Termin ist am 21.08.2025, 12:00 LG Kassel, Raum C131
Andreas Skrziepietz begeht schon wieder einen Prozessbetrug: Er behauptet in einer Abmahnung allen Ernstes, er habe keinen Prozessbetrug begangen:
(Nicht nur) der letzten Behauptung steht aber Einiges entgegen:
Sein Versuch, dem AG Hannover - und zuvor mir, er wollte Schmerzensgeld - vorzumachen, er sei kein „Großmaul“ weil er ja auch ein Journalismus-Diplom habe, ist nicht nur als „Titelbetrug“, sondern auch als Prozessbetrug zu werten, denn er ist kein Diplomjournalist und hat kein Journalismus-Diplom, sondern nur ein „Deppendiplom“ in Form eines Teilnahmezertifikates an einer Aktivierungsmaßnahme des Arbeitsamtes.
Beweis: Akte des AG Hannover, Az. 409 c 10237/24
Sein Versuch, dem AG Hannover vorzumachen, er sei wegen seiner Äußerungen „weder verurteilt noch angeklagt“, ist krass-dummer Prozessbetrug, weil er eben wegen seiner Äußerungen etwa 6 Monate zuvor sowohl zu 25 Tagessätzen wegen Verleumdungen und Beleidigungen verurteilt (was er dem LG Frankfurt wenige Tage später selbst vorlegte) als auch in einem Strafverfahren beschuldigt war (Was der Dummkopf im Dummkopfportal NIUS.de wenig später öffentlich verbreitete.)
Beweise:
- Akte des AG Hannover, Az. 420 c 11922/24
- Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 97/25
Und dann hätten wir da noch als Krönung den Betrug vor dem LG Frankfurt:
Skrziepietz machte dem LG Frankfurt vorsätzlich unwahr vor, nie wegen dieser Straftat (die ich auf blogspot.com nicht nennen kann, weil er dann unter Vorlage der extrem einstweiligen und durch die Lüge erwirkten Verfügung eine Sperrung verlangt) verurteilt worden zu sein. [Update:] Wurde er aber und zwar am 28. September 2020 zu 60 „Tagessätzen“ a 10 Euro heisst es nun vor dem Landgericht Frankfurt und glaubhaft mit einem Aktenauszug der Staatsanwaltschaft Göttingen. Zu dem wurde auch Mailverkehr zwischen Andreas Skrziepietz vorgelegt, der beweist, dass Skrziepietz - höchstgradige Debilität und/oder Demenz außen vorgelassen - zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig in dem Bewusstsein befand, dass er lügt.
Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 97/25, Schriftsatz meiner Anwältin vom 04. August 2025
Vor dem Landgericht Frankfurt hat Andreas Skrziepietz selbst vorgetragen, dass er nie die Approbation beantragt habe. Also wurde er auch nie als Arzt zugelassen.
Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 117/24
Zum Arzt(beruf) zugelassen wurde er auch nie:
Die Zulassung als „Arzt im Praktikum“ - die er dem AG Hannover in der Sache 409 c 10237/24 als „Beweis“ dafür, dass er ein „Spezialist für Traumatologie“ sei, vorlegte, zählt nicht. Und die damit verbundene temporäre Mitgliedschaft in der Ärztekammer ebensowenig. Zumal er ja - laut einer weiteren Abmahnung vom 07.12.2024 - das ärztliche Praktikum niemals gemacht haben will:
Hier zeigt sich schon wieder, dass Dr. Andreas Manfred Skrziepietz ein besonders dummdreist agierender Lügner ist: Es fand nicht nur ein Ermittlungsverfahren gegen ihn statt, er war sogar angeklagt und er wurde Anfang März 2025 erstintanzlich zu 75 Tagessätzen verurteilt. Es ist nicht glaubhaft, dass er davon Ende Dezember 2024 nichts wusste, denn so schnell schießen weder die Preußen noch die Justiz.
Beweis: Der von ihm veranlasste Artikel im Quaknazi- und Querblödlermagazin NIUS vom März 2025
Das er die vorläufige Approbation „besitze“ ist auch schon wieder vorsätzlich unwahr. Er besaß eine solche, denn die, die er dem AG Hannover vorlegte - und die er also unter dem unwahren Vormachen des beabsichtigen Praktikums erwarb und auf fast 10 Jahre verlängern ließ, wohl um sich rezeptpflichtige Medikamente zu besorgen - ist vor mehr als 15 Jahren abgelaufen. Gelogen hat er also schon damals.
Beweis: Akte des AG Hannover, Az. 409 c 10237/24
Das LG Frankfurt hat bereits festgestellt, das Skrziepietz sich öffentlich fremdenfeindlich geäußert hat - und damit seine, der Klage zugrund liegende Versicherung an Eides statt, er sei nicht fremdenfeindlich, als unwahr fest gestellt hat. Er weiß also auch genau, das „Quaknazi“ eine zulässige Meinungsäußerung über seine Person ist.
Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 281/24
Und mit obiger Abmahnung liefert Andreas Skrziepietz den Beweis für einen neuen Prozessbetrug. Denn er behauptet ergo vorsätzlich unwahr, er habe nie die Straftat des Prozessbetruges begangen. Hat er aber - und zwar mehrfach. Und er fordert, mich dummdreist anlügend, ein „Schmerzensgeld“ vom € 1000.
Lüge + Geldforderung = Betrug!
Das offenbar nach dieser Abmahnung angeleierte Verfahren wurde vom AG Kassel - wo Skrziepietz den Verfügungsantrag einreichte - nach Festsetzung eines Streitwertes von € 15.000 an das LG Kassel verwiesen.
Ich bin überzeugt, dass das Gericht die Sache nach der Verhandlung der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlegen wird. Im Hinblick auf die bekannten Vorverurteilungen zu 60 Tagessätzen, 20 Tagessätzen, 75 Tagessätze (letztere nur noch nicht rechtskräftig und es gibt wohl eine weitere) und den zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren wird es langsam eng für Andreas Skrziepietz. Denn weil er derart rotzfrech, notorisch dummdreist und kriminell handelt, naht der Tag an dem ein Gericht zu der Ansicht kommt, dass Andreas Skrziepietz eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ sei.
Nach Abschluss des Verfahrens werde ich selbst zudem die vierte(!) Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz stellen.
Und spätestens das heisst dann wohl: Keine Geldstrafe, keine Bewährung sondern gleich „Ab ins besonders gesicherte Wohnklo!“ Und da ist der fast 60-jährige dann erstmals in seiner nutzlosen und traurigen Existenz dauerhaft weiter als eine Hausnummer von seiner Mutti entfernt, die für das „gar liebe Andreaslein“ wahrscheinlich die bisherigen Tagessätze gezahlt hat.
Ohnehin ist eine Strafanzeige wegen vorsätzlich falscher Beschuldigung fällig:
Andreas Skrziepietz hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover ebenfalls behauptet, es sei „Tatsache“, dass er „keine Volksverhetzung“ begangen habe, weshalb er zudem gegen mich Strafanzeige wegen Verleumdung, Beleidigung und falscher Verdächtigung einreichte.
Beweis: Strafanzeige des Andreas Skrziepietz vom 04.02.2025 (Blatt 64 der Akte der Staatsanwaltschaft Hannover beim Schriftsatz meiner Anwältin vom 04. August 2025 in der Sache 2-03 o 97/25 des LG FFM)
Das wird jetzt weitere Konsequenzen haben, denn neben der 4. Strafanzeige wegen Prozessbetruges werde ich auch Strafanzeige wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung stellen:
Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) sollte sich mit dem Gedanken anfreunden, dass er „demnächst“ zu einer Haftstrafe - ohne Bewährung - verurteilt wird, denn das ist es, was jemanden erwartet, der aus einer extrem niedrigen Schädigungsabsicht heraus derart dummdreist und notorisch kriminelll handelt.
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