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23.05.2020

Über: „Hygiene“-Demos und „Wo sind die Infizierten?“

Ich denke, die Frage ist eindeutig geklärt. Diejenigen, die auf „Hygiene“-Demos waren, und dabei weder einen Schutz trugen noch Abstand hielten sollten sich mal die Zahlen vom Dienstag, dem 19.05.2020 ansehen.

... Und sich dann von den Dorfgenossen sagen lassen, wie schön es war, dass es - genau bis zur Rückkehr der „krass hoch intelligenten Schilderhochhalter“ - mit psychiatrisch bedenklichen Texten wie „Wo sind die Infizierten?“ - im Dorf keine Infizierten gab.

Und von mir, Ihr Freunde der gepflegten Verschwörungstheorie, lasst Euch sagen:
„Genau wegen Euch Bekloppten muss ich jetzt länger warten, bis Bildungsveranstaltungen wieder erlaubt werden können - das ist es, wovon ich lebe, ihr abstrus intelligenten Superschlauen!“
Bleibt also gesund - und nehmt Eure Medikamente wieder!

18.05.2020

Die hessische „Justiz“ will einen Skandal? Die hässliche „Justiz“ bekommt den Skandal!


Ja, das ist die Faxnummer des OLG Frankfurt und: „ja, ich hab den Gravenreuth gemacht“ - also ein Fax mit 103 Seiten (sind halt lange Anhänge) verschickt (das legendäre Faxgerät, Tatwerkzeug des vorgenannten und von notorischen Kassler Rechtsbeugern einzig wegen des Titels „Rechtsanwalt“ begünstigten Prozessbetrügers und Selbstmörders würde ich nur zu gern als „Beutestück“ ausstellen).

Und hier ist nun der Skandal:

Nachdem die Richter(innen) Quandel, Eymelt-Niemann und Lange vom LG Kassel (wie ich das sehe) VORSÄTZLICH UNWAHR über den Inhalt der Gerichtsakte behauptet hatten (Volksmund: „gelogen haben“), um den von mir abgelehnten Richter Neumeier nach mehreren schwer wiegenden Rechtsbrüchen vor Unbill zu bewahren (und von mir dann deshalb erfolgreich abgelehnt wurden) hatte ich Strafanzeige wegen der Tatbestände gestellt, die sehr wohl auch erfüllt sind:
Diese sehr wohl begründete Strafanzeige veranlasste den Kassler Oberstaatsanwalt Töppel dazu, die eindeutig schwer wiegenden Vergehen der vier Richter kleinzureden, mir was von "nicht schwerwiegend, einzelne falsche Entscheidung" zu erzählen - also mich zu belügen, um die Richter zu schützen. Und sich selbst zum Richter aufzuspielen.

Die darauf hin fällige Beschwerde veranlasste die so kollegial wie ebenfalls falsch handelnde Oberstaatsanwältin Lindner von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. dazu, meine Beschwerde nach 11 Tagen unter zwei offensichtlich unwahren Behauptungen zurück zu weisen: Sie erzählt folgendeGeschichten vom Pferde: Ich hätte den Oberstaatsanwalt Töppel „beleidigt“ (dass das nicht stimmt kann man nun also hier in meinen Beschwerden, ab Seite 39, nachlesen) und dass diese die Akten beigezogen und gelesen habe.

Wie ich die Dinge sehe, versucht die hässliche Justiz nach den früheren Rechtsbeugung und Freiheitsberaubungen der Richter Blumenstein und Lohmann zu Gunsten des verlogenen „Rechtsanwaltes“ und kriminellen „Scheinadligen“ Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) und der Wiedergabe der kruden Privatmeinung des kriminellen gegenüber freundlichen und sich nach meiner Kritik wohl als „von mir angepisst“ sehenden Staatsanwaltes Jan Uekermann schon wieder einmal, offensichtliches Unrecht durch unwahre Behauptungen zu Recht zu erklären - und statt die eigenen, schwer wiegenden und mit schweren Folgen behafteten Verfehlungen einzugestehen, mich dafür zu bestrafen, dass ich mich gegen diese „Justizmafia“ wehre!

An die Staatsanwaltschaft in der, von der hiesigen „Justiz“ geschaffenen „Rechtsfreien Zone Kassel" - besonders an Oberstaatsanwalt Töppel, Staatsanwältin Schuwirth (frühere Milas) und Staatsanwalt Uekermann - an den Präsident des LG Kassel - Herrn Simon - und an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. - nun auch an Oberstaatsanwältin Lindberg von der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt - geht hiermit die Nachricht, dass ich mir, von der nur noch von manchen so genannten „Justiz“, keine Rechtsbeugung, keine Kriminalierungsversuche nach berechtigter Kritik am Handeln der Rechtsbeuger und keine Strafvereitlung mehr gefallen lasse.

Das gilt auch im Hinblick auf den grandios gescheiteren - weil von Anfang an untauglichen - Versuch mich als „geistesgestört“ hinzustellen. Ein, im häßlichen Hessen nicht das erste Mal geübtes, dreckiges Vorgehen, das schlimmer als alles ist, was ich in der DDR je persönlich erlebt habe. Versucht durch den Missbrauch einer unerfahrenen, in ihrem Wohl und Wehe vom Kassler LG-Präsident Simon abhängigen(sic!) Proberichterin.

Pjotr Z, Pascal Goffart (& Nima Khah) - Ich bin beim Rechtsmissbrauch „live“ dabei!

18. Mai 2020: Pascal Goffart ist heute offenbar „besonders fleißig“ und fordert seriell Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO. Ich vermute, dass der bei dem Betrug durch Rechtsmissbrauchnach meinem bisherigen Erleben mit tätige Rechtsanwalt „Abmahngauner“ Pjotr Z für ihn schon bald eine vierte Kontonummer angibt. Man braucht nicht lange überlegen, warum das so ist, wenn man bedenkt, dass dem hauptberuflichen Pokerspieler Pascal Goffart auf Grund der derzeitigen Beschränkungen durch die, auch das Nervensystem angreifende Corona-Seuche, wohl die Einnahmen weggebrochen sind.

Ich bin nämlich, bei seiner, durch den Gesetzgeber in §§ 226, 242 BGB verpönten Tätigkeit, quasi „live“ dabei.

Womöglich sollte besagter Pascal Goffart - gemeinsam mit seinem Kumpel



07.05.2020

Sieg gegen das System (Der wievielte eigentlich?)
Heute: Verjährung von Gerichtskosten - und wie diese eintreten kann

Es gibt womöglich hunderte, wahrscheinlich sogar tausende, bundesweit wohl zehntausende Betroffene, welche sich jahrelang Kostenforderungen der Gerichte ausgesetzt sehen, die - obwohl längst verjährt - weiter beigetrieben werden.

Gerichtskostenforderungen verjähren nach § 5 GKG (Gerichtskostengesetz) in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet ist.

Beispielrechnung: Für eine am 30. Mai 2012 ins Soll gestellte Rechnung ist am 30. Mai 2016 vier Jahre alt, und am 01. Januar 2017 verjährt.
  • Jetzt sollte man nicht glauben, dass es so einfach ist, denn mit jeder Zahlungsaufforderung, jedem Breitreibungsversuch, aber auch durch eine Anerkennung des Anspruchs des Schuldners gegenüber der Gerichtskasse beginnt diese Verjährung neu. Es wäre also für die Gerichtskasse ganz einfach, eine Verjährung durch Zahlungsaufforderungen zu verhindern.
  • Jetzt sollte man aber auch nicht glauben, dass dass für die so genannten „Justiz“ in der "Rechtsfreien Zone Hessen" so einfach ist. Denn dazu müsste sich die Gerichtskasse an eine ganz einfache Spielregel halten:
Die Vollstreckung bzw. Zahlungsaufforderung muss nämlich die konkrete Forderung enthalten. Die, einen neuen Verjährungszyklus begründende, Zahlungsaufforderung muss also ganz konkret aufführen, für welche Kostenforderung, zu welchem Aktenzeichen, welchen Gerichts zur Zahlung aufgefordert wird. Dieses gilt übrigens auch für andere Vollstreckungshandlungen.

Die Gerichtskasse Kassel sah sich hierzu jahrelang nicht in der Lage, nannte bei insgesamt 3 Handlungen jeweils nur das eigene Kassenzeichen - also gerade nicht das Gericht, dass Verfahren und das Datum des Kostenbeschlusses - so dass eine Forderung des LG Kassel, welche eben anno 2012 erhoben wurde, am 01. Januar 2017 verjährte, was im konkreten Fall schon in der Stellungnahme der Bezirksrevisorin des Landgerichts Kassel wohlbegründet ausgeführt wird. Das Gericht konnte sich diesen Ausführungen nur noch anschließen.
  • LG Kassel, 3 T 495/12, Beschluss vom 29.04.2020.
Der richtige Weg, einer solchen, verjährten Kostenforderung entgegenzutreten, ist folgender:
  • Gegen einen Beitreibungsversuch der mutmaßlich verjährten Forderung muss die "Erinnerung" eingelegt werden. Ist das Gericht, dass Verfahren und das Datum des Kostenbeschlusses nicht in dem Schriftstück benannt, so ist die Gerichtskasse zur Nennung verpflichtet.
  • Sodann ist dem Gericht gegenüber die Zahlung der Kosten nach § 5 Absatz 3 Satz 1 GKG, § 214 BGB zu verweigern und gleichzeitig "Erinnerung" gegen die Vollstreckungshandlung einzulegen.
Sind Sie ein „Querulant“? Dann können Sie folgendes tun:

Gibt die Gerichtskasse den Anspruch nicht auf und vollstreckt also trotzdem weiter, dann kann man den Unterzeichner und den Chef der jeweiligen Gerichtskasse wegen Betruges anzeigen. Denn der Betrug kann ausweislich §263 StGB auch zum Vorteil eines Dritten (der Staatskasse!) erfolgen und die Vermögenschädigung tritt mit der Übersendung eines Pfändungsbeschlusses an einen Drittschuldner unmittelbar ein. Allerdings dürfte dieses in der "Rechtsfreien Zone Hessen" erfahrungsgemäß (Noch einmal: erfahrungsgemäß!) so ausgehen, dass die Staatsanwälte (nehmen wir die, "mir gewiss nicht als besonders helle Kerzen geltenden" aus Kassel) sich des Wortes "Staat" in der Berufsbezeichnung besonders bewusst sind, und eine Anklageerhebung gegen die als Frühstücksgenossen sicherlich beliebten Rechtsbeuger auch unter erstaunlich grob bis dumm erscheinenden Ausreden vermeiden.

Das ist nicht anders wie bei dem für auch sonst seine Lügen historisch berühmten Zonenchef Walter Ulbricht, der einst sagte ...
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!
- in der Kassler, mutmaßlich der hessischen, mutmaßlich der gesamten deutschen Justiz gilt:
„Es muß rechtsstaatlich aussehen, aber wir müssen das freie Recht auf entgrenzte Willkür und Rechtsbeugung haben und vor allem uns selbst schützen!