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16.04.2021

Guten Morgen, DDR 2.0:
- Honecker-Witze sind jetzt wieder besonders strafbar
- Vollverblödung der „neuen“ Nomenklatur

Zu DDR-Zeiten haben wir folgenden Witz erzählt:

Erich Hocker steht früh auf, denkt, „Der Sozialismus wird siegen!“, geht auf den Balkon und sieht die Sonne aufgehen. Er ruft „Guten Morgen, liebe Sonne!“ Die Sonne antwortet, "Guten Morgen, Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker!" 

Nach dem Mittagessen fährt Erich Hocker zur Treibjagd in das Staatsgehege in der Schorfheide a) um endlich das ihm zustehende Dutzend der seit ein paar Tagen angebundenen Hirsche zu erlegen und b) bei ein paar jenseits der Mauer besorgten Jägermeistern c) den angemessen größeren Wiederaufbau von „Carinhall“ als „Margothall“ auf Kosten des antiimperialistischen FDGB-Feriendienstes zu besprechen - da sieht er wieder die Sonne. „Schönen guten Tag, liebe Sonne!“ ruft er. "Auch Dir, Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker, wünsch ich einen guten Tag!" antwortete die Sonne.

Am Abend sieht der Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker, die Sonne wieder. Er ruft ihr ein „Guten Abend, liebe Sonne!“ zu. Doch die Sonne bleibt stumm ... „Aber liebe Sonne, warum antwortest Du nicht?“ fragt der oberste Erich, den sonst „weder Ochs noch Esel“ aufhalten - also jedenfalls nicht die aus dem ZK der SED.

Die Sonne antwortete: "He! Leck mich doch am Arsch! - Ich bin jetzt im Westen!"

Am Ende hat der angebliche „Sozialismus“ aber doch gesiegt!

Eines der hervorstechendsten Merkmale des „Sozialismus“ in der DDR war einerseits die Unfreiheit und die Verfolgung der freien Meinungsäußerung, anderseits die Tatsache, dass die Mitglieder der Nomenklatur „besonders gleich“ waren. Genau dieser „Sozialismus“ hat gesiegt, denn der obige Witz ist jetzt wieder strafbar, gemäß dem neuen Paragraph §188, verbunden mit § 189 StGB (Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener).  Und ich begehe diese „Straftat“ als Akt zivilen Ungehorsams gegen eine Regierung, die nichts anderes fertig bringt, als in der Corona-Krise einerseits gründlich zu „verkacken“, und anderseits Gesetze zu schaffen, die mit dem Anspruch des Grundgesetzes auf Freiheit und Gleichheit der Bürger, auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit, nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.

Aktuell sind das Gesetze, mit welchem die CDU/CSU/SPD-Regierung die Online-Konten, Computer und Smartphones sogar die Bewegungen und Reisen der Bürger selbst innerhalb dieses nur noch angeblichen „freien“ Landes ausforschen, ausspionieren und für dunkle Zwecke wegspeichern will. Und das, obwohl die „Staatsorgane“ schon längst „in Daten ersaufen“ - immerhin waren alle Terroristen bekannt - es wurde nur nichts oder halt nicht das Richtige oder halt das Richtige viel zu spät getan, was man bezüglich der Corona-Krise auch sagen kann - und genau das meine ich mit „verkacken“.

Alles, was diese Regierung fertig bringt, zeugt einerseits von deren Komplettversagen, von Korruption und Clientel-Politik und anderseits von Arroganz gegenüber dem Volk - diese gepaart mit Angst vor dem Volk - und von einem Machtwahn und Machterhaltungs-Wille, der mit dem des letzten und schon damals als „senil“ geltenden Generalsekretärs des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzendem des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzendem des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzendem des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik“, Erich Honecker, und dessen, u.a. mit Herzschrittmachern, Bananen und Jägermeister gut versorgter Führungsriege absolut vergleichbar ist. Was diese Regierung unternimmt ist nicht allein der Versuch, die Bürgerrechte zu Gunsten der Politikerkaste einzuschränken, nicht nur eine neue Stasi zu schaffen - sondern dadurch auch die verfassungsmäßige Grundordnung zu beschädigen und also zu beseitigen.

Ich werde SPD und CDU - die sich, wie übrigens vorausgesagt, als neue bürgerfeindliche Einheitskoalition herausstellte und demnächst in einer „ganz großen Koalition“ (mit den Grünen oder der FDP) weiter „regieren“ wollen, nie wieder wählen. (Die AfD und anderes Pack aber auch nicht.)

Und ich kündige zivilen Widerstand an: Und ich verweise darauf, dass die Deutsche „Demokratische“ Republik genau an dem zivilen Widerstand der Bürger zerbrach, den diese mit dem Versuch, die Unfreiheit der Bürger zu zementieren, heraufbeschworen hatte.

Habt ihr denn gar nichts gelernt, ihr „da oben“? Wie blöd, bitteschön, kann man sein?

05.04.2021

Schlechte Zeiten für Covidioten - Die sollen einfach wieder in die „Klapsmühle“ einrücken!

Es gibt ja Leute, die behaupten mit allem ihnen zutraubaren Ernst, dass Lockdowns und Kontaktbeschränkungen nichts bringen. Abgesehen, dass schon ein gesunder, sich mit Tatsachen angemessen auseinander setzender Menschenverstand ohne langem Anlauf (und nach Überlegen noch viel mehr) zum gegenteiligen Ergebnis kommt - der klare und schlagende Beweis für die Wirksamkeit harter Lockdowns liegt jetzt auf dem Tisch:


Quelle des Bildschirmfotos: Portugiesen feiern ihr Corona-Wunder“ (bei NTV)

Aber für geistige Schwachmaten, Quer„denker“ und andere Matschbirnen sind das natürlich alles nur „gefälschte Zahlen der Lügenpresse“. Und jeder, dem diese Patienten das erzählen, denkt: 

„Diese blöden Idioten nerven! Die sollen einfach wieder in die Klapsmühle einrücken!“

In Portugal und Irland hat man übrigens vielen von denen dabei „geholfen“, „fast freiwillig“ genau solche Einrichtungen aufzusuchen...

02.04.2021

Auflösungserscheinungen bei der „AWPR Rechtsanwaltsgesellschaft“, Dortmund - hat Dr. Hans-Dieter Weber überzogen?

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

Wenn Sie kein Richter sind lesen Sie hier weiter.

Achtung Richter!

Einem womöglich „in bester Dr. jur. Hans-Dieter Weber-Manier" angerufenen Richter oder einer so angerufenen Richterin empfehle ich dringend, den Ausführungen des Herrn Dr.  Hans-Dieter Weber keinesfalls zu glauben nur weil dieser ein „Dr. Jur.“ ist und vor einem Entschluss mal vom AG Kassel die Akte 280 Ds – 3640 Js 34593/17 beizuziehen (und zu überlegen, warum der Bockmist des LG-Präsidenten Simon so „sorgfältig verjährt“ wurde) und mir - wie es das Gesetz auch vorschreibt - Gehör zu gewähren.

Er wäre nicht der erste arrogante und insoweit dann auch kriminelle Anwalt, der in bösester Absicht ein Gericht belügt. Und für Dr. Hans-Dieter Weber selbst wäre es gewiss nicht das erste Mal.

Überdies befinden sich auf meiner Gegnerliste eine erstaunliche Anzahl von, ihre Rolle als „Organ der Rechtspflege“ gern betonenden „Rechtsanwälten“ welche, wie z.B. der im „Wartungsmodus“ befindliche „Assessor“ Philipp Berger, der sagenhafte „Bernhard S.“ oder „Olaf T.“ ihre Zulassung verloren haben oder dem Zulassungsentzug durch Selbstmord zuvor kamen (der berühmte Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr) und auch eine nicht geringe Zahl (teils „etwas plötzlich“ in den Ruhestand, teils an „neue Aufgabenbereiche“) versetzte, naseweise Richter. Für einen von arroganten Juristen oft als „dumm“ vermuteten Rechtslaie habe ich eine erstaunliche „Quote“ - und auch sonst Erfolge, mit denen mancher Jurist gern für sich werben würde


Ich rate also von einem voreiligen Erlass einer einstweiligen Verfügung dringend ab, derlei sollte nie stattfinden - aber in meinem Fall besser gar nicht.


Zu: Auflösungserscheinungen bei der „AWPR Rechtsanwaltsgesellschaft“, Dortmund - hat Dr. Hans-Dieter Weber überzogen?


Wie peinlich die für prozessuale Lügen berühmte „Berger Law LLP“ den „Bach runter“ ging ist ja bekannt, das Philipp Berger die Zulassung verloren hat wissen meine Leser auch. Aber gerade eben bin ich über folgende Nachricht einer weiteren „Euroweb-Kanzlei“ (für mich ist das durchaus ein Schimpfwort) aus meiner Gegnerliste gestolpert:

Die AWPR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde zum 31.12.2020 beendet.

Sie erreichen die Rechtsanwälte Daniel Pohl und Matthias Kleffner seit dem 01.01.2021 unter „Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ mit der Rufnummer „+49 (0)251 – 149828-0“ oder im Internet unter fum-legal.de.

Die Rechtsanwälte Dominik Rücker und Dr. Hans-Dieter Weber erreichen Sie unter der „AWPR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ mit der Rufnummer „+49 (0)231 – 286598-10“ oder im Internet unter awpr.de. Diese Gesellschaft ist seit dem Jahreswechsel auch Betreiberin dieser Website. 

Zugleich wurde mir gewahr, dass die Kanzlei von der Freie-Vogel-Str.  in die „lauschige“
Stockholmer Allee 53 umgezogen ist.

Den Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der „Schrumpfkanzlei AWPR“ kann ich, im Hinblick auf sein mir bekanntes Handeln, nur als „verlogene Person“ wahrnehmen, welche sich einer amoralischen, geradezu asozialen Denkweise bedient.

Ich erinnere mich an seine eigenen groben Lügen vor dem OLG Düsseldorf und an seine (dringend vermutete) Anstiftung des Dr. Frieder Nau zu einem Falschgutachten - das Verfahren hat er für die Betrüger von der Euroweb dann trotz seiner extremen Verleumdungen verloren. Und ich weiß, dass er von seinem (übrigens schon jetzt zum Scheitern verurteiltem)  Versuch, mich im Verfahren des AG Kassel 280 Ds – 2660 Js 5822/17 in den Knast zu lügen, nicht abgelassen hat:  Dr. jur Hans-Dieter Weber hat sich also durch diesem nachhaltig begangenen Versuch selbst mit dem kriminellen und für seine dummdreisten Lügen bekannten „Rechtsanwalt“ Günter Freiherr von Gravenreuth auf eine Stufe gestellt.

Sind die Kollegen „laut fluchend und wild mit den Armen rudernd davon gelaufen“?

Natürlich darf ich vermuten, dass die Anwälte Pohl und Kleffner - wie übrigens auch Dr. Jürgen Apel (einst Partner, jetzt "Of Counsel", also "praktisch weg") und der ehemalige OLG-Richter Heiner Beckmann (ganz weg) deshalblaut fluchend und wild mit den Armen rudernd davon gelaufen“ sind - was meine „Lesery“ bitte als „mein geistiges Bild von dem Vorgang“ und nicht als „Tatsachenbehauptung“ verstehen mögen.

Ich vermute, die entkommenen Kollegen haben den, durch Herrn Weber beschädigten Name der „AWPR“ sehr gern bei Dr.  Hans-Dieter Weber und Dominik Rücker zurück gelassen.

Ich hoffe, Dr.  Hans-Dieter Weber lässt sich bald gegen Covid 19 impfen, sodass ich ihn als „Zeuge“ vor dem AG Kassel „demontieren“, also seiner rotzfrechen (man kann diese auch „dummdreist“ nennen) Lügen überführen kann. Er hat der Staatsanwaltschaft einfach ein paar zu viel davon aufgetischt. Und Dr. Hans-Dieter Weber sollte sich nicht einbilden, dass er nach einem Urteil - also meinem Freispruch - noch länger als für den Widerruf der Zulassung nötig ist, als Rechtsanwalt tätig sein darf. § 43 und § 43a Absatz 3 BRAO sind bei „Lügnern seines seltenen Kalibers“ in Verbindung mit § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO einschlägig.

Im Hinblick auf die Möglichkeit, dass Dr.  Hans-Dieter Weber „potzblitz“ seine Zulassung verlieren kann, würde ich selbst ihn nicht mehr mit Rechtssachen betrauen. Denn diese können, so meine Erfahrung, jahrelang dauern...

01.04.2021

Aprilscherze 2021

Meine Leser werden es bestimmt gemerkt haben, denn so doof ist keiner:

Das sich die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann mit LG Präsident Simon und StA-Chef Jung zusammentut um ab sofort für „echte Rechtsstaatlichkeit“ sorgen, kann natürlich nur ein Aprilscherz sein. Denn tatsächlich hat keine der genannten Personen je einen Finger gerührt um die am LG und bei der StA Kassel zwar herrschende, aber klar rechtswidrige Kultur der Willkür zu beenden.

Ganz im Gegenteil: LG Präsident Simon ist einer von denen, die mich wissentlich tatsachenwidrig kriminalisieren wollen und er hat trotz des Beschlusses der eigenen Kollegen den gegen mich gerichtete Strafantrag, wegen der angeblichen Beleidigung der versagenden - und sogar lügenden - Richter nicht zurückgenommen. Die Justizministerin glänzt durchs Nichtstun und in der Behörde des Herrn Jung, der StA Kassel, gehört das Lügen - zumindest Nichtjuristen wie mir gegenüber  - offensichtlich ganz einfach zum guten Ton. Strafvereitlung zu Gunsten von echten Rechtsbrechern und den Rechtsbeugern des LG Kassel ist ebenso an der Tagesordnung wie die beweisbar stattfindende Verfolgung Unschuldiger.

Schlimm wird es, wenn man sieht, wie das Amtsgericht Kassel laviert. Wohl weil es „etwas schwierig“ ist, zu Gunsten der gleichen Person gegenüber einem Landgerichtspräsidenten nochmals zu erklären, dass jede Rechtshandlung unter den Schutz von §193 StGB fällt und die Kritik "entweder Rechtsbeugung oder berufsunfähig" wegen des Sachbezugs im Hinblick auf die idiotisch anmutenden, von unwahrem Vortrag der Richter durchsetzten, angegriffenen Beschlüsse ohnehin nicht strafbar ist - andererseits die vom LG-Präsident Simon erhoffte, zu Unrecht erfolgende Verurteilung keiner, nicht mal einer wohlwollenden Prüfung standhalten könnte, hat es seinen Strafantrag in die Verjährung laufen lassen. Ich denke, ein wenig „feige“ war das schon.

Die Aussagen von Eva Kühne-Hörmann, LG Präsident Simon und StA-Chef Jung habe ich also auch frei erfunden. Am ERSTEN April ist es erlaubt, Personen Worte in den Mund zu legen, die diese zwar nicht gesagt haben, aber sagen sollten - wenn sie den Anspruch an Ihre gesellschaftliche Rolle erfüllen wöllten.

Auch das Bundespräsident Steinmeier einem Gesetz einen Namen gibt, der dessen wahren Zweck - die Unterdrückung von Kritik am arroganten und amoralischem Handeln der „Großkopferten“  - nennt, glaubt ja keiner, der weiß welch groben, gegen das Volk gerichteten, verfassungswidrigen Mist der Herr Bundespräsident Steinmeier zuvor schon eiskalt und lächelnd unterschrieben hat - was den Eindruck vieler, die Bundespräsidenten seien per se eine Art „Grüßaugust“, also „Protokollpuppen ohne eigene Macht und Rolle“ befeuerte. Das war also auch ein Aprilscherz.

Staat und Justiz sind und bleiben „völlig im Arsch“ und „komplett reformunfähig”. Deutschland wird zu einem anderen China, weil die Herren und Damen Politiker faktisch nur an ihre eigenen Pfründe, also an ihren eigenen Arsch , ihre eigene Zukunft (vielleicht noch die der eigenen Nachkommen) und ihre eigenen Einkünfte denken - statt zu tun, wofür sie gewählt wurden. Im Fall „Steinmeier“ wäre das also gewesen, auch das besprochene Gesetz wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit zurück zu weisen.

Berlin: Bundespräsident Steinmeier zeichnet Gesetz - benennt es aber um.

Am ERSTEN APRIL hat Bundespräsident Steinmeier das vormalige "Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet" unterzeichnet.

Zugleich hat er aber gemäß seiner Rechte aus der EU-Verfügung 0815 vom 1.4.1950 die Umbenennung des Gesetzes verfügt. Es heißt nunmehr 

„Gesetz zur Bekämpfung von berechtigter Kritik an korrupten Arschlöchern“.

Es sei doch sonnenklar, wozu das Gesetz tatsächlich benötigt und künftig genutzt werde, teilte der Pressesprecher des Bundespräsidenten der insoweit nicht erstaunten Presse mit. Zuvor war in einer Nacht und Nebelsitzung der Zugriff der Neo-Stasi auf Nutzungsdaten und Passwörter so beschränkt worden, dass dieser formal nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht mehr jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich sein sollte. Begründet wurde diese Regelung dem stets als „doof“ anzusehendem Volk gegenüber mit der Notwendigkeit der Bekämpfung von „Terrorismus“ und „Kindesmissbrauch“.

Da werde man sich eben etwas einfallen lassen müssen und darauf „vertrauen, dass der Richtervorbehalt wie bisher darauf beruhe, dass die angerufenen Richter aus Gründen der Bequemlichkeit und der Karriere eh alles unterschreiben was denen vorgelegt wird“.

Notfalls könne man ja auch eine permanente Zuständigkeit des LG Kassel festlegen - so der Sprecher.

Kassel: Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, LG Präsident Simon und StA-Chef Jung wollen für „echte Rechtsstaatlichkeit“ sorgen

Am ERSTEN APRIL haben die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, der Präsident des LG Kassel Albrecht Simon und der Chef der Staatsanwaltschaft Kassel Hans-Manfred Jung beschlossen, ab sofort für „echte Rechtsstaatlichkeit“ sorgen.

Es sei zwar insgesamt eine schwierige Situation, „Wir erkennen aber an, dass die Gerichte und  der Staat insgesamt ihre Legitimierung dem Volk gegenüber nur durch gesetzestreues Handeln und der Beachtung der vorgetragenen und bewiesenen Tatsachen erhalten kann." sagte Eva Kühne-Hörmann nach einer langen, corona-bedingt nachts abgehaltenen Konferenz im Herkuleszentrum gegenüber der staunenden Presse.

In seiner Stellungnahme ergänzte Landgerichtspräsident Albrecht Simon,  dass es in der Vergangenheit leider zu einer „auffälliger Vielzahl nicht nachvollziehbarer, krude begründeter Urteile und Beschlüsse“ gekommen sei, durch welche Kriminelle bevorteilt wurden. Zu den Ursachen sagte er, dass er nur über seinen Eindruck sprechen könne. Es scheine aber auf, dass sich unter Richtern und Richterinnen der Zivilkammern des LG Kassels eine „Kultur völliger Willkür“ entwickelt habe, dass Tatsachen und Gesetze eine immer geringere Rolle gespielt haben und zuletzt von einigen Richtern und Richterinnen zu Gunsten eines Handelns, welches sich an vermeintlich niedrigerer Arbeitsbelastung und vor allem am Ansehen der Personen orientierte. Er wolle jetzt keine Aktenzeichen nennen, „Fakt ist aber, dass die Bindung der Richter an das Gesetz und die Tatsachen“ an seinem Gericht „kaum noch Beachtung fand".

StA-Chef Hans-Manfred Jung sagte, dass es auch bei der Staatsanwaltschaft Kassel die unübersehbare Tendenz gäbe, „das Recht Recht und die Tatsachen eben Tatsachen“ sein zu lassen, „Ermittlungen, sogar das einfache Nachdenken“ zu unterlassen und mit einer unübersehbaren Tendenz einerseits die Verfolgung von Straftaten wie Prozessbetrug durch kriminelle Rechtsanwälte und die Verfolgung selbst von offensichtlichsten Rechtsbeugungen „mit unerhörter Striktheit und vorsätzlich unwahrem Behaupten zu vermeiden“. So sei es in einem Fall dazu gekommen, dass eine Privatperson in Kassel angeklagt wurde, weil diese einen Münchner „Rechtsanwalt“ einen „Kriminellen“ genannt habe - obwohl eine einfache Anfrage in München gereicht hätte um festzustellen, dass genau dieser genau so einer war. Im Gegenzug seien die Ermittlungen nach der Strafanzeige wegen Prozessbetruges der selben Person gegen den selben Anwalt eingestellt worden - und zwar unter der leicht als solche erkennbaren, objektiv unwahren Behauptung, dass der tatsächlich kriminelle und im Prozess lügende Rechtsanwalt keine finanziellen Ziele verfolgt habe. Bei der Akte hätte sich sogar sein Kostenfestsetzungsantrag befunden. „Deutlicher und offensichtlicher“, so der Chef der Staatsanwaltschaft Kassel, Hans-Manfred Jung, „kann der Prozessbetrug und die nachfolgende Strafvereitlung sowie die willkürliche Verfolgung eines Unschuldigen gar nicht aufscheinen“. Auch sei es mit den Gesetzen nicht vereinbar, dass auf Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung stets und ohne jede Ermittlung automatisch mit einen Textbaustein reagiert werde, dass dem betreffenden Richter oder der Richterin „nicht nachzuweisen sei, dass diese bewusst und in schwer wiegender Weise gegen die Rechtsordnung verstoßen“ hätten. Was freilich nur dann gälte, wenn die Anzeigeerstatter lediglich kleine Bürger und nicht der hehre Gerichtspräsident sei.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ergänzte, dass die Justiz in Kassel einem, mit den Sachen konfrontiertem Außenstehenden, besonders aber den Betroffenen, wie ein „komplett korrupter Sauladen“ erscheinen müsse, was insbesondere deshalb gälte, weil nachfolgend „mit dem allem Ernst wie auch erfolglos“ versucht wurde, zu Recht protestierende Betroffene als „Querulanten, kriminell und geisteskrank“ hinzustellen - was diese aber in mindestens einem Einzelfall nicht sind, wie man einem angeforderten Gutachten und zahlreicher, für diese Person positiver Entscheidungen der Obergerichte klar entnehmen könne. Es sei „nicht mehr erklär- und hinnehmbar, dass man Bürger zu Idioten zu stempeln versuche“ während es doch für „jeden mit etwas anderem als Vakuum im Kopf“ erkennbar die Justizangehörigen seien, welche sich „ausweislich der zahlreichen, grob falschen, mit erkennbaren Grauen der späteren Richter aufgehobenen Entscheidungen, völlig idiotisch“ verhielten.

„Noch heute“ so Ministerin Eva Kühne-Hörmann abschließend, wolle man damit beginnen, „die Versäumnisse zu korrigieren, die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen“ und also die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und an Stellen zu versetzen, „wo diese keinen Schaden mehr anrichten können“.