Seiten

18.09.2025

Ein „ausnehmend feiges Groß- und Schandmaul“
(Mit freundlicher Genehmigung des Oberlandesgerichts Frankfurt)

  • Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 28.08.2025 in der Berufungssache Reinholz ./. Skrziepietz (Az. 16 U 153/24) u.a. eine höchst merkwürdige (weil zu viele der von mir vorgetragenen Tatsachen ignorierende und in sich selbst widersprüchliche) Entscheidung der 3 Zivilkammer des  LG Frankfurt in den mir wichtigen Punkten zu meinen Gunsten abgeändert und neu gefasst.
  • Andreas Skrziepietz aus Hannover macht unwahr vor, dass die Urteile eine „vollstständige Zerstörung“ meiner Person darstellen würden. Tatsächlich hat das OLG u.a. (es gibt weit mehr solcher Aufhebungen in den beiden Urteilen) klar gemacht, dass ich den Herrn Skrziepietz völlig zu Recht als „ausnehmend feiges Groß- und Schandmaul“ bezeichnet habe.

Das ist er auch, denn Andreas Skrziepietz ist ein Schreibtischtäter, der ausweislich seiner strafrechtlichen Verurteilungen und der anhängigen Verfahren mich und andere auf besonders niedrige Weise verhetzt, beleidigt, verleumdet und bedroht. Die Feigheit werfe ich dem tatsächlichen Schreibtischtäter Andreas Skrziepietz vor, weil er dieses ohne Impressum und unter der - von mir zerstörten - Deckung durch die Nutzung eines oder gar mehrerer Aliase wie „Docmacher“ tut.

Was das OLG dazu schrieb: 

 6. Zur Äußerung 3.b) „als der Verbalterrorist Andreas Skritzepietz aus Hannover es in seinen
Hetzschriften tut. Dieses tatsächlich ausnehmend feige „Groß- und Schandmaul“,

Hinsichtlich dieser Äußerung besteht entgegen der Auffassung des Landgerichts kein
Unterlassungsanspruch des Klägers.

a) Bei dieser Äußerung handelt es sich ebenfalls im Schwerpunkt um eine Meinungsäußerung.
So wird dem Leser dadurch mitgeteilt, dass der Beklagte den Kläger für ein „feiges“ – also
mutloses, hinterhältiges und wenig ehrenhaftes – „Großmaul“, also einen Prahler oder Angeber
erachtet und für ein „Schandmaul“, also eine Person mit einem lästernden oder unverschämten
Mundwerk, wobei beides im umgangssprachlichen Gebrauch eine negative moralische
Bewertung enthält (vgl. Wikipedia). Durch die schlagwortartige Verwendung der Begriffe wird
für den Leser deutlich, dass der Beklagte den Kläger durch sein Verhalten dergestalt einordnet,
weshalb auch hier das Element des Meinens und Dafürhaltens schwerpunktmäßig gegeben ist.

b) Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt jedoch im Hinblick auf
diese Äußerung die Meinungsfreiheit des Beklagten gegenüber dem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht des Klägers.

Anders als bei der unter 4. und 5. dargestellten Äußerungen des Beklagten in der Fußnote erscheint im Hinblick auf diese Äußerung die Begründung des Landgerichts nicht überzeugend, dass die Bezeichnung des Klägers als „feiges Schand- und Großmaul“ ohne jeglichen Sachbezug erfolgt. Denn diese Äußerung erfolgt innerhalb eines Beitrags, in dem der Beklagte sich mit dem Kläger selbst und insbesondere seinen Tätigkeiten als Übersetzer, Berater für Doktoranden, dessen Medizinstudium und der nicht erlangten Zulassung als Arzt, seinen Haltungen zum „Klimawandel“, zu „Covid-Impfungen“, zur AfD und „Nazis“, der Altkanzlerin Merkel und den Inhalten von Veröffentlichungen des Klägers – wenn auch in stark zusammenfassender und wertender Form – befasst und diese Veröffentlichungen als „Hetze“ bewertet. Vor diesem Hintergrund erfolgt dann die Bezeichnung des Klägers als „feiges Schand- und Großmaul“, was durchaus für den Durchschnittsleser einen gewissen Sachbezug erkennen lässt, insbesondere da der Durchschnittsleser der Beiträge des Beklagten, von dem wechselseitig offen ausgetragenen Konflikt der beiden Parteien weiß und so auch gewisse Kenntnis von den gegenteiligen politischen Haltungen der Parteien hat.

Für diese Meinungsäußerung besteht vorliegend auch eine hinreichende Tatsachengrundlage.

Allein der nach wie vor öffentlich zugängliche Beitrag des Klägers mit dem Titel „Mein Kampf
(gegen die Stadtverwaltung Hannover)“, auf den die Berufung Bezug nimmt (Anlage 2 zur
Klageerwiderung, Bl. 192 eA LG) belegt, dass der Kläger als eine angeberische und arrogante
Person mit lästernden oder unverschämten Mundwerk bezeichnet werden kann, weil er dort die
mit seiner Anfrage zum Anteil islamischer Frauen in Frauenhäusern befasste Mitarbeiterin
namentlich benennt, sie als übergewichtig und faul öffentlich bezeichnet und ihr hämisch in dem
Beitrag, weil sie seine Anfrage nicht bearbeitet hat, die „Opferrolle“ (Ein Bild von der
Kekspackung „Prinzenrolle“ mit dem Schriftzug „Opferrolle“) überreiche in einer kleinen
Packung, weil die Mitarbeiterin übergewichtig sei, da sie diese verdient habe. Er bezeichnet
dort die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet hatten
und ein Hausverbot verhängt hatten, als „faule Säcke“ und wirft ihnen vor, anstatt eine einfache
Frage zu beantworten lieber einen Rechtsstreit zu beginnen. Dies geschieht in dem Beitrag,
ohne das eigene Verhalten zu reflektieren oder zu hinterfragen. Dies kann bereits hinreichende
Anknüpfungstatsachen für eine Bewertung des Klägers als Schand- und Großmaul darstellen.

Damit einher gehen ebenfalls die Bezeichnungen der ehemaligen Kanzlerin Merkel als
Massenmörderin ebenso wie des ehemaligen Kanzlers Scholz als Massenmörder im Hinblick
auf deren Haltung in der Asylpolitik (Anlage 3 zur Klageerwiderung, Bl. 185 eA LG) oder der
folgende Beitrag des Klägers, auf den der Beklagte Bezug nimmt (Anlage 3, Bl. 186 eA LG)

[...] 

 In diesem stellt er das Dritte Reich und die Unterscheidung von Juden und Ariern denen von
Geimpften und Ungeimpften während der Pandemie gleich. Die ehemaligen Außenministerin
Baerbock bezeichnete er mehrfach in seinen Blocks als „Dummböckin“ (Bl. 189 eA LG) und die
Partei die Grünen als „KinderfickerInnen“ und „KriegstreiberInnen“ (S. 10 ff. Berufungsbegründung). Schließlich hat der Kläger den Beklagten mehrfach öffentlich als „Dummholz“ bezeichnet.

Auch für die Bezeichnung als „feige“ besteht eine hinreichende Tatsachengrundlage, da die Äußerungen des Klägers stets aus der sicheren digitalen Position als Blogger im Internet heraus stattfinden, ohne in einen persönlichen Diskurs mit den betroffenen Personen einzutreten. Diese getätigten Äußerungen des Klägers stellen eine hinreichende Tatsachengrundlage für die nachfolgend bekundete Meinung des Beklagten, dass der Kläger ein „Groß- und Schandmaul“ sei. Dies hat der Kläger auch hinzunehmen, insbesondere weil er mit seinen o.g. genannten teilweise stark polarisierenden Äußerungen selbst sich an die Öffentlichkeit wendet und so auch mit heftiger Kritik seinerseits rechnen muss.

 Es gibt noch mehr über das Urteil zu berichten. Und ein zweites.

16.09.2025

Dritter Versuch des Andreas Skrziepietz, mich der Freiheit zu berauben, scheitert „mit nie gesehener Grandesse und Vitesse“

 

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.ka. „Docmacher“) quakt öffentlich herum, dass ich in einer „Wahnwelt“ leben würde. Vermutlich gibt es da zur Realität nur eine kitzekleine Abweichung: Die Person.

Jedenfalls ist wieder eine wohl (siehe unten) vorsätzlich unwahre Beschuldigung des feinen, sich als „ehrlich“ behauptenden aber leider eben ziemlich wirre, unlogisch wirkende und auch unwahre Geschichten erzählenden Andreas Skrziepietz gescheitert. Und damit auch sein dritter Versuch, mich mittelbar (und insofern auch feige) der Freiheit zu berauben. Erfahrungsgemäß stimmt nämlich sein öffentliches Blahfaseln mit seinem Handeln vor Gerichten und Behörden überein: Der sich „edel und klug“ wähnende, aber andere und mich übel verleumdende und beleidigende Herr Andreas Skrziepitz hat mich just um den 01.09.2025 herum öffentlich einen „dreckigen Stalker“ genannt und dummdreist - oder eben im Wahn - behauptet, meine Abmahnungen - nach ganz ähnlichen Rechtsverletzungen - wären „Stalking“. 


Bild: Wegen der klar rechtswidrigen Äußerungen „Mitteilung an den Stalker Jörg Reinholz aus Kassel“ und „Sie dreckiger Stalker!“ habe ich ihn natürlich abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Andreas Skrziepietz scheint aber in dem Wahn zu leben, dass er selbst nach eigenem Gustus Straftaten begehen dürfe und dass die nach seiner dummdreist begangenen Rechtsverletzung erhaltene Abmahnung demzufolge eine Straftat sei. Soweit zu der von Andreas Skrziepietz durch seine eigene Verleumdung öffentlich aufgeworfene Frage, wer uns beiden in einer Wahnwelt lebt.

Interessanter zeitlicher und sachlicher Zusammenhang: Am 28.09.2025 hatte das OLG Frankfurt seine Auffassung geäußert, meine Darstellung, dass ich in ihm einen „neuen Stalker“ hätte, wäre nicht rechtswidrig. Das Urteil ist auch so gesprochen worden.

Die „nie gesehene Vitesse“ beruht auf der Tatsache, dass er seine Strafanzeige am 01.09.2025 stellte und die Ablehnung der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens am 02.09.2025, also nur einen Tag später - mithin nach dem Lesen seiner Anzeige - erfolgte:

Zu beachten ist - neben der Vitesse - auch die Begründung: 

  •  § 160 Absatz 1 StPO besagt, dass die Staatsanwaltschaft, sobald diese „durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.“
  • § 152 Absatz 2 StPO besagt, die Staatsanwaltschaft ist „verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“
Demnach hat eine Staatsanwältin Kassel seine Anzeige gelesen, nochmal nachgesehen, ob wirklich ein Doktor diese stellte. „Oh mein Gott! Den Titel hab ich auch.“ gedacht - sodann nicht mehr so ganz genau gewusst, ob sie lachen oder den „Dr. med.“ wegen der (auch in dessen Blog unübersehbaren) geistigen Degression bemitleiden sollte.

Jedenfalls war die Anzeige all dem zu Folge höchst offensichtlich unbegründet und scheiterte „großartig“.

Ich allerdings werde jetzt bei der StA Hannover eine weitere Verdachtsanzeige gegen ihn wegen der zweiten vorsätzlich falschen Beschuldigung und des dritten Versuchs der mittelbaren Freiheitsberaubung - und zudem wegen „Nachstellens“stellen. Denn die strafauslösende Bedingung des § 238 StGB Absatz 1 Varianten 8 und/oder 3.b. StGB kann erfüllt sein

Mag die Staatsanwaltschaft und das AG Hannover entscheiden, ob sie ihn vor Gericht stellen, ihn „verknacken“ (es könnten bei einer Gesamtsstrafe jetzt sogar mehr als 3 Jahre werden) - oder ob „ein Wörtchen“ mit dem Betreungsgericht des AG Hannover gewechselt und alle Strafverfahren gegen Andreas Skrziepietz wegen eines wohl zutreffenden Hinderungsgrundes aus § 20 StGB eingestellt werden.

Vermutlich wird Andreas Skrziepietz jetzt querulieren und seine Situation noch weiter verschlimmern. 

Die früheren Versuche:

  1. Versuch: Andreas Manfred Skrziepietz  versuchte allen Ernstes, mich in die Psychiatrie zu lügen (ebenfalls sehr schnell gescheitert)
  2. Versuch: Vorsätzlich unwahre Strafanzeige des Andreas Manfred Skrziepietz 

Update:

Die Strafanzeige gegen Dr. Andreas Manfred Skrziepitz wegen Falschbeschuldigung, des inzwischen dritten Versuch der mittelbaren Freiheitsberaubung im schweren Fall und nun auch Nachstellens wurde von mir gestellt.

Nordrhein-Westfalen: AfD verliert tatsächlich Wähler.
Die Bürger wollen keine (kriminellen) Idioten an der Macht!

Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielte die AfD in NRW noch 16,4% (Erststimmen) bzw. 16,8% (Zweitstimmen). Diesem Ergebnis gegenüber stehen nun die 14,5% der Stimmen bei der Kommunalwahl. Damit hat die AfD (nach den Prozentzahlen) rund 2% von allen Stimmen, aber bei genauem Hinsehen mehr als 11% (fast ein Achtel) von den, bei der Bundestagswahl noch erzielten Stimmen verloren. 

Ich vermute mal, dass zu diesem Stimmenverlust auch Typen wie der Grenzüberschreiter Andreas Skrziepietz  aus Hannover beigegetragen haben. Mit seinem Hass und seiner Hetze im Stile des Julius Streicher, seinem Missbrauch der  Gerichte hat auch der nämlich gezeigt, was zu erwarten ist, wenn die AfD mitsamst deren großmäuligen Lichtgestalten an die Macht käme.

Nehmen wir weiter den Glattnazi Bernd Höcke, dessen Verurteilungen wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ nach querulatorisch anmutenden Beschwerden der BGH bestätigt hat oder eben meinen „Lieblingsquaknazi“ Andreas Skrziepietz - der ja auch schon wegen Straftaten wie Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung vorbestraft ist - was womöglich längst nicht alles ist und wobei es hoffentlich auch nicht bleibt. Denn Letzterer zeigt sich ziemlich unbeeindruckt, quakt querulatorisch weiter weltfremdes Zeug, beschönigt durch öffentliche Schrift (allerdings feige hinter seinem Alias „Docmacher“ verborgen) sogar die Verbrechen des Ku-Klux-Klan und macht so zumindest verständigen Lesern klar, dass er mit ganz üblen Rassisten, ja sogar Mördern durchaus sympatisiert. 

Solche wie ihn oder den Bargeld- und Chinafreund Maximilian Krah, Petr Bystron. Miguel KlaußStephan Brandner will doch eigentlich nicht mal die geistige Unterschicht an der Macht sehen, dazu müsste man ein Idiot UND geistig „neben allen Spuren“ sein.

Schauen wir mal, was das AfD-nahe geistige Ultraleichtgewicht so ejakuliert:

Bild: Man wird es kaum glauben, aber der Quaknazi (so will er nicht genannt werden) Andreas Skrziepietz aus Hannover quakt sowas und will gleichzeitig nicht als Hass- und Hetzblogger bezeichnet und trotz seiner niedrig-hassenden Wortwahl politischen Gegnern gegenüber („Ratten“, „kastrieren") nicht mit Julius Streicher verglichen werden. Längst nicht erst diese querulatorisch anmutenden Klagen qualifizieren den, die AfD (als angeblich „einzige demokratische Oppositionspartei im Bundestag“) und extrem rechte Positionen bewerbenden Hass- und Hetzblogger zum Rechtsmissbraucher. 


 

 

12.09.2025

Andreas Skrziepietz und die „Wahrheit“.
Heute: „gröbliche Beschönigung der Verbrechen des Ku-Klux-Klan“

So wie ich das sehe steht der folgende Satz unter der Strafandrohung(¹) des § 130 Absatz 5 StGB, denn es handelt sich offensichtlich um eine, im Interesse einer Aufstachelung zu Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe vorgenommene, „gröbliche Verharmlosung“ der in § 7 Absatz 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches genannten Verbrechen des Ku-Klux-Klan, welcher bekanntlich im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen einen Teil der Zivilbevölkerung (Afroamerikaner) sehr viele Menschen, eben auch Frauen und Kinder tötete:

„Sogar der Ku-Klux-Klan hat zu seiner aktivsten Zeit niemals Frauen getötet.“

Das unwahre, mindestens „tendenziöse“ Behaupten stammt aus dem Schriftschlecht des sich auch sonst fremdenfeindlich äußernden (mir erlaubt durch LG Frankfurt, 2-03 o 281/24) Dr. med. „Keinarztgeworden“  Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover. Denn Anfang der 60er war der Ku-Klux-Klan sehr aktiv und hat Frauen getötet. Sogar Kinder, sogar kleine Mädchen.

Natürlich kann man „skrziepietzen“ und sich „schlaumeierisch“ darauf zurück ziehen, was die aktivste Zeit des Klu Klux Klan war“ sei doch eine Frage der Definition. Vielleicht irgendein Sonntagmorgen von 08:03 bis 08:04 als die „gar gottesfürchtigen Christen“ ihre Verkleidung ablegten um in der Kirche zu beichten? Vielleicht meinte er ja auch die Ortsgruppe einer Rollerbande namens „Kuh-Glucks-Klang“ im gar nicht großen Groß Buchholz bei Hannover?  Um dumme und sich situativ ändernde Ausreden ist das rechte Großmaul jedenfalls nie verlegen.

Das ist der Gangnam Skrziepietz-Style“! 

Skrziepietz regt sich, also Solidarität für Rassisten heischend, über den Begriff „white trash“ (für eine geistige, rassistische Unterschicht) auf und fragt, warum es dafür keinen auf Afroamerikaner gemüntzen Begriff gäbe. Nun, der „white trash“ hat einen. Die Rassisten sagen, wie jeder weiß, einfach „Nigger“ - und man möge diesen bitte (außer diesem Schimpfwort) keinen zu großen Wortschatz zumuten.

Der selbe Herr Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hat unter dem Alias „Docmacher“ auch schon mal eine Kriminalstatistik bemüht, um vorzumachen, dass die Zahl der linkextremistischer Straftaten höher sei als die rechtsextremistischer. Auch da wählte er offensichtlich willkürlich den (oder einen) Zeitraum aus, der zu seinem Ansinnen passte. Ich denke, sein Ansinnen ist es allgemein (extrem-)rechtes und fremdenfeindliches Gedankengut zu beschönigen - aber dieses Mal, den in ultra-rechten Kreisen verbreiteten Rassismus in den USA zu beschönigen und salonfähig zu machen. Er selbst veröffentlicht ja immer wieder fremdenfeindliches Zeug. (mir erlaubt durch Urteil des Landgerichts Frankfurt, Aktenzeichen 2-03 o 117/24) Und natürlich will er auch über seine Verurteilung vom 28.09.2020 (sofern es nicht weitere gab) zu heulen:

„Wer die TäterInnen sind, darf ich hier nicht schreiben, sonst gibt es bestimmt wieder Ärger mit der StA Göttingen (Zentralstelle zur Bekämpfung der Meinungsfreiheit). Aber das weiß ja sowieso jeder.“

Der selbe Herr Andreas Skrziepietz hat übrigens mit „exakt derselben Ehrlichkeit“ behauptet, keinen Prozessbetrug begangen zu haben. Volksverhetzung auch nicht. Die Frage, ob Andreas Skrziepietz ein Prozessbetrüger ist, beantworten andere ganz anders. Zu der  Frage, ob er die Straftat der Volksverhetzung begangen hat, hat das AG Hannover ihm gegenüber schon so deutlich Stellung genommen, dass er „fast freiwillig“ 600 € bezahlt hat. 

Übrigens - und das alles passt ins Bild - bewirbt Andreas Skrziepietz auch die AfD, verweigerte während er COVID-10-Pandemie das Tragen der Maske (und schimpfte wie ein Rohrspatz Covidiot) und er „lutscht Putins Raketen“, denn rechtfertigt immer wieder mit wilden Schmähungen der Ukraine Putins Angriffskrieg. Es gibt genug Leute, welche für jeden, der die russische Agression in der Ukraine unterstützt und durch Schmähungen der Ukraine gutheißt, ein „gar trefflich Wort“ haben:

„Volksverräter!“

¹ ) Eine Strafanzeige wurde gestellt. Ich gehe auf Grund von Erfahrung in anderen Fällen, wo er die Straftaten wissentlich fortsetzt sowie hardcore-querulatorischen Äußerungen wie eben der aktuellen „Wer die TäterInnen sind, darf ich hier nicht schreiben, sonst gibt es bestimmt wieder Ärger mit der StA Göttingen (Zentralstelle zur Bekämpfung der Meinungsfreiheit).“ davon aus, dass der so ejakulierende Dr. med. Andreas Skrziepietz infolge seiner, für jede und jeden in seinem Blog erkennbaren geistigen Regression (auf den Stand eines zehnjährigen Buben) so uneinsichtig und halsstarrig  ist, dass er das Beweismittel bis zur Verurteilung weder abändert noch vernichtet.

11.09.2025

Das geflügelte Wort „«Rechts ist frei» war letzte Wort des Beifahrers“ hat einen Nachfolger.

Das jemand durch blöde Gewalt gestorben ist gefällt mir überhaupt, ganz und gar nicht.

Und „ich tu mich auch schwer“ weil es ernsthaft bitterböse ist - aber der Tatsachenzusammenhang ist einfach so krass (und musste irgendwann eintreten), dass das Folgende unweigerlich zu einem „geflügelten Wort“ werden wird:

„Ich glaube es lohnt sich, einige Schusswaffenopfer pro Jahr in Kauf zu nehmen.“

(Zur Erinnerung an Charlie Kirk, US Podcaster, und tausende andere Schusswaffenopfer in den USA.)

09.09.2025

LG Kassel wirft die Textbausteinmaschine an und versagt komplett: Ich muss also mal wieder vor das OLG...

Vorab: Übermorgen kommen zwei Urteile des OLG Frankfurt, welche so einigen Quatsch der Vorinstanz (LG Frankfurt, 3. ZK, Richterin Ina Frost) aufheben. Das LG Frankfurt hatte mir im Widerspruch zu den vorgestellten Tatsachen allen Ernstes verboten über einen selbsternannten „Docmacher“ aus Hannover zu berichten, dass er mich stalkte und dass ich dessen Veröffentlichungen entnehme, dass er rechtsextrem, sogar rechtsradikal sei. Das OLG hatte in der mündlichen Verhandlung klar durchblicken lassen, dass es die Urteile des LG in diesen Punkten aufheben wird. Der Bericht kommt, sobald ich das Urteil habe.

Das mir durch üble Rechtsbrüche (die das OLG auch aufgehoben hat) extrem negativ als „Rechtsfreie Zone“ bekannte LG Kassel verbietet mir in einem kruden, viele Seiten lang aus Textbausteinen zusammengerührtem „Urteil“ allen Ernstes den Bericht, dass ich einen Prozessbetrüger aus Hannover Prozessbetrüger nennen darf. Das LG hat sich allen Erstes vollständig über den Vortrag beider Parteien hinweggesetzt, welche diese Bezeichnung als Tatsachenbehauptung einstuften und vermeint, bei einer so schwer wiegende Meinungsäußerung müsse man sich auf wahre Tatsachen stützen, die zu dem so einfach formuliert sein müssten, dass ein Vollidiot („unaufmerksamer Leser“) - oder eben eine sich neben der Spur befindliche Frau Prof. Dr. jur. diese leicht erfassen könne. 

Damit sich Öffentlichkeit, wie vom LG Kassel gefordert, ein Bild über wenigstens eines Teil der Straftaten bzw. erhobenen Vorwürfe machen kann, folgt hier eine kleine, sehr unvollständige Liste:

Den vollständigen Bericht veröffentliche an anderer Stelle, denn Blogger.com bekommt schnell Bauchschmerzen, wenn ich den Namen des kleinen und garstigen Betrügers nenne.

Gegen das so genannte „Urteil“ wurde heute (11.09.2025) Berufung eingelegt. Es ist nicht rechtskräftig geworden.

Über Restaurants, Schnitzel, Bier oder Cola und die Mehrwertsteuer

Die vom Bundeskabinett beschlossene Steuersenkung für Speisen in Restaurants ist so eine Sache.

Nehmen wir mal ein Schnitzel.

Das koste derzeit oft etwa € 20,00. 19% sind Mehrwertsteuer. Jetzt frage ich mal dem Matheaktivist Adam Ries und der sagt mir: Das sind 20,00€ / 1,19, also rund 16,80€ netto. 

Die Mehrwertsteuer soll auf 7% gesenkt werden:  Adam dazu: Das sind das 16,80€ * 1,07 also rund 17,98€.

Frage an die Runde: Wer glaubt, dass die Mehrwertsteuersenkung Auswirkung  auf den Schnitzelpreis auf der Karte hat?

Bei Bier, Cola und Co sieht es so aus:

5,50€ für den „Beschisshalben“  (0,4l) macht rund 4,62€ netto und also 4,94€ neuer Preis.

Die obige Frage erübrige ich mir und stelle eine andere:

Insgesamt wird die Senkung den Staat rund 4.000.000.000 (4 Milliarden) Euro kosten, schätzen Leute die sowas besser wissen als ich. Da ich aber immehin weiß, das Geld nie weg ist sondern immer nur bei jemand anderes landet, stelle ich jetzt mal folgende Frage:

Landet die ersparte Steuer

  • via Preissenkung bei den Kunden?
  • via  Lohnerhöhung beim Personal?

oder wird die 

  •  quasi direkt in die Tasche der Tasche der Eigentümer der Restaurants gesteckt?

Ich könnte mir, jedenfalls bei den Kettenrestaurants, sogar gut vorstellen, dass die wegen der „Mehrwertsteuerveränderung leider die Preise erhöhen müssen“, die Portionen kleiner machen, Sägemehl statt Weizen und irgendwas billiges von der chemischen Industrie statt z.B. Käse kredenzen und das dann auch noch mit „Verbesserte Rezeptur“ bewerben.

 

 

 

 

 

06.09.2025

@Jette Nitzgard, Grüne Jugend: Das geht gar nicht!

lese ich bei NTV.de

Frau Nitzgard: Man mag ja mit Söder, dessen Politik und dessen Handeln hadern. Aber Sie wollen es bitte vermeiden sich durch derartige, „anpissende“ Äußerungen („Hundesohn“ ist eine Formalbeleidigung) auf das - hierdurch leider nicht mehr „einzigartig niedrige“ - Niveau der Quaknazis auf Seiten der AfD einzulassen.

Mit der strafbaren Äußerung haben Sie sich in die geistige Nähe eines Andreas Skrziepietz (den ich hernehme, weil er sich mir besonders eindrucksvoll bekannt gemacht hat) begeben und es wäre besser gewesen, das zu lassen: Denn so geben Sie Quakzis Anlass, Grund und sogar so etwas wie eine Berechtigung, laut jammernd über die Grünen, welche Sie so nicht vertreten, herzuziehen.

Ich rate zur proaktiven Abgabe einer Entschuldigung und einer Unterlassungserklärung. 

Frage an den Hassblogger und Prozesshansel Andreas Manfred Skrziepietz:
Herr Dr. „Keinarzt“: Wo bleibt Ihre irre, niedrige Hetze?

 

(Video bei Instagram)

Annalena Baerbock tritt demnächst das Amt als Präsidentin der UN-Vollversammlung an, berichtet NTV.

Diese ist Lieblingshassobjekt etlicher Quaknazis, insbesondere des mindestens insoweit aber auch sonst als notorisch kriminell anzusehenden (er kann sich gerne aussuchen, ob er lieber „für geistig gestört“ gehalten werden will) Hassbloggers Andreas Skrziepietz aus Hannover:

Bild: Da er derlei schon getan hat,  wird Andreas Skrziepietz behaupten, dies sei „humorvoll“ gemeint. Der Kontext mit anderen Verhetzungen zeigt aber Tatsachen zugänglichen und Mitdenkenden auf, dass genau das nicht der Fall sein kann.

Der unzweifelhaft Hass zum Ausdruck bringende, weil auf niedrigste Weise beleidigender Blogbeitrag des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz zeigt auf, dass dieser vor dem LG Frankfurt also insoweit unwahr an Eides statt versicherte, dass er Politiker und Medienschaffende „kritisiere“. Es handelt sich nur um eine von unfassbar vielen Verleumdungen und Beleidigungen, die der ganz offensichtlich von niedriger Schädigungsabsicht getriebene Andreas Skrziepietz in mehreren Blogs, Foren und Videos (auch unter Titeln wie „Die Vernichtung von <Vorname> <Nachname>“ ejakulierte - und ganz böse Zungen behaupten, er ejakuliere dabei auch auf andere Weise.

(Hinweis an ein womöglich angerufenes Gericht: Dieses und weitere verhetzende Ejakulate ist noch immer online. Andreas Skrziepietz sieht sich - trotz mehrerer Verurteilungen - dazu als „berechtigt“ an, andere derart übel zu verunglimpfen - regelrecht verbal zu terrorisieren - und geht selbst vor Gericht ganz bewusst und zielgerichtet gegen sogar wahre Äußerungen über ihn vor. Er hat - soweit das hier zu übersehen ist - nur Äußerungen gelöscht, wegen denen er verurteilt wurde.)

Ich frage mich, wie lange Andreas Skrziepietz wohl brauchen wird um hinsichtlich des Artikels auf NTV mit weiterer „Verbalscheiße“ zu reagieren. Immerhin sieht sein Hassobjekt in den gezeigten Videos recht vorteilhaft aus. Genauer: Wie eine Frau, die einen wie ihn „mit dem Arsch nicht ankucken“ würde.

Der selbe Andreas Skrziepietz hadert höchst offensichtlich erheblich damit, kein Arzt geworden zu sein, denn er thematisierte sein „Nichtarztwerden“ mindestens in drei insoweit verlorenen Gerichtsverfahren in denen er auch noch widersprüchlich vortrug. (AG Hannover, LG Frankfurt, AG/LG Kassel). Vermutlich ist diese Verwerfung in seinem Lebenslauf Ursache seines Abgleitens - oder aber sein Abgleiten ins Kriminelle (offenbart durch die von ihm öffentlich zugestandene Verurteilung wegen Volksverhetzung vom September 2020) ist Ursache dafür, dass er - z.B. im Jahr 2020, als er erweislich (den Beweis des Versuches hat er durch Vorlage eines dafür erforderlichen einfachen allgemeinmedizinischen  Zeugnisses selbst angtreten) entweder mit dem Versuch, die Approbation zu erlangen, scheiterte oder diesen wegen des Aufscheinens seiner rechtskräftig gewordenden Verurteilung wegen Volksverhetzung im für Approbation erforderlichen „erweiterten Führungszeugnis“ nach §§ 30, 30a BZRG abbrach - gar nicht Arzt werden konnte.


05.09.2025

Ulkiges Mail...Update

Ich habe gerade eben ein Mail bekommen. Einziger Inhalt: 

„Die Merkel-SAntifa ist erwacht!“ 

https://merkelsantifa.substack.com/

„Ist bestimmt Spam.“ - hab ich gedacht. Bis ich eine Grafik sah, die aus meinem Blog geklaut wurde.

Jetzt denke ich: „Hoho! Ein Trittbrettfahrer!“ 

Update: 

Doch kein Trittbrettfahrer, Ich habe die Meldung bekommen, dass sich mindestens eine weitere Person von Andreas Skrziepietz (Hannover) gestalkt fühlt. Zugleich wurde ich um die Erlaubnis gebeten, die Grafiken zu verwenden. Und um Schriftsätze, Urteile, Abmahnungen gebeten. 

Da werde ich wohl eine geschützte Downloadseite einrichten, denn das ist „viel Holz“.

Im Übrigen hab ich ja vor dem LG Frankfurt nachgewiesen, dass Andreas Skrziepietz viele weitere Personen übel verunglimpft, z.B. einen Thüringischen Verfassungsrichter als „fettgefressen“. Ebenso hat er mindestens noch Zoff mit einem Kölner Kommunalpolitiker - das war einer der vier Geschädigten in dem Verfahren vom März 2025 (nicht rechtskräftiges Urteil 75 Tagessätze a 15 €). Es gibt aber, wie ich dem LG Frankfurt (3. Zivilkammer unter Dr. Ina Frost) vorstellte, was aber offensichtlich erst das OLG  zur Kenntnis nahm und beachtete, sehr viel mehr Personen welche Andreas Skrziepietz verunglimpfte.

Viel Feind? Viel Ehr!“ - Das alles hat der Herr Andreas Skrziepietz aus Hannover!

03.09.2025

Andreas Skrziepietz (Hannover) und Markus Haintz (Köln) in „Die ausgenullte Unschuldsvermutung in drei Akten und Aufzügen an drei Orten“

(Symbolbild: Bildschirmfoto eines passenden Teils der Webseite des an Schauspiel beteiligten RA Markus Haintz)

Das Theaterstück „Die ausgenullte Unschuldsvermutung in drei Akten und Aufzügen an drei Orten“, aufgeführt vom, aus zwei Saisons in Nebenrollen auf einer Hannoveranischen Kleinstbühne erfahrenen Schauspieler Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) und im dritten Akt am dritten Ort auch von einem Markus Haintz (Köln) ist ein so besonderes Stück, das der Gesetzgeber allen Ernstes auch diesen „Genuss“ (der im Stück nur auf Seiten der Aufführenden vorgesehen ist war), genauer die Aufführung dieses Mehrgerichtsmärchens durch § 263 StGB und § 242 BGB verboten hat. Übrigens nicht unter einer Angela Merkel, sondern schon unter Kaiser Wilhelm. Andreas Skrziepietz wird traurig sein, weil es da also nichts zu meckern und zu hetzen gibt. Was er ja so gerne macht.

Aber man darf das Stück beschreiben: 

(Akt 1: Das Publikum erfährt in Frankfurt am Main wie folgt:) 

Beweis: Akte des Verfahrens 2-03 o 117/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des LG Frankfurt, Vortrag von Andreas Skrziepietz auf Seite 18 der Klageschrift: 

„Richtig ist, dass er [Kläger Skrziepietz] nie einen Antrag auf Approbation gestellt hat“

(Das Publikum wird via Lautsprecher und Webseiten über ein insoweit rechtskräftiges Urteil des LG Frankfurt informiert, dass ein Jörg Reinholz berichten darf, das dieses, im Hinblick auf das gar traurig anmutende Dasein und öffentliche Greinen des Andreas Skrziepietz, womöglich an seiner Nichteignung gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 oder 3 der Bundesärzteordnung scheiterte... - und das die Stellung eines Approbationsantrages - die zumindest anno 2020 offensichtlich sehr viel plausibler aus einem ganz anderen Grund scheiterte bzw. abgebrochen wurde) zwingende Voraussetzung dafür ist, als Arzt zugelassen zu werden.)

 (Akt 2: Das Publikum wird höflich gebeten, sich einige Monate vor der Aufführung des letzten Aktes nunmehr im fernen Hannover zu versammeln und das Stück dort weiter zu verfolgen. Es wird Einiges gezeigt:) 

Beweis: Klagebegründung des Andreas Skrziepietz in der Sache  409 C 10237/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des AG Hannover


Beweis: Ebenda, Anlage der Klagebegründung (nur Rückseite des ausdrücklich mit „Arzt im Praktikum“ gestempelten Arztausweises für das Praktikum.

Andreas Skrziepietz hatte also nur einen Arztausweis für das Praktikum - durfte also nie Patienten selbständig behandeln. Das ist es, was einen Arzt ausmacht. Und das „Journalistendiplom“ (von ihm an anderer Stelle des selben Schriftstückes auch als „Journalismus-Diplom“ bezeichnet) war eine grandiose Teilnahmebestätigung an einer 4-monatigen Aktivierungsmaßnahme des Arbeitsamtes):


Beweis: Klagebegründung des Andreas Skrziepietz in der Sache  409 C 10237/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des AG Hannover

Erst in der mündlichen Verhandlung räumte Andreas Skrziepietz ein, dass das angebliche „Journalismus-Diplom” gar kein solches sei - bis dahin ging das Gericht davon aus, dass er ein solches habe:

Zu behaupten, man habe „Journalismus-Diplom“ ist aber strafbar weil ein „Diplom-Journalist“ ein akademischer Titel ist. Die Frage, ob Andreas Skrziepietz nun einen Hochschulabschluss als Journalist habe oder nicht, wurde ihm nämlich von der Richterin gestellt. Bis dato ging ging diese ergo davon aus, dass er - wie vorgetragen - Diplomjournalist sei.

Beweis:  Protokoll der mündlichen Verhandlung in der Sache  409 C 10237/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des AG Hannover

(Das Publikum wird über Lautsprecher und durch Flugblätter darauf aufmerksam gemacht, dass ein gewisser Jörg Reinholz  - im Stück soll er DER BÖSEWICHT schlechthin sein - laut rechtskräftigem Urteil des AG Hannover verbreiten darf, dass Andreas Skrziepietz ein Großmaul sei, weil der - ohne je als Arzt tätig gewesen zu sein - verbreitete, dass er ein „Spezialist für Traumatologie“ sei.)


Das Publikum und das AG Kassel bekommt drei Schnipsel mit der Post, die es aufmerksam lesen soll:

1) 

2)


3)

(Akt 3: Das Publikum und die beiden Künstler - beide aus irgendeinem Grund mit beträchtlich langen Nasen ausgestattet - bitten in die Mitte. Also nach Kassel. Es kommt zum Showdown:)

 

Beweis: Akte des Verfahrens  10 O 1343/25 (Skrziepietz ./. Reinholz) des LG Kassel, Protokoll vom 21.08.2025

 (Arrogantes Lautsprechen des Andreas Skrziepietz:)

Beweis: Ebenda. Vorgelegt wurde die Approbationsurkunde indes nicht.

(Ende des Stücks. Der Vorhang fällt: Es gibt lautes Johlen und Beifall von einem Jörg Reinholz und der Staatsanwaltschaft Hannover für die unterschiedliche Darstellung des selben Geschehens vor zwar drei Gerichten, aber aus der Perspektive einer einzigen Person (Hauptdarsteller: Andreas Manfred Skrziepietz) - die im Übrigen nicht „Prozessbetrüger“ und auch nicht „Lügner“ genannt werden will. Aber wer will das schon? Und aus diesem Grund lügt eben längst nicht jeder oder jede vor Gericht. Und wenn, dann wenigstens nicht so dummdreist, dass die Lügen mal ganz einfach eben so aufzudecken sind.)

Es folgt die Auszeichnung des besten Nebendarstellers  (RA Markus Haintz, Köln) für die Worte:

und:


Ich bin mir ziemlich sicher, dass RA Markus Haintz aus Köln (hatte die Rolle des „Verfügungsklägervertreters“) schon bald über diese Auszeichnung als bester Nebendarsteller einen Bericht an seine Anwaltskammer und an eine Staatsanwaltschaft schreiben wird. Denn dass das Obige ein „starkes Stück“ ist, ist ja wohl jedem und jeder aus dem Publikum klar. Der Hauptdarsteller Skrziepietz und sein Nebendarsteller Haintz werden das aber sicherlich ganz faktenarm und bescheiden, indes wortreich bestreiten, während deren Nasen und Ohren aus irgendeinem Grund „länger“, „lääänger“ und „lääääääänger“ werden.

Literaturtipp: 

Morgen (04.09.2025,11:00) wird Prof. Dr. Dreyer, Richterin am Landgericht Kassel seine Rezension des Schauspiels veröffentlichen. Den Entwurf von einem Jörg Reinholz gibt es hier. Ähnlichkeiten mit dem Schriftsatz eines Kassler Anwalts (man könnte von wortwörtlicher Übereinstimmung berichten, wenn dieser nicht ein wenig Kleinkram ergänzt hätte) sind nicht zufällig.

Wie die Rezension des Dr. Dreyer - der am dritten Akt teilnahm, über die beiden vorherigen „nur informiert“ wurde - ausfällt weiß man frühestens morgen. Ich weiß aber, dass es im Zweifelsfall eine weitere vom OLG Frankfurt geben wird. Und ich ahne wie diese ausfällt. Spätestens das OLG Frankfurt - auch dessen Zivilsenate in Kassel neigen nämlich dazu, „krude Verwerfungen in der Logik“(¹) solch „beschissener Stücke“ zu erkennen - wird das Stück und die Schauspielkunst vorhersehbar vernichtend beurteilen.

Eine weitere Rezession seitens der Staatsanwaltschaft Hannover wird erfolgen und wohl zu dem Ergebnis führen, den Plot auch den lokalen Strafgerichten vorzustellen und ich kann mir vorstellen, dass dieser künftig ein Lehrbuchbeispiel für die Ausbildung von Juristen wird: Thema StGB, § 132a (Titelmissbrauch) und § 263 (Betrug). 

¹) Böse Zungen verwenden das Wort „Lügen“, andere auch „vorsätzliche Unwahrheiten“, „Rechtsmissbrauch“„Prozessbetrug“ und „Der gehört entweder in den Knast oder in die Klapse!" hört man auch vom Publikum.



02.09.2025

Wie dummdreist der Quaknazi Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet (II) - Neue Anzeichen schwerer geistiger Degression

Andreas Skrziepietz behauptete in seinem Hetz-und Hassblog, ich hätte dazu aufgerufen, Politiker zu ermorden. Was ihm, weil es unwahr ist, durch das AG Kassel (Az. 415 c 1492/25) am 12.06.2025 verboten wurde.

Darauf hin - wenige Tage später - ging er dazu über, über mich zu behaupten, ich sei ein „linientreuer, dummer Untertan, der im Staube des Regimes kriecht“.

Das „dumm“, ergänzt durch ein „dreist“, gebe ich dem schon mehrfach wegen Äußerungsdelikten verurteilten Kriminellen - der nicht nur schon einmal deswegen verurteilt wurde, sondern sogar auch aktuell die Straftat der Volksverhetzung mit vollstem Vorsatz begeht (so heisst es auch vor dem LG Frankfurt) - gerne zurück.

Denn der Widerspruch ist jedem oder jeder klar, der oder die gerade mal so weiß, das und wie man - vor dem Essen derselben - eine Banane schält. Da der arrogante, sich ausländerfeindlich äußernde (Behauptung erlaubt durch Urteil des LG Frankfurt) und rechtsextreme (diese Bezeichnung des Andreas Skrziepietz ist mir laut vorläufiger Stellungnahme des OLG Frankfurt erlaubt) Verleumder (siehe oben) ja mal ein Studium abgeschlossen hat und ich „nur ein einfacher Schlosser aus dem Osten“ bin - aber anders als er den Widerspruch in seinem blöden Gesülze erkenne - muss er folglich geistig erheblich abgebaut haben und zwar bis auf das Niveau eines vierjährigen Rotzlöffels.

Dem mit wüsten Beleidigungen und Verleumdungen längst nicht nur meiner Person in die Öffentlichkeit drängendem Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. Docmacher) drohen nach meiner Ansicht - unter Berücksichtigung der früheren, offensichtlich zu milden Verurteilungen und im Hinblick darauf, dass er mit dem Schaden des vollendeten Prozessbetruges öffentlich geprahlt und mir aus diesem sogar mit Haft gedroht hat - wegen eines ganzen Katalogs verschiedener Straftaten (versuchter, teils vollendeter Prozessbetrug in mindestens 4 Verfahren, mehrere Fälle der Volksverhetzung, 2 Fälle der Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Falschbeschuldigung und, nicht zu vergessen, die versuchte Freiheitsberaubung) bis zu 3 Jahren Haft.

Aber nur, wenn er dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und mir - ich habe die Erhebung der Nebenklage schon angekündigt - nicht auch noch doof kommt. Sonst kann es auch deutlich mehr werden. Stichworte sind „Uneinsichtigkeit“, „negatives Nachtatverhalten“. Letzteres zeigt der arrogant-dumm handelnde Skrziepietz gerade auf.

Eine Unschuldsvermutung könnte ihre Quelle darin haben, dass er schuldunfähig ist. Ich vermute aber, das bei einer - vorliegend allfälligen - Begutachtung durch einen Psychiater oder eine Psychiaterin sicherlich so einiges (Narzismus, Psychopathie, Querulanz, bezüglich seiner Äußerungen über eine „Merkel-SAntifa“ wohl auch Wahn) aufscheinen wird - nur eben keine Schuldunfähigkeit:

Bild: (Nicht nur) diese Veröffentlichung des Andreas Skrziepietz a.k.a. „Docmacher“ lässt Wahnvorstellungen vermuten...

 


 

01.09.2025

Wie dummdreist der Quaknazi Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet (I) - und eine Frage an den Lügner und Denunziant

Vorab: „Gerichte belogen“ hat der Andreas Skrziepietz, Hannover - der deswegen wegen mehrerer Fälle des Prozessbetrugs verfolgt wird, vielleicht sogar schon angeklagt ist - und also auch hiermit seine eigenen Straftaten auf seine Gegner spiegelt. Der am 28.09.2020 vom AG Hannover wegen Volksverhetzung verurteilte Verleumder behauptet ja auch, ich hätte die Straftat der Volksverhetzung begangen. Dieses Spiegeln eigener „Unzulänglichkeiten“ auf Gegner ist Indiz für eine - vorliegend erhebliche - narzistisch/soziophatische Störung.

Der bereits einschlägig wegen Beleidigungsdelikten, aber auch Bedrohung und Volksverhetzung vorbestrafte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz, dem - realistisch betrachtet - locker bis zu 3 Jahren  wegen Delikten wie Prozessbetruges, Volksverhetzung, Verunglimpfung des Bundespräsidenten drohen (Ermittlungsverfahren, wenn nicht schon Anklagen der StA Hannover und StA Göttingen) behauptet also, ich sei ein „Denunziant“.

Es geht dabei um diesen Artikel vom 18.07.2025 hinsichtlich eines offensichtlichen Betrugsversuchs. 

Dabei könnte es eine Rolle spielen, dass die Staatsanwaltschaften seine, gegen mich gerichteten Strafanzeigen - soweit mir überhaupt bekannt gemacht - zurückgewiesen haben.  (Soweit dazu, wer hier wen einen Denunziant nennt!)

Eine Frage an Andreas Skrziepietz:

Nehmen wir mal an, ich hätte berichtet, dass die Täter „arabischen Aussehens“ gewesen seien. Herr Skrziepietz: Hätte dann Ihr Hass auf Ausländer (festgestellt vom LG FMM) den Hass auf meine Person überschrieben? Und hätten Sie dann daraus gemacht, dass diese mich, einen „gar armen und harmlosen Bürger“ mit den Messern bedroht haben sollen?

Ich meine, Herr Skrziepietz, genau das ist doch Ihr ganz persönlicher Stil - Sie Quaknazi!

 

Der „Docmacher“ und Verleumder Andreas Skrziepietz „dreht jetzt völlig durch“
- Die nächste Abmahnung an den „WoVerHaBloHa“ ging raus!

Sehen wir mal, was der selbstnannte „Docmacher“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - offensichtlich mitten in einem, seit Tagen anhaltendem Wutanfall - so schreibt:

Nach dem Text kann der tatsächlich Kriminelle faktisch gar nicht mehr gegen mich klagen.

Da „dekompensiert“ (so seine Wortwahl) der Rechtsmissbraucher, kann also seine Frustration über wohl (die Urteile liegen mir noch nicht vor) mindestens teilweise verlorenen Verfahren vor dem AG und LG Kassel sowie dem OLG Frankfurt sowie die, dem Herrn Quaknazi offensichtlich drohende Haftstrafe, nicht mehr ausgleichen. Das wird in den nächsten Tagen und Monaten also vorhersehbar schlimmer. Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz selbst rät in solchen Fällen zu starken Medikamenten:

„Ich empfehle Haldol, 5mg. Bei Bedarf erhöhen.“

Die Sache ist ganz einfach: Ich darf ihm, wenn er meine Rechte verletzt, Abmahnungen per Email senden. Dafür muss er laut Gesetz sogar „weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer“ bereithalten. Der mit seinem Hass und Hetze in die Öffentlichkeit drängende sollte das Haldol-Zeug also bitteschön selbst nehmen. 

Solche Artikel (wie der gezeigte) sind dann vor allem erst einmal Empfangs- und Lesebestätigungen.

Im Übrigen, es handelt sich ja beim Autor des obigen Gesülzes um den sich wohl gottgleich wähnenden Andreas Skrziepietz aus Hannover, also einen „Rotzlöffel“ und „Quaknazio“ der das Recht nur gelten lässt, wenn es ihm selbst gefällt, also auch um neue Verleumdungen und Beleidigungen.

Für sich selbst und seine „Abmahnungen“ nimmt der durchgeknallte Wutbatzen übrigens wie folgt in Anspruch:

„Wenn keine Fehlermeldung auftritt, gilt eine E-Mail als zugestellt.”

Aber wahrscheinlich hat er seinen Verbaldreck vom 7.12.2024 schon vergessen, weil seine letzten drei (noch nicht verfaulten) Synapsen einfach die Speicherkapazität nicht hergeben. Er hat ja, das zeigte sich gerade auch gestern,  erhebliche Probleme damit, schon recht kurze Texte bis zum Ende zu lesen...

Was jetzt seine obigen, dummkrassen Verleumdungen betrifft: Da geht eine neue Abmahnung raus. Selbstverständlich per EMail. Selbstverständlich an Ihn und seine Anwälte.

Damit sich die Leser ein Bild machen können, gebe ich die jüngste Abmahnung hier wieder. Es ist übrigens die Dritte, die hinsichtlich von eben drei solchen Entäußerungen des „voll  durchknallenden“  Verleumders Andreas Skrziepietz vom 31.08.2025 verschickt wurde.

An die Herren Anwälte:

Ich verschaffe Ihnen Kenntnis, damit Sie in den noch laufenden Verfahren zwischen mir und dem unzweifelhaft verlogenem und kriminellen Herrn Skrziepietz nicht unwahr vortragen können ohne sich der Widrigkeit einer Strafanzeige wegen Tatbeteiligung am Prozessbetrug auszusetzen. Insbesondere sollten Sie nicht vergessen vorzutragen, dass es Ihr Rotzlöffel von einem Mandant ist, der mich täglich durch öffentliche Schriften verleumdet und beleidigt.

Ihr Mandant dreht gerade voll durch. Da Sie seine Interessen wahren sollen empfehle ich Ihnen, sich darum zu kümmern, dass Ihr Mandant umgehend die offensichtlich dringend notwendige medizinische Hilfe erhält.

Vielen Dank!

Herr Skrziepietz!

In Ihren Hass- und Hetzblog veröffentlichen Sie mit Datum vom 31.08.2025 wie folgt:

„Frage an den Kriegshetzer und Titelbetrüger Jörg Reinholz aus Kassel“

weiter schreiben Sie: 

„Wann gehen Sie an die Front, um für das Elendski-Regime den Heldentod zu sterben? Vielleicht wird Ihnen posthum sogar ein Orden verliehen: Die Elendski-Tapferkeitsmedaille aus Blech. Mangels Kontakt zur Familie wüßten die Behörden aber nicht, wohin sie sie schicken sollen. Zu Schade…“

(und weiter)

„Sie würden mit Ihrem Abgang sehr vielen Leuten einen großen Gefallen tun. Mir aber nicht, denn ich brauche Sie lebend, damit Sie die Zigtausend € bezahlen können, die Sie mir schulden. Haben Sie inzwischen Ihre Schulden bei Herrn D. und den Gerichten abbezahlt?“

Damit verleumden Sie mich, denn ich habe keine Schulden bei einem Herrn D. und auch nicht bei den Gerichten.

Zudem ist offensichtlich, dass Sie mir den Tod wünschen.

Ich nehme Sie auf Unterlassung und Entfernung der Beleidigungen und Verleumdungen bis zum Mittwoch, 03.09.2025 12:00 in Anspruch. Bis zum Donnerstag, 04.09.2025 um 12:00 Uhr können Sie eine von Ihnen oder von Ihren Anwalt verfasste, strafbewehrte  - wasserdichte - Unterlassungerklärung abgeben.

Sonst werde ich klagen, denn die Verbreitung derart blöder Verleumdungen und Beleidigungen ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Jörg Reinholz

(Für den Artikel wurden Formatierungen ergänzt.) 

Allein drei derartige, mich dummdreist verleumdende und beleidigende Artikel schrieb der unzweifelhaft verlogene und von Schädigungsabsicht getriebene Wicht am 31.08.2025. Und er erhielt also auch drei berechtigte Abmahnungen. Ich wette, der mich insoweit durch öffentliche Schriften stalkende Andreas Skrziepietz wird sich als „Opfer“ bezeichnen, welches „gestalkt“ wird. Für so „irre“ halte ich ihn, weil derlei schon mehrfach geschah.

Einer der möglichen Hintergründe für sein Handeln ist wohl, dass dem Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (wie man so „schön“ sagt) „der Schließmuskel flattert“, weil ihm wohl - wegen einer ganzen Serie von Straftaten (realistisch betrachtet) 18 Monate bis 3 Jahre Haft drohen.