@blogger: Bitte informieren Sie mich im Fall einer Beschwerde. Ich kann die Beweise für die Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und die Täuschung des Landgerichts Frankfurt im Verfahren 2-03 o 97/25 jederzeit vorlegen.
@blogger: Please inform me if you file a complaint. I can shortly provide evidence of the conviction for incitement to hatred (Section 130 of the German Criminal Code) and also the deception by the Frankfurt Regional Court in case 2-03 o 97/25.
Das sollte man von man von einem Verräter, der Putins Raketen küsst, auch erwarten. Aber vermutlich hat dem Zungenkünstler mit Hang zur Straftat eine Übersetzungssoftware geholfen. Der quakt auch sowas:
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Bild: Strunzdumme Beleidigungen, Hass und Hetze, ejakuliert vom frisch wegen Verleumdung und Beleidigung verurteiltem Andreas Skrziepietz |
U.a. wegen einer ähnlichen Äußerung wurde Andreas Skrziepietz aus Hannover (Oh! Das ist der selbst ernannte „Docmacher“) erst im März 2025 zu 75 Tagessätzen a 15 Euro erstinstanzlich verurteilt (und angeblich Berufung eingelegt) Das hat der Dummkopf bei nius.de selbst veröffentlichen lassen.
Der Höhe der Tagessätze nach ist er nicht mal Mindestlöhner, schwingt aber die ganz große - und ganz dumme - „Fresse“.
Falls (weil) er kein Auto oder keinen Führerschein hat und weil er nicht gefahren werden will:
Google Maps behauptet, bis zur Klapsmühle der MHH seien nur 2,8 Km. Das kann man auch laufen.
P.S.:
Die Strafanzeige wegen Prozessbetrugs in der Sache 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt hat eine Vorgeschichte. Insbesondere wollte der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz durch einen missbräuchlichen Widerspruch verhindern, dass ich Akteneinsicht bekomme. Das AG Hannover hat das zu meinen Gunsten entschieden.
Dazu gab es Schriftverkehr und Telefongespräche. Die Staatsanwaltschaft fand sein Verhalten „absolut dreist und wirklich entsetzlich“ - er hatte ja im März 2025 unter dem vorsätzlich unwahren Vormachen, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt, eine einstweilige Verfügung des LG Frankfurt erwirkt. Die Akteneinsicht ergab ganz klipp und klar, dass Andreas Skrziepietz durch das Amtsgericht Hannover am 28.09.2020 zu 60 Tagessätzen à € 10,00 per Strafbefehl wegen Verstoßes gegen § 130 StGB, also wegen Volksverhetzung, verurteilt wurde. Und im Übrigen wurde Andreas Skrziepietz durch die Staatsanwaltschaft auch mitgeteilt, dass ein Strafbefehl eine Verurteilung und er selbst ergo „vorbestraft“ ist und ihm auf die dummdreist anmutende Frage „wegen welches Artikels denn“ angeboten, auf einer Polizeidienststelle Einsicht in die Akten zu nehmen. Das war kurz vor seiner Antragstellung vor dem LG Frankfurt: Er handelte also vollständig bewusst und kann keine Ausrede vortragen. Außer einer hochgradigen Störung der Psyche oder schwerster Demenz kommt nichts Entschuldigendes in Betracht.
Die Staatsanwaltschaft wird also nicht lachen. Und insbesondere wird die Staatsanwaltschaft Hannover nicht darüber lachen, dass Skrziepitz mich am 04.02.2025 unter der vorsätzlich unwahren Behauptung, es sei „Tatsache“, dass er „keine Volksverhetzung begangen“ habe, wegen falscher Verdächtigung anzeigte und zudem erneut die Straftat des Prozessbetruges beging.
Diese „fausse suspicion“ wird sich gegen ihn wenden, denn ich vermute, dass die Staatsanwaltschaft Hannover die Falschbeschuldigung und den Prozessbetrug - welcher nicht der Einzige ist und sich ebenso „einfach, bequem und ohne viel Arbeit“ aus den Akten ergibt, schon wegen der Verkettung zusammen zur Anklage bringen wird. Und zwar vor einem Schöffengericht(¹).
„Restez ici?“: „Ja warten wir es doch ab, großfressiger Quaknazi!“ Ich denke mit Bewährung wird es „sehr schwierig bis nicht mehr möglich“. Dies hinsichtlich seiner Vorstrafen und der Tatsache, dass es bereits vier Vorwürfe des Prozessbetruges (es werden bald fünf sein), einen der Falschbeschuldigung (alle zu meinem Nachteil) und zwei der Volksverhetzung (einer davon in mehreren Fällen) sowie ebenfalls zwei der Verunglimpfung des Bundespräsidenten gibt. Ob seine Mutti es schafft, ihn da zu besuchen wo er die Seife in die Socke packt und wegen seines hervorragenden Französisch sicher liebevoll „Andrea“ genannt wird, ist fraglich. Sich „lachend auf dem Boden wälzen“ - das wird nicht etwa er, das werden andere tun. Aber nicht wegen der Straftaten sondern wegen seiner narzistischen Arroganz. Und tunlichst in der Freizeit, denn Richter und Staatsanwälte lachen nicht - auch nicht über Dummheit.
Als „geradezu idiotisch“ mutet es an, dass Skrziepietz nicht von der Tat zurück trat, als diese entdeckt wurde(²): Bis zur Klapsmühle der MHH seien nur 2,8 Km, behauptet Google-Maps und sein, die Realität verweigerndes „Französisch“ lässt es absolut zu, davon auszugehen, dass er sich auf den Weg machen sollte. Ohne Geld für die Rückfahrt, denn das wird wohl ein wenig dauern. Aber seine Mutti sollte ihm ein Schild fest umhängen. Eines, auf dem steht, wer er ist, und wohin er soll. Denn es kann ja schließlich sein, dass die Demenz echt ist.
Und „Ja“: Die Merkel-Maske darf und soll er mitnehmen.
„Restez ici!“: Andreas Skrziepietz kann es offenbar vor Spannung nicht aushalten und er ist längst nicht der erste oder gar der letzte Kriminelle, der den oder die Geschädigten auch noch als „Denunziant“ zu beleidigen versucht und nicht weiß, dass seine so offenbarte - dumme - Wut (die auch von Angst zeugt) genau diesen Befriedigung verschafft.
Auch so: Hintergrund der Dauer ist zum einen, dass weder Staatsanwaltschaft noch die Gerichte, (auch nicht die Preußen) so schnell schießen und dass seit dem 25.03.2025 weitere Strafanzeigen wegen Prozessbetruges hinzukamen, was natürlich dazu führt, dass nicht mehrere, sondern eine große Anklage erhoben wird. Ich weiß - b.z.w. kann es erahnen - was als nächstes passiert. Ich wäre aber mindestens so dumm wie er, wenn ich jetzt darüber schreiben würde.
Zu dem hat Andreas Skrziepietz ja schon in zwei Schriftsätzen an Gerichte (AG Hannover, LG FFM) dummdreist seine Verurteilungen verleugnet. Wie leicht wird es einem solchen kriminellen Lügner (er selbst geht mit dem Wort „Ratte“ sehr freizügig um) wohl fallen, in einer Hetzschrift (das obige ist eine) nochmals eine erhobene Anklage wegzulügen?
Nachricht: Herr Skrziepietz, Ihr Anwalt H. aus H. studiert gerade Ihre jüngsten 14 Dummkopf-Ejakulate und hat deshalb schon bald Gesprächsbedarf bezüglich des Themas „Stalking“ und darüber, was am 28.08.2025 passieren wird. Ihr anderer Anwalt H. aus Köln wird sich wohl auch bei Ihnen melden und dafür „bedanken“, dass Sie es diesem durch Ihre Hass- und Hetzschriften schwer machen, Ihre Interessen wahrzunehmen. Wenn diese aber schlau sind, legen beide die Vertretungen nieder.
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¹) Ein Schöffengericht ist berufen, alle Verbrechen und Vergehen abzuurteilen, bei denen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren liegt und keine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten sowie keine Zuständigkeit des Schwurgerichts oder des Oberlandesgerichts als erkennendes Gericht der ersten Instanz begründet ist (§ 24 GVG).
²) Damit hat Andreas Skrziepietz offensichtlich gewisse Schwierigkeiten: Laut seiner Versicherung an Eides statt finanziert er seine Prozesse (auch) durch eine Prozesskostenversicherung. Und wenn er dieser gegenüber im Antrag auf eine Deckungszusage für das Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt behauptet hat (das musste er wohl), dass er nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden sei, kommt zu den Prozessbetrügen gegen mich auch noch ein Versicherungsbetrug hinzu. Das kann er aber nur noch verzögern, denn die Staatsanwaltschaft weiß das schon und wird - genau wie die Versicherung - nicht darüber lachen sondern diesen wegen der sachlichen Übereinstimmung der allfälligen Anklage hinzufügen. Vermutlich muss ich dann mit (genauer: gegen) seiner Rechtsschutzversicherung „um die Wette“ meinem Geld sogar bis in den Knast hinein hinterher pfänden.
„Ну погоди!“
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