Nochmal:
Die 13- und 14-jährigen Söhne des CSU-Abgeordneten Georg Winter (Bayr. Landtag) hatten gegen Geld die Computer im Büro des Vaters gewartet.
meldet NTV
Mal ganz ehrlich!
Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren warten Computer der Münchner CSU-Fraktion... Entweder handelt es sich um Genies oder nach der "Wartung" weigern sich die "gewarteten" Computer noch wochenlang Freecell, diverse Filesharingtools und die Webseite der Piratenbucht aus dem Cache zu entlassen. Zudem sind jetzt sicherlich auch zahlreiche, ganz neue Tools wie z.B. Conficker installiert.
Um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der IT der CSU im Bayrischen Landtag braucht sich da keiner mehr Sorgen zu mache, darum kümmern sich künftig vertrauenswürdige Mitglieder von Netzwerken in Russland, China und Bulgarien - jeder von denen so ehrlich und vertrauenswürdig wie es sonst nur ein deutscher Rechtsanwalt (der auch CSU-Mitglied war!) ist.
Die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Daten der CSU sind also - sofern die lieben Kinderlein den statt am Computer gewartet haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit "glatt für'n Arsch".
Noch ehrlicher:
Georg Winter war bis zum Rücktritt Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen. Als solchem will ihm nicht aufgegangen sein, dass er da letztlich einen Vertrag mit sich selbst abgeschlossen hatte?
Was zum Teufel sind das eigentlich für krasse Figuren, die uns regieren?
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30.04.2013
Spam von Lotto-Online.com
Mich hat heute ein Spam-Mail erreicht, in dem Links zu Lotto-Online.com enthalten waren (über eine Weiterleitung).
Ich rate davon ab die Webseite zu besuchen oder sich dort gar anzumelden. Nach meiner Erfahrung sind Spammer stets auch Betrüger. Bereits mit dem Spamversand demonstrieren diese ja auch schon, dass denen Recht und Gesetz nichts gilt...
Auf der Webseite "Lotto-Online.com" wird im Impressum als Betreiber eine englische Limited ("Lotto Online Ltd.") angeführt. Im Impressum fehlt die Registernummer und jeder Hinweis auf die erforderliche Registrierung einer deutschen Zweigniederlassung - was die Anmutung eines Betruges noch verstärkt.
Laut whois-Daten gehört die Domain angeblich einem Daniel Kaufmann - diese Daten können aber falsch sein.
Die Adresse ist laut Google ein Mehrfamilienhaus.
Lotto-Online.com wird von der 1und1 Internet AG gehostet. Die zuständigen Abuse bei SC-NETWORKS (versendender Host) sowie 1und1 habe ich informiert, ebenso den deutschen Lottoblock.
"Lotto" ist ja eine Marke...
Über einen Daniel Kaufmann aus Kirchheim unter Teck finde ich folgende Aussage im Web:
Auf Grund dieses Berichts habe ich weitere, demnach angezeigte Maßnahmen eingeleitet.
Ich rate davon ab die Webseite zu besuchen oder sich dort gar anzumelden. Nach meiner Erfahrung sind Spammer stets auch Betrüger. Bereits mit dem Spamversand demonstrieren diese ja auch schon, dass denen Recht und Gesetz nichts gilt...
Auf der Webseite "Lotto-Online.com" wird im Impressum als Betreiber eine englische Limited ("Lotto Online Ltd.") angeführt. Im Impressum fehlt die Registernummer und jeder Hinweis auf die erforderliche Registrierung einer deutschen Zweigniederlassung - was die Anmutung eines Betruges noch verstärkt.
Laut whois-Daten gehört die Domain angeblich einem Daniel Kaufmann - diese Daten können aber falsch sein.
registrant-firstname: Daniel registrant-lastname: Kaufmann registrant-street1: Dachsweg 18 registrant-pcode: 73230 registrant-city: Kirchheim unter Teck registrant-ccode: DE registrant-phone: +49.1622395536 registrant-email: derhebel@gmx.de
Die Adresse ist laut Google ein Mehrfamilienhaus.
Lotto-Online.com wird von der 1und1 Internet AG gehostet. Die zuständigen Abuse bei SC-NETWORKS (versendender Host) sowie 1und1 habe ich informiert, ebenso den deutschen Lottoblock.
"Lotto" ist ja eine Marke...
Über einen Daniel Kaufmann aus Kirchheim unter Teck finde ich folgende Aussage im Web:
"Da trat der 27-jährige Werkzeugmacher Daniel Kaufmann aus Kirchheim/Teck auf den Plan. Der ehemalige Handy-Vermittler, der sich seine Börsenkenntnisse in einem Seminar in Chicago erwarb und jetzt als Pizzaausfahrer arbeitet, hatte schon mehrfach sein Glück mit Aktien versucht. "Ich bin an der Börse immer auf die Schnauze gefallen", sagte er noch während der Verhandlung. Kaufmann kontaktierte Opel und überredete ihn zu den krummen Geschäften, so sieht es das Gericht. "Opel wurde Kaufmann nicht mehr los, er hat ein Verkaufstalent", betonte Richter Härle."Quelle: Wallstreet-Online
Auf Grund dieses Berichts habe ich weitere, demnach angezeigte Maßnahmen eingeleitet.
29.04.2013
Hoher Schaden für vermeintliche WAZ-Onlineservice-Kunden :: Und ein Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages
Auf den Webseiten der ehemaligen "Referenzkunden" der vermeintlichen WAZ (-Online-Media)-Kunden prankt jetzt ein Logo, wonach diese Webseiten von der Ruhrgebiet-Online-Services GmbH erstellt worden seien:
Eine der beiden Aussagen ist also "glatt gelogen" - Entweder war es die WAZ oder die Ruhrgebiet OnlineService(s)... Zu dem dürfte das Einfügen des neuen Logos vertragswidrig sein, denn die Kunden haben sich allenfalls verpflichtet, die WAZ zu bewerben - nicht jedoch eine "Ruhrgebiet Onlineservices"! Solche inhaltlichen Änderungen sind - wenn nicht abgesprochen - geeignet, das Vertrauensverhältnis nachhaltig zu stören und berechtigen die Kunden zur fristlosen Kündigung.
Verbesserungen sind übrigens nicht eingetreten. Im Gegenteil!
Die Rechte an der Domain waz-onlineservice.de hat seit dem 26. April 2013 die WAZ-Gruppe. Zuvor wurde dort eine Transit-Seite der DENIC angezeigt. Damit ging auch die für die Online-Shops verwendete Subdomain shop.waz-onlineservice.de "den Bach runter":
Das bedeutet für die vermeintlichen WAZ- Kunden, welche tatsächlich Euroweb-Kunden wurden, vor allem eines: Die gesamte von diesen vorgenommene Bewerbung, Links, Einträge in Suchmaschinen und Kataloge sind "für den Arsch" - das alles muss neu gemacht werden und bis das wirkt ist der Umsatz über die Onlineshops "praktisch genullt".
Legt man hierzu die vom Euroweb-Konzern (in der Mutation "Business Online GmbH") selbst verlangten Preise zu Grunde, dann kostet das die Kunden abertausende Euro. Auch das ist ein Kündigungsgrund.
Das der Euroweb-Konzern die Kunden vom Schaden frei stellt ist gänzlich unwahrscheinlich. Wie man den garstigen, im Einzelfall verleumderischen, in jedem Fall großfressigen und in einer beachtlichen Anzahl schlicht unwahren Veröffentlichungen der DüsseldorferRechtsEuroweb-Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz entnehmen kann, geht es dem Konzern nur um "das Beste der Kunden" - konkret: deren Geld. Dafür was adäquates zu leisten kommt für den Euroweb-Konzern nämlich nicht in Frage. Gute deutsche kaufmännische Kulanz? Pustekuchen!
Demnächst werde ich speziell dazu berichten, was einem Kunde der "Business Online GmbH" versprochen wurde, was (nicht) gemacht wurde und welcher Effekt (nicht) erzielt wurde.
Auch da kann man sagen: "Außer Spesen nichts gewesen!" - Das "Beschiss" zu nennen ist ungehörig höflich, denn auch hier kann man von "arglistiger Täuschung" und sogar von "Betrug" sprechen - sogar ohne das gar "hanseatische" Landgericht Hamburg (früher Richter Buske, jetzt Frau Käfer) oder das "hanseatische" Oberlandesgericht (jetzt Richter Buske) fürchten zu müssen.
Genau! Der Bericht über die gar teure und außer der Lehre aus dem Geschehen absolut nutzlose Erfahrung eines Kunden der "Business Online GmbH" folgt demnächst auf diesem Sender! - Coming soon!
(Ich bin sehr gespannt, welchen Name die "Business Online GmbH" nach dem Bericht bekommt.)
Figur 1: Vorher auf "http://www.led-systems.de/impressum.php#anchor" |
Figur 2: Nachher - an der selben Stelle und ohne weitere Veränderungen |
Verbesserungen sind übrigens nicht eingetreten. Im Gegenteil!
Die Rechte an der Domain waz-onlineservice.de hat seit dem 26. April 2013 die WAZ-Gruppe. Zuvor wurde dort eine Transit-Seite der DENIC angezeigt. Damit ging auch die für die Online-Shops verwendete Subdomain shop.waz-onlineservice.de "den Bach runter":
Figur 3: Adresse weg ... Besucher weg! Dieser Shop und das Produkt ist nicht mehr unter dieser URL zu erreichen. |
Legt man hierzu die vom Euroweb-Konzern (in der Mutation "Business Online GmbH") selbst verlangten Preise zu Grunde, dann kostet das die Kunden abertausende Euro. Auch das ist ein Kündigungsgrund.
Das der Euroweb-Konzern die Kunden vom Schaden frei stellt ist gänzlich unwahrscheinlich. Wie man den garstigen, im Einzelfall verleumderischen, in jedem Fall großfressigen und in einer beachtlichen Anzahl schlicht unwahren Veröffentlichungen der Düsseldorfer
Demnächst werde ich speziell dazu berichten, was einem Kunde der "Business Online GmbH" versprochen wurde, was (nicht) gemacht wurde und welcher Effekt (nicht) erzielt wurde.
Auch da kann man sagen: "Außer Spesen nichts gewesen!" - Das "Beschiss" zu nennen ist ungehörig höflich, denn auch hier kann man von "arglistiger Täuschung" und sogar von "Betrug" sprechen - sogar ohne das gar "hanseatische" Landgericht Hamburg (früher Richter Buske, jetzt Frau Käfer) oder das "hanseatische" Oberlandesgericht (jetzt Richter Buske) fürchten zu müssen.
Genau! Der Bericht über die gar teure und außer der Lehre aus dem Geschehen absolut nutzlose Erfahrung eines Kunden der "Business Online GmbH" folgt demnächst auf diesem Sender! - Coming soon!
(Ich bin sehr gespannt, welchen Name die "Business Online GmbH" nach dem Bericht bekommt.)
27.04.2013
Euroweb: Mittäter Daniel Fratzscher widerlegt Darlegung der Aufwendungen nach § 649 Satz 2 BGB
(Ex-)Profiteur Daniel Fratscher führte laut dem Bericht der NUK wie folgt aus:
und wurde vorgestellt als
Der Bericht der "NUK" ist vom 17.9.2009. Über die hunderten Prozesse, welche die Euroweb hinsichtlich § 649 BGB um das Jahr 2009 herum führte, kann man eines sagen: Stets behauptete die Euroweb, das die Webseiten ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellt wurden.
Im Jahresbericht der Euroweb für das Jahr 2009 heisst es:
Damit erstellte, ohne Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit oder Fehlzeiten jeder Mitarbeiter rund 1,5 Webseiten (laut Adam Rieß: [5300/(70*53)=1.42]) Websites pro Woche. Und dafür will die Euroweb, nachdem diese schon bis herunter zur einzelnen Briefmarke alle denkbaren Nebenkosten für Vertrieb, Hosting, Verwaltung anderweitig aufführte, allen Ernstes noch 2000-3000 Euro?
Das ergäbe dann ja einen Aufwand von rund 3000 bis 4500 Euro pro Webdesigner und Woche - oder eben (auch ganz grob gerechnet) 12.000 bis 18.000 Euro pro Webdesigner und Monat - was völlig unglaubhaft ist. Die brauchen schließlich nicht viel Platz und keine teure Ausstattung.
Die Euroweb wird wohl "nur höchst ungern" erklären, dass die in den früheren Prozessen - wir reden von "aberhunderten" - getätigten Auskünften vorsätzlich unwahr waren und muss sich deshalb auf die Aussagen und damit diese Berechnung festnageln lassen.
Wäre ich Anwalt und würde auf die Täuschungen der Euroweb reingefallenen "Kunden" vertreten, dann würde ich genau diesen Artikel, den Jahresabschluss 2009 und den Bericht der "Erleuchteten" (Alumni) mal dem Gericht mit vorlegen. Um dem Gericht gegenüber zu erhellen, wie unrichtig oder richtig der von der Kanzlei Berger LAW LLP inzwischen mehrfach an die Beweislage angepasste Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Aufwendungen nach § 649 BGB wohl ist!
Zu der obigen Argumentation sollte man noch hinzufügen:
Begriffe:
"Webseite": einzeln abrufbare Inhaltsseite eines Webauftritts
"Website": Gesamtheit der Webseiten eines Webauftritts
P.S.:
Danke für den Hinweis!
- "Bei Euroweb seien daher auch gut die Hälfte der knapp 500 Mitarbeiter Vertriebler"
- "So vollbrachte das Unternehmen das Kunststück, seinen Kundenstamm im Krisenjahr 2009 um 5.300 Neukunden auf fast 16.000 zu erweitern."
und wurde vorgestellt als
- "Der Mit-Gründer und Geschäftsführer einer der zehn großen Mediaagenturen in Deutschland, die pro Woche rund hundert Webseiten erstellt" - das wird wohl auf seiner Selbstbeschreibung resultieren. Man beachte hierfür die PowerPoint-Präsentation im Hintergrund.
Der Bericht der "NUK" ist vom 17.9.2009. Über die hunderten Prozesse, welche die Euroweb hinsichtlich § 649 BGB um das Jahr 2009 herum führte, kann man eines sagen: Stets behauptete die Euroweb, das die Webseiten ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellt wurden.
Im Jahresbericht der Euroweb für das Jahr 2009 heisst es:
- "Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 147 Angestellte."
Damit erstellte, ohne Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit oder Fehlzeiten jeder Mitarbeiter rund 1,5 Webseiten (laut Adam Rieß: [5300/(70*53)=1.42]) Websites pro Woche. Und dafür will die Euroweb, nachdem diese schon bis herunter zur einzelnen Briefmarke alle denkbaren Nebenkosten für Vertrieb, Hosting, Verwaltung anderweitig aufführte, allen Ernstes noch 2000-3000 Euro?
Das ergäbe dann ja einen Aufwand von rund 3000 bis 4500 Euro pro Webdesigner und Woche - oder eben (auch ganz grob gerechnet) 12.000 bis 18.000 Euro pro Webdesigner und Monat - was völlig unglaubhaft ist. Die brauchen schließlich nicht viel Platz und keine teure Ausstattung.
Die Euroweb wird wohl "nur höchst ungern" erklären, dass die in den früheren Prozessen - wir reden von "aberhunderten" - getätigten Auskünften vorsätzlich unwahr waren und muss sich deshalb auf die Aussagen und damit diese Berechnung festnageln lassen.
Wäre ich Anwalt und würde auf die Täuschungen der Euroweb reingefallenen "Kunden" vertreten, dann würde ich genau diesen Artikel, den Jahresabschluss 2009 und den Bericht der "Erleuchteten" (Alumni) mal dem Gericht mit vorlegen. Um dem Gericht gegenüber zu erhellen, wie unrichtig oder richtig der von der Kanzlei Berger LAW LLP inzwischen mehrfach an die Beweislage angepasste Vortrag zu den ersparten und nicht ersparten Aufwendungen nach § 649 BGB wohl ist!
Zu der obigen Argumentation sollte man noch hinzufügen:
Wenn man Urlaubs-, Krankheits- und andere Ausfallzeiten berücksichtigt dann stimmen die Darstellung des Herrn Fratzscher und die daraus resultierenden Berechnungen auch mit Foreneinträgen und Einträgen in Bewertungsportalen (z.B. Kununu) überein, wonach die Angestellten durchschnittlich ca. 2 Websites pro Arbeitswoche erstellen. Demnach sind auch die ebenda auffindbaren Äußerungen, wonach für die Erstellung eines Kundenauftrittes in Wochenend/Freizeitarbeit 200 Euro gezahlt werden wohl ebenfalls richtig und wahr. Zudem sprechen auch die Einbeziehung der Auszubildenden (durch die Euroweb selbst dargestellt im Jahresabschluss 2010) und die durch Veröffentlichungen der bulgarischen Tochter Viscomp EOOD bekannt gewordenen Tatsache, dass auch Webseiten in Bulgarien - zu den dort üblichen Löhnen von 300 - 600 Euro/Monat - erstellt werden, gegen die unter diesen Umständen geradezu erstaunliche Kalkulation von 2000 - 3000 Euro je Website.entstanden sind.
Im weiteren verweise ich auf die "Preisgutachten Webshops" und "Preisgutachten Websites", welche ebenfalls dafür sprechen, dass die vorgelegte Kalkulation nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt.
Soweit die Euroweb geltend macht, dass diese nicht überteuert anbiete, ja seit dem Jahr 2011 Verluste mache, steht aber aus den Geschäftsberichten für die Jahre 2009, 2010 und 2011 fest, dass diese Verluste durch
- einen Anstieg der Vertriebskosten infolge der öffentlichen Vorwürfe rüder Vertriebmethoden bis hin zur arglistigen Täuschung (also infolge von gerechtfertigten Betrugsvorwürfen),
- die Finanzierung ausländischer, stark verlustbringender Tochtergesellschaften
- und nicht zuletzt den Kapitaldienst (hier: Zinsen) entstanden sind (wobei dieser eine zwingende Folge von deinvestiven Kapitalentnahmen und Geschäftsführerkrediten - jeweils in Millionenhöhe ist)
Begriffe:
"Webseite": einzeln abrufbare Inhaltsseite eines Webauftritts
"Website": Gesamtheit der Webseiten eines Webauftritts
P.S.:
Danke für den Hinweis!
25.04.2013
Agierte die Euroweb Internet GmbH erneut mit vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt?
Nachtrag: Die hier besprochene Verfügung ist aufgehoben worden. Selbst das LG Hamburg hat der Euroweb nicht geglaubt...
Ursprünglicher Artikel:
Zitat aus der kleinen Scheinwelt von berger-law.de:
RechtsEuroweb-Anwälte der Berger-Law LLP lügen immer die anderen. Tatsächlich sieht das ganz anders aus. Weiter mit den geistigen Blähungen des Philipp Berger und des Andreas Buchholz:
In einem Verfahren um die einstweilige Verfügung wird aber nur "glaubhaft gemacht", nichts aber "bewiesen" oder "nachgewiesen".
Abgesehen von der Einsicht, dass die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz hier im Auftrag der Euroweb Internet GmbH öffentlich lügen, kommt hier also der Verdacht auf, dass dieses "glaubhaft machen" mal wieder durch falsche Versicherungen an Eides statt, womöglich durch Vorlage von falschen oder verfälschten Urkunden geschah. Ohne die Widerlegung dieser Glaubhaftmachung durch den WDR wäre die Verfügung nämlich nicht aufgehoben worden. Demnach muss diese "Glaubhaftmachung" (welche die Berger Law LLP falsch als "Nachweis" deklariert) wohl falsch gewesen sein.
Zumindest wurde mal wieder ein Gericht belogen. Und ich glaube auf Grund der durch diese vorgetragenen, übermäßig zahlreichen und sich widersprechenden Euroweb-Lügengeschichten weder dem Philipp Berger noch dem Andreas Buchholz, wenn diese behaupten, dass diese die Wahrheit nicht gekannt haben.
Ursprünglicher Artikel:
Zitat aus der kleinen Scheinwelt von berger-law.de:
"Der WDR hatte nun in seinem Beitrag das Vertragsabschluss-Gespräch zwischen einem Euroweb-Mitarbeiter und einem Hotelier thematisiert. In diesem Zusammenhang waren falsche Tatsachen behauptet worden.In den Berichten der
So großfressig berichten also die schon zuvor von mir beim Lügen erwischten Euroweb Anwalt Philipp Berger und Andreas Buchholz auf berger-law.de - ohne richtig zu stellen, dass diese Verfügung längst aufgehoben wurde.Nach dem WDR-Bericht sollen in zwei Verträgen mit dem Hotelier die Kosten mit einem jeweils einmaligen Bearbeitungsgebühr-Betrag in Höhe von 199 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer angegeben worden sein, ansonsten habe bei den Kosten „überall eine Null“ gestanden. Eine Kopie der Vertragsdokumente habe der Kunde erst nachträglich erhalten – und „plötzlich werden“, heißt es im WDR-Bericht, „aus monatlich 0 Euro in einem Vertrag 200 und im anderen 290 Euro“. Die Weiterverbreitung dieser Aussagen hat das Landgericht Hamburg dem WDR nun untersagt, da Euroweb nachweisen konnte, dass dies so nicht den Tatsachen entsprach.Ebenfalls per Gerichtsbeschluss verboten wurden Aussagen wie „Da war sonst nichts an Kosten; überall stand wirklich eine Null, eine große dicke Null“ oder „Der Vertrag wurde nachträglich geändert“."
Bildschirmfoto: Verlogener Drecksbericht von der Webseite der Berger-Law-LLP über die Sache 324 O 442/12 des LG Hamburg |
Erneut falsche Versicherungen an Eides statt?
Erweislich agierte die Euroweb Internet GmbH, vertreten von der Berger Law LLP (Partner Andreas Buchholz und Philipp Berger), schon in der Vergangenheit mit falschen Versicherungen an Eides statt. Zudem ist auch bekannt, dass in mindestens einem (wahrscheinlich aber in hunderten Fällen) Zeugen durch Euroweb-Anwälte intensiv darin eingewiesen wurden, was diese vor Gericht zu sagen haben und was nicht. Hier entsteht also die Frage, wie denn die Euroweb "nachweisen konnte, dass dies [der Bericht des WDR über die offenbar nachträglich verfälschte Rechnung] so nicht den Tatsachen entsprach" - wie der Herr Berger ja offensichtlich behauptet.In einem Verfahren um die einstweilige Verfügung wird aber nur "glaubhaft gemacht", nichts aber "bewiesen" oder "nachgewiesen".
Abgesehen von der Einsicht, dass die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz hier im Auftrag der Euroweb Internet GmbH öffentlich lügen, kommt hier also der Verdacht auf, dass dieses "glaubhaft machen" mal wieder durch falsche Versicherungen an Eides statt, womöglich durch Vorlage von falschen oder verfälschten Urkunden geschah. Ohne die Widerlegung dieser Glaubhaftmachung durch den WDR wäre die Verfügung nämlich nicht aufgehoben worden. Demnach muss diese "Glaubhaftmachung" (welche die Berger Law LLP falsch als "Nachweis" deklariert) wohl falsch gewesen sein.
Zumindest wurde mal wieder ein Gericht belogen. Und ich glaube auf Grund der durch diese vorgetragenen, übermäßig zahlreichen und sich widersprechenden Euroweb-Lügengeschichten weder dem Philipp Berger noch dem Andreas Buchholz, wenn diese behaupten, dass diese die Wahrheit nicht gekannt haben.
24.04.2013
Euroweb-Anwalt Philipp Berger (Düsseldorf) schon auf Jobsuche als "Inkassofritze"?
Gestern war der Düsseldorfer Euroweb-Anwalt Philipp Berger im WDR auf der Jobsuche zu bewundern. Er bewarb sich um eine Tätigkeit als "Inkassofritze".
Der Haarschnitt passt ja schon:
Was er sagte war "juristisch nicht ganz perfekt" - was aber sicherlich am adressierten Publikum und am Schnitt des WDR lag. (Das ist geschönt und ab dem Bindestrich sarkastisch gemeint.)
Noch vor kurzem warRechtsEuroweb-Anwalt Philipp Berger von der Berger Law LLP auf den WDR nicht ganz so gut sprechen. Das war, als der WDR negativ berichtete - und zwar über die Abzocke der Euroweb. Darauf klagte die Euroweb - vertreten von der Kanzlei des selben Philipp Berger und verlor "in Schimpf und Schande" vor dem LG Hamburg. Das Aktenzeichen ist 324 O 442/12 - also verlor die Euroweb vor einer Kammer, die in teilweise unerhörter Weise und vor allem notorisch pressefeindlich ist und bei dem Beweis, den die Presse für die Wahrheit ihrer Berichte zu erbringen hat, weit mehr verlangt als der gesunde Menschenverstand fordert. (BGH, "IM Christoph", VI ZR 314/10)
Den längst "nicht immer ehrlichen" Anwalt Philipp Berger und dessen Sockenpuppe "Gisela Mertens" hindert dieses nicht daran a) in der Öffentlichkeit und b) im Auftrag der arglistig täuschenden Euroweb den falschen Eindruck zu erwecken, dass die einstweilige Verfügung noch immer Bestand habe. Die Aufhebung dieser Verfügung verschweigen die Euroweb, der "Rechtsanwalt" Philipp Berger und dessen Sockenpuppe "Gisela Mertens" nach dem diese (ich verkneife mir hier ein angemessenes Wort mit "P") zuvor mit dem Erlass erheblich in die Öffentlichkeit drängten, jubilierten und mit gemeinsamer Stimme den WDR schmähten.
Womöglich bereitet sich der Anwalt auf ein Leben "nach dem Anwalt" vor. Das jedenfalls könnte so manchem als nötig und geradezu überfällig erscheinen.
Nachtrag:
Der obige Gesichtsausdruck ähnelt frappierend dem, der sichtbar wurde als ich den Philipp Berger vor Gericht persönlich aufforderte, mit dem Lügen aufzuhören. Nur hätte man die Kamera da sehr viel tiefer positionieren müssen.
Der Haarschnitt passt ja schon:
Figur 1: (Bildschirmfoto) |
Noch vor kurzem war
Den längst "nicht immer ehrlichen" Anwalt Philipp Berger und dessen Sockenpuppe "Gisela Mertens" hindert dieses nicht daran a) in der Öffentlichkeit und b) im Auftrag der arglistig täuschenden Euroweb den falschen Eindruck zu erwecken, dass die einstweilige Verfügung noch immer Bestand habe. Die Aufhebung dieser Verfügung verschweigen die Euroweb, der "Rechtsanwalt" Philipp Berger und dessen Sockenpuppe "Gisela Mertens" nach dem diese (ich verkneife mir hier ein angemessenes Wort mit "P") zuvor mit dem Erlass erheblich in die Öffentlichkeit drängten, jubilierten und mit gemeinsamer Stimme den WDR schmähten.
Womöglich bereitet sich der Anwalt auf ein Leben "nach dem Anwalt" vor. Das jedenfalls könnte so manchem als nötig und geradezu überfällig erscheinen.
Nachtrag:
Der obige Gesichtsausdruck ähnelt frappierend dem, der sichtbar wurde als ich den Philipp Berger vor Gericht persönlich aufforderte, mit dem Lügen aufzuhören. Nur hätte man die Kamera da sehr viel tiefer positionieren müssen.
19.04.2013
Eins, Zwei, Zwei-Komma-Zwei
Eins, Zwei, Zwei-Komma-Zwei
Literaturhinweise zu "Zwei":
Literaturhinweise zu "Zwei":
- § 14 Nr. 2 BRAO
- § 7 Nr. 2, 5 BRAO (Nr. 5 wg. Wiederzulassung)
- §12 StGB,
- § 45 Abs. 1 StGB und
- § 263 Absatz 5 StGB
- Landgericht Osnabrück zu 15 KLs 35/09
14.04.2013
Euroweb: Brüderliche Protektion von Marcel Fratzscher, Präsident des DIW?
Mir sind ja einige Urteile zu Gunsten der Euroweb und insbesondere von den Landgerichten Düsseldorf (nicht nur: Richterin Stöve) und Köln (nicht nur: Richter Kress) bekannt, die unter vernünftigen Aspekten nicht nachvollziehbar sind. Auch ist mir nicht ganz klar, warum die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Strafverfolgung der Euroweb-Oberen so strikt vermeidet. Denn aus meiner Sicht hätten die schon längst da einmarschieren müssen um mit einer Hausdurchsuchung eines der größten Betrugsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik zu forcieren. Spätestens nach dem sich herausgestellt hat, dass die Euroweb gemeinsam mit der Kanzlei Berger Law LLP in mindestens einem, womöglich hunderten Verfahren in der Absicht des Prozessbetruges Zeugen auf die Falschaussagen vorbereitete, war aus Sicht vieler der Einmarsch und die Durchsuchung der Firmenzentrale in der Düsseldorfer Hansaallee 299 mehr als nur "fällig".
Womöglich habe ich die Ursache des Unterlassens gefunden:
Es gibt einen Marcel Fratzscher, der ist Präsident des DIW. ("Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V., Berlin") Das als "wirtschaftsnah" geltende und tatsächlich als Lobbyorganisation von Banken und Großindustrie tätige, trotzdem steuersparend als "gemeinnützig" anerkannte DIW wieder berät und beeinflusst (gegen viel Geld) die großen Parteien, Parlamentarier und die Bundesregierung - was zur Folge hat, dass man ohne Beziehungen zu den Regierungsparteien in diesem Institut nichts wird. Das DIW übt einen ganz gewiss nicht unerheblichen Einfluss auf die Politik und die Gesetzgebung aus. Das DIW wird praktisch immer befragt oder meldet sich gänzlich ungefragt im Auftrag der "Spender") wenn Maßnahmen oder Gesetze beraten werden, welche die Wirtschaft betreffen. Das geht hin bis zu der inzwischen Billionen an Steuergeldern verschlingenden Finanzkrise.
Marcel Fratscher, Präsident des DIW ist offensichtlich also der Bruder des Daniel Fratzscher, der die Euroweb mit gründete und aktuell als Geschäftsführer einer ganzen Anzahl von Tochter- und Muttergesellschaften agiert - und hat offensichtlich die bessere Karriere als das Brüderle Daniel Fratzscher gemacht. Ob auch sein Geld in der Euroweb oder einem diese finanzierenden Unternehmen steckt weiß ich (noch) nicht.
Das alles betrachte ich mal als "sehr ernste Hinweise" darauf, dass die Euroweb seitens der Politik womöglich eine unzulässige Protektion geniest - und zwar ganz konkret in dem Sinn, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte in eigentlich unzulässiger Weise beeinflusst werden. Das ich der Auffassung bin und deutsche Gerichte - ganz besonders aber die Staatsanwaltschaften - für von der Politik beeinflusst halte muss ich nach dem Stichwort "Richterwahlausschuss" nicht mehr begründen. Andererseits ist mir aber bewusst, dass Richter, Gerichte und Staatsanwaltschaften sich (übrigens besonders aber nicht nur die in Köln) für absolut unangreifbar halten, eine mafiös anmutende, Rechtsbrüche gegenseitig deckende Gemeinschaft bilden, sich selbst als "Erleuchtete" betrachtend und sich auf einem Turm schwarzen Elfenbeins wähnend über das Volk und die Gesetze erheben - im Zweifelsfall (und ganz im Stile "getretener Hunde") sogar versuchen, Personen zu kriminalisieren, die Rechtsbeugungen aufdecken und es sich wagen, den jeweiligen Rechtsbruch und den diese begehenden Richter beim Name nennen.
Da liegt aus meiner Sicht dann auch Korruption nahe.
Womöglich habe ich die Ursache des Unterlassens gefunden:
Bildschirmfoto 1: Die Webseite fratzscher.eu wird von der Euroweb gehostet. Übrigens nicht auf den lahmen Billigservern in Bulgarien (welche die Euroweb den eigenen, beschissenen "Referenzkunden" zumutet) sondern in Deutschland. Die Webseite gehört einem Marcel Fratzscher, einem ziemlich "hohen Tier". |
Bildschirmfoto 2: Bruder des Marcel Fratzscher ist laut dbpedia.org ein Daniel Fratzscher. Geburtsort und Datum passen auch. |
Das alles betrachte ich mal als "sehr ernste Hinweise" darauf, dass die Euroweb seitens der Politik womöglich eine unzulässige Protektion geniest - und zwar ganz konkret in dem Sinn, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte in eigentlich unzulässiger Weise beeinflusst werden. Das ich der Auffassung bin und deutsche Gerichte - ganz besonders aber die Staatsanwaltschaften - für von der Politik beeinflusst halte muss ich nach dem Stichwort "Richterwahlausschuss" nicht mehr begründen. Andererseits ist mir aber bewusst, dass Richter, Gerichte und Staatsanwaltschaften sich (übrigens besonders aber nicht nur die in Köln) für absolut unangreifbar halten, eine mafiös anmutende, Rechtsbrüche gegenseitig deckende Gemeinschaft bilden, sich selbst als "Erleuchtete" betrachtend und sich auf einem Turm schwarzen Elfenbeins wähnend über das Volk und die Gesetze erheben - im Zweifelsfall (und ganz im Stile "getretener Hunde") sogar versuchen, Personen zu kriminalisieren, die Rechtsbeugungen aufdecken und es sich wagen, den jeweiligen Rechtsbruch und den diese begehenden Richter beim Name nennen.
Da liegt aus meiner Sicht dann auch Korruption nahe.
13.04.2013
Wochenende ... Zielvorgabe
Ich habe mich bisher immer gewundert, warum die Zugriffe auf den Blog am Wochenende so "dramatisch" zusammenbrechen.
Dabei ist das doch klar!
Natürlich fehlen mir am Wochenende die abertausenden Leser, die durch die eindringlichen Kaltanrufe im Auftrag der Euroweb / Webstyle / Internet Online Media / Ruhrgebiet Onlineservices auf diesen Blog aufmerksam gemacht werden.
Da freue ich mich doch glatt wieder auf die Arbeitswoche und auf die Bemühungen des Konzerns, die in einer großen (und ansteigenden) Zahl der Fälle einzig dazu führen, dass ich Lob und Anerkennung finde!
Christoph Preuß und Daniel Fratzscher können ja als Zielvorgabe setzen, dass dieser Blog bis Anfang Mai die Zahl von 600.000 Zugriffen erreicht.
Machbar ist das!
Dabei ist das doch klar!
Natürlich fehlen mir am Wochenende die abertausenden Leser, die durch die eindringlichen Kaltanrufe im Auftrag der Euroweb / Webstyle / Internet Online Media / Ruhrgebiet Onlineservices auf diesen Blog aufmerksam gemacht werden.
Da freue ich mich doch glatt wieder auf die Arbeitswoche und auf die Bemühungen des Konzerns, die in einer großen (und ansteigenden) Zahl der Fälle einzig dazu führen, dass ich Lob und Anerkennung finde!
Christoph Preuß und Daniel Fratzscher können ja als Zielvorgabe setzen, dass dieser Blog bis Anfang Mai die Zahl von 600.000 Zugriffen erreicht.
Machbar ist das!
11.04.2013
Euroweb - Warum die Zusammenarbeit mit dieser Firma für Zeitungen schädlich ist
Die Leser werden es bemerkt haben: Ich frage nicht "ob". Ich stelle fest, das eine Zusammenarbeit mit der Euroweb für die Zeitungen wirtschaftlich schädlich ist.
Offenbar handeln Zeitungen oder Verlagshäuser, die sich auf eine Zusammenarbeit mit der Euroweb (tritt dann gerne z.B. unter "Ruhrgebiet Online Services" auf) einlassen, höchst unüberlegt. Denn das Folgende ist naheliegend:
1.) Die Zusammenarbeit wird bekannt
Logisch. Das ist zum einen mein Job. Zum anderen werden aber Unternehmern (also potentiellen Anzeigenkunden!) stark überteuerte Verträge aufgeschwatzt und dabei wird nicht immer fein vorgegangen. Die Betroffenen fühlen sich abgezockt, sogar betrogen - und das nicht grundlos, wie die Urteile zeigen. Zahlreiche andere, vom Vertrieb angegangene, werfen die tatsächlichen Euroweb-Vertreter kurzerhand raus wenn sich herausstellt, dass die als kostenlos versprochene Leistung "Erstellung der Webseiten" plötzlich einen horrenden Betrag kosten soll, wenn aus "Wir investieren" und "Wir haben das Budget bis 17:00 Uhr für Sie reserviert" plötzlich "Zahlen Sie vier Jahre lang monatlich nur 200 Euro" wird. Es ist also so, dass der Euroweb-Vertrieb (der ja, wie auch im Falle der WAZ geschehen, tatsächlich tätig ist) unter dem Namen der Zeitung handelt und durch abertausende Kontakte dieser "Dritten Art" den Ruf der Zeitung systematisch zerstört
Glaubt denn eine einzige Zeitung, dass ein unter deren Namen abgezockter Kunde nochmals bei denen inseriert? Ich glaube genau das nicht!
Nicht unwahrscheinlich ist, dass die Zeitungen auch andere zahlende Kunden verlieren - die Käufer. Denn wenn die Zusammenarbeit bekannt wird, dann glauben die Käufer zu Recht, dass diese nicht objektiv und schon gar nicht unabhängig informiert werden. Warum dann diese Zeitung kaufen?
Den Namen für die Euroweb herzugeben soll also ein gutes Geschäft sein? Da haben die Geschäftsführer der Verlage aber nicht gut nachgedacht!
2.) Die Budgets der Kunden sind begrenzt
Die Euroweb, also auch die von den Zeitungen (mit) gegründeten Vertriebsgesellschaften vertreiben einen Vertrag, der die Kunden so ab 170 Euro monatlich kostet. Diese Kunden sind laut der eigenen Stellenanzeige vorwiegend mittelständische Unternehmen aus Handel, Handwerk, Dienstleistungen und freien Berufen.
Und genau diese Kleinstunternehmen haben ein sehr begrenztes Budget für die Werbung.
Wenn diese kleinen Kunden jetzt also stark überteuerte 170 bis 350 Euro monatlich in die Webseite investieren - dann fallen diese, zumindest in diesem Rahmen, auch für 48 Monate als Anzeigekunden aus. Wahrscheinlich sogar ganz (siehe Punkt 1).
Ich hoffe, dass ist jetzt für die Geschäftsführer der Verlage nicht zu kompliziert. Manche haben ja nur einen Doktortitel.
Und die, die trotz Doktortitel noch bereit und fähig zum Nachrechnen sind, werden feststellen, dass jeder verkaufte Vertrag im Gegenzug zu dem kleinen, von der Euroweb gewährtem Salär, einen stark übersteigenden Verlust im Anzeigengeschäft mit sich bringt.
3.) Keine Gewinne ohne "Euroweb-Methoden"
Jetzt werden manche Geschäftsführer wohl denken, diese müssten ja nicht die als "betrügerisch" und "kriminell" verschrienen Euroweb-Methoden anwenden und die unter dem Namen der Zeitungen agierenden Euroweb-Vertreter anweisen, dieses oder jenes zu unterlassen.
Ja, was glauben denn die sich selbst für "Marketing-Experten" haltenden Großköpfe in der Geschäftsführung, was die Vertreter dann bei den exorbitant hohen Preisen dann noch verkaufen? Fragt die WAZ - die hat es ohne das Versprechen angeblich kostenloser Webseiten versucht und ist ganz schnell wieder ausgestiegen - weil deren Kosten die Einnahmen weit überstiegen.
Die WAZ hat Miese gemacht, zwei Verlage sind aus den von mir genannten Gründen schon in den Gesprächen ausgestiegen.
Und dieses "tolle" Geschäftsmodell wollen dann andere, die sich wohl auch noch für ganz besondere Schlaumeier halten, fortsetzen? Ich halte das nicht nur für "sehr unüberlegt". Ich denke, das wäre geradezu dumm!
Offenbar handeln Zeitungen oder Verlagshäuser, die sich auf eine Zusammenarbeit mit der Euroweb (tritt dann gerne z.B. unter "Ruhrgebiet Online Services" auf) einlassen, höchst unüberlegt. Denn das Folgende ist naheliegend:
1.) Die Zusammenarbeit wird bekannt
Logisch. Das ist zum einen mein Job. Zum anderen werden aber Unternehmern (also potentiellen Anzeigenkunden!) stark überteuerte Verträge aufgeschwatzt und dabei wird nicht immer fein vorgegangen. Die Betroffenen fühlen sich abgezockt, sogar betrogen - und das nicht grundlos, wie die Urteile zeigen. Zahlreiche andere, vom Vertrieb angegangene, werfen die tatsächlichen Euroweb-Vertreter kurzerhand raus wenn sich herausstellt, dass die als kostenlos versprochene Leistung "Erstellung der Webseiten" plötzlich einen horrenden Betrag kosten soll, wenn aus "Wir investieren" und "Wir haben das Budget bis 17:00 Uhr für Sie reserviert" plötzlich "Zahlen Sie vier Jahre lang monatlich nur 200 Euro" wird. Es ist also so, dass der Euroweb-Vertrieb (der ja, wie auch im Falle der WAZ geschehen, tatsächlich tätig ist) unter dem Namen der Zeitung handelt und durch abertausende Kontakte dieser "Dritten Art" den Ruf der Zeitung systematisch zerstört
Glaubt denn eine einzige Zeitung, dass ein unter deren Namen abgezockter Kunde nochmals bei denen inseriert? Ich glaube genau das nicht!
Nicht unwahrscheinlich ist, dass die Zeitungen auch andere zahlende Kunden verlieren - die Käufer. Denn wenn die Zusammenarbeit bekannt wird, dann glauben die Käufer zu Recht, dass diese nicht objektiv und schon gar nicht unabhängig informiert werden. Warum dann diese Zeitung kaufen?
Den Namen für die Euroweb herzugeben soll also ein gutes Geschäft sein? Da haben die Geschäftsführer der Verlage aber nicht gut nachgedacht!
2.) Die Budgets der Kunden sind begrenzt
Die Euroweb, also auch die von den Zeitungen (mit) gegründeten Vertriebsgesellschaften vertreiben einen Vertrag, der die Kunden so ab 170 Euro monatlich kostet. Diese Kunden sind laut der eigenen Stellenanzeige vorwiegend mittelständische Unternehmen aus Handel, Handwerk, Dienstleistungen und freien Berufen.
Und genau diese Kleinstunternehmen haben ein sehr begrenztes Budget für die Werbung.
Wenn diese kleinen Kunden jetzt also stark überteuerte 170 bis 350 Euro monatlich in die Webseite investieren - dann fallen diese, zumindest in diesem Rahmen, auch für 48 Monate als Anzeigekunden aus. Wahrscheinlich sogar ganz (siehe Punkt 1).
Ich hoffe, dass ist jetzt für die Geschäftsführer der Verlage nicht zu kompliziert. Manche haben ja nur einen Doktortitel.
Und die, die trotz Doktortitel noch bereit und fähig zum Nachrechnen sind, werden feststellen, dass jeder verkaufte Vertrag im Gegenzug zu dem kleinen, von der Euroweb gewährtem Salär, einen stark übersteigenden Verlust im Anzeigengeschäft mit sich bringt.
3.) Keine Gewinne ohne "Euroweb-Methoden"
Jetzt werden manche Geschäftsführer wohl denken, diese müssten ja nicht die als "betrügerisch" und "kriminell" verschrienen Euroweb-Methoden anwenden und die unter dem Namen der Zeitungen agierenden Euroweb-Vertreter anweisen, dieses oder jenes zu unterlassen.
Ja, was glauben denn die sich selbst für "Marketing-Experten" haltenden Großköpfe in der Geschäftsführung, was die Vertreter dann bei den exorbitant hohen Preisen dann noch verkaufen? Fragt die WAZ - die hat es ohne das Versprechen angeblich kostenloser Webseiten versucht und ist ganz schnell wieder ausgestiegen - weil deren Kosten die Einnahmen weit überstiegen.
Die WAZ hat Miese gemacht, zwei Verlage sind aus den von mir genannten Gründen schon in den Gesprächen ausgestiegen.
Und dieses "tolle" Geschäftsmodell wollen dann andere, die sich wohl auch noch für ganz besondere Schlaumeier halten, fortsetzen? Ich halte das nicht nur für "sehr unüberlegt". Ich denke, das wäre geradezu dumm!
Euroweb + Rheinische Post = Doch kein Franchising!
Ich habe das natürlich nicht übersehen. In der List der Domains, die man fand ("Oh! Die Euroweb konnte das ändern!") wenn man nach "Derzeit ist keine Seite online. Besuchen Sie und später wieder..." sucht, enthielt auch eine Domain "rp-onlineservice.de". Die hat mich nach der Sache mit der WAZ und den Westfälischen Nachrichten natürlich interessiert:
Da schaut man doch gleich auch nach rp-onlineservice.com:
Gehostet werden die bis auf den obigen Text leeren Domains übrigens von der einschlägigen Euroweb-Tochter in Bulgarien.
Mike Müller ist bekannt als Vertriebschef der Euroweb im Raum Leipzig und darüber hinaus als "Euroweb-Zeuge". Interessant ist, dass ich für eine "Ruhrgebiet Online Service" GmbH gar keine Daten erhalte. Die heißt wohl richtig "Ruhrgebiet Online Services GmbH" - was zeigt, dass außer dem Euroweb-Chef Christoph Preuß auch die vielen kleinen Mitarbeiter nicht so ganz genau wissen, wie die Firmen und Firmchen des Konzerns nun gerade heißen. Es ist ja auch schwer jemanden zu fragen - ich meine bei 0 Mitarbeitern...
Wurden vorsätzlich falsche Daten bei Registrierung angegeben?
Interessant ist auch, dass die Mailadresse "info@rp-newmedia.de" die für den Mike Müller angegeben wurde, gar nicht funktionieren kann: Denn "rp-newmedia.de" ist zwar (nicht auf die Euroweb!) registriert, aber die Auflösung des Hostnamens klappt nicht, ein MX (Mailserver) wird vom DNS auch nicht geliefert. Damit kann man an die Adresse "info@rp-newmedia.de" zumindest gegenwärtig keine Mails senden, die Adresse ist also falsch.
Ich schrieb, die Domain "rp-newmedia.de" sei aber registriert. Auf wen denn?
Wieso sollte ein Mike Müller, der im Raum Halle/Leipzig Euroweb und wohl auch Webstyle vertreibt, eine Mailadresse bei der Düsseldorfer RP Online GmbH haben? Die Frage stellt sich.
Inhaber der Domain "rp-newmedia.de" ist nämlich eine RP Online GmbH, ein Unternehmen der "Rheinische Post Verlagsgesellschaft". Das alles (und noch ein paar Sachverhalte mehr) erweckte bei mir einen ganz bösen Verdacht - der sich aber (zum Glück für die Rheinländer) als unbegründet heraus stellte.
Ich habe soeben mit einem sehr erschrockenem Herrn Brinkmann von der "RP-Digital" gesprochen. Dieses Unternehmen sucht nach Vertriebsmitarbeitern für so ziemlich genau die Produkte, welche die Euroweb anbietet.
Herr Brinkmann erklärte folgendes:
Eine Preisliste für Seminare der "RP Digital Services" hat mich dann davon überzeugt, dass die "Rheinische Post" wohl eher auf einer Liste der von der Euroweb beobachteten Unternehmen landet, welche, wie die Euroweb so gar weinerlich beklagt, zu "Dumpingpreisen" anbieten.
Da schaut man doch gleich auch nach rp-onlineservice.com:
Gehostet werden die bis auf den obigen Text leeren Domains übrigens von der einschlägigen Euroweb-Tochter in Bulgarien.
Mike Müller ist bekannt als Vertriebschef der Euroweb im Raum Leipzig und darüber hinaus als "Euroweb-Zeuge". Interessant ist, dass ich für eine "Ruhrgebiet Online Service" GmbH gar keine Daten erhalte. Die heißt wohl richtig "Ruhrgebiet Online Services GmbH" - was zeigt, dass außer dem Euroweb-Chef Christoph Preuß auch die vielen kleinen Mitarbeiter nicht so ganz genau wissen, wie die Firmen und Firmchen des Konzerns nun gerade heißen. Es ist ja auch schwer jemanden zu fragen - ich meine bei 0 Mitarbeitern...
Wurden vorsätzlich falsche Daten bei Registrierung angegeben?
Interessant ist auch, dass die Mailadresse "info@rp-newmedia.de" die für den Mike Müller angegeben wurde, gar nicht funktionieren kann: Denn "rp-newmedia.de" ist zwar (nicht auf die Euroweb!) registriert, aber die Auflösung des Hostnamens klappt nicht, ein MX (Mailserver) wird vom DNS auch nicht geliefert. Damit kann man an die Adresse "info@rp-newmedia.de" zumindest gegenwärtig keine Mails senden, die Adresse ist also falsch.
Ich schrieb, die Domain "rp-newmedia.de" sei aber registriert. Auf wen denn?
Wieso sollte ein Mike Müller, der im Raum Halle/Leipzig Euroweb und wohl auch Webstyle vertreibt, eine Mailadresse bei der Düsseldorfer RP Online GmbH haben? Die Frage stellt sich.
Inhaber der Domain "rp-newmedia.de" ist nämlich eine RP Online GmbH, ein Unternehmen der "Rheinische Post Verlagsgesellschaft". Das alles (und noch ein paar Sachverhalte mehr) erweckte bei mir einen ganz bösen Verdacht - der sich aber (zum Glück für die Rheinländer) als unbegründet heraus stellte.
Alles zurück auf Null!
Ich habe soeben mit einem sehr erschrockenem Herrn Brinkmann von der "RP-Digital" gesprochen. Dieses Unternehmen sucht nach Vertriebsmitarbeitern für so ziemlich genau die Produkte, welche die Euroweb anbietet.
Herr Brinkmann erklärte folgendes:
- Es gab Gespräche mit der Euroweb. Diese führen aber definitiv nicht zu einer Zusammenarbeit. Eine solche ist auch nicht geplant.
- Offensichtlich zu diesem Zeitpunkt begann die Euroweb - ohne eine Authorisierung der "Rheinischen Post" zu haben - damit, Domains zu reservieren, die mit RP beginnen, darunter: "rp-newmedia.de".
- Nach dem die Gespräche mit der Euroweb beendet waren - ohne das eine Zusammenarbeit vereinbart wurde - forderte die "Rheinische Post" [Anmerkung: im berechtigten Interesse der Markenpflege] von der Euroweb die Übertragung der "rp-" Domains (rp-newmedia.de, rp-media-service.com, rp-mediaservice.com, rp-online-service.com, rp-onlineservice.com, rp-webservice.com,rp-media-service.de, rp-mediaservice.de, rp-online-service.de, rp-onlineservice.de, rp-webservice.de) an eine eigene Gesellschaft. Offenbar wurde in diesem Zusammenhang bislang nur die Domain "rp-newmedia.de" übertragen, hat aber vom hauseigenen Hoster "RP-Online GmbH" (noch) keine IP-Adresse zugeordnet bekommen. Die weiteren Domains sind (noch) nicht übertragen worden.
- Die "Rheinische Post Verlagsgesellschaft" plant tatsächlich den Vertrieb von Leistungen, welche dem Portfolio der Euroweb grob umrissen entsprechen, will dabei aber auf ein eigenes Marketingkonzept setzen, welches dem der Euroweb auch gerade nicht entspricht.
Eine Preisliste für Seminare der "RP Digital Services" hat mich dann davon überzeugt, dass die "Rheinische Post" wohl eher auf einer Liste der von der Euroweb beobachteten Unternehmen landet, welche, wie die Euroweb so gar weinerlich beklagt, zu "Dumpingpreisen" anbieten.
10.04.2013
Wird Amazon bestreikt? Urabstimmung!
Das könnte einen Trend setzen. Seit etwa 20 Jahren sind die Löhne in Deutschland so langsam gestiegen, dass diese hinter der Inflationsrate her hinken. Inzwischen ist Deutschland trotz der im europäischen Vergleich enormen Arbeitsproduktivität geradezu ein Billiglohnland geworden - in dem es aber den Arbeitnehmern unterschiedlich gut oder eben schlecht geht. Einigen wenigen geht es vergleichbar gut. Deren Anteil sinkt aber rapide weil deren tarifgebundene Arbeitsplätze praktisch nur noch durch Leiharbeitnehmer in prekären Vertragsverhältnissen besetzt werden. Ein stark anschwellender Teil der Arbeitnehmer verarmt aber. Viele sind sogar trotz Vollzeitjob nicht mehr in der Lage für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Die Zeichen stehen auf Sturm
Einen besonders großen Anteil an dieser Entwicklung haben Unternehmen wie auch Amazon, die sich keiner Tarifbindung unterwerfen wollen und darüber hinaus Arbeitskräfte überwiegend durch Leiharbeitsunternehmen "binden". Selbst fest angestellte Mitarbeiter in Wechselschicht verdienen laut verd.i um die 3900 Euro im Jahr zu wenig, weil die von Amazon bislang gewährten Zulagen für Nacht- und Feiertagsarbeit weit unter denen liegen, die der Tarifvertrag für die Branche vorsieht.
Urabstimmung!
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verd.i hat mit Amazon über eine Anerkennung des Tarifvertrages verhandelt, Amazon zeigte sich hart und lehnt es ab, für die Beschäftigen tarifvertragliche Regelungen zu vereinbaren. Die Gespräche sind gescheitert.
Jetzt ist es für die Arbeitnehmer an der Zeit, sich der eigenen Kraft bewusst zu werden und ein Zeichen setzen, also solchen Unternehmen mal zeigen, was diese davon halten, dass Amazon und andere Deutschland zu einem Billiglohnland machen in dem sich Aktionäre und Bänker zu Lasten der Arbeitnehmer und durch Ausbeutung in einem Maßstab bereichern, der schon lange den Begriff "soziale Marktwirtschaft" ad absurdum führt.
Der mögliche Streik könnte ein Aufbruchssignal sein. Nämlich eines dafür, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland eine klare Linie ziehen, darauf zeigen und aussagen:
Die Zeichen stehen auf Sturm
Einen besonders großen Anteil an dieser Entwicklung haben Unternehmen wie auch Amazon, die sich keiner Tarifbindung unterwerfen wollen und darüber hinaus Arbeitskräfte überwiegend durch Leiharbeitsunternehmen "binden". Selbst fest angestellte Mitarbeiter in Wechselschicht verdienen laut verd.i um die 3900 Euro im Jahr zu wenig, weil die von Amazon bislang gewährten Zulagen für Nacht- und Feiertagsarbeit weit unter denen liegen, die der Tarifvertrag für die Branche vorsieht.
Urabstimmung!
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verd.i hat mit Amazon über eine Anerkennung des Tarifvertrages verhandelt, Amazon zeigte sich hart und lehnt es ab, für die Beschäftigen tarifvertragliche Regelungen zu vereinbaren. Die Gespräche sind gescheitert.
Jetzt ist es für die Arbeitnehmer an der Zeit, sich der eigenen Kraft bewusst zu werden und ein Zeichen setzen, also solchen Unternehmen mal zeigen, was diese davon halten, dass Amazon und andere Deutschland zu einem Billiglohnland machen in dem sich Aktionäre und Bänker zu Lasten der Arbeitnehmer und durch Ausbeutung in einem Maßstab bereichern, der schon lange den Begriff "soziale Marktwirtschaft" ad absurdum führt.
"Wenn Dein starker Arm es will stehen alle Räder still!"
Der mögliche Streik könnte ein Aufbruchssignal sein. Nämlich eines dafür, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland eine klare Linie ziehen, darauf zeigen und aussagen:
"Ich will nach 20 Jahren sinkender Realeinkommen endlich meinen gerechten Lohn!"
09.04.2013
WAZ OnlineService Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen - Kompletttausch der Geschäftsführung - Steuertrick mit GmbH als "Vollhafter"
Amtsgericht Essen Aktenzeichen: HRB 19944Bei der WAZ OnlineService Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen fand offensichtlich ein Kompletttausch der Geschäftsführung statt. Das geht oft einher mit Veränderungen seitens der Gesellschafter und/oder des Geschäftszwecks.
Bekannt gemacht am: 05.04.2013 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
03.04.2013
WAZ OnlineService Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Friedrichstraße 34-38, 45128 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Howe, Ingo, Arnsberg, *03.12.1963; Kopatzki, Joachim, Laatzen, *25.04.1956; Dr. Kroll, Axel, Hattingen, *26.03.1966. Nicht mehr Geschäftsführer: Zowislo, Stefan, Essen, *23.06.1963. Prokura erloschen: Gehrke, Petra, Leverkusen, *13.06.1956; Rottmann, Michael, Ibbenbüren, *04.01.1971.
Derlei geschah schon vor einem knappen Jahr und ist demnächst wieder zu erwarten:
Amtsgericht Essen Aktenzeichen: HRB 19944Das war also einst eine "Ruhr Ticket Verwaltungsgesellschaft mbH"...
Bekannt gemacht am: 27.04.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
24.04.2012
Ruhr Ticket Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Friedrichstraße 34-38, 45128 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 14.03.2012 beschlossen, die Firma, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Stammkapital) zu ändern sowie diesen insgesamt neu zu fassen. Neue Firma: WAZ OnlineService Verwaltungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung, Geschäftsführung und Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der WAZ OnlineService GmbH & Co. KG.
Auch einen entsprechende Änderung bei der WAZ OnlineService GmbH & Co. KG (AG Essen, HRA 9117) warte ich noch. Der letzte, mir zugängliche Eintrag stammt noch vom 03.05.2012:
Ruhr-Ticket Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Essen, Friedrichstr. 34-38, 45128 Essen. (Der Vertrieb, die Erstellung und der Betrieb von Unternehmenswebseiten sowie die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen.). Neue Firma: WAZ OnlineService GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Firma nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: WAZ OnlineService Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 19944). Die Firma ist geändert.
Eine GmbH als Komplementär einer "GmbH & Co. KG" zu gründen ist ein in Deutschland zulässiger Steuervermeidungstrick: Sofern die Gewinne durch Ausschüttungen aus dem Unternehmen herausgezogen werden ist der Steuersatz der GmbH & Co KG gegenüber einer GmbH deutlich günstiger! Die Verwaltungs-GmbH tritt als formeller "Vollhafter" einer GmbH & Co KG auf. Damit wird einerseits die Haftung für den Fall der Pleite (weil der Komplementär "Vollhafter" eben auch nur beschränkt haftet) begrenzt und andererseits der Steuervorteil der GmbH & Co KG (der angeblich gewährt wurde um durch den Vollhafter eine greifende Haftung für z.B. Steuerschulden zu schaffen) erreicht. Für mich ist das nichts anderes als ein legalisierter Steuerbetrug. Ein vernünftiger Kreditgeber wird sich schon darüber informieren, dass der Eigentümer der als "Komplementär" fungierenden GmbH die gleiche Person ist wie der zweite Gesellschafter der GmbH & Co. KG - und, anders als der Staat, seine Konditionen und Bedingungen an den mit höherer Wahrscheinlichkeit möglichen Zahlungsausfall anpassen.
Ich frage mich, weshalb der Staat solche Konstrukte - die das Ziel ja deutlich verfehlen - subventioniert. Denn es findet eine nicht durch den behaupteten Zweck gerechtfertigte Steuerminderung statt. Zudem müssen die anderen, nicht so tricksenden Steuerzahler auch für einen großen Teil der Verwaltungskosten aufkommen. Profiteure sind ausgerechnet Millionäre wie Frau Petra Grothkamp oder halt die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher von der Euroweb. Das ist gegen die Vernunft und schafft steuerliche Ungerechtigkeit.
Ich sag mal, nicht gänzlich frei von Häme:
"Die waren Profiteure, als die Unternehmen noch Profit machten oder wären Profiteure gewesen, wenn mit der WAZ Onlineservice auch nur ein müder Euro verdient worden wäre..."
08.04.2013
Passende Werbung
Da sitze ich, wirklich nichts böses ahnend, vor meinem Artikel
Das tut mir jetzt noch richtig weh. Die Diagnose lautet:
um die Kommentare zu kontrollieren und schon fällt mein Blick auf diese, von Google hinzugefügte Werbung:"WN Online-Services - Versucht die Euroweb ein weiteres Franchising mit den Westfälischen Nachrichten"
Das tut mir jetzt noch richtig weh. Die Diagnose lautet:
"Krank gelacht"
(Hoffentlich wird es keine Epidemie.)
07.04.2013
Warnung: Internet Online Media AG, Schweiz - Auf betrügerische Versprechen folgt teurer und weitgehender nutzloser Vertrag
Es ist zu erwarten, dass demnächst Vertreter einer "Internet Online Media AG" Schweizer Geschäftsleuten das Blaue vom Himmel versprechen.
Diese "Internet Online Media AG" ist offensichtlich eine Tochter oder zumindest Schwester der in Deutschland spätestens seit einem Münchner Gerichtsverfahren sehr negativ bekannten "Internet Online Media GmbH" (früher "Euroweb Marketing GmbH", AG Düsseldorf HRB 54939), die wieder eine Tochter einer Euroweb Internet GmbH ist, vor deren anderen Schweizer Tochter, der "Euroweb Internet AG", in den Medien schon verschiedentlich gewarnt wurde. Auch in Österreich ist diese Firma inzwischen als "Internet Online Media GmbH" von Wien aus aktiv (ATU64577201).
Geschäftsführer sowohl der deutschen "Internet Online Media GmbH" als auch der schweizerischen "Internet Online Media AG" und wohl auch der Wiener "Internet Online Media GmbH" ist ein Harald Daniel Fratzscher aus Düsseldorf.
Das Geschäftsgebaren der Firmen unter seiner Leitung beleuchtet ein Urteil aus München. Aus diesem ergibt sich, dass deren, ebenfalls von Harald Daniel Fratzscher geleitete Schwester oder Mutter "Euroweb Marketing GmbH" (jetzt: "Internet Online Media GmbH") vor dem Münchner Landgericht zunächst vortrug, diese habe - wie in der Werbung versprochen - 4800 Euro an die Google Inc. für Werbeanzeigen des verklagten Kunden gezahlt. Erst nachdem die Beklagte vortrug, das dieses nicht in Übereinstimmung mit dem der Werbung widersprechenden Vertrag zu bringen sei, räumte diese ein, nur einen Teil der Summe an die Google Inc. überwiesen zu haben. Als auch daran Zweifel aufkamen weil es nachweisbar an jeglichem Erfolg der angeblich bezahlten und gestarteten Kampagne fehlte - was bei einer Google-Addword-Werbung schlicht unmöglich ist (da wird per "Klick" bezahlt) wurde seitens der Firma "Euroweb Marketing GmbH" eingeräumt, diese habe gar nichts an die Google Inc. überwiesen, was dann endlich mit der Wahrheit überein stimmte.
Zwei Lügen zum selben Gegenstand im selben Verfahren - das spricht dafür, dass (auch) diese Firma des Daniel Fratscher besonders rechtsverachtend vorgeht und auch vor den Gerichten nicht vor dem Lügen zurück schreckt.
Nach dem das Urteil im Internet veröffentlicht wurde erfolgte die Umbenennung - keineswegs aber das Ablassen von den kriminell anmutenden Geschäftsmethoden.
Im Verfahren 416 HKO 15/12 des LG Hamburg wurde der Firma "Euroweb Marketing GmbH", also der Mutter oder Schwester der "Internet Online Media AG" ferner in einer einstweiligen Verfügung verboten ein Google Partner-Logo zu verwenden und die Bezeichnung einer anderen Gesellschaft als Diensteanbieter zu verwenden - was in erschreckender Weise die Breite der aufgetischten Lügen deutlich macht, die durch genau darin geschulten Werber vorgetragen werden.
Von den Vertretern einer "Internet Online Media AG" angesprochene Schweizer Geschäftsleute sollten sehr genau prüfen, ob der unter dem falschen Vormachen zeitlichen Drucks vorgelegte Vertrag mit den von dem Werber gemachten Versprechungen übereinstimmt und sich vor allem auch nicht zu einer voreilig gegebenen und dann bereuten Unterschrift drängen lassen. Notieren Sie womöglich gemachte Versprechen hinsichtlich von Rücktrittsfristen auf dem Vertrag, insbesondere auf dem Exemplar welches Sie dem Werber übergeben, aber auch auf dem eigenen und lassen Sie dies vom Werber explizit unterschreiben - denn bisher zeigt sich vor Gericht immer wieder, dass der Euroweb-Konzern die gemachten, aber nicht schriftlich fixierten Vereinbarungen vor Gericht frech abstreitet und dabei offensichtlich die Werber zu falschen Zeugenaussagen anhält. Die in Deutschland offensichtlich als Druckmittel versprochenen Einsparungen und Verbilligungen jedenfalls erweisen sich als falsch, das Versprechen kostenloser Leistungen als unwahr - der Vertrag erweist sich nach Auffassung vieler Kunden im Nachhinein als ebenso nutzlos wie teuer, diese Kunden fühlen sich "belogen und betrogen". Das geht auch aus einem Urteil des LG Hildesheim hervor, welches die Vorgehensweise als "arglistige Täuschung" qualifizierte, den Vertrag für nichtig erklärte und dass vor dem deutschen Bundesgerichtshof in der Revision Bestand hatte. Die "arglistige Täuschung" ist in Deutschland das zivilrechtliche Pendant zum strafrechtlichen Betrug.
In Deutschland hat sich für die Benennung des oben ersichtlichen Vorgehens des gesamten Euroweb-Konzerns der Begriff "Referenzkundenmasche" verbreitet.
Der mit abertausenden seiner Kunden vor Gericht streitende Euroweb-Konzern berichtet in Deutschland durch die eigene Anwaltskanzlei, dass auch in den Fällen, in denen die Firma auf Grund von Kündigungen und Anfechtungen gar nichts geleistet hat, die volle Vertragssumme eingeklagt wurde - was offensichtlich auch in einer, zur in die tausende gehenden Gesamtzahl der Rechtsstreite betrachtet sehr geringen Zahl der Fälle sogar gelang. Durch die Strafkammer des LG Chemnitz wurde durch eine für den Weigerungsfall angedrohte Verurteilung wegen Betruges erwirkt, dass der Euroweb-Konzern einen geschlossenen Vertrag annulliert und alle Zahlungen zurückgewährt.
All dieses sollten von Werbern der "Internet Online Media AG" oder der "Euroweb Internet AG" Angeprochene sich sehr gut merken und sehr genau bedenken.
Entsprechend dem bekannten Strickmuster wird die Firma voraussichtlich bevorzugt kleine Unternehmen ansprechen. Aus Kiel in Deutschland ist sogar bekannt, dass der Euroweb-Konzern den nicht gut deutsch sprechenden Besitzer eines Imbissstandes unter Vortäuschen falscher Tatsachen zum Abschluss nötigte, was das von der Euroweb GmbH dann noch dreist angerufene Gericht als arglistige Täuschung bewertete, wodurch der Vertrag nichtig wurde. Die vom Euroweb Konzern angestrengte Berufung wurde nach einem Hinweis des Gerichts zurück genommen.
Euroweb-Konzern ist in Deutschland übel verrufen
In Deutschland ist das Unternehmen Euroweb offensichtlich so verrufen, dass nach oder in einem trotz der miesen Methoden verlustreichen Geschäftsjahr 2011 finanziell notleidende Zeitungsverlage um Kooperationen angegangen wurden, welche die Euroweb viel Geld kosten. So schloss die Euroweb einen Kooperationsvertrag mit einem Zeitungsverlag dessen hälftigen Anteil eine Petra Grothkamp unter Aufnahme erheblicher Schulden übernahm und so in den vollen Besitz des Verlages gelangte und lies von einer speziell gegründeten Gesellschaft, einer "WAZ Onlineservices" grundsätzlich auf die bekannte Art und durch das vormals eigene Personal die nahezu gleichen Verträge verkaufen.
Nachdem diese Kooperation mit der WAZ in die Brüche ging wird gegenwärtig versucht, mit den Westfälischen Nachrichten - die sich ebenfalls mit einer Übernahme "überhoben" haben - eine "WN Onlineservices" zu etablieren unter deren Namen die Werber dann handeln. Dies spricht dafür, dass der Euroweb-Konzern es in Deutschland zunehmend vermeidet unter eigenem Name zu agieren - offenbar weil die Zielgruppe gewarnt wurde und sich gegen die falschen Versprechen und Lügen der dazu angehaltenen Werber als immer resistenter erweist. Das dies besonders in Nordrhein-Westfalen geschieht dürfte als Ursache negative Fernsehberichte der dort lokalen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt "WDR" haben, die - sehr zum Ärger der Euroweb-Führung aus Daniel Fratzscher und Christoph Preuß - Millionen dadurch gewarnte Menschen sahen.
Hierzu passt, dass neu gegründete, am Markt aktive Tochterunternehmen des Euroweb-Konzerns Namen tragen, die das früher stolz-dreist präsentierte "Euroweb" gerade nicht beinhalten, weil der Ruf der Marke "Euroweb" negativ besetzt ist und kaum noch Geschäftsabschlüsse möglich erscheinen. Neben "Internet Online Media" ist hier auf die Berliner Webstyle GmbH zu verweisen. Unter diesem Name müssen die Schweizer - anders als die Österreicher - aber nichts befürchten, denn der Name Webstyle GmbH ist durch ein angesehenes Unternehmen besetzt und die würden eine neue, aus dem betrügerisch agierenden Euroweb-Konzern heraus gegründete Schweizer Webstyle wohl zurecht in Grund und Boden klagen, weil diese die eigene Marke missbraucht und gefährdet sähen.
Alle hier verlinkten Urteile sind rechtskräftig.
P.S. Ich und wohl auch zig-tausende Schweizer Unternehmer bedanken sich für diesen Hinweis.
Dem formellen Mitglied des Verwaltungsrates der Internet Online Media AG, dem von Dritten auch als "Firmenbeerdiger" angesehenen Herrn René Fitzi (St. Peter-Pagig) - der seit der Auflösung seiner Holzbaugesellschaft offenbar gegen das eine oder andere Bündel Franken auch für eine ganze Anzahl deutsche Inhaber den Strohmann als "Mitglied des Verwaltungsrates" gibt, rate ich dringend dazu, die Geschäftspraxis der Firma laufend zu kontrollieren. Nicht dass sich die Schweizerischen Staatsanwälte zuerst an ihn halten - weil er doch formell mit Einzelunterschrift entscheiden kann.
Die Internet Online Media AG wurde ja gegründet um tatsächlich in der Schweiz aktiv zu sein.
Diese "Internet Online Media AG" ist offensichtlich eine Tochter oder zumindest Schwester der in Deutschland spätestens seit einem Münchner Gerichtsverfahren sehr negativ bekannten "Internet Online Media GmbH" (früher "Euroweb Marketing GmbH", AG Düsseldorf HRB 54939), die wieder eine Tochter einer Euroweb Internet GmbH ist, vor deren anderen Schweizer Tochter, der "Euroweb Internet AG", in den Medien schon verschiedentlich gewarnt wurde. Auch in Österreich ist diese Firma inzwischen als "Internet Online Media GmbH" von Wien aus aktiv (ATU64577201).
Geschäftsführer sowohl der deutschen "Internet Online Media GmbH" als auch der schweizerischen "Internet Online Media AG" und wohl auch der Wiener "Internet Online Media GmbH" ist ein Harald Daniel Fratzscher aus Düsseldorf.
Das Geschäftsgebaren der Firmen unter seiner Leitung beleuchtet ein Urteil aus München. Aus diesem ergibt sich, dass deren, ebenfalls von Harald Daniel Fratzscher geleitete Schwester oder Mutter "Euroweb Marketing GmbH" (jetzt: "Internet Online Media GmbH") vor dem Münchner Landgericht zunächst vortrug, diese habe - wie in der Werbung versprochen - 4800 Euro an die Google Inc. für Werbeanzeigen des verklagten Kunden gezahlt. Erst nachdem die Beklagte vortrug, das dieses nicht in Übereinstimmung mit dem der Werbung widersprechenden Vertrag zu bringen sei, räumte diese ein, nur einen Teil der Summe an die Google Inc. überwiesen zu haben. Als auch daran Zweifel aufkamen weil es nachweisbar an jeglichem Erfolg der angeblich bezahlten und gestarteten Kampagne fehlte - was bei einer Google-Addword-Werbung schlicht unmöglich ist (da wird per "Klick" bezahlt) wurde seitens der Firma "Euroweb Marketing GmbH" eingeräumt, diese habe gar nichts an die Google Inc. überwiesen, was dann endlich mit der Wahrheit überein stimmte.
Zwei Lügen zum selben Gegenstand im selben Verfahren - das spricht dafür, dass (auch) diese Firma des Daniel Fratscher besonders rechtsverachtend vorgeht und auch vor den Gerichten nicht vor dem Lügen zurück schreckt.
Nach dem das Urteil im Internet veröffentlicht wurde erfolgte die Umbenennung - keineswegs aber das Ablassen von den kriminell anmutenden Geschäftsmethoden.
Im Verfahren 416 HKO 15/12 des LG Hamburg wurde der Firma "Euroweb Marketing GmbH", also der Mutter oder Schwester der "Internet Online Media AG" ferner in einer einstweiligen Verfügung verboten ein Google Partner-Logo zu verwenden und die Bezeichnung einer anderen Gesellschaft als Diensteanbieter zu verwenden - was in erschreckender Weise die Breite der aufgetischten Lügen deutlich macht, die durch genau darin geschulten Werber vorgetragen werden.
Von den Vertretern einer "Internet Online Media AG" angesprochene Schweizer Geschäftsleute sollten sehr genau prüfen, ob der unter dem falschen Vormachen zeitlichen Drucks vorgelegte Vertrag mit den von dem Werber gemachten Versprechungen übereinstimmt und sich vor allem auch nicht zu einer voreilig gegebenen und dann bereuten Unterschrift drängen lassen. Notieren Sie womöglich gemachte Versprechen hinsichtlich von Rücktrittsfristen auf dem Vertrag, insbesondere auf dem Exemplar welches Sie dem Werber übergeben, aber auch auf dem eigenen und lassen Sie dies vom Werber explizit unterschreiben - denn bisher zeigt sich vor Gericht immer wieder, dass der Euroweb-Konzern die gemachten, aber nicht schriftlich fixierten Vereinbarungen vor Gericht frech abstreitet und dabei offensichtlich die Werber zu falschen Zeugenaussagen anhält. Die in Deutschland offensichtlich als Druckmittel versprochenen Einsparungen und Verbilligungen jedenfalls erweisen sich als falsch, das Versprechen kostenloser Leistungen als unwahr - der Vertrag erweist sich nach Auffassung vieler Kunden im Nachhinein als ebenso nutzlos wie teuer, diese Kunden fühlen sich "belogen und betrogen". Das geht auch aus einem Urteil des LG Hildesheim hervor, welches die Vorgehensweise als "arglistige Täuschung" qualifizierte, den Vertrag für nichtig erklärte und dass vor dem deutschen Bundesgerichtshof in der Revision Bestand hatte. Die "arglistige Täuschung" ist in Deutschland das zivilrechtliche Pendant zum strafrechtlichen Betrug.
In Deutschland hat sich für die Benennung des oben ersichtlichen Vorgehens des gesamten Euroweb-Konzerns der Begriff "Referenzkundenmasche" verbreitet.
Der mit abertausenden seiner Kunden vor Gericht streitende Euroweb-Konzern berichtet in Deutschland durch die eigene Anwaltskanzlei, dass auch in den Fällen, in denen die Firma auf Grund von Kündigungen und Anfechtungen gar nichts geleistet hat, die volle Vertragssumme eingeklagt wurde - was offensichtlich auch in einer, zur in die tausende gehenden Gesamtzahl der Rechtsstreite betrachtet sehr geringen Zahl der Fälle sogar gelang. Durch die Strafkammer des LG Chemnitz wurde durch eine für den Weigerungsfall angedrohte Verurteilung wegen Betruges erwirkt, dass der Euroweb-Konzern einen geschlossenen Vertrag annulliert und alle Zahlungen zurückgewährt.
All dieses sollten von Werbern der "Internet Online Media AG" oder der "Euroweb Internet AG" Angeprochene sich sehr gut merken und sehr genau bedenken.
Entsprechend dem bekannten Strickmuster wird die Firma voraussichtlich bevorzugt kleine Unternehmen ansprechen. Aus Kiel in Deutschland ist sogar bekannt, dass der Euroweb-Konzern den nicht gut deutsch sprechenden Besitzer eines Imbissstandes unter Vortäuschen falscher Tatsachen zum Abschluss nötigte, was das von der Euroweb GmbH dann noch dreist angerufene Gericht als arglistige Täuschung bewertete, wodurch der Vertrag nichtig wurde. Die vom Euroweb Konzern angestrengte Berufung wurde nach einem Hinweis des Gerichts zurück genommen.
Euroweb-Konzern ist in Deutschland übel verrufen
In Deutschland ist das Unternehmen Euroweb offensichtlich so verrufen, dass nach oder in einem trotz der miesen Methoden verlustreichen Geschäftsjahr 2011 finanziell notleidende Zeitungsverlage um Kooperationen angegangen wurden, welche die Euroweb viel Geld kosten. So schloss die Euroweb einen Kooperationsvertrag mit einem Zeitungsverlag dessen hälftigen Anteil eine Petra Grothkamp unter Aufnahme erheblicher Schulden übernahm und so in den vollen Besitz des Verlages gelangte und lies von einer speziell gegründeten Gesellschaft, einer "WAZ Onlineservices" grundsätzlich auf die bekannte Art und durch das vormals eigene Personal die nahezu gleichen Verträge verkaufen.
Nachdem diese Kooperation mit der WAZ in die Brüche ging wird gegenwärtig versucht, mit den Westfälischen Nachrichten - die sich ebenfalls mit einer Übernahme "überhoben" haben - eine "WN Onlineservices" zu etablieren unter deren Namen die Werber dann handeln. Dies spricht dafür, dass der Euroweb-Konzern es in Deutschland zunehmend vermeidet unter eigenem Name zu agieren - offenbar weil die Zielgruppe gewarnt wurde und sich gegen die falschen Versprechen und Lügen der dazu angehaltenen Werber als immer resistenter erweist. Das dies besonders in Nordrhein-Westfalen geschieht dürfte als Ursache negative Fernsehberichte der dort lokalen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt "WDR" haben, die - sehr zum Ärger der Euroweb-Führung aus Daniel Fratzscher und Christoph Preuß - Millionen dadurch gewarnte Menschen sahen.
Hierzu passt, dass neu gegründete, am Markt aktive Tochterunternehmen des Euroweb-Konzerns Namen tragen, die das früher stolz-dreist präsentierte "Euroweb" gerade nicht beinhalten, weil der Ruf der Marke "Euroweb" negativ besetzt ist und kaum noch Geschäftsabschlüsse möglich erscheinen. Neben "Internet Online Media" ist hier auf die Berliner Webstyle GmbH zu verweisen. Unter diesem Name müssen die Schweizer - anders als die Österreicher - aber nichts befürchten, denn der Name Webstyle GmbH ist durch ein angesehenes Unternehmen besetzt und die würden eine neue, aus dem betrügerisch agierenden Euroweb-Konzern heraus gegründete Schweizer Webstyle wohl zurecht in Grund und Boden klagen, weil diese die eigene Marke missbraucht und gefährdet sähen.
Alle hier verlinkten Urteile sind rechtskräftig.
P.S. Ich und wohl auch zig-tausende Schweizer Unternehmer bedanken sich für diesen Hinweis.
Dem formellen Mitglied des Verwaltungsrates der Internet Online Media AG, dem von Dritten auch als "Firmenbeerdiger" angesehenen Herrn René Fitzi (St. Peter-Pagig) - der seit der Auflösung seiner Holzbaugesellschaft offenbar gegen das eine oder andere Bündel Franken auch für eine ganze Anzahl deutsche Inhaber den Strohmann als "Mitglied des Verwaltungsrates" gibt, rate ich dringend dazu, die Geschäftspraxis der Firma laufend zu kontrollieren. Nicht dass sich die Schweizerischen Staatsanwälte zuerst an ihn halten - weil er doch formell mit Einzelunterschrift entscheiden kann.
Die Internet Online Media AG wurde ja gegründet um tatsächlich in der Schweiz aktiv zu sein.
04.04.2013
Die Euroweb, die Berger Law LLP, arglistige Täuschung, Lügen, ein "Sieg" vor dem BGH und ein "Leiturteil"
Die im Auftrag der Euroweb verbreiteten Berichte des Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger-Law-LLP werden immer unerträglicher, weil diese immer mehr an der Wahrheit vorbei gehen.
Derzeit bejubelt die praktisch zum Euroweb-Konzern gehörende Berger-Law-LLP unter dem Titel "Euroweb Internet GmbH gewinnt vor dem Bundesgerichtshof" den Abschluss eines Verfahrens.
Nun, "gewonnen" hat die Euroweb nicht mehr (aber auch nicht weniger) als einen "Blumentopf". Die Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf I-5 U 36/12- vom 27. September 2012 wurde zurück genommen:
Aus gesundheitlichen Gründen, die beim Gegner der Euroweb (einem Betreiber einer Tanzschule) liegen. Der hat nach eigenen Angaben schlicht nicht mehr die Kraft und die Lust dazu, die ihm teuer gewordene Zeit damit zu verplempern, einen Rechtsstreit mit der Euroweb auszufechten. Lieber gehe er jetzt in die Insolvenz als der Euroweb auch nur einen Heller für die gar nicht erbrachte Leistung zu zahlen. Auch diese Forderung - und die Gerichtskosten - kann die Euroweb dem zu Folge schon mal als "zweifelhaft" bewerten und später ganz abschreiben.
Das und wie die Euroweb und deren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger-Law-LLP daran goutieren und das ausschlachten ist, mit allem Verlaub, ekelerregend.
Doch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz berichten auch vorsätzlich unwahr:
Dabei steht in dem - von den Herren Berger und Buchholz mit veröffentlichtem Berufungsurteil I-5 U 36/12 klipp, klar und deutlich, dass das OLG die Revision zugelassen hat. Und zwar auf Grund wichtiger, nicht abschließend geklärter Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung:
Hier also von einer "Leitentscheidung" zu sprechen ist demnach nicht nur vorsätzlich falsch sondern auch frech. Es handelt sich - die Herren Philipp Karl Berger und Andreas Buchholz sind Juristen, die das obige wissen müssen - um eine aggressive Lüge. Denn jedes Gericht - auch der 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf selbst - kann auf Grund der gerade nicht höchstrichterlich geklärten Rechtsfragen jederzeit zu einer anderen Meinung kommen.
Im Übrigen hatte der Senat auch wie folgt kritisiert:
Im Falle eines qualifizierten Bestreitens wird die Euroweb also auch vor dem 5. Zivilsenat des OLG Düsseldorf "den Kürzeren" ziehen.
Ich sollte dazu wohl mal einen Artikel schreiben. Material, um auf den wechselnden, geradezu verlogenen Vortrag der Euroweb und der Webstyle (gehalten von der Berger Law LLP des Philipp Berger und des Andreas Buchholz) auch hinsichtlich § 649 BGB zu beweisen, habe ich genug. Dazu kommt dann auch das Gutachten über die Preise der Euroweb. Und natürlich jenes über die Preisgestaltung hinsichtlich des Onlineshops, welches sehr konkret den enormen Abstand der Preise der Euroweb zu den Marktpreisen nachweist.
"Tapfer" geschwiegen haben Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz über die Tatsache, dass die Euroweb oder die zum Konzern gehörende Webstyle ganze Serien (man beachte die aufeinanderfolgenden Aktenzeichen!) von Verfahren vor dem BGH verloren hat:
Eine der aufgeworfenen Fragen ist:
Ich denke:
Derzeit bejubelt die praktisch zum Euroweb-Konzern gehörende Berger-Law-LLP unter dem Titel "Euroweb Internet GmbH gewinnt vor dem Bundesgerichtshof" den Abschluss eines Verfahrens.
Nun, "gewonnen" hat die Euroweb nicht mehr (aber auch nicht weniger) als einen "Blumentopf". Die Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf I-5 U 36/12- vom 27. September 2012 wurde zurück genommen:
Aus gesundheitlichen Gründen, die beim Gegner der Euroweb (einem Betreiber einer Tanzschule) liegen. Der hat nach eigenen Angaben schlicht nicht mehr die Kraft und die Lust dazu, die ihm teuer gewordene Zeit damit zu verplempern, einen Rechtsstreit mit der Euroweb auszufechten. Lieber gehe er jetzt in die Insolvenz als der Euroweb auch nur einen Heller für die gar nicht erbrachte Leistung zu zahlen. Auch diese Forderung - und die Gerichtskosten - kann die Euroweb dem zu Folge schon mal als "zweifelhaft" bewerten und später ganz abschreiben.
Das und wie die Euroweb und deren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger-Law-LLP daran goutieren und das ausschlachten ist, mit allem Verlaub, ekelerregend.
Leiturteil? Mitnichten!
Doch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz berichten auch vorsätzlich unwahr:
"Die Entscheidung des OLG Düsseldorf -I-5 U 36/12- vom 27.09.2012 ist damit rechtskräftig und stellt nunmehr eine Leitentscheidung hinsichtlich der Abrechnung eines nach § 649 BGB gekündigten Internet-System-Vertrages dar."
Dabei steht in dem - von den Herren Berger und Buchholz mit veröffentlichtem Berufungsurteil I-5 U 36/12 klipp, klar und deutlich, dass das OLG die Revision zugelassen hat. Und zwar auf Grund wichtiger, nicht abschließend geklärter Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung:
Figur 1: § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO besagt: "Die Revision ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat" |
Im Übrigen hatte der Senat auch wie folgt kritisiert:
Figur 2: "Es reicht nicht aus, das Vorbringen der Klägerin einfach zu bestreiten." |
Ich sollte dazu wohl mal einen Artikel schreiben. Material, um auf den wechselnden, geradezu verlogenen Vortrag der Euroweb und der Webstyle (gehalten von der Berger Law LLP des Philipp Berger und des Andreas Buchholz) auch hinsichtlich § 649 BGB zu beweisen, habe ich genug. Dazu kommt dann auch das Gutachten über die Preise der Euroweb. Und natürlich jenes über die Preisgestaltung hinsichtlich des Onlineshops, welches sehr konkret den enormen Abstand der Preise der Euroweb zu den Marktpreisen nachweist.
"Tapfer" geschwiegen haben Philipp Berger und sein Partner Andreas Buchholz über die Tatsache, dass die Euroweb oder die zum Konzern gehörende Webstyle ganze Serien (man beachte die aufeinanderfolgenden Aktenzeichen!) von Verfahren vor dem BGH verloren hat:
- BGH II ZR 79/09
- BGH VII ZR 111/10
- BGH VII ZR 133/10
- BGH VII ZR 134/10
- BGH VII ZR 135/10
- BGH VII ZR 146/10
- BGH VII ZR 164/10
- BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
- BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
- BGH VII ZR 223/10
- BGH, VII ZR 43/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
- BGH, VII ZR 44/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
- BGH VII ZR 45/11
- BGH, VII ZR 22/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
Eine der aufgeworfenen Fragen ist:
Sehen so Gewinner aus?
Ich denke:
Gewiss nicht. Die "Ligitation-PR" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz von der Berger Law LLP erweist sich mal wieder als "Lügen-PR"!
Rheinland New Media - Weiterer Name im Euroweb-Konzern
Weil die "Euroweb" angeblich so erfolgreich ist und sich angeblich so gut verkauft benötigt der Konzern fortlaufend neue Namen.
Der bei der Euroweb eher wenig geliebte WDR soll schon versprochen haben, den Daniel Fratzscher zu ehren: Als Geschäftsführer eines gewaltigen Rudels von Firmen mit jeweils 0 Mitarbeitern, für die GEZahlt wird. Aber ob es die Euroweb in die Gewinnzone bringt wenn diese ihre Kosten so expansiv ausweitet wagen "manche Wirtschaftsexperten" ziemlich ernsthaft zu bezweifeln.
Woher der Glaube kommt, dass Scheiße sich besser verkaufen lasse, wenn man dieser ständig neue Namen gibt, weiß der Autor nicht. Der weiß darüber aber eines:
P.S. Danke für den Hinweis!
Womöglich verstehen die Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher das unten folgende auch unter "horizontaler Diversivizierung". Voraussichtlich werden also "Referenz-Kunden" unter dem weiteren Name "Rheinland New Media" angerufen, diesen kostenlose Leistungen versprochen und (wie gehabt) im Gespräch unter weiterem vorsätzlich unwahren Vormachen (z.B. eines Rücktrittrechtes) zu einer Unterschrift unter einem sich als höchst teuer und auch sonst höchst nachteilig erweisenden Vertrag genötigt - oder womöglich war oder ist es geplant, die Kunden von der Euroweb-Vertriebsorganisation des Patrick L. (den kann man als Vertriebschef in NRW ansehen) z.B. als "WN Online-Services, einer Gesellschaft der Westfälischen Nachrichten" anzuschwatzen und denen dann Verträge mit der "Rheinland New Media" anzudrehen - denn bei der geschlossenen WAZ Onlineservice lief das ebenso, da bekamen die Referenzkunden einen Vertrag mit einer "Ruhrgebiet Online Services" um zu verschleiern, dass denen tatsächlich die qualitativ oft fragwürdigen aber extrem hochpreisigen Leistungen der "Euroweb" angedreht wurden. Eine nicht geringe Anzahl dieser Kunden fühlt sich durch die Vertriebsmethode "beschissen".
Hier die Einträge aus dem Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRA 21979
Bekannt gemacht am: 11.04.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
02.04.2012
Rheinland New Media GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. (Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rheinland New Media Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 67595), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 67595
Bekannt gemacht am: 27.03.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
22.03.2012
Rheinland New Media Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2012. Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Die Übernahme der Position als persönlich haftende Gesellschafterin an der Rheinland New Media GmbH & Co. KG in Düsseldorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Der bei der Euroweb eher wenig geliebte WDR soll schon versprochen haben, den Daniel Fratzscher zu ehren: Als Geschäftsführer eines gewaltigen Rudels von Firmen mit jeweils 0 Mitarbeitern, für die GEZahlt wird. Aber ob es die Euroweb in die Gewinnzone bringt wenn diese ihre Kosten so expansiv ausweitet wagen "manche Wirtschaftsexperten" ziemlich ernsthaft zu bezweifeln.
Woher der Glaube kommt, dass Scheiße sich besser verkaufen lasse, wenn man dieser ständig neue Namen gibt, weiß der Autor nicht. Der weiß darüber aber eines:
"Egal wie man sie nennt - am Gestank ist Scheiße stets gut zu erkennen."
P.S. Danke für den Hinweis!
03.04.2013
Euroweb im Kampf um Kreditwürdigkeit? Sollen Umbenennungen und Beherrschungsverträge Vertrauen bei Banken schaffen?
Aus diversen Eintragungen im Handelsregister entnehme ich, das die
Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG in Euroweb Group GmbH & Co. KG unbenannt wurde und die Euroweb Holding GmbH mit dieser zuvor einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen hat:
Mir selbst ist aus dem Geschäftsberichten der Euroweb Internet GmbH bekannt, dass diese langfristige Ausleihungen (früher "Geschäftsführerkredite") aufweist, die (wie ich vermute) an Christoph Preuß und Daniel Fratzscher gingen. Geflossen sind diese dann vermutlich in die Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG (jetzt Euroweb Group GmbH & Co. KG, GF Daniel Fratzscher), in die Euroweb Holding GmbH (Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969; Preuß, Christoph, Düsseldorf, *19.09.1971) und/oder die die Euroweb Beteiligung GmbH (Geschäftsführer: wie vorstehend)
Diese kann man schon des Namens "Venture Capital" wegen als Wagniskapitalgesellschaften bezeichnen und vermuten, dass mit diesen Neugründungen von Firmen finanziert wurden und werden, die im Falle einer auch nur halbwegs vernünftigen Entwicklung an die Euroweb verkauft werden. Mit dem (fiktiven, man beachte die extreme Verluste der Tochter Euroweb AG, Zürich) Erlös werden dann wohl die (Geschäftsführer-)Kredite abgelöst.
Da derlei ein eher langfristiges Geschäft ist dürfte es den guten kaufmännischen Prinzipien widersprechen, dass diese, als langfristig zu betrachtenden Ausleihungen mit kurzfristigen Bankkrediten gegenfinanziert werden - was sich aus dem Geschäftsbericht für das Verlustjahr 2011 aber genau so ergibt.
Aus dem selben Geschäftsbericht und aus dem für das Jahr 2010 kann man schließen, dass die Euroweb nicht ganz unbeträchtliche Liquidiätsprobleme hat, auch wenn diese mit angeblichen, auf das gesteigerte Geschäftsvolumen zurück zu führenden Provisionszahlungen begründet wurden. Denn das kann so eher nicht stimmen. Die Vertriebsmitarbeiter erhalten laut den hier vorliegenden, aktuellen Verträgen Provisionen wie folgt:
Mit den oben ersichtlichen Zusammenlegungen und Umbenennungen ergibt sich folgendes Bild:
Tatsächlich bemüht sich die Euroweb wohl um langfristige Drittmittel um aus dem tatsächlichem Dilemma der teuren kurzfristigen Finanzierung langfristiger Ausleihungen zu entkommen und versucht Vertrauen bei den Banken zu gewinnen um die inzwischen wohl auf Grund weiterer, mutmaßlich sogar steil ansteigenden Verluste im operativen Geschäft (durch den weiter sinkenden Erfolg der Vertriebsbemühungen) immer problematischer werdende Liquidität zu sichern.
Ob das durch die wirtschaftliche, namentliche und örtliche Zusammenlegung vom Wagniskapitalfirmen geschehen kann ist aber fraglich. Banken sehen eher auf Zahlen und Sicherheiten als auf Verträge, die wie hier vorliegend, quasi zwischen dem Schuldner und dem Schuldner eines Schuldners eines Schuldners (die beiden letzten mit hohem Wagnis, der davor ohne sicherndes Eigenkapital) geschlossen werden - die sich letztendlich auch noch alle zueinander verhalten wie Pontius und Pilatus.
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 68122Ein weiterer Vermögensverwalter im Konzern ist die "Euroweb Beteiligung GmbH":
Bekannt gemacht am: 11.12.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
07.12.2012
Euroweb Holding GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Mit der Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 14791) als herrschendem Unternehmen ist am 30.11.2012 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt. Wegen des weiteren Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRA 14791
Bekannt gemacht am: 29.01.2013 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
25.01.2013
Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG, Düsseldorf, Wildenbruchstraße 101, 40545 Düsseldorf. Nach Firmenänderung : Euroweb Group GmbH & Co. KG.
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRA 14791
Bekannt gemacht am: 26.03.2013 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
21.03.2013
Euroweb Group GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Wildenbruchstraße 101, 40545 Düsseldorf. Änderung zur eingetragenen Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf.
Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 68787... die im Dezember 2012 eine Kapitalerhöhung von 25.000 auf 50.000 Euro bekannt gegeben hat. Das dürfte komplett in eine Neugründung einer weiteren GmbH geflossen sein.
Bekannt gemacht am: 09.10.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
01.10.2012
Euroweb Beteiligung GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2012 mit Änderung vom 21.09.2012. Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969; Preuß, Christoph, Düsseldorf, *19.09.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Mir selbst ist aus dem Geschäftsberichten der Euroweb Internet GmbH bekannt, dass diese langfristige Ausleihungen (früher "Geschäftsführerkredite") aufweist, die (wie ich vermute) an Christoph Preuß und Daniel Fratzscher gingen. Geflossen sind diese dann vermutlich in die Fratzscher GmbH & Co. Venture Capital KG (jetzt Euroweb Group GmbH & Co. KG, GF Daniel Fratzscher), in die Euroweb Holding GmbH (Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969; Preuß, Christoph, Düsseldorf, *19.09.1971) und/oder die die Euroweb Beteiligung GmbH (Geschäftsführer: wie vorstehend)
Diese kann man schon des Namens "Venture Capital" wegen als Wagniskapitalgesellschaften bezeichnen und vermuten, dass mit diesen Neugründungen von Firmen finanziert wurden und werden, die im Falle einer auch nur halbwegs vernünftigen Entwicklung an die Euroweb verkauft werden. Mit dem (fiktiven, man beachte die extreme Verluste der Tochter Euroweb AG, Zürich) Erlös werden dann wohl die (Geschäftsführer-)Kredite abgelöst.
Da derlei ein eher langfristiges Geschäft ist dürfte es den guten kaufmännischen Prinzipien widersprechen, dass diese, als langfristig zu betrachtenden Ausleihungen mit kurzfristigen Bankkrediten gegenfinanziert werden - was sich aus dem Geschäftsbericht für das Verlustjahr 2011 aber genau so ergibt.
Aus dem selben Geschäftsbericht und aus dem für das Jahr 2010 kann man schließen, dass die Euroweb nicht ganz unbeträchtliche Liquidiätsprobleme hat, auch wenn diese mit angeblichen, auf das gesteigerte Geschäftsvolumen zurück zu führenden Provisionszahlungen begründet wurden. Denn das kann so eher nicht stimmen. Die Vertriebsmitarbeiter erhalten laut den hier vorliegenden, aktuellen Verträgen Provisionen wie folgt:
Zuzüglich zu dem Gehalt gemäß §4 des Anstellungsvertrages werden monatlich unsatzbasierte Abschlussprovisionen gezahlt:
Der Umsatz berechnet sich aus allen in einem Monat zu verprovisionierenden Verträgen, dass heißt aus allen Verträgen die vom ersten Tag bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats abgeschlossen wurden. Der Umsatz besteht aus der Summe aller vertraglich mit den jeweiligen Endkunden vereinbarten Netto-Monatsentgelte.
Für einen Monatsumsatz bis 650,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 50% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
Für einen Monatsumsatz von 651,00 bis 900,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 100% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
Für einen Monatsumsatz von 901,00 bis 1.000,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 150% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.
Für einen Monatsumsatz ab 1001,00 EUR wird eine einmalige Provision in Höhe von 200% des tatsächlichen Monatsumsatzes gezahlt.Das bedeutet, dass von der Jahresrate, welche die "Referenzkunden" der Euroweb zahlen sollen, höchstens 1/6, in etlichen Fällen sogar gar nichts an Umsatzprovisionen an den Verkäufer gezahlt wird und führt demnach zu starken Zweifeln an dieser Darstellung im Geschäftsbericht für das Verlustjahr 2011 und damit zu starken Zweifeln an der wohl sehr übermäßig optimistischen Darstellung, wonach erhöhte Provisionszahlungen wegen erhöhter Umsätze Ursache der erstmals aus dem Jahresbericht 2010 bekannten Liquiditätsengpässe sein sollen. Der gleiche Optimismus wurde vorgeführt, als die Euroweb im Geschäftsbericht 2010 für das Jahr 2011 einen höheren Gewinn ankündigte ... und dann tatsächlich einen enormen Verlust lieferte.
Mit den oben ersichtlichen Zusammenlegungen und Umbenennungen ergibt sich folgendes Bild:
Tatsächlich bemüht sich die Euroweb wohl um langfristige Drittmittel um aus dem tatsächlichem Dilemma der teuren kurzfristigen Finanzierung langfristiger Ausleihungen zu entkommen und versucht Vertrauen bei den Banken zu gewinnen um die inzwischen wohl auf Grund weiterer, mutmaßlich sogar steil ansteigenden Verluste im operativen Geschäft (durch den weiter sinkenden Erfolg der Vertriebsbemühungen) immer problematischer werdende Liquidität zu sichern.
Ob das durch die wirtschaftliche, namentliche und örtliche Zusammenlegung vom Wagniskapitalfirmen geschehen kann ist aber fraglich. Banken sehen eher auf Zahlen und Sicherheiten als auf Verträge, die wie hier vorliegend, quasi zwischen dem Schuldner und dem Schuldner eines Schuldners eines Schuldners (die beiden letzten mit hohem Wagnis, der davor ohne sicherndes Eigenkapital) geschlossen werden - die sich letztendlich auch noch alle zueinander verhalten wie Pontius und Pilatus.
Wie die Euroweb ihre Referenzkunden öffentlich blamiert - Eine "lange geistige Pause"
"Derzeit ist keine Seite online. Besuchen Sie und später wieder..."
diesen fehlerhaften Text findet Google derzeit "ungefähr 20.100" mal - und zwar auf von der Euroweb betriebenen Webseiten und auf solchen, die deren Inhalte wieder geben. Im Seiten-Titel wird "später" "spaeter" geschrieben- wie ich bereits früher fest stellte haben die "Spezialisten" von der Euroweb erhebliche Probleme mit der Zeichenkodierung und könnten von mir, einem Schlosser, viel lernen. Deshalb das "ae" für das "ä":
Ich habe inzwischen eine Liste der Domains und Interessantes fest gestellt. Ähnlich wie bei der Meldung, dass es sich um eine kurze technische Pause handele:
... gibt es diese Fehlermeldung auf zahlreichen Domains von Neu-Referenz-Kunden für die noch keine Webseite erstellt wurde und womöglich von Alt-Referenz-Kunden, die gekündigt oder die Zahlung verweigert haben. Die eine oder andere Domain fand ich auch bei NameDrive wieder. Die registrieren jede Domain auf sich, die frei wird und bei "Eins" nicht auf dem Baum ist.
Die "lange geistige Pause", die dazu führt, dass
hält übrigen schon eine ganze Weile an. Dass das trotz des langen Zeitraumes
Ganz genau genommen betrachte ich es als "extralange geistige Pause der Extraklasse" - doch ich will auch die Euroweb zu Wort kommen lassen:
Wenn die Euroweb keine Qualitätskontrolle macht, dann mache ich die eben. Und da die Euroweb von mir trotz der offensichtlichen und multiplen Notwendigkeit keine Schulungsangebote will, gibt es die Ergebnisse dieser äußerst "werbewirksamen" Qualitätskontrolle eben öffentlich.
Ich beschreibe mal das "einzigartige Full-Service-Konzept" der Euroweb:
Meine Meinung dazu?
Wenn ein Unternehmen jahrelang so handelt, dann ist das keine "lange geistige Pause" mehr - sondern ein nicht behebbarer, nahezu vollständiger Ausfall der Kognition. Die Folgen sind zwingend.
diesen fehlerhaften Text findet Google derzeit "ungefähr 20.100" mal - und zwar auf von der Euroweb betriebenen Webseiten und auf solchen, die deren Inhalte wieder geben. Im Seiten-Titel wird "später" "spaeter" geschrieben- wie ich bereits früher fest stellte haben die "Spezialisten" von der Euroweb erhebliche Probleme mit der Zeichenkodierung und könnten von mir, einem Schlosser, viel lernen. Deshalb das "ae" für das "ä":
Figur 1: Google findet den peinlichen Fehler 20.100 mal. Die Euroweb indes nicht... |
Ich habe inzwischen eine Liste der Domains und Interessantes fest gestellt. Ähnlich wie bei der Meldung, dass es sich um eine kurze technische Pause handele:
Figur2: Bildschirmfoto einer typischen Euroweb-Fehlermeldung |
... gibt es diese Fehlermeldung auf zahlreichen Domains von Neu-Referenz-Kunden für die noch keine Webseite erstellt wurde und womöglich von Alt-Referenz-Kunden, die gekündigt oder die Zahlung verweigert haben. Die eine oder andere Domain fand ich auch bei NameDrive wieder. Die registrieren jede Domain auf sich, die frei wird und bei "Eins" nicht auf dem Baum ist.
Die "lange geistige Pause", die dazu führt, dass
- Google 20.100 mal einen so ausgesprochen blöden Fehler findet und
- sehr viele Euroweb-Kunden sich von Anfang an bei dem Unternehmen übel blamiert werden und
- sich in ganz schlechten Händen fühlen
hält übrigen schon eine ganze Weile an. Dass das trotz des langen Zeitraumes
- niemanden aufgefallen ist und
- nicht korrigiert wurde
Figur 3: Diese Verballhornung karikiert die Zustände bei der Euroweb (nicht nur) hinsichtlich des Qualitätsmanagements. |
"Möglich macht dies unser einzigartiges Full-Service-Konzept sowie unsere langjährige Erfahrung im Web."Aber klar doch!
Wenn die Euroweb keine Qualitätskontrolle macht, dann mache ich die eben. Und da die Euroweb von mir trotz der offensichtlichen und multiplen Notwendigkeit keine Schulungsangebote will, gibt es die Ergebnisse dieser äußerst "werbewirksamen" Qualitätskontrolle eben öffentlich.
Ich beschreibe mal das "einzigartige Full-Service-Konzept" der Euroweb:
- Die Qualität ist der Webseiten ist (zu) oft "traurig".
- Das Hosting erfolgt billigst aber technisch völlig unsinnig in einem wohnzimmergroßen "Rechenzentrum" in Bulgarien mit einer (für ein "Rechenzentrum") eher fragwürdigen (um mich höflich auszudrücken), nicht voll redundanten Anbindung ans Internet - deshalb ist der Seitenaufbau langsam und die Verbindung fällt auch schon mal aus.
- Das großmäulig versprochene CMS ist keines.
- Die als kostenlos versprochenen Webseiten werden eben nicht kostenlos erstellt sondern sind abnorm teuer.
- Eine Qualitätskontrolle findet ausweislich der Ergebnisse nicht statt - mit dem Ergebnis, dass Kunden der Euroweb öffentlich blamiert werden.
- Mit einem enormen Anteil der zu Recht unzufriedenen und sich abgezockt fühlenden Kunden kommuniziert nicht etwa der Kundendienst - sondern die angeschlossene Kanzlei Berger Law LLP.
- Die Betreiber dieses "Kundendienst-Ersatzes" (Kanzlei Berger Law LLP), die sich mit den Kunden (genauer: deren Rechtsanwälten) in einer extrem anmutenden Zahl auch vor Gericht "unterhalten", beschreiben allen Ernstes auch noch stolz (kann man auch "dummdreist" nennen), was für eine Abzockbude die Euroweb tatsächlich ist. (Nach dem Motto: "Die Euroweb hat zwar nichts geleistet, dieser steht aber die volle Vertragssumme zu!") und widerlegen (deshalb das "dummdreist" als zulässige Meinung) die Behauptung der Euroweb, man handle "kulant".
- Kunden, Gerichte und Öffentlichkeit werden von der Euroweb und der angeschlossenen Berger Law LLP belogen, "dass sich die Balken biegen".
- Kritik an der in der Selbstdarstellung "gar großartigen" Euroweb üben nur böswillige Blogger, garstige Konkurrenten, zahlreiche Richter (die auf arglistige Täuschung erkennen - was als "Einzelmeinung" hingestellt wird), Kunden und die Anwälte der Kunden - also offenbar niemand, den die Euroweb ernst nehmen müsste...
Meine Meinung dazu?
Wenn ein Unternehmen jahrelang so handelt, dann ist das keine "lange geistige Pause" mehr - sondern ein nicht behebbarer, nahezu vollständiger Ausfall der Kognition. Die Folgen sind zwingend.