- Du hast ein Problem, den vorstehenden Satz zu lesen. Oder ein Problem mit dem Inhalt. Oder mit der Klammersetzung.
- In Deinem Kontoauszug taucht eine Spende auf eines der im hier verlinkten Artikel genannten Konten, mithin und letztendlich für den, öffentlich den „gar erfolgreichen Rechtsanwalt“ gebenden Markus Haintz in der Inkarnation als „Haintz.media GmbH“ oder eben das Fremdgeldkonto der „Haintz.legal“ auf.
Punkt 2 sollte ich begründen:
Markus Haintz (Köln) betreibt ja die Haintz media GmbH. Da die Europäische Union zu klein für sein gewaltiges Ego ist und damit dieses Ego sich nicht so tief bücken muss im Land der hohen Berge und natürlich der verschwiegenen Banken. Also der Schweiz, denn der sich als deutsches „Organ der Rechtspflege“ angesehen wünschende Markus Haintz möchte - wohl vor allem in Deutschland nicht - nicht zu viele Steuern zahlen. Den Staat und die Steuerzahler mit Kosten für etliche sinnlos anmutende und krude Strafanzeigen zu belasten, damit hat der sich als Denunziant entblösende Egomane indes gar kein Problem. „Denunzieren bedeutet nach der Definition im Duden: aus persönlichen niedrigen Beweggründen anzeigen bzw. als negativ hinstellen, öffentlich verurteilen, brandmarken.“ schreibt[¹] seine Kanzleikollegin Melina Schwendenmann.
Für diese Haintz media GmbH bettelt Markus Haintz immer wieder um Spenden.
Wenn man jetzt mal genau hinsieht, was die Haintz media GmbH eigentlich veröffentlicht, dann stellt man fest, dass diese sehr darum besorgt ist, dass das Ego des Markus Haintz nicht etwa kleiner wird. Und man sieht, dass er sich selbst bewirbt. Und zwar auf eine ganz üble Weise, nämlich in dem er seine denunziantische Höchstbegabung und seine wirklich unübertreffbaren Sinnlos-Strafanzeigen in Web stellt und andere dabei übel erniedrigt, ich würde sogar sagen: verleumdet. Und auch dabei für sich unter den von ihm angesprochenen Covidioten, Putinfreunden, Reichs- und „besorgten“ Bürgern - sprich AfD-Anhängern - und natürlich unter Dumm-Maul-Kriminellen wirbt. Und dazu etwas schreibt wie
„Ich kann die ganzen Absurditäten nicht dauerhaft auf eigene Kosten zur Anzeige bringen.“
Markus Haintz fordert also dazu auf, seine absurden, querulatorischen geradezu „idiotisch“ anmutenden Strafanzeigen zu finanzieren, weil er seine, an Staatsanwaltschaften gerichteten, rechtslastigen, covidiodistischen und putinfreundlichen Ergüsse - mit denen er dann unzweifelhaft unter ganz Dummen für sich „wirbt“ - „nicht dauerhaft auf eigene Kosten zur Anzeige bringen.“ könne.
„Boah!“ Mithin spenden die Spender also dem, sich selbst für „fein“ haltenden Lautsprecher[²]-Haintz dafür, dass er Werbung für sich selbst macht!
Wohl genau dafür wurde schon von den alten Lateinern das Wort „absurdus“ aus „absonus“ (misstönend) und „surdus“ (taub; nicht verstehend) gebildet. Wie als hätten die Römer schon geahnt, dass es mal zu soetwas kommen wird. Die Deutschen waren gründlicher, ein Wort und drei Silben „Un-ver-schämt-heit“ um darzsustellen, dass sich da einer gar nicht schämt. Beides passt auf die vorliegende Spendenbettelei - bei der Markus HAINTZ um Spenden dafür bettelt, dass er sich selbst bewirbt und „großkotzen“ kann.
Hast Du das getan? Du hast an Markus Haintz (formal an die Schweizer GmbH) gespendet und ihn dafür bezahlt, dass der Werbung für sich selbst macht? Dann weißt Du jetzt, was Du bist. Falls nicht: Schau auch mal auf das Konto Deines Partners oder Deiner Partnerin!
Das könnte nämlich ein guter Scheidungsgrund sein.
¹) in einem sehr merkwürdigen Schriftsatz vom 3. Juni 2026, den ich später öffentlich „zerlegen“ werde. Vorläufiger Arbeitstitel ist übrigens „Ist das Docmacher-Sydrom ansteckend?“ Ich sage aber schon mal voraus, dass dieser dem Mandant Andreas Skrziepietz nicht viel nützen kann und lediglich dafür sehr gut dazu geeignet ist, die vorsitzende Richterin Frost von der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt zu erzürnen. Auch deren Kollegen und Kolleginnen. Was (wohl) nicht gut für den Andreas Skrziepietz ist.
7 Kommentare:
Irgendwann wird er sich vielleicht in einem lichten Moment fragen, wann der Tag war, der den Grundstein für die Beendigung seiner glorreichen Karriere als Anwalt besiegelte.
Offensichtlich kann er nichts dagegen tun. Haintz wird faktisch verhungern wenn dieser Blog in den Suchmaschinen sichtbarer wird...
Gleich und Gleich gesellt sich gern - der eine aus Hannover gibt Interviews mit NIUS und der andere aus Köln gibt Interviews mit RT Russia Today.
https://gettr.com/post/p3fzzrs6d17
Haintz gibt im Krieg dem feindlichen und sanktionierten Russenpropaganda Medium Interviews? Für mich ist das Verrat.Und damit ist klar, was er selbst ist.
Habe mal recherchiert ob es überhaupt als deutscher Rechtsanwalt zulässig ist einem sanktionierten Fernsehsender Interviews zu geben:
Deutsche Rechtsanwälte dürfen grundsätzlich auch heute Interviews für RT (Russia Today) geben.
Es gibt in Deutschland derzeit kein gesetzliches Verbot, das Anwälten verbietet, mit RT zu sprechen oder Interviews zu geben.
Allerdings sind einige Punkte zu beachten:
* Die EU hat seit März 2022 die Verbreitung der Inhalte von RT und Sputnik in der Europäischen Union untersagt. Die entsprechenden Sanktionen gelten weiterhin. Sie richten sich gegen die Ausstrahlung und Verbreitung der Programme, nicht gegen Privatpersonen, die mit RT sprechen.
* Auch die deutschen Medienaufsichtsbehörden hatten bereits 2022 die Ausstrahlung von RT DE in Deutschland untersagt.
* Für Rechtsanwälte gilt die anwaltliche Berufsfreiheit nach der Bundesrechtsanwaltskammer und der Berufsordnung. Ein allgemeines Verbot, Interviews bestimmten Medien zu geben, existiert nicht.
* Anwälte müssen jedoch weiterhin ihre berufsrechtlichen Pflichten beachten, insbesondere:
* die Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO),
* die Wahrung von Mandanteninteressen,
* und sie dürfen sich nicht an strafbaren Handlungen beteiligen.
* Sollte ein Interview dazu dienen, EU-Sanktionen bewusst zu umgehen, etwa indem der Anwalt selbst aktiv an der verbotenen Verbreitung von RT-Inhalten innerhalb der EU mitwirkt, könnte dies rechtliche Fragen aufwerfen.
Die bloße Teilnahme an einem Interview ist nach derzeitiger Rechtslage aber nicht verboten
Die Teilnahme mag rein rechtlich nicht verboten sein, allerdings verbietet sie der Anstand. Und da genau wird wohl das Problem bei Haintz zu finden sein.
Ich schaue mir zusätzlich an, was er aussagt. Mal sehen ob er sich einen Strick gedreht hat.
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