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22.07.2018

Euroweb-Schrumpfkanzlei "ITMR Rechtsanwälte": Da war'n es nur noch drei!

Einst waren es 16 Anwälte, die sich unter der Führung des Philipp Berger (Köln, Düsseldorf, Essen: "derzeit" ohne Anwaltszulassung) und des Andreas Buchholz (Düsseldorf, hat seine Zulassung wohl "nur noch") unter Namen wie "Berger Rechtsanwälte", "Berger Law LLP",  "Buchholz und Kollegen", zuletzt "ITMR Rechtsanwälte" (Düsseldorf) damit beschäftigten, die Interessen der betrügerischen Euroweb-Bande vor Gericht und durch Abmahnungen durchzusetzen.

Bildschirmfoto: Auszug von der Webseite der "ITMR Rechtsanwälte, Düsseldorf" gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUrhG, §§ 59 ff UrhG

Quasi von Anfang an und bis Mai 2018 war auch Benedikt Schönbrunn in diesen Kanzleien tätig und hat sich auf denkwürdige Weise an dem vorgehaltenem beteiligt. Man findet ihn jetzt laut seinen eigenen Angaben bei Xing in der Kanzlei Scheja und Partner, Adenauer Allee 136, Bonn.

Was den Schrumpfungsprozess angeht scheint für mich festzustehen, dass der wirtschaftliche "Erfolg" der Euroweb den Unterhalt einer derart großen Anwaltskamerilla ( die "Berger Rechtsanwälte" später "Berger Law LLP" waren wohl (fast) ausschließlich für die Euroweb-Betrüger tätig) nicht mehr ermöglicht.

Bildschirmfoto vom September 2017: Großmäuler vertreten Großmäuler - Nur darin sind die Euroweb und deren Anwälte wirklich die "größten".

Aber anders als diejenigen Kollegen, welche die Euroweb-Kanzlei teils "wüste Flüche ausstoßend und wild mit den Armen rudernd" - und vor allem rechtzeitig - verließen sehe ich keinen Grund über ihn nicht (mehr) zu berichten. Dazu hat er mir zu lange mitgemacht, sich also zu lange wissentlich und ergo willentlich und also zu distanzlos an dem höchst kritikwürdigem Verhalten von Philipp Berger, Andreas Buchholz, Amin El Gendi (war auch Euroweb-Mitgründer) gegründeten Euroweb-Kanzlei beteiligt.

Wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er sich mal "von Dr. Ralf Höcker vertreten lassen!" (*)

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*) Das bedeutet: "Mir den Buckel runterrutschen". Diejenigen, die es immer noch nicht verstehen, sollten mal nach "Götz-Zitat" oder dem "schwäbischen Gruß" googeln. Juristen ziehen die Urteile des ArbG Hamburg, Urteil, AZ. 21 Ca 490/08 oder AG Ehingen, 2 Cs 36 Js 7167/09 zu Rate.

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