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23.02.2025

Guten Morgen. Es ist Wahlsonntag.

Schwere Wahl heute. Keine Partei vertritt wirklich alle meiner Interessen.

Ich halte mich für eher liberal, aber nicht wirtschaftsliberal, will einen wirksamen Interessenausgleich zwischen arm und reich, dass die Umwelt nicht mehr versaut wird als unbedingt notwendig und dass der kriegssüchtige Tyrann Putin nebst seinem KGB-Oligarchen-Gesindel und in Asien (Sibirien und der äußeren Mandschurei) zusammengezogenen, teils beim nordkoreanischen Diktator erbettelten Söldnern uns Europäern nicht näher auf die Pelle rückt - also auch wenn es weh tut - eine volle und absolut bedingslose Unterstützung der Ukraine. Gleichberechtigung will ich auch und dass man einerseits CIS-Leute und andererseits die, die es nicht sind oder nicht sein wollen, a) in Ruhe lässt und b) nicht wegen des Genderkrames bevorzugt oder gasr benachteiligt. Ich will einen funktionierenden(!) Rechtsstaat, der die bestehenden und erheblichen Dysfunktionen nicht dazu ausnutz oder dadurch ausgleicht, dass er eine anlasslose Totalüberwachung aller Einwohner anstrebt oder gar betreibt. Ich will das die Gesellschaft vor durchknallenden Irren jeglicher Herkunft, jeglichen „Glaubens“ und jeder „politischen Neigung“ beschützt wird, statt deren Namen und Gefährlichkeit faktisch tatenlos auf Listen zu verwalten.

Was ich nicht will ist Übertreibung jeglicher Art. Es ist mir z.B. zuwider, wenn z.B. Konzerte abgesagt werden weil ein Reggae-Musiker eine Rasta-Frisur trägt und sich deswegen eine rechthaberische, nur selbstvermeintlich „linke“ Person „unwohl“ fühlt. Ich will einen ehrlichen und entschlackten Staat, der funktioniert und in dem z.B. der Bau eines Hauses länger dauert als die Erteilung der Baugenehmigung, und ich will nicht, dass die Kosten der Papierkriegs über den reinen Baukosten liegen, dass alles, was der Staat auch nur „anfasst“, Jahrzehnte dauert und irre teuer wird (nehmen wir den Berliner Flughafen und das für viele Milliarden verbuddelte Stuttgarter Bahnhöfchen) und danach „nur vielleicht“ funktioniert oder für „teuer Geld“ der Bürger nutzlos die Gegend zustellt (Flughafen Kassel).

Ich will auch nicht aberdutzende Seiten an Formularen ausfüllen nur weil ich als freiberuflicher Dozent ein paar Wochen lang Linux- oder Unix-Administratoren für ein Bundesland ausbilde.

Aber ich werde hingehen und meine Stimmen so vergeben, dass weder das „hämische  Grinsebäckchen“ Chrupalla, noch die stets schnell „angepisste“ Alice, noch „Glattnazis“ wie Höcke, noch „Putinliebchen“ wie Krah und die kackblauen Dumm-Lügner und Hasser auf der Seite des Neokolonialisten Donald Trump sich über meine Entscheidung freuen werden. 

Wer die wählt zählt - wegen kaum zu fassender Dummheit - nicht zu meinen Freunden.

Update: Kein „blauer”(*)  Montag nach der Wahl

(1)

Alles richtig gemacht. Deutschland bleibt regierbar. Ein zweites 1933 gibt es jedenfalls 2025 nicht.

(2)

In Hanau „siegte“ mit Pascal Reddig (CDU) ein Kandidat, dem man besser einen kontrollierenden Kollegen zur Seite setzt, damit der nicht Aktenzeichen verwechselt und versehentlich mit der AfD stimmt. Und am Ende einer Rede etwas behauptet, was mit dem eigenen Tatsachenvortrag am Anfang seiner Rede offensichtlich nicht in Übereinstimmung zu bringen ist...

*)  Das angebliche „Blau“ wäre auch sehr kackbraun gewesen. Und der Tag ein schwarzer Montag.

21.02.2025

Heute: Über „Strammrechts-Anwälte“ und die Wahrheit...
Der Fall des Markus Roscher, „kompetenter Erbrechtler“ in Braunschweig. Es „höckert“ mal wieder...

Bei „mmnews“ lese ich einen Artikel über Markus Roscher, der längst nicht mehr in Berlin tätig ist, sondern in der Weltstadt Braunschweig kanzliert:

Der Originaltext von Markus Roscher (Braunschweig) tautet:

„Ich, ein politisch aktiver Rechtsanwalt, wurde zu 3.000 € Geldstrafe verurteilt, weil ich Habeck, Scholz und Baerbock für das Heizungsgesetz als boshafte Versager tituliert habe. Für diese Verurteilung soll mir jetzt (wegen „Unzuverlässigkeit“) der Waffenschein entzogen werden! Die Rechtsanwaltskammer prüfte sogar meine Zulassung. Im Wiederholungsfall dürfte ein Berufsverbot drohen. [...] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die genannten Politiker (Bundeskanzler, Außenministerin, Wirtschaftsminister) durch meine Äußerung in ihrem öffentlichen Wirken „erheblich beeinträchtigt“ worden seien….Unfassbar.“

Der gar Arme! Warum aber habe ich das Gefühl, dass ich nicht grundlos nicht erfahre, was er wirklich schrieb? Mein Bauch sagt mir nämlich: „Nö! Es ist nicht bei „boshafte Versager“ geblieben. Ich - und andere Leser werden hier über das tatsächliche Ausmaß der Beleidigungen dreist belogen.“

Wir kennen das Sprichwort vom Esel und dem Anwalt, der sich selbst vertritt. Deshalb treffe ich keine Aussage über die beruflichen Fähigkeiten des Rechtsanwalts, der sich wie folgt bewirbt: „Markus Roscher – Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Braunschweig. Kompetente Beratung zu Testament, Pflichtteil & Erbschaftssteuer.“ 

Vom insoweit skrziepietzenden Markus Rocher würde mir aber wünschen, dass er bei seinen Leisten bliebe. Übrigens schreibt der zumindest an dieser Stelle nichts darüber, dass er gegen das Urteil mit Rechtsmitteln vorgeht und die Anwaltskammer befasst sich nur mit rechtskräftig gewordenen strafrechtlichenVerurteilungen solcher, bei „Organen der Rechtspflege“ eher ungern gesehenen Mitglieder. Also entnehme ich dem Eigenbericht, dass er rechtskräftig verurteilt ist. „Uneinsichtig bis querulatorisch“ wirkt sein Drängen in die Öffentlichkeit deshalb.

 Weiter bei mmnews:

Einer meiner „Lieblings-Rechts-Anwälte“ (Prof. Dr. Ralf Höcker) - der seine Kanzlei selbst als „schmerzfrei“ bezeichnete (und den ich wegen seiner so „strammrechten“ wie oft kruden öffentlichen Äußerungen für einen „Quaknazi“ halte) - hängt sich „höckernd“ weit aus dem Fenster:



Meine Meinung dazu lautet: „Braun? Schweig!“

Denn er sucht durch die Verwendung der absurd-kruden Übertreibung dystopische Zustände demnach wohl aktiv Kundschaft unter den Dumm- und Quaknazis. Zugleich nimmt er - als „Organ der Rechtspflege“! - daran Teil, die Rechtssprechung - eine Säule der Demokratie - zu delegitimieren, was offenbar eine AfD-Strategie ist und aus der Ecke rechtsextremer Kreise um seinen Fastnamensvetter Björn Höcke heraus betrieben wird. Sicher weiß der Jurist Höcker vom Sachlichkeitsgebot nach § 43a Abs. 3 BRAO - aber weiß er auch, dass dieses auch für die Werbung der Rechtsanwälte in „(a)sozialen Medien“ gilt?


 (Bildschirmfoto: Höchst auffällige - aber recht wahrheitsnahe - Werbung aus dem Jahr 2018, also nicht „vor etwa einer Woche“)

Derselbe Ralf Höcker bewirbt sich als Medienanwalt“ und allen Ernstes als “Beschützer vor mieser Presse.“, er war mal CDU-Mitlied. Ich kann mir jetzt vorstellen, warum er wirklich am 13. Februar 2020 austrat. Das mit den „Bedrohungen“ war (längst nicht nur) meiner Ansicht nach „Quatsch“. Sein geistiges Mäandern Mutieren in Richtung „ganzkrassweitrechtsaußen“ ist hingegen offensichtlich. Wäre er nicht selbstständig würde er es hinsichtlich seines Auftreten bei X in der freien Wirtschaft (wie er dort selbst über andere schreibt) „nicht einmal ins untere Management schaffen.“

Ralf Höcker (Köln), Pascal Reddig (Frankfurt/Hanau) und nun auch Markus Roscher (Braunschweig) stehen auf meiner Liste von Anwälten, die ich jedenfalls im Hinblick darauf, welche geistigen Leistungen ich von diesen und solchen erwarte, definitiv nicht beauftragen werde. Ersteren habe ich auch auf der Liste meiner Google Alerts. Grund: 

„Ich lache gern über die Berichte Höckers über die gar bitteren Ärgernisse dessen gar ehrlicher und gar nicht rechtsradikaler Mandanten.“

16.02.2025

Pascal Reddig (Ja, der Jung-CDU Vizevorsitzende und Kandidat zur Bundestagswahl!) verwechselt häufig Aktenzeichen
Frage nach Eignung zum Rechtsanwalt und Haftung

Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (Hannover) vermeint öffentlich, er hätte „gute Anwälte“. Ich stelle der Öffentlichkeit deren Versagen vor.

Der von mir nach einer persönlichen Begegnung als „arroganter Pfau“ eingeschätzte Pascal Reddig ist nicht nur angestellter Rechtsanwalt der „Media-Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider sondern auch Kandidat der Bundestagswahl am nächsten Sonntag. Und einer der, nach Ansicht des, in dieser Hinsicht „nichtsraffenden“ Andreas Skrziepietz, „guten“ Anwälte.

Denn in meinen Akten sieht das „eher ganz anders“ aus.

Erster Fall:

Am 27.12.2024 versandte Pascal Reddig ein Schriftstück an mich mit dem Betreff

Unser Az.: 4197_24P12
Skrziepietz ./. Reinholz
Einstweilige Verfügung zu Gerichtsaktenzeichen: 2-03 O 117/24

Inhaltlich betraf das Schreiben aber ein ganz anderes Verfahren. Die Sache 2-03 o 117/24 ist jedenfalls eine Hauptsache (deren Einlegung er mir naseweis androht) und da habe ich Berufung eingelegt - weil das Gericht wesentliche Tatsachen nicht beachtet und Skrziepietz teilweise Recht gegeben hat - und neue vorgelegt.  Die Berufung hat übrigens hat excellente Chancen, weil sich sein Mandant Andreas Skrziepietz „strohdumm“ verhält.

Natürlich kann Pascal Reddig behaupten, keineswegs das Aktenzeichen verwechselt zu haben - dann beschwere ich mich eben darüber, dass er einen ernsten berufsrechtlichen Verstoß beging und versuchte, mich - an meiner Anwältin vorbei - über das Verfahren zu täuschen, mitten im Berufungsverfahren(!) zu verlangen, dass ich erkläre das ich „die oben genannte einstweilige Verfügung rechtsverbindlich als endgültige Regelung“ anerkenne. Das wäre dann mindestens ziemlich nahe am Betrugsversuch, denn er hat auch das hier gefordert:


Ich müsste schon im Hinblick auf den niemandem (also auch dem selbstvermeintlich „hochherrlichen“ aber vorbestraften Andreas Skrziepietz) nicht zustehenden, aber dreist geforderten Verzicht auf die „Aufhebung wegen geänderter Umstände“ geistig sehr ungesund sein, um das zu unterschreiben. Immerhin hat sich „Docmacher“ Andreas Skrziepietz su (un-)redlich wie reichlich darum bemüht, mir Munition für seinen Rechtsmissbrauch in allen Verfahren zu liefern. So z.B. mit „hohlbirnigen“ Äußerungen mit denen er seine Schädigungsabsicht in die Öffentlichkeit trägt. Und damit, dass der selbst ernannte „Docmacher“ (s?)eine Verurteilung nach §130 StGB (Volksverhetzung!) als Ritterschlag ansieht. Gegen mich klagt er - zu völlig obskuren Streitwerten - weil ich ihn einen Hass- und Hetzblogger nenne, was im Hinblick auf die bekannt gewordene Verurteilung (und erst recht seine dumme Reaktion!) völlig unproblematisch, weil wahr und richtig ist.

Wie auch immer: Für diese krasse Fehlleistung verlangte Pascal Reddig von mir ernsthaft 1134,55 Euro ...

die ich natürlich nicht zahlen muss. Mag Pascal Reddig (oder sein Chef Dr. Severin Riemenschneider) sich mit dem, sich selbst tatsachenwidrig für „gar klug“ haltenden Andreas  Skrziepietz - oder halt die sich wohl „durch mangelnde Sorgfalt des Anwalts geschädigt“ ansehende Rechtsschutzversicherung - darum streiten.

Im Übrigen weist das Schreiben ein weiteres Merkmal des Rechtsmissbrauchs auf: Pascal Reddig wollte die Abschlusserklärung und den Betrag bis zum 10.01.2025. Aua!

Zweiter Fall:

Am 06.01.2025 versandte Pascal Reddig ein Schriftstück am das LG Frankfurt mit folgenden Angaben:

Frankfurt | Main, den 06.01.2025
Unser Az.: 4197_24P12
In dem Rechtsstreit
Skrziepietz ./. Reinholz
Az.: 2-03 O 117/24

Auch hier gab er das falsche Aktenzeichen an. Dem Gericht wurde alsdann kurz vor Fristablauf von meiner Seite mitgeteilt, dass ich mich dazu nicht einlassen kann, weil das Schreiben offensichtlich ein anderes Verfahren betrifft. Die Sache 2-03 O 117/24 war da nämlich längst in der Berufung vor dem OLG...

Dritter Fall:

Schon am 14.08.2024 versandte Pascal Reddig ein Schriftstück am das LG Frankfurt mit folgenden Angaben:

Frankfurt | Main, den 14.08.2024
Unser Az.: 4050_24P
In dem Rechtsstreit
Skrziepietz ./. Reinholz
Az.: 2-23 O 255/24

Unter Angabe des Aktenzeichen 2-23 O 255/24 versandte der zur Sorgfalt verpflichtete Pascal Reddig ein Schriftstück an das LG Frankfurt, welches dem Inhalt zu Folge aber eindeutig zum Verfahren 2-03 O 281/24 gehörte, denn den dortigen Vortrag begründet er nach. Mit dem Verfahrensgegenstand in der Sache 2-23 O 255/24 hat es hingetgen nicht im geringsten zu tun. Ich habe mich dazu also „stumpf schweigend“ nicht mal eingelassen...

Um dem Eindruck entgegenzuwirken, Pascal Reddig „tauge zu nichts“:

NATÜRLICH taugt  Pascal Reddig zu ETWAS. Mir taugt er, im Hinblick auf den offensichtlichen Mangel an Sorgfalt (a.k.a. „schlampige Arbeitsweise“) z.B. als weiteres Beispiel dafür, warum §78 ZPO abzuschaffen ist.  Ich - ein als „Rechtslaie“ geschmähter „kleiner Schlossen aus dem Osten“ - habe nämlich die falschen Angaben jeweils auf Anhieb entdeckt.

Andreas Skrziepietz hält ihn für einen guten Anwalt. Er kann ihn gern be-halten.

Noch mehr von der „Media Kanzlei“?

Zu Dr. Tobias Herrman (Hamburger Counsel der serben „Media Kanzlei“) und dessen, im Hinblick auf den Beruf höchst denkwürdiges „verschriftstücktes“ Verhalten hinsichtlich §138 ZPO, §242 BGB habe ich schon was geschrieben.

Übrigens hat just das OLG Frankfurt am Main erst im Mai 2024 einen vergleichbaren Fall gehabt:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000829

Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 07.05.2024
Aktenzeichen: 6 W 37/24 

Auch da wurde eine Entgegnung auf die Abmahnung vorsätzlich(!) nicht vorgelegt. Das ist ganz klar ein Rechtsbruch (§§ 138 ZPO, 242 BGB) und also ein anwaltlicher „Kunstfehler“. Das gilt auch dann, wenn Skrziepietz das so verlangt hat (Hinweise darauf - wie auch auf den Vorsatz - ergeben sich aus der Formulierung „Von der Vorlage der weiteren beiden Ergänzungen sieht der Antragsteller hier zunächst ab, da sie keinen Bezug zum hiesigen Streitgegenstand haben und sich wiederholen.“). Denn schließlich trägt der Antrag seine Unterschrift. (Übrigens lautet das Aktenzeichen des LG FFM „2-03 O 38/25“!)

Ich halte auch dieses Handeln für „dumm“.

Andreas Skrziepietz mag auch diesen, also nur höchstvermeintlich „guten“ Anwalt gern behalten. Solche „Unterstützung“ wünscht man schließlich seinen Feinden. Im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis wünsche ich „Viel Freude beim Rechtsstreit“ - ohne mir die Frage zu stellen, ob und wer aus diesem Dreieck (Skrziepietz, Media Kanzlei, Rechtsschutzversicherung) weshalb gegen wen klagt, wie teuer das wird und wer obsiegt...

08.02.2025

Dr. Tobias Herrman (Hamburger Counsel der „Media Kanzlei“) und ein Blick in die Zukunft

 

Ein gewisser Dr. „vorbestraft“ Andreas Skrziepietz vermeint, er habe gute Anwälte.

Ich sehe das ganz anders.

Die „Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg“ des Dr. Severin Riemenschneider wird demnächst wohl mit dem Andreas Skrziepietz (oder dessen Rechtsschutzversicherung) einen Rechtsstreit um Geld führen.

Hintergrund ist, dass Dr. Tobias Herrman einen absichtlichen Verstoß gegen § 138 ZPO „Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht“ beging und damit ein Verfahren „vergeigt“ haben könnte. (Bericht).

Abgesehen davon natürlich, dass die erhobenen Ansprüche im Hinblick auf bereits vorgelegte Tatsachen und Urteile „krude“ sind.


Ich warte jetzt ab, was das LG Frankfurt dazu sagt.


03.02.2025

Nachtatverhalten: „Docmacher“ Andreas Skrziepietz sollte besser seine Hassblogs schließen...

Denn wenn von der Verfolgung (s)einer Straftat (Volksverhetzung) nach § 154 Absatz 1 StPO abgesehen wird, dann ist das eine ganz böse Sache.

→ § 154 StPO

Und was seine Klagen betrifft, sollte er sich Andreas Skrziepietz (Hannover) im Hinblick auf die neue Situation besser mal beraten lassen. Wer ihm (und solchen) Hoffnung macht oder auch nur „mal sehen“ sagt ist kein „guter“ Anwalt. Sondern eine „Niete im Talar“.

02.02.2025

NTV lügt nicht, könnte aber Einiges genauer darstellen.

Anders als der selbst ernannte - und hoffentlich baldige - Insasse „Docmacher“ Andreas Skrziepietz behaupte ich nicht, dass NTV lügt.

Aber mir gefällt z.B. die täuschende Grafik bezüglich der Prognose der direkt gewählten Kandidaten bei der Bundestagswahl gar nicht. Wahr und richtig ist: Die AfD, insbesondere die „ostzonale“ AfD ist nicht etwa blau sondern dummkackbraun. Zudem sollte klar gestellt werden, wer dann wo herrscht - und das Deutschland also wieder in eine demokratische (schwarze, grüne, rote Töne) und eine „Russenzone“ (dummkackbraun) gespalten ist. Ich habe das Original also mal bearbeitet und verbessert:


Rechte am Original:
Quelle: Election.de Kartenmaterial: © 2024 Die Bundeswahlleiterin  

01.02.2025

Widerspruch: Das sind - „Verdammt!“ - KEINE „Männer“!

 „Wenn Männer nicht mehr weiter wissen, werfen sie mit dem Wort Lüge um sich“ sagte Annalena Baerbock.

Oh Nein! Die da mit dem Wort „Lüge“ um sich werfen, sind keine „Männer“ sondern „Würstchen“, „geistige Huschen“ und eben „Skrziepietze“. Besonders - erweislich - solch ein „Skrziepietz“, der mit Vornamen Andreas UND Manfred heißt, sich selbst „Docmacher“ nennt und in Hannover wohnt.

Beweis: 

Bildschirmfoto: Der selbsternannte Docmacher Andreas Skrziepietz wirft mit dem Wort „Lügen“ um sich. Das der „nicht mehr weiter weiß“ ist eine gesunde Meinung über dessen „hirnkrank“ anmutendes Verhalten.

Beweis/Bild: Dieser Lügner Andreas Skrziepietz, der etwa zwei Jahre später vor Gericht(!) behauptete, mich nicht zu kennen und feige heuchelte „nicht zu wissen, warum er zu meiner Zielscheibe wurde“, kann mich gerne mal - abmahnen lassen.

Der Dr. „Lügen-Lügner“ Andreas Skrziepietz aus Hannover schreibt im selben Artikel auch:

„Außerdem haben wir doch 2015 mindestens drei Millionen hochqualifizierter Fachkräfte bekommen: Lehrer, Ärzte, Ingenieure und natürlich Atomphysiker. Das weiß ich ganz genau, weil unsere Qualitätsmedien es jeden Tag gesagt haben, und die würde ja nicht lügen. Oder doch? Also lügt BaerInboeckIn.“

Nun,  die Zahl von drei Millionen zugewanderten oder Asyl suchenden kann nicht stimmen. Das hätte das „Dr.“ und seine Leistung auf dem Gebieten „Text, Recherche und Statistik“  anbietende - sich ergo mal wieder dumm-unwahr äußernde Großmaul leicht fest stellen können:

Der Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2015 ist nämlich leicht aufindbar. Darin steht: Es gab anno 2015 genau 2.016.241 Zuzüge insgesamt, davon stellten 441.899 einen Erstantrag auf Asyl. Das kann ein von Andreas Skrziepietz als „hirnkrank“ beleidigter Schlosser aus dem Osten finden, wenn der sich gar großartig wähnende, „tolle“ Doktor aus Hannover das nicht kann, dann ist der Andreas Skrziepietz entweder „dumm“ - oder eben ein Lügner und Verleumder, der andere vorsätzlich unwahr des Lügens bezichtigt.

 Und eine „Husche“ ist er für mich auch, weil der„Verwörungstheorethiker“ sein verbalterroristisches Geschwafel ohne Impressum veröffentlicht, also nicht wie ein „echter Mann“ dazu steht.

Doch zurück zu Annalena Baerbock:

Neulich war gab es da eine Trennungsnachricht. Ich weiß nicht, was da lief und läuft (das ist auch privat) , denke aber diese Trennung - und der Hass, den „Huschen“ (nicht „Männer“) - wie eben Andreas „Schandmaul“ Skrziepietz gegen diese verspritzen - hat zu einer, unter diesen Umständen von vorn herein entschuldigten und übrigens eher kleinen „Entgleisung“ geführt.

 

Bild und Beweis:: „Hass und Hetze eines ausgemachten Feiglings mit großem Maul“

Für mich ist der mit dem Wort „Lüge“ um sich werfende und Frau Baerbock (und andere Frauen)  unter psychiatrischen Gesichtspunkten auffällig oft, zudem stumpfdumm beleidigende Andreas Skrziepietz aus Hannover nicht etwa ein „Mann“, sondern eine „feige, Frauen beleidigende Husche, die sich hinter einem fehlendem Impressum, in und hinter der Masse aus Nazis, Covidioten, Reichsbürgern, Verschwörungstheoretikern, sogar einer Merkel-Maske verstreckt“!

Bild und Beweis: Frauen sind immer wieder das Ziel des Andreas Skrziepietz, der durch solche feige Beleidigungen (Kein Impressum!) allen Ernstes glänzen will. Er „glänzt“ auch: In kackbraunen Nazi-Tönen”.

Im Übrigen können „echte Männer“ (Ich habe eine sehr konservative, womöglich sogar archaische Vorstellung darüber, was ein „echter Mann“ ist, tut und lässt!) mit sowas umgehen. Nur „Heulsusen“ (sind für mich - genau wie Feiglinge und Lügner - keine „Männer“) regen sich über den Satz der Annalena Bärbock auf.