Dieser Artikel hat einen Nachfolger:
Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden!
Ich berichte ja der Öffentlichkeit auch über betrügerische und erpresserische „Raubzüge“ von Serienabmahnern und deren, sagen wir „Minderbeteiligte“.
Dazu gehört (neben den Gehirnen solcher Abmahnanwälte selbst) immer ein vorgeschobener „Mandant“ wie es z.B. der Berufspokerer Pascal Goffart aus Düsseldorf, mindestens früher auch Wien, einer war. Der hat wohl in Ivan Dumancic einen würdigen Nachfolger bekommen. Es gab sogar schon Anwälte (einer aus der Kanzlei, übrigens aus Krefeld, hat gegen mich bitter verloren) die hatten in anderen Sachen einen in Belgien wohnenden weilenden Obdachlosen als „Mandant“ und angeblichen "Geschäftsführer" vorgeschoben. Das „Abziehbild eines kriminellen Rechtsmissbrauchers“ Günter Freiherr von Gravenreuth (hat auch gegen mich selbst verloren, beging Selbstmord, kurz bevor er auch seine letzten beiden Sachen gegen mich verlor) hatte einst dafür einen „minderbeteiligten“ Mitmacher mit später, sehr steiler Karriere. Den „Düdipaz" („Dümmster Dialerparasit aller Zeiten“) erwähne ich hier zum einen wegen des parasitären Geschäftsmodells (serieller Rechtsmissbrauch ist genau das) aber vor allem wegen der „Minderbeteiligung eines Gehirns“ bei seinem zu 100% erfolglosen Versuch, über 20 einstweilige Verfügungen an einem Tag allein gegen mich durchzubringen.
Verfassungsrechtlich stellt sich das wie folgt dar:
„Die Öffentlichkeit hat - auf Grund der Vielzahl von Betroffenen und Geschädigten - ein erhebliches Interesse daran und das Recht dazu, über die Akteure, deren Vorgehen und den Hintergrund des Geschehens bei einem solchen, im großen Maßstab erfolgenden Rechtsmissbrauch bzw. Betrug informiert zu werden.“
Der „Berufspokerer“ und „Abmahnmissbrauchsminderbeteiligte“ (52 Scrabble-Punkte!) Pascal Goffart aus Düsseldorf (früher auch Wien) hat mir nun geschrieben und - so sehe ich das - dreist versucht, seinem „rechtsgrundfreiem Ansinnen“ durch eine Zustellung per Gerichtsvollzieher(in) eine „Beschwerung“ zu verpassen.
- Hinweis: Man kann auch Geburtstagsgrüße oder Mitleidsbekundungen per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das dauert dann eben etwas länger (hier: insgesamt genau zwei Wochen) und kostet dafür halt € 10,61 extra. Dazu muss man das Schreiben an die „Gerichtsvollzieherverteilungsstelle“ (60 Punkte beim Scrabbeln!) des für den Adressaten zuständigen Amtsgerichtes senden und um die Zustellung ersuchen. Übrigens bringt es dann doch nur die Post...
- Noch ein Hinweis: Mancher Rechtslaie lässt sich von sowas beeindrucken...
Ich bin aber nicht „beeindruckt“ sondern „belustigt“. Hier der Witz des Rechtslaien Pascal Goffart:
Bild: Schreiben des Pascal Goffart. Die Größe der Zeichen (~300%) und der Umstand, dass er seinen Namen in GROSSBUCHSTABEN notiert, lassen den Betrachter einen „bedenklichen psychologischen Setup“ bzw. eine „demonstrative Selbstüberschätzung“ vermuten. Etwas wie „selbst empfundene Minderwertigkeit” kann sich wohl auch so äußern. (Freilich dürfte er auch für Werbung betreffs außerordentlich fetter SUVs besonders empfänglich sein.) Das gab es auch bei anderen "Mandanten" von Serienabmahnern. Das Erfolgsgefühl und der falsche Eindruck der jeweiligen „Mandanten“ - die oft meinen, dass sie von den Abmahnanwälten als „Partner in einer tollen Sache gegen ALLE“ angesehen werden - sind ein wichtiges psychologisches Bindeglied zwischen den Abmahnanwälten und den, von diesen tatsächlich eher gering (als „notwendiges Übel“) geschätzten „Minderbeteiligten“. Ich sollte über die in der Nutzlosbranche anzutreffenden psychologischen Typen mal einen „Aufsatz“ schreiben.
Und hier meine Antwort:
Allerwertester Herr Goffart,
im Hinblick auf Art. 2 Absatz 2 Buchstabe c) der DSGVO hat Ihr
Auskunftsersuchen keine Rechtsgrundlage.
Die Aufdeckung und Verfolgung rechtsmissbräuchlicher, betrügerischer und
erpresserischer Tätigkeiten zum schnöden Zweck des Gelderwerbs ist mir
eine persönliche Herzensangelegenheit und hat keinerlei wirtschaftlichen
Hintergrund.
Sie behaupten aber selbst, dass ich öffentlich berichte. Damit bin ich
Ihrer eigenen Ansicht nach „Presse“ und durch Art. 85 Abs. 2 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) privilegiert. (s.a. Erwägungsgrund
153, „Verarbeitung zu journalistischen oder wissenschaftlichen,
künstlerischen oder literarischen Zwecken“). Die §§ 9c Abs. 3, 57 Abs. 2
RStV schränken den Auskunftsanspruch auch Ihrer allerwertesten Person
über die von mir gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO aus Gründen des
Journalisten-, Quellen- und Rechercheschutzes ein.
Ich werde Ihr Schreiben der wohl zuständigen StA Essen zukommen lassen.
Immerhin handelt es sich offenbar um den Versuch, durch falsches
Vormachen Einfluss auf ein auch gegen Sie gerichtetes Ermittlungs- und
Strafverfahren wegen Betruges und Erpressung zu nehmen.
Jörg Reinholz
...
Ich bin also nicht beeindruckt, wüsste aber gern, ob der hoch eminente Herr Pascal Goffart sich mit seinen „allenfalls sehr unvollständigen Rechtskenntnissen“ nur „zu weit aus dem Fenster lehnt“, ob er zu einem umfassenden Nach- und Bedenken bei solch „schwierigen“ Sachverhalten generell in der Lage ist, ob ihm das Geld für einen brauchbaren (ein solcher hätte wohl abgeraten) Anwalt fehlt, oder ob er - er pokert ja - „blufft“. Eine weitere, sehr nahe liegende Vermutung zu notieren würde mir sicherlich als „Beleidigung“ ausgelegt. Aber allein der Umstand, dass ich die Antwort an die „in der Betreffzeile genannte Postanschrift“ senden soll, spricht nicht für eine überragende Intelligenz.
Allerdings hat Pascal Goffart ja mal in einem Interview behauptet, er würde sich beim Pokern nicht mit stärkeren Gegnern messen:
(Pascal Goffart in einem Interview für „nicsmix - der Pokerblog“):
„Mein Motto ist es, immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.
Das heißt: Turniere mit voraussichtlich schwächeren Spielern zu spielen.“
Ich frage mich, warum er es also gegen mich dann überhaupt erst versucht - wo er doch nachlesen kann, dass ich mich sehr erfolgreich mit Richtern und anderen Doktoren, sogar Professoren (Höcker!) der „Juristerei“ messe. Immerhin war ich aber doch nicht nur belustigt, sondern auch etwas enttäuscht weil ich beim Anblick des gelben Umschlages zunächst erfreut hoffte, dass endlich der Tag in greifbare Nähe rückt, an dem ich einen Dr. jur. Weber (AWPR Dortmund) selbstpersönlich „als Zeuge auseinander nehmen kann“ - wodurch dieser unzweifelhaft zum „weinenden Opfer“ einer von ihm selbst begangenen Dummheit wird.
Hinweise an Herrn Pascal Goffart:
- Das obige Interview gehört zu den Daten, die ich sorgfältig und verschlüsselt gespeichert habe. Und noch viel mehr: „Sackweise“ Beweismittel.
- Im Falle der von mir erwarteten Anklageerhebung auch gegen ihn selbst, aber auch im Falle der formal durch den Abmahnanwalt Z. angedrohten Zivilprozesse komme ich als Zeuge in Betracht, der gutachterliche Aussagen z.B. über wichtige technische Eigenschaften zahlreicher Dokumente und den Umfang des Rechtsmissbrauchs tätigen kann. Im Falle eines Prozesses werden damit sämtliche Daten „beweiserheblich“.
- „Presse ist wer der Öffentlichkeit berichtet.“; „Um der Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer
demokratischen Gesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Begriffe wie
Journalismus, die sich auf diese Freiheit beziehen, weit ausgelegt
werden.“ Ich bin also auch als Privatperson nach Ansicht des BVerfassG und des EGMR „Presse“. Ich werde meine Quellen schützen und vor allem keine Daten meiner Informationsgeber oder solche, die auf diese schließen lassen können, herausrücken.
- Mein privater Mailverkehr geht auch den minderbeteiligten Rechtsmissbraucher Pascal Goffart einen „Scheißdreck“ an.
- Pascal Goffart unterliegt - wie viele andere vor ihm - offensichtlich einem fatalem Irrtum in der Frage, wer hier der „voraussichtlich schwächere Spieler“ sei.
- Beim Pokern würde ich sagen:
„Er hat praktisch schon verloren, sitzt mit schlechten Karten, Tränen in den Augen und der Bluff-Maske am Tisch, geht mit seinen letzten drei Chips „ALL IN“. Dann ist er also gleich „blank“.