Blogger hat (nicht grundlos) Angst vor deutschen Gerichten, Deshalb ein Link:
„Alles was man über den „Docmacher“ Andreas Skrziepietz wissen muss - Eine Zwischenbilanz“
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„Alles was man über den „Docmacher“ Andreas Skrziepietz wissen muss - Eine Zwischenbilanz“
Der „recht ordentlich polizeibekannte“, als „Docmacher“ und unter anderen Aliasen in die Öffentlichkeit drängende und wegen Delikten wie Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilte Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover schrieb am 16. Juli 2025 dem AG Kassel:
„Reinholz Behauptung, man habe Kriegswaffen bei mir gesucht, ist ein weiterer Beweis dafür, daß(sic!) er schwer psychotisch und nicht mehr in der Lage ist, die Wirklichkeit zu erfassen.“
Beweis: Akte des Verfahrens 10 O 1343/25 des LG Kassel, Antragsschrift (Verfahren wurde abgegeben)
Das Register der gegen ihn geführten Strafverfahren weist aber einen interessanten Eintrag auf:
Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hatte der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber Mitte 2024 in einem querulatorisch anmutendem Protestbrief gedroht, er habe sich bewaffnet. Darauf hin wurde fest gestellt, dass er keine „Waffenrechtliche Erlaubnis“ hat (die bekommt er im Hinblick auf seine Eintragungen im Bundeszentralregister und die, gegen Ihn anhängigen, zahlreichen Ermittlungsverfahren auch nicht) und gegen ihn wegen dieser Drohung ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes eingeleitet (StA Hannover, Az. 2527 Js 81823/24).
In einem solchen Verfahren findet regelmäßig eine Hausdurchsuchung nach Waffen statt. Und zwar nach allen Arten von Waffen. Also auch nach Kriegswaffen.
Seine Behauptung ist „mindestens mutig“ und die in diesem Zusammenhang abgegebene Versicherung an Eides statt ist zweifelhaft, denn er behauptete in dieser
Einen „ganz anderen Zusammenhang“ als den, wegen seiner eigenen, höchst querulatorischen Drohung vermuteten Waffenbesitz dürfte die Hausdurchsuchung - deren Stattfinden er mit den Worten „Falls eine Hausdurchsuchung bei mir stattfand“ also geradezu bejaht - nämlich nicht gehabt haben.
Bonmot: Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover behauptet in der Öffentlichkeit, er sei ein „Pazifist“. Mir hat das OLG Frankfurt „erlaubt“, ihn im Hinblick auf seine Äußerungen einen „Rechtradikalen Hassblogger“ zu nennen.
Zugleich hatte Andreas Manfred Skrziepietz in dem Verfahren also angeben, er sei Mitglied der Ärztekammer - und folglich als Arzt zugelassen worden. Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hatte in einem früheren Verfahren vor dem LG Frankfurt angegeben, er habe niemals die Approbation beantragt:
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Beweis: Akte des LG Frankfurt am Main, A. 2-03 o 117/24, Klageschrift, Seite 18 unten. |
Das Verfahren, in dem Andreas Skrziepietz also in der deutlich erkennbaren Absicht eines Prozessbetruges vorsätzlich unwahr vortrug, er wäre als Arzt zugelassen worden, wurde vom AG Kassel an das LG Kassel abgegeben und trägt das Aktenzeichen 10 O 1343/25 und Andreas Skrziepietz hatte beantragt, mir die Äußerung, er sei nie als Arzt zugelassen worden, zu untersagen.
Weitere, Andreas Skrziepietz gegenüber erhobene Vorwürfe des Prozessbetruges finden Sie hier.
Ich denke im Hinblick auf obiges, dieser „Dr. der Pseudologie“ also Andreas Skrziepietz sollte sich mal von einem richtigem Arzt (zugelassener Facharzt oder Fachärztin für Psychiatrie) untersuchen lassen, ob er derjenige ist, der andere als „schwer psychotisch“ bezeichnen sollte und ob er selbst noch „in der Lage ist, die Wirklichkeit zu erfassen“.
Was das Verfahren 10 O 1343/25 betrifft, muss ich leider in Berufung, weil die RichterInnen sich in gröblichster Weise über den Vortrag beider Parteien hinweg gesetzt haben. Denn zu der Frage, ob Andreas Skrziepietz als Arzt zugelassen wurde, wurde von mir dem Gericht wie folgt vorgetragen:
4.)
Der Verfügungskläger wendet sich gegen die Äußerung, dass er nie zum Arzt zugelassen
worden sei und macht dem Gericht vorsätzlich unwahr vor, er sei zugelassener Arzt gewe-
sen, weil er Mitglied der Ärztekammer gewesen sei. Das ist unwahr, denn tatsächlich hat
der Verfügungskläger aber vor dem LG Frankfurt schon 2024 erklärt, er habe niemals einen
Approbationsantrag (Antrag auf Zulassung zum Arztberuf) gestellt weil er niemals habe Arzt
werden wollen. Ferner hat der Antragsteller dem AG Hannover im Verfahren 409 c
10237/24 vorgetragen und durch Vorlage eines 1996 ausgestellten und mehrfach bis ins
Jahr 2005 verlängerten Arztausweis glaubhaft gemacht, dass er infolge mehrerer Verlän-
gerungsanträge insgesamt 9 Jahre lang als „Arzt im Praktikum“ zugelassen worden sei. Das
entspricht aber keineswegs einer Zulassung zum Arztberuf, denn insbesondere darf ein
„Arzt in Praktikum“ Patienten nicht selbstständig behandeln. Der Verfügungskläger hat zu-
dem gegenüber dem Verfügungsbeklagten in einer Abmahnung ausdrücklich erklärt, er
habe das Praktikum niemals geleistet und den Ausweis verlängern lassen, um sich rezept-
pflichtige Medikamente zu besorgen. Die Aussage, dass der Antragsteller nie als Arzt zuge-
lassen wurde, ist also zum einen wahr und zum anderen durch das Verfahren 2-03 o 117/24
des AG Frankfurt (dort Punkt 3a) auch schon geklärt, denn vor dem LG Frankfurt, hat der
Verfügungskläger selbst erklärt, dass er niemals Arzt werden wollte und deshalb auch nie
den Approbationsantrag gestellt hatte.
Glaubhaftmachung:
• Anlage 09 - AG H 409 C 10237-24-Abmahnung.pdf
• Anlage 17 - 2024-12-07-abmahnung_aip.pdf
• Anlage 14 - Klage 2-03 o 117-24.pdf, dort Klagebegründung
• Anlage 10 - AG H 409 C 10237-24-Antrag.pdf, dort Arztausweis auf Seite 7,8
Der Verfügungskläger hat außerdem dem LG Frankfurt in der Sache 2-03 o 117/24 ein Ge-
sundheitszeugnis vom „3.11.20“ vorgelegt, welches explizit für einen Approbationsantrag
ausgestellt wurde. Eine solche wird aber wohl im Hinblick auf die kurz zuvor erfolgte Verur-
teilung des Verfügungsklägers wegen Volksverhetzung nicht gewährt worden sein (s.a.
Verwaltungsgericht Hannover Urteil v. 07.11.2022, Az.: 5 A 184/21, Widerruf der Approbati-
on nach Verurteilung wegen Volksverhetzung). Demnach hatte der Verfügungskläger im
November 2020 ernsthafte Schritte unternommen, den Approbationsantrag zu stellen. Der
Versuch scheiterte oder wurde wegen des vorhersehbaren Scheiterns (es muss ein amtli-
ches Führungszeugnis vorgelegt werden, dieses enthielt die Verurteilung) abgebrochen
und, wie der Verfügungskläger selbst unter Beweis gestellt hatte, wollte er also Arzt werden.
Also hatte der Verfügungskläger auch dem LG Frankfurt in der Sache 2-03 o 117/24 vor-
sätzlich unwahr und unvollständig vorgetragen.
Glaubhaftmachung:
• Anlage 14 - Klage 2-03 o 117-24.pdf, Seite 49 der Klageschrift mit Anhängen
Es ist also gut erkennbar, dass hier Tatsachenvortrag gehalten und glaubhaft gemacht wurde.
Drei Richterinnen, namentlich die Vorsitzende Richterin am Landgericht (außerplanmäßige) Prof. Dr. Dreyer, die Richterin am Landgericht Neuschäfer und die Richterin Ester-Sander verstiegen sich allen Ernstes darauf, es handele sich um eine „Meinungsäußerung“ bzw. „Werturteil“ und Leser könnten „irregeführt“ werden:
„Es besteht, da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Werturteile des Verfügungsbeklagten auf tatsächlicher Grundlage nachvollziehbar und richtig sein könnten, daher auch die Gefahr, dass der Verkehr irregeführt wird.“
Das sehe ich ganz anders. Denn über wahre Tatsachen kann man nicht „irregeführt“ werden. Weiter schreiben die drei RichterInnen:
„Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die angegriffenen Äußerungen bereits Gegenstand
anderer Verfahren gewesen sind.“
Das sehe ich ganz anders, denn ich hatte vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass es vor dem LG Frankfurt bereits um die Arztzulassung ging und das Skrziepietz vor drei Gerichten (AG Hannover, LG FFM, LG Kassel dazu höchst unterschiedlich vortrug.
Ich habe nicht nur Berufung eingelegt: Zugleich habe ich diese Richterinnen jetzt in einem parallelen Verfahren wegen des, auch in allen weiteren Punkten ungewöhnlich grob an vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen vorbeigehenden Urteiles auch abgelehnt und, weil drei Richterinnen meiner Ansicht nach nicht so blind sein können, Verdachtszeige wegen Rechtsbeugung erstattet. Dies vor allem, weil alle deren „Irrtümer“ zu meinen Lasten gehen.
Im Allgemeinen werden Ablehnungsanträge aber selten bewilligt: Bisher steht es bei mir 4:4. Vier RichterInnen erfolgreich abgelehnt (alle von LG Kassel), 4 RichterInnen nicht. Das ist übrigens eine ziemlich gute Quote, das schaffen nicht mal Anwälte.
Strafanzeigen wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung werden in der Regel abgewürgt, „weil nicht erkennbar sei, dass die beanzeigten RichterInnen sich in schwer wiegender Weise an der Rechtsordnung vergriffen hätten.“ Der „Paragraphen-Gummi“ ist hier absichtlich weich, weil die Bestrafung heftig ist: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. Damit wäre zugleich der Beruf und die Pension weg. Es ist nachvollziehbar, dass Richter und Staatsanwälte da sehr ungern und nicht wegen „Irrtümern“ oder „Schlampigkeit“ die Kollegen oder Kolleginnen aus dem Beruf kegeln und das daran fest machen, dass es daran fehle, dass der Rechtsbruch „schwer wiege“. Aus der Sicht der Betroffenen allerdings sieht das allerdings anders aus.
Es ist trotzdem nicht falsch beides zu tun. z.B. bin ich vor weiteren solchen, vorliegend unfassbar falschen und den Prozessstoff ignorierenden Willkürsentscheidungen der Richterinnen erst mal halbwegs sicher. (§ 47 Absatz 1 ZPO). Es gibt da noch einen Nebenzweck: „Die Kanzlei Winter aus Berlin schreibt: Richter bedankt sich für Ablehnungsgesuch und ändert seine Entscheidung.“
Zudem gibt es, soweit ich weiß, ein Punktesystem (Beurteilungssystem) für Richter. Stehen da zu viele negative Sachen (Aufhebungen in höheren Instanzen, Ablehnungen und dergleichen) drin, wird es „schwierig bis unmöglich“ mit einer Berufung des Richters oder der Richterin an höhere Gerichte. Wie oben gezeigt habe ich handfeste Gründe diesen Richterinnen nicht vor einem OLG oder gar höhere Gerichten - genauer: nie wieder in dieser Rolle - begegnen zu wollen.
Und es ist nicht der Job des, durch das Handeln der Richterinnen Geschägten, nach einem solchen, horrend falschem, offensichtlich auf gröblichster Missachtung des Prozesstoffes beruhendem „Urteil“, vor den Richterinnen irgendwelche Kniefälle zu machen oder diese zu „bespaßen“.
Bonmot: Weder das AG Kassel noch das LG Kassel hielten es für notwendig, mir von sich aus die Antragsschrift zuzustellen - was ja wohl „allerhöchste“ Pflicht ist. Ich erhielt lediglich einen nichtssagenden „Schriebs“ vom Amtsgericht, dass der Streitwert wohl auf einen Betrag von über 5000 € festzusetzen sei und sodann die Ladung zum Termin. Mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Die Antragsschrift erhielt der von mir bestellte Anwalt (und somit ich selbst) erst nach einem Antrag - und zwar wenige Tage vor dem Termin. So geht dann auch „Rechtsfreie Zone“.
Abbildung: Die schwere Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 3 StGB ist ein Verbrechenstatbestand, da die Mindeststrafe ein Jahr beträgt.
Die insgesamt 3 Strafanzeigen gegen den offensichtlich zu einer akzeptablen Weise der Frustkompensation unfähigen und beruflich gescheiterten Herrn Dr. „Keinarzt“ erfolgten wegen des Vorwurfes der falschen Verdächtigung, des Nachstellens und (jeweils) versuchter Freiheitsberaubung. In solchen Mitteilungen wird aber stets nur einer der vorgehaltenen Verstöße genannt.
Brigadegeneral a. D. Klaus Wittmann hat Recht.
Natürlich werden die „Patrioten“ mit russischem und chinesischem Geld in der Tasche (AfD) dagegen sein. Aber ich bin ja auch gegen diese korrupten Idioten.
... und das sind die Folgen. Auch bekannt als „Wutbürger unter sich“.
Kaum kommen die „Fetttöpfe der Macht“ in Reichweite der Griffel dieser sich „ehrlich und anständig“ wähnenden Personen kommt es zu Machtspielchen, Verteilungskämpfen und, das zeigen die gegenseitigen Vorwürfe deutlich auf: gegenseitigem Mobbing.
Das „bedroht fühlen“ zeigt übrigens auch auf, dass man es mit Heulsusen zu tun hat, die keine „Eier“ haben und deswegen ständig solidaritätsheischend die „Opfernummer“ ziehen. Wie man oben sieht, machen die das jetzt schon untereinander.
Die „Fetttöpfe der Macht“ sind übrigens das tatsächlich einzige gemeinsame Ziel der zahlreichen AfD-Fraktionen, die sich untereinender nicht weniger spinnefeind sind als „CDU“ vers. „die Linke“.
[...][...]
Natürlich hat die wagemutige Naturpartei Andreas Skrziepietz, der übrigens wegen eines Rudels von Äußerungsdelikten (darunter Volksverhetzung, Beleidigungsdelikte aber auch Bedrohung) angeklagt bzw. verurteilt wurde, und gegen den die Staatsanwaltschaft Hannover wegen 5 Fällen des Prozessbetruges ermittelt, eine höchst querulatorisch anmutende und den bereits bestehenden Eindruck einer psychisch/psychiatrischen Auffälligkeit des Herrn Dr. Andreas Skrziepietz weiter stützende sofortige Beschwerde eingereicht:
Der Rechtsmissbraucher Andreas Skrziepietz (der übrigens der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber damit drohte, dass er sich bewaffnet habe, was sodann sicherlich ein Anrücken eines „Beweissicherungs- und Verhaftungsteams“, also eine Hausdurchsuchung nach Waffen zur Folge hatte) hat nicht ganz grundlos wegen der Lässlichkeit geklagt und die Äußerung „krimineller Idiot“ unbeanstandet gelassen. Da werden zum einen Gerichte „wach“ und zum anderen kann und konnte der mit Verleumdungen und Verbaldreck um sich werfende Quaknazi auch nur schlecht gegen die Meinungsäußerung, er sei ein „krimineller Idiot“ vorgehen. Er ist ja einschlägig verurteilt und macht einfach weiter.
Eine weitere Frage hinsichtlich seiner Berurteilung unter psychiatrischen Gesichtspunkten beantworte ich (genauer er) selbst:
Das Amtsgericht hat die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen:
Wie das Landgericht Kassel nun reagiert muss man abwarten. Bei dem habe ich „begründete Bauchschmerzen“. Allerdings dürfte die Beschwerdekammer (das ist die 10. Zivilkammer) gewarnt sein.
Denn der AfD-Kandidat wurde wegen einer handfesten Liste des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz mit 16 Anhaltspunkten, dass Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers bestehen, ausgeschlossen. Der Name „Tolkien“ wird zwar auf dieser Liste erwähnt. Sie waren aber nicht alleine ausschlaggebend – und es wird auch nicht beanstandet, dass der gestrichene Kandidat daraus zitierte oder es „gut findet“, stattdessen erklärte er damit seine faschistoiden Ideale. Der Verfassungsschutz verweist unter anderem auf dessen Nutzung des Begriffs „Remigration“ in verfassungsfeindlichem Sinne und seine Nähe zum Rechtsextremismus.
Der AfD-Kandidat scheiterte mit seiner Beschwerde gegen den Ausschluss vor den Gerichten bis hoch zum Bundesverfassungsgericht.
Ach so: Der Quaknazi, der Obiges verbreitet, bewirbt in seinem Schriftschlecht die AfD, hetzt für Russland und gegen die Ukraine, veröffentlicht covidiodistischen Müll und hat z.B. das Tragen der Maske verweigert und ihn kritisierende offenbar auch beleidigt, verleugnet die menschengemachten Klimaveränderungen, verleumdet politische Gegner häufig grundlos als „geistig krank“, „Faschisten“, „Nazis“ oder gar „Kinderficker“, verbreitet Hitlerbildschen, nennt sich offen lügend „Freund der Meinungsfreiheit“ und scheiterte zuletzt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt damit, es mir verbieten zu wollen, meine Meinungsfreiheit zu nutzen und ihn also selbst korrekt einen „rechtsradikalen“, „rechtsextremen“ und einen „ausnehmend feiges Groß- und Schandmaul“ zu nennen. Und er ist in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, wurde insbesondere auch wegen Volksverhetzung, Beleidigungsdelikten und Bedrohung verurteilt.
Und er stellt sich als „gar armes Opfer“ - übrigens einer „Merkel-SAntifa“ dar, die er - wohl in einem Wahn - immer wieder erwähnt. Dabei hat sich die „Merkel-SAntifa“ erst neulich „materialsiert“. Und: Nein! Weder Donald Trump noch Donald Duck haben die „Merkel-SAntifa“ verboten.
Zudem ist er ein Querulant, denn er äußerte, nachdem die Staatsanwaltschaft Kassel nicht seinen kruden Vorstellungen folgen wollte, dass er sich bewaffnet habe. Nicht nur ich meine, sowas machen nur „Psychos“. Eine Waffe wurde übrigens nicht gefunden. Womöglich nur noch nicht.
Drei feige Versuche des geistig regressierten Wichtes, mich in den Knast zu lügen, bzw. der Freiheit zu berauben sind schnell und gründlich gescheitert und ziehen nach meiner Strafanzeige nunmehr (hoffentlich) eine Strafverfolgung wegen versuchter Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Falschbeschuldigung, Verleumdung und Stalkings nach sich.
Machst Du auch so was? Verbreitest Du auch die obige Lüge? Bist Du auch so verlogen? Bist Du beruflich gescheitert? Dann bist Du bei der AfD richtig und solltest unbedingt deren Kandidaten wählen. Aber wundere Dich nicht, wenn die Dich nach einer Machtergreifung, einer Säuberung von bisher nützlichen aber nun als Gefahr angesehnen Idioten im Zuge einer Nacht der langen Messer“ auf Grund geänderter Gesetze in den Knast oder ein KZ schicken. Oder Dir „die Rübe abhacken“ sobald Du dann Kritik an denen übst. Denn Meinungsfreiheit wollen die nur für sich und Kritik, gar die Wahrheit, vertragen diese Quak- und Echtnazis rein gar nicht.
Den Bericht würde Blogger ängstlich sperren. Deshalb stelle ich die Frage, wer ist hier „psychisch krank“ ist, an einer geeigneteren Stelle.
Horst Wessel (* 9. Oktober 1907 in Bielefeld als Horst Ludwig Georg Erich Wessel; † 23. Februar 1930 in Berlin) war ein deutscher Paramilitär der SA, den die nationalsozialistische Propaganda zum bedeutendsten „Märtyrer der Bewegung“ stilisierte. Kurz nachdem er 1930 von einem KPD-Mitglied getötet worden war, wurde das von ihm verfasste Kampflied „Die Fahne hoch!“ zur Parteihymne der NSDAP erklärt.
(Wikipedia)
Die Neonazis in der AfD stilisieren nunmehr einen Charlie Kirk zu deren neuen Liedhelden. Just jedes Schusswaffenopfer Kirk, auf dessen Grabstein man seine Worte „Ich glaube es lohnt sich, einige Schusswaffenopfer pro Jahr in Kauf zu nehmen.“ meiseln sollte.Nehmen wir die Schrei-Ella: „Statt den Mord an Charlie Kirk vorbehaltlos zu verurteilen, gab es zahlreiche Fälle, in denen dieser in unerträglicher Weise relativiert und auf Kirks angeblich problematische politische Position hingewiesen wurde“ lässt sich Alice Weidel zitieren - wahrscheinlich weil diese erwartet, dass wegen eines Schusswaffenopfers, welches Schusswaffenopfer als akzeptabel einstufte, bundesweit Fahnenapelle im SA (meinetwegen FDJ)-Stil gehalten werden. Kirk war ein amerikanischer sowohl rechtsradikaler als auch rassistischer Aktivist und Weidel hat sich allen Ernstes darüber aufgeregt, dass der deutsche Bundeskanzler es wagte wenige Stunden nach dessen Ableben nichts zum Tod von Charlie Kirk gesagt zu haben.
War das schrille Gekeife denn zu hören, als in Minnesota Melissa Hortman (die frühere Vorsitzende des Parlaments des US-Bundesstaats ) und ihr Ehemann erschossen, der ebenfalls demokratische Abgeordnete John Hoffman und seine Ehefrau bei einer ähnlichen Tat im nahegelegenen Champlin verletzt wurden? Wo war das Geschrei der Alice Weidel als Walter Lübcke ermordet wurde? Hatte die da etwas Halsschmerzen vom Grölen und Schimpfen auf einer Feier? Die einzige Reaktion, die ich fand, war ihre Hetze nachdem ein Peter Tauber (CDU) Verfassungsfeinden bestimmte Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit entziehen wollte. Da hat die Schrei Ella gleich losgeheult: Taber habe wohl schon genau definiert, "wen er dann für sich als demokratiefeindlich einschätzt".
Da hat die AfD-Lautsprecherin auch geschwiegen - oder ist eine etwaige Aufforderung an irgendeinen Kanzler oder eine Kanzlerin, rechtsgerichteten Terror zu verurteilen, etwa von der angeblichen „Lügenpresse“ verschwiegen worden? Nein, einen solchen Aufruf gab es nie, denn weder bei Nius noch in den vielen Hetzkanälen der sozialalen Medien findet sich auch nur ein Wort der Nazitante.
Anders ausgedrückt: Rechter Terror, der durch Hass und Hetze der Neonazis ausgelöst wird, wird von diesen verschwiegen und kleingeredet, erwischt es aber rechte und/oder Rassisten, dann spielen sich die Hassverbreiter und Täter von ganz Rechts groß auf - und zwar als Opfer.
Das gab es schon mal: Just der Paramilitär und SA-Schläger Horst Wessel wurde zum Opfer stilisiert.
P.S.:
„Wer die AfD unterstützt, muss wissen, dass er damit bewusst auch rechtsradikalen Hass und Hetze, extreme Polarisierung und persönliche Diffamierungen in Kauf nimmt. Und wir wissen, wie persönliche Diffamierungen letztlich zu Morddrohungen, Gewalttaten bis hin zum Mord führen können. Jeder, der in der CDU für eine Annäherung oder gar Zusammenarbeit mit der AfD plädiert, muss wissen, dass er sich einer Partei annähert, die rechtsextremes Gedankengut, Antisemitismus und Rassismus in ihren Reihen bewusst duldet. Er muss wissen, dass er sich einer Partei annähert, die ein ideologisches Umfeld unterstützt, aus dem der mutmaßliche Täter von Walter Lübcke gekommen ist.“
(Präsidium und Bundesvorstand der CDU Deutschlands zum Tod von Walter Lübcke, 2019)
Verlinkt habe ich zu Artikeln über ein solches Exemplar, welches rechtsradikalen Hass und Hetze verbreitet, extreme Polarisierung betreibt und sich persönlicher Diffamierungen bedient.
Er habe sich bewaffnet schrieb der schon seit Januar 2020 als Hitlerbildverteiler polizeibekannte Andreas Manfred Skriepietz aus Hannover im Sommer 2024 an die Staatsanwaltschaft Kassel. Der zu diesem Zeitpunkt bereits wegen Äußerungsdelikten und Volksverhetzung vorbestrafte Quaknazi querulierte offensichtlich um eine Rücknahme der Ablehnung und eine Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen mich zu erzwingen.
Und mir wurde klar, warum auf dem Parkplatz gegenüber eine Zeit lang deutlich häufiger Polizei zu sehen war als sonst. Seit dem, von einem, vom „Quaknazi“ zum „Tatnazi“ mutierten Idiot begangenem Mord an Walter Lübcke ist man hier in Kassel hellwach.
Mit Hitler hat es der Skrziepietz - dem das OLG Frankfurt schriftlich gab, dass man ihn sogar einen rechtsextremen -auch Nazi - nennen darf, ja immer mal wieder. Aber nach DEM Scheiben ist er ein „polizeibekannter Querulant“, ein „der Staatsanwaltschaft bekannter Querulant“ - sprich: Ein „amtsbekannter Querulant“. Man könnte auch sagen: Ein „rechtextremer Spinner“. Die Frage, ob er sowas wie der „bewaffnete Arm der Quaknazifraktion“ sei, würde ich mit „Nein“ beantworten. Denn offenbar hat er nur queruliert und gesponnen, sich nicht tatsächlich „bewaffnet“.
Aber der 4. Punkt der nachfolgenden Versicherung an Eides statt ist demnach wohl unwahr. Denn die kackdumme Behauptung des Quaknazis, er habe sich bewaffnet, führt geradezu zwingend zu einem Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes und nach seiner Äußerung wird wohl auch ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss unterschrieben haben oder eine Hausdurchsuchung erfolgte, weil „Gefahr in Verzug“ war postwendend und sofort. Das ist jedenfalls das Standard-Vorgehem. Einen Hinweis darauf lieferte er selbst: „Falls es eine Hausdurchsuchung gab....“
Ergo stand die Hausdurchsuchung, welche er hier einräumt, und wie Skrziepietz genau wusste, gerade nicht in einem „völlig anderem Zusammenhang“.
Die Folgen seiner vorsätzlich unwahren Versicherung an Eides statt - er hat dem AG Hannover wörtwörtlich vorgemacht, wahr sei, dass er ein Journalistendiplom besitze er und habe ein Journalismus-Diplom ...
.... sind eine Strafanzeige wegen Prozessbetruges und vorsätzlich unwahrer Versicherung an Eides statt - und er wird einen - von ihm selbst richtig teuer gemachten - Prozess verlieren:
Entgegen der Behauptung der Gegenseite hat sich der Beklagte „per definitionem“ als „Diplomjournalist“ dargestellt. Denn er behauptete in einem Gerichtsverfahren ein „Journalismus-Diplom“ zu besitzen, durch welches man schließlich berechtigt sei, sich als „Diplomjournalist“ zu bezeichnen. Diese streitgegenständliche Äußerung war zusammen mit der Äußerung, dass der Beklagte sich zu Unrecht als „Spezialist für Traumatologie“ ausgebe, bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Hannover Az: 409 C 10237/24
So heisst es nun vor dem LG Frankfurt (Az. 2-03 o 252/25) und es zeichnet sich deutlich ab, dass die 3. Zivilkammer unter Ina Frost ihre bisherige Zuneigung gegenüber Andreas Skrziepietz nicht aufrecht erhalten kann - und auch nicht wird. Denn das OLG hat deren Beschluss aufgehoben: Ich darf Andreas Skrziepietz im Hinblick auf und Zusammenhang mit dessen Schriftschlecht und die von ihm ejakulierte Parolen durchaus als rechtsextremen, sogar rechtsradikalen - und somit auch „Nazi“ - benennen. Der nur selbstangebliche „Freund der Meinungfreiheit“ ist viel mehr ein „Gerichtshansel“ und will „allen hirnrissigen Ernstes“ ein Verbot durchsetzen, „Quaknazi“ genannt zu werden... Diese Posse ist waschecht!
Einer meiner nächsten Artikel wird sich übrigens unter dem Titel „Haintz's Geldgier“ u.a. mit diesen beiden Verfahren befassen. Fähigen Anwälten wäre aus meinen Ortsangaben schon jetzt klar, was da zum Thema „Journalismus-Diplom“ und „Prozessbetrug“ drin steht und warum Andreas Skrziepitz nur davon träumt, dass er vor dem OLG damit durchkommt.
Und der Inhalt wie der Titel dieses Artikel („Haintz's Geldgier“) wird geeignet sein, um dem RA Markus Haintz aus Köln - er vertritt Skrziepietz auf eine höchst unbesonnen anmutende Weise - einen sehr unwillkommenen Spitzname zu verpassen: „Heinz Geldgier“ könnte man auf den Gerichtstreppen künftig hören, wenn er gemeint ist.
Ob Skrziepietz dann auch dem OLG schreibt, er habe sich bewaffnet? Nun, dann kommt das Durchsuchungs- und Beweissicherungkommando womöglich nochmals - bringt aber dieses Mal wohl einen Krankenwagen und jemanden mit, der die berühmte weiße Jacke dabei und auch das Haldol nicht vergessen hat. Und packt hoffentlich alle Tatmittel ein.
P.S. Auf eine Abmahnung werde ich erneut mit einer Gegenabmahnung und sodann der negativen Festellungsklage reagieren. Die wird also teuer. Und wenn in den sich anschließenden Verfahren gelogen wird (s.o.) gibt es gerne auch eine weitere Strafanzeige.
Das ist er auch, denn Andreas Skrziepietz ist ein Schreibtischtäter, der ausweislich seiner strafrechtlichen Verurteilungen und der anhängigen Verfahren mich und andere auf besonders niedrige Weise verhetzt, beleidigt, verleumdet und bedroht. Die Feigheit werfe ich dem tatsächlichen Schreibtischtäter Andreas Skrziepietz vor, weil er dieses ohne Impressum und unter der - von mir zerstörten - Deckung durch die Nutzung eines oder gar mehrerer Aliase wie „Docmacher“ tut.
6. Zur Äußerung 3.b)
„als der Verbalterrorist Andreas Skritzepietz aus Hannover es in seinen
Hetzschriften tut. Dieses tatsächlich ausnehmend feige „Groß- und Schandmaul“,
Hinsichtlich dieser Äußerung besteht entgegen der Auffassung des Landgerichts kein
Unterlassungsanspruch des Klägers.
a) Bei dieser Äußerung handelt es sich ebenfalls im Schwerpunkt um eine Meinungsäußerung.
So wird dem Leser dadurch mitgeteilt, dass der Beklagte den Kläger für ein „feiges“ – also
mutloses, hinterhältiges und wenig ehrenhaftes – „Großmaul“, also einen Prahler oder Angeber
erachtet und für ein „Schandmaul“, also eine Person mit einem lästernden oder unverschämten
Mundwerk, wobei beides im umgangssprachlichen Gebrauch eine negative moralische
Bewertung enthält (vgl. Wikipedia). Durch die schlagwortartige Verwendung der Begriffe wird
für den Leser deutlich, dass der Beklagte den Kläger durch sein Verhalten dergestalt einordnet,
weshalb auch hier das Element des Meinens und Dafürhaltens schwerpunktmäßig gegeben ist.
b) Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt jedoch im Hinblick auf
diese Äußerung die Meinungsfreiheit des Beklagten gegenüber dem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht des Klägers.
Anders als bei der unter 4. und 5. dargestellten Äußerungen des Beklagten in der Fußnote erscheint im Hinblick auf diese Äußerung die Begründung des Landgerichts nicht überzeugend, dass die Bezeichnung des Klägers als „feiges Schand- und Großmaul“ ohne jeglichen Sachbezug erfolgt. Denn diese Äußerung erfolgt innerhalb eines Beitrags, in dem der Beklagte sich mit dem Kläger selbst und insbesondere seinen Tätigkeiten als Übersetzer, Berater für Doktoranden, dessen Medizinstudium und der nicht erlangten Zulassung als Arzt, seinen Haltungen zum „Klimawandel“, zu „Covid-Impfungen“, zur AfD und „Nazis“, der Altkanzlerin Merkel und den Inhalten von Veröffentlichungen des Klägers – wenn auch in stark zusammenfassender und wertender Form – befasst und diese Veröffentlichungen als „Hetze“ bewertet. Vor diesem Hintergrund erfolgt dann die Bezeichnung des Klägers als „feiges Schand- und Großmaul“, was durchaus für den Durchschnittsleser einen gewissen Sachbezug erkennen lässt, insbesondere da der Durchschnittsleser der Beiträge des Beklagten, von dem wechselseitig offen ausgetragenen Konflikt der beiden Parteien weiß und so auch gewisse Kenntnis von den gegenteiligen politischen Haltungen der Parteien hat.
Für diese Meinungsäußerung besteht vorliegend auch eine hinreichende Tatsachengrundlage.
Allein der nach wie vor öffentlich zugängliche Beitrag des Klägers mit dem Titel „Mein Kampf
(gegen die Stadtverwaltung Hannover)“, auf den die Berufung Bezug nimmt (Anlage 2 zur
Klageerwiderung, Bl. 192 eA LG) belegt, dass der Kläger als eine angeberische und arrogante
Person mit lästernden oder unverschämten Mundwerk bezeichnet werden kann, weil er dort die
mit seiner Anfrage zum Anteil islamischer Frauen in Frauenhäusern befasste Mitarbeiterin
namentlich benennt, sie als übergewichtig und faul öffentlich bezeichnet und ihr hämisch in dem
Beitrag, weil sie seine Anfrage nicht bearbeitet hat, die „Opferrolle“ (Ein Bild von der
Kekspackung „Prinzenrolle“ mit dem Schriftzug „Opferrolle“) überreiche in einer kleinen
Packung, weil die Mitarbeiterin übergewichtig sei, da sie diese verdient habe. Er bezeichnet
dort die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet hatten
und ein Hausverbot verhängt hatten, als „faule Säcke“ und wirft ihnen vor, anstatt eine einfache
Frage zu beantworten lieber einen Rechtsstreit zu beginnen. Dies geschieht in dem Beitrag,
ohne das eigene Verhalten zu reflektieren oder zu hinterfragen. Dies kann bereits hinreichende
Anknüpfungstatsachen für eine Bewertung des Klägers als Schand- und Großmaul darstellen.
Damit einher gehen ebenfalls die Bezeichnungen der ehemaligen Kanzlerin Merkel als
Massenmörderin ebenso wie des ehemaligen Kanzlers Scholz als Massenmörder im Hinblick
auf deren Haltung in der Asylpolitik (Anlage 3 zur Klageerwiderung, Bl. 185 eA LG) oder der
folgende Beitrag des Klägers, auf den der Beklagte Bezug nimmt (Anlage 3, Bl. 186 eA LG)
[...]
In diesem stellt er das Dritte Reich und die Unterscheidung von Juden und Ariern denen von
Geimpften und Ungeimpften während der Pandemie gleich. Die ehemaligen Außenministerin
Baerbock bezeichnete er mehrfach in seinen Blocks als „Dummböckin“ (Bl. 189 eA LG) und die
Partei die Grünen als „KinderfickerInnen“ und „KriegstreiberInnen“ (S. 10 ff. Berufungsbegründung). Schließlich hat der Kläger den Beklagten mehrfach öffentlich als „Dummholz“ bezeichnet.
Auch für die Bezeichnung als „feige“ besteht eine hinreichende Tatsachengrundlage, da die Äußerungen des Klägers stets aus der sicheren digitalen Position als Blogger im Internet heraus stattfinden, ohne in einen persönlichen Diskurs mit den betroffenen Personen einzutreten. Diese getätigten Äußerungen des Klägers stellen eine hinreichende Tatsachengrundlage für die nachfolgend bekundete Meinung des Beklagten, dass der Kläger ein „Groß- und Schandmaul“ sei. Dies hat der Kläger auch hinzunehmen, insbesondere weil er mit seinen o.g. genannten teilweise stark polarisierenden Äußerungen selbst sich an die Öffentlichkeit wendet und so auch mit heftiger Kritik seinerseits rechnen muss.
Es gibt noch mehr über das Urteil zu berichten. Und ein zweites.
Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.ka. „Docmacher“) quakt öffentlich herum, dass ich in einer „Wahnwelt“ leben würde. Vermutlich gibt es da zur Realität nur eine kitzekleine Abweichung: Die Person.
Jedenfalls ist wieder eine wohl (siehe unten) vorsätzlich unwahre Beschuldigung des feinen, sich als „ehrlich“ behauptenden aber leider eben ziemlich wirre, unlogisch wirkende und auch unwahre Geschichten erzählenden Andreas Skrziepietz gescheitert. Und damit auch sein dritter Versuch, mich mittelbar (und insofern auch feige) der Freiheit zu berauben. Erfahrungsgemäß stimmt nämlich sein öffentliches Blahfaseln mit seinem Handeln vor Gerichten und Behörden überein: Der sich „edel und klug“ wähnende, aber andere und mich übel verleumdende und beleidigende Herr Andreas Skrziepitz hat mich just um den 01.09.2025 herum öffentlich einen „dreckigen Stalker“ genannt und dummdreist - oder eben im Wahn - behauptet, meine Abmahnungen - nach ganz ähnlichen Rechtsverletzungen - wären „Stalking“.
Interessanter zeitlicher und sachlicher Zusammenhang: Am 28.09.2025 hatte das OLG Frankfurt seine Auffassung geäußert, meine Darstellung, dass ich in ihm einen „neuen Stalker“ hätte, wäre nicht rechtswidrig. Das Urteil ist auch so gesprochen worden.
Die „nie gesehene Vitesse“ beruht auf der Tatsache, dass er seine Strafanzeige am 01.09.2025 stellte und die Ablehnung der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens am 02.09.2025, also nur einen Tag später - mithin nach dem Lesen seiner Anzeige - erfolgte:
Ich allerdings werde jetzt bei der StA Hannover eine weitere Verdachtsanzeige gegen ihn wegen der zweiten vorsätzlich falschen Beschuldigung und des dritten Versuchs der mittelbaren Freiheitsberaubung - und zudem wegen „Nachstellens“stellen. Denn die strafauslösende Bedingung des § 238 StGB Absatz 1 Varianten 8 und/oder 3.b. StGB kann erfüllt sein.
Mag die Staatsanwaltschaft und das AG Hannover entscheiden, ob sie ihn vor Gericht stellen, ihn „verknacken“ (es könnten bei einer Gesamtsstrafe jetzt sogar mehr als 3 Jahre werden) - oder ob „ein Wörtchen“ mit dem Betreungsgericht des AG Hannover gewechselt und alle Strafverfahren gegen Andreas Skrziepietz wegen eines wohl zutreffenden Hinderungsgrundes aus § 20 StGB eingestellt werden.
Vermutlich wird Andreas Skrziepietz jetzt querulieren und seine Situation noch weiter verschlimmern.
Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielte die AfD in NRW noch 16,4% (Erststimmen) bzw. 16,8% (Zweitstimmen). Diesem Ergebnis gegenüber stehen nun die 14,5% der Stimmen bei der Kommunalwahl. Damit hat die AfD (nach den Prozentzahlen) rund 2% von allen Stimmen, aber bei genauem Hinsehen mehr als 11% (fast ein Achtel) von den, bei der Bundestagswahl noch erzielten Stimmen verloren.
Ich vermute mal, dass zu diesem Stimmenverlust auch Typen wie der Grenzüberschreiter Andreas Skrziepietz aus Hannover beigegetragen haben. Mit seinem Hass und seiner Hetze im Stile des Julius Streicher, seinem Missbrauch der Gerichte hat auch der nämlich gezeigt, was zu erwarten ist, wenn die AfD mitsamst deren großmäuligen Lichtgestalten an die Macht käme.
Nehmen wir weiter den Glattnazi Bernd Höcke, dessen Verurteilungen wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ nach querulatorisch anmutenden Beschwerden der BGH bestätigt hat oder eben meinen „Lieblingsquaknazi“ Andreas Skrziepietz - der ja auch schon wegen Straftaten wie Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung vorbestraft ist - was womöglich längst nicht alles ist und wobei es hoffentlich auch nicht bleibt. Denn Letzterer zeigt sich ziemlich unbeeindruckt, quakt querulatorisch weiter weltfremdes Zeug, beschönigt durch öffentliche Schrift (allerdings feige hinter seinem Alias „Docmacher“ verborgen) sogar die Verbrechen des Ku-Klux-Klan und macht so zumindest verständigen Lesern klar, dass er mit ganz üblen Rassisten, ja sogar Mördern durchaus sympatisiert.
Solche wie ihn oder den Bargeld- und Chinafreund Maximilian Krah, Petr Bystron. Miguel Klauß, Stephan Brandner will doch eigentlich nicht mal die geistige Unterschicht an der Macht sehen, dazu müsste man ein Idiot UND geistig „neben allen Spuren“ sein.
Schauen wir mal, was das AfD-nahe geistige Ultraleichtgewicht so ejakuliert:
Bild: Man wird es kaum glauben, aber der Quaknazi (so will er nicht genannt werden) Andreas Skrziepietz aus Hannover quakt sowas und will gleichzeitig nicht als Hass- und Hetzblogger bezeichnet und trotz seiner niedrig-hassenden Wortwahl politischen Gegnern gegenüber („Ratten“, „kastrieren") nicht mit Julius Streicher verglichen werden. Längst nicht erst diese querulatorisch anmutenden Klagen qualifizieren den, die AfD (als angeblich „einzige demokratische Oppositionspartei im Bundestag“) und extrem rechte Positionen bewerbenden Hass- und Hetzblogger zum Rechtsmissbraucher.
So wie ich das sehe steht der folgende Satz unter der Strafandrohung(¹) des § 130 Absatz 5 StGB, denn es handelt sich offensichtlich um eine, im Interesse einer Aufstachelung zu Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe vorgenommene, „gröbliche Verharmlosung“ der in § 7 Absatz 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches genannten Verbrechen des Ku-Klux-Klan, welcher bekanntlich im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen einen Teil der Zivilbevölkerung (Afroamerikaner) sehr viele Menschen, eben auch Frauen und Kinder tötete:
„Sogar der Ku-Klux-Klan hat zu seiner aktivsten Zeit niemals Frauen getötet.“
Das unwahre, mindestens „tendenziöse“ Behaupten stammt aus dem Schriftschlecht des sich auch sonst fremdenfeindlich äußernden (mir erlaubt durch LG Frankfurt, 2-03 o 281/24) Dr. med. „Keinarztgeworden“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover. Denn Anfang der 60er war der Ku-Klux-Klan sehr aktiv und hat Frauen getötet. Sogar Kinder, sogar kleine Mädchen.
Natürlich kann man „skrziepietzen“ und sich „schlaumeierisch“ darauf zurück ziehen, was „die aktivste Zeit des Klu Klux Klan war“ sei doch eine Frage der Definition. Vielleicht irgendein Sonntagmorgen von 08:03 bis 08:04 als die „gar gottesfürchtigen Christen“ ihre Verkleidung ablegten um in der Kirche zu beichten? Vielleicht meinte er ja auch die Ortsgruppe einer Rollerbande namens „Kuh-Glucks-Klang“ im gar nicht großen Groß Buchholz bei Hannover? Um dumme und sich situativ ändernde Ausreden ist das rechte Großmaul jedenfalls nie verlegen.
Das ist der „Gangnam Skrziepietz-Style“!
Skrziepietz regt sich, also Solidarität für Rassisten heischend, über den Begriff „white trash“ (für eine geistige, rassistische Unterschicht) auf und fragt, warum es dafür keinen auf Afroamerikaner gemüntzen Begriff gäbe. Nun, der „white trash“ hat einen. Die Rassisten sagen, wie jeder weiß, einfach „Nigger“ - und man möge diesen bitte (außer diesem Schimpfwort) keinen zu großen Wortschatz zumuten.
Der selbe Herr Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hat unter dem Alias „Docmacher“ auch schon mal eine Kriminalstatistik bemüht, um vorzumachen, dass die Zahl der linkextremistischer Straftaten höher sei als die rechtsextremistischer. Auch da wählte er offensichtlich willkürlich den (oder einen) Zeitraum aus, der zu seinem Ansinnen passte. Ich denke, sein Ansinnen ist es allgemein (extrem-)rechtes und fremdenfeindliches Gedankengut zu beschönigen - aber dieses Mal, den in ultra-rechten Kreisen verbreiteten Rassismus in den USA zu beschönigen und salonfähig zu machen. Er selbst veröffentlicht ja immer wieder fremdenfeindliches Zeug. (mir erlaubt durch Urteil des Landgerichts Frankfurt, Aktenzeichen 2-03 o 117/24) Und natürlich will er auch über seine Verurteilung vom 28.09.2020 (sofern es nicht weitere gab) zu heulen:
„Wer die TäterInnen sind, darf ich hier nicht schreiben, sonst gibt es bestimmt wieder Ärger mit der StA Göttingen (Zentralstelle zur Bekämpfung der Meinungsfreiheit). Aber das weiß ja sowieso jeder.“
Der selbe Herr Andreas Skrziepietz hat übrigens mit „exakt derselben Ehrlichkeit“ behauptet, keinen Prozessbetrug begangen zu haben. Volksverhetzung auch nicht. Die Frage, ob Andreas Skrziepietz ein Prozessbetrüger ist, beantworten andere ganz anders. Zu der Frage, ob er die Straftat der Volksverhetzung begangen hat, hat das AG Hannover ihm gegenüber schon so deutlich Stellung genommen, dass er „fast freiwillig“ 600 € bezahlt hat.
Übrigens - und das alles passt ins Bild - bewirbt Andreas Skrziepietz auch die AfD, verweigerte während er COVID-10-Pandemie das Tragen der Maske (und schimpfte wie ein Rohrspatz Covidiot) und er „lutscht Putins Raketen“, denn rechtfertigt immer wieder mit wilden Schmähungen der Ukraine Putins Angriffskrieg. Es gibt genug Leute, welche für jeden, der die russische Agression in der Ukraine unterstützt und durch Schmähungen der Ukraine gutheißt, ein „gar trefflich Wort“ haben:
„Volksverräter!“
¹ ) Eine Strafanzeige wurde gestellt. Ich gehe auf Grund von Erfahrung in anderen Fällen, wo er die Straftaten wissentlich fortsetzt sowie hardcore-querulatorischen Äußerungen wie eben der aktuellen „Wer die TäterInnen sind, darf ich hier nicht schreiben, sonst gibt es bestimmt wieder Ärger mit der StA Göttingen (Zentralstelle zur Bekämpfung der Meinungsfreiheit).“ davon aus, dass der so ejakulierende Dr. med. Andreas Skrziepietz infolge seiner, für jede und jeden in seinem Blog erkennbaren geistigen Regression (auf den Stand eines zehnjährigen Buben) so uneinsichtig und halsstarrig ist, dass er das Beweismittel bis zur Verurteilung weder abändert noch vernichtet.Das jemand durch blöde Gewalt gestorben ist gefällt mir überhaupt, ganz und gar nicht.
Und „ich tu mich auch schwer“ weil es ernsthaft bitterböse ist - aber der Tatsachenzusammenhang ist einfach so krass (und musste irgendwann eintreten), dass das Folgende unweigerlich zu einem „geflügelten Wort“ werden wird:
„Ich glaube es lohnt sich, einige Schusswaffenopfer pro Jahr in Kauf zu nehmen.“
(Zur Erinnerung an Charlie Kirk, US Podcaster, und tausende andere Schusswaffenopfer in den USA.)
Vorab: Übermorgen kommen zwei Urteile des OLG Frankfurt, welche so einigen Quatsch der Vorinstanz (LG Frankfurt, 3. ZK, Richterin Ina Frost) aufheben. Das LG Frankfurt hatte mir im Widerspruch zu den vorgestellten Tatsachen allen Ernstes verboten über einen selbsternannten „Docmacher“ aus Hannover zu berichten, dass er mich stalkte und dass ich dessen Veröffentlichungen entnehme, dass er rechtsextrem, sogar rechtsradikal sei. Das OLG hatte in der mündlichen Verhandlung klar durchblicken lassen, dass es die Urteile des LG in diesen Punkten aufheben wird. Der Bericht kommt, sobald ich das Urteil habe.
Das mir durch üble Rechtsbrüche (die das OLG auch aufgehoben hat) extrem negativ als „Rechtsfreie Zone“ bekannte LG Kassel verbietet mir in einem kruden, viele Seiten lang aus Textbausteinen zusammengerührtem „Urteil“ allen Ernstes den Bericht, dass ich einen Prozessbetrüger aus Hannover Prozessbetrüger nennen darf. Das LG hat sich allen Erstes vollständig über den Vortrag beider Parteien hinweggesetzt, welche diese Bezeichnung als Tatsachenbehauptung einstuften und vermeint, bei einer so schwer wiegende Meinungsäußerung müsse man sich auf wahre Tatsachen stützen, die zu dem so einfach formuliert sein müssten, dass ein Vollidiot („unaufmerksamer Leser“) - oder eben eine sich neben der Spur befindliche Frau Prof. Dr. jur. diese leicht erfassen könne.
Damit sich Öffentlichkeit, wie vom LG Kassel gefordert, ein Bild über wenigstens eines Teil der Straftaten bzw. erhobenen Vorwürfe machen kann, folgt hier eine kleine, sehr unvollständige Liste:
Gegen das so genannte „Urteil“ wurde heute (11.09.2025) Berufung eingelegt. Es ist nicht rechtskräftig geworden.
Die vom Bundeskabinett beschlossene Steuersenkung für Speisen in Restaurants ist so eine Sache.
Nehmen wir mal ein Schnitzel.
Das koste derzeit oft etwa € 20,00. 19% sind Mehrwertsteuer. Jetzt frage ich mal dem Matheaktivist Adam Ries und der sagt mir: Das sind 20,00€ / 1,19, also rund 16,80€ netto.
Die Mehrwertsteuer soll auf 7% gesenkt werden: Adam dazu: Das sind das 16,80€ * 1,07 also rund 17,98€.
Frage an die Runde: Wer glaubt, dass die Mehrwertsteuersenkung Auswirkung auf den Schnitzelpreis auf der Karte hat?
Bei Bier, Cola und Co sieht es so aus:
5,50€ für den „Beschisshalben“ (0,4l) macht rund 4,62€ netto und also 4,94€ neuer Preis.
Die obige Frage erübrige ich mir und stelle eine andere:
Insgesamt wird die Senkung den Staat rund 4.000.000.000 (4 Milliarden) Euro kosten, schätzen Leute die sowas besser wissen als ich. Da ich aber immehin weiß, das Geld nie weg ist sondern immer nur bei jemand anderes landet, stelle ich jetzt mal folgende Frage:
Landet die ersparte Steuer
oder wird die
Ich könnte mir, jedenfalls bei den Kettenrestaurants, sogar gut vorstellen, dass die wegen der „Mehrwertsteuerveränderung leider die Preise erhöhen müssen“, die Portionen kleiner machen, Sägemehl statt Weizen und irgendwas billiges von der chemischen Industrie statt z.B. Käse kredenzen und das dann auch noch mit „Verbesserte Rezeptur“ bewerben.
Frau Nitzgard: Man mag ja mit Söder, dessen Politik und dessen Handeln hadern. Aber Sie wollen es bitte vermeiden sich durch derartige, „anpissende“ Äußerungen („Hundesohn“ ist eine Formalbeleidigung) auf das - hierdurch leider nicht mehr „einzigartig niedrige“ - Niveau der Quaknazis auf Seiten der AfD einzulassen.
Mit der strafbaren Äußerung haben Sie sich in die geistige Nähe eines Andreas Skrziepietz (den ich hernehme, weil er sich mir besonders eindrucksvoll bekannt gemacht hat) begeben und es wäre besser gewesen, das zu lassen: Denn so geben Sie Quakzis Anlass, Grund und sogar so etwas wie eine Berechtigung, laut jammernd über die Grünen, welche Sie so nicht vertreten, herzuziehen.
Ich rate zur proaktiven Abgabe einer Entschuldigung und einer Unterlassungserklärung.
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(Video bei Instagram) |
Diese ist Lieblingshassobjekt etlicher Quaknazis, insbesondere des mindestens insoweit aber auch sonst als notorisch kriminell anzusehenden (er kann sich gerne aussuchen, ob er lieber „für geistig gestört“ gehalten werden will) Hassbloggers Andreas Skrziepietz aus Hannover:
Der unzweifelhaft Hass zum Ausdruck bringende, weil auf niedrigste Weise beleidigender Blogbeitrag des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz zeigt auf, dass dieser vor dem LG Frankfurt also insoweit unwahr an Eides statt versicherte, dass er Politiker und Medienschaffende „kritisiere“. Es handelt sich nur um eine von unfassbar vielen Verleumdungen und Beleidigungen, die der ganz offensichtlich von niedriger Schädigungsabsicht getriebene Andreas Skrziepietz in mehreren Blogs, Foren und Videos (auch unter Titeln wie „Die Vernichtung von <Vorname> <Nachname>“ ejakulierte - und ganz böse Zungen behaupten, er ejakuliere dabei auch auf andere Weise.
(Hinweis an ein womöglich angerufenes Gericht: Dieses und weitere verhetzende Ejakulate ist noch immer online. Andreas Skrziepietz sieht sich - trotz mehrerer Verurteilungen - dazu als „berechtigt“ an, andere derart übel zu verunglimpfen - regelrecht verbal zu terrorisieren - und geht selbst vor Gericht ganz bewusst und zielgerichtet gegen sogar wahre Äußerungen über ihn vor. Er hat - soweit das hier zu übersehen ist - nur Äußerungen gelöscht, wegen denen er verurteilt wurde.)
Ich frage mich, wie lange Andreas Skrziepietz wohl brauchen wird um hinsichtlich des Artikels auf NTV mit weiterer „Verbalscheiße“ zu reagieren. Immerhin sieht sein Hassobjekt in den gezeigten Videos recht vorteilhaft aus. Genauer: Wie eine Frau, die einen wie ihn „mit dem Arsch nicht ankucken“ würde.
Der selbe Andreas Skrziepietz hadert höchst offensichtlich erheblich damit, kein Arzt geworden zu sein, denn er thematisierte sein „Nichtarztwerden“ mindestens in drei insoweit verlorenen Gerichtsverfahren in denen er auch noch widersprüchlich vortrug. (AG Hannover, LG Frankfurt, AG/LG Kassel). Vermutlich ist diese Verwerfung in seinem Lebenslauf Ursache seines Abgleitens - oder aber sein Abgleiten ins Kriminelle (offenbart durch die von ihm öffentlich zugestandene Verurteilung wegen Volksverhetzung vom September 2020) ist Ursache dafür, dass er - z.B. im Jahr 2020, als er erweislich (den Beweis des Versuches hat er durch Vorlage eines dafür erforderlichen einfachen allgemeinmedizinischen Zeugnisses selbst angtreten) entweder mit dem Versuch, die Approbation zu erlangen, scheiterte oder diesen wegen des Aufscheinens seiner rechtskräftig gewordenden Verurteilung wegen Volksverhetzung im für Approbation erforderlichen „erweiterten Führungszeugnis“ nach §§ 30, 30a BZRG abbrach - gar nicht Arzt werden konnte.
Ich habe gerade eben ein Mail bekommen. Einziger Inhalt:
„Die Merkel-SAntifa ist erwacht!“
https://merkelsantifa.substack.com/
„Ist bestimmt Spam.“ - hab ich gedacht. Bis ich eine Grafik sah, die aus meinem Blog geklaut wurde.
Jetzt denke ich: „Hoho! Ein Trittbrettfahrer!“
Update:
Doch kein Trittbrettfahrer, Ich habe die Meldung bekommen, dass sich mindestens eine weitere Person von Andreas Skrziepietz (Hannover) gestalkt fühlt. Zugleich wurde ich um die Erlaubnis gebeten, die Grafiken zu verwenden. Und um Schriftsätze, Urteile, Abmahnungen gebeten.
Da werde ich wohl eine geschützte Downloadseite einrichten, denn das ist „viel Holz“.
Im Übrigen hab ich ja vor dem LG Frankfurt nachgewiesen, dass Andreas Skrziepietz viele weitere Personen übel verunglimpft, z.B. einen Thüringischen Verfassungsrichter als „fettgefressen“. Ebenso hat er mindestens noch Zoff mit einem Kölner Kommunalpolitiker - das war einer der vier Geschädigten in dem Verfahren vom März 2025 (nicht rechtskräftiges Urteil 75 Tagessätze a 15 €). Es gibt aber, wie ich dem LG Frankfurt (3. Zivilkammer unter Dr. Ina Frost) vorstellte, was aber offensichtlich erst das OLG zur Kenntnis nahm und beachtete, sehr viel mehr Personen welche Andreas Skrziepietz verunglimpfte.
„Viel Feind? Viel Ehr!“ - Das alles hat der Herr Andreas Skrziepietz aus Hannover!
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(Symbolbild: Bildschirmfoto eines passenden Teils der Webseite des an Schauspiel beteiligten RA Markus Haintz) |
Das Theaterstück „Die ausgenullte Unschuldsvermutung in drei Akten und Aufzügen an drei Orten“, aufgeführt vom, aus zwei Saisons in Nebenrollen auf einer Hannoveranischen Kleinstbühne erfahrenen Schauspieler Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) und im dritten Akt am dritten Ort auch von einem Markus Haintz (Köln) ist ein so besonderes Stück, das der Gesetzgeber allen Ernstes auch diesen „Genuss“ (der im Stück nur auf Seiten der Aufführenden vorgesehen ist war), genauer die Aufführung dieses Mehrgerichtsmärchens durch § 263 StGB und § 242 BGB verboten hat. Übrigens nicht unter einer Angela Merkel, sondern schon unter Kaiser Wilhelm. Andreas Skrziepietz wird traurig sein, weil es da also nichts zu meckern und zu hetzen gibt. Was er ja so gerne macht.
Aber man darf das Stück beschreiben:
„Richtig ist, dass er [Kläger Skrziepietz] nie einen Antrag auf Approbation gestellt hat“
(Das Publikum wird via Lautsprecher und Webseiten über ein insoweit rechtskräftiges Urteil des LG Frankfurt informiert, dass ein Jörg Reinholz berichten darf, das dieses, im Hinblick auf das gar traurig anmutende Dasein und öffentliche Greinen des Andreas Skrziepietz, womöglich an seiner Nichteignung gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 oder 3 der Bundesärzteordnung scheiterte... - und das die Stellung eines Approbationsantrages - die zumindest anno 2020 offensichtlich sehr viel plausibler aus einem ganz anderen Grund scheiterte bzw. abgebrochen wurde) zwingende Voraussetzung dafür ist, als Arzt zugelassen zu werden.)
Beweis: Klagebegründung des Andreas Skrziepietz in der Sache 409 C 10237/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des AG Hannover
Beweis: Ebenda, Anlage der Klagebegründung (nur Rückseite des ausdrücklich mit „Arzt im Praktikum“ gestempelten Arztausweises für das Praktikum.)
Andreas Skrziepietz hatte also nur einen Arztausweis für das Praktikum - durfte also nie Patienten selbständig behandeln. Das ist es, was einen Arzt ausmacht. Und das „Journalistendiplom“ (von ihm an anderer Stelle des selben Schriftstückes auch als „Journalismus-Diplom“ bezeichnet) war eine grandiose Teilnahmebestätigung an einer 4-monatigen Aktivierungsmaßnahme des Arbeitsamtes):
Beweis: Klagebegründung des Andreas Skrziepietz in der Sache 409 C 10237/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des AG Hannover
Erst in der mündlichen Verhandlung räumte Andreas Skrziepietz ein, dass das angebliche „Journalismus-Diplom” gar kein solches sei - bis dahin ging das Gericht davon aus, dass er ein solches habe:
Zu behaupten, man habe „Journalismus-Diplom“ ist aber strafbar weil ein „Diplom-Journalist“ ein akademischer Titel ist. Die Frage, ob Andreas Skrziepietz nun einen Hochschulabschluss als Journalist habe oder nicht, wurde ihm nämlich von der Richterin gestellt. Bis dato ging ging diese ergo davon aus, dass er - wie vorgetragen - Diplomjournalist sei.
Beweis: Protokoll der mündlichen Verhandlung in der Sache 409 C 10237/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des AG Hannover
Das Publikum und das AG Kassel bekommt drei Schnipsel mit der Post, die es aufmerksam lesen soll:
1)
2)Beweis: Akte des Verfahrens 10 O 1343/25 (Skrziepietz ./. Reinholz) des LG Kassel, Protokoll vom 21.08.2025
(Arrogantes Lautsprechen des Andreas Skrziepietz:)
Beweis: Ebenda. Vorgelegt wurde die Approbationsurkunde indes nicht.
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(Ende des Stücks. Der Vorhang fällt: Es gibt lautes Johlen und Beifall von einem Jörg Reinholz und der Staatsanwaltschaft Hannover für die unterschiedliche Darstellung des selben Geschehens vor zwar drei Gerichten, aber aus der Perspektive einer einzigen Person (Hauptdarsteller: Andreas Manfred Skrziepietz) - die im Übrigen nicht „Prozessbetrüger“ und auch nicht „Lügner“ genannt werden will. Aber wer will das schon? Und aus diesem Grund lügt eben längst nicht jeder oder jede vor Gericht. Und wenn, dann wenigstens nicht so dummdreist, dass die Lügen mal ganz einfach eben so aufzudecken sind.)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass RA Markus Haintz aus Köln (hatte die Rolle des „Verfügungsklägervertreters“) schon bald über diese Auszeichnung als bester Nebendarsteller einen Bericht an seine Anwaltskammer und an eine Staatsanwaltschaft schreiben wird. Denn dass das Obige ein „starkes Stück“ ist, ist ja wohl jedem und jeder aus dem Publikum klar. Der Hauptdarsteller Skrziepietz und sein Nebendarsteller Haintz werden das aber sicherlich ganz faktenarm und bescheiden, indes wortreich bestreiten, während deren Nasen und Ohren aus irgendeinem Grund „länger“, „lääänger“ und „lääääääänger“ werden.
Literaturtipp:
Morgen (04.09.2025,11:00) wird Prof. Dr. Dreyer, Richterin am Landgericht Kassel seine Rezension des Schauspiels veröffentlichen. Den Entwurf von einem Jörg Reinholz gibt es hier. Ähnlichkeiten mit dem Schriftsatz eines Kassler Anwalts (man könnte von wortwörtlicher Übereinstimmung berichten, wenn dieser nicht ein wenig Kleinkram ergänzt hätte) sind nicht zufällig.
Wie die Rezension des Dr. Dreyer - der am dritten Akt teilnahm, über die beiden vorherigen „nur informiert“ wurde - ausfällt weiß man frühestens morgen. Ich weiß aber, dass es im Zweifelsfall eine weitere vom OLG Frankfurt geben wird. Und ich ahne wie diese ausfällt. Spätestens das OLG Frankfurt - auch dessen Zivilsenate in Kassel neigen nämlich dazu, „krude Verwerfungen in der Logik“(¹) solch „beschissener Stücke“ zu erkennen - wird das Stück und die Schauspielkunst vorhersehbar vernichtend beurteilen.
Eine weitere Rezession seitens der Staatsanwaltschaft Hannover wird erfolgen und wohl zu dem Ergebnis führen, den Plot auch den lokalen Strafgerichten vorzustellen und ich kann mir vorstellen, dass dieser künftig ein Lehrbuchbeispiel für die Ausbildung von Juristen wird: Thema StGB, § 132a (Titelmissbrauch) und § 263 (Betrug).
¹) Böse Zungen verwenden das Wort „Lügen“, andere auch „vorsätzliche Unwahrheiten“, „Rechtsmissbrauch“, „Prozessbetrug“ und „Der gehört entweder in den Knast oder in die Klapse!" hört man auch vom Publikum.