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09.12.2025

„Dr. Kimbel Dummquaknazi auf der Flucht“:
Krimineller Querulant und Quaknazi Andreas Skrziepietz heult öffentlich über weitere Verurteilung

Der AfD-Bewerber, Putin-Bejubler, Querulant, Maulheld und Quaknazi Andreas Skrziepietz wurde heute (09.12.2025) vom AG Hannover wohl erstinstanzlich zu einer Haftstrafe[¹] verurteilt - jedenfalls lese ich sein wirres, querulatorisches und kackdummnazimäßiges Geschreibsel so.

Der nicht unerheblich und zudem einschlägig (Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung) vorverurteilte Andreas Manfred Skrziepietz schreibt auch, dass er zur nächsten Verhandlung nicht erscheinen, sondern auf Flucht gehen will... Das könnte für die Gesellschaft einen sehr positiven Effekt haben - deshalb haben das relevante und sicher interessierte Behörden schon erfahren bevor ich den Artikel schrieb. Nur, wie pflegt der denn bitte seine „Mammi“, wenn der Feigling nach der angekündigten „Republikflucht“ z.B. in Russland um politisches Asyl gebeten hat? Die Amerikaner jedenfalls wollen gewiss nicht das „Irrenhaus Europas“ werden und würden ihn eiskalt ausliefern.

Denn der selbsternannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz ist aus seiner psychisch schwerstgestörten Sicht freilich „völlig unschuldig“ und also tatsächlich völlig uneinsichtig. Will auf Flucht, weil die von ihm selbst gerne selbst missbrauchte „Terrorjustiz“ so gar „böse“ und, wie er mal wieder meint, „linksgrün versifft“ ist. Ich habe ihn ja wegen seiner niedrigen Hetze und auch wegen dieser Wortwahl einen „Julius-Streicher-Ersatz“ genannt - dagegen klagt Dr. „Fastknasti“ Andreas Skrziepietz, der selbstangeblich vor dem AG Hannover in einem offensichtlichen Anfall von Querulantenwahn erklärte, dass er sich doch nur gegen die „Feinde der Meinungsfreiheit“ wehrt. Skrziepietz lügt ziemlich oft - er schreibt bezüglich der heutigen Verurteilung von einem „Schauprozess“ - vermutlich waren aber weder Zuschauer noch Presse dabei. 

Genau so geht „Dummquaknazi“. Wenn nicht sogar „Kackdummquaknazi“!

Sein Text ist ein weiterer Beleg für eine dissozial-narzistische Störung. Und zwar eine ausgewachsene. 

Es folgen offensichtlich weitere Anklagen. Eine weitere Anklage, offenbar mindestens wegen Beleidigung/Verleumdung meiner Rechtsanwältin, wurde ihm im Verfahren zugestellt - worüber sich der Superquerulator öffentlich auskotzt, was aber völlig rechtens ist. 

Wie es aussieht bringt die StA die Sachen in aufsteigender Straferwartung, damit der Kleinkram nicht nach 154 StPO eingestellt wird. Gegen ihn gibt es Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungsdelikten, Titelmissbrauchs, Prozessbetruges, Nachstellens und sogar (mittelbarer) Freiheitsberaubung. Und ich vermute, dass man ihn irgendwann in einem Strafprozess vor die folgende Wahl stellen wird: 

Welche Tür nehmen Sie, Herr Andreas Skrziepietz? „Knast oder Klapse?“

In Hannover - Groß Buchholz werden demnach also wohl bald zwei Wohnungen frei. Wohl sozialer Wohnungsbau. Sind sicher begehrt, die „Hütten im Schlamm“ am Rande des olfaktorisch bedenklichen Kanals. Warum zwei? Mammi muss wohl ins Heim, wenn das verzogene, kriminelle Einzelkind flüchtet und sich nicht mehr kümmern kann.

P.S.: Er hetzt schon wieder... Ich sag schon seit Monaten, dass er „im Kopf nicht normal“ ist.

P.P.S. Der im mit Hetze vermischten Tränendrüsenmassaker des Andreas Skrziepietz genannte „Kläger“ (richtiger wohl: Nebenkläger) war nicht ich. 

P.P.P.S.: Nach einem früherem Gegner (der Dialerparasit Mario D.), der sich durch Flucht einer Anklage entziehen wollte, musste - so die StA München in einem Schreiben an mich - auch gefahndet werden, ein anderer (Günter Freiherr von Gravenreuth) war zu 14 Monaten Haft verurteilt und beging aus Angst vor dem Knast Suizid. Beide waren ganz klar dissozial-narzistisch gestört. Der Artikel des Andreas Skrziepietz lässt ahnen, dass ähnliches bevorsteht.

 

¹) Ich denke allerdings, die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

07.12.2025

„Mit sehr großer Mehrheit“

„Mit sehr großer Mehrheit haben die Delegierten beim Parteitag des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gestern den Leitantrag beschlossen. Darin fordert die Partei ein Ende der militärischen Unterstützung für die Ukraine und den Bezug von Gas aus Russland“

Eine sehr „große Mehrheit“ von weniger als 3% ist doch eher eine „sehr kleine Minderheit“.

Daran ändert sich nichts, wenn man davon ausgeht, dass sich diese als „links“ geltenden wollenden Verräter mit anderen aus der rechtsradikalen Ecke (AfD) zusammentun, mithin mehr und mehr als Splitterpartei der AfD gelten können.

In den USA stellen sich übrigens  - nach Umfrage der den Republikanern nahe stehenden Ronald-Reagan-Stiftung62% der Befragten gegen König „Donald Trump der Korrupte“ und wünscht sich, dass die Ukraine in ihrem Krieg gegen Russland die Oberhand gewinnt. 64% befürworten die Lieferung von US-Waffen.

Das ist eine „ordentliche Mehrheit“. 

„Dummblogger“

„Dumm ist, wer Dummes tut!“ - „Ein Dummblogger ist, wer dummes Zeug bloggt!“

Also: 

Der übrigens rechtsextreme Hass- und Hetzblogger (mir im Hinblick auf sein Schriftschlecht erlaubt durch das OLG FFM) Andreas Skrziepietz aus Hannover holte sich mit den Worten 

„Psycho-Jörg beklagt sich, daß die Richter nicht detailliert auf die ca. 200 Seiten Schwachsinn eingehen, mit denen er sie bombardierte“

öffentlich „einen runter“. Ich kommentiere das mal wie folgt:

Nun ja, „die ca. 200 Seiten Schwachsinn“ stammten zu einem beträchtlichen Teil aus seiner „Feder“ (genauer seinem „Hirn“) , denn dabei waren im großen Umfang Anlagen, mit dessen eigenen Artikeln und Schriftsätzen. Wenn er seine eigenen Ejakulate also als „Schwachsinn“ bezeichnet, bleibt mir nur, ihm voll zuzustimmen und zu erklären, dass er also auch insofern dummes Zeug bloggt, ergo ein „Dummblogger“ ist.

Im übrigen hatte ich dargelegt, dass das deshalb ablehnte Richterkollektiv nicht etwa „nicht detailiert“  auf meine Antragserwiderung einging, sondern meine Antragserwiderung schlicht gar nicht beachtet hatten, was das Urteil und das Protokoll beweist. U.a. hatte ich Andreas Skrziepietz darin mehrere Fälle des Prozessbetruges klipp und klar nachgewiesen. Darunter auch den Prozessbetrug im Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt, mit dem Andreas Skrziepietz letztendlich grandios scheiterte.

Kein Wunder, dass der Dummblogger also hetzt. Was sonst würde man von einem „ausnehmend feigen Groß- und Schandmaul“ (mir erlaubt durch das OLG FFM) über den ich zudem auch berichten darf, dass er mich stalkt, sonst erwarten?

06.12.2025

(1) Dr. „Stalker“ Andreas Skrziepietz aus Hannover muss nach gescheitertem Prozessbetrug doppelt zahlen.
(2) Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost

„Stalker“

So wie es aussieht setzt der frustrierte Andreas Skrziepietz aus Hannover sein Stalking fort, denn auch am 02.12.2025 erreichte mich eine „Geschenksendung“, dieses Mal vom „Kopp-Verlag“. 


Der Kopp-Verlag bietet übrigens alles an, was den Geist des Andreas Skrziepietz erfreut, denn die von diesem Verlag verlegten Autoren lassen sich recht einfach umschreiben: „Schwurbler, Quak- und Echtnazis, Holocaustleugner, Reichbürger, Covidioten, Putinfreunde, Klimaleugner und all diese Sorten (potentieller) Psychiatriepatienten.“ 

Der Knopp-Verlag verlegt also genau solche „Ejakulate von und für Kaputthirne“ welche ich meinte, als ich schrieb, dass Andreas Skrziepietz „echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten“ erfüllt  und „- in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen“ ist. Worauf hin dieser Quaknazi und nur vorgebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ mich wegen meiner Meinungsäußerung verklagte - und u.a. auch in diesem Punkt vor dem OLG Frankfurt gegen mich verlor (16 U 153/24).

Grandios gescheiterter Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz:

Zu den Vorstrafen des Andreas Skrziepietz aus Hannover zählt eine wegen Volksverhetzung aus dem Jahr 2020, übrigens 60 Tagessätze a 10 Euro (Kommentar dazu: »Der Höhe der Tagessätze nach gilt er als „armes Schwein“, also „pekunär arm”«)  Am 18.03.2025 zog das „wohl dümmste Hannoveraneranische Großmaul mit angeblichen Doktortitel“ vor das LG Frankfurt und erwirkte unter der erweislich vorsätzlich unwahren Behauptung (Lüge), er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, eine sehr einstweilige Verfügung, die es mir verbieten sollte, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. (2-03 o 97/25)

Nachdem ich also schon Anfang August 2025 die am 28.09.2020 erfolgte Verurteilung des Dr. „verlogen“ Skrziepietz und also den Prozessbetrug nachwies, nahm er erst im Oktober 2025 seinen Antrag auf den Erlass der Verfügung zurück. (Ich vermute, es gab hierzu mehrfach sehr informelle und mir nicht bekannt gegebene Gespräche zwischen der Richterin Dr. Ina Frost und der Media-Kanzlei Frankfurt.) Die durch die prozessuale Lüge erwirkte Verfügung wurde also aufgehoben. Skrziepietz musste schon dafür mehrere tausend Euro (Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten) tragen (Das schreibe ich weil er seine niedrige Schädigungsabsicht so gar stolz durch ähnliche öffentliche Äußerungen aufzeigt.)

Hinweis an dieser Stelle: Frau Dr. Ina Frost hat monatelang auffallend sorgfältig vermieden zu tun, was jeder Richter oder jede Richterin mit auch nur einem Rest an Ver- und/oder Anstand getan hätte: Sie hat nach der Vorlage des Beweises für die Verurteilung weder die Vollstreckung ausgesetzt noch einen Hinweisbeschluss erlassen, der aufzeigt, dass die Verfügung nach der Lüge also dem Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz aufzuheben sein wird. Damit hat sie ihre heiligsten Pflichten als Richterin vorsätzlich, schwer und nachhaltig verletzt.

Vor der Antragsrücknahme hatte Skrziepietz aber allen Ernstes versucht, seine Anwaltskosten durch seinen Anwalt einzutreiben. Nach allem Dafürhalten ist alles erfüllt um ihn strafrechtlich wegen Prozessebetruges zu verurteilen. Für eine Unschuldsvermutung besteht kein Raum, denn selbst wenn man ihn im Hinblick auf das Geschehen und sein oft krass unwahres Geschreibsel für „völlig irre“ halten und straflos stellen möchte, so hat er durch Schriften bewiesen, dass er sich seines Tuns und dessen Strafbarkeit bewusst war. Die bei ihm vorliegenden Merkmale einer „recht ordentlich ausgewachsenen“ dissozial/narzistischen Störung ändern daran nichts.

Mein Gegenschlag:

Ich hatte am 27.06.2025 beantragt, dem Andreas Skrziepietz die Frist für die Hauptsacheklage zu setzen. Was, weil es absolut zwingendes Recht ist, durch den Rechtspfleger der 3. Zivilkammer erfolgte. Der Prozessbetrüger Skrziepietz wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, konnte es aber ahnen, dass ich ihm die Verurteilung wegen Volksverhetzung nachweisen konnte. Wohl deswegen hat er die Hauptsacheklage nicht eingereicht. Ich hatte, als das klar war, den Antrag einreichen lassen, die Verfügung aufzuheben, weil die Hauptsacheklage nicht eingereicht wurde. Erst im Oktober 2025 erfolgte seine Antragsrücknahme im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Nach dem Drängen meiner Anwältin wurde nun endlich - und im Himblick auf den Zeitablauf - der höchst überfällige Beschluss gefasst, dass Skrziepietz nun auch die Kosten für das Aufhebungsverfahren (2-03 O 272/25) aus dem von ihm selbst gewünschten Streitwert von 10.000 € tragen muss.

Wenn ich den Prozesskostenrechner richtig bedient habe sind das, weil eine Verhandlung nicht stattfand, allein für das Aufhebungsverfahren wohl insgesamt rund 3000 Euro. Mit dem Verfahren um die einstweiligeVerfügung zusammen dürfte der gescheiterte Prozessbetrug den Andreas Skrziepietz also fast 7000 Euro kosten (wegen Vorauszahlungen schon gekostet haben), denn es kommt ja noch die Abmahnung hinzu.  Wenn und falls er eine Rechtsschutzversicherung hatte, dürfte die ihm längst (aber spätestens nach der Nummer) gekündigt haben, denn dazu hätte er (falls er sie in Anspruch nahm) wohl ebenfalls belogen. Sowas wird registriert und danach ist es schwer (eher unmöglich) eine neue zu bekommen, vielleicht hat diese also sogar eine eigene Strafanzeige wegen Betruges zu deren Nachteil gestellt, denn man muss einer Prozesskostenversicherung den Fall vor einer Kostenübernahme selbstverständlich wahrheitsgemäß darlegen. 

„Wehe man lügt dabei.“

 



Da hat Andreas Manfred Skrziepietz sich also „selbst gefickt“ und muss nach seinem kackdummdreist versuchten begangenem Prozessbetrug jetzt doppelt zahlen: Nämlich für das einstweilige Verfügungsverfahren und das Aufhebungsverfahren wegen nicht erhobener Hauptsacheklage.

Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost

Jetzt wird man sich wundern, wieso eigentlich ein rechtsextremer und einschlägig vorbestrafter Quaknazi aus Hannover einen Blogger aus Kassel (der nicht mal Punkte in Flensburg hat) am LG Frankfurt verklagt. Denn Kassel liegt ~150km südlich von Hannover und Frankfurt nochmals ~180km südlich von Kassel...

Die Antwort ist ganz einfach:

Am LG Frankfurt ist derzeitig (und in meinem Interesse an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hoffentlich nicht mehr lange) eine Frau Dr. Ina Frost in der dritten Zivilkammer tätig, die immer wieder auch das krudeste Zeug von Skrziepietz einfach „durchgewunken hat“. So auch diesem Fall. Obwohl der Richterin aus vorherigen Verfahren, in denen diese mit Lügen des Andreas Skrziepietz konfrontiert war und diese sogar auch selbst widerlegte (2-03 O 117/24; 2-03 O 281/24), also eigentlich klar sein musste, dass diese hier wahrscheinlich einem Lügner als Werkzeug zu einem Prozessbetrug dient, erließ diese die Verfügung trotz offensichtlich höchst mangelhafter Glaubhaftmachung (er gab nicht einmal eine Versicherung an Eides statt ab) - und das sogar ohne mündliche Verhandlung.  Im Übrigen wusste die Richterin auch, dass diese es mit einem Kriminellen zu tu tun hatte, denn er legte dieser den Nachweis einer weiteren Verurteilung wegen Beleidigung und Bedrohung (Mai 2024, 30 Tagessätze a 20 Euro) und den Beleg einer dritten Verurteilung (Schreiben der StA Hannover vom Januar 2025 bezüglich einer Einstellung wegen just einer andereren Verurteilung) selbst vor... 

Weiterer Fehltritt der Richterin Dr. Ina Frost: Sie erließ die Verfügung ohne festzulegen, dass diese nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar war. Das alles ist „höchst merkwürdig und krude“ und zwar in einem so unfassbaren Ausmaß, dass man es bereits „Rechtsbeugung“ nennen kann.

Ich halte Frau Dr. Ina Frost und dem übrigen Richtern der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt insbesondere vor, dass diese einen (mit allem Verlaub) höchst offensichtlich dissozial/narzistisch gestörten Lügner auch noch befeuert hat.

Bei einem derartig groben Vollversagen stetig und widerholt zu Gunsten eines ebenso offensichtlich rechtsextremen Kriminellen (oder kriminellen Rechtsextremen) - welches man sich im Hinblick auf die offensichtliche Konstanz der Richtung des Versagens nicht mehr als „nicht willentlich“ vorstellen kann, stellt sich die Frage nach einem möglichen Motiv der Richterin.

Könnte es also sein, dass die insoweit auffällige drittte Zivilkammer des LG Frankfurt unter Leitung von Frau Dr. Ina Frost schon anderweitig als „nazifreundlich“ bekannt ist und sich gedanklich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes befindet?  

Das wäre nämlich eine mögliche und nahe liegende Antwort auf die Frage, warum Dr. „maulkriminell“ (er ist mehrfach wegen Äußerungsdelikten vorbestraft) Skrziepietz so auffällig gern dieses Gericht anruft, welches hunderte Kilometer weit von Hannover entfernt ist. Denn unter Anwälten spricht sich derlei (Ich rede hier von „Nazifreundlichkeit“) herum und die weitgehenden Aufhebungen der vorherigen, mit Verlaub drastisch-offensichtlicher, also willkürlich falscher  Entscheidungen (Frau Dr. Frost hatte u.a. trotz anders erkannter Tatsachenlage darauf erkannt, dass ich Skrziepietz nicht als „Rechtsextremen“ benennen dürfe und nicht berichten dürfe, dass er mich stalkt(e)) durch das OLG Frankfurt (16 U 151/24, 16 U 153/24) sprechen auch dafür, einige der nur formal so genannten „Urteile“ der Frau Dr. Ina Frost und also der 3. Zivikammer ihre Grundlage keineswegs im (Grund-)Gesetz und den Tatsachen haben, sondern „irgendwie anders motiviert“ sind.

Frau Dr. Ina Frost wird, so lange ich einen „Beschwer“ habe (also benachteiligter bin), zwischen mir und Skrziepietz nichts mehr rechtskräftig entscheiden. Durch eine weitere Handlung hat diese übrigens bei mir so sehr „verkackt“, dass ich mich beim Präsident des LG Frankfurt beschwert habe.

Ich mache mich also außerdem dafür stark, dass diese ihre richterliche Tätigkeit an einer anderen Stelle fortsetzt. Es wird doch Rechtsbereiche geben, in denen politische Haltungen und andere Irrglauben eine geringere Rolle spielen und keinen Schaden anrichten:  Wie wärs mit Personenstands- oder Verkehrsrecht? Das LG Kassel hat bewiesen, dass eine solche Umbesetzung geht. Insbesonders halte ich Frau Dr. Ina Frost für einen, ihr zugewiesenen Posten für „völlig ungeeignet“: Denn just diese ist allen Ernstes ausgerechnet „Beauftragte für Korruptionsprävention“ - der Begriff „Korruption“ hat aber nicht immer etwas mit „Bestechung“ zu tun, sondern meint nur den „gemeinschaftlichen Rechtsbruch“ und also nicht das häufig pekunäre Motiv. Nach deren kruden Urteilen mit als „offensichtlich gerichtet“ anmutenden, angeblichen „Fehlern“ oder noch angeblicher „zulässiger“ Willkür „geht das gar nicht“.

Das die AfD eifrig am Rechtsstaat sägt, ist ja bekannt. Auch das Skrziepietz mit seiner beleidigenden und niedrigen. strafbaren Hetze gegen einen thüringischen Verfassungsrichter daran teilnimmt wusste die Frau Dr. Ina Frost. Und niemand möchte, dass (wie der Fall des AG Köln zeigt) ein Jahr nach der Machtübernahme sämtliche Richter Mitglied der NSDAP sind. Egal wie die sich jetzt nennt.

An der „Geschäftsverteilung für das Landgericht Frankfurt am Main“ sollte es in der nächsten Fassung Änderungen geben. Sonst wird das Gericht wohl Probleme damit bekommen, auch nur gerade noch als „ordentliche Gerichtsbarkeit“ gelten zu können.


 

 

22.11.2025

Über Andreas Skrziepietz: Halluzination, Wahn, Lüge, Wahrheit, Weihnachten, Stalking und ein OLG-Urteil

Halluzination:

„Da ich Mitglied der Ärztekammer war, muß ich also Arzt gewesen sein.“

schreibt  ganz aktuell Andreas Skrziepietz aus Hannover, der tatsächlich nie „Arzt“ war sondern nur eine beschränkte Zulassung für das ärztliche Praktikum hatte, erst dem AG und LG Kassel, zudem nun auch öffentlich. Er hält übrigens auch in anderen Fällen an der alten, kruden Rechtschreibung („muß“ statt „muss“) fest. Viele bewerten das als „Anzeichen“.

Wahn: 

Andreas Skrziepietz glaubt natürlich auch ganz fest, er sei kein Stalker. Und das die „Merkel-SAntifa“ eine „staatlich finanzierte Terrororganisation“ sei, welche „Regimegegnern die Autos anzünde“ und ihm selbst „ein Bein brach“. Und er wähnte (sogar öffentlich), dass er vor Gericht ziehen, klagen und dabei lügen dürfe, dass er nicht wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Und vor einem anderen, die Mär erzählen dürfe, dass er ein „Journalismus-Diplom“ habe. In einem anderen Verfahren hielt er sich zum Erzählen der Lüge berechtigt, dass er „weder verurteilt noch angeklagt“ sei. 

Lüge:

Skrziepietz versucht unterstellt mir zu dem lügend, dass ich unwahres Zeug verbreiten würde. Zu diesem Zweck quakt Andreas Skrziepietz wie folgt über mich:

„Er behauptet, der Präsident der Ärztekammer erteile Approbationen. Nun, die Ärztekammer ist eine Organisation der Selbstverwaltung der Ärzte, d.h. um Mitglied der Ärztekammer werden zu können, muß man schon Arzt sein. Die Kammer ernennt keine Ärzte, das tat zu meiner Zeit die Bezirksregierung.“

Und er behauptet dummdreist, ich würde „halluzinieren“. Es geht um den Artikel, in dem ich beschreibe, dass Skrziepietz im Januar 2004 den Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Eckel als Schwein beleidigt hatte und im Oktober von diesem die Approbationsurkunde unterzeichnet haben wollte. 

Wahrheit:  

Tatsächlich stellte die Ärztekammer Niedersachen „zu seiner Zeit“  (nämlich bis die Ärztekammer Niedersachsen mit Wirkung vom 1. April 2006 die Aufgaben als „zuständige Stelle für die Erteilung und den Widerruf von Approbationen und Berufserlaubnissen“ an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung „NiZzA“ übertrugen) die Urkunden aus. Und Prof. Dr. Eckel unterzeichnete diese. So wie für diesen Arzt, der allerdings den Prof. Dr. Eckel auch nicht beleidigt hatte:

Bild und Beweis: Approbationsurkunde, ausgestellt von der Ärztekammer Niedersachen im betreffenden Jahr (Juli 2004). Unterschrieben von genau dem Prof. Dr. med. Eckel, den Skrziepietz im Januar 2004 öffentlich beleidigte und von dem Skrziepietz im Oktober 2004 eine solche Urkunde erlangen wollte.

Die 18 Monate als „Arzt im Praktikum“ (Also nicht „Arzt“!) abzuleisten ist das, was der Andreas Skrziepietz (übrigens nach eigenem Bekunden in einer Abmahnung) nie getan hat. Er hätte nicht selbständig sondern nur unter Aufsicht von (voll approbierten) Ärzten oder Ärztinnen Patienten behandeln dürfen. Eines der Lernziele: Den Umgang mit Patienten lernen. Und weil das abgeleistete Praktikum Voraussetzung dafür war, um die Zulassung (Approbation) als Arzt zu bekommen, war seine Ausbildung zum „Arzt“ eben nie vollständig

Er war nie voll approbiert. Also war er auch nie „Arzt“.

Ich halte es für „dumm“, dass er damit vor Gericht zieht. Sogar für „kackdumm“, denn erst mir und sodann dem LG Frankfurt gegenüber hatte er im Sommer 2024 selbst schriftlich erklärt, dass er nie einen Approbationsantrag gestellt hat: 

 

Bild und Beweis: LG FFM 2-03 o 117/24, Klageschrift für Andreas Skrziepietz, dort Anlage „MK11“

Außerdem behauptet der mehrfach, gerade auch wegen seiner Äußerungen verurteilte Andreas Skrziepietz auch, er sei kein Prozessbetrüger und öffentlich, dass ich in einem Wahnsystem leben würde

Das ist also beides tatsächlich „irgendwie anders“.

Weihnachten und Stalking:

Übrigens hat mir offenbar Andreas Skrziepietz aus Hannover, so jedenfalls die Auskunft und das Wissen der Shop-Apotheke, Kondome geschickt. Sicher weil bald Weihnachten ist. Und wohl in seiner eigenen, also der kleinsten Größe. (Ich halte ihn ja eher für einen feigen, „schwanzlosen“ Gesellen.) Zudem kam hier (ebenfalls diese Woche) noch ein Dildo an. Anonym, aus Frankreich oder Spanien. Aber mit einem Lieferschein, den jetzt die Staatsanwaltschaft hat. Und der hat auch die falsche Größe: Kriminellen, auch kriminellen Rechtsanwälten, Betrügern, stalkenden Idioten und (Quak-)Nazis gegenüber bin ich nämlich - das schreibt und weiß Andreas Skrziepietz also -  „seit über 20 Jahren“ ein „Riesenarschloch“.  Größe „S“ passt da nicht. Kann es sein, dass seine Mutter noch immer für ihn die Klamotten kauft, dass er also mit diesen Größenangaben wie „S“, „M“, „L“ schlicht ebenso „heillos überfordert“ ist, wie er es mit der - anderen, ganz einfachen - Unterscheidung zwischen „Arzt“ und „Arzt im Praktikum ja auch ist? 

Dann würde die krude Logik in seinem Satz

„Da ich Mitglied der Ärztekammer war, muß ich also Arzt gewesen sein.“

auch nicht weiter verwundern...

Ich halte seine Äußerung und die Warensendungen also für ein weiteres Tun im Rahmen just jenes, seit April 2022 also über 3,5 Jahren stattfindenden Stalkings des Andreas Skrziepietz. Also jenes Stalking über welches zu berichten und es so zu nennen, das OLG Frankfurt mir kürzlich erlaubt hat (16 U 153/24).

Das OLG hat mir übrigens auch erlaubt, im Zusammenhang mit Kritik an seinen Verbalejakulaten zu äußern, dass Skrziepietz ein „Putinfreund“, „Trump-Plapperer“, „AfD-Hansel“ und „Querblödler“ sei und „echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten“ erfüllt und „- in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser und solcher Verblödungen ist“. (Siehe unten)

Herr Skrziepietz sollte sich hinter die Ohren schreiben, dass jedenfalls meine Person sogar der „kriminellste und sich für schlau haltende geistige Flachwichser“ nicht wirklich beleidigen kann!

Das haben in den letzten 20 Jahren viele Kriminelle versucht. Die wurden sämtlich verurteilt. Und zwar strafrechtlich. Schade, dass niemand deren frontalen Kortex untersucht hat.

Aus dem o.g. Urteil des OLG Frankfurt, Az.  16 U 153/24, Andreas Skrziepietz, der sich also vorsätzlich unwahr als „Freund der Meinungsfreiheit“ ausgibt, war „Kläger“:

2. Zur Äußerung 1.b) 

„Der Typ erfüllt echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten und ist - in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen,“

a) Unter Zugrundelegung der o.g. Grundsätze handelt es sich bei der Äußerung gemäß dem
Antrag zu 1.b). „Der Typ erfüllt echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten und
ist - in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen,“
um eine im Schwerpunkt von meinenden und wertenden Elementen geprägte Meinungsäußerung.

Der Durchschnittrezipient wird diese Äußerung, welche sich am Ende des ersten Absatzes des
Beitrags befindet, dahingehend verstehen, dass der Beklagte den Kläger aufgrund dessen
Veröffentlichungen, die er unmittelbar zuvor als „geistigen Dünnschiss“ und ihn in diesem
Zusammenhang als „Dampf-, Dumm- und Dumpfschwafler“ bezeichnet und seiner politischen
und gesellschaftlichen Haltung, die er unmittelbar zuvor im Text mit „Putinfreund“, „Trump-
Plapperer“, „AfD-Hansel“ und „Querblödler“
beschreibt, für eine Person hält, die zu der o.g.
Gruppe von Personen entsprechender politischer und gesellschaftlicher Haltungen gehört, die
der Beklagte für Idioten hält und so den Kläger selbst für einen derartigen Idioten, dass er durch
sein Verhalten in seiner Person selbst den Wahrscheinlichkeitsbeweis dafür erbringt, dass
Personen dieses politischen Lagers „verblödet“ seien und ihre „Verblödungen“ öffentlich
„schwurbeln“, nämlich entsprechende unverständliche, realitätsferne oder inhaltslose
Aussagen öffentlich kundtun. Es wird daher vom Beklagten die Meinung geäußert, dass diese
Vorstellungen der Beweis für den Zusammenhang dieser Schwurbler-Verblödungen seien.
Zwar trifft es zu – wie die Berufung anführt –, dass der Beklagte „Vorstellungen über diese Sorte
Idioten"
und „solcher Schwurbler-Verblödungen“ formuliert und den Kläger nicht namentlich
benennt. Allerdings ist der Kläger für die maßgebliche Leserschaft durch die nachfolgende
Nennung seiner Alias-Bezeichnung „Docmacher“, die auch dessen gleichnamige Webseite
bezeichnet, erkenn- und identifizierbar und außerdem geht aus der Formulierung, dass „der
Typ“
– nämlich der Kläger die „krassesten Vorstellungen über diese Sorte Idioten erfüllt“ und „in
persona“
der „Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser und solcher Schwurbler-Verblödungen“ sei, hervor, dass gerade der Kläger ein Beispiel für eben solche Idioten und Schwurbelverblödungen sei, weshalb der Kläger selbst dergestalt bezeichnet wird.

Dabei handelt es sich um eine Meinungsäußerung, weil der Beklagte den Kläger als Person
bewertet und als Idioten benennt, der verblödete Aussagen kundtut
. Das wertende Element
zeigt sich deutlich am vom Beklagten in diesem Absatz – unmittelbar vor der
streitgegenständlichen Äußerung – verwendeten Begriff des „Klassifizierens“, da er in dem
Absatz die nachfolgenden Äußerungen über den Kläger und damit auch die hier
streitgegenständliche damit einleitet, dass er auf diese Art, den Kläger klassifizieren, also
einordnen und bewerten würde.

b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist diese Äußerung zulässig. Die vorzunehmende
Interessenabwägung fällt insoweit zulasten des Klägers aus. Der Kläger hat diese Äußerung
hinzunehmen, weil in dem Kontext der Äußerung ein Sachbezug mitgeteilt wird und es
hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinung des Beklagten gibt.

 

Donald Trump erhält „Rubel-Friedenspreis” für „Verrat hoch 28“

Und natürlich ein Gelände für den „großartigsten Golfplatz aller Zeiten“ auf der Krim sowie 2 Hektar Goldfolie nebst Klebstoff. Aber auch Asyl ab dem 20. Januar 2029 oder, im Fall eines Impeachments, ab dem Termin seiner Wahl.

Verraten hat die „MAGA-Mütze“ die nicht nur die Ukraine und Europa sondern vor allem jegliche demokratische und freiheitlichen Ideale. Mehr gibt es dazu vorerst nicht mitzuteilen.

18.11.2025

Nur „Organisationshilfe“ oder am käuflichen Rand der Gesellschaft?

Bei NTV lese ich: 

„Die BSW-Europaabgeordnete Ruth Firmenich hat einem Medienbericht zufolge Kontakte zu einem prorussischen Geschäftsmann eingeräumt, den die USA und die EU wegen Kremlpropaganda auf Sanktionslisten gesetzt haben. Dieser habe bei der Organisation ihrer Russlandreise im Mai geholfen”

Soso. Bei der „Organisation“. Ich vermute eine „helfende Hand“ auch bei der Finanzierung mindestens der Reise. Warum nur wirken die Putinfreunde von BSW und AfD so „käuflich“?

17.11.2025

„Nicht jeder Dachschaden ist zugleich ein Sachschaden!“

Präambel:

„Wer einen anderen öffentlich angreift, muss sich auch eine öffentliche Antwort gefallen lassen.“
(BGH, 23.9.1976, DRiZ 1977, 55, 56)

Das der „Hassmich“ Andreas Skrziepietz aus Hannover ein übler Typ ist steht ja durch seine Verurteilungen (die allenfalls ein „guter Anfang“ sind) fest.

Doch wie dumm ist der „Herr Doktor”?

Nun ja. Andreas Skrziepietz begeht - obwohl er schon einschlägig verurteilt wurde - nach wie vor Straftaten. Er beleidigt, verleumdet, hetzt durch öffentliche Schrift. Und nicht nur ich vermute, dass er sich „dabei einen runter holt“. Was übrigens nur zum Ausdruck bringt, dass er sich also (vermutlich) mangels anderer Gelegenheit auf diese Weise erst Geltung unter ihm Gleichgesinnten (dazu zählen „Nazis“,  „Russenliebchen“, „Klimaleugner“ , so genannte „Covidioten“) - und sich hierdurch sodann die Befriedigung verschaffen will, die er z.B. beruflich nie erlangen konnte.

Der ehemalige Medizinstudent Andreas Skrziepietz hat nämlich die Ausbildung zum Arzt nie vollständig durchlaufen, ihm fehlt die abschließende Zeit als „Arzt im Praktikum“, die, so das Gesetz, dazugehört(e).

Und ich vermute, was das Nichtableistung des Praktikums betraf, gab es schon damals „sehr ernsthafte Gründe“. Denn die dissozial/narzistische Störung, die ich bei ihm, auf Grund der von ihm offen gezeigten Symptome (seine Hetzschriften und der Prozessbetrug sowie auf sein „total ausgenulltes“ Schuldbewusstsein) vermute, beginnt meist in jungen Jahren. Jedenfalls war er, wie er selbst schon im November 2004 verbreitete, für den Arztberuf „sowas von ungeeignet“, dass er die im September 2004 großmäulig für Oktober angekündigte Approbation ...

... eben doch nicht erhielt. Ein Grund könnte eine am 30. Januar 2004 begangene Tat gewesen sein: In einem „offenen Brief“ hatte er den Präsident der damals für die Zulassung zuständigen Ärztekammer in Hannover in einer großmäuligen Verbalejakulation als „Schwein“ beleidigt, welches „Schweineren begeht“:

 

„Nicht jeder Dachschaden ist zugleich ein Sachschaden!“

Man kann sich vorstellen, dass und mit welchem Genuss der Präsident der Ärztekammer seine Straflosigkeitserklärung „in ganz kleine Schnipsel riss“ bevor er ihm den Psychiater oder die Psychiaterin nannte, der oder die ihm sicherlich - aber nur bei geistiger Gesundheit - eine weiteres Gesundheitszeugnis erstellen würde. Dass das so geschehen kann und soll steht jedenfalls in der Zulassungsordnung.

Nun: Wie „geistig gesund“ oder gar „undumm” ist wohl jemand, der Ende Januar den Chef genau der Ärztekammer beleidigt, von der oder dem er im Oktober die Approbation abgestempelt haben will?

Und das ist nur das, was ich hier schreiben darf, weil ich es beweisen kann. Da war noch „etwas“ mehr, was ich nur noch nicht beweisen kann.

Ich wette auch, der Psychiater oder die Psychiaterin wurde durch den offenen Brief, aber wahrscheinlich mit ein paar zusätzlichen Ingredienzen „geimpft“ - und das lange vor Corona.

Resultat: 

 

Skrziepietz hat seit dem gescheiterte Versuche einer Berufstätigkeit als „Webdesigner“ wie auch Schauspieler im öffentlich gemachten „Lebenslauf“ stehen, dazu „Jobcentererfahrung“ - und sein Versuch, sich damit durch Leben zu schlagen, das er anderen bei Doktorarbeiten hilft, ist offensichtlich auch „sowas von grandios gescheitert“. Das lag gewiss nicht nur daran, dass er nicht dazu bereit war, der eigenen Webseite ein Impressum beizufügen, wie er es in dem „Arbeitsamtkurs zum Webredakteur“ bei der WBS anno 2013 ganz sicher gelernt hatte. Angebote auf Webseiten ohne Impressum, nur mit einem Name, einer Mailadresse und Telefonnummer sind den wohl allermeisten Deutschen „suspekt“.  Was vor allem dann gilt, wenn jemand Geld für eine Dienstleistung oder Ware haben will. Dazu kommen noch die Blogs des Verbalterroristen: Die sind voller Nazi- und Covidiotenmüll nebst einschlägigen Beleidigungen. Mögliche Kunden dürften sich voller Grausen abgewendet haben.

Im November 2020 war Skrziepietz beim Arzt und ließ sich ein Gesundheitszeugnis für die Approbation abstempeln, konnte aber nicht Arzt werden weil er im September 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. 

Das war die Vergangenheit.

Das er im Herbst 2024 unter der dummdreist-unwahren Behauptung klagte, meine Aussage, er hätte mindestens 3 Anläufe unternommen um die Approbation zu erhalten , sei „unwahr“ und er müsste diese nicht hinnehmen (das Verfahren hat er zu 100% verloren und verstieg sich - was als Indiz sehr genau zur vermuteten dissozialen/narzistischen Störung passt, auf dummblöde Beleidigungen), sollte man bei der Beurteilung der folgenden Tat in Hinterkopf behalten:

Am 18. März 2025 beantragte Skrziepietz vor dem Landgericht Frankfurt am Main, eine einstweilge Verfügung, welche es mir verbot über ihn zu behaupten, er sei wegen Volksverhetzung verurteilt und machte dazu dem Gericht vor, meine Behauptung sei unwahr, er sei gerade nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Nachdem ich Anfang August 2025 den Beweis für seine Verurteilung vorlegte brauchte er bis zum 22. Oktober 2025 um diesen Antrag zurück zu nehmen. Das wird nicht nur teuer, das war auch ganz eindeutig Prozessbetrug.

Im Sommer 2024 erklärte Skrziepietz in einem weiteren Verfahren dem LG Frankfurt, er habe nie einen Approbationsantrag gestellt, weil er nicht Arzt werden wollte. 

Im September 2025  - während er den Prozessbetrug hinsichtlich seiner Verurteilung wegen Volksverhetzung also noch beging - zog Skrziepietz vor das AG Kassel, machte im Antrag auf den Erlass der Verfügung also vorsätzlich unwahr vor, er sei kein Prozessbetrüger. Und er behauptet, er sei „Arzt“ gewesen. Ernsthaft! Im Oktober 2025 tat er das erneut (Hauptsache). Auch die Vorhaltung, er sei ein „dummer Krimineller“, möchte sich der feine Herr Dr. „IchLügDirDummdreistInsGesicht" Skrziepietz, der bereits einschlägig verurteilt ist und nicht nur den Prozessbetrug gleichzeitig beging (und nun also in zwei weiteren Fällen begeht) sondern auch viele weitere Straftaten, darunter eben die Verleumdung meiner Person (z.B. durch das krass vorsätzlich unwahre Vormachen, ich hätte das AG Kassel belogen), durch öffentliche Schrift begeht, auch auch nicht gefallen lassen. Dann muss der Herr Skrziepietz es sich aber gefallen lassen, dass ich mich wehre und berichte, dass mich ein „dummer Krimineller“ - just die „Eminenz“ Dr. „KeinArzt“ Andreas Skrziepietz „himself“ - verleumdet.

Nur eine sehr dumme oder schwerstverwirrte oder eben schwer dissozial gestörte Person kann glauben, dass man so ein Verfahren gewinnt.

Der „Dachschaden“ des Andreas Skrziepietz ist also kein „Sachschaden“, wird für ihn aber prospektiv teuer. Man kann in den Ejakulaten seines Hassblogs nachlesen, dass ihn das ganz besonders interessiert, wenn er seiner Schädigungsabsicht „fröhnt“.

16.11.2025

„Trump ist nur vorübergehend.“ (Gavin Newsom, Gouverneur Kalifornien)
Über „Kinderfickerei“ - und ein Blick auf die AfD

Der Trend ist eindeutig. Quakrechtes Dummtum - in Deutschland ist es die AfD - kackt in der Wählergunst ab, sobald es tatsächlich an die Macht kommt:

(Bildschirmfoto und Bericht von NTV)

Das bei vielen Amerikaner Not und Hunger herrscht, viele sozial absteigen und in Donald Trump einen Lügner sehen, der ihnen „goldene Berge“ versprochen, aber nur „Scheißhaufen“ geliefert hat, ist nur einer der Gründe für Trumps rekordverdächtig schnelles Abkacken in der Wählergunst. Ein anderer sind die breit gestreuten Interessen seiner Wählerschaft. Und deren Radikalität.

Nächstes Jahr sind in den USA Wahlen. Die Republikaner werden wohl massiv Sitze verlieren, Trump wird viele Pläne nicht durchziehen können und damit die Gunst noch mehr seiner Kernwähler verlieren, die er schon aktuell kaum aktivieren (zum Wahlgang bewegen) kann. Und seine Truppe zerfällt auch aus einem ganz simplen Grund: Es gibt in dieser einfach Personen, die, was nachvollziehbar ist, sehr strikt gegen „Kinderfickerei“ sind. Die wollen über die Affaire Jeffrey Epstein alles wissen, insbesondere wer noch beteiligt war.

Donald „ich kann jeder an die Muschi fassen.“ Trump, der so oder so als „guter Kumpel“ von Jeffrey Epstein fest steht, und also ebenso für seine merkwürdige Haltung gegenüber Frauen bekannt ist, will genau das verhindern. Womöglich weil nicht nur er selbst sondern auch etliche weitere seiner eher wenigen aber reichen Finanzunterstützer durch die Affaire Epstein betroffen und gefährdet sind. Viele seiner ehemaligen Unterstützer (unter den Wählern) haben aber ein fixes (und abseits von Auswüchsen in deren Forderungen: ehrenwertes) Motiv. Die interessieren sich einen Fliegendreck für Trumps Befindlichkeiten in der Sache, die wollen den unzweifelhaft existierenden Sumpf aufgeklärt und trockengelegt wissen - was Donald Trump im Hinblick auf seine Spendenkasse so sorgfältig wie eigennützig-korrupt vermieden wissen will. Trump oder einen von ihm präferierten Unterstützer nochmal zu wählen geht für die Antikinderficker-Fraktion also gar nicht.

Ähnlich ist es mit der AfD. Die ist durchaus ein Sammelsurium höchst unterschiedlicher Interessen.  Derlei zeigt sich, wenn solche an die Macht kommen.

Nehmen wir die Haltung zu Russland:

Längst nicht jede(r) AfD-Unterstützer(in) oder jedes AfD-Mitglied unterstützt den russischen Aggressionskrieg und würde (wie die Mehrheit der Deutschen) Putin gerne nach „gutem alten texanischen Recht“ als Kriegsverbrecher und Massenmörder verurteilt sehen. Aber dann gibt es diese Quaknasen um Tino „Grinsebäckchen“ Chrupalla, und Markus Frohnmaier (den, wie NTV schreibt, die Russen laut eigenen Strategiepapieren „absolut unter Kontrolle“ haben). Das sind demnach „ausgemachte Russenliebchen bis echte Verräter“.  

Mittendrin Alice Weidel, die offenbar nichts gegen die Russenliebchen und deren Verrat hat und, so denke ich, via Wohnort in der Schweiz sicherlich auch den einen oder anderen früheren Rubel nach Deutschland transferiert. Einerseits also die Finanzierung der AfD sicher stellen soll und andererseits verhindern muss, dass sich Teile der AfD abspalten, sich also die Türen der Parteizentralen öffenen und kleine braunblaue Männchen wegen der Russlandunterstützung der anderen Quaknazis wild mit den Armen rudernd und fluchend davon laufen. Was macht Weidel also? Sie nimmt die Fraktion der Russenliebchen ins Gebet und will vor allem verhindern, dass in den sozialen Medien Bilder von kleinen naziblauen Männchen auftauchen, die „devot knieend an Putins Atomrakete lutschen“. Bettelt also bei der Verräterfraktion der AfD um Disziplin. Mit welchem Erfolg wird sich zeigen, nach meiner Erfahrung sind solche Quaknzis aber unkontrollierbar. Gegen den Verrat an deutschen und europäischen  Interessen will und kann sie aber nichts unternehmen. Sie will nur verhindern, dass sich Untersützer und Wähler wegen des Verrats unter der Fahne der angeblichen „Patrioten“ mit Grausen abwenden. 

Was heraus kommt sind dann Sätze wie

"Wir werden als Bundessprecher der Alternative für Deutschland auch zukünftig gemeinsam Politik für Deutschland und seine Bürger machen. Dafür pflegen wir die guten Beziehungen zu unseren europäischen und internationalen Partnern." 

„Plah! Blubber! Quak!“ Ich selbst mag solche NULL-Aussagen gar nicht, mir ist ein Politiker oder eine Politikerin lieber, die oder der eine (gerade noch vertretbare¹) Meinung hat und diese auch klar sagt. Auch wenn die Meinung und das Wollen selbst mir gar nicht gefällt, dann verbinde ich damit „Ehrlichkeit“ und irgendwie auch „Anstand“. Aber eine solche Beliebkeit? Da denke auch ich „Boah! Lügner!“ Die Partei ist mir da egal.

Das obige ist genau so ein nichtssagendes Geblubber, wie es just vielen der AfD-Wählern seitens der bei denen unbeliebten bis verhassten „Etablierten“ bis zum „Kotzen“ bekannt ist.  Und an der Basis rumort es also. Würde die AfD-Spitze aber „Butter bei die Fische tun“ und Klartext reden, dann würde eben diese Basis zerbrechen. Früher oder später wird die AfD also (längst nicht nur) in der Russlandfrage hart gespalten sein.

Genau so verhält es sich in anderen Einzelfragen. Und ja: Nicht von den unmittelbaren Tatsachen  aber vom System her gleicht das dem, was wir in den USA sehen. Teile der Unterstützer fühlen sich - zu Recht - belogen und wenden sich mit Grausen ab.

¹) Was Höcke & Co. ausschließt. Es gibt Grenzen des Vertretbaren.

15.11.2025

Andreas Skrziepietz (Hannover) „tickt krass aus“.

Ich habe es es gestern vorausgesagt, dass Andreas Skrziepietz (Hannover) „krass austicken“ wird - und so ist es auch geschehen. (Soweit dazu, dass man das Handeln von „Narzissten“ - oft sind das auch „Stalker“ - nicht vorhersehen könne.) Der schon wegen Äußerungsdelikten und Bedrohung nicht gerade unerheblich vorbestrafte - und dennoch dummdreist weiter Straftaten begehende Hannoveraner nennt mich ohne jedem Zusammenhang mit auch nur irgend etwas einen „Kriegshetzer und Denunziant“.

Zudem versucht der von höchst offensichtlicher Schädigungsabsicht getriebene Dr. „Hassmich“ Andreas Manfred Skrziepietz, dessen eigene Hass- und Hetzschriften bei verständigem und sorgfältigen, zudem kontextorientiertem Lesen heftigst auf eine ausgewachsene antisozial-narzistische Störung (hier eine Beschreibung der antisozialen Störung) seiner Person hinweisen  (und auch „Wahn“ offenbaren), mich in die Nähe des sexuellen Kindesmissbrauchs zu rücken. Das ist „ganz niedrig“.

Letzteres wirft übrigens eine Frage auf, denn

Mithin unterstellt er mir regelmäßig, was auf ihn selbst zutrifft. Also stelle ich mal die „Frage aller Fragen“

„Wie ist das denn nun wirklich mit dem sexuellen Kindesmissbrauch?“

Er hat ein Ultimatum, sein Verbalejakulat zu entfernen. Er wird wieder „krass austicken“. 

14.11.2025

„Grober Unfug“ - aber nur für Andreas Skrziepietz. Für alle anderen ist das „Lüge, Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug“.

Der bereits wegen Beleidung und Bedrohung vorbestrafte Andreas Skrziepietz aus Hannover, der, weil er unzufrieden mit einer Zurückweisung seiner Strafanzeige war, der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber drohte, dass er sich „bewaffnet“ habe, was regelmäßig ein Ermittlungserfahren wegen illegalen Waffenbesitzes nach sich zieht (1. Juli 2024, StA Hannover, Az. 2527 Js 8123/24) und also auch eine Hausdurchung nach Waffen (Polizei Hannover, Vg-Nr. 202400919591) und sodann vor Gericht zieht und behauptet, die Aussage er habe  Staatsanwälte bedroht sei „ehrenrührig“, wird in den nächsten Tagen, vielleicht schon Stunden, nach Vorhersage aller Querulantenlaunenmodelle „krass austicken“. Vielleicht wird er ja auch offenbaren, wen er damit bedroht hat.

„Ich habe nie die Staatsanwaltschaft Kassel bedroht. Falls es eine Hausdurchsuchung bei mir gab, stand sie in einem völlig anderen Zusammenhang.“

(Andreas Skrziepietz in einer ersichtlich kruden Versicherung an Eides statt.)

Grund Ursache ist: Ich habe ihm vor dem Amtsgericht Kassel einen Sack voller prozessualer Lügen, mithin „Prozessbetrug“ nachgewiesen. Sogar mehr als auf der hier verlinkten Webseite steht.

„Im Hinblick auf das ausreichend verdeutlichte, kriminelle und verstörend antisoziale Verhalten des Klägers besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Kläger krankheitsbedingt gar nicht in der Lage dazu ist, eine sachangemessene Willensbestimmung vorzunehmen, also im Sinne des § 104 BGB Variante 2 („sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“) nicht geschäftsfähig, also nicht aktiv legitimiert ist.“ 

... hies es nun vor dem AG Kassel.

Hinzu kommt: Der (auch) hierdurch als dreister Gerichtsbelüger fest stehende Skrziepietz hat in einem Antrag auf den Erlass einer einsweiligen Verfügung - ohne Anhörung des Gegners -  u.a. ein Urteil als „groben Unfug“ bezeichnet, mit dem er „das Gericht nicht belästigen“ will un der hat dazu ein Email offensichtlich absichtlich verkürzt wieder gegeben, damit das Wort „Urteil“ oder auch nur „Abmahnung“ nicht autaucht:

Was durch die Verkürzung,  die er wenig glaubwürdig als „Versehen“ darstellen lassen wird, fehlt ist:

 

Das Gleiche (Bezeichnung als „grober Unfug“) hat er, um sein eigenes kriminelles Handeln (im gleichen Atemzug) auch mit gleich drei seiner eigenen Artikel getan (da hätte er nicht ganz unrecht, darin enthaltende Äußerungen sind aber just als Verleumdung - meiner Person - strafbar), logischerweise mit den zugehörigen Abmahnungen und zudem mit seinem Interview bei Nius, in welchem er seine Verurteilung zu 75 Tagessätzen a 15 Euro wegen Verleumdungen und Beleidigungen durch das AG Hannover öffentlich thematisierte.

Nun, wenn einem Prozessbetrüger und Opferdarsteller (wie Andreas Skrziepietz einer ist) die vorzulegenden Schriftstücke nicht passen, weil diese sein kriminelles Tun beleuchten, dann ist das - selbst wenn es sein eigenes Zeug ist - „grober Unfug“.

Mindestens die Oberlandesgerichte Frankfurt, München, Hamm und das Kammergericht Berlin stehen auf dem Standpunkt, dass in solchen Fällen der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung aber auch die Hauptsacheklage wegen der „Titelerschleichung“, also eines Verstoßes gegen die prozessuale Wahrheitspflicht, also gegen „Treu und Glaube“, also wegen Rechtsmissbrauch als „unzulässig“ zurückzuweisen ist. Das übrigens auch nachträglich.

Ich bin gespannt, wie das Amtsgericht Kassel reagiert.

 

Über (den) Spiegel, Hitler, Pimmelpech, „blöde Wichser“, Arztausweise, Stalking und eine längst tote Schwester

 

(Nachtrag:  (NTV.de berichtet ohne Bezahlschranke, hat einerseits keine derart bemerkenswerte Überschrift,  berichtet aber: „Zudem wird dem Diktator demnach ein hohes Risiko für eine bipolare Störung, Autismus und Schizophrenie bescheinigt.“)

Nun ja: „Hitler hatte nur ein Ei.“ 

Schade, dass der Spiegel-Artikel hinter einer Bezahlschranke gammelt. Man (also: ich) will aus purer Neugier schon gerne wissen, ob Naziwürstchen, Nazigrößen oder andere „hirnarme Lautsprecher“ mit ihrem Pimmel zufrieden waren - oder sind. Nehmen wir mal den hier: 

Bild: Falls irgend jemand Zweifel daran hat, dass Andreas Skrziepietz ein Stalker ist, so dürfte der mit diesem „Artikel“ jeden Zweifel beseitigt haben.

Also dieser, wegen des fehlenden Impressums in seinem blöden, von strafbaren Äußerungen strotzendem Hetzblog sicherlich nicht nur mir als „schwanzlos“ (feige) geltende Geselle weiß genau, dass meine Schwester vor rund 10 Jahren verstorben ist. Und er „hat nicht die Eier“ mich zu fragen, ob es denn stimmt, was im angeblichen(¹) Email angeblich(¹) stehen soll.

Lieber ejakuliert der einschlägig vorbestrafte (bisher mindestens: Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung) Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (58) solchen Dummfug. Er ist übrigens ein ehemaliger Medizinstudent. Da würde man mehr „Hirn“ erwarten, also spricht seine Äußerung für eine erhebliche geistige Degression.

Update: Der „Hassmich“, bei dem ich eine anzisoziale Störung vermute, hat nachgelegt:

Bild: Der Stalker Andreas Skrziepietz legt nach Kritik dirch ein Update erwartungsfroh nach.

Natürlich weiß ich, dass das „liebe Andilein“  mich „nur“ provozieren will.

Das tut er durchaus auch. Nur nicht zu dem was er vor hat. Meine Reaktion und das Ergebnis wird jeweils ganz anders sein als er erwartet. Ich berichte ja seit Jahren von solchen kriminellen Eminenzen (in diese Kategorie fällt der Dr. „Hassmich“ Skrziepietz, weil er ein vorbestrafter und aktueller Verleumder ist) und habe daher gewisse Erfahrungen mit Typen, die so ziemlich genau das haben (hatten) was er hat

Kommen wir zur Ausgangsfrage des Spiegels. Da hätte ich eine Antwort auf die vom Spiegel aufgeworfene Frage:

Es mag nicht helfen, zu wissen, wie lang Hitlers Penis war. Aber hätte man eine aussagekräftige Statistik mit einer Vielzahl von Probanden könnte man vielleicht Korrelationen fest stellen und sich Gedanken machen, ob Mini- oder notorische Schlappschwänze (also das Pimmelpech) auf dem Weg über die Psyche (nehmen wir Minderwertigkeitskomplexe) zu psychiatrischen Störungen führen, wie man Sie nun mal bei dem einen oder dem anderen Nazi, Quaknazi, Stalker, „blöden Wichsern“ allgemein oder eben einem, durch seine dumme, rechtextreme Hetze ausgemachten „Julius-Streicher-Ersatz“ findet. 

Natürlich kann es gut sein, dass man geeignete, also kleinschwänzige Kandidaten zusätzlich 9 Jahre lang mit einem „Arztausweis“ für ein nur angeblich beabsichtigtes Praktikum ausstatten muss, der solchen die fast wahlfreie Auswahl unter den Segungen der psychopharmazeutischen Industrie gewährt, damit die vermutete bzw. befürchtete Nebenwirkung des Pimmelpechs eintritt: 


Bild: Auf Grund vieler Missbrauchsfälle und der damit verbundenden Schäden für die Gesellschaft hat der Gesetzgeber inzwischen dem  „freien Einkauf in der Apotheke“ für Inhaber(innen) eines solchen Ausweises einen Riegel vorgeschoben. Der Inhaber ist übrigens so „durch“, dass er vor Gericht allen Ernstes behauptet, ein „Arzt im Praktikum“ sei ein „Arzt“. Was im Hinblick auf die Beschränkungen jedoch nicht der Fall ist. Aber der Typ glaubt (selbstangeblich) auch, ein Zertifikat über die Teilnahme an einer Arbeitsamtschulung (729 Unterrichtsstunden) zum „Webredakteur“ sei ein „Journalismus-Diplom“.

 ¹) Der rechtsextreme Hassblogger (mir rechtskräftig erlaubt durch das OLG Frankfurt) mit dem großfressigen, selbstvergebenen Alias „Docmacher“ gilt mir nämlich als „dummdreister Lügner“ und das (auf Grund gelieferter Nachweise vorsätzlich unwahren Vortrags vor Gerichten und in seinem Blog) seit oder in ein paar Stunden hoffentlich auch den Richtern und Richterinnen des AG Kassel in der Sache 430 C 2873/25. Für mich liegt sogar nahe, dass er sich das angebliche Mail selbst geschickt hat, denn das LG Frankfurt hat schon im Vorjahr durch das Urteil 2-03 o 117/24 fest gestellt, dass an mich gerichtete Mails, in denen vorgemacht wurde, diese stammten von meiner verstorbenen Schwester, sowohl inhaltlich also auch im Hinblick auf den „Duktus“ mit Äußerungen des Andreas Skrziepietz peinlich genau übereinstimmen.

P.S.: Ich würde ihm ja (ich denke, das will er provozieren) anbieten, die Sache „wie unter Männern üblich“ zu kären. Aber DAS würde DER ja nicht annehmen, sondern nur wieder herumjaulen, ich hätte ihn „bedroht“.  Das liegt wohl am Pimmelpech oder halt an 200% des 50%-Mankos, welches der Volksmund Hitler unterstellte. Denn es gilt das gute neue lateinische Sprichwort:

Hoc fieri potest tantum si ova omnino nulla sunt!“

11.11.2025

Offenbar schwer untervögelter Quaknazi Andreas Skrziepietz mobbt und stalkt(¹) dummdreist weiter

Da hat mein ganz persönlicher Stalker(¹) wohl mal wieder negative Erlebnisse und/oder das Ausbleiben positiver Erlebnisse (z.B. erfolgreichen Sex mit wem oder was(²) auch immer) zu kompensieren und ejakuliert also dummdreist wie folgt ins Netz:

Eine der Lieblingsbehauptungen des Andreas Skrziepietz ist, dass ich ein „Feind der Meinungsfreiheit“ sei. Tatsächlich ist er es, der immer wieder Personen, die seine dummnazibraunen und covidiodistischen Auffassungen nicht teilen, auf diese und ähnliche Weise den Tod wünscht. Der offenbar auch keine Befriedigung aus einer regelmäßigen oder gar dauerhaften Beschäftigung erzielende(³) Andreas Manfred Skrziepietz wurde, das hat er selbst im Quaknaziportal „Nius“ veröffentlichen lassen, auch wegen ähnlicher Todeswünsche zu Lasten Dritter auch schon erstinstanzlich zu 75 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt - macht aber quaknazidumm weiter

Vermutlich verschafft er sich so Orgasmen. Anders ausgedrückt: „Was Sally über Susi sagt, sagt mehr über Sally als über Susi.“

Alles, was man über den selbst ernannten „Docmacher“ Andreas Skrziepietz wissen muss, steht hier.

¹) Die Aussage, dass er mich stalkte (das tut er noch!), wurde mir durch das OLG Frankfurt erlaubt. Man kann es auch „Mobbing“ nennen.

²) Eine lebende Person hätte wohl erhebliche Probleme damit, seine offensichtlich stark ausgeprägten narzistischen Verhaltensmuster, die sich in seinen Artikeln und Verurteilungen, aber auch in Schriften an Gerichte und Staatsanwaltschaften deutlichst aufzeigen, zu ertragen. Ich stelle, weil ich Zweifel habe, mal die Frage, ob  überhaupt je eine Frau (die damit keine tatsächlich rein finanziellen Interessen verfolgte) dieses Verbalekel (siehe oben) „an sich heran gelassen“ hat.

³) Vermutlich stört er durch ähnliche Aktionen zu Lasten von Kollegen und Kolleginnen in erheblicher Weise den Betriebsfrieden und übersteht nie die Probezeit. Zudem fällt auf, dass er auch Wochentags zu allen Tageszeiten quakt, also „Tagesfreizeit“ hat und sich auch nach dem Vorhalt, tatsächlich arbeitslos zu sein und von Bürgergeld zu leben, vor den Gerichten niemals zu einer beruflichen Tätigkeit geäußert.

31.10.2025

„Her mit Popcorn und Cola!“:
Prozessverlierer Dr. „Kotz“ Andreas Skrziepietz queruliert öffentlich

Der Dr. „Hassmich“ Andreas Manfred Skrziepitz ist nicht nur ein besonders garstiger (und wegen Äußerungsdelikten mehrfach verurteilter) Verleumder, sondern will offensichtlich auch Hannovers bekanntester Querulant werden. „Level 4“ hat er schon erreicht:


Die von ihm behauptete Strafanzeige wegen „Betruges“(!) gegen die Gerichtskasse am AG Frankfurt „weil diese“ ihn, (angeblich) “mahnte ohne vorher eine Rechnung zu schicken“ dürfte jede(n) interessieren, die oder der eine echte Vorlage querulatorischen Dummfaselns braucht, um darüber ein Buch zu schreiben. Zu dem auch den Psychiater oder die Psychiaterin, welche wohl demnächst in den weiteren, gegen ihn offensichtlich anstehenden Strafverfahren (Prozessbetrug, Verleumdung, Volksverhetzung ...) beurteilen soll, ob er überhaupt strafmündig ist. Und natürlich die Verkäufer von Popcorn und Cola.

Man könnte auch denken, Andreas Skrziepietz kotzt sich nur wegen - nach Lügen - verlorener Prozesse aus

Übrigens hat er schon einmal zugeben müssen, dass ihm Schriftstücke eines Gerichtes vorlagen, was er zuvor verneinte:

Es steht die Frage um Raum, welche Medikamente in welcher Dosierung und bei welcher Einnahmedauer so eine Störung wohl bewirken. Immerhin hat er ja mir gegenüber in einer „Abmahnung“ selbst erklärt, dass sein, auf 9 Jahre verlängerter Arztausweis für das 18-monatige Praktikum (er behaupetet es niemals geleistet zu haben) dazu nützlich war, rezeptpflichtige Medikamente zu kaufen. Vielleicht verklagt er jetzt auch die Hersteller des Zeugs oder die Apotheke, weil angeblich der Beipackzettel mit den Warnungen vor einem eingetretenen „Hirnriss“ (Beweis: Seine eigenen Artikel und Klagen) fehlte?

Übrigens: 

 

Der sich als „gar ehrlich und rechtsreu“ gebende, aber schon mehrmals wegen Straftaten durch Strafgerichte verurteilte Skrziepietz macht ja gerne einen auf „Rechtschreibnazi“ und beleidigt andere wegen Schreibfehlern (Feststellung im Urteil des LG Frankfurt, Az. 2-03 o 117/24): 

Es heißt richtig „wegen Betruges, nicht „wegen Betrug“, Sie ... (Er kann sich also eine seiner kackdummnaziblöden Schmähungen - für sich selbst - aus seinem sehr arm anmutenden Wortschatz heraus suchen.)


 


AfD = Sprachrohr Moskaus = Landes und Volksverräter!

Vom 13. bis 16. oder 17. November reisen die beiden Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré und Rainer Rothfuß (beide AfD) zum „Internationalen Symposium im Format BRICS-Europa“ nach Sotchi. Man sollte der AfD, welche diese Reise offenbar aus dem Fraktionstopf, ergo auch mit Steuermitteln finanziert, jegliche Geldzuwendung streichen und diese wegen demokratie- und deutschlandfeindlicher Umtriebe verbieten.

Wegen der aktuellen AfD-Reisepläne erhob CSU-Generalsekretär Martin Huber schwere Vorwürfe: „AfD-Abgeordnete fahren nach Russland, um mit dem Kreml über die Durchsetzung russischer Interessen zu sprechen. Das ist Landesverrat.“ Die AfD sei längst das „Sprachrohr Moskaus in Deutschland“. „Wer sich von Putins Schergen seine Politik diktieren lässt, ist kein Patriot, sondern eine Marionette und Risiko für unser Land.“

lese ich im Handelsblatt.

Wo kann ich das unterschreiben? 

Personalien:  

„Steffen Kotré (* 29. April 1971 in Ost-Berlin) ist ein rechtsextremer deutscher Politiker (AfD).“

(Wikipedia)

Rainer Rotfuß (Wikipedia) hat so viele Verbindungen nach Russland (und dürfte für diese auch Saläre erhalten), dass er wohl schon längst vom Verfassungssschutz überwacht wird.

Die Herren Steffen Kotré und Rainer Rothfuß stehen ab sofort auf meiner Liste der Landes- und Volksverräter. 

 

Niederländer haben Quaknazis (unfähige Rechtsextreme) satt - Ein geringverdienender Nar(z)is(s) aus Hannover quiekt und quakt dummes Zeug.

In den Niederlanden hat das Volk nach sehr kurzer Zeit die sich als „völlig unfähig und gestört“ erweisenden  „Freiheitspartei“ (PVV) abgewählt. Das steht schon jetzt fest obwohl das Wahlergebnis noch nicht endgültig ist.

Das Interessante daran ist, dass es sich keineswegs um einen „Linksruck“ handelt, die Korrektur besagt lediglich, dass unsere Nachbarn die Nase vom AfD-Pendant voll haben. Und zwar richtig: 11 von 37 Sitzen muss Wilders Partei abgeben, die als „linksliberal“ geltende D66 steigt laut Zwischenergebnis von 9 auf 26 Sitze. Beide haben nach derzeitigem Stand 26 Sitze und sind damit die stärksten Parteien - aber mit Wilders PVV will offenbar niemand koalieren. Das diese Quaknazi-Partei an einer neu zu bildenden Regierung beteiligt wird gilt als ausageschlossen. Es wird vermutet, dass die nächste Regierung aus Linksliberalen und Bürgerlich-Konservativen gebildet wird.

Ein Nar(z)is(s) quakt:

Das ist absolut typisch für Narzisten und Nazis:

  • Die anderen sind die Faschos.
  • Die anderen sind die Narzissten.
  • Der menschengemachte Klimawandel wird dummdreist bestritten. (Hier stellt Skrziepietz den engen Zusammenhang von wissenschaftsfernen Klimaleugner-Kreisen zu den Neunazis selbst her.)
  • Die EU sei eine Fortsetzung der Sowjetunion „mit anderen Mitteln" - das bezieht sich bekanntlich auf den Krieg. 
  • Die Wähler sind natürlich „Deppen“. 

Autor des obigen „Dummjakulats“ ist ein Andreas Skrziepietz aus Hannover, der sich so feige wie eifrig quakend hinter dem Nickname „Docmacher“ verbirgt und allen Ernstes 

titelt, während der „DüQuaNaaZ“ Skrziepietz verschweigt, dass er in einem regelrechtem Justizporno selbst nach seinem ausgewachsenem Prozessbetrug einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zurücknehmen musste, die nach einer krassdummen Lüge also nur sehr einstweilig erlassen wurde.

Dafür muss er bald zahlen. Ich erwähne das, weil es ihm so sehr darauf ankommt - was bei jemanden, der im Hinblick auf sein, ergo als „äußerst gering“ vermutete Einkommen nach Straftaten immer mal wieder zu Tagessätzen von 10 oder 15 Euro sicherlich sehr wichtig ist. Zuletzt verurteilt wurde er wohl im März 2025. Hier ist nicht alles bekannt und die Liste von bekannten Vorwürfen bzw. Ermittlungsverfahren umfasst 3 Seiten - aber er berichtet keinen Erfolg seiner im März 2025 via Nazi-Nius großmäulig angekündigten Berufung.

Meine Meinung folgt dem Offensichtlichen: Der Typ ist „absolut gestört“. Also „typisch AfD“.
 


 

 

30.10.2025

Rechtextremer Narzisst(¹) Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet nach verkettetem Prozessbetrug weiter
Wie Fehlentscheidungen und Untätigkeit von Richter(inne)n einen Kriminellen befeuerten

Akten des OLG Frankfurt, Az. 10 T 151/25,  10 T 153/25:

Im Hinblick auf dessen Veröffentlichungen (und vorhergehende Belästigungen meiner Person) darf ich den „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (unter Aufhebung des insoweit gegenteiligen Urteile des LG Frankfurt 2-03 o 117/24 und 2-03 o 281/25) „(meinen) Stalker“ einen „Hassblogger“ „Rechtsextremen“, „Rechtsradikalen“, „ausländerfeindlich“ „Verfasser von Hetzschriften“, „Verbalterrorist“  und ein „ausnehmend feiges Groß- und Schandmaul“ nennen.

Frech bis kriminell: Er hatte in der Sache 2-03 o 281/25 des LG Frankfurt u.a. an Eides statt versichert, nicht fremdenfeindlich zu sein. 

Bild: Eidesstattliche Versicherung des Andreas Skrziepietz im Verfahren 2-03 o 281/24 des LG Frankfurt vom 02.07.2024. Diese ist ausweislich der rechtskräftig gewordenen Teile des Urteils des Landgerichts und des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts multibel unwahr.

Der insoweit also als Lügner feststehnde Andreas Skrziepietz behauptet öffentlich (offensichtlich in der Absicht der Verleumdung) das OLG habe mir verboten, ihn einen „Nazi“ zu nennen. Tatsache ist, dass er das behauptete Verbot so nicht einmal beantragt hatte. Die Vorsitzende Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) hatte sich in der Vorinstanz nicht gerade positiv hervorgetan und in den Urteilen sogar bereits erkannte und in den Urteilsbegründungen an anderen Stellen benannte Tatsachen negiert. Auch, dass er falsch an Eides statt versicherte, hat die Kammer ignoriert. „Darob kann man nur staunen!“ teile ich höflich und zurückhaltend mit.

Akte des LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25:

Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover belog im Antrag vom 18.03.2025 das Landgericht Frankfurt und erwirkte durch eine Lüge eine einstweilige Verfügung, die es mir sehr einstweilig verbot, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Er hatte behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Vorsitzenden Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina  Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) halte ich vor, dass diese nicht beachtet hatte, dass die „Glaubhaftmachung“ völlig ungenügend erfolgte (es fehlte z.B. eine Versicherung an Eides statt) und dass diese auch hier leichtfertig einer „gestört“ wirkenden Person einen ungeheuren Vortrieb gab.

Nachdem es mir durch einen Beschluss des AG Hannover gelungen war, gegen den Widerstand des Andreas Skrziepietz Einblick in eine Ermittlungsakte zu bekommen stand fest, dass dieser dieser das Gericht getäuscht und also auch die Tats des Prozessbetruges begangen hatte. Skrziepietz brauchte Monate um die Klage zurück zu nehmen. Frau Dr. Ina  Frost und der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt werfe ich vor, dass diese im vollen Wissen um den Prozessbetrug (also nach der Aufdeckung der Lüge) es monatelang schwieg, keinen Hinweisbeschluss erließ, vor allem aber die schon am 01.04.2025 beantragte Aussetzung der Vollstreckung aus der Verfügung nicht gewährte und ebenso monatelang untätig blieb, nachdem der Beweis für die Lüge und also den Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz vorgelegt wurden. Diese willkürliche, mindestens sachwidrige Untätigkeit befeuerten die Idee des auch insoweit als kriminellen anzusehenden Andreas Skrziepietz Idee zum nächsten Prozessbetrug:

Akte LG Kassel,  Az. 10 o 1343/25, dummdreister, verketteter Prozessbetrug:

Vor dem Landgericht ist mindestens ein Verfahren (Az. 10 o 1343/25) anhängig. In diesem Verfahren hat Andreas Skrziepietz im vollen Bewusstsein, dass vor dem LG Frankfurt (2-03 o 97/25) sogar gleichzeitig und bereits bewiesen(!) die Tat des Prozessbetruges weiter beging, vorsätzlich unwahr vorgetragen, er habe keinen Prozessbetrug begangen und ferner, dass er als Arzt zugelassen worden sei. Das ist aber nicht der Fall, denn er hatte nur eine stark eingeschränkte Zulassung zum ärztlichen Praktikum, die mitnichten mit dem übereinstimmt, was ein zugelassener Arzt darf - z.B. Patienten selbständig behandeln.

Der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Kassel, einer Frau Prof. Dr. Dreyer sowie deren Kammermitgliedern werfe ich begründet vor, meinen Vortrag auch zum erweislichen Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz und dazu, dass er niemals Arzt war, vollständig übergangen zu haben, was nicht nur eine Berufung notwendig macht. Ich meine, so grob dürfen Richter(innen) nicht versagen und ich frage mich, warum das am LG Kassel so oft vorkommt.

Akte des LG Kassel,  Az. 10 o 1343/25 - Ordnungsmittelverfahren

Der also faktisch als erweislicher Prozessbetrüger fest stehende (Stichworte: „in flagranti erwischt“, „rauchender Colt“), Andreas Skrziepietz hat allen Ernstes vor dem LG Kassel ein Ordnungsmittelverfahren angeleiert, weil ich mich nicht an das krasse - und nicht rechtskräftig gewordene - Fehlurteil halte und ihn weiter des Prozessbetruges bezichtige. Offensichtlich hat er ein Problem mit Tatsachen und ist nicht in der Lage zu sehen, wie das ausgehen wird (die Aufhebung durch des OLG ist, das vom LG gröblichst unterlassene Befassen mit dem Prozesstoff vorausgesetzt  zwingend). Auch dieses, seine auffallend niedrige Schädigungsabsicht offenbarende, und offen rechtsmissbräuchliche Verhalten spricht dafür, ihn einen Narzisst zu nennen, denn er hält sich hier für „überlegen“ obwohl ihm klar sein muss, dass sein Prozessbetrug platzen und höchst negative, strafrechtliche Folgen für ihn haben kann. 

Akte  des LG Frankfurt, Az. 2-03 O 252/25:

Andreas Skrziepietz klagt gegen die folgenden Äußerungen:

 

und:

  

und: 

 

und: 

 

wie als gäbe es die obigen Urteile des Oberlandesgerichts (klar darf man einen rechtsextremen Hassblogger auch Quaknazi nennen)  und das Verfahren vor dem LG Kassel nicht. Die kerngleichen Äußerungen, er sei ein Prozessbetrüger hat er also in einer Hauptsache vor dem LG Frankfurt und in einem EV-Verfahren dem LG Kassel anhängig gemacht, was den üblen Gestank der mehrfachen Anhängigmachung, also des Rechtsmissbrauchs verbreitet. Das spricht für „Überheblichkeit und Hoffart” - also ein Merkmal des Narzissmus. Dass er vor dem Landgericht Frankfurt dennoch das Verbot erreichen will, dass ich ihn nicht „Quaknazi“ nennen dürfe, spricht dafür, dass er ein Narzisst ist. Frau Dr. Ina Frost und Kollegen haben sich selbst Arbeit gemacht, als diese ihm „ein bisschen zu viel“ durchgingen ließen. Und ich stelle die Frage „Warum (zum Teufel) tun diese das?“

Akte 2-03 o 277/25 LG Frankfurt

Andreas Skrziepietz klagt allen Ernstes (trotz seiner zahlreichen prozessualer Lügen, siehe oben) dagegen, dass ich behaupte, dass er seine Prozesse mittels Lügen führe:

Bild: Die Aussage, dass der Steuerzahler die Gerichtskosten der von ihm vom Zaun gebrochenen Prozesse zum größten Teil trage, fußt übrigens auf dem Haushalt des Lades Hessen, welcher belegt, dass die Gerichte weniger als 50% der Gerichtskosten durch Gebühren einnehmen. Also zahlt der Steuerzahler den größten Teil der Gerichtskosten.

Ich denke, das Richterkollektiv der 3. Zivilkammer um Frau Dr. Ina Frost hat ihn durch die früheren und offenbar mangels Aufmerksamkeit zustande gekommenen Fehlentscheidungen dazu ermutigt, denn Skrziepietz muss nun wohl denken, er kommt bei ihr mit (fast) allem durch. Anders ist die Dreistigkeit nicht zu erklären.

Welche Rolle sein Anwalt Markus Haintz dabei spielt werde ich noch darlegen, ich vermute aber, der zockt den Andreas Skrziepietz ab, ermutigt ihn und führt für diesen Prozesse bei denen er dem Mandant in dessen Interesse besser geraten hätte, genau das nicht zu tun. Denn auf weitere Fehlentscheidungen zu hoffen wäre eine „sehr fette Kuh, die er auf sehr dünnes Eis führt“Fest steht aber, dass der Anwalt Markus Haintz (Köln) „nicht der ehrlichste“ ist.

¹) „Narzisst“:

Andreas Skrziepietz hat sich im zeitlich engen  Zusammenhang zur Antragsrücknahme und zu seinem Prozessbetrug im Verfahren 2-03 o 97/25 („Nicht wegen Volksverhetzung verurteilt“) des LG Frankfurt geäußert. Er quakt öffentlich, um die Schuld an seinem Prozessbetrug vor dem LG Frankfurt auf mich abzuwälzen, ich hätte behauptet, dass er „2024“ bzw. „kürzlich“ wegen Volksverhetzung verurteilt worden wäre und das mich eine frühere Verurteilung nichts angänge (auch weil es so gar lange her sei).
 
Gleichzeitig aber sah sich Andreas Skrziepietz schon seit dem Jahr 2022 dazu berechtigt, auch über fast 20 Jahre alte Ordnungsstrafen(!) gegen meine Person immer wieder hoch zu ziehen. Darunter mindestens eine, von der weiß oder leicht wissen könnte, dass diese aufgehoben wurde und eine, die nach einem Beschluss des OLG Frankfurt (25 W 2/10) zur Aufhebung angestanden hätte, was durch den Suizid des Günter Freiherr von Gravenreuth verhindert wurde:
 
„Reinholz hatte behauptet, daß ich 2024 wegen staatsfeindlicher Hetze (§130 StGB) verurteilt wurde“
 
Hinzu kommt: Die Behauptung, ich hätte behauptet, dass er „2024 bzw. „kürzlich“ wegen Volksverhetzungverurteilt worden wäre, ist unwahr. Er nennt seine Tat, um mich zu verleumden und sich nach der Verurteilung wegen einer Straftat zum „politischen Widerstandskämpfer“ zu stilisieren zu dem vorsätzlich unwahr „staatsfeindliche Hetze“, was ein Anzeichen eines recht ausgewachsenen Narzismus ist (und zeigt auf, dass die damalige Strafe von nur 60 Tagessätzen a 10 Euro nicht zur Einsicht geführt hat). Zudem stimmt seine öffentliche Behauptung auch nicht mit dem Verbotsantrag (LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25) überein. Darin heisst es:
 
Bild: Aus der Klageschrift: In der Äußerung ist von „2024“ oder „kürzlich“ kein Wort zu finden. Skrziepietz lügt also.
 
 
Mithin will er also sein eigenes Verschulden auf mich abwälzen. Dazu kommt sein übertriebenes, und eben so unbegründetes Gefühl der eigenen Bedeutung und Talente (Grandiosität), welches ich aus seinen Veröffentlichungen herauslese - die durch seine vorsätzlich unwahre Behauptung vor dem AG Hannover (409 C 10237/24), er habe ein „Journalismus-Diplom“ bestätigt wird. Danach behauptete er so dummdreist wie öffentlich, er habe sich „nicht zum Diplomjournalist ernannt“ und machte vor, dass ich es sei, der lüge.
 
Weiterer Beleg ist die, z.B. durch seine unwahre Selbstdarstellung, er sei ein „unschuldiges Opfer“(²) erfolgende Ausnutzung anderer, um sein Schädigunginteresse zu erreichen (deswegen ja der Prozessbetrug und sein Versuch, mich der Freiheit zu berauben). Das er - mir gegenüber hat er es getan - im Falle von Widerspruch in Foren nahzu ansatzlos dazu übergeht, andere zum Beispiel wegen Schreibfehlern als „dumm“ zu beleidigen (fest gestellt im Urteil des LG FFM. Az. 2-03 O 117/24) ist auch ein Merkmal. (Überheblichkeit und Hoffart) Hinzu kommt bei ihm ein „Mangel an Empathie“, denn er bezeichnet seine stumpfblöden Beleidigungen (durch Wortwahlen wie „fettgefressen“ oder „Dummböckin“) allen Ernstes als „Kritik“.

Auch seine Einlassung nach einer Zurückweisung seiner Strafanzeige gegen mich gegenüber der StA Kassel, er habe sich bewaffnet - die zu einem Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes führte - spricht eine deutliche Sprache, denn diese ist ein weiterer, recht eindeutiger Beleg für sein Querulieren und zugleich den Narzissmus des Andreas Skrziepietz.

Und Andreas Skrziepitz sieht sich „berechtigt“, Diagnosen über andere zu stellen, obwohl er kein Arzt ist, ihm sogar grundlegendes Wissen fehlt. „Narzisst“ oder „Psychopath“ zu sein oder Haledol zu benötigen wirft er selbst anderen jedenfalls auffallend häufig und öffentlich vor und er ist höchst „angepisst“, wenn man ihm mitteilt, dass er selbst „nicht ganz richtig im Kopf“ ist.
 
In Summa würde ich sagen, er ist nicht nur genau das, was man unter einem „Narzisst“ versteht, sondern geradezu ein Musterexemplar dessen.  Und ich denke, dass ein Psychiater oder eine Psychiaterin diese Störung nach Einsicht in Prozessakten und vor allem in seine Blogs auch diagnostizieren wird. Meine Anwältin steuert auch gerne seine höchst bedenkliche Abmahnung vom 16.01.2024 und noch ein paar Emails von ihm bei.
 
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²) z.B. LG FFM, 2-03 o 117/24: Vortrag in der Klage, er kenne mich nicht und wisse nicht, weshalb er Gegenstand meiner Berichte wurde - dabei hatte er mich persönlich mehrfach schwer beleidigt!