Seiten

22.08.2021

Abmahnbetrug Dumancic/Absenger:
„Organ der Rechtspflege“ Niclas Absenger hat offenbar weitere, erhebliche Straftaten begangen (Nachtrag: Ihm drohen 2 bis 4 Jahre Knast)

Offensichtlich fällt nach Ansicht der StA Wuppertal meine Strafanzeige wegen Betruges und Erpressung gegen den „Nur-noch-Rechtsanwalt“ Nicolas Absenger - erstellt im Zusammenhang mit den DSGVO-Abmahnungen für Ivan Dumancic - nicht mehr erheblich ins Gewicht.

 



Da frage ich mich doch, was noch gegen dieses „Organ der Rechtspflege“ vorliegt...

Nachtrag:

Die Gerüchteküche sagt: “Schöffengericht Wuppertal, Az,  11 Ls 4/21 - 40 Js 62/20“ - angeblich Untreue oder Unterschlagung in der Größenordnung von etwa 100.000 Euro - wohl im Zusammenhang mit einer Vertretung (dann passt auch die „Straferwartung“).

Ein Schöffengericht ist berufen, alle Vergehen abzuurteilen, bei denen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren liegt. 

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt Niclas Absenger per gesetzlicher Vermutung als „unschuldig“ - was gut und richtig ist. Privat darf das jeder anders sehen... Ich z.B. vermute, dass er den erpresserischen Betrug mit den Abmahnungen für Ivan Dumancic und Pascal Goffart beging, weil er in der Strafsache „Wiedergutmachung“ leisten wollte: Mithin das frühere Opfer mit dem Geld späterer Opfer entschädigen um das zu erwartende Urteil zu mildern.

Das wäre, wenn es zutrifft, „sowas von Assi“.

Jetzt frage ich mich, warum Ivan Dumancic mit Selim Tasci die Nummer weiter durchzieht. Vielleicht findet ja erst die Staatsanwaltschaft und dann ein Gericht die Antwort.

Abmahngauner Ivan Dumancic, Selim Tasci (Wien, Düsseldorf, Wuppertal)
Heute: „Offensichtlich Lügner vor dem Herrn“, „Taliban des Rechts“?

Über den „Beruf“ und die Moral des Wiener Pokerspielers Ivan Dumancic denke ich mir ja meinen Teil - und der hat viel mit „halbseiden“ zu tun, die dortige Pokerspieler-Community hingegen halte ich wegen der zahlreichen personellen Bezüge zu den kleinen und gröberen, manchmal auch warmen Würstchen aus der teutogermanischen Nutzlosbranche schlicht für ein Sammelbecken Krimineller.

Das formelle „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci hatte ich nun schon vor einigen Tagen 

  1. telefonisch
  2. per SMS
  3. per eMail

dazu aufgefordert, mich und also die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, ob er tatsächlich der Urheber der Abmahnungen ist.

Selim Tasci hat nicht reagiert und wie ihm angekündigt gehe ich nun davon aus, dass dieses „Organ der Rechtspflege“ tatsächlich nicht nur der geldgierige Abmahnanwalt ist, der er zu sein scheint, sondern auch ein Betrüger und Erpresser!

Bildschirmfoto: „Rechtsanwalt oder Taliban?“ (Rechte via Facebook-AGB, § 23 KunstUrhG, § 59 UrhG)

Ich halte es für besonders bemerkenswert, dass Selim Tasci laut den Fotos in seinem eigenen Instagram- und Facebook-Accounts einen Habitus pflegt, der mich mehr an einen Taliban als an die „Frontmänner“ von „CC-Top“ erinnert. Der an selbst beschleunigtem, höchst eiligem Blei verstorbene Abmahnidiot Günter Freiherr von Gravenreuth hielt sich selbst für einen „Punk des Rechts“. Bei  Selim Tasci frage ich mich: „Will er ein Taliban des Rechts sein?“ - Immerhin kann man seine betrügerischen und vor allem erpresserischen Abmahnungen durchaus für eine Art „Terror“ halten, denn er droht bekanntlich mit der Staatsgewalt um offensichtlich rechtsgrundfreie Zahlungen zu erzwingen:


Eben so offensichtlich jedoch sind sowohl der Bluffer Ivan Dumancic als auch Selim Tasci etwas, was jeder gute „Rechtgläubige“ als „Lügner vor dem Herrn“ bezeichnet - Beide sind „Sünder“ und zwar unabhängig von dem Buch an welches man glauben möchte: Sei es nun die Bibel, der Koran oder das deutsche bzw. österreichische Strafgesetzbuch.

Die Lüge des „Rechtsanwaltes“ Selim Tasci (Düsseldorf, Wuppertal):


Beweis: Hier stimmt so Einiges nicht, genau so geht Betrug.

Obiges ist ein Auszug aus einem der zahlreichen Serienbriefe in welchem in insoweit klarer und also auch krimineller Betrugsabsicht die Abmahnkosten unter Berufen auf einen „umfangreiche oder schwierige Tätigkeit“ mit 1,5 Geschäftsgebühren „gemäß §§ 13,14 RVG und Nr.  2300 VV RVG gefordert werden. Nur geht eben „Serienbrief“ und „umfangreiche oder schwierige Tätigkeit“ nicht zusammen. Das trifft insbesondere deshalb zu, weil Selim Tasci offensichtlich die Eigenschaft als Serienschreiben durch willkürliches Einfügen von Absatzenden (ENTER-Taste) verdunkeln wollte. Damit steht fest, dass dieses angebliche „Organ der Rechtspflege“ aus dem niedrigen und schnöden Motiv des Gelderwerbs heraus lügt und also betrügt. Natürlich kann der werte Herr in seinem „Instagram-Taliban-Outfit“ vor ein Gericht treten und das bestreiten. Vor dem LG Kassel hat er sogar eine reelle Chance eine sehr einstweilige Verfügung gegen mich zu bekommen...  Man richte das Augenmerk auf das Wort „einstweilig“: Nach fünf Minuten Siegesstimmung folgen - wie bei Philipp Berger gesehen - Jahre der Schmach und Schande für solche „Rechtsanwälte“.

Kommen wir zu Ivan Dumancic, dem „Wiener Bluffer“:

Im Serienabmahnschreiben heißt es:

Soll also heißen, der ärmste (Naja, er braucht offenbar, genau wie der „Instagram-Jura-Taliban“ Tasci dringend Geld...) ist ja „so besorgt um den Schutz seiner persönlichen Daten“ (Ein Anwalt trägt ja angeblich vor, was der Mandant ihm aufgetragen habe), dass er diese in zahlreiche Webformulare einwirft um sich für Newsletter anzumelden. Sogar der Inhalt und örtliche Bezug der Newsletter ist ihm offenbar völlig egal: Er ist einfach nur “genervt“, weil Unternehmen angeblich die Pflichten aus der DSGVO nicht erfüllen. Soweit zu „Lügen, dass sich die Balken biegen“.

Doch Ivan Dumancic und Selim Tasci mögen mir bitte mal folgendes erklären:

  1. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist - wie jeder andere - verpflichtet, auf seiner Webseite eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Die gibt es nicht. Dafür aber ein Formular, in welchem Rechtssuchende Namen, Telefon, Mailadresse und Anliegen eintragen können:


    Er verarbeitet also persönliche Daten (oder hat das vor) - oder lässt diese verarbeiten, was er aber aber klar rechtspflichtwidrig auch nicht angibt.

  2. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite ein Impressum zu veröffentlichen. Das gibt es ebenfalls nicht auf „kanzleitasci.de“. Nur „Kontaktdaten“. Aber eben kein „Impressum“.
  3. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite die Aufsichtsbehörde (also die Rechtsanwaltskammer) zu nennen.
  4. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, seine Berufshaftpflichtversicherung zu benennen. Er macht das aber nicht.
  5. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite die Zustimmung für das Setzen eines Cookies einzuholen. Jedoch wird ohne diese Zustimmung ein 2 Jahre lang gültiges Cookie beim Abruf der Webseite gesetzt:


Fazit: Die Webseite des  „Organs der Rechtspflege“ Selim Tasci ist also geradezu das Paradebeispiel für das pflichtwidrige (und abmahnfähige) Nichteinhalten gesetzlicher Pflichten - just in Bezug auf den Datenschutz.

Wenn also der Herr Dumancic angeblich wegen der Rechtsverstöße von Unternehmen so „genervt“ und besorgt sein soll - warum sollte sich der bluffende Herr aus Wien denn einen Anwalt aus Düsseldorf bzw. Wuppertal nehmen, der ausgerechnet selbst weder ein Impressum hat, noch seine Aufsichtsbehörde, noch seine Haftpflichtversicherung nennt, keine Datenschutzerklärung veröffentlicht und darüber hinaus illegal Tracking-Cookies setzt ohne den Benutzer um Erlaubnis zu bitten.?

Wer, BITTE, beauftragt denn einen „Rechtsanwalt“, der, wie hier schön anhand der gezeigten Rechtsbrüche zu sehen ist, bestenfalls als Negativbeispiel taugt? 

Zudem scheint der, angeblich von den behaupteten Rechtsbrüchen so arg vieler Unternehmen genervte Herr Ivan Dumancic offenbar die Angewohnheit, sich an Anwälte zu wenden, die selbst rechtsbrüchig sind: Denn auch der feine und nur nach eigenem Bekunden „höchst ehrliche“ Herr Niclas Absenger hatte keine Datenschutzerklärung.

Und warum wirft Ivan Dumancic (wie auch sein Mitspieler Pascal Goffart) seine Daten dann in „jedes Formular“ (offenbar) ausschließlich kleinerer Unternehmen ein, welches „nicht bei ,Drei' auf dem Baum ist“? Warum holt er - wie zuvor der Pascal Goffart - die Einschreiben nicht ab und lässt (so behaupten jedenfalls die Abmahnanwälte) dann abmahnen?

Den würde ich mir vorladen! Das würde nämlich eine „sehr interessante“ Parteivernehmung - aber ich glaube aus guten Gründen und aus langjährigen Erfahrungen mit solchen „Eminenzen“ -  die haben gar nicht vor zu klagen. Wer zahlt ist also „schön dumm!

„Dumm“, meine Herren  Ivan Dumancic und Selim Tasci, „ist, wer Dummes tut.“ Was ich hier sehe, ist, würde man es nur „dummes Handeln“ nennen, viel zu höflich und zurückhaltend bezeichnet. Was ich sehe ist mit „dumm, dreist und kriminell“ weitaus korrekter beschrieben.

Ich würde den beiden, so offensichtlich wie dreist lügenden Herren also gerne vor Gericht begegnen. Aber ich vermute, schon auf Grund des mindestens erpresserischen „Quadratquatsches“ in dem Abmahnschreiben werden die beiden Herren jeden Gang vor ein Gericht sehr sorgfältig vermeiden, weil kein(e) halbwegs brauchbare(r) Richter(in) einem in derart klarer Betrugsabsicht genannten Streitwert von 6000 Euro, den 1,5 Gebühren für die „schwierige und/oder umfangreich Tätigkeit“ und auch dem, ebenfalls in Betrugsabsicht geforderten „Strafschadensersatz“ von 1000 € zustimmen würde. Ein Urteil mit der Abweisung einer solchen Klage wäre für die beiden Abmahngauner sehr geschäftsschädigend, weil dann weniger Dumme auf die Erpressung eingehen. Und ich würde - als Gegner - mit einer Widerklage - strikt dafür sorgen, dass eine solche Klage auch nicht zurückgenommen werden kann, wenn sich das Gericht als weniger „doof“ erweist als von  Ivan Dumancic und Selim Tasci in den Abmahnungen „dummdreist“ vorgemacht und (im Falle einer völlig verstandeswidrigen Klage „a le Gravenreuth“) auch erhofft.

Und falls es doch eine(n) derart dumm „urteilenden“ Richter(in) gäbe (ich wüsste da so zwei oder vier am LG Kassel und habe auch sonst eine lange Liste von Aufhebungen) würde ein entsetztes OLG das sehr schnell wieder aufheben.

Für sowas brauch ich nicht mal einen Anwalt: Legt Euch also doch mal mit mir an, Ihr Betrüger!


 

18.08.2021

Neue DSGVO-Abmahnungen für Ivan Dumancic, angeblich von einem RA Selim Tasci - kriminelle Trittbrettfahrer?

Offenbar erreichen derzeit viele Firmen Abmahnungen, die offenbar von einem Selim Tasci verschickt wurden.

Es gilt auch hier meine Auffassung, dass es sich um Lüge, Betrug und Erpressung handelt. Ich rate dazu, Strafanzeige zu erstatten und werde eine Vorlage veröffentlichen.

Ein RA Selim Tasci existiert mit einer Adresse in Düsseldorf und („Ach!“) auch in Wuppertal. Dieser wurde gestern und nochmals heute von mir zu einer Stellungnahme aufgefordert, hat also die Möglichkeit die Echtheit der Abmahnungen zu bestreiten. Wenn dieses Abstreiten - verbunden mit einer Erklärung, dass diese Abmahnungen nur Fälschungen sein können - nicht baldmöglichst erfolgt werde ich über seine Tatbeteiligung nicht mehr als Verdacht berichten (und also nicht von einem „Trittbrettfahrer“ und gefälschten Schreiben ausgehen), sondern die Beteiligung des formellen „Organes der Rechtspflege“ Selim Tasci an einem Bandenbetrug als Tatsache ansehen.

Ach so.

Die Erfahrung sagt, dass solche (kriminelleǹ) Massenabmahner gerade nicht klagen, sondern von denen leben, die zahlen (und „zahlungshalber“ für Idioten gehalten werden). Vorliegend ist eine Klage - jedenfalls nach dieser seriellen Abmahnung - völlig ohne Erfolgsaussicht.

Wenn Sie also zahlen wird sie mindestens ein Krimineller für einen Idiot halten. Wollen Sie das?

15.08.2021

Abmahnwelle Ivan Dumancic/Nicolas Absenger - Schreiben an die RAK Düsseldorf

 

A/924/2021/V (Nicolas Absenger, Verfahren hinsichtlich §14 Absatz 2 BRAO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass die StA Wuppertal unter dem Aktenzeichen 90 Js 72/21 ein Ermittlungsverfahren führt.

Nicolas Absenger hat mindestens seit Juni 2021 zahlreichen Personen (also auch in zahlreichen Fällen) vorgemacht, einen Herrn Dumancic aus Wien zu vertreten.

Dieser habe sich für den Versand von Newslettern angemeldet und hierbei eine E-Mail-Adresse und maximal noch seinen Name angegeben.

Nach dem Empfang des ersten Newsletter wurde - angeblich durch Dumancic - die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO gefordert.

Auch wenn die Auskunft ordnungsgemäß gegeben wurde(!) mahnte nachfolgend der Herr Absenger wegen der angeblich nicht erfolgten Auskunft ab und forderte aus einem angeblich durch Gerichte bestätigten Gegenstandswert von jeweils 6000 Euro  Anwaltskosten in der Höhe von 605 Euro netto, wobei er genau wusste, dass in ihm diese Summe nicht zusteht, denn die Gerichte haben in tatsächlich vergleichbaren Fällen allenfalls Gegenstandswerte von 500 Euro angenommen.

Weiter hat er hier hierbei wissentlich zu Unrecht jeweils einen besonders schwierigen Sachverhalt zugrunde gelegt (1,5 Geschäftsgebühr) um die von Anfang an unrechte Forderung weiter zu überhöhen, denn er versendete wortgleiche Serienbriefe.

Es fällt auch auf, dass er 19% Umsatzsteuer zu Grunde legte - dabei wäre hier der Abgabenordnung die Umsatzsteuer durch den Mandant in Österreich abzuführen und es würde der österreichische Satz gelten.

Ferner hat der Herr Absenger wissentlich tatsachen- und rechtswidrig einen „Strafschadensersatz“ von 1000 € gefordert, der seinem Mandant im Hinblick auf die zugrunde liegenden Ereignisse unter keinen Umständen zusteht und vorsätzlich unwahr vorgemacht, diesen juristisch durchsetzen zu können und mit den Nachteilen eines Gerichtsverfahrens gedroht.

Im Hinblick auf das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolas Absenger (AG Wuppertal, 145 IN 359/20) und die wechselnden Konten, die von Herrn Absenger angegeben wurden, ist zu bezweifeln, dass dieser „Strafschadensersatz“ an Herrn Dumancic ausgezahlt werden konnte und sollte.

Die selbe Masche wurde bis Februar 2021 mit der gespeicherten Unterschrift eines inzwischen verstorbenen RA Zxxxxxx (Essen) von dessem „Assessor“ Philipp Berger (dessen Zulassung schon vor Jahren widerrufen wurde) durchgezogen. Nicolas Absenger hat den Streitwert, die Schadensersatzforderung und ganze Passagen des Serienschreibens in dieser Abmahnwelle 1:1 übernommen. Die behaupteten Mandanten (hier Dumancic, damals ein Herr Goffart) kennen sich erweislich aus der „halbkriminellen“ Szene von Berufspokerern in Wien.

Das Vorgehen des Herrn Absenger ist offensichtlich strafbar nach §253, 263 StGB (Erpressung, Betrug).

Niemand kann im Hinblick auf  §14 Absatz 2, Nr. 7 und 8 BRAO (Vermögensverfall, unvereinbare Tätigkeit) verstehen, dass Herr Absenger noch als Rechtsanwalt zugelassen ist. Dies gilt auch weil der Nicolas Absenger seit Jahren mit einer vergleichbaren Tätigkeit auffällt. Er ist mit allem Verlaub das „Abziehbild eines, das Recht übel missbrauchenden Abmahnanwaltes“, mithin ein „Gauner“.

Die Kammer wird also, um den Ruf der Anwaltschaft zu wahren, ersucht, zu handeln wie das Gesetz es für solche Fälle vorsieht.