30.08.2025

Erwischt: Quaknazi lügt und verleumdet „wie gedruckt“ - und manchmal kann er einfach nicht lesen.

Andreas Skrziepietz (Hannover) behauptete am 16.08.2025 gegenüber dem AG Kassel vorsätzlich unwahr wie folgt über mich:

„Inzwischen ist er dazu übergegangen, seine Texte per Post an Hausbewohner zu versenden.“

Davon, dass es keinen Beweis für seine Vorhaltung gibt, ist keine Rede. 

Am 22. August 2025 behauptete er nämlich in öffentlicher Schrift über den selben Vorgang wie folgt:

„Wahrscheinlich weiß er auch nicht, daß der Selbsternannte den hiesigen Hausbewohnern Briefe schreibt. Ein Absender ist zwar nicht angegeben, aber der Selbsternannte war dumm genug, Gerichtsurteile mitzuschicken, die nur ihm und mir bekannt sind. Dümmer geht es kaum noch.“
 
Es ist in der Forensik unumstritten - und deshalb Methode - dass man Lügner daran erkennt, dass diese bei wiederholtem Befragen oder in unterschiedlichen Situationen so kleine Details anders darstellen.
 
Und genau dafür ist  Andreas Skrziepietz „dumm genug“ - mithin ein dreister Lügner und Verleumder. Denn tatsächlich habe ich seinen Hausbewohnern (bisher) gar nichts gesandt.
 
Beides geht an die Staatsanwaltschaft.
 
Das eine als Handlung im Rahmen eines Prozessbetruges, das andere als Verleumdung.
 
Auch die Lesefähigkeiten des Andreas Skrziepietz sind schon sehr merkwürdig ausgeprägt. Denn er schreibt dem Gericht weiter über meine Äußerung, dass es einen Hinweisbeschluss gegeben habe, in welchem das Gericht äußerte, dass es Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt ansehe, dass das ein Anzeichen dafür sei, dass ich „nicht mehr die Wirklichkeit erfassen“ könne, wäre - und schickt als „Beweis“ den späteren Verweisungsbeschluss. Anders ausgedrückt: „Weil Äpfel schwimmen tun Steine das auch“.
 
Es ist wohl müßig, den Herrn Skrziepietz, der schon einmal einen ganzen Beschluss übersehen hat ...
 


... darauf hinzuweisen, dass er mal den vorherigen Hinweisbeschluss suchen soll (Hinweis: Da steht nicht zwingend „Hinweisbeschluss“ drüber). In dem steht im letzten Absatz, dass das Gericht Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt ansehe. Mancher (hier ein degressierter Dr. med.) ist damit überfordert - aber eben nicht jeder (hier ein Schlosser aus dem Osten).
 
Denn schon bald kommt das „Prozessbetrüger“-Urteil. Verhandlung war am 21.07.2025. Das ist just die Verhandlung, wegen der Skrziepietz dummdreist behauptet, ich habe aus Feigheit nicht teilgenommen. Dabei weiß der Wicht, dass ich - als IT-Dozent und für 450€/Tag - in der gesamten Woche Kurs gehalten habe.

Und persönlich war er auch nicht anwesend...
 
Immerhin hatte der feine Herr Skrziepietz - so jedenfalls der mich vertretende Anwalt - keine Merkel-Maske auf:


 
Bild: Grausiger, von Wahn zeugender Monolog eines „Andreas-Dr.-Küsschen-Heike Skrziepietz“ (Zitatrechte via Youtube-ToS, Konto „dieparty3548“, eigenes Bildschirmfoto, Bearbeitung, §23 Absatz 1 Nr. 3 KUrhG) Notiz: Das Original ist wegen strafbarer Äußerungen nicht verlinkbar.

 
 
 
 
 

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