01.04.2021

Aprilscherze 2021

Meine Leser werden es bestimmt gemerkt haben, denn so doof ist keiner:

Das sich die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann mit LG Präsident Simon und StA-Chef Jung zusammentut um ab sofort für „echte Rechtsstaatlichkeit“ sorgen, kann natürlich nur ein Aprilscherz sein. Denn tatsächlich hat keine der genannten Personen je einen Finger gerührt um die am LG und bei der StA Kassel zwar herrschende, aber klar rechtswidrige Kultur der Willkür zu beenden.

Ganz im Gegenteil: LG Präsident Simon ist einer von denen, die mich wissentlich tatsachenwidrig kriminalisieren wollen und er hat trotz des Beschlusses der eigenen Kollegen den gegen mich gerichtete Strafantrag, wegen der angeblichen Beleidigung der versagenden - und sogar lügenden - Richter nicht zurückgenommen. Die Justizministerin glänzt durchs Nichtstun und in der Behörde des Herrn Jung, der StA Kassel, gehört das Lügen - zumindest Nichtjuristen wie mir gegenüber  - offensichtlich ganz einfach zum guten Ton. Strafvereitlung zu Gunsten von echten Rechtsbrechern und den Rechtsbeugern des LG Kassel ist ebenso an der Tagesordnung wie die beweisbar stattfindende Verfolgung Unschuldiger.

Schlimm wird es, wenn man sieht, wie das Amtsgericht Kassel laviert. Wohl weil es „etwas schwierig“ ist, zu Gunsten der gleichen Person gegenüber einem Landgerichtspräsidenten nochmals zu erklären, dass jede Rechtshandlung unter den Schutz von §193 StGB fällt und die Kritik "entweder Rechtsbeugung oder berufsunfähig" wegen des Sachbezugs im Hinblick auf die idiotisch anmutenden, von unwahrem Vortrag der Richter durchsetzten, angegriffenen Beschlüsse ohnehin nicht strafbar ist - andererseits die vom LG-Präsident Simon erhoffte, zu Unrecht erfolgende Verurteilung keiner, nicht mal einer wohlwollenden Prüfung standhalten könnte, hat es seinen Strafantrag in die Verjährung laufen lassen. Ich denke, ein wenig „feige“ war das schon.

Die Aussagen von Eva Kühne-Hörmann, LG Präsident Simon und StA-Chef Jung habe ich also auch frei erfunden. Am ERSTEN April ist es erlaubt, Personen Worte in den Mund zu legen, die diese zwar nicht gesagt haben, aber sagen sollten - wenn sie den Anspruch an Ihre gesellschaftliche Rolle erfüllen wöllten.

Auch das Bundespräsident Steinmeier einem Gesetz einen Namen gibt, der dessen wahren Zweck - die Unterdrückung von Kritik am arroganten und amoralischem Handeln der „Großkopferten“  - nennt, glaubt ja keiner, der weiß welch groben, gegen das Volk gerichteten, verfassungswidrigen Mist der Herr Bundespräsident Steinmeier zuvor schon eiskalt und lächelnd unterschrieben hat - was den Eindruck vieler, die Bundespräsidenten seien per se eine Art „Grüßaugust“, also „Protokollpuppen ohne eigene Macht und Rolle“ befeuerte. Das war also auch ein Aprilscherz.

Staat und Justiz sind und bleiben „völlig im Arsch“ und „komplett reformunfähig”. Deutschland wird zu einem anderen China, weil die Herren und Damen Politiker faktisch nur an ihre eigenen Pfründe, also an ihren eigenen Arsch , ihre eigene Zukunft (vielleicht noch die der eigenen Nachkommen) und ihre eigenen Einkünfte denken - statt zu tun, wofür sie gewählt wurden. Im Fall „Steinmeier“ wäre das also gewesen, auch das besprochene Gesetz wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit zurück zu weisen.

1 Kommentar:

justizfreund hat gesagt…

Aprilscherze 2021:
https://www.facebook.com/StiftungForumRecht

Die haben bisher allerdings nur einen Beitrag von mir gelöscht.
https://www.facebook.com/StiftungForumRecht/posts/135539655293232
Ich hatte die Aussagen der hochelitären beiden Juristinnen kritisiert. Und zwar ua. damit, dass am EuGH nur 0,25 aller Menschenrechtsbeschwerden angenommen werden. Was ist mit den 399 anderen Menschen, die gleichermaßen verletzt werden, denn die Menschenrechte sind individuell und daher verdient jeder Schutz, wie sie auch sinngemäß erklären?

Am Ende kritisiert sie, dass nicht mehr jede individuelle Menschenrechtsverletzung anfechtbar sein soll. Das hat man im Grunde aber schon seit Beginn auch am EuGH in Betrieb:

Richard Schmid in „Letzter Unwille”, 1984, Seite 14:
„Was an dem Urteil (des Bundesverfassungsgerichts) mich besonders enttäuschte und auch in späteren Entscheidungen auftaucht, ist das raisonnement (die Überlegung), wonach nicht jede Verfassungsverletzung, sondern nur solche von grundsätzlicher Bedeutung, zur Aufhebung einer verfassungswidrigen Entscheidung eines Gerichts führen könne.
Was sich hier zeigt oder anbahnt, ist nichts anderes als die Abwendung von dem im Einzelfall betroffenen Menschen, der doch die Zentralfigur des Grundgesetzes ist, zugunsten eines allgemein staatlichen oder gar rechtswissenschaftlichen Interesses.”

Und was ist jetzt der Sinn und Zweck des StiftungForumRecht?
Es ist nicht die Möglichkeit für Bürger ihnen Möglichkeiten für die Beseitigung ihrer individuellen Menschenrechtsverletzungen zu schaffen, sondern das ganz genaue Gegenteil und gleichermaßen für viel Geld allen diesen Leuten das menschenrechtsverletztende Verhalten der Bundesregierung aufzupolieren.

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