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03.07.2025

AfD fragte Vornamen ab: So heißen die meisten Bürgergeldempfänger

„Da staunt die AfD nicht schlecht: Die häufigsten Vornamen von Bürgergeldempfängern in Deutschland lauten anders als in der Erwartung der rechtspopulistischen Politiker Michael, Andreas und Thomas.“

berichtet NTV

Ich kenne einen „Andreas“.  

Falls er aktuell Bürgergeld bezieht tut der das übrigens völlig zu Recht: Auf Grund seines, von ihm selbst unter dem Alias „Docmacher“ öffentlich gemachten Geisteszustandes kann der Mann, der „gottlob!“ kein Arzt wurde, nach meiner Einschätzung gar nicht arbeiten, weil er offenbar binnen kürzester Zeit mobbend den Betriebsfrieden stören würde.

Was jetzt wieder die AfD betrifft: 

Die überarbeitet ihr Parteiprogramm will jetzt plötzlich so, dass das Bürgergeld auf 1 Mio €  / Tag angehoben werden soll. Aber nur für selbstvermeintlich biodeutsche Dampfplauderer, die mindestens wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilt sind. Am besten auch einer Verurteilung wegen mehrfachen Prozessbetrugs zum Nachteil einer „linksgrün versifften Demok-Ratte” („Originalton“ der verlinkte Andreas)  entgegensehen.


02.07.2025

Irrer Echter Titelbetrüger aus Hannover quakt dummes Zeug und fängt sich einstweilige Verfügung ein

 

Bild: „Quak! Quaaaak!“ 
Plärrt der Düverlaaz („Dümmster Verleumder aller Zeiten“) namens „Docmacher“. Sein eigener Anwalt ist der Auffassung, dass ich gerade nicht die Straftat des Titelmissbrauchs begangen habe und der ganz gewiss feine und saubere, aber nahezu stets nicht nur etwas unehrliche Herr musste vor Gericht weitere Verbote hinnehmen.

Was nun den den Titelmissbrauch in Betrugsabsicht und die Frage „wer hier der Irre ist“ betrifft, habe ich Neuigkeiten zu vermelden.

09.06.2025

Deutschland braucht eine „Taurus 2“ - Billig und in Großserie hergestellt
Innenpolitisches Handeln ist auch notwendig

Wenn ich Richtung Osten sehe, dann sehe ich russische Raketen und Drohen, die um die illegale Landnahme der Russen zu erreichen, auf Zivilisten (Frauen, Kinder, Alte) in der Ukraine abgeschossen werden, weil Russland die Ziele seines inzwischen seit mehr als 10 Jahren betriebenen Aggressionskrieges gegen die Ukraine nicht anders erreicht.

Das sind Kriegsverbrecher, also feige Arschlöcher.

Ich sehe auch, dass es den Ukrainern zunehmend gelingt, russische Flugzeuge, Munitionsvorräte, kriegswichtige Infrastruktur und kriegswichtige Fabriken anzugreifen und mindestens zu beschädigen.

Und ich sehe ein Russland, dessen fast durchweg versoffene Führungsriege um den blutigen KGB-Putin herum, keinen Frieden verhandeln will und Deutschland bedroht.

Wenn ich nach Deutschland schaue, dann sehe ich viel zu viele ängstliche und von der - von Russland teilweise finanzierten - AfD beeinflusste Menschen, die den von Agenten Russlands verbreiteten Schwachfug glauben, dass Russland Deutschland angreifen würde, wenn wir die alte Taurus an die Ukraine liefern.

Fakt ist, dass dieses Russland binnen kurzer Zeit militärisch zusammenbrechen würde, wenn es einen kriegerischen Konflikt mit einem Staat beginnt, der westlich der Ukraine oder nördlich von Weißrussland liegt. Also der NATO.

Fakt ist aber auch, dass die Taurus-Marschflugkörper viel zu teuer sind weil diese quasi in Handarbeit nach dem Werkstattprinzip gefeilt, gedengelt und montiert werden. Fakt ist weiter, dass deren Start von einem Flugzeug aus die Verwendungsfähigkeit zu sehr einschänkt.

Wir brauchen eine wirksame Abschreckung. Also muss (u.v.a.) ein Nachfolger des Marschflugkörpers her, der folgende Eigenschaften hat:

  • billige industrielle Massenfertigung am Fließband,
  • Start von einem unbenannten, ebenfalls industriell hergestellten Mutterträger, der ebenfalls nicht zurückkehrt - also kein teures Flugzeug mit Piloten und dem ganzem Quatsch ist,
  • leicht austauschbare Sprengköpfe,
  • auch kleine Kernsprengköpfe tragen kann
  • leicht austauschbare Elektronik-Baugruppen, die aus Komponenten bestehen, die sogar im Einzelhandel verfügbar sind (e.g. Rasberry Pi).
Davon brauchen wir: 
  • eine Vorratsmenge, die so ausreichend ist, um jegliche Truppenansammlung, kriegsnotwendige Infrastruktur (z.b. Brücken) und die Startplätze russischer Raketen z.B. in Kalingrad zu elimieren und auch um russischen Kriegsschiffe zu versenken falls Russland mit diesen eine Handelsblockade in der Ostsee und im schwarzen Meer oder dem SUEZ-Kanal durchbrechen will.

Zudem sollte überdacht werden, aus diversen Sperrverträgen auszusteigen. Es ist nicht einsehbar, dass Deutsche oder Europäer von versoffenen und aggressiven Russen mit Atomwaffen, Minen und Streubomben bedroht werden und dann die andere Wange hinhalten sollen. Litauen und Estland haben, entsprechend den von Vertretern Russland ejakulkierten Drohungen, bereits solche Verträge gekündigt.

Innenpolitisch: Hetze und Defätismus zugunsten eines erklärten Feind unseres Landes (Russland ist das nach eigenem Bekenntnis seitens dessen hochrangiger aber oft besoffenen Vertreter schon jetzt) sollte strafbar werden.

Diejenigen, die, weil sie in Wahrheit krasse Verlierer sind, aus dem daraus folgenden Motiv des Hasses auf die Gesellschaft, also auf die Demokratie heraus für Russland hetzen, sind nämlich genau diejenigen, die, wenn sie denn an die Macht kämen, auch das Grundrecht der Meinungsfreiheit und die Rechtstaatlichkeit, welches diese für sich in Anspruch nehmen und nur für sich anerkennen, auch mit Gewalt gegen eigene Staatsbürger beseitigen werden.

Und ja: Das sind die verlogenen AfD-pro-Putin Quaker, welche die Demokratie beseitigen und sogar deutsche Mitbürger kastrieren wollen, wenn und weil denen deren Meinung nicht passt.

Das Frappante ist: Diese hetzen für Russland wo es faktisch keinerlei Meinungsfreiheit mehr gibt. Und diese Dummbrotbäcker nennen sich auch noch „Pazifisten“ obwohl sie für einen mit Atombomben drohenden Agressor hetzen. Und ein Exemplar dieser ausnehmend dummen Quaknazis ver-meint sogar, er sei „berechtigt“ zu lügen, stumpfdumm zu beleidigen und krassblöd zu verleumden

Was den selbstbehaupteten „Pazifismus“ des offensichtlich geistig vorzeitig Regressierten gründlich widerlegt.

Heute: In den USA zeigt sich, was seitens der AfD droht - und:
Was AfD und Quaknazis mit „Meinungsfreiheit“ meinen

US-Präsident Trump setzt Militär gegen protestierende US-Bürger ein. Sogar auf Journalisten wird geschossen!

Zugleich macht sich Donald Trum daran - gleich den Faschisten - die Gewaltenteilung, welche neben freien Wahlen eine Demokratie und also einen Rechtsstaat charakterisiert, durch Notstandsverordnungen und militärische Gewalt (Nationalgarde, sogar Marines) aufzuheben. 

So handelte auch Adolf Hitler im zeitlich sogar nahezu übereinstimmenden Abstand zur Machtergreifung.

Nur das komplett hohlbirnig auftretende Konklomerat aus AfD- und Putinfreunden nebst Covidioten, Klimaleugnern, Reichsbürgern, Verschwörungstheoretikern und Organspendeverweigerern lobt Donald Trump für seinen also erwiesen nur angeblichen Einsatz „für die Meinungsfreiheit“. Denn diese blaubraun-covidiodistischen, verlogenen Möchtegerne meinen mit „Meinungsfreiheit“ nur das eigene, vermeintliche „Recht“ zu lügen, zu hassen, zu hetzen, zu verleumden, auf Menschen zu schießen und zu brandschatzen.  

Und gehen gegen Journalisten auch mit extremer Gewalt vor.

Ein ganz besonders irres Explar dieser Sorte Sauf- und Quaknazis nannte meine Anwältin in seinem völlig impressums- und hirnfrei betriebenen Hassblog eine „Omma gegen das Recht“ und behauptete nachfolgend dummdreist, er - der er ein „Pazifist“ sei (Was im Hinblick auf seine Hass- und Hetzschriften also ebenfalls dummdreist gelogen ist!) - dürfe solche, also auch diese, eine „alte Schabracke“ nennen. Es ist wohl sehr viel besser für ihn, wenn der bereits mehrfach einschlägig Vorbestrafte das vermeidet. 

Sonst müsste man ihm bald raten, die Seife in eine Socke zu packen, wenn es dort, wo er dann nur fast so sorgfältig beschützt wird, wie die Allgemeinheit vor ihm, zum Duschen geht. 



08.06.2025

Subject: Rechtsanwalt Markus Haintz (Köln)

 

Mail an die Anwaltskammer Köln: 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lege eine Kopie eines „Schriftsatzes“ des Rechtsanwalts Markus Haintz vor, der beim AG Kassel in der von mir betriebenen Sache 415 c 1492/25 einging.

Nach meiner Auffassung drängt sich bei einem Lesen des „Schriftsatzes“ auf, dass die Maßnahmen gemäß §§ 15 i.V.m. § 14 Absatz 2 Nummer 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung angezeigt sind.

Ohnehin stellt sich die Frage, ob die bloße Wiedergabe der ebenfalls bedenklichen Stellungnahmen seines Mandanten auf den Seiten 2 bis 21 und dann auch punktuell im weiteren Vortrag mit der höchsten Pflicht des Anwalts - die Interessen seiner Mandanten zu wahren - in Übereinstimmung zu bringen sind.

Denn durch die Wiedergabe der äußerst wirren Entäußerungen des offensichtlich regressierten Mandanten (der an anderer Stelle behauptet, ein Dr. med. zu sein) lässt er diesen jedenfalls in keinem guten Licht erscheinen.


Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz

Ich empfehle anderen, womöglich ebenfalls Betroffenen - und übrigens auch Richter(Innen) - im Interesse der Rechtspflege solche Verdachtsfälle zu melden.

„Nichtamtlicher Dummschein“ für den „Quak-Anzeigenhauptmeister“ aus Hannover

Antrag auf die Ausstellung eines nichtamtlichen Dummscheines des Andreas Skrziepietz, Hannover
Bild: Höchst impliziter Antrag auf die Ausstellung eines „nichtamtlichen Dummscheines“ des Andreas Skrziepietz aus Hannover vom 7. Juni 2025

Der Quak-Anzeigenhauptmeister „Docmacher“ Andreas Skrziepietz hat, verbunden mit seinem, oben wieder gegebenen „Dummquak“ bei mir höchstselbstpersönlich und öffentlich eine „nichtamtliche Bestätigung der eigenen Dummheit“ (folgend „Nichtamtlicher Dummschein“) beantragt, die ich gerne ausstelle:

Gründe:

  1. Dumm ist, wer dummes Zeug quakt, der „Docmacher“ und „Quak-Anzeigenhauptmeister“ Andreas Skrziepietz aus Hannover quakt mal wieder öffentlich dummes Zeug.
  2. Er merkt nicht einmal, welchen Eindruck er über sich selbst bei hinreichend verständigen und aufmerksamen Lesern seines Sermons erzeugt. 
  3. Das Smiley hinter „Anzeige ist raus“ gab den letzten Ausschlag. Denn damit demonstriert Andreas Skrziepietz seine dumme und verwerfliche Schädigungsabsicht in besonders deutlicher Form.
  4. Drei gute Gründe hätten genügt. Aber da ist noch diese  (brandaktuelle!) Anlage ...
 
... mit welcher der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz ein weiteres Mal aufzeigt, dass er beim verstehenden Lesen sogar von sehr kurzen Texten „vollversagt“, weshalb sein eigener „Verblödungsgrad“ mit der Stufe „voll“ zu bewerten ist. „Vollverblödet“ also. Gemäß § 3 Absatz 2 Variante 1 der Dummscheinverordnung vom 1.4.2025 steht Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) der „Nichtamtliche Dummschein“ also zwingend zu.

Mit der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ sind folgende Rechte verbunden:

  1. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf (und soll) auch bei Fußwegen innerhalb seiner Wohnung einen Helm tragen. Hinweis für ihn: Eine Merkel-Maske ist kein, also auch kein geeigneter Helm.
  2. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf auch künftig und weiterhin jeder Staatsanwaltschaft in seinem völlig freien Belieben stehende Quak-Anzeigen übersenden. Aber das macht er - zumindest gegen den Aussteller dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ - sowieso schon seit Jahren. Und zwar, wie die Staatsanwaltschaften (mindestens Kassel, Göttingen und Hannover) sicher gern bestätigen werden, ohne jeden anderen Erfolg als sich selbst zu blamieren und erfüllt so übrigens auch § 3 Absatz 1 Variante 121 der Dummscheinverordnung vom 1.4.2025
  3. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf (und sollte) sich bei der MH Hannover „in die Röhre schieben lassen“ um - zum Wohl der wenigstens übrigen Menschheit, aber auch seines eigenen - die Ursache(n) seiner wirklich und so stabil wie außerordentlich steil abfallenden intellektuellen Leistungsfähigkeit erforschen zu lassen.
Sonstiges:
  1. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Auch nicht durch den selbstberühmten „Schwachkopf-Anwalt“.
  2. Die Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ ist keine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und wird auch nicht geschäftsmäßig erbracht.
  3. Vor der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ erfolgte die vom Gesetzgeber geforderte „rechtliche Prüfung des Einzelfalls“.
  4. Dieser „Nichtamtliche Dummschein“ unterliegt nicht der Verjährung aus dem siebenten Abschnitt des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
  5. Die allfällige Zurückweisung der von ihm als getätigt behaupteten Strafanzeige kann Andreas Skrziepietz gerne als „amtlichen Dummschein“ betrachten und er ist berechtigt sowie aufgefordert, sich auch diese einzurahmen und zwecks stetiger Erinnerung an sein geistiges Unvermögen an auch für Gäste gut sichtbarere Stelle die Wand zu hängen.
  6. Der Unterzeichner dieses „Nichtamtliche Dummscheins“ geht nicht davon aus, dass Andreas Skrziepietz den Inhalt des vorstehenden überhaupt erfassen und bewerten kann.

Bequakt und verquakt!

Sorglos, am 08. Juni 2025 

Jörg Reinholz 

 

 

07.06.2025

Prozessbericht Reinholz ./.Skrziepietz

Damit sich Skrziepietz nicht bei Blogger.com beschwert, dass dieses seine Rechte als gar ehrlichen und niemals straffällig gewordenen Biodeutschen verletzt habe ich den Prozessbericht auf einem Server veröffentlicht, auf dem ich die AGB setze:

https://docs.fastix.org/andreas-skrzieptz-tragt-auch-vor-ag-kassel-unwahr-vor/

 

03.06.2025

Серьёзные проблемы с поставками в Москве

 Сначала я подумал, что он имеет в виду АдГ: 

«Теперь жалкие придурки, которые прячут в поездах салфетки с наркотиками, снова завопят о непропорциональных атаках России на военные объекты в Киеве и потребуют 30-дневного прекращения огня и санкций. Сначала уничтожьте отвратительных кровососущих гнид на своих грязных телах!»

пишет бывший президент России Дмитрий Медведев на X. Но немного подумав, я понял: уже было 10 утра, а в его третьей бутылке путинской водки просто не хватило алкоголя.

Ernsthafte Versorgungsprobleme in Moskau

Ich dachte ja erst, er meint die AfD: 

"Jetzt werden die armseligen Arschlöcher, die Drogenservietten in Zügen verstecken, wieder über Russlands unverhältnismäßige Angriffe auf Militärziele in Kiew kreischen und einen 30-tägigen Waffenstillstand und Sanktionen fordern. Zerstört zuerst die widerlichen, blutsaugenden Nissen auf euren dreckigen Körpern!"

schreibt  der russische Ex-Präsident Dmitri Medwedew auf X. Aber nach ein wenig Nachdenken kam ich drauf: Es war schon 10:00 Uhr und in seiner dritten Flasche Putin-Wodka war ganz einfach zu wenig Alkohol.

02.06.2025

AfD-Mäuler: „Bedankt“ Euch bei Putin statt dummes Zeug zu schwafeln

Womöglich wird es bald ein neues Wehrdienstgesetz geben, durch welches wieder junge Menschen, die das nicht wollen, zu einem Grundwehrdienst verpflichtet werden können.

Und, das weiß ich schon jetzt, es werden die Nazis, Covidioten, Klimaleugner, Organspendeverweigerer und sich als „benachteiligt“ sehende Verlierer und Staatshasser (anders ausgedrückt:  „AfD“) sein, die dann lauter herumheulen werden als die Verpflichteten.

Und diese werden jaulen und lügen, das es die böse NATO gewesen sei, die Russland bedroht habe - tatsächlich haben Putin und dessen natio-radikale Anhängerschaft zwei Kriege gegen die Ukraine angefangen - genau genommen den ersten seit 2015 nur mit anderen Mitteln (illegalen, russisch  finanzierten und bewaffneten Armeeeinheiten  auf dem Boden der Ukraine) geführt. Tatsächlich ist es das Expansionsstreben der Bande um Wlad „der Blutige“ Putin, dessen Oligarchenbande und komasaufenden Mitläufer Medvedev, welche die Grenzen Russland verschieben will. Und tatächlich rücken diese an die NATO heran.

Das teutogermanischen Quaknazis, welche gegen die Ukraine und für Russland hetzen sollten besser das dumme Maul halten.

 

28.05.2025

OLG Hamm weist Berufung des „peruanischen Bauers“ zurück.

Nicht betroffen“, ergo „fehlende  AktivlegitimierungHab ich genau so im März vorausgesagt.

Vermutlich stellen jetzt die unterstützenden, sehr professionellen Spendensammler und PR-Firmen (a.k.a. „Umweltverbände“) am BGH einen Antrag auf Zulassung der Revision - der ebenso zurück gewiesen werden wird - um dann das Bundesverfassungsgericht anrufen zu können. Welches auch zurück weist. Das heisst, man kann noch 5 Jahre Krach machen und jammern.

Und inzwischen werden Spenden gesammelt.

Das ganze Theater ist übrigens mit enormen Kosten für den Steuerzahler verbunden - und die  professionellen Spendensammler und PR-Firmen (a.k.a. „Umweltverbände“) schaden letztendlich dem behaupteten Interesse am Umweltschutz - weil man mit diesem Vorgehen zwar an Bekanntheit gewinnt, aber der AfD zugleich „echte Argumente“ liefert.

P.S.:

Ein insoweit krasser Narzisst vermeint sich wegen „des Bauers“ echauffieren zu müssen. Kann er gerne machen. Er kann auch gerne vermeinen, ich würde damit einer Schreibweise von annodazumal anhängen. Das Großmaul Andreas Skrziepietz selbst schreibt nämlich z.B. immer wieder Beschluß und
das ist sowas von „asbach“...


Beweis. Auf den Inhalt des Artikels geht er natürlich nicht ein. Das ist typisch für ziemlich malide Narzissten, mithin Looser oder meinetwegen Idioten, die sich an Schreibfehlern abarbeiten, wenn und weil sie in der Sache nichts zu entgegnen wissen oder gar beitragen können. Mit dem „Griff an die eigene Nase“ hat es der garstige Lügner und Verleumder übrigens generell nicht so - denn er wirft anderen grundlos Straftaten vor, die er selbst beging oder gar begeht.

Dumm, Herr Andreas „Docmacher“ Skrziepietz aus Hannover ist, wer Dummes tut.


26.05.2025

Kriegsheld Putin: Wo bleibt der Film?

„Nach dem Besuch des russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Region Kursk heißt es von der Luftwaffe, dessen Helikopter habe mehrere ukrainische Drohnen abschießen müssen.“ lese ich bei NTV.


Na! Das ist doch was! Da können ein paar blaue Idioten bestimmt schon bald via Telegram einen Film sehen, in dem Wladimir Gottgleich Putin himself mit nackten Oberkörper auf einem Hubschrauber stehend, mit einem zuvor per Messerkampf erbeuteten MG 42 (ein ihm von Hiram Maxim persönlich geschenktes PM 1910, gekühlt mit der Pisse von Mit-gliedern(!) der „Vereinigung von rein biorussischen Jungfern, die von Kriegshelden schwanger sind“  tut es auch) böse blickende, von tödlich wirkenden Schiffspropellern getriebene Taurus-Marschlugkörper mit der Aufschrift „Berlin → Moskau“ metzelt.

Ich will gar nicht wissen, wo die ihre Hände dabei haben. Aber ich weiß schon, was die sagen: „Genau so war das und wer das bestreitet ist eine linksrotgrünversiffte Ratte und Faschist!”

Nur meinen diese und solche das nicht sarkastisch.

Trump und Putin zoffen sich - und die AfD schweigt ...

Das ist ja mal „Klasse“. Trump und Putin zoffen sich und erklären sich gegenseitig für verrückt.

Die AfD - gleichzeitig Fanclub des „blutigen Wladmirs“ und des „orange-head“ Donald ist in der Zwickmühle, denn man kann ja gegenwärtig nicht „Fan“ des einen wie des anderen sein. Also kommt von der Seite nichts dazu und mein irre-verblödeter Lieblingsnazi mault nur noch über mich.

Ich denke, das ist der Zeitpunkt für Teil 2 von Kellogs Plan: Eine umfassende (Sanktionen gegen Russland ggf. sogar eine Blockade der Schiffahrtswege) und „unbegrenzte“ Unterstützung der Ukraine mit Waffen, welche die Putins Kriminelle zum Abbruch des Aggressionskrieges zwingt.

Ursache und Wirkung

Erst im Dezember war Rxxxxxxx Alzheimer-Erkrankung bekannt geworden. Doch nicht nur die Reality-Fans sind in Trauer, auch Trump-Fans sind bestürzt: Rxxxxxxxxxx war ein prominenter Unterstützer des jetzigen US-Präsidenten. 

lese ich bei NTV.

Es mag gefühlskalt wirken aber ich wünsche niemanden so etwas an den Hals und natürlich ist ein Ableben eher ein Anlass für Trauer.

Aber Trump-Unterstützer zu sein kann nur die Wirkung einer veränderten Tatsachenwahrnehmung (und Merkfähigkeit) sein. Und zu den Ursachen dessen zählt das Alzheimer Syndrom. Eben weil neue Erlebnisse nicht mehr gespeichert und also auch nicht verarbeitet werden.

22.05.2025

Vom Rechtslaie erklärt: Wann die Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers (Richterkollektiv, Kammer) zulässig ist.
Teilrücknahme bei Ausscheiden aus der Kammer.
„Vorsicht Lerngefahr“

Quelle:

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 526/19 -

In einfacher Sprache und kurz gefasst - weil manche es sonst nicht begreifen:

Gern lehnen Landgerichte (das LG Frankfurt vorliegend in der Sache 2-03 o 97/25 und dann nochmals 2-03 o 38/25) Ablehnungsgesuche pauschal mit dem Hinweis ab, dass die Ablehnung aller Richter(innen) ganzen Kammer „unzulässig“ sei und stützen sich dabei auf allerlei „juristischen Blahfasel“.

Wie das Bundesverfassungsgericht aber schon am 5. Mai 2021 geduldig erklärte, gilt das längst nicht immer.

Verfassen, was oft vorkommt, drei Richter einen Beschluss, wird auf Grund des „Abstimmungsgeheimnisses“ den Parteien grundsätzlich nicht mitgeteilt, welcher Richter oder Richterin wie entschieden hat. Wird nun der Ablehnungsantrag mit der (groben) Fehlerhaftigkeit (dazu gehört dann auch ein Mangel an rechtlichem Gehör, Missachtung von Tatsachen und grob falsche Anwendung des Rechts) eines oder mehrer solcher Beschlüsse begründet, dann ist die Ablehnung aller an dem Beschluss oder den Beschlüssen mitwirkenden Richter(innen) sehr wohl zulässig.

Das über die Unwissenheit der Vorinstanz sicherlich höchst erstaunte Oberlandesgericht wird den BVerfassG-Beschluss nach der eingelegten Beschwerde gegen beide Ablehnungssachen beachten, die behauptete „Unzulässigkeit“ verwerfen und nunmehr darüber zu entscheiden haben, ob das Ablehnungsgesuch auch begründet ist.

Hinweis an die 3. Zivilkammer des  LG Frankfurt:

Ein Ablehnungsantrag gegen bestimmte Richterinnen in einer Sache strahlt ganz selbstverständlich auch auf andere Sachen der gleichen Partei vor den abgelehnten Richtern aus. Das folgt zwingend aus Art. 101 Absatz 1 Satz GG, der da lautet: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.” RichterInnen müssen das übrigens selbständig beachten und es ist im Hinblick auf

  • § 47 Absatz 1 ZPO „Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten.“ 

und 

§ 48 ZPO („Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, [...] oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei.”)

wirklich erstaunlich, dass die im Verfahren 2-03 o 97/25 abgelehnten Richter der  3. Zivilkammer des LG Frankfurt allen Ernstes die Sache 2-03 o 38/25 verhandeln wollten. Das wird womöglich nicht nur zu einem Beschluss des OLG sondern auch zu einem Hinweis über Fortbildungsbedarf zu §§ 42ff ZPO am LG Frankfurt geben.

 „Vorsicht Lerngefahr!“

schreibt übrigens ein definitiv das eigene Handeln nicht mehr überblickendes Großmaul unter die Überschriften seines schlimmen und ganz oft unrichtigen Geblahfasels. Der schreibt den Juristenkram aber nur ab und ich bin schon lange davon überzeugt, dass der quasi gar nicht mehr nicht versteht, was er da schreibt. Den Beweis liefert er nach.

Der meint ersthaft, es gänge im oben verlinkten Entscheid  nur darum, ob die abgelehnten Richter selbst entscheiden durften. Nun, das ist falsch. Siehe Randnummer 24 ff der obigen Entscheidung

Mithin ist das Großmaul offensichtlich nicht mehr in der Lage, etwas umfassendere Informationen korrekt zu verarbeiten und vor allem nicht mehr dazu, diese inhaltlich zu verbinden. Längere Texte überfordern ihn wohl. Vorliegend war definitiv weit vor Randnummer 25 Schluss mit der Vererbeitung des Inputs.

Lesen wir mal dort (Rn 25):

„So liegt es hier. Eine Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO kann nur durch einstimmigen Beschluss erfolgen. Da das Gericht eine solche Zurückweisung angekündigt hatte, konnte und musste die Beschwerdeführerin davon ausgehen, dass auch der Hinweisbeschluss, auf den das Ablehnungsgesuch maßgeblich Bezug nahm, einstimmig ergangen war. Jedenfalls aber war ihr wegen des Beratungsgeheimnisses nicht bekannt, welche Richter die Entscheidung mitgetragen hatten, so dass der geltend gemachte Befangenheitsgrund alle der Kammer angehörenden Richter und Richterinnen jeweils individuell betraf. Eine unzulässige Ablehnung des Spruchkörpers als solchen war daher gerade nicht gegeben.

(Hervorhebungen speziell für Andreas Skrziepietz.)

Es handelt sich um einen Quaknazi, der übrigens mal vor Gericht behauptete, er habe „nie als Arzt tätig sein“ wollen, später in einem anderen Verfahren vor einem anderen Gericht, aber gegen die selbe Partei dummdreist den Beweis des Gegenteils - einen mehrfach (auf insgesamt fast 10 Jahre verlängerten Arztausweis für das Praktikum) um nochmals ein paar Tage später in einer Abmahnung an ein Anwältin, in der er von dieser ernstlich verlangte, wahren Vortrag vor Gericht zurückzunehmen zu behaupten „Selbstverständlich wurde ich als Arzt zugelassen, sonst hätte ich keinen Arztausweis erhalten“.

Was den Tatbestand des Titelmissbrauchs erfüllt

Was ich über den denke und welche, „Äh...“,  „Lerngefahr“ von dem ausgeht, kann sich jede und jeder denken. Außer er selbst natürlich.

Update:

Das OLG FFM folgt wohl dem hier besprochenem Beschluss und geht jedenfalls nicht von einer offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnung aller Richter einer Kammer/eines Spruchkörpers aus. Es hat den Fall schon erstuntersucht und angefragt, ob der Antrag bezüglich eines Richters - welcher zwischenzeitlich aus der 3. Zivilkammer ausgeschieden ist - zurück genommen wird.

Das Gericht teilt das Ausscheiden eines Richters oder der Richterin aus der Kammer oder dem Spruchkörper während des Ablehnungsverfahrens mit - was ist zu tun?

Das kommt übrigens erstaunlich oft vor.

Wenn dieser Fall eintritt rate ich der ablehnenden Partei, den Antrag teilweise zurück zu nehmen, nämlich so weit er den abgelehnten Richter oder die ablehnte Richterin betrifft, weil die „Partei“  nicht mehr belastet ist. Sich aber gegen die Kostenlast zu verwahren.

Das kann mit einem oder zwei Sätzen geschehen.


 

 

21.05.2025

Hier lernen Sie russisch und nordkoreanisch ...

zu formulieren. Und wie Personen mit Hirn darüber denken.

„Dem Moskauer Bürgermeister Sergej Sobjanin zufolge hat die Flugabwehr drei Drohnen auf dem Weg in die russische Hauptstadt abgeschossen. Ein Angriff sei abgewehrt worden. "Spezialisten der Rettungsdienste arbeiten an der Stelle, wo die Trümmer niedergingen", erklärt Sobjanin auf Telegram.

... meldet NTV.

Oha. Sind die „Trümmer“ über Truppen, Munitionlagern, Bombern oder einer Rüstungsfabrik niedergegangen und dort explodiert? Wie wurde die „Moskwa“ zum U-Boot umgebaut?

Und seit wann spricht der Moskauer Bürgermeister Sergej Sobjanin nordkoreanisch?


Ossis! Ihr solltet wissen, wer Euch verarscht!

Rekonstruktion eines Neandertalers (Neanderthal Museum).  CC BY-SA 4.0

Sinnbild: Rekonstruktion eines Neanderthalers (Neanderthal Museum). Lizenz:  CC BY-SA 4.0

Ein Andreas Skrziepietz aus Hannover macht ja, durchmixt mit ganz üblen Formalbeleidigungen, immer mal Werbung für die AfD.

Ihr solltet wissen, wie der wirklich denkt: 

Nun, er „quatschkoppt“ wie folgt:

„Das liegt wohl daran, daß Xxxxxxx in der DDR aufwuchs und selbständiges Denken nie gelernt hat.

Ihr seid also in der DDR aufgewachsen? Dann hält der Euch also allein schon deshalb für Idioten. 

„Danke. Gleichfalls! Herr Andreas Skrziepietz!“

Ich vermute dringend, faktische alle der großmäuligen AfDler aus dem „Wessiland“ denken ebenso niedrig. Das Stichwort ist „Fremdenfeindlichkeit“. Die kann sich, weil sie den hirnarm-niedrigen Instinkten aus der Million Jahre frühmenschlichen Hordenlebens mit dem gegenseitigen Raub von Nahrung und Weibchen folgt, nämlich gegen praktisch jede(n) richten.

Andreas Skrziepietz wird sehr bald wissen erfahren, zu wessen Nachteil er die obige und 25 weitere unfassbar blöde Äußerungen tätigte.

 

 

19.05.2025

„Russland, Russland, Rumänien gehört nicht dir!"
3-2-1-0 und schon lügen die „Assholes“

Putins Kandidat und Trump-Fan Simion  hat die Wahl in Rumänien krass verloren. Der obsiegende, EU-freundliche und bürgerliche Kandidat Nicusor Dan hatte wohl einen eher unfreiwilligen Wahlhelfer: Donald Trump und dessen Weise, wie einst Adolf Hitler mittels Erlassen und also an den Parlamenten vorbei zu regieren sowie das Chaos, was dieser angerichtet hat.

3-2-1...?

Ich warte darauf, dass sich gar „teutonisch“ wähnende Dummnazis, Putins nützliche Idioten, Covidioten, Reichbürger und natürlich AfD-Schreihälse herumgallen, dass das „Wahlbetrug“ sein muss. Immerhin haben die das so vor ein paar Jahren von Donald Trump gelernt. 

Und lang wird es damit „eher nicht“ dauern.

 ... 0!

Der erste Opferrollen-Quaknazi hat Simoin einen „Pazifisten“ genannt und die rhetorische Frage gestellt, weshalb diese „Pazifisten“ denn bitteschön als „Rechtsextreme“ bezeichnet werden.

Antwort:

  1. Er ist fremdenfeindlich.
  2. Er hat gegenüber Moldawien und der Ukraine Gebietsansprüche erhoben.
  3. Er wäre gerne Putins Statthalter in einem Großrumänien  Das gab es mal kurz von 1919 bis 1940 und auch Putin wird kein neues zulassen -was Simoin aber nicht klar zu sein scheint.
  4. Er hat u.a. deswegen die illegale Aggression Russlands in der Ukraine nicht verurteilt.
  5. Er ist Nationalist
  6. Er stammt aus der Hooligan-Szene.

Soweit dann auch zu „Pazifist“.  Die lügen also, die Dumm-Quaker und „Assholes“.

 

 

 

 

18.05.2025

Paderborn: Einzelmeinender Staatsanwalt bringt ganze Dummnazihorden zum Ejakulieren

„Abgewrackte Schabracken“ dürfe man die Omas gegen das Recht nennen - so vermeint ein einzelmeinender Staatsanwalt, welcher in der „bedeutenden Weltstadt“ Paderborn derzeit noch Dienst tut und ganze Dummnazihorden ejakulieren vor Freude. Just so wie dieses Exemplar hier:

Was ist dran?

Nun, Staatsanwälte irren erstaunlich oft - was ja allein schon durch die beeindruckende Zahl meiner Freisprüche nach geradezu irren Anklagen bewiesen ist (Freispruch 1, Freispruch 2, ...) Vorliegend fehlte es aber an einem Strafantrag einer konkret beleidigten Person, so dass in dieser Sache der sehr einzelmeinende Staatsanwalt (der durchaus mal auf Verfassungstreue überprüft werden sollte - ob und zu welcher Burschenschaft er gehört[e] könnte Anhaltspunkte liefern) „Recht“ behält. Einfach, weil in diesem Fall niemand Beschwerde einreicht oder gar ein Klagerzwingungsverfahren „anleiert“.

Aber in anderen Fällen sage ich voraus, dass Staatsanwälte und Richter das ganz anders entscheiden werden: Formalbeleidigung

Dann weinen die dummen Nazihorden und querulieren, wie denn das sein kann, wenn doch der berühmte und nach deren Auffassung „einzig gültige“ Staatsanwalt aus dem gar großartigen und das deutsche Recht bestimmenden Paderborn ganz anders entschieden hat. Und „skrziepietzieren“, dass „die USA Deutschland befreien müssten“ - was sonst nur Reichsbürger „bringen“.

Ja! In anderen Fällen kann und wird es zu Verurteilungen kommen, weil das obige per Defintion eine saudumme, blöde und feindseelige Beleidigung ist und bleibt! Eine „Schabracke“ ist eine Pferdedecke und wird als Wort ansonsten nur in Beleidigungsabsicht gebraucht und „abgewrackt“ ist als Wortwahl gegenüber Damen völlig inakzeptabel, die Wortwahl hat zu dem auch keinen Sachbezug zu einer Handlung, politischen Ansicht oder dergleichen So würde ich nicht mal einmal eine „Nazischlampe“ (was offensichtlichen Meinungsbezug hat) eine „abgewrackte Schabracke“ nennen. 

Der obige „Docmacher“ - ein „Gestörter“, der sich selbst schon als „beleidigt“ und deshalb zu Beleidigungen wie Verballhornung meines Namens zu „Dummholz“ als „berechtigt“ ansieht, wenn man dessen Name „Andreas Skrziepietz“ leicht falsch schreibt (so seine insoweit auch querulatrisch anmutende Einlassung vor dem LG Frankfurt, Az. 2-03 o 117/24) - kann ja z.B. mal meine Rechtsanwältin „abgewrackte Schabracke“ nennen. Ich schätze, das macht er keine zwei Mal. (Da gäbe es zunächst direkt eine ihn mit Überschallgeschwindigkeit in die Ecke befördernde „Watsche“ als Entgegnung und, weil er andere so gern anzeigt, für diese später einen selber-schuld-wenn-Du-so-strunzdumm-beleidigst-Freispruch.) Weil er diese (nur weil sie mich vertritt) als „Oma gegen das Recht“ beleidigte, hat diese eine Strafanzeige erstattet, die meines Wissens noch nicht zurück gewiesen wurde.

Dieser „Docmacher“ jubelt also zu früh.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dumm ist, wer Dummes tut.
„Vorsicht Lerngefahr“!

Bescheid der Staatsanwaltschaft Hannover: Andreas Skrziepietz ist wegen mehrerer Straftaten verurteilt.

Der selbst ernannte „Docmacher“  und nach eigenem Bekenntnis vor dem LG Frankfurt anno 2024 einschlägig (Beleidigung und Bedrohung) und laut StA Hannover kürzlich wegen weiterer Straftaten vorbestrafte sowie nach eigenem öffentlichen Bekenntnis wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten strafrechtlich verfolgte Andreas Skrziepietz hat sich gestern und heute „richtig was geleistet“. Die Folge? 

Strafanzeigen wegen

  1. Verstoßes gegen § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, vorliegend durch ein öffentlich verbreitete Fotomontage) zum Nachteil von Bundeskanzler Merz, Altkanzler Scholz, Altkanzlerin Merkel;
  2. Eine aufregend hohe Zahl von Verleumdungen und Beleidigungen zum Nachteil meiner Person im Sinne der §§ 185, 186, 187, 192, 192a StGB;
  3. Verstoßes gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) denn er hat wiederholt (!) die Gräueltaten der Nazis verharmlost und behauptet, Hitler habe gute Chancen, in die „grüne Partei“ aufgenommen zu werden und dadurch die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht bzw. verleumdet.

Ferner hat er - wegen der neuen, gegen mich gerichteten Straftaten aus dem Kreis der Verleumdungen und Beleidigungen - eine Abmahnung und Beseitigungsaufforderung nebst Klageandrohung erhalten. Im Hinblick auf seine von mir als „krass negativ“ eingeschätzte Einsichtsfähigkeit werde ich womöglich schon morgen ein Gericht anrufen müssen.

Das sind natürlich nur meine Ansichten. Aber es fällt auf, dass der - eben einschlägig vorbestrafte - anderen Rechtsratschläge gibt und dabei etwas von „Vorsicht Lerngefahr“! schreibt.

Bei ihm sehe ich im Hinblick auf Vorstrafen und neuen Taten die „Gefahr“, dass er was lernt, gerade nicht. Denn „Dumm ist, wer Dummes tut“!

Übrigens hat er kürzlich geäußert, Deutschland müsse erneut von den Amerikanern befreit werden. Das klingt für mich nach blödem „Reichsbürgergequake“. Und ich frage mich natürlich, ob er womöglich Donald Trump schon angeschrieben hat.

17.05.2025

Amerika: „great again“: Kinderarbeit soll in Florida wieder legal werden.
Die sich als „Wertkonservertative“ ausgebenden Nazis kacken geistig immer mehr ab.

„MAGA“:

Elon Musk scheitert dramatisch mit 200 Millionen teurem Stimmenkauf in Wisconsin während seiner „Geldkuh“ Tesla die Umsätze wegbrechen. Sein Golfkumpel, US-Präsident Donald Trump baut die US-Regierung zu einem russenfreundlichen Familienbetrieb um, Aktienkurse schmieren ab, Anleger flüchten ins Gold - denn es wird eine enorme Inflation und Regression erwartet. Außenpolitisch droht den USA der Sturz in die Bedeutungslosigkeit während China im enstehenden Vakuum nach Macht greift. So nach und nach begreifen immer Wähler, dass Trump nicht der ist, der „Amerika  wieder groß macht“.

„Kinderarbeit“ soll in Florida wieder legal werden. 

Prinzipiell habe ich nichts dagegen einzuwenden, wenn Jugendliche in den Ferien ein paar Wochen arbeiten. Mit dem richtigen Ziel vor den Augen kann das Spaß machen. Ich hatte Ferienjobs in einem Federnwerk und in einer Großbäckerei.

In der DDR durfte man ab dem 14. Lebensjahr in den Ferien insgesamt 4 Wochen Ferienjobs machen: 1 Woche in den Winterferien, drei in den Sommerferien. Dabei galt ein Sack voller strenger Regeln: Keine Schichtarbeit, keine Überstunden, Placet vom Arzt. Keine Tätigkeiten, die auch nur irgendwie gefährlich waren. Und das Geld kam allenfalls bei wenigen Asozialen in die Haushaltkasse der Familienvorstände. Ich habe davon meinen ersten Urlaub ohne Eltern und den Kauf eines Motorrades (ab dem 16. Lebenjahr durfte ich eine 150er MZ fahren - hab ich auch gemacht) finanziert. 

Bild: Genau so eine hatte ich als 16-jähriger, (gebraucht) finanziert durch Ferienjobs. MZ ES 150/1 Trophy. Fuhr „hundert Sachen“. (JaGo15, gemeinfreies Foto, Wikipedia)
 

In Florida sieht das anders aus. Bitterarme Trump-Wähler schicken ihre Kinder zum Arbeiten in Restaurants, Wäschereien, Geschäfte, Landwirtschaft, Freizeitparks - ganzjährig, also auch während der Schulzeit, also nach der Schule. Das Geld geht oft in die Familienkasse. Der Entwurf vom Trumps-Busenfreund de Santis sieht demnach vor, dass Jugendliche ab 16 Jahren künftig in Nachtschichten arbeiten dürfen, sogar an Schultagen. Jugendliche ab 14 Jahren, die zu Hause unterrichtet werden und nicht zur Schule gehen, dürften demnach ebenfalls Nachtschichten übernehmen. Derzeit dürften Jugendliche laut Gesetz zwischen 23 Uhr und 6.30 Uhr nicht arbeiten.


 

 

 

18.04.2025

Landgericht Frankfurt: 3. Zivilkammer wollte trotz Ablehnungsverfahren verhandeln - Termin nach Intervention abgesagt!
Und: „Rechtsmissbrauch vom Feinsten!“

Das ist ein geradezu unfassbarer Rechtsbruch und wird sich auf das Ablehnungsverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit auswirken. Die RichterInnen der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt, denen ohnehin schon schwere Fehler in mehreren Verfahren (insbesondere die faktische Verweigerung rechtlichen Gehörs) sowie der Inhalt eines Telefonats, in welchem die Kammervorsitzende allen Ernstes die Rücknahme eines Widerspruchs einforderte (und so vor der Beweisaufnahme in der Verhandlung ihre innere, gegenüber dem Anliegen der Partei höchst negative Haltung offenbarte) vorgehalten wurden, ver-meinten allen Ernstes, dass ein vor mehreren Tagen im Verfahren 2-03 o 97/25 eingereichter Ablehnungsantrag keine Wirkung für das zeitlich parallele Verfahren 2-03 o 38/25 mit den selben Beteiligten entfalte und wollten laut Auskunft vom 15.04.2025 allen Ernstes gestern, am 17.04.2025, eine mündliche Verhandlung durchführen.

Echt jetzt? Ja!

Tatsächlich gilt eine Ablehnung eines oder einer Richter(in) oder Kammer in allen Verfahren, in denen der Ablehnende als Kläger oder Beklagter beteiligt ist. So hat dann auch der über das Ablehnungsverfahren entscheidende (Vertretungs-)Richter nach Insistieren des Ablehnenden das getan, was die Kammer von Amts wegen hätte sofort tun müssen: Nämlich den Termin wenige Stunden vorher aufgehoben:

  • Es stellt sich die Frage, ob die originären RichterInnen der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt sich mit dem Ablehnungsverfahren und dessen Folgen weniger gut auskennen als ich, der ich Rechtslaie bin - oder ob das Gericht - gerade weil es befangen ist - seine krude Verfahrensweise beibehalten und im Termin wiederholt alle meine Argumente ohne einen sachlichen Grund zu nennen, „frostig“ (das ist im Hinblick auf die Beteiligten eine „nahe liegende Wortwahl“) zu übergehen, also das Gehör verweigern und das bereits begangene Unrecht „auf Teufel komm raus“ konservieren wollte.
Die Antwort auf diese Frage - ich darf ein „Ja!“ vermuten - sollte bei der Befassung mit dem Ablehnungsantrag mit einfließen. Übrigens ging wohl sogar der Anwalt der Gegenseite richtig davon aus, dass der Termin (eigentlich) abzusagen sei. Jedenfalls hat der (verwundert?) nachgefragt.

Sollte dem Ablehnungsantrag  statt gegeben werden bestehen gute Chancen, dass beide Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt und also nicht erst in einer Berufung beendet werden - und zwar mit einer sehr deutlichen Zurückweisung des Antrags des Antragstellers Skrziepietz sowohl aus sachlichen Gründen als auch wegen Rechtsmissbrauchs und zwar sowohl im Sinne des § 242 BGB als auch 226 BGB.

Denn im Verfahren 2-03 o 38/25 will Skrziepietz unter der - offensichtlich unwahren - Behauptung, ich hätte ihm den Bezug von PKH unterstellt, eine Äußerung verbieten lassen, in der ich ihm allerdings unterstelle, vor Gericht gelogen zu haben. (Grund Zurückweisung aus für tatsächlichen Gründen). Sein Anwalt hatte meine Entgegnungen auf die Abmahnung nicht vollständig an das Gericht gesandt und so für seinen Mandant den Erlass der Verfügung erschlichen, was Rechtsmissbrauch im Sinne des §242 BGB ist. Das er diese entwertend erwähnte spielt keine Rolle, verschlimmert die Sache sogar. Zudem hatte Skrziepietz mehrere Artikel veröffentlicht in denen er seine Schädigungsabsicht durch die Prozesskosten offensichtlich macht:

Bildschirmfoto: Solche Äußerungen begründen den Rechtsmissbrauch (Schikane) nach §226 BGB - was die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt par tout nicht einmal besprechen will. Das ist nur einer der Ablehnungsgründe.

Im Verfahren 2-03 o 97/25 will Skrziepietz mir die Äußerung verbieten lassen, er sei wegen einer bestimmten Straftat - die er zugleich ganz offensichtlich begeht und wegen der auch ein Ermittlungsverfahren läuft - verurteilt. Er lässt dort, gestützt auf einen einfachen Auszug aus dem Strafregister, behaupten, dass er nur wegen einer Straftat der Beleidigung und Bedrohung zu 20 Tagessätzen a 15 Euro wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt worden sei.  Zum einen teilte die Staatsanwaltschaft mir aber mit, dass Skrziepietz wegen mehrerer Straftaten empfindlich verurteilt worden sei, was ich vorgelegt hatte:


Zum anderen würde die geringe Strafe nicht im Strafregisterauszug gelistet, wenn da nicht mehr wäre. Hier kommt also in Frage, dass Skrziepietz entgegen § 168 ZPO (Wahrheitspflicht) bewusst unwahr und unvollständig vorgtragen hat, was ein weiterer Verstoß gegen Treu und Glaube, nämlich ein Erschleichen der Verfügung, also Rechtsmissbrauch  wäre. Dazu kommt obiges, also sein Wunsch mich in die Obdachlosigkeit zu klagen, der die Schädigungsabsicht offenbart, die aber auch aus dem völlig überzogenen, inflationären Streitwert (immerhin ist er ja tatsächlich ein Krimineller, das muss beim Streitwert berücksichtigt werden) gezeigt wurde, was die abgelehnten Richter der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt ebenfalls und grob pflichtwidrig nicht interessiert. Auch nicht, dass diese im Hinblick auf die Vorverurteilungen also belogen wurden.

Eine Analogie: Würden solche „Sorgfalt“ und „Berufstreue“ in einer Autowerkstatt angewandt, dann würde diese die Kunden mit getauschten Zündkerzen, nur laut Rechnung neuem Ölfilter, mit Wasser aufgefüllter Bremshydraulik, den Kotflügeln von vier zufällig gleichzeitig „anwesenden“, ganz anderen Wagen, der vorher schon kaputten Kopfdichtung, „neuen“ luftlosen Reifen mit „glattem Winterprofil“, aber eben auch ohne Motorhaube, Licht und Bremsen, dafür mit einer riesigen Rechnung - auf der steht, dass der Wagen „repariert und verkehrssicher“ sei - vom Hof schicken!

Übrigens hatte Skrziepietz in einem Verfahren vor einem anderen Gericht (AG Hannover, Az. 409 C 10237-24) Ende 2024 unwahr behauptet, er sei „weder angeklagt noch verurteilt“ worden:

Der Antrag des Andreas Skrziepietz wurde wegen örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts zurück gewiesen. Im Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt legte er sodann im März 2025 einen Auszug aus dem Bundeszentralregister vor, laut dem Skrziepietz am 24.05.2024 durch das AG Hannover in einem Strafbefehlsverfahren wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu 20 Tagessätzen verurteilt wurde (Az. 245 Cs 79/24 1151 Js 11304/24).  Rechtskraft trat am, 19.06.2024 ein. 
 
Nach meinem Vortrag, dass Skrziepietz also Ende Dezember 2024 das AG Hannover belogen habe, erklärt der sehr selbst ernannte Diplomjournalist vor dem Gericht in Frankfurt, er habe von der früheren Verurteilung (durch einen Strafbefehl) „nichts gewusst“. Das ist wenig glaubhaft, denn ein solcher Strafbefehl wird zugestellt, vorher gibt es eine Anhörung oder Ladung - und dann wird ja wohl auch nach dem 19.06.2024 vollstreckt worden sein...

Im Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt wird Andreas Manfred Skrziepietz also Einiges zu erklären haben. Das Ermittlungsverfahren wegen zweifachen (Prozess-)betruges und Titelmissbrauchs vor dem AG Hannover läuft. Es wird das wohl noch im Hinblick auf die vorgenannten Sachen des LG FFM Einiges nachzutragen sein.

P.S.

Es fällt auf, dass die 3. Zivilkammer die im Briefkopf als deutlich Einzelanwältin mit teutonisch-typischen Frauenvorname aufgeführte Vertreterin notorisch mit “Sehr geehrte Herren anspricht. „Skrziepietzt“ die ganze 3. Zivilkammer des LG Frankfurt - oder WAS?

(Der „Diplompostel“ Skrziepietz nennt nämlich die Frau Strack-Zimmermann in stumpfblöd-strafbarer Beleidigungsabsicht „Herr Strack-Zimmermann".)

15.04.2025

Andreas Skrziepietz - Oder die unerhörte Schwierigkeit noch dümmeres Zeug vorzutragen

Der höchst großmäulige Prozessverlierer Dr. Andreas Manfred Skrziepietz möchte die von mir beantragten Reisekosten und den Einkommensersatz - der ohnehin bei witzigen 25€/Stunde gedeckelt ist - nicht tragen und hat dem AG Hannover einen „Beweis“ vorgelegt. Aus dem Jahr 2015...

Ich würde ja sagen, das Schreiben (mitsamst dem „Deppen-Apostroph“) ist sehr viel mehr ein „weiterer Beweis“ für (s)einen praecoxial-progredienten geistigen Regressus als das man daraus etwas für das Jahr 2025 herleiten kann. So ähnlich habe ich das auch dem AG Hannover mitgeteilt. Amüsant ist zudem, dass Skrziepietz dem Gericht im selben anmaßenden Ton schreibt wie eben auch öffentlich.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat meiner Anzeige wegen des Vorwurfes des Prozessbetruges (§ 263 StGB) ein anderes Aktenzeichen gegeben als wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Womöglich geht dieser Tatvorwurf zusammen mit dem der Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) (von dem Skrziepietz selbst berichtet) gemäß § 74a Absatz 1 Nr. 2 GVG vor eine Staatsschutzkammer. Dort wird man sich wohl angemessen um ihn kümmern.  Eine Verurteilung des Herrn „Doctor Docmacher“ Andreas Skrziepietz zu wenigen Tagessätzen a 15 Euro (wie im Mai 2024 wegen Beleidigung und Bedrohung) wird es da wohl nicht noch einmal geben.


 


 

10.04.2025

Bild der Woche: Donald Trump, „der Großartige“

Bild: Majestät Buntizität Donald der gar Großartige“ - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel
„Ist ja alles so schön bunt hier“:  Zölle erheben, Zölle verschieben. Vielleicht schiebt er es auf „großartige kanadische Drogen aus Kanada, das uns so schlecht behandelt“...

05.04.2025

Vorbestrafter Quaknazi macht einfach weiter - Bald ist er ein selbst ernanntes „Justizopfer“!

 

Bild: Glaubt bloß dieses idiotische Zeug nicht! Natürlich ist der Ausspruch weiterhin strafbar, denn im konkreten Fall lautete die Äußerung schlicht anders.

Der laut niedersächsischer Zentralstelle zur Hassbekämpfung wegen mehrerer Straftaten erheblich vorbestrafte und wohl dümmste Gerichtsbelüger aller Zeiten - der sich demnächst als „Justizopfer“ gerieren wird - schreibt ja immer mal wirres Zeug und seine Absicht, nicht etwa rechtliche Fragen zu erörtern, sondern einfach nur Naziparolen zu verbreiten, ist jedenfalls mir offensichtlich:

Bild: Wenn Idioten auf diesen Quaknazi hören gibt es schon bald noch mehr „Justizopfer“ seiner speziellen Art.
 

Bild: Ein „irrer Hass- und Hetzblogger“ will der „Docmacher“ nicht sein. Die dritte Zivilkammer des LG Frankfurt hat ihm das noch geglaubt - das OLG Frankfurt wird das sicherlich aufheben. Übrigens ist Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Ich sollte noch erwähnen, dass dieser „Docmacher“ selbst auch nicht als „rechtsextremer“ und „rechtsradikal“ und erst recht nicht als „Lügner“ bezeichnet werden will, aber meine Anwältin dummdreist als „Linksextremistin“ und „Oma gegen das Recht“ verleumdet, weshalb die StA ihm wohl bald per Anhörungsformular fragen wird, ob er einen Strafbefehl akzeptiert. Auch das OLG Frankfurt wird sich auch damit befassen und, da bin ich mir sicher, den Grobquatsch der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt aufheben.

Bild: Die Aufhebung wird wohl auch wegen Rechtsmissbrauchs erfolgen Denn „der dümmste Docmacher aller Zeiten“ verleumdet eine SPD-Politikerin öffentlich als „Linksextremistin“ und wird wohl behaupten, das sei „Kritik“, gar eine „zulässige Meinungsäußerung“ - will aber selbst nicht als „rechtsradikaler“ bezeichnet werden. So macht man sich - als „Heul- und Quaknazi“ -  selbst zum „Justizopfer“.

 

Bild: Eigentlich muss man geradezu „scheiße-blöd“ sein um die eigene Äußerung mit der Suchfunktion des eigenen Blogs nicht zu finden. Aber selbst wenn man das nicht sein will hilft es sicherlich dabei, zu hetzen.

Der „Docmacher“  hat (Bildschirmfoto oben) behauptet, es wäre eine Lüge zu behaupten, dass Pirincci wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Das wurde der aber - und zwar mehrfach und rechtskräftig!

  1. am 25. September 2017 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro durch das AG Dresden
  2. am 14. März 2017 durch das Amtsgericht Bonn wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 170 Tagessätzen à 30 Euro

Bild: Wie das Oberlandesgericht darauf reagieren wird, dass der „Docmacher“ andere wahlfrei als „Faschisten“ bezeichnet - aber selbst als „Demokrat“ gelten will, der nur „kritisiere“ kann ich vorhersehen - er wohl nicht. Mit der eigenen Wortwahl „Insasse“ ist er aber nahe dran.

Einladung: Prozesse sind öffentlich.

Womöglich entsenden übrigens just die „Faschisten von der FR“ einen Prozessbeobachter zum Termin am 28.08.2025 um 12:30 zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Zeil 42, Raum 107) und bringen gleich die Äußerungen mit, wegen denen der Nutzer „a. skrziepietz“ in deren Forum gesperrt wurde - was dann der Anlass zu obiger Hetze war. Das könnte dem „Docmacher“ helfen, endlich „richtig berühmt“ zu werden, was auch das wahre Ansinnen hinter den Straftaten - die er definitiv in erstaunlicher Zahl begeht - sein dürfte. 

Was das Oberlandesgericht sodann zu dieser krassen Unverschämtheit sagt ...

Bild: Multibel unwahre Versicherung an Eides statt.

 ... wird sich zeigen. Auch weil ihm nunmehr 6 Monate bis 5 Jahre Haft drohen (§ 90 StGB):

Bild: Als „Durchgeknallte“ bezeichnet der „Docmacher“ die „Niedersächsische Zentralstelle zur Hassbekämpfung im Internet“, welche bei der StA Göttingen angesiedelt ist. 

Ich hab denen sein Nachtatverhalten präsentiert. Dazu gehört auch, dass er sich wie folgt äußert:

Bild: So sucht der bereits vorbestrafte „Docmacher“ nach „Freunden“ - und wundert sich, wenn er Angebote erhält, ihn in die Klapsmühle zu fahren.

Sicher freut er sich noch darüber, dass seine „schöne Beleidigung“ bei den Göttinger Staatsanwälten angekommen ist. Vor (nach) Gericht wird er über seine eigene, straferschwerende Dummheit wohl weinen - und das „Justizopfer“ spielen, dessen Meinungsfreiheit - die der Volksverhetzer jedoch mir (weil ich einer der von ihm als „linksgrün versifft“ verhetzten bin) freilich nicht zubilligt - mit Füßen getreten werde:


P.S. Der selbsternannte Docmacher glaubt allen Ernstes, er habe die Verfahren „gewonnen“. Ich sehe das ganz anders: Spätestens im September 2025 wird dieses, jetzt noch großmäulige „Justizopfer“ bitterlich weinen.

03.04.2025

Bild der Woche: Elon Musk

 

Vor Wut grün angelaufener Staatstreich-Käsekopp, der erfolglos versucht hat, für 200 Millionen Dollar eine Wahl in Wisconsin zu kaufen, gerne mal den Hitlergruß zeigt und ganz sicher behauptet, ein Demokrat zu sein.

Elon Musk also.

Verfassungsschutz warnt vor (potentiellen) Agenten Russlands - ein Fall

Fakt ist, dass Russland bereits sei Jahren einen verdeckten Krieg gegen Europa führt und sich hierbei auf eine ganze Reihe von Akteuren stützt. Offensichtlich ist das bei den Russenfreunden in der AfD. Insbesondere solchen, die sich in Prag Geld oder via Schweiz vom russischen Geheimdienst abholten. Der Verfassungsschutz beschreibt, auf welche Personenkreise sich Russland hierbei stützt:

„Das können beispielsweise Personen im politischen Raum sein, die sich für eine fremde Macht einspannen lassen und in deren Interesse handeln. Das können Innentäter sein; Personen mit besonderen Zugängen, die als Zuträger für sensible Informationen fungieren, oder die ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen könnten. Das können eher am Rande der Gesellschaft Stehende sein, die sich als Helfer eines fremden Nachrichtendienstes für Sabotage, Desinformation oder Propaganda kaufen lassen. Die Motivation kann dabei von dem Wunsch nach finanziellen oder anderweitigen Zuwendungen bis hin zu persönlichen politischen Überzeugungen reichen.“

Was fehlt sind „durchgeknallte Irre“. Also Personen, die, weil sie sowas sind, darin versagt haben, eine ihre formellen Qualifikation auch nur halbwegs entsprechende Laufbahn einzuschlagen, mit 57 ganz am Rande der Gesellschaft angekommen sind - aber zwanghaft nach Bedeutung, Erfolg und Ansehen suchen. Und als Folge des Versagens die eigene Rolle zu überhöhen versuchen, in dem sie verbal wild auf andere - erfolgreichere - „eintreten“,  in ihrer Schädigungsabsicht auf besonders üble Weise das Recht missbrauchen dabei auch vor eindeutig strafbaren Handlungen nicht zurückschrecken.

Bildschirmfoto: Beweis für „geistiges Durchknallen“ eines solchen (Andreas Skrziepietz, Hannover)

Solche Verbalterroristen hassen auch den Staat und die Demokratie. Nicht wahr, Herr „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover?

Man sollte darauf achten, dass solche - übrigens auch sonst „sozial völlig inkompatiblen“ -  Personen keineswegs in die Lage versetzt werden, ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen zu können. Das gilt auch in der Privatwirtschaft

Übrigens auch im Eigeninteresse: Man kann ja ahnen, wie sich solche, von niedriger Schädigungsabsicht getriebene, im Falle eines Konfliktes mit Vorgesetzten verhalten.

02.04.2025

Heute: Das Verfahren der einstweiligen Verfügung vers. Hauptsacheverfahren, Vosgerau und die Lärmkanzlei des Dr. Ralf „Ralfi“ Höcker.

Der wohl dümmste Gerichtsbelüger Deutschlands blahfaselt:

“Superheld Vosgerau hat wieder zugeschlagen. Die Klage wird zweifellos Erfolg haben, denn das OLG Hamburg hatte der einstweiligen Verfügung bereits stattgegeben.“

Zu erst einmal ist Dr. Ulrich Vosgerau kein „Superheld“, sondern ein Nazifreund - just einer der sich anno 2023 mit Nazis traf um Martin Sellners „Masterplan zur Remigration zu bejubeln. Soweit zu „CDU-Mitglied“.

Um was es geht:

Der Superheld Nazikumpel Vosgerau geriet deswegen natürlich in die Kritik  und stinkt in etlichen Gerichtsverfahren gegen Presseberichte an, dass auf dem Treffen eine Deportation auch deutscher Staatsbürger besprochen worden sei. Ob das so war ist Gegenstand zahlreicher Verfahren und einstweiliger Verfügungen.

Und da liegt auch das Problem.

„Eine einstweilige Verfügung hat den Zweck, schnell und effektiv eine vorläufige Sicherung oder Regelung eines Anspruchs oder Rechtsverhältnisses im Eilverfahren herbeizuführen, um zu verhindern, dass während der Durchführung des ordentlichen Zivilprozessverfahrens - u. U. durch mehrere Instanzen - die Realisierung des Anspruchs oder die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens erschwert oder unmöglich gemacht wird.“

Aus diesem Grund gibt es bei einer einstweiligen Verfügung auch keine tiefgehenden Prüfungen von Fakten.

Das ist das zweite Problem und das dritte folgt sogleich: Im einstweiligen Rechtsschutz gibt es die erste Instanz, dann noch die Berufung - und dann ist Schluss. Was zu nichts anderem als direkt zum vierten Problem führt:

Die „Hamburger Zensur- und Kriminellenschutzkammern“ 

Die Pressekammern des LG Hamburg und des OLG Hamburg stehen seit Jahren in einem „sehr guten“ Ruf - aber halt nur bei Kriminellen und eben auch (Neu-)Nazis, darunter solchen, die „unter falscher Flagge segeln“. Seit „Buske und Käfer“ ist die Situation derart schlimm, dass vielen - ich gehöre dazu - deren Urteile als „sehr wahrscheinlich falsch“ gelten und bitteschön keineswegs zur Fortbildung benutzt werden sollten

Und genau vor dieser häufig verwerflichst agierenden „Kriminellen- und Nazischutzkammer“ klagte auch Vosgerau. Für mich ist das mehr „feige und hinterfotzig“ als „heldenhaft”. Wie die Dinge liegen hat sich der nur selbstvermeintliche „Freund der Meinungsfreiheit“ Vosgerau in eine lange Reihe von eher niedrig anzusehenden Personen eingereiht, die durch die Inanspruchnahme des Rechts und der sehr speziellen Hamburger Justiz verhindern wollen, dass man über diese und deren Tun wahrheitsgemäß berichtet und denen seine Meinung geigt. Der hier ist auch so einer.

Da aber im einstweiligen Rechtsschutz mitsamst der lediglich eingeschränkten Prüfung des Prozessstoffes in der zweiten Instanz (in der Sache Vosgerau ./.NDR also beim OLG Hamburg) Schluss ist, weswegen es ja gerade das Recht gibt, eine Hauptsacheklage sogar zu erzwingen,  erweist sich die Behauptung von Dr. Carsten Brennecke (Kanzlei Ralf Ralfi Höcker)

Dass der NDR als öffentlich-rechtliche Senderanstalt gerichtliche Verbote zweier Instanzen nicht akzeptiert, sondern fortgesetzt an seiner Falschberichterstattung festhalten möchte, kann man nur mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen. Dies gilt umso mehr, weil die Prozesse um die journalistischen Fehlleistungen des NDR zu mehreren Tausend Euro Kosten führen, die letztendlich aus den Beiträgen der Bürger gezahlt werden“.

als „juristisch höchst bedenklich“. Immerhin könnte der NDR a) die Kanzlei Höcker und b) ihn selbst auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Wahrscheinlich gleich in einer Hauptsache, denn da geht auch die Revision - und die die beiden „Kriminellen- und Nazischutzkammern“ aus Hamburg hätten sodann ebenso wenig das letzte Wort wie die sich zu einer solchen entwickelnden Kammer dritten Zivilkammern des LG Frankfurt.

Zum Beispiel könnte in einem Hauptsacheverfahren aufgeklärt werden, ob und wie Äußerungen von Martin Sellner mit den von der Kanzlei Höcker in den EV-Verfahren vorgelegten Versicherungen an Eides statt (sinngemäß: es wäre im Potsdam nicht um eine Deportation deutscher Staatsbürger gegangen) in Übereinstimmung zu bringen sind. Denn in solchen Prozessen wird sehr oft vorsätzlich unwahr an Eides statt versichert - was mit der faktischen Nichtbestrafung zu tun hat. Strafverfahren wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt werden häufig - Lügner sind regelmäßig multibel kriminell - im Hinblick auf die Verfolgung oder Verurteilung der Täter wegen anderer Straftaten eingestellt.

Das weiß ich schon seit Gravenreuth, den „Tag der Bleibeschleunigung“ begehe ich seit 2010.