anderweitig beschäftigt werden können.
In der im Jahresbericht für das Jahr 2010 enthaltenen Bilanz ist der Bestand an "Vorräten" unter "B) Umlaufvermögen" wie folgt beziffert: am 31.12.2009: € 383.328,63 (was dem an "unfertigen Leistungen" in der Bilanz 2009 entspricht und am 31.12.2010 von € 407.073,45. Das können nur "unfertige Leistungen", also ebenfalls unfertige Webseiten sein. Der Vortrag, dass hinsichtlich der fest angestellten Webdesigner trotz der sofortigen Kündigung des Vertrages nichts erspart worden sei, ist also auch in allen Fällen mit einem Vertragsabschluss oder Kündigung im Jahre 2010 vorsätzlich unwahr.

Nichts anderes gilt für den Jahresbericht und die Euroweb-Klagen im Jahr 2011 und es ist ersichtlich, dass auch im Jahr 2012 und 2013 die Kunden Monate lang auf die Fertigstellung der Webseiten oder Änderungen warteten. Darunter erweislich Andreas Buchholz und Philipp Berger selbst - für deren Webseite 4 Monate lang gebraucht wurde, obwohl die "Webdesigner" der Euroweb pro Website nur 1/2 Woche haben. Die beiden Herren wussten und wissen also sehr genau, dass die Euroweb voll ausgelastet war und ist - haben aber am Belügen der Gerichte teilgenommen - wahrscheinlich sogar die Weise des systematisch-kriminellen Vorgehen selbst entwickelt. Dafür gibt es Anhaltspunkte.

Die "Provisionslüge": Mindestens in der Sache 7 O 311/10 des LG Düsseldorf trugen die professionellen Lügner aus der Kanzlei der Herren Berger und Buchholz dem Gericht allen Ernstes  vor, dass an den Vertriebskosten von 1980 Euro nichts zu ersparen sei - weil der Vertrag mit den Außendiensten keine Rückzahlung vorsehe. Das ist jedoch erweislich unwahr (ich habe genug solche Verträge um das zu beweisen) und der Witz dürfte sein, dass die Kanzlei der Herren Berger und Buchholz auch die Provionsvereinbarungen mit den Treppenterriern entworfen haben - die Wahrheit also kannten. Wozu hatte denn Amin El Gendi  sonst die Kanzlei gleich zusammen mit der Euroweb gegründet? So richtig stolz scheint er aber nicht mehr darauf zu sein. Woher ich das weiß? Wenn ich wöllte, dass Christoph Preuß und Philipp Berger einen "Herzkasper" bekommen, dann würde ich es verraten. Die sollen mir aber nicht so billig davonkommen...

Euroweb-Sport - "dreister, dümmer, verlogener": Auch der Sache 22 O 420/11 des LG Berlin trugen die Kanzlei der wohl immer auf diese ganz besondere Weise "ehrlichen" Herren Buchholz und Berger namens der Webstyle des Daniel Fratzscher das Märchen vor, die Webseiten dieser Euroweb-Tochter würden durch fest angestellte Mitarbeiter der Webstyle erstellt (und es sei trotz sofortiger Kündigung nichts erspart worden). Die Gesichter auf der Lügnerbank wurden auf einmal sehr lang als der gegnerische Anwalt deren Jahresbericht aus der Tasche zog und fragte wie dieses denn bei 0 (Null) Mitarbeitern sein könne? Diese Lüge wurde in späteren Verfahren an den erbrachten Beweis angepasst - blieb aber eine, wie ich sehr schön zeigen kann:

Einer der vielen Edelsteine in der Krone der von der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger namens der Euroweb oder deren Töchtern den Gerichten aufgetischten Münchhausiaden war es nämlich als darauf hin den Gerichten in Berlin und Düsseldorf wechselseitig - und jeweils vorsätzlich unwahr - vorgemacht wurde, die Euroweb Design GmbH arbeite ausschließlich für die Euroweb (LG Düsseldorf) und die selbe Euroweb Design GmbH arbeite ebenso ausschließlich für die Webstyle GmbH (LG Berlin, zuletzt OLG Berlin, Az. 23 U 229/11). Dafür wurde angeblich (ich habe die Akten nicht selbst gesehen) jeweils Daniel Fratzscher als Zeuge angeboten - der ist Mitgründer und Anteilseigner der Euroweb, sowie auch Geschäftsführer der Berliner Webstyle GmbH und der ebenfalls formell in Berlin lokalisierten Euroweb Design GmbH. Beide sind Töchter der Euroweb.

Eine weitere Lüge ist auffällig und wurde auch nach Widerlegung erneut getätigt:

Ein im Urteil 2 O 520/11 des LG Bautzen ("Arglistige Täuschung") auf Seite 4  erwähnter Schriftsatz vom 6.2.2012 stammt von der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger. Zu erst wurde namens der Euroweb dem Gericht die ziemlich dreiste Lüge aufgetischt, dass eine kostenlose Erstellung der Webseiten nicht versprochen worden sei. Nach dem Beweis des Gegenteils aus der, den Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger bereits längst bekannten Schulungsunterlage für die Treppenterrier der Euroweb nahm die Kanzlei für die Euroweb diese Lüge zurück. Doch mindestens im Verfahren 8 O 65/12 des LG Mönchengladbach behauptet der damalige Kanzleiboss Philipp Berger mit Schriftsatz vom 2.9.2012 - also in perfekter Kenntnis der Tatsachen schon wieder unwahr, dass die Euroweb keine kostenlose Erstellung der Webseiten verspreche. Das Philipp Berger vorsätzlich lügt und also vorsätzlich am Betrug teil nimmt steht auch hierdurch fest.

Bildschirmfoto: Die Euroweb antwortet nicht mehr.

Auch in den Jahren 2012 und 2013 trug die Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger den Gerichten dreist die selben, unveränderten Lügenmärchen vor und zwar mit wechselndem Erfolg. In einigen, offenbar der Minderzahl der Fälle gelang es den Herren den Betrug zu vollenden.

Eines der wesentlichen Indizien für die bewusste Teilnahme der "Rechtsanwälte" der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger ist die Tatsache, dass Philipp Berger am 10. Mai 2012 im Café "Luise" einen Euroweb-Drücker darüber aufklärte, was dieser als Zeuge der Euroweb vor dem OLG Düsseldorf auszusagen habe und was nicht. Strafbar als (versuchter) Prozessbetrug und darüber hinaus als Anstiftung zur Falschaussage. Die Haupttat ist aber unzweifelhaft der versuchte Prozessbetrug. Das Aktenzeichen der StA Düsseldorf ist 20 Js 1328/12. Die Strafanzeige gegen den Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten erstattete nicht irgendwer, sondern der Präsident des OLG - der sich zuvor sehr genau anhörte, was die beiden Zeuginnen - Richterinnen am LG Düsseldorf - dazu zu sagen haben.

Auch die Akte I-20 U 66/13 des OLG Düsseldorf gibt einen gemeinsamen Betrugsversuch her. Mit Hilfe eines offensichtlich falschen "Gutachtens" eines Psychologen Dr. Nau aus Köln versucht die Euroweb (vergebens) ein Verfahren nicht zu verlieren. Es geht in diesem Verfahren um deren öffentliche Lügen über ein eigenes Rechenzentrum. Hieran ist der Philipp Berger - neben dem Dr. Frieder Nau - erweislich tatbeteiligt, denn der hat den Dr. Frieder Nau (der aus offenkundigen finanziellen Interessen seine Pflichten als Gutachter geradezu mit Füßen trat ) mit erweislich ihm exklusiv bekannten Material versorgt - auf das der Herr Nervenarzt Dr. Frieder Nau sich beim Lügen bezog.

Dieser Verfahrensstrang ist die Fortsetzung der Sache 34 O 32/12 des LG Düsseldorf, in dem Philipp Berger aber noch weitere, geradezu leckere Lügen auftischte und er kann auch hier nicht mit Demenz argumentieren ohne den Beruf zu verlieren - so bleibt nur die vorsätzliche Lüge. In den Sachen:
  • LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 12 O 4008/11 
  • LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 11 O 4177/11 
  • LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb, 34 O 32/11
trägt er vor und begründet, ein gewisser Herr Reinholz sei KEIN Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH. In den Sachen
  • LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 214/10
  • LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 249/10
  • LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 308/10
  • LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 47/11
trägt er aber munter, über Kreuz und sogar zeitgleich vor und begründet, der Herr Reinholz sei Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH. Da stellen sich hinsichtlich der gegensätzlichen Behauptungen die dem umgekehrten Rubrum folgen automatisch Fragen die viel mit Alkohol und Drogen zu tun haben - wenn der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger nicht gelogen haben will und dann auch noch behauptet, weder dement noch verwirrt zu sein. Manche seiner Schriftsätze lassen ohnehin erahnen, dass es mit gewissen Tätigkeiten der Anwälte wie dem "Versachlichen und Sortieren des Prozessstoffes" auf Grund der in den Schriftsätzen nachlesbaren "geistigen Diskontinuitäten" bei ihm nicht mehr weit her sein kann. Fest steht, er hat auch hier zusammen mit der Euroweb gelogen - und der sonst das Gesetz auch mal ungewöhnlich krass interpretierende Kölner Richter Kress hat jetzt ein Problem am Backen, dass er wohl lieber verjähren lassen wird - und ganz gewiss alles andere außer Erinnerungen an einen "ehrlichen" Anwalt Philipp Berger.

Auch in Abmahnungen wurde vom Herrn Philipp Karl Berger gelogen, was das Zeug hielt. Teilweise war es schon lächerlich, was der Herr Philipp Berger für die Euroweb an Lügen, Verleumdungen, Herabwürdigungen, Schabernack und Unsinn vorbrachte. Sogar einen Schnellkurs im Medienrecht musste ich ihm, dem "Ansprechpartner im Medienrecht" verpassen, weil er in Abmahnungen - in eigener Sache und für die Euroweb - außer den Lügen auch ziemlich dummes Zeug schrieb.

Einer der weiteren in den Gerichtsaktenakten zu findenden Beweise für die vorsätzlichen Lügen ist dann das häufige Aufbieten des "Zeugen" Daniel Fratzscher - vor allem für die Vollauslastung - was wohl kaum geschieht, wenn man sich der, hier zwingend falschen Aussage nicht sicher ist. Daniel Fratzscher ist und war am Erfolg des Betruges auch selbst interessiert, er bereichert(e) sich erweislich mit.

Das Vortragen von Lügen vor den Gerichten ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH immer dann als Prozessbetrug strafbar, wenn es auf einen ungerechtfertigten Vermögenszuwachs für den Vortragenden selbst oder, im Falle von Zeugen oder Gutachtern, durch die Täuschung des Gerichts für begünstigte Dritte gerichtet ist. Der BGH folgt damit der klaren Intention des § 263 StGB.

Dem Daniel Fratzscher wird dessen Bruder Marcel Fratzscher - Präsident der Lobbyvereinigung "DIW" gerade nach dieser Veröffentlichung nicht (mehr) helfen können. Mein Glaube an die Unabhängigkeit der Gerichte - und vor allem der Staatsanwaltschaften ist sehr begrenzt. Ich mache also einen jeden, der sich zugunsten der Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz verwendet, um Richter oder Staatsanwälte zu beeinflussen und eine Strafe zu vereiteln, schon jetzt darauf aufmerksam, dass ein Eintreten seine eigene Reputation und damit seine eigene berufliche Zukunft in Politik und öffentlichen Ämtern dadurch Schaden nehmen können - und, dafür werde ich zu sorgen wissen, erheblichen Schaden nehmen werden. Politiker, die kriminelles Handeln decken, sind so ziemlich das widerwärtigste, was es gibt - und genau solche gibt es wie wir aus den Fällen von diversen "brutalst möglichen Aufklärungen" wissen, die aus Schweigen bestanden. Man muss weder den Bundesfresssack noch den hässlichsten aller Hessen nennen um zu wissen was ich meine.

Laut Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ist Christoph Preuß, Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, bereits "wegen einer Vielzahl von Straftaten" vor dem AG Leipzig angeklagt:
  1. Anklage gegen Christoph Preuß vom 29.07.2010 - 201 Ls  701 Js 56394/09,
  2. Anklage gegen Christoph Preuß vom 21.06.2011 - 201 Ds 701 Js 18380/11,
  3. Anklage gegen Christoph Preuß vom 23.02.2011 - 201 Ds 701 Js 46947/10,
  4. Anklage gegen Christoph Preuß vom 07.02.2011 - 201 Ds 701 Js 50960/10,
  5. Anklage gegen Christoph Preuß vom 30.11.2011 - 226 Ds 701 Js 57398/11,
  6. Anklage gegen Christoph Preuß m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 802 Js 44607/10 und
  7. Anklage gegen Christoph Preuß m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 701 Js 63814/10
Ich sehe hier aber keine Möglichkeit, dass er sich durch die Strafe bessert. Denn die mit der Anklage verbundene Androhung hat ihn keinen Deut geändert - er macht einfach weiter.

Unter den den hier aufgezählten Umständen sehe ich keine andere Möglichkeit als im Rahmen einer Äußerung meiner Meinung und der Warnung vor weiteren Straftaten die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz in einer anderen Kategorie als "verlogene Kriminelle, welche die Gerichte zum Betrug missbrauchen" einzuordnen. Immerhin reden wir hier von offensichtlichen Straftaten, die über Jahre begangen wurden. Wir reden von einer Vielzahl von Versuchen und Erfolgen, über eine Vielzahl von Geschädigten allein aus den Verfahren vor den Düsseldorfer Gerichten - welche die Staatsanwaltschaft Düsseldorf jetzt auch von Gesetzes wegen zu ermitteln hat. Wir reden hier schon wegen der bekannten Zahl von mindestens 2000 Verfahren allein vor Düsseldorfer Gerichten und hinsichtlich des Einzelschadens von mindestens € 2000 über eine Schadensumme, welche, wenn die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz in jedem Einzelfall Erfolg gehabt hätten, die Millionensumme locker überschreitet. Und wir reden davon, dass es sich um eine Bande handelt, welche den Betrug nicht nur über Jahre beging, sondern sich genau dazu auch verabredet hat. Wir reden auch davon, dass selbst nach dem Beweis der prozessualen Lüge nicht etwa von dieser gelassen wurde, sondern dass diese Lüge mehrfach sehr fein an den Stand der Beweise der gegnerischen Anwälte angepasst wurde, wie sich an der Sache des LG München 12 O 9629/10 (der Euroweb-Tochter Euroweb Marketing GmbH, seit dem "Internet Online Media GmbH") sehr deutlich zeigte. Noch deutlicher kann eine Betrugsabsicht gar nicht sein! Die StA München hat das auch so gesehen, faselte aber wirres Zeug vom strafbefreienden Tatrücktritt.

Und vor allem reden wir davon, dass mindestens die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz - so man diese nicht aufhält - allesamt und gemeinsam auch weiterhin in der erkannten, zweifelsfrei kriminellen Weise Gerichte belügen und kleine Unternehmer betrügen werden. Kleine Unternehmer, welche sich auf Grund des erheblichen Aufwandes, der notwendig ist um diese mit hoher krimineller Intelligenz durchdachten Lügen zu widerlegen, schlecht wehren können. Die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz missbrauchen in einem geradezu industriellem Maßstab ihr berufliches Wissen zum Begehen zahlreicher, auffällig  gleichförmiger Straftaten - das steht schon mal fest.

Wir reden aber auch davon, dass die Rechtsanwaltsschaft und besonders sogar der Rechtsstaat selbst durch das kriminelle Handeln der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz einen erheblichen Schaden im Ansehen erlitten hat. Was passiert denn mit dem Ansehen des Rechtsstaates, wenn die Gerichte sich erst belügen lassen und dann falsche Urteile ergehen?

Fazit:

Früher oder später wird eine große Strafkammer an einem Landgericht ein Urteil über Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz fällen müssen und alles außer einem Schuldspruch wäre ein Schlag ins Gesicht der anständig und gerecht denkenden Bevölkerung. Ebenso unangebracht ist im Hinblick auf das Ausmaß, die Dauer, die Verabredung und die Dreistigkeit des Prozessbetruges - letzteres ist nicht weniger als der Missbrauch der Staatsgewalt für kriminelle Zwecke - jedes Strafmaß unterhalb von 6 Jahren Haft. Der Gewinn aus den unzweifelhaft vorliegenden Straftaten sollte abgeschöpft werden. Auch sollten die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nie wieder als "Rechtsanwälte" tätig sein dürfen!

Weiterführend:

Bei Abdruck oder Vervielfältigung - oder auch nur um Druck auszuüben - bitte Belegexemplar an:

Minister Thomas Kutschaty
Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40,
40212 Düsseldorf

Fax: +49 211 8792-569
Email: poststelle@jm.nrw.de

06.01.2014

Die Euroweb wurde nach Prozessbetrug abgemahnt

Ich habe soeben die Euroweb Internet GmbH abgemahnt. Hintergrund ist, dass diese sich einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, in dem diese notorisch Prozessbetrug begeht.

Bildschirmfoto: Einen ordentlichen Nachweis des Faxversandes kann ich natürlich auch liefern - auch an die Kanzlei Berger, pardon: Der Andreas Buchholz ist ja jetzt Namensgeber.

Prozessbetrug ist strafbar, strafbare Handlungen sind auch stets unlauter im Sinne des § 3 UWG.

Das Gute an der Abmahnung ist, seit heute, dem 06.01.2013 um 12:00 bzw. 12:03 Uhr wissen
  1. die Euroweb-Geschäftsführer sowie
  2. die Damen und Herren der Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen"
ultimativ darüber Bescheid, dass der gerichtliche Vortrag, wonach die
"Euroweb auch nicht vollausgelastet war, sodass kein Raum für die Annahme von Ersparnissen durch anderweitigen Erwerb bestand."
nichts anderes als eine glatte Lüge ist, die unzweifelhaft in der Absicht des Prozessbetruges erfolgte. Das hat, bei weiteren (späteren) gleichartigen Handlungen, erhebliche Folgen hinsichtlich der strafrechtlichen Bewertung, die sich spätestens dann auch negativ gegen die dann unzweifelhaft in krimineller Absicht unwahr vortragenden angestellten "Rechtsanwälte" der Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen" auswirken muss. Die "Partner" kannten die Wahrheit schon viel länger.

Ganz ehrlich: Wäre ich "Rechtsanwalt" und würde ich - im Zivilverfahren (wo das nicht erlaubt ist) - so dreist für meine Mandanten lügen wie Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz es tun, dann würde ich - dafür bezahlt oder nicht - mit dem Sachverhalt nicht auch noch öffentlich herumposen - was ja geschieht.

Das nämlich fällt unter:

"Dummdreist
ist, wer
Dummdreistes
tut!"

... weil es Anlass bietet, dass sich Typen wie ich mit den Aussagen beschäftigen und dann auch deren Unwahrheit und deren Vorsätzlichkeit und die hier übermäßig deutliche ("krasse") Betrugsabsicht erkennen.

Nachtrag für die Staatsanwaltschaft: Falls einer der Herren Tatbeteiligten es sich erlaubt, so dreist Strafanzeige zu stellen, wie der an den hier gegenständlichen Taten unzweifelhaft beteiligte, und auch sonst unweifelhaft kriminelle Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger es schon getan hat:

Dieser Artikel steht wegen der enormen Vielzahl identischer Fälle des Prozessbetruges, begangen durch die gleichen Personen nach dem gleichen Tatmuster, und der damit verbundenen Gefahr der Wiederholung unter dem ausdrücklichem Schutz des Artikel 5 GG und des § 193 StGB, denn er ist geeignet, um die Richter (vor der Dritttäuschung), besonders aber die Opfer zu warnen und über die effektiven Möglichkeiten der Verteidigung gegen die Straftat(en) der Gauner zu informieren und vor einem empfindlichem, diese sogar in wirtschaftliche Not bringen könnenden Vermögensverlust zu bewahren. Man lese auch diesen von mir selbst erwirkten Beschluss (AG Starnberg, "Dialerparasit") nach, der im Übrigen auch der Beschwerde stand hielt.

Falls Sie das mal wieder nicht verstehen, meine Damen und Herren Staatsanwälte, dann geben Sie das Verfahren an einen Staatsanwalt ab, der sich mit der ständigen Rechtsprechung des BGH und des BVerfG in dieser Frage auskennt. Sonst gibt es eine empfindliche Niederlage.

Über: Die Euroweb, die große Fresse bezüglich Revisionen und merkwürdige Vergeichsangebote

"Und hier noch die neueste Entwicklung: Die Euroweb fürchtet zunehmend den Bundesgerichtshof und erklärt, die von ihr gegen die Urteile der Berufungsinstanz erhobenen Revisionen zum Bundesgerichtshof kurz vor dem anberaumten Termin für erledigt. Heute (22.11.2013) flatterte Frau Dr. Wilhelm doch glatt folgendes Angebot ins Haus: Die Euroweb wolle zwar Revision einlegen, kündigt aber an, gegen die Zahlung aller Kosten und eines weiteren (geringen) Vergleichsbetrages darauf zu verzichten. Interessant: Die Euroweb hatte den Mandanten von Rechtsanwältin Dr. Wilhelm über zwei Instanzen auf Zahlung der vollständigen Restvergütung in Anspruch genommen und will nun sogar selbst noch zahlen?!"
Quelle (PDF)

Ganz starkes Stück! Erst schon wieder in zwei Instanzen verlieren, dann - wie gehabt - großfressig die Revision ankündigen (die dann "fünf Minuten vorm Urteil" zurück genommen wird) und ... um einen Vergleich betteln. Jedem normalen, anständig denkenden und denken könnenden Menschen wäre das "erznotpeinlich" und jeder, der auch nur halbwegs bei Verstand ist, würde sich geistig nicht derart entblößen!

Wer hat's dennoch getan?

War es der Herr Philipp Berger oder Andreas Buchholz? Ich meine die Typen, die rumlügen, die Berger Law LLP habe Verfahren bis zum BGH geprägt? Da muss wohl jemand ganz dringend zum Dr. Nau nach Köln. Wobei ich bei dieser Arzt-Anwalt Konstellation nicht davon ausgehe, dass es was bewirkt. Denn das wäre eine spontane Selbstheilung des Dr. Frieder Nau (der Superlative sieht, wo keine sind - geradezu das Muster von Wahnvorstellungen) und Patient ("Größenwahn" ist für diese Art des "Prägens der Verfahren bis zum BGH" wohl das rechte Wort.

Sei es wie es sei, eine derart spontane Selbstheilung ist statistisch gänzlich  unwahrscheinlich.

Lachendes Publikum dagegen sehr, meine Herren!

04.01.2014

Hamburg, "Gefahrengebiet" - Mit Notstandsverordnung beginnt das Ende der Bürgerrechte

"Ab Sonnabendmorgen, 6 Uhr, werden große Teile Hamburgs zum Gefahrengebiet erklärt. Diese Maßnahme gilt lageabhängig bis auf Weiteres
...
Durch die Einrichtung eines Gefahrengebietes können relevante Personengruppen einschließlich ihrer mitgeführten Sachen überprüft und aus der Anonymität geholt werden. Zudem können Platzverweise erteilt, Aufenthaltsverbote ausgesprochen und Personen in Gewahrsam genommen werden."
Ob auch schon Konzentrationslager eingerichtet wurden verrät das Hamburger Abendblatt nicht. Bis auf weiteres ist es in Hamburg also für Bürger gefährlich. Passt einem Polizist die Nase nicht, dass kann man grundlos durchsucht, grundlos weggeschickt und grundlos der Freiheit beraubt werden. Sollte man es sich wagen wegen der Grundlosigkeit des Eingriffs in die Bürgerrechte zu protestieren, dann bekommt man eine Anklage wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Beamtenbeleidigung an den Hals. Denn selbstverständlich wird derjenige "Polizist", der seiner eigenen Willkür jetzt endlich freien Lauf lassen kann, sich auf "kriminalistische Erfahrung" berufen und zwar um so wahrscheinlicher je dümmer, gewalttätiger und nationalsozialistischer er selbst ist.

Ich gehe davon aus, dass Hamburg nur ein Testfall ist. Die Ereignisse, auf die man sich bei der Einrichtung des "Gefahrengebietes" beruft, liegen teilweise Wochen zurück und beruhen auf einer Regelung, die zwar später kam aber in den Grundzügen auf den ehemaligen rechtsextremen Innensenator und Lügner Ronald Schill zurückzuführen ist. Es ist schon jetzt erkennbar, dass künftig überwachungsgeile Typen wie SPD-Oberlügner Siegmund Gabriel, GdP-Chef  Oliver Malchow oder Ex-Innenminister Friedrich behaupten, dass die Situation "nur durch das Einrichten eines Gefahrengebietes", also die Beschneidung der Bürgerrechte in den Griff zu bekommen war und dass man deshalb künftig jeden PiPaPo zum Anlass nehmen werde um solche "Gefahrengebiete" einzurichten.

Wie auch schon am 28. Februar 1933 geschehen.

Und genau wie damals weiß die Presse von geradezu jubelnden Bürgern zu berichten, welche sich so gar lieblich und gerührt freuen, dass es nun endlich mehr Sicherheit gäbe. Dieser journalistische Jubel ist um so lauter je mehr die Presse der CDU/CSU nahe ist. Die der SPD gehörenden Zeitungen sind der #GröKoaZ gemäß derzeit sehr CDU/CSU-nah.

Da das "Gefahrengebiet" an eine Jugendherberge grenzt empfehle ich der Leitung der Jugendherberge und allen im "Gefahrengebiet" liegenden Bordellen und Hotels, kleine Hakenkreuzfahnen für die Gäste zu drucken - mit denen diese dann winken können um wirklich über jeden, auf schillerndem Koks oder "kriminalistischer Erfahrung" beruhenden Verdacht, dass man eine linke Drecksau, ein defätistischer "Gutmensch" oder gar ein so genannter "Bürgerrechtler" ist, erhaben zu sein.

03.01.2014

Folgen des Euroweb-Großmaultums: Strafanzeige gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz sowie "unbekannt" wegen bandenmäßig betriebenen (Prozess-)Betruges

Strafanzeige gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz sowie "unbekannt" wegen bandenmäßig betriebenen (Prozess-)Betruges (PDF) in den Sachen des
  • Oberlandesgericht (OLG) Dresden, 10 U 164/13 (Vorinstanz Landgericht Chemnitz, 1 O 375/12) und
  • Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, I-5 U 135/12 
(und weiteren...)


Nachtrag:

Die Strafanzeige wurde auch dem Präsidenten des OLG Düsseldorf zur Weitergabe an den oder die Vorsitzende der Kammer I-5 U übermittelt. Hintergrund ist, dass die Geschädigten ein Restitutionsverfahren einleiten können und dass die Richter bei der Wahrheitsfindung, also im Prozess, eigenes Wissen sehr wohl verwerten dürfen.

Auch der Anwaltskammer Düsseldorf wurde die Anzeige übermittelt - unter Hinweis darauf, dass ich gerade nicht erwarte, dass diese tätig wird und dass also nichts unternommen wird um den gebeutelten Ruf der Anwaltschaft wieder herzustellen.

Für das Jahr 2014 und die Zukunft wünsche ich meinen Lesern - besonders den Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz "Alles Gute". Auch der "Weisser Ring e.V." dürfte sich über eine "nicht gänzlich freiwillige" aber empfindlich hohe Spende aus dem Kreis der  vier Herren freuen - die dann sicherlich nicht unter dem Motto "Die Euroweb tut ja soooo viiiiel  Gutes" beworben wird.

Für das Jahr 2015 und die drei Folgejahre wünsche ich mir und allen gerecht denkenden, dass diese vier Herren nicht mehr allzuviel selbst entscheiden und also in der tiefen Ruhe einer besonders sicher gestalteten Einzelunterkunft über so Einiges nachdenken können und sich - jeder für sich selbst - hoffentlich positive Ziele setzen.

Weiterführend: