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29.07.2014

Was taugt Yelp.de? - Und eine Warnung hinsichtlich der "Yourrate Pakete" der Internet Media bzw. Euroweb: grob/dumm gefakte Erfahrungsberichte sind auch rechtswidrig - Vertrag ist nichtig

Die Euroweb Internet GmbH wird auf Yelp.de bewertet:

Zwei Beispiele:

1.)

"Jän N." bewertet die Euroweb Internet GmbH:
"Von mir erhält das Unternehmen Euroweb Internet 5 Sterne, weil alles so verlaufen ist wie ich es mir gewünscht habe. Bei ,, Euroweb Internet GmbH '' gibt e eine große Auswahl an verschiedenen Dienstleistungen."
derselbe "Jän N." bewertet die Yourrate GmbH:
"Yourrate ist wirklich ein super Plattform für Erfahrungsberichte in jeder Stadt. Mein weiß immer wo man mit ruhigem Gewissen hingehen kann. Durch meinem Bruder kam ich auf YourRate .Anfangs dachte ich es wäre ein scherz,da er auf seinem Profil über 80 Euro hatte"
weiter bewertet er folgende Firmen:
  1. Dorothee Clostermann
  2. Kosmetik am Theater 
  3. Abakus Computer GbR
  4. RWW Coaching Berlin
  5. Rumbar
  6. Schauer-Rubach Parfümerie
  7. Cafe Schulze
2.)

"Khadija E." bewertet die Euroweb Internet GmbH
"Die Stiftung setzt sich für Kinder ein, das wird auch direkt aus der Seite, die hübsch, gut strukturiert und übersichtlich daherkommt, klar. Die Ziele der Projekte sind bewundernswert und man sollte auf jeden fall versuchen die Welt ein wenig besser zu machen."
 der/dieselbe Khadija E. bewertet die Internet Online Media:
"Internet Online Media bietet Ihnen alle Leistungen aus den Bereichen Online Werbung und Online Marketing. Dazu gehören Google AdWords, Social Media, SEA, die Erstellung von Websites. Deswegen empfehle ich es sehr weiter."
... und "Euroweb Karriere":
"Euroweb, bietet auf einer übersichtlich gestalteten Internetseite zahlreiche Festanstellungen und Ausbildungsmöglichkeiten an!  Man hat die riesen Chance in einem  führender Full-Service-Agentur  im Bereich professionelles Webdesign und Online-Video mittelständische Unternehmen zu arbeiten!"
 ... und die "Yourrate GmbH":
"Durch meine Freundin bin ich auf Yourrate gekommen.Ich finde es toll neben bei was dazu zu verdienen.Man schreibt eine Bewertung gegen Verhütung auf Berwertungsportalen .Es macht mir viel Spaß und kann es nur weiter empfehlen."

weiter bewertet er oder sie folgende Firmen:
  1. Dorothee Clostermann
  2. Kosmetik am Theater 
  3. Abakus Computer GbR
  4. RWW Coaching Berlin
  5. Rumbar
  6. Schauer-Rubach Parfümerie
  7. Cafe Schulze
Blöder und offensichtlicher geht's kaum noch!

WARNUNG!

an alle Kunden der Yourrate GmbH, Düsseldorf sowie solche Kunden, welche "Yourrate Pakete" der Euroweb oder Internet [Online] Media gekauft haben oder kaufen wollen oder kaufen sollen:

Die gekaufte Leistung ist rechtswidrig und geeignet, Ihnen erheblichen Ärger hinsichtlich der drohenden Abmahnungen wegen des eklatanten Wettbewerbsverstoßes zu bereiten.

Falls die "Yourrate" oder die "Euroweb" oder die "Internet Media" oder deren oft beim Lügen erwischte Anwälte Ihnen Stuss erzählen wie "alles rechtlich geprüft" oder "alles in Ordnung und legal", dann sollten Sie denen nicht glauben. Die wollen nur Ihr Geld und, tausende Prozesse beweisen das: Ihr Schicksal und Ihr Wohlergehen ist denen völlig egal.

Vorteil für solche, welche der Vertragsabschluss reut: Der Vertrag ist "nichtig".

Da die angebotene Leistung klar rechtswidrig ist verstößt der Vertrag gegen die guten Sitten und ist damit - von Anfang an - nichtig. Sie werden, wenn Sie vor Gericht mit der Rechts- und Sittenwidrigkeit der von der Euroweb/Internet (Online) Media verkauften Leistung "Yourrate Paket" (bezahlte positive Bewertungen) argumentieren, so gestellt als wäre der Vertrag nie geschlossen.

Ratschlag: Bei sittenwidrigen Geschäften gar nicht erst zahlen! (Das ist das gleiche wie beim illegalen Glücksspiel!) Egal was die Anwälte der Kanzlei Buchholz und Kollegen aus Düsseldorf Ihnen für Stuss erzählen.

Kein Witz: Die Euroweb finanziert diesen Blog ...

Zu meinem großen Erstaunen habe ich gerade fest gestellt, dass Unternehmen, welche ich zum "Dunstkreis" des Euroweb-Konzerns rechne (insbesondere YourRate, Gastrevo/Gastparo), hier Werbung schalten.

Das finde ich aber nett!

Sollte also die Euroweb-Oberen irgendwelche Beschwerden gegen diesen Blog haben, dann werden die wohl bei der Frage ins Stammeln kommen warum die denn einerseits klagen und andererseits diesen Blog durch die Werbung finanzieren?

Zugleich zeigt das auf, dass es Unsinn ist, wenn die Euroweb-Anwälte (ich gebrauche schon wieder dieses Schimpfwort) öffentlich verbreiten, diese würden mit Rücksicht auf meine Person keine Klagen erheben.

Übrigens verwenden viele meiner Besucher Werbeblocker, wie z.B. Addblock. Falls die Herren Preuß und Fratzscher also meinen, durch die Werbung irgendetwas über die Zahl der Seitenaufrufe ermitteln zu können: Diese Zahlen sind nicht stimmig und ergo zu korrigieren.

28.07.2014

Der Fall Middelhoff. Oder: Woran die deutsche Wirtschaft leidet.

Im Stern wird über eine Aussage des Fahrers des Ex-Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor im Prozess wegen Untreue berichtet. Die sollte ihn wohl entlasten. Daraus geht aber hervor:
  • "Stau war das Schlimmste für ihn".
  • Einmal sei Middelhoff sogar aus dem stehenden Fahrzeug gestiegen, um nach einer Möglichkeit zu suchen, anders ans Ziel zu kommen.
  • Bauarbeiten am Kamener Kreuz hätten zeitweise die Fahrzeiten von Middelhoffs Wohnsitz in Bielefeld zur Firmenzentrale in Essen von knapp zwei Stunden auf bis zu bis zu vier Stunden verlängert.
  • Middelhoff habe diese unkalkulierbaren Reisezeiten als Grund genannt, warum er insgesamt 28 Mal auf Firmenkosten Privatjets und Hubschrauber für die Strecke genutzt habe.
Ich habe nachgeschaut: Mit der Bahn dauert die Fahrt von Bielefeld Hbf nach Essen Hbf 70 Minuten bis 1,5 Stunden, kostet in der ersten Klasse 43,30 Euro.

Ich weiß jetzt, warum es der deutschen Wirtschaft so schlecht geht: Einige Bosse sind einfach nicht in der Lage, vorausschauend sinntragende und ökonomische Alternativen zu bedenken und halten statt dessen unsinnig an Dingen, wie z.B. der Benutzung eines Dienstwagens fest. Und wenn sich das als nicht sinnvoll erweist, dann nehmen die - aber niemals auf eigene Kosten - einen Hubschrapp oder einen Privatjet.

... Und lassen die Arbeitnehmer dafür bluten. Strafbar nur dann, wenn Aktionäre darin Untreue sehen. Ich kann gar nicht wissen, wo und wie deutsche Bosse noch so Geld verschwenden. Aber ich denke, der Fall Middelhoff ist nur ein Rußpartikel auf der Spitze jenes gewaltigen Eisbergs, der in meiner Vorstellung die gesamten, durch Eigensinn und Unfähigkeit der Geschäftsführung bedingten Verluste repräsentiert. Ich meine nicht nur die Verschwendungen, die durch Benutzung von Privatjets und Hubschraubern anfallen - sondern den Unsinn, der durch Nichtbenutzung des Gehirns der Geschäftsführer stattfindet - was zu der Frage führt, wie eigentlich solche Leute überhaupt erst "Boss" werden konnten?

Denn anders als bei den kleinen Angestellten (auf welche die Last des Unsinns so mancher geradezu blöden Entscheidung mancher Konzern"lenker" fällt) scheint da keine vernünftige Auswahl stattzufinden. Ab und an erwischt man beim "Geschäftsführerlotto" (wobei eher nicht gelost, sondern, was noch viel blöder ist, über Beziehungen bestellt wird) offensichtlich einen, der nicht mal in den Fahrplan der Bahn schauen kann (oder will).

Wie der Fall Middelhoff es ja zeigt.


24.07.2014

Peter Görres (Hotelerbe aus Wachtberg) klagt wo niemand mit Verstand klagen würde - Die Antwort

Da klagt schon wieder mal einer, der zuvor an einer Straftat beteiligt war, gegen mich (wegen des Berichts über die Straftat und die Umstände). Offenbar glaubt der inzwischen 21-jährige Peter Görres aus Wachtberg-Villip mit dem von seinem inzwischen verstorbenen Vater geerbten Vermögen könne er sich alles kaufen - auch das Recht. Nun werde ich auch dieses Verfahren öffentlich führen, damit jeder erfährt, was dieser ganz besondere "Kandidat" Peter Görres und sein Anwalt Speckmann von der Kanzlei Roos Nelskamp Schumacher & Partner "mich mit der Klage mal kann". 

Was der Peter Görres will und wie er dreist-vorsätzlich unwahr vortragen lässt ergibt sich meiner Klageerwiderung:

In Sachen 9 O 1062/14 Peter Görres ./. Reinholz

erkläre ich, dass ich mich gegen die mit absurden Unwahrheiten „begründete“ Klage verteidigen will.

In der Frage der Zulässigkeit der Klage kann ich mich selbst äußern.

Die Klage ist jedenfalls vor dem Landgericht unzulässig, denn der Streitgegenstand rechtfertigt einen Streitwert von mehr als 1000 Euro nicht. Die beiden Artikel hatten in den letzten Monaten so gut wie keine Abrufe und selbst die wenigen Abrufe stammen wahrscheinlich vom Kläger und seinem Anwalt. Ich ersuche also das Landgericht, den Streitwert auf einen Betrag von 1000 Euro festzulegen und sodann das Verfahren an das Amtsgericht Kassel zu verweisen. Dieses wäre auch im Interesse des Steuerzahlers.

Ich beantrage hilfsweise, also wenn das Gericht die Sache nicht an das Amtsgericht verweist, wie folgt:

1.) ...
2.) Verlängerung der im Schreiben des Gerichts vom 18.07.2014 unter 2. und 3. gesetzten Fristen, so dass nach diese erst nach der Entscheidung über ... zu laufen beginnen und ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand vermieden werden kann.

Der Antrag ... ist zu begründen. Hierbei steht ... die Frage im Mittelpunkt, ob die Verteidigung erfolgversprechend ist. Das ist sie, denn die Klage erweist sich in allen Punkten als unbegründet.

Das lege ich im einzelnen in der Nummerierung des Kläger in dessen „Begründung“ dar:

1. Der Kläger verlangt die Entfernung des Bildnisses seiner Person und des seines Vaters.

1.1. Bildnis des Klägers selbst

Der Kläger nimmt für sich die Rechte aus § 22 KUrhG in Anspruch. Das Gesetz macht jedoch Ausnahmen in § 23  KUrhG. Der Kläger ist (ebenso zuvor wie sein Vater) als Besitzer und Geschäftsführer des inzwischen nach dem Erbfall in mehrere Firmen umstrukturierten, größten lokalen Arbeitgebers und wegen seiner „großen Fresse“ im Drachenfelser Land eine lokale Berühmtheit. Weiterhin ist der Kläger als Kandidat der Wählervereinigung "Unser Wachtberg"am 10. April vom Wahlprüfungsausschuss zur Kommunalwahl am 25. Mai zugelassen worden. Er ist der Kandidat für den dortigen Wahlbezirk 160 „Villip II, Holzem“

Damit steht aber fest, dass der Kläger Person des öffentlichen Interesses ist. Der Kläger hat diesen Vortrag, der ihm aus der Entgegnung auf die Abmahnung vom 29.04.2014 bekannt ist, nicht bestritten. Zudem wird der Kläger auf der Webseite „http://www.unser-wachtberg.de/“ als Kandidat mit Bild als „Peter Görres 21 Jahre, Gastronom“ dargestellt.

Daraus, dass sich die Verbreitung von Webseiten nicht lokal begrenzen lässt, kann der lokal berühmte und sich um einen Posten im Gemeinderat in öffentlicher Wahl bewerbende Kläger nichts herleiten, denn einerseits ist der Abruf nicht beschränkbar, andererseits werden Personen, die sich nicht für das bäuerliche „Localcolorit“ und die „volkstümlichen Handlungsweisen“ im „Drachenfelder Ländchen“ interessieren, den Artikel weder suchen noch finden noch wahrnehmen.

Bildnisse von Personen, welche sich um öffentliche Ämter bewerben oder solche innehaben dürfen als solche von Personen öffentlichen Interesses (ergo: „Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte“) selbstverständlich verbreitet werden. (§ 23 Absatz 1 Nr. 1). Zu dem sind, anders als der Kläger auf Seite , Punkt 2.2., dort letzter Absatz, unter grobem, vorsätzlichem Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht darlegt, gerade nicht „unberechtigter Weise Filmaufnahmen gefertigt“ worden.

Beweis:
1. Webseite der Wählervereinigung „Unser Wachtberg“ mit dem Kläger als Kandidat für die Kommunalwahl. (Anlage, dort auf Seite 11, Mitte)

1.2. Bildnis des Vaters des Klägers

Der Kläger stützt sich auf § 22 Satz 3 KUrhG. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es zwar bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Aber der Kläger kann sich nicht darauf berufen, dass sein Vater die Einwilligung nicht erteilt hätte. Denn eine Einwilligung kann auch durch konkludentes Schweigen geschehen. „Qui tacet, consentire videtur“- „Wer schweigt scheint zuzustimmen!“ – das steht schon auf einer der „zwölf Tafeln“ und ist damit älteste europäische Rechtstradition.

Die Veröffentlichung geschah jedenfalls am 28.09.2012. Zu diesem Zeitpunkt war der Vater des Klägers in der selben guten gesundheitlichen Verfassung wie zum Zeitpunkt der Aufnahme – wo er eine Schlägerei vom Zaune brach. Der Vater des Klägers hat zu der streitgegenständlichen Veröffentlichungen bis zu seinem Tode am 15.02.2013, rund 5 Monate, also lange Zeit geschwiegen, hat dieser Veröffentlichung also schweigend zugestimmt, was der Sohn eben nicht widerrufen kann.

Gegenteiliges hierzu hat nunmehr der Kläger zu beweisen, dazu fehlt es aber an jeder Darlegung.

2. Äußerungen:

Hier richten sich die Ansprüche gegen verschiedene Äußerungen, die schon seit 28.09.2012 verbreitet werden, was dem Kläger auch bekannt ist. Seit der ersten Abmahnung vom 4. Oktober 2013 hat er nicht geklagt und auch keine Einstweilige Verfügung vorgelegt. Der Kläger behauptet, die streitgegenständlichen Äußerungen seien „allesamt wahrheitswidrig“. Hier muss man aufgrund der Deutlichkeit und Dreistigkeit, mit welcher der Kläger gegen die prozessuale Wahrheitspflicht verstößt, schon fragen, ob der wirklich noch glaubt das Gericht so dreist „verarschen“ zu können oder ob er nicht der Realität schon vollständig entrückt ist.

2.1. Äußerung:
Hotel Görres (Wachtberg Ortsteil Villip) – brutaler Angriff auf Journalisten
Ausweislich der streitgeständlichen Filmaufnahmen kam es zu einem Angriff, bei dem vom Kläger und seinem Vater ein unter den Umständen seiner Tätigkeit als Kameramann wehrloser Mann und eine 50-Jährige Frau geschlagen und beleidigt wurden. Hierzu kann ich als weiteren Beweis auch die Geschädigten als Zeugen aufbieten.

Ob der Angriff „brutal“ war gehört in den Bereich der Meinungsbildung. Auf Grund der Tatsache, dass 2 Männer auf einen Mann mit einer zweihändig zu bedienenden, großen Videokamera  und dann noch auf eine 50-Jährige Frau einschlagen ist die Würdigung mit „brutal“, ja sogar „feige“ gerechtfertigt. Die Äußerung ist, wie sich aus dem Video selbst ergibt, gerade nicht wahrheitswidrig und die Meinung hat einen ernst zu nehmenden, erweislich wahren Tatsachenhintergrund.

Beweise:
  1. Sachbeweis: Das streitgegenständliche Video selbst
  2. Zeuge : F. ... Bonn
  3. Zeugin: K. ... Bonn
2.2. Äußerung:
„Nicht nur dass im Hotel Görres Rentner auf Kaffefahrten abgezockt werden, der Chef des Hauses Peter Görres und sein Sohn sind auch noch gewalttätig. Diese verließen mit der Absicht das Hotel, drängten sich in die Szene, schlugen einen dort filmenden Journalist zusammen und zerstörten dessen Kamera.“
Das im Hotel Görres Rentner (u.a.) auf Kaffeefahrten abgezockt wurden ist wahr. In dem Hotel fand just zum Zeitpunkt der Aufnahmen eine dieser, aus Presse, Funk und Fernsehen sattsam bekannten Verkaufsveranstaltungen statt, bei denen Rentnern und anderen, sicherlich geistig unfitten Personen Waren unter erheblichem Druck und auch anderen rechtswidrigen Umständen (UWG...) zu völlig überzogenen Preisen verkauft, also „abgezockt“ werden.  Dieser Umstand war gerade Anlass der Filmaufnahmen, wie die Zeugen bestätigen werden.

Das Video beweist, dass die Herren Görres auf die Zeugen zugingen und unmittelbar und ohne Warnung und unter Gebrauch des typisch bäuerlichen Kriegslärms „Ich werde Dir in die Fresse hauen, Du doofe Sau, Du!“ auf diese einschlugen. Demnach hatten diese auch die Absicht.

Beweise wie vorstehend.

2.3. Äußerung:
 „Künftiger Hotelerbe Görres Junior: Sekunden später schlug er brutal auf einen filmenden  Kameramann ein, der die Kamera (ein Profigerät) mit beiden Händen hielt. Danach griff er zusammen mit seinem Vater eine fast 50-jährige Frau an und verletzte auch diese. Der erheblich verletzte Kameramann lag danach im Krankenhaus. Die Kamera wurde zerstört - die Aufnahme indes nicht.“
Auch diese Äußerung ist gerade nicht wahrheitswidrig.

Beweise wie vorstehend.

2.4. Äußerung:
 “Hotelbesitzer Peter Görres Senior: Dieser leitete die Tat ein und nahm auch teil. Es wurden dabei seitens der Herren Görres die Worte "Ich werde Dir in die Fresse hauen, Du doofe Sau, Du!" (aus der primitiv-bäuerlichen Mundart übersetzt) geäußert.“
All dieses ergibt sich aus dem von den Kläger als Beweis eingeführten Video zweifelsfrei, ist also gerade nicht wahrheitswidrig.

Beweise wie vorstehend.

2.5. Äußerung:
„Man sollte aber das erweislich bestehende Risiko bedenken, vom Inhaber und dessen Sohn aus geringsten - oder ohne - Anlass beleidigt und verprügelt zu werden. Zudem ist der Hotelbetrieb des Peter Görres ein enger Verbündeter der Kaffeefahrten-Abzocker.“
Das Risko ergibt sich aus der Tat (Wiederholungsgefahr). Es bestand kein rechtfertigender Grund oder Anlass dafür, dass der Kläger und sein Vater die Journalisten beleidigten und verletzten. Zumindest der Vater des Klägers hat seinen Gastronomiebetrieb aus dem stets niedrigen Motiv des Gelderwerbs wissentlich und willentlich den „Kaffeefahrtenabzockern“ wiederholt und über einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt. Das genügt, damit die Äußerung als Meinungsäußerung den Schutz des Art. 5 GG und Art 10 der europäischen Menschenrechtskonvention genießt.

Beweise wie vorstehend.

2.6. Äußerung:
„Was jetzt den Sohn betrifft: ca. 20 Jahre und geht auf einen Mann los, der die Kamera mit beiden Händen fest hält, danach auf eine fast 50-jährige Dame.“
Der Kläger ist erweislich ca. 20 Jahre alt, er ging auf einen Mann los, der die Kamera mit beiden Händen fest hält, danach auf eine fast 50-jährige Dame. Das ist (abgesehen von den Geschädigten)  im Video zu sehen und zu hören.

Beweise wie vorstehend.

2.7. Äußerungen:
Seit gestern sind auch die Eigentümer des Hotel Görres in Wachtberg-Villip Mitglied jener Gruppe zu bestaunender Mitbürger, die erst mal frech und in aller Öffentlichkeit ernste Straftaten begehen (Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) und sich dann mit Abmahnungen und Klagedrohungen dagegen wehren wenn über deren kriminellen Handlungen berichtet wird
Der Kläger hat erweislich gemeinsam und gemeinschaftlich mit seinem Vater die Taten der  Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung begangen und sich später mit Abmahnungen und Klagedrohungen dagegen gewehrt, dass über seine kriminellen Handlungen und die seines Vaters berichtet wird. Der Kläger hat seine Abmahnung selbst beigefügt.

Beweise wie vorstehend.

2.8. Äußerungen:
„Niemand wird sich ernstlich wundern, dass, wenn der plötzlich so feine, empfindliche und auf den Ruf des Hotels so gar sorgfältig bedachte Herr Peter Görres Junior nebst seinem lieben Papa mit den Worten "Ich werde Dir in die Fresse hauen, Du doofe Sau, Du!" feige auf einen wehrlosen Mann (mit einer Schulterkamera) und eine 50-jährige Dame einschlägt, ebendieser "Dorfschläger" Görres auch das Angebot bekommt, dass er genau dieses doch mal gegen eine wehrbereite Person versuchen soll - sich aber bitte vorher Klarheit über den Status seiner Krankenversicherung verschaffe.“
Es handelt sich um eine Meinungsäußerung und um eine Warnung an die Täter, eine vergleichbare Handlung – die ja erweislich stattfand – insbesondere dann nicht zu wiederholen, wenn der so angegriffene in der Lage ist, sich zu wehren. Mithin um einen Hinweis auf das Recht zur Notwehr und das damit verbundene (Verletzungs-)Risiko für den Angreifer. Mithin wird gerade der Kläger, der hier klagt, wo niemand mit auch nur einem Funke an Verstand klagen würde, aber auch Dritte, die womöglich ähnliches Entsetzliches vorhaben, vor einer Wiederholung der unter 2.7 genannten Straftaten der Körperverletzung, der Beleidigung und der Sachbeschädigung höchst eindringlich gewarnt.

Auch diese Äußerung steht unter dem Schutz der Meinungsäußerung aus Art. 5 GG und dem, von den Gerichten ebenfalls zu beachtenden, Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention, die zuletzt in diesem Jahr durch die Urteile den Sachen „Brosa gegen Deutschland“ und „Axel Springer Verlag gegen Deutschland“ vom EMRG erheblich gestärkt wurden. Insbesondere in der Sache „Brosa gegen Deutschland“ geht der EMRG in sehr starker Weise auf die Fragen ein, was Kandidaten einer öffentlichen Wahl zu dulden haben und korrigierte mit einiger Vehemenz die zu enge und demokratiefeindliche Auslegung der Marburger Gerichte und deren Verlangen nach einem Strengbeweis für den Tatsachenhintergrund einer Meinungsäußerung.

Beweise wie vorstehend.

Es bleibt auch dann eine Meinungsäußerung und Warnung, wenn der Kläger selbst geistig nicht dazu in der Lage ist, dass er sie als solche versteht. Immerhin ist er anwaltlich vertreten und wenn der Anwalt dem Kläger den Sinn der Äußerung nicht verständlich machen kann, dann muss es eben das Gericht tun – und vor genau diesem Nachteil sollte ihn der Anwalt eigentlich schützen.

Gesamtwürdigung:

Statt seinen Mandant im Sinne des Berufsrechts vor Nachteilen zu schützen, trägt dessen Anwalt, der das Video kennt (er macht ja Aussagen darüber), hier vorsätzlich und grob unwahr vor – und zwar ganz offensichtlich um zu Lasten und zum Nachteil seines – infolge des Erbfalles vermögend gewordenen - Mandanten durch das Verfahren Geld zu verdienen. Der Kläger selbst ist jedenfalls eher nicht in der Lage, sich solche (ausweislich des Videos) offensichtlichen wie auch dreisten Unwahrheiten auszudenken und vorzutragen. Das Verhalten des Anwaltes des Klägers ist also auch berufsrechtlich höchst bedenklich, denn der muss wissen, dass die vorgelegte Klage  – jedenfalls jenseits des Gedankens an ein Komplettversagen des Gerichts – völlig aussichtslos ist.

Der Kläger hat sich, wie dargestellt, um ein öffentliches Amt beworben. Hierdurch trat im Frühsommer diesen Jahres ein vom Gericht zu würdigender Umstand hinzu, nämlich dass die Wähler das Recht haben, sich aus öffentlichen Berichten über das Verhalten der Kandidaten zu informieren. Gerade das im Streit gegenständliche Video zeigt deutlich auf, dass der Kläger Druck nicht standhält, bei Schwierigkeiten oder Widerstand gegen seine Ideen und Handlungen verbal ausfällig und sogar brutal handgreiflich wird. Ebenfalls von Gericht zu würdigen ist der Umstand, dass der Kläger – wie es ja in der Klage auch geschieht – ohne das Zeigen des Videos als Beweis für die Vorhaltungen, im Wahlkampf eben so dreist lügend behaupten könnte, die erhobenen Vorwürfe wären unwahr. Demnach besteht, jedenfalls im Wahlkreis des Klägers, ein erhebliches öffentliches Interesse an der Berichterstattung mit dem Video und den Erläuterungen zum Vorgehen und den Folgen des Angriffs auf den Kameramann und dessen Begleiterin.

Dem Kläger wäre zuzuraten gewesen den Geschädigten (hier: Zeugen) Schadenersatz und Schmerzensgeld zu gewähren. Dieses wurde als außergerichtlicher Vergleich in der Antwort auf die Abmahnung auch angeboten. Obwohl dieses sehr viel billiger als die Kostenfolge der Klage gewesen wäre klagt der offensichtlich höchst schlecht und zu seinem Nachteil beratene Kläger ohne bei vernünftiger und einem Anwalt zuzutrauender Würdigung Aussicht zu haben, das Verfahren zu gewinnen.

Wie auch immer sich das Verhältnis vom Kläger zu dessen Anwalt gestaltet, die Klage selbst ist abzuweisen. Zugleich sollte das Gericht auch darauf achten, dass der offenkundig die Sach- und Rechtslage gar nicht überblicken könnende Kläger nicht von seinem Anwalt Speckmann durch den hohen Streitwert „abgezockt“ wird.  Hierfür erscheint es angebracht, den Streitwert auch hinsichtlich der wenigen Seitenabrufe auf ein erträgliches Maß zu mindern und die Sache an das Amtsgericht zu überweisen wo ich mich auch selbst vertreten kann und werde (mit Freuden: die Kammer 9 O weiß über meine Person sehr genau, dass ich mit gewissen Typen von Klägern und Juristen gerne selbst befasse), so dass es dann einer Entscheidung über den Antrag auf ... gar nicht erst bedarf.

Möglicherweise kommt der Kläger zur Vernunft und nimmt die Klage  zurück und/oder erklärt sich mit einem Vergleich bereit (bei dem die geschädigten Zeugen als Drittbegünstigte einen Schadensausgleich erhalten) wenn das Gericht mit der Übersendung dieses Schreibens und/oder der Verweisung an das Amtsgericht eine Würdigung des Videos und des, zu dessen Aussage konträren klägerischen Vortrages verbindet.


Mit freundlichen Grüßen


Jörg Reinholz
Kassel, am 23.07.2014

Andreas Buchholz, Philipp Berger, Euroweb: (Verlierer) Lügner und Verleumder haben die Scherben eines Blumentopfs gewonnen

Am 15.7.2014 berichtet die Buchholz und Kollegen GbR ganz stolz über ein Verfahren vor dem LG Berlin:
Reisekosten sind immer dann nicht erstattungsfähig, wenn die Klage an einem dritten Ort ohne Bezug zur klagenden oder beklagten Partei erhoben wurde; selbst wenn die Klage an sich nach §§ 32, 35 ZPO (fliegender Gerichtsstand) grundsätzlich dort zulässig ist.

Im zugrunde liegenden Verfahren stammte einer der Kläger ebenso wie die beklagte Partei aus NRW (Gelsenkirchen / Düsseldorf). Der andere Kläger war in Nürnberg ansässig. Beide Kläger sind selbst als Rechtsanwälte tätig.
Die Klage wurde durch einen - von beiden Klägern gemeinsam beauftragten - Berliner Rechtsanwalt vor dem Landgericht Berlin, 27 O 674/12, geführt. An der mündlichen Verhandlung nahm der - insoweit persönlich geladene - Kläger aus NRW teil. Hierfür wendete er Reisekosten in Höhe von 520,29 EUR auf.
LG Berlin, Aktenzeichen 27 O 674/12? Da war doch was?


Dabei haben die gar keinen Grund, stolz zu sein! Denn die inzwischen insolvente Berger Law LLP (also die großmäuligen Herren Berger und Buchholz von der "Buchholz und Kollegen GbR") und die Euroweb Internet GmbH nebst GF Christoph Preuß wurden von Stefan Musiol und Thorsten Wachs im Ergebnis erfolgreich auf Unterlassung schmähender, ehrabschneidender und verleumderischer Äußerungen in Anspruch genommen, weshalb die Kanzlei und die Euroweb eine fette Rechnung zahlen mussten.

Mit dem Beschluss in der Kostensache kann man mitgehen. Allerdings sollte ich darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um einen Fehler der klagenden Anwälte handelt, die Entscheidung ist weitgehend eine Ermessensfrage und wird im Rahmen zulässiger richterlicher Willkür immer mal anders beantwortet. Insbesondere in diesem Verfahren, in dem einer der Anwälte seinen Sitz in Berlin hat und der andere persönlich geladen wurde, hätte die Entscheidung auch anders ausfallen können. Im Übrigen geht die neuere Rechtsprechung vermehrt davon aus, dass die Ausnutzung des "fliegenden Gerichtsstandes" missbräuchlich ist, wollen das aber nicht so offen aburteilen und geben die "Watsche" bei der Kostenentscheidung. Das ist auch Ergebnis meiner Arbeit, ich bloggte ja auch schon darüber, dass Typen wie der Gravenreuth hier intensiv Rechtsmissbrauch betrieben und habe auch bei den Gerichten immer wieder insistiert - war da aber längst nicht der einzige.

Viel interessanter ist aber, dass die Kanzlei Buchholz und Kollegen (die ja personalidentisch mit der zur Unterlassung verpflichteten Berger Law LLP ist) offenbar so wenige Siege zu verzeichnen hat, dass diese jetzt schon über den Gewinn der Scherben eines Blumentopfs berichten - während das Verfahren in der Sache von denen selbst verloren wurde. Die Unterlassungserklärung wurde abgegeben und die Abmahnkosten mussten auch gezahlt werden. Dann auch noch die Gerichtskosten. Der oft schlechte Rat der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz wird eben oft teuer...

Und (ganz offen gestanden) muss man sich auch fragen, ob die Anwälte Andreas Buchholz,Philipp Berger und Adrijana Blaszevska "nicht vielleicht doch ein wenig dämlich" sind.

Immerhin schaffen die mit dem Bericht für mich den Anlass und das Recht über die Sache insgesamt zu berichten und diese - zum Nachteil der Anwälte Berger und Buchholz selbst sowie deren Mandantin Euroweb Internet GmbH - ins rechte Licht zu rücken. Insbesondere auch weil die Kanzlei Buchholz und Kollegen offenbar selbst echte Probleme mit der Abrechnung hat, die aber viel tief gehender zu sein scheinen, weil sie im Bereich des Grundlagenwissens angesiedelt sind.

Der verlinkte Bericht über das Versagen des Philipp Berger bei der Kostenabrechnung stammt vom 9.7.2014. Den selbstherrlichen und mal wieder nicht die ganze Wahrheit wieder gebenden Bericht haben diese dann offensichtlich als Reaktion genau darauf am 15.7. veröffentlicht - also 6 Tage später. Das zeigt, so glaube ich, auf,
  1. wer hier wen treibt und
  2. das 6 Tage Nachdenken und sogar die Erfahrung mit früheren, derben Blamagen nicht ausreichen um zu dem Schluss zu kommen, dass man einen solchen Bericht besser nicht veröffentlicht.

Ich nenn's deshalb mal "dumm".

(Übrigens, Philipp Berger und Andreas Buchholz: Wer hat denn der Euroweb dazu geraten, den WDR unter missbräuchlicher Inanspruchnahme des Rechts aus §§ 32, 35 ZPO vor dem LG München in Anspruch zu nehmen? Bei dem eigenen, höchst ersichtlichen "Gerichtstourismus" ist Ihre Großfressigkeit aber sowas von daneben...)

17.07.2014

Euroweb verstößt in strafbarer Weise gegen mehrere Gerichtsbeschlüsse, Berger Law LLP jetzt in herunter gekommenen Wohnquartier - Insolvenzbetrug?

Wie ich erfahren habe verstößt die Euroweb gleich gegen mehrere Gerichtsbeschlüsse.

  1. Da wäre das Verbot der Kaltanrufe. Davon gibt es wohl sogar mehrere(!)
  2. Und zu dem das von mir vor dem LG und dann dem OLG Düsseldorf erwirkte Verbot, eigene Server zu bewerben.
  3. Erst seit dem 22.7.2014 (mit einem Ordnungsmittel be-)strafbar ist der Verstoß gegen das weitere von mir erwirkte Verbot, mit der Referenzkundenmasche zu werben. (Wobei das immer noch Betrug sein kann!) Grund für das "Noch nicht": Die Verfügung ist (anders als das OLG-Urteil) sicherlich noch nicht zugestellt worden.

Alle Verstöße wurden bei oder im Zusammenhang mit einem einzigen Vertreterbesuch begangen.

Wenn die so weiter machen, dann werden die aber schnell nichts mehr auf dem Konto haben ...

Weitere solche dreisten Verstöße bitte an mich melden:
Jörg Reinholz
Tel.  0561 317 22 77
Fax: 0561 317 22 76
joerg.reinholz@googlemail.com
Noch was: Die Zukunft der Euroweb?


Neue Adresse der "Berger Law LLP": Spas Ginev Nr 8, Plovdiv, 4000, Bulgaria
Bildquelle:
google maps
Es dürfte für die Gläubiger der Berger Law LLP "äußerst schwierig bis unmöglich" sein, dort die

1 Million Euro Schulden 

beizutreiben - welche die Euroweb-Anwälte Philipp Berger, Andreas Buchholz und Euroweb Mitgründer Amin Fahmy Abdel Halim El Gendi laut den Bilanzen der Berger Law LLP aufhäuften bevor diese Veselin Groszdev, Bruder des Georgi Groszdev von der Euroweb, als Strohmann einsetzten.

Ich rate unbedienten Gläubigern der Berger Law LLP zur Strafanzeige wegen Bilanzierungs- und Insolvenzbetruges gegen die Eurowebanwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz.

12.07.2014

Euroweb muss von der betrügerischer Referenzkundenmasche lassen - sonst Geldstrafe - wirkt die nicht gibt es Knast!

Mit Beschluss vom 10.7.2014 in der Sache 34 O 67/14 hat das LG Düsseldorf der Euroweb Internet GmbH auf meinen Antrag hin die arglistige Täuschung im Geschäftsverkehr durch die so genannte "Referenzkundenmasche" verboten.

Ich habe dem Gericht gegenüber vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass die Euroweb in verbotener Weise abzockt und dass deren Verkaufsgebaren von vorsätzlichen Lügen und Täuschungen geprägt ist:
(Bitte nicht nachmachen! Ganz genau wie Rechtsanwälte habe ich vorher viel lernen müssen.)

Der Beschluss gilt auch für deren Unternehmenstöchter. (Falls ein naseweiser Jurist, z.B. von der Düsseldorfer Kanzlei "Buchholz und Kollegen GbR" (vorher und insolvent: "Berger Law LLP") behauptet, das stimme nicht, dann kann er das gerne den Gerichten vortragen und sich auf meinen Antrag hin - mal wieder - von diesen belehren lassen! Bestraft wird dann für dessen Dummheit der GF der Euroweb, der es nunmehr verboten ist:


1. a)
bei der Werbung von gewerblichen Kunden mündlich ein Rücktrittrecht zu versprechen, welches sich nicht im Vertrag fixiert findet, und dieses dann nachfolgend insbesondere auch nicht zu gewähren wenn die so geworbenen Kunden zurück treten wollen.
1.b)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: die Euroweb Internet GmbH (oder die jeweilige Tochterfirma) suche zeitlich und örtlich begrenzt Unternehmen als "Referenzkunden".
1.c)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: als Referenzkunden würden die Angesprochenen erhebliche Preisvorteile erhalten.

1.d)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: diese würden insbesondere für die Webseitenerstellung nichts, für die Betriebskosten (Hosting, Mails, Updates) nur einen etwa hälftigen Anteil der Kosten zahlen müssten und, um den angeblichen Preisvorteil wahrnehmen zu können, noch am selben Tag unterschreiben müssten und

1.e)
dass der Besuch ihrer Vertreter den Zweck habe zu prüfen, ob die angesprochenen Kunden als Partner in Frage kämen.


2.)
Der Euroweb Internet GmbH wird für jeden Fall der Übertretung des Verbotes eine Ordnungsstrafe in Höhe von 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, angedroht.

Das war die klare Ansage des Gerichts. Es folgt die meine.

Klare Ansage

Ich werde das auch durchsetzen. Das bedeutet: Geht die Euroweb im Vertrieb weiter so vor, dann kann diese zwar wie bisher auch versuchen, die Zahlungen einzuklagen - aber das Geld (und ein netter Zuschlag) geht dann im Ordnungsmittelverfahren gleich an den Staat - und/oder der GF (derzeit: Christoph Preuß) in den Knast. Das wird dazu führen, dass deren Lust zu klagen, deutlich geringer wird.

Irgendwelches dreistes Gelaber, wie "die Euroweb habe sich stets rechtsstreu verhalten", kann sich die Bande um die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher - und insbesondere deren nicht weniger unehrliche Anwaltskamarilla um die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz sparen. Denn dass das nicht stimmt liegt mehr als nur auf der Hand.

Ich empfehle den Laden zu schließen. Denn die Marke "Euroweb" ist derart verbrannt, dass diese auf ehrliche Art nicht mal mehr Streichhölzer im Kneipenverkauf loswerden dürfte. Das ist im Hinblick auf den Beschluss jedem, der mehr als Vakuum, Stroh oder Wasser im Kopf hat, evident.

Selbstverständlich werde ich nicht vergessen, den Beschluss zustellen zu lassen. Ich will ja, dass die Euroweb schnellstmöglich von der Referenzkundenmasche lässt. Und ich empfehle dem Christoph Preuß und dem Daniel Fratzscher von der Euroweb auch dringend, die einstweilige Verfügung als "endgültige Regelung" anzuerkennen.

Im Falle eines Widerspruchs oder der Erzwingung einer Hauptsacheklage und/oder eingelegter Rechtsmittel werden die Gerichte und Obergerichte bis hin zum BGH der Euroweb bescheinigen, dass deren ebenso "abgefuckte" wie notorisch angewendete Referenzkundenmasche "arglistige Täuschung hoch drei" und deshalb rechtswidrig ist.

11.07.2014

Ein "Porsche" von der Euroweb: Weitere Exemplare für meine Sammlung von Schrottseiten - und Ärger mit dem Datenschutzbeauftragten

Das hier, so die im Lügen geschulten Euroweb-Vertreter, sei der Vergleichsmaßstab:

Quelle: (angebliche) Preisliste der Euroweb vom Juli 2010

Diese Preise sind so sportlich wie ein Porsche. Absolute High-End-Preise! Noch im Januar 2010 hingen da Preisschilder mit Preisen, die teilweise 1/3 der dann im Juli 2010 angeblich verlangten, genauer: nur vorgemachten Preise ausmachten.

Dumm für die Euroweb ist, dass ich das bemerkt habe. Diese beiden Preislisten habe ich nämlich dem Landgericht mit vorgelegt. Doch das macht die "Referenzkundenmasche" noch nicht perfekt. Man muss richtig was versprechen und deshalb wird von der Euroweb die lügend als kostenlos vorgemachte Webseite mit einem geschenktem Porsche verglichen bei dem man nur fürs Tanken zahlen muss:
Versprechen kann man viel. Das hier sind die realen, von der Euroweb erwartbaren Resultate:



Nix "Porsche!" Das ist auch kein "Smart". Das ist nicht mal ein "Trabant". Das ist allenfalls ein "rostiges Fahrrad mit platten Reifen". Also, wie schon auf Nerdcore richtig benannt: "Schrott"! Und dafür verlangen die tatsächlich Geld? Die Euroweb verlangt für eine Webseite soviel wie ein gut ausgestatteter Kleinwagen oder ein deutlich größerer Dacia kostet.

Heftig... und auf das, was bei "Eurowebs" nach dem Vertrag "nicht wirklich gut" wird, müssen die belogenen Kunden auch noch übermäßig lange warten: Die Erstellung der Webseite der Euroweb-eigenen Gerichtsbelüger hat einige Monate gedauert.

Hier das fehlerhafte Resultat über das ich schon seit Monaten heimlich lache:

Betroffen sind sogar die Eurowebanwälte, deren Schrottmenü die Euroweb bastelte.

Das gezeigte Qualitätsproblem betrifft die gesamte Euroweb-Bagage. Das gilt auch  wenn die oben gezeigten Webseiten zum Teil angeblich von der "WN Onlineservice GmbH & Co. KG" (GF ist der Euroweb-Fratzscher") erstellt wurden. Denn die "Webdesigner" sind die selben wie bei der Euroweb. Dafür hat ja der "Konzern" den "Webdesigner"-Verleih.

Und das gleiche CMS, (genauer das ewcms3) wie die Euroweb verwendet die "WN Onlineservice" übrigens auch:

Daran erkennt man es: ewcms, ew_path, ew_popup, ewcms3



Schrott in allen Ecken

Das "EWCMS" scheint aber genau so "gut" zu funktionieren wie die offensichtlich gar nicht erst vorhandene Qualitätskontrolle. Denn es gibt nicht nur optische Fehler, sondern auch technische Fehler:

Wer die Seite mit einem Mobilgerät (Tablet oder Mobiltelephon) abruft wird zu "http://m.domain.de" geschickt.

Das ist sehr freundlich, findet (womöglich) Alexander Roethinger von der SEDO GmbH:

Denn die verteilen Werbung auf geparkten Webseiten - darunter sehr viele ehemaliger Euroweb-Kunden, welche diese auf sich registriert haben um den einen Besucher im Jahr mit Werbung zu belatschen - und freuen sich also über jeden Link.

Das hat jetzt also einer der euroweb-eigenen Leihwebdesigner für die Euroweb mit dem "EWCMS" verbrochen.

Zum Lohn eines Leibeigenen wahrscheinlich ... Oberhalb prekärer Löhne bekommt man nämlich Fachkräfte, welche das Resultat der Arbeit kontrollieren und bei solchen groben Fehlern dann auch korrigieren.

Demnächst: Ärger mit dem Datenschutzbeauftragten:

Man soll also Javascript aktivieren, um den "vollen Funktionsumfang dieser und weiterer Webseiten genießen zu können" - tatsächlich geht's um das verfickte und zu dem illegale Tracking. Auch wenn man an den Server sendet, dass man nicht getrackt werden will:



Die tun das also trotzdem. Und zwar über viele Webseiten hinweg. Eine technische oder sonstige Notwendigkeit besteht hierfür nicht.

Die Euroweb trackt also trotz eingestelltem "NoTrack-Cookie" über Domaingrenzen mit einem Cookie, das tausend Tage gelten soll:
Das ist illegal und der zuständige Datenschutzbeauftragte wird das wohl (mit einer Gebühr versehen) rügen. 

Diese tausend Tage sind wahrscheinlich deutlich mehr als der Zeitraum, in dem die "Schrotties von der Euroweb" noch im Markt aktiv sind!


10.07.2014

Euroweb, Alexander Luckau - Eine falsche Zeugenaussage mit Folgen


Ich suche weitere Zeugenaussagen von Euroweb-Mitarbeitern. Hintergrund ist, dass die möglichen Verurteilungen wegen Falschaussage geeignet sind, die (künftige) prozessuale Situation der Euroweb zu schwächen.

Scannen und senden an: joerg.reinholz bei googlemail.com

Warnung vor der Lügnerbande: So unverschämt und dreist lügt die Euroweb vor Gericht!

Nachdem die Euroweb vor dem LG Mühlhausen zunächst behauptete, zwischen dieser und Alexander Luckau (Gotha, Erfurt) beständen keine vertraglichen Beziehungen und dieser sei nicht über die Firma zu laden (und ihn gleichzeitig öffentlich als Manager der Erfurter Repräsentanz bewarb - weshalb das unverschämt und dreist gelogen ist) sagte dieser dann auch noch unwahr aus, die Raten der Referenzkunden würden die Kosten für die Erstellung der Webseite nur "teilweise amortisieren".

Auch das ist objektiv unwahr und im Anbetracht der Umstände, insbesondere der herausgehobenen Position des Alexander Luckau im Unternehmen und auch hinsichtlich seiner Teilnahme an mindestens einer Incentive-Reise (Fotos unten) als vorsätzlich unwahr zu bezeichnen.

Folge:
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt bereits gegen:
  • Christoph Preuß - GF der Euroweb
  • Daniel Fratzscher - Haupteigentümer der Euroweb und "Zeuge"
  • Christian Stein - Geschäftsführer der Tochter Maxworker GmbH und "Zeuge"
  • Kevin L. - Außendienst und "Zeuge"
Ich spiele nicht! 


Ich gehe davon aus, dass Alexander Luckau wahrscheinlich auch in Zukunft, also in weiteren Fällen, derart unwahr aussagen wird und warne davor, dessen Aussagen ungeprüft zu glauben.

Übrigens, bevor die Euroweb offentlich oder vor Gericht herumlügt oder herumlügen lässt: Der Alexander Luckau habe niemals an einer Incentiv-Reise teilgenommen...

Hier das Foto, welches Alexander Luckau von sich bei Xing veröffentlichte:
(© Alexander Luckau, Nutzungsrechte via Xing freigegeben)

Und hier präsentierte sich Alexander Luckau (mitte, roter Pfeil) mit drallen Frauen auf der "Euroweb Kickoff 2012" in LA auf welcher die Umsätze und der Gewinn des Jahres 2011 bejubelt wurden: Ganz links Daniel Fratzscher, dritter von Rechts ist Christoph Preuß:

(© Euroweb, Rechte via YouTube frei gegeben)
(© Euroweb, Rechte via YouTube frei gegeben)
Die, den intelligenteren Eindruck erweckenden Damen (erkennbar am Hut) gehören zur Show, nicht zur Euroweb.

09.07.2014

Wie der Kölner "Rechtsanwalt" Philipp Berger mich betrügen wollte

Für einen "Rechtsanwalt" ist das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) das A und O des Berufes. Deshalb kann man annehmen, dass ein "Rechtsanwalt" das RVG sehr genau kennt.

Das Bildschirmfoto zeigt den typischen Schrott, den die von ihm vertretene Euroweb bei horizontalen Menüs auffällig oft liefert. Philipp Berger konnte das völlig verkorkste Menü über ihm nicht sehen. Ausserdem ist das Foto wohl vor 2010 entstanden. Denn darauf lacht er noch.

Philipp (Karl) Berger, von der insolventen "Berger Law LLP" (der jetzt mit seinem Kollege Andreas Buchholz mit der "Kanzlei Buchholz & Kollegen Düsseldorf * Köln * Frankfurt" weitermacht) wird wohl bald bekennen, dass er sich mit DEM Kerngesetz seines Berufsstandes "nicht so gut auskennt"...

Bildschirmfoto: Mit dem Abrechnen nach RVG hat Philipp Berger so seine Probleme.
Das wird er selbst behaupten.
...denn sonst wäre das Folgende glasklar ein versuchter Betrug:

In dem Verfahren 34 O 32/12 des LG Düsseldorf hatte er für die Euroweb zunächst in der ersten Instanz gewonnen.

Darauf hin legte er selbst(!) rotzfrech den Kostenantrag vor:


Das mit der Einzelabrechnung geht so nicht! Und deshalb musste, nach einem bösen Hinweisbeschluss des Gerichtes, seine Angestellte Tajana B. noch mal "hinter ihm nachwischen":


Der quasi Euroweb-eigene Gerichtsbelüger Philipp Berger, den man nach seinen großmäuligen Worten über sich selbst (wie "Verfahren bis hin zum BGH geprägt") selbst für einen "Gott unter den Rechtsanwälten" halten müsste, wollte mich (über mich schreibt er am liebsten, ich sei eine "arme Sau") also allen Ernstes auch noch um mehr als 1000 Euro bescheißen!

Das der Anwalt so nicht abrechnen darf, das weiss sogar ich und ich bin nur ein einfacher, kleiner Schlosser aus dem Osten!

Außerdem zog dieser miese Typ, dessen gewaltig aufgeblasenes Ego seinen Verstand und jede andere seiner messbaren, nicht messbaren oder mangels empfindlicher Messmittel nicht mehr messbaren "Größen" weit überschreitet, auch noch öffentlich über mich her und versuchte der Öffentlichkeit vorzumachen, ich sei ein "Irrer". Einen, der andere so bescheißt, und derart mit Dreck spritzt (wie der Philipp Berger es tat) darf man sehr wohl einen "Drecksack" nennen! Wie dem auch sei, vor 1914 (im EK I hat es sich von selbst verboten) hätte ich den feinen, sauberen und um seinen öffentlichen Ruf höchst besorgten Herrn Philipp Karl Berger aus Niedertrachtenkrüchten längst zum Duell gefordert. Pistolen auf 5 Schritt: Damit ich ihn auch wirklich an der richtigen Stelle treffe!

Nämlich da, wo es richtig und lange weh tut und wo sicher gestellt ist, das es keine (weiteren) Nachfolger mit dieser offenbar vorliegenden, besonders asozialen Prägung gibt.

Apropos Duell:

Das OLG Düsseldorf  hat das unsinnige Urteil 34 O 32/12 der Frau Dr. Stöve(¹) aufgehoben (I-20 U 66/12) und in allen Punkten umgekehrt.

Die nunmehr korrekte Abrechung wird also deutlich höher und ist von der Euroweb zu bezahlen.

Das liegt auch daran, dass der Herr Philipp Berger eine widersinnige Prozessstrategie gefahren hat, mit der er sich und seine Mandantin a) rechtlichen Nachteilen und solchen b) hinsichtlich der öffentlichen Meinung geradezu vorsätzlich aussetzte.

Sowas tun nach meinem Ermessen nur solche (ich muss hier kein Substantiv haben), die noch sehr viel dümmer sein müssen als jemand, der sich - als Anwalt - lediglich "nicht so sehr gut" mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auskennt.

Also der Typ des Philipp Berger etwa.

--
Tatjana B. sollte sich - falls sie nicht schon hat(²) - einen anderen Job suchen, wo sie nicht dauernd "dem Chef seinen Scheiß" nacharbeiten muss.

--
¹) Erst dachte ich vieles schlechte über das Urteil der Frau Dr. Stöve. Nach eingehender Befassung kam ich zu dem Schluss: Das war genau so Absicht wie in grauer Vorzeit der richterliche Akt einer Münchner Amtsrichterin. Die hatte sich auch gedacht: "Damit sollen die mal schön in die Berufung gehen". Nur hatte die das "Urteil" nicht widersprüchlich (wie Dr. Stöve) sondern gleich mal gar nicht "begründet".

²) Nach der letzten Kanzleiverkleinerung vom Sommer 2013 ist Tatjana B. (wie auch Sabine Meuters) aber zu 50% schon weg - oder?



08.07.2014

An Daniel Fratzscher (Internet Media GmbH a.k.a. "Internet Media" a.k.a. "Online Media"): Ok. Dann eben so.


Das ist der Dialog, welcher die erfolgreiche Übertragung eines 35-Seiten-Faxes an das zuständige Landgericht anzeigt.

Daniel Fratzscher meinte - wohl dem schlechten Rat des Philipp Berger oder des Andreas Buchholz folgend - dass er keine Unterlassungserklärung abgeben muss wenn "seine" Werber draußen rumlaufen und strunzdummes Zeug erzählen.

Das wirklich blöde Zeug ist:
  1. Die Lüge, dass Daniel Fratzscher nicht mehr Geschäftsführer der "Internet Media" (Korrekt: "Internet Online Media GmbH") sei.
  2. Die Lüge, dass Interpol nach mir fahnde.
Wem derlei Zeug noch erzählt wurde, der sollte sich mal hier melden.

Bevor der Universalidiot der Euroweb hier wieder behauptet, ich würde die Gerichte beschäftigen:

Der inzwischen des Betruges offiziell "verdächtige" Daniel Fratzscher hatte mehr als genug Zeit eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das hat er nicht getan, also hat er das Verfahren verursacht.

Schlechter Rat wird eben teuer.

Nachtrag: Der Antrag selbst umfasst - mit Rubrum - nur 4 Seiten. Der Rest sind die erforderlichen Anlagen.

07.07.2014

Ach was? Die Euroweb will nicht von der illegalen Referenzkundenmasche lassen?

Das hier geht jetzt zur Post:

Dieser Umschlag enthält genau 3 * (185 + 6) = 573 Blätter.
© Alle Rechte am Foto: Jörg Reinholz, Kassel

Die haben - wie zuvor auch in jedem Einzelfall- die Abmahnung ignoriert und ich muss (und kann endlich) den offenbar wegen deren Geldgier keinerlei Unrechtsbewusstsein empfindenden Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß die Referenzkundenmasche nunmehr eben vom Gericht verübeln lassen.

Als Leseprobe aus meinem Antrag veröffentliche ich heute beiligenden Nachtrag, der sich letztendlich mit der verlogenen Argumentation der Euroweb vor den Gerichten zum Thema "Kaufkundenangebot" auseinandersetzt. Und aufzeigt, dass die Referenzkundemasche und das Behaupten eines rund drei mal so teuren "Kaufkundenangebotes" nichts anderes als eine Täuschung ist, deren Arglistigkeit einen geradezu anspringt!

Was ich geschrieben habe kann man auch in den Zivilverfahren verwenden und der Euroweb hinsichtlich der arglistigen Täuschung eine gewaltige "Klatsche" verpassen. Das nicht anonymisierte Protokoll der Zeugenvernehmung des Alexander Luckau kann über mich bezogen oder vom LG Mühlhausen, Az. 6 O 40/10) beigezogen werden.

Update:

Der Antrag ging als Paket raus. Zustellung an das Gericht am Dienstag, dem  8. Juli 2014, um 10:02. Kaum 7 € für den Versand vers. 17.000.000 € Rohergebnis der Euroweb (2012).

Das nennt man einen "Hebel".

Euroweb-Mitarbeiter?

Auf zur Arbeitsagentur!  Der Job ist ernsthaft in Gefahr. Denn ohne die Referenzkundenmasche funktioniert die gesamte Euroweb nicht.

Tut mir leid, muss aber sein. Schreibt doch einen Blog: "Mein besseres Leben nach der Euroweb".

Mit höflichem Gruß!

Jörg Reinholz

Euroweb - Keine Kriminellen? Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft sieht das "etwas" anders!

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilt mir heute mit, dass bezüglich mehrerer älterer (die älteste vom 29.11.2011) Strafanzeigen von meiner Person das Verfahren eingestellt wurde.

Aber eben nur gegen die Anwälte Andreas Buchholz und Philipp Berger.

Die Staatsanwaltschaft glaubt nicht, dass diese den Anwälten nachweisen kann, dass diese vor Gericht bewusst gelogen haben. Die Staatsanwaltschaft hat aber ganz offensichtlich alles getan damit nicht der Eindruck entsteht, dass diese glauben würde, dass die Anwälte Buchholz und Berger nicht tatbeteiligt seien. Nur mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen sei es eben (derzeit) nicht.

Gegen Kevin L., Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Christian Stein sind jedoch gesonderte Verfahren eingeleitet worden. Also besteht da mindestens ein Anfangsverdacht und der Staatsanwaltschaft ist (nach teils jahrelangen Ermittlungen) auch nicht aufgefallen, dass diese die Tat nicht beweisen könne ... Ich weiss was das bedeutet.

Soweit ich das jetzt weiss geht es bei Kevin L. (ein kleiner Euroweb-Außendienst, der wohl vor Gericht unwahr aussagte), Christian Stein (Geschäftsführer der Maxworker GmbH, der wohl ebenfalls vor Gericht unwahr aussagte) sowie bei den Geschäftsführern der Euroweb, der Webstyle, Internet Media und anderer Euroweb-Töchter Christoph Preuß und Daniel Fratzscher um den Vorwurf des Betruges in der Form des nicht nur von mir als besonders hinterhältig, feige, garstig - sprich: "arschlochmäßig" - empfundenen Prozessbetruges.

Zumindest Christoph Preuß hat ja schon so einige Anklagen "am Hals".

Ich habe mir schon erlaubt, die CDU-Spitze in NRW vor der Euroweb und einer jeden persönlichen Verwendung von Amtsträgern und Politikern für die Firma oder Christoph Preuß und Daniel Fratzscher zu warnen und darauf verwiesen, dass jede weitere Handlung zu Gunsten dieser Herren oder deren Firmen den Verlust von Wählerstimmen nach sich ziehen wird. Weil die ja mittelständische Unternehmen bescheißen.

Das scheint Wirkung zu zeigen.

Der Chef des DIW, Marcel Fratzscher, wird sich nicht darüber freuen, mit dem "geldbegeisterten" (andere sagen: "geldgeilen") Daniel Fratzscher einen potentiellen "Knasti" als Bruder zu haben. Wir haben zwar in diesem restdemokratischen Rechtsstaat keine Familienhaftung - aber der "Stallgeruch" hat in der Politik immer eine Bedeutung. Und aus einer "Familie von finstersten Bauern und Betrügern" zu kommen ist allenfalls im tiefsten, schwärzesten Süden akzeptabel.

Etwa in Afrika, Sizilien oder Bayern.

Was jetzt die Herren Berger, Buchholz und die übrigen Anwälte der Kanzlei betrifft:

Noch nie habe ich mich mit jemanden auseinandergesetzt, der nicht auch zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Darunter auch zwei Anwälte einer Münchner Kanzlei. Beide ganz andere Kaliber als die großmäuligen "Möchtergerns" der "Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf * Köln * Frankfurt" zusammen. Von denen aus München hatte ich nämlich seinerzeit wenigstens anfangs das eine oder andere gelernt.

Einer hat sich, das ist ja bekannt, erschossen. Aber nicht weil der noch Ehre im Leib gehabt hätte.

Der war halt nur ein feiges Arschloch.


05.07.2014

Die Euroweb und der Mindestlohn - warum DIW-Chef Fratzscher dagegen ist. Und was "Unternehmer" wie Alexander Luckau und Christian Stein damit wohl zu tun haben...

Marcel Fratzscher, Bruder des Daniel Fratzscher (letzterer ist Haupteigentümer und Hauptprofiteur der kriminell anmutenden Euroweb-Methoden) schreibt zusammen mit einem Gert G. Wagner auf diw.de:
 "Ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde würde viele Menschen betreffen. 17 Prozent der Erwerbstätigen oder fast sechs Millionen Arbeitnehmer verdienen weniger als 8,50 Euro. Eine neue Studie des DIW Berlin zeigt, dass ein solcher Mindestlohn den Bruttostundenverdienst der Betroffenen im Durchschnitt um 35 Prozent erhöhen würde, wenn sie in derselben Beschäftigung verbleiben würden. Profitieren würden vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte oder die, die nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten, Erwerbstätige in kleinen Dienstleistungsfirmen und Beschäftigte in Ostdeutschland."
Soweit stellt er die Vorteile dar, kommt dann aber zu folgendem Ergebnis:
"Auch wenn präzise Prognosen unmöglich sind, sind Beschäftigungseinbußen bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro wahrscheinlich, denn dafür müssten die Bruttostundenlöhne der Betroffenen um durchschnittlich 37 Prozent steigen. Ihren Job verlieren dürften vor allem Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen in konsumnahen Sektoren."
Rechnen wir mal.

Die Euroweb hat angeblich 600 Mitarbeiter, von denen wohl mehr als die Hälfte (nehmen wir 350 an) im Vertrieb tätig ist. Bekannt ist, dass deren Grundgehalt laut den hier vorliegenden und ziemlich aktuellen Verträgen bei prekären 1000 Euro liegt.

Bei 8,50 € / Stunde Mindestlohn müssten denen rund 1500 € im Monat gezahlt werden.

Unter Annahme dieser groben Zahlen steigen die jährlichen Vertriebskosten der Euroweb um 350 * 500 € * 12 an. Das sind 2.100.000 €. In Worten: Über 2 Millionen Euro. Damit wäre die Euroweb aber ein gutes Stück weit weg von der Gewinnzone. (Und ich finde, das ist gut so!)

Weil ich die Neigung der Euroweb zum groben Rechtsbruch kenne nehme ich mal an, dass die empfindsamen und sicherlich sehr teure Wagen fahrenden Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß folgendes verwirklichen werden:
"Ein ganz großes Risiko besteht darin, dass Arbeitnehmer durch einen einheitlichen Mindestlohn noch stärker in prekäre Beschäftigung gedrängt werden könnten."
Einen Schritt in diese Richtung hat die Euroweb nämlich schon früh getan: Nachdem zuerst mit der Maxworker GmbH (GF: Der Euroweb-Dauerzeuge Christian Stein) ein eigener Container für die Arbeitnehmerüberlassung gegründet wurde (wohl auch damit in Geschäftsberichten von einer geringen Fluktuation gesprochen werden kann) ist die Euroweb schon längst dazu übergegangen, die Treppenterrier zu prekären Bedingungen bei formell selbständigen "Unternehmern" anzustellen. Nur einer dieser nur scheinbar selbständigen Unternehmer ist Alexander Luckau, Roseggerstraße 3, 99867 Gotha. Wie schrieb doch Marcel Fratzscher?
"Profitieren würden vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte oder die, die nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten, Erwerbstätige in kleinen Dienstleistungsfirmen und Beschäftigte in Ostdeutschland."
Doch ich denke, dass die Euroweb versuchen wird, die Angestellten dieser von ihr abhängigen Unternehmer "noch stärker in prekäre Beschäftigung" zu drängen, z.B. durch den formellen Abschluss von Teilzeitarbeitverträgen und dem Verlangen nach unbezahlten Überstunden, was man, so man den in dieser Hinsicht höchst eindeutigen Wortmeldungen auf Kununu glaubt, schon heute annehmen kann.

"Gearscht" sein könnten dann - bei einer Anzeige bei dem für die Überwachung zuständigen Zoll - genau diese auch eher nur scheinselbständigen "Unternehmer" vom Schlage des Alexander Luckau. Die Euroweb würde (auch das zeigt meine Erfahrung mit deren Lügengeschichten) natürlich behaupten, "selbstverständlich nichts von dem Gesetzesbruch gewusst" zu haben - und wohl auch Typen wie den allerwertesten Herrn Luckau auf der Strafe sitzen lassen und sich einen anderen Dummen als Vertriebschef für die Region suchen.

Das die Euroweb auf diese dreist anmutende Weise lügt ergibt sich für mich schon daraus, dass diese über den genannten Alexander Luckau frech unwahr behauptete, dieser sei nicht über die Euroweb zu laden. In dessen Zeugenaussage hieß es dann aber, er sei nach wie vor Mitarbeiter.

Ein Rat für die Vertriebsmitarbeiter

Dennoch sollten die so angestellten Vertriebler die Adressen und Telefonnummern austauschen und über die Arbeitszeiten, besonders die Überstunden (und die geleistete Arbeit) ordentlich Buch führen. Bei der hohen Fluktuation wird sich in kürzester Zeit mindestens einer der Kollegen oder Kolleginnen als Zeuge finden mit dem man als weiteren Zeuge erst den nicht gezahlten Mindestlohn für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit vom "Unternehmer" Alexander Luckau einklagen und dann den Gerichtsvollzieher zur Roseggerstraße 3 in Gotha schicken kann. Die beim Abschluss des Arbeitsvertrages abgegebene, Rechtskundigen lächerlich erscheinende "Unterlassungserklärung" gilt in diesen Fällen erst recht nicht. (Und mindestens deren Verfasser ist definitiv ein "juristischer" Vollidiot!)

Wie heisst es doch so schön: "Der Unternehmer trägt das Risiko." Ob die Einkünfte des Alexander Luckau und seiner scheinselbständigen Kollegen das Risiko rechtfertigen wird sich zeigen.


04.07.2014

He, Daniel Fratzscher und Christoph Preuß von der Euroweb, Webstyle, Internet Media ... (update)

... habt Ihr denn den Laden schon zu gemacht? Ich meine, sonst hättet Ihr doch auf die Abmahnung vom 19. Juni 2014 reagieren müssen?

Ach, sooooooo - Ihr habt solche "tollen" Anwälte wie den Philipp Berger, die Adrijana Blaszevska, den Jean Paul Bohne, den Benedict Schönbrunn, die Anne Sulmann und den Andreas Buchholz von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen"?

Nun, da glaube ich aber, dass die mal wieder nicht verhindern können, was jetzt auf Euch zukommt. Ich halte die nämlich für Versager. Und Eure Freunde und Brüder aus der rechtslastigen Politik werden Euch auch nicht mehr helfen können.

Zwölf Seiten ist der Antrag lang. 173 Seiten Anlagen. Euroweb-Schulungsdokumente, diverse Schriftstücke, eine eidesstattliche Versicherung des Christoph Preuß (der sich damit "selbst ins Knie geschossen" haben dürfte) und Zeugenaussagen. Zeugenaussagen kann man gar nicht genug haben, wenn man gegen eine solche verlogene Bande antritt.

Geht schon mal kotzen (Nachtrag zum Antrag)!

Denn wenn der Verfügungsantrag (erwartungsgemäß) durchgeht, dann könnt Ihr die Euroweb, die Webstyle und die "Internet Media" dicht machen, weil eine Fortsetzung des mindestens betrügerischen Geschäftsmodells zu hohen Strafen (bis zu 2 Jahren Knast) führt.  

Ohne das "abgefuckte" Geschäftsmodell "Referenzkundenmasche" geht die Euroweb aber pleite.

Sucht es Euch raus.


Jörg Reinholz