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29.02.2024

BREAKING BLAMAGE: Von Prof. Dr. Ralf Höcker vertretener Dr. jur. Ulrich Vosgerau verliert vor LG Hamburg gegen Correctiv 1:2 - Rechtmissbrauch?

 

Zunächst einmal hätten wir da eine „Erfolgsmeldung“ des mir als mediengeil geltenden Prof. Dr. Ralf Höcker. Von drei erhobenen Unterlassungsbegehren ist er mit gerade mal einem durchgekommen. Es steht also 1:2 für Correctiv.

Prof. Dr. Ralf Höcker (Köln) bewirbt sich also tatsächlich mit einer Blamage!

Und das vor dem, um es offen zu sagen, mir selbst in der Vergangenheit durch nicht nachvollziehbare Tatsachenignoranz und mangelhafte Verfassungstreue aufgefallene Land- und Verbotsgericht zu Hamburg, an welchem die rechtsverachtende Tradition des Richters Buske und seiner Nachfolgerin Käfer offensichtlich hochgehalten wird. Eine auffällig hohe Zahl von offensichtlich höchst falschen, kritische Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenberichte  verbietenden - also  „ausgesprochen hanseatischen“ - Entscheidungen der sogenannten „Pressekammer“ des LG Hamburg - die vom OLG Hamburg aufrecht erhalten wurde - wurde in der Vergangenenheit von den Höchstgerichten  (BGH, BVerfassG) stirnrunzelnd aufgehoben. Die, das Ansehen des Rechtstaates beschädigenden „Verfehlungen“ (Rechtsbeugung wäre richtiger) der Pressekammern des LG und OLG Hamburg sind der Grund, warum windige Kanzleien und Anwälte deren sonst aussichtslose Verbotsanträge für, sagen wir „schräge Gestalten“, an dieses Gericht adressieren. Und wer, wie Dr. jur. Ulrich Vosgerau (ganz rechts und wohl nur noch in der CDU) an der von vielen mit der Wannseekonferenz verglichenen Veranstaltung neorechter, überwiegend dem Höcke-Part der AfD nahestehender Gestalten (und ausgerechnet eines Österreichers mit niedrigem militärischem Rang) teilnimmt, den zähle ich zu diesen „schrägen Gestalten“.

Rechtsmissbrauch?

Die seit Jahrzehnten als „stark renovierungsbedürftig“ geltenden §§32, 35 ZPO erlauben bei Meinungsäußerungen und Pressesachen regelmäßig formalrechtlich einen fliegenden Gerichtsstand. Es gibt aber zahlreiche Gerichte, die sich durch solche Anträge „verarscht und missbraucht“ sehen, den „völlig frei fliegenden Gerichtsstand“ also nicht mehr anerkennen.

Rechtsmissbrauch!

Aber Correctiv sitzt - soweit ich das wahrnehmen kann - in Berlin, Essen, Bottrop. Dr. Ulrich Vosgerau ist, wie übrigens auch Höcker in Köln tätig. Insoweit wäre ein Antrag durch eine wirtschaftlich vernünftig denkene Partei in Köln (dessen Landgericht bezüglich Pressesachen in der Vergangenheit derselbe Verbotswahn wie dem LG Hamburg nachgesagt wurde) angemessen gewesen. Und da stellt sich die Frage, ob Prof. Dr. Ralf Höcker sich bei der freien Wahl gemäß §§ 32,35 ZPO im Hinblick auf die heiklen Anträge das Gericht mit der höchsten Erfolgschance ausgesucht hat. Und da drängt sich der Gedanke an einen Rechtsmissbrauch (Missbrauch des Rechts) geradezu auf. 

Man kann also vermuten, dass es vor anderen Gerichten anders ausgegangen wäre:

„Man könne mit Wahlbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben, soll Vosgerau auf Nachfrage eines Teilnehmers beim Potsdamer Treffen gesagt haben, sofern man diese massenhaft einreiche. „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“, heißt oder besser hieß es im Correctiv-Artikel - den Correctiv nun [ich: einstweilig] ändern muss: „Mit seinem Antrag hat Vosgerau geltend gemacht, ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürwortet zu haben. Der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde hänge nicht davon ab, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei“, schreibt das Hamburger Landgericht.“

(Schreibt der Kölner Stadtanzeiger)

Ein paar Grundlagen: (Gern auch für Rechtsanwälte und Richter)

Eine Wahrheitsfindung findet im Verfahren um den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht wirklich statt. Das Landgericht Hamburg stützte sich also bei der Entscheidung nur auf die Behauptung des Dr. jur. Ulrich Vosgerau. Mehr ist da nicht. Und wie ich verdammt genau weiß werden Gerichte - besonders die Pressekammern, besonders aber die des LG Hamburg - verdammt oft belogen. Ob es vorliegend so war kann ich aber nicht wissen.

Die einstweilige Verfügung wird von dem Gericht in einem „summarischen Verfahren” erlassen. Der Richter orientiert sich in diesem Verfahren bei seiner Entscheidung für oder gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung lediglich an den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und an geltendem Recht.

(So beschreibt „Damm-Legal“ den Soll-Zustand)

Inzwischen kommt hier aber hinzu, dass das Gericht dem Antragsgegner rechtliches Gehör gewähren muss. Das kann aber geschehen, in dem vorgelegt wird, womit dieser auf die, vor einer Antragstellung ohnehin schon im Hinblick auf die durch § 93 ZPO gebotene, Abmahnung reagierte. (weiß - manders als mancher Anwalt - und sogar Landrichter(in) - ein auch bei der Kanzlei des Prof. Dr. Ralf Höcker wohl gefürchteter Schlosser und Rechtslaie namens Jörg Reinholz...)

Gestank:

Wenn man als Kläger sogar vor der höchst lumpen- und klägerfreundlichen Pressekammern des LG  Hamburg nur mit einem von drei Unterlassungsansprüchen durchkommt, dann ist es unter dem Aspekt der Fallbeurteilung äußerst fraglich, warum man überhaupt mit den beiden, also höchst offensichtlich nicht durchwinkbaren Anträgen vor Gericht zieht.

Der Mandant Ulrich Vosgerau hat den Grad eines „Dr. jur.“  und dessen Anwalt Höcker hat den auch. Ich stell mir die Frage, wie es sein kann, dass ein „Dr. jur.“ sich von einem anderen „Dr. jur.“ - den ich nicht für klug halte - derartig abzocken lässt. Oder war der „Dr. jur.“-Mandant so „vogelwild“ part tout und gegen anwaltlichen Rat zu handeln? Immerhin hat Dr. jur. Ulrich Vosgerau (im Hinblick auf die Teilnahme beim Potzdamer „Nazi-Meeting“ wohl nur noch in der CDU) dem Professor Dr. jur. erlaubt, mit dem tatsächlich größenteils verlorenem Verfahren Werbung für selbst zu machen. Das spricht für „vogelwild“. Das der auch sonst für unfeines Vorgehen bekannte Höcker das dann macht allerdings auch.

Ligitation PR:

Bei Prof. Dr. jur. Ralf Höcker vermute ich keine besonders tolle Rechtskenntnis und - nun erst recht - keine überbordende Intelligenz. Denn er „wirbt“ selbstvermeintlich für sich - und teilt aber letztendlich mit dass er für seinen Mandant 1:2 verloren habe. Auch die Kostenverteilung - über welche er nichts schreibt, dürfte so enden, dass der Mandant und Dr. jur. Ulrich Vosgerau 2/3 der Kosten tragen muss.

Fazit:

Die „BREAKING NEWS“ des Prof. Dr. Ralf Höcker (Köln) sind also tatsächlich eine „BREAKING BLAMAGE“ - und hinter den ganzen akademischen Titeln von Mandant und Anwalt versteckt sich einfach nur dummes Handeln: „Dumm ist, wer dummes tut!“ - sagte die Mutter der Romanfigur Forrest Gump zu selbigen. Zumindest damit hatte diese Mama recht: Denn das gilt grundsätzlich.

Gruß und Kuss?

„Tolle „Werbung“, Herr Prof. Dr. jur. Höcker! Obiges Geblubber hätte ein klügeres „Organ der Rechtspflege“ - und davon gibt es viele - sorgfältig vermieden.“


23.02.2024

Ganz kurz: Was ist, was will eigentlich die AfD?
Es sind „kleine Würstchen“ und Volksverräter im Dienst des russischen Imperialismus!

Die AfD ist ein bunt zusammengewürfelter Haufen aus extremen Wirtschaftsliberalen, glatten Nazis und vor allem selbstvermeintlich zu kurz gekommener, machtgeiler Würstchen, die versuchen sich - um wahr genommen zu werden - im Canon der Stimmen gegenseitig zu übertreffen. AfD Mitglieder und Sympathisanten blahfaseln deshalb immer irrer werdendes Zeug und schrecken nicht davor zurück, Gegner auf bis in Kriminelle reichende Weise zu beschimpfen.

  • Wer sich „Elite“ nennt wäre gern „Elite“ - ist es aber nicht. Mir muss deshalb keiner erzählen, wes Geistes jemand ist, der sich z.B. den Alias „Telegramelite gibt: Es geht solchen um Selbstüberhöhung. Nicht wahr, Herr Martin Sellner?
Also gilt:

AfD == kleine Würstchen

Finanziert wird die AfD zu einem guten Teil durch Spenden aus dunklen Quellen - und eine davon ist definitiv Russland - das gilt auch dann, wenn das Geld über die schöne Schweiz gespendet wird.

Zusätzlich kommt der AfD auch eine weitere Förderung zu Gute: Propaganda durch russische, also von Russland bezahlte Medien. Anders ausgedrückt ist es so, dass die Bande aus Nazis, Quer-, Dumm-, und Dampfplauderern sich über die Gehirnwäsche des  „Staatsfunk“ und die „faschistischen Zeitungen“ beklagt und behauptet, das Teutonenvolk würde von diesen belogen - während diese tatsächlich durch die „Prawda“, „Sputnik“ & Co.  gehirngewaschenen Eminenzen gleichzeitig die offen-verlogenen Lieder der russischen Staatspropaganda singen.

Russland will aber die Demokratien in Europa spalten um eines neues Russisches Reich zu erschaffen und hierzu Russland durch Landnahmen und Kolonisierung zu vergrößern. Die nun russlandhörige AfD (nebst und mitsamst Nazis, Quer-, Dumm-, und Dampfplauderern) geht also hin und verbreitet die Nachricht, dass nicht etwa Russland „Kriegstreiber“ sei - Kriegstreiber seien die Parteien links der AfD-Nazis.

Damit dienen diese geistigen Würstchen in und auf Seiten der AfD aber einer fremden Macht, welche die erklärte Absicht hat, Europa und Deutschland zu schaden um es letztendlich zu beherrschen

Also gilt:

AfD == Volksverräter

Innerhalb des schon erwähnten, bunt zusammengewürfelter Haufen aus extremen Wirtschaftsliberalen, glatten Nazis und vor allem, nach deren eigener Ansicht zu kurz gekommener, machtgeiler Gurken glaubt übrigens jede Seite dieses Gemenges politischer Hasardeure sich der anderen nach einer Machtergreifung entledigen zu können.

Das hatten wir doch schon einmal...

22.02.2024

Deutschland, Taurus, Bundestag - und russisches Geld: Wir brauchen einen „Change“ - aber nicht die AfD.

Eigentlich gibt es eine klare Mehrheit - und wie man so hört „wuselt es schon“:

"Ich möchte von Bundeskanzler Scholz in dieser Situation einmal wissen, was denn das ganz große Problem mit der Lieferung der Taurus-Raketen nun ist. Niemand weiß es, niemand weiß es! Wir haben dazu keine rationale Erklärung bekommen. ... Die Öffentlichkeit, die Ukraine, der Deutsche Bundestag haben einen Anspruch darauf zu erfahren, warum die Lieferung nicht erfolgt."

fragte Johann Wadephul (CDU) - Stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss und Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO - heute im Bundestag - auch für mich. Bei Grün und Gelb gab es dazu viel Nicken.

 

Da AfD, Linke (Interessenvertreter Moskaus sind - als „Verräter“ -  in der Grafik nicht grundlos unter der Russland-Flagge verborgen) - und Teile der so wankelmütigen wie völlig zersplittert, also plan- und strategielos anmutenden, übrigens auch zerfallenden SPD[¹] - Russland unterstützen (ergo als „gekauft“ gelten müssen) ist wohl ein „Change“ notwendig. Auch ist der stille Olaf Scholz alles andere als ein Winston Churchill - und so einen bräuchte Deutschland jetzt: Einen, der die „Deutschen“(²) und Europa mitnimmt und dazu bereit ist, bezüglich rechtspopulistischer Querulanten - Viktor Orban - unangenehme Entscheidungen zu treffen.

Und wo bleibt eigentlich die Androhung an Moskau, die Durchfahrt zwischen Ost- und Nordsee, aber auch vom Schwarzen ins Mittelmeer (und visa versa) oder schon den Suez-Kanal für russische Schiffe oder solche mit Ziel- oder Abgangshäfen in Russland zu sperren? Die Russen machen genau das - durch höchst offensichtliche Stellvertreter - im Roten Meer. Und die Russen haben aggressiv Verträge - das Abkommen von Minsk - gebrochen. Auch wäre eine Vertreibung der Russischen Armee aus Moldawien (alternativ deren militärischer Einschluss und Vernichtung) - oder deren ernsthafte Androhung - eine Option.

¹) Es gibt - außer dem Einfluss von „Gerhard Schröder und also Russland aus niedrigem pekunärem Interesse immer noch nahestehenden Lobbyisten“ in der SPD - sonst keine, einer sachlichen Beurteilung standhaltende Erklärung dafür, warum Scholz die Taurus nicht liefern will. Kanzler Scholz gibt gar keine.
²) Wer in Deutschland wohnt, nicht in wirklich schwer wiegender Weise die Gesetze verletzt, keinen  fremden und aggressiven Ideologien nachjagt; anerkennt, das Religion absolute Privatsache ist und eigentlich nichts anderes als einen gutes Job, hier „zu Hause sein“, ein gutes und friedliches Leben nebst netten Nachbarn haben will - gilt mir als „deutsch“.


21.02.2024

Wie sollte man sich wehren, wenn der Quaknazi Andreas Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“, „A. Skrziepietz“) trollt und beleidigt?

So beleidigt der Troll Andreas Skrziepietz andere, zeigt dabei aber seine eigene, niedrige Gesinnung und seine eher mangelhafte Intelligenz auf.
Bild: Diese Beleidigung meiner Person postete Andreas Skrziepietz aus Hannover und beschwert sich allen Ernstes bei Google, wenn man das kommentiert veröffentlicht. Er hat in einem gescheiterten „Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ohne Anhörung des Gegners“ (LG Frankfurt, Az. 2-03 O 281/24) sogar an Eides statt versichert, nur Politiker und Medienschaffende zu „kritisieren“. Diese und weitere derart stumpf-grobe Beleidigungen - auch gegen viele andere - sind aber keine „Kritik“.

Betrifft: Martin Sellner (Österreich), Andreas Skrziepietz aus Hannover - und die „Möglichkeit für Ausbildungen und Sport“.

Sorry, aber mit österreichischen Großmäulern - insbesondere solchen mit eher niedrigen militärischen Rängen und Absichten - haben wir Deutschen (eigentlich fast ganz Europa) dermaßen schlechte Erfahrungen gemacht, so dass nur perfekte Idioten eine Wiederholung  wünschen.

Die Republik Österreich möge diesen ihren Problembürger also bitte ganz eng bei (genauer: in) sich behalten. Wir in Deutschland haben schließlich genug eigene „Patienten“!

Darunter ist mit Andreas Skrziepietz aus Hannover einer, der sich über die vom Martin „Neohitler“ Sellner  vorgeschlagene  „Remigration“ - die doch eher eine Deportation ist - von „Asylbewerber(n), Ausländer(n) mit Bleiberecht – und „nicht assimilierte Staatsbürger(n)“ mal Gedanken machen sollte. Mit seinem polnisch klingendem Name (Skrziepietz → „skrzie piec“ bedeutet dann etwas wie „Funkelherd“) und im Hinblick auf seine Worte (darunter das „an die Seite stellen“ zu einem erklärten Feind der Deutschen - Wladimir Putin ) und seines Vorworts zu einem - von ihm vertriebenen - Buch mit dem Titel „Das Recht auf Faulheit“ wäre, just der Sellner-Ideologie genau folgend - besagter Andreas Skrziepietz als „nicht assimilierte Staatsbürger“ betrachtbar und ergo nach Afrika „hin(zu)bewegen“

(Dort) „könnten bis zu zwei Millionen Menschen leben.  ... Dort gebe es die Möglichkeit für Ausbildungen und Sport.“ 

So beschreibt Correctiv.org die Lagerpläne des „Marketing-Experten“  Martin Sellner.

Andreas Skrziepietz aus Hannover - der nicht Nazi genannt werden will - ist „Sellner-Fan“:


 
Da wünsch ich dem Sellner-Anhänger schon mal, „Frohe Aus-und Weiterbildung“ sowie eine „erfolgreiche Körperertüchtigung“ im afrikanischen Remigrations-Lager „Heil Martin Sellner“. Und ein wenig „Arbeit“ macht ja bekanntlich (im Gegensatz zur, von Andreas Skrziepietz beworbenen Faulheit) „frei“ - Nicht wahr, Herr Martin Sellner?

Die vom „Marketingexperten“ Martin „Telegramelite“ Sellner angeführte „Möglichkeit für Ausbildungen und Sport“ verstehe sicher längst nicht nur ich als Euphemismus dafür, dass er tatsächlich Konzentrationslager errichten lassen will.

Die Nazis haben die Vernichtungslager nicht ohne Grund im Generalgouvernement aufgebaut: Im Reich wäre die Massenvernichtung schließlich nach deutschem Recht Massenmord gewesen. Das Generalgouvernement war eine (vermeintlich) rechtsfreie Zone. Warum will der „Neohitler“ Martin Sellner also bei ihm nicht beliebte Personen „nach Afrika verdrängen“ - oder, weil das auch nur ein Euphemismus ist, eben genauer: in Lager in Afrika deportieren - lassen?

Betrifft: Das übel Leiden des gar armen Großmauls Andreas Skrziepietz, Hannover

Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister
Werd’ ich nun nicht los. 

(„Des Pudels Kern“ aus: Johann Wolfgang von Goethe, Der Zauberlehrling)

Andreas Skrziepietz - ein wahrer Lügner und Verleumder vor dem Herrn und dem Gesetz - aus Hannover beschwert sich natürlich, behauptet dabei wohl, dass er verleumdet werde, gar eine „Bedrohung“ seiner wirklich allerwertesten Person. Und wie die Dinge liegen sind die Moderatoren von Blogspot.com ein wenig übervorsichtig und kennen zudem auch die Tatsachenlage nicht - oder nicht so genau wie ich.

Anders ausgedrückt: Wenn sich Andreas Skritzepietz - der hier, was nicht rechtswidrig ist - mit seinen Taten konfrontiert wird - sich weiter beschwert, dann verschlimmert er seine Situation nur noch.

Serverbetreiber und Beschwerdeadressat bin ausschließlich ich selbst.

Andreas Skrziepietz kann mich also gerne mal verklagen.

16.02.2024

Nase voll: Die „Prinzessin auf der Erbse“ - der Stalker Andreas Skrziepietz aus Hannover hat jetzt eine Abmahnung.

Da der Stalker Andreas Skrziepietz aus Hannover uneinsichtig ist und einfach nicht aufhören will, bekommt er jetzt über seinen eigenen Anwalt meine Abmahnung und Unterlassungsaufforderung.

Stalkt er weiter, kann - und werde - ich ihm sofort „den Arsch weg klagen“.

Und ich habe das - ganz ohne Anwalt - auch schon gegen eine „große“ Firma hinbekommen. Und auch das „Ordnungsmittel“ gegen diese selbst durchgesetzt - welches gerade im Falle des Stalkings „gerne“ auch „Knast“ (bis zu 6 Monate für jeden einzelnen Verstoß) sein kann.

15.02.2024

Jetzt bin aber doch neidisch!

Ich lese:

„Durch kremlkritische Äußerungen und Aktivitäten ist der Frankfurter FDP-Kommunalpolitiker Michael Rubin offenbar ins Visier von Russlands Präsident Wladimir Putin geraten und auf der Anfang der Woche bekannt gewordenen Fahndungsliste des russischen Innenministeriums gelandet.“

Den unbekannten Kerl hasst also der ganze Kreml und mich hassen nur ein paar blau-blaue Würstchen.

Aber: He! Aber manche davon haben einen Doktortitel.

14.02.2024

Heute nur ein Bild ...

Ich unterbreche nur kurz die Serie über die „interessante Abmahnung“ des Andreas Skrziepietz aus Hannover, denn ich muss ja auch mal arbeiten.  

Dafür gibt es ein Selbstbildnis meiner Person mit dem Titel „Du hast Dich mit dem Falschen angelegt!"

Das Bild zeigt den Alptraum erbärmlich feiger und verlogener Krimineller, welche im Machtwahn die große Fresse schwingen, glauben jedermann beleidigen zu können - sich bei Widerstand und Widerworten, gar einer wahren Beschreibung ihres Tuns, plötzlich als „ach so ehrliche,  ach so rechtstreue und gar empfindsame“ Personen geben und so weinerlich herumheulend wie feige lügend beim Staat nach Hilfe suchen
  

Beschreibung: „Das Bild zeigt den Alptraum erbärmlich feiger und verlogener Krimineller, welche im Machtwahn die große Fresse schwingen, glauben jedermann beleidigen zu können - sich bei Widerstand und Widerworten, gar einer wahren Beschreibung ihres Tuns, plötzlich als „ach so ehrliche,  ach so rechtstreue und gar empfindsame“ Personen geben und so weinerlich herumheulend wie feige lügend just beim Staat - den manche von ihnen hassen - nach Hilfe greinen.“

12.02.2024

Abmahnungen können sehr interessant sein. (II)
Der Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover - Heute: „Schmerzensgeld“

Ich selbst kenne das von einem Logistikdienstleister:

„Es gibt keinen Auftrag, den wir nicht haben wollen, weil es einen Preis gibt, zu dem wir den haben wollen.“

Dieser, bei genauem Hinschauen unmoralisch wirkende Ansatz ist gerade unter Rechtsanwälten weit verbreitet. Deren moralische Rechtfertigung besteht häufig (nehmen wir z.B. die öffentlichen Äußerungen von Ralf Höcker) darin, dass ja sogar ein Kindermörder Anspruch auf Verteidigung habe. Was unzweifelhaft der Fall und insoweit richtig ist.

Nein: Die vorliegende Abmahnung stammt nicht von Ralf Höcker - ich nenne den „kritzelwitzelnden“ Junganwalt der angeblich auf „Medienrecht“ spezialisierten Kanzlei (und diese selbst) - derzeit - nicht. 

Obwohl ich das dürfte.

Nur ist die behauptete „Verteidigung“ oft tatsächlich ein, mit Absicht und Bedacht deren wirtschaftliche Existenz bedrohender Angriff auf Journalisten - eben so häufig (mittelbar) ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und Demokratie - und deshalb „moralisch verwerflich“. (Was bei einigen Sachen, derer Ralf Höcker sich öffentlich berühmt, der Fall ist.)

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Der Fall des Andreas „Verbalterrorist“ Skrziepietz aus Hannover

In der bereits angesprochenen Abmahnung vom 29.01.2024 um 17:13, die weder einer sachlichen noch juristischen Beurteilung stand hält, dafür aber nachweislich zum Vorwurf des Betruges führende Unwahrheiten enthält, setzt ein nur noch nicht genannter Junganwalt einer nur noch nicht genannten Kanzlei einen

„Gegenstandswert“ von 64.000 Euro

wegen nur behaupteter „Ehrverletzungen“ zum angeblichen Nachteil des besagten „Ex-Docmachers“ und gegenwärtigen Verbalterroristen Andreas Skrizepietz aus Hannover an.

Nur ist dieser „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover weder Fürst noch Konzernlenker, sondern ein „deutlich drittklassiger“, weil wenig eloquenter Verbalterrorist - und nicht mal so prominent wie die „Operationsergebnisse“, die im „Dschungel“ von RTL zeigen, welch schweren ästhetischen Schaden „Schönheits“-Chirurgen vermittels Silikon am Menschen anrichten können. Zudem ist völlig unklar, wovon der mit seinem großmäuligem Verbaldreck in die Öffentlichkeit drängende „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover überhaupt lebt: Immerhin hat er zu jeder Tageszeit genug Zeit gefunden mich mit wohl hunderten belästigenden „Kommentaren“ - darunter aberdutzende strunzblöde Beleidigungen - zu überziehen und für diesen Zweck tief nachzuforschen - was Stalking ist.

Ich habe ergo die Vermutung, dass der Betrag von 64000 Euro das Jahresbruttoeinkommen des „Ex-Docmachers“ Skrziepietz aus Hannover weit übersteigt: Immerhin hat mir jemand (ich nenne meine Quellen nicht) „erzählt“ - ich weiß nicht, ob das stimmt -  Andreas Skrziepietz wohne wieder bei seinen Altvorderen im Kinderzimmer. Was schon ein „Geschmäckle“ hätte weil er ja - nach eigenem öffentlichen Behaupten - vor 25 Jahren ein Studium mit dem „3. Staatsexamen“ abgeschlossen haben will... Rein ökonomisch betrachtet wäre das - ich meine das „Wohnen im Kinderzimmer“ - sicherlich auch für einen also über 50-jährigen sinnvoll.  Und viel „Damenbesuch“ wird  der Andreas Skrziepietz aus Hannover wohl - im Hinblick auf seine öffentlichen Äußerungen - auch nicht haben.

Auch hinderlich im Hinsicht auf den obskur hohen Streitwert: Mein Blog ist nur ein Blog und keineswegs ein Massenmedium. Der Leserkreis ist insofern beschränkt, als dass sich z.B. Personen, welche via Anbruf bei einer Servicenummer Geld dafür ausgeben, um die besagten Silikonwülste im Dschungel zu halten, mit diesem Blog „eher überfordert“ fühlen dürften. Anders ausgedrückt: Dieser Blog wendet sich an eine „kleinere und interessierte“ Leserschaft. Und natürlich an jene, deren „Tun, Tuten und Blasen“ ich hier bespreche. Die wieder interssieren sich aber nur - angstvoll - dafür, was ich über sie selbst zu berichten weiß.

Warum also dieser obskur hohe Ansatz?

Nun, das ist einfach. Der Anwalt berechnet seine Gebühren nach RVG. Und zu dieser gibt es eine Tabelle, die sehr schön zeigt, dass diese Gebühren vom Gegenstandswert abhängen. Je höher also der Gegenstandswert ist - um so höher ist also die Gebühr. 

Wenn also der „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus dem fernen Hannover (Die Kanzlei sitzt hunderte Kilometer von Hannover und auch weit von Kassel entfernt) anruft und will, dass man dem „gar bösen“ Schlosser Jörg Reinholz eine Liste von Äußerungen untersage und dabei unbewusst sein Schädigungsinteresse darlegt, dann fragt sich ein Anwalt stets, ob diese Äußerungen nicht auch berechtigt sein können und wägt ab:

  • Will ich dieses Mandat?
  • Was, wenn der Jörg Reinholz recht hat? 

Und kann, (sofern er was taugt) aufmerksam geworden durch dem Umstand, das als „Nazis“ betitelte doch eigentlich bei Höckers in Köln, Nahrath, Klemke & Co., meinetwegen auch Mandic anrufen, binnen Minuten durch eine Google-Suche erfahren,  dass der Fall „mindestens heikel“ ist, die prozessualen Aussichten „mies bis beschissen“ sind. Aber weil der Anwalt „jung ist und das Geld braucht“ kommt er zu obigem ...

„Es gibt kein Mandat, welches wir nicht haben wollen, weil es einen Preis gibt, zu dem wir das haben wollen.“

Ich weiß, dass viele, wenn nicht alle Anwälte die aus dem „Gegenstandswert“ berechneten Gebühren nicht nur als Entlohnung  oder Aufwandsentschädigung ansehen, sondern als ein. ihnen vermeintlich  zustehendes „Schmerzensgeld“.  Das hat zwar der Gesetzgeber so nicht vorgesehen - weshalb das auch unzulässig ist - wird aber gemacht.  Und im Hinblick auf solche ganz besonderen Patienten Mandanten wie eben den Andreas Skrziepietz aus Hannover ist es auch „menschlich verständlich“.

Das Beste daran ist: Wutblinde Mandanten steigen, ihrem Schädigungsinteresse folgend, hoch erfreut auf sowas gerne ein - weil die denken vermeinen, dass der Gegner - das bin vorliegend ich selbst - das bezahlen muss. So wird das auch bei „Ex-Docmachers“ Andreas Skrizepietz gelaufen sein. Naja. Da ist er jetzt ärmer und kann dem schlechten Geld gutes solches hinterherwerfen - auf dass er noch ärmer werde.

Ein Gericht kann den Streitwert ändern. Das hat z.B. das AG Kassel in dem Fall gemacht, in dem der seinerzeit berühmte Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gegen mich - persönlich - verlor

  • Das Gericht wollte dem schon damals weitgehend insolventen und die eigenen Mandanten betrügenden Günter Freiherr von Gravenreuth wohl die Nachricht mitgeben, dass seine Ehre nicht mehr viel wert sei. 

Genau das war damals die Intention meines Antrags.

Im Falle des „Ex-Docmachers“ Skrziepietz aus Hannover wird es - im Falle einer Klage oder eines Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung - dabei bleiben. Denn ich werde wohl nicht erneut einen Antrag stellen, in dessen Folge der von seinem offensichtlichem Schädigungsinteresse  getriebene Andreas Skrizepietz weniger Schaden erleidet als von ihm selbst als mein Schaden beabsichtigt. Aber ich werde es keinesfalls versäumen, auf den in diesem Item vorliegenden Rechtsmissbrauch hinzuweisen.

In den Folgebeiträgen werde ich die erhobenen aber - wenn es nach Recht und Gesetz geht - nicht durchsetzbaren Unterlassungsverlangen „besprechen“. Der Andreas Skrziepietz aus Hannover hat sich mit der Abmahnung für über 2147,83 Euro - die als Gebühr aus dem Gegenstandswert resultieren - also „selbst ein schönes Ei gelegt“.

P.S.

Ich vermute mal, der abmahnende Anwalt - der mindestens inzwischen die Prozessaussichten beurteilen können sollte, weil ich der Abmahnung widersprochen habe - hat für die Klage „leider keine Kapazitäten“ und dem Andreas Skrziepietz aus Hannover nahe gelegt, sich dafür einen anderen Anwalt zu suchen oder es besser zu lassen. Und vielleicht gibt es sogar  „gewisse Spannungen“ zwischen Anwalt und Mandant, weil letzterer die rund 2150 Euro aus dem obskuren Gegenstandwert von € 64000 „nur noch nicht“ bezahlt hat - weil ebendieser Andreas Skrziepietz aus Hannover glaubte, das ich das müsse. (Was leicht vorhersehbar nicht der Fall ist.)

Aber in irgendeinem Dorf irgendwo im  im „#Bestendeutschlanddasesjegab“ (bei Nazis und Covidioten beliebtes Schlagwort, welches auch  Andreas Skrziepietz verwendet) wird es (wohl) einen solchen Juristen geben, der schon vormittags am „Anwaltsarbeitsplatz“ in „seiner“ Küche gemeinsam mit seiner Tagesration aus einer viereckigen Flasche um den Tisch herum sitzt und nach einer solch großzügigen Alimentierung hungert - also für eine Handvoll Kupfermünzen „zu jeder Schandtat bereit ist“ - auch dazu, in einem Prozess „Wasser zu saufen“ - also „unterzugehen“.

Na dann: „Prost!“

11.02.2024

(Serie:) Abmahnungen können sehr interessant sein.
Der Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover.
Auf üble Beleidigungen und Stalking folgen „Lüge und Betrug“ - Letzte Warnung an dessen „Rechtsanwalt“!

Abmahnungen habe ich schon aberdutzende bekommen und glaube sogar, dass sich mancher der Abmahnenden - womöglich auch der ausstellende Jurist beim Anblick des Machwerks vor dem Versand oder der Genehmigung selbst befriedigte - um viel später entsetzt zu begreifen, wie übel er sich damit reingeritten hat. Denn offensichtlich steht jeden Morgen irgendwo der eine oder andere Narzist auf, der noch nicht gerafft hat, dass ich den richtigen Weg, mit unberechtigten und deshalb mit dummdreisten Lügen gespickten Abmahnungen umzugehen, sehr gut kenne. 

Und ist wegen dieses Wissensmangels nicht ausreichend gewarnt.

-

Eine solche - sehr interessante - Abmahnung habe ich am 29.01.2024 um 17:13 - übrigens nur per „Zustellung“ in den Spamordner meines Emailkontos - erhalten. In dieser wird sich gar bitter und für „gar teuer Geld“ über Folgendes beklagt (Teil 1 der Serie):

Ich habe über den - mich mit Beleidigungen der „untersten Sorte“ überziehenden - „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover wie folgt geschrieben ...

Im Hinblick auf sein aktuelles Dasein und Verhalten  glaube ich, er hat wegen Aussichtslosigkeit hinsichtlich § 3 Absatz Nr. 2 oder 3 der Bundesärzteordung den Abbrobationsantrag gar nicht erst gestellt - denn „Docmacher“ Andreas Skrziepietz vertickt zwecks Lebenserwerb ein paar Bücher - deren Autor er gerade nicht ist - bei Amazon.

In einer über 2147 Euro teuren Abmahnung lässt „Docmacher“ Andreas Skrziepietz wie folgt lügen:

Da (erste Zeile) steht also behaupten Sie.  Im Text steht aber glaube ich.

So wurde aus einer ganz klaren Meinungsäußerung unter offensichtlich absichtlicher Weglassung des relevanten Teils meiner Meinungsäußerung vorsätzlich unwahr (vulgus: lügend) eine Tatsachenbehauptung konstruiert. Denn entweder ist der Anwalt also nicht nur für eine Medienrechtskanzlei, sondern den ganzen Beruf völlig ungeeignet - oder hat absichtsvoll die Wahrheit durch die Weglassung verzerrt und sodann gelogen. Der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover, der anderen gegen Geld Hilfe bei „Text  und Recherche“ anbot, hat diese objektiv leicht als unwahr erkennbaren Behauptung - und weiteren Unsinn genehmigt - und so zu der eigenen gemacht.

Ich gehe von Betrug im Sinne des StGB aus, denn da steht auch:

Da will sich also der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover - offensichtlich durch sowohl objektiv wie auch subjektiv unwahres Behaupten Geld verschaffen.

Der ist aber nicht nur ein „Lügel“, denn da wäre noch das hier:

Der Anwalt will also mit „verdienen“. Der nicht etwa „sportliche“ sondern krass überzogene „Gegenstandswert“ aus dem sodann die also ebenfalls klar überhöhte Forderung (die ich weder bezahlen muss noch werde) berechnet wurde, spricht auch dafür, dass ich beschisssen - betrogen - werden sollte. Hinzu kommt der Versuch, mir durch enge Fristsetzung eine angemessene Prüfung der erhobenen Forderungen zu erschweren:

In der Absicht, den unzweifelhaft vorliegenden Betrugsversuch zu vollenden, wurde sodann auch noch ganzt bewusst unzulässig „Druck gemacht“ - denn in der Abmahnung wird, zur „Begründung“ der unzumutbar und also unzulässig kurzen Fristsetzung ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung angedroht - der vorliegend von vorn herein völlig aussichtslos, weil gar nicht zulässig ist:

Hinter der angedrohten Inanspruchnahme eilgerichtliche(r) Hilfe“ kann sich nur ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung verbergen. Ein solcher ist aber nicht zulässig, wenn er Monate - oder, wie hier vorliegend - teilweise sogar gar Jahre - nach der als „rechtswidrig“ behaupteten Handlung erfolgte. Und falls jemand was von erster Kenntnissnahme gehört hat: Just im Rahmen seines Stalkings hat der „Ex-Docmacher" Andreas Skrziepietz aus Hannover es möglich gemacht, zu beweisen, dass er diese Kenntnis binnen Stunden - manchmal sogar Minuten - hatte.

Hier will mich also jemand „verarschen“  und ist offensichtlich zu blöd dazu, mal über mich nachzulesen. Denn ich habe oft genug gezeigt, wie ich mit sowas umgehe.

Dieser dreiste Täuschungsversuch war - im Hinblick auf meine Person - von Anfang an untauglich. Also „dummdreist“.

Doch das deutsche Strafgesetzbuch hat dafür in § 263 StGB klare Worte:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Die Voraussetzungen dafür,  mindestens den „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover wegen des strafrechtlichen Vorwurfes des versuchten Betruges zu verfolgen, sehe ich als erfüllt an.

Da der „Ex-Docmachers“ Andreas Skrziepietz aus Hannover mich im Rahmen seines dummen Stalkings auch als arm bezeichnet hat, und so seine stets niedrige Absicht einer finanziellen Schädigung offenlegte, ist wohl auch dieser Absatz einschlägig:

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

...

3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

... denn da laut Absatz 2 schon der Versuch strafbar ist, ist auch hinsichtlich § 263 Absatz 3 Nr. 3 StGB auf die Absicht abzustellen. Und die hat der „Ex-Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover klar geäußert.

Im Fall des „Ex-Docmachers“ Andreas Skrizepietz aus Hannover ist fest zu halten, das dieser sich nicht dazu bequemte, innerhalb der von mir gesetzten Frist (ebenalls bis Freitag, 09. Februar 2024) auf die, die durch unwahre Behauptungen erhobenen Forderungen zu verzichten.

Letzte Warnung an den Rechtsanwalt:

Sollte der - bis hier her - nicht genannte Anwalt auch nur noch einen einzigen weiteren Versuch unternehmen (oder inzwischen unternommen worden sein) - und zu meinem Nachteil - offensichtlich wissentlich - unwahres Zeug behaupten, mithin zu lügen, dann nenne ich dessen Name und die Kanzlei öffentlich und beschreibe genau, was er getan hat.

Das hat schon rund einem Dutzend anderer Anwälte - darunter ein beachtlicher Teil von, nachfolgend zum „Ex-Rechtsanwalt“  mutierten Exemplaren der Gattung „Organ der Rechtspflege“ nicht gefallen. Und kein Einziger dieser als Assessor, „Knasti“ oder Selbstmörder geendeten Idioten - z.T. just mit Doktortitel - konnte seine, nunmehr daraus folgende, dreckige Schädigungsabsicht verwirklichen.

Das multible Scheitern ganzer Riegen solcher „zum Kotzen“ verlogenen, „bis zum Erbrechen“ arroganten, feigen und garstigen „Wichte mit Anwaltskarte“ kann man genau in diesem Blog nachlesen.

Haben Sie mich verstanden?