25.08.2025

Einem Stalker aus Hannover droht jetzt eine Haftstrafe
Frage an die AfD

Einem bereits erheblich vorbestraften Stalker, der wider besseren Wissens sogar ein gerichtliches Betreuungsverfahren inittierte, droht jetzt eine Haftstrafe. 

Denn ich werde Strafanzeige erstatten:

Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.“

§ 164 Absatz 2 StGB 

In Frage kommen ferner versuchte mittelbare Freiheitsberaubung, Verleumdung und vielleicht sogar Titelmissbrauch. Gegen den unzweifelhaften Täter, dessen Schuldfähigkeit hingegen in Zweifel zu ziehen ist, laufen bereits Ermittlungsverfahren bei zwei Staatsanwaltschaften wegen vier Fällen des Prozessbetruges, zwei Fällen der Verunglimpfung des Bundespräsidenten, mehrerer Fälle der Volksverhetzung und auch schon eines wegen Falschbeschuldigung, verbunden mit dem Versuch der mittelbaren Freiheitsberaubung durch eine vorsätzlich unwahre Strafanzeige.

Der Stalker ist deutscher Staatsbürger, sein nichtteutonischer Familienname verweist aber auf slawische Gene, er hat also einen Migrationshintergrund. Vielleicht bewirbt er deshalb die AfD, „knutscht Putins Rakete(n)“, hetzt gegen die Ukraine - ist also auch noch ein „Verräter“.

@AfD: Wolltet Ihr nicht genau solche Quaknasen „nach Hause schicken“? Ich verstehe, wenn ihr das verneint: Das sind für Euch ja wichtige Wähler und Meinungssträger.

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