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28.05.2025

OLG Hamm weist Berufung des „peruanischen Bauers“ zurück.

Nicht betroffen“, ergo „fehlende  AktivlegitimierungHab ich genau so im März vorausgesagt.

Vermutlich stellen jetzt die unterstützenden, sehr professionellen Spendensammler und PR-Firmen (a.k.a. „Umweltverbände“) am BGH einen Antrag auf Zulassung der Revision - der ebenso zurück gewiesen werden wird - um dann das Bundesverfassungsgericht anrufen zu können. Welches auch zurück weist. Das heisst, man kann noch 5 Jahre Krach machen und jammern.

Und inzwischen werden Spenden gesammelt.

Das ganze Theater ist übrigens mit enormen Kosten für den Steuerzahler verbunden - und die  professionellen Spendensammler und PR-Firmen (a.k.a. „Umweltverbände“) schaden letztendlich dem behaupteten Interesse am Umweltschutz - weil man mit diesem Vorgehen zwar an Bekanntheit gewinnt, aber der AfD zugleich „echte Argumente“ liefert.

P.S.:

Ein insoweit krasser Narzisst vermeint sich wegen „des Bauers“ echauffieren zu müssen. Kann er gerne machen. Er kann auch gerne vermeinen, ich würde damit einer Schreibweise von annodazumal anhängen. Das Großmaul Andreas Skrziepietz selbst schreibt nämlich z.B. immer wieder Beschluß und
das ist sowas von „asbach“...


Beweis. Auf den Inhalt des Artikels geht er natürlich nicht ein. Das ist typisch für ziemlich malide Narzissten, mithin Looser oder meinetwegen Idioten, die sich an Schreibfehlern abarbeiten, wenn und weil sie in der Sache nichts zu entgegnen wissen oder gar beitragen können. Mit dem „Griff an die eigene Nase“ hat es der garstige Lügner und Verleumder übrigens generell nicht so - denn er wirft anderen grundlos Straftaten vor, die er selbst beging oder gar begeht.

Dumm, Herr Andreas „Docmacher“ Skrziepietz aus Hannover ist, wer Dummes tut.


26.05.2025

Kriegsheld Putin: Wo bleibt der Film?

„Nach dem Besuch des russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Region Kursk heißt es von der Luftwaffe, dessen Helikopter habe mehrere ukrainische Drohnen abschießen müssen.“ lese ich bei NTV.


Na! Das ist doch was! Da können ein paar blaue Idioten bestimmt schon bald via Telegram einen Film sehen, in dem Wladimir Gottgleich Putin himself mit nackten Oberkörper auf einem Hubschrauber stehend, mit einem zuvor per Messerkampf erbeuteten MG 42 (ein ihm von Hiram Maxim persönlich geschenktes PM 1910, gekühlt mit der Pisse von Mit-gliedern(!) der „Vereinigung von rein biorussischen Jungfern, die von Kriegshelden schwanger sind“  tut es auch) böse blickende, von tödlich wirkenden Schiffspropellern getriebene Taurus-Marschlugkörper mit der Aufschrift „Berlin → Moskau“ metzelt.

Ich will gar nicht wissen, wo die ihre Hände dabei haben. Aber ich weiß schon, was die sagen: „Genau so war das und wer das bestreitet ist eine linksrotgrünversiffte Ratte und Faschist!”

Nur meinen diese und solche das nicht sarkastisch.

Trump und Putin zoffen sich - und die AfD schweigt ...

Das ist ja mal „Klasse“. Trump und Putin zoffen sich und erklären sich gegenseitig für verrückt.

Die AfD - gleichzeitig Fanclub des „blutigen Wladmirs“ und des „orange-head“ Donald ist in der Zwickmühle, denn man kann ja gegenwärtig nicht „Fan“ des einen wie des anderen sein. Also kommt von der Seite nichts dazu und mein irre-verblödeter Lieblingsnazi mault nur noch über mich.

Ich denke, das ist der Zeitpunkt für Teil 2 von Kellogs Plan: Eine umfassende (Sanktionen gegen Russland ggf. sogar eine Blockade der Schiffahrtswege) und „unbegrenzte“ Unterstützung der Ukraine mit Waffen, welche die Putins Kriminelle zum Abbruch des Aggressionskrieges zwingt.

Ursache und Wirkung

Erst im Dezember war Rxxxxxxx Alzheimer-Erkrankung bekannt geworden. Doch nicht nur die Reality-Fans sind in Trauer, auch Trump-Fans sind bestürzt: Rxxxxxxxxxx war ein prominenter Unterstützer des jetzigen US-Präsidenten. 

lese ich bei NTV.

Es mag gefühlskalt wirken aber ich wünsche niemanden so etwas an den Hals und natürlich ist ein Ableben eher ein Anlass für Trauer.

Aber Trump-Unterstützer zu sein kann nur die Wirkung einer veränderten Tatsachenwahrnehmung (und Merkfähigkeit) sein. Und zu den Ursachen dessen zählt das Alzheimer Syndrom. Eben weil neue Erlebnisse nicht mehr gespeichert und also auch nicht verarbeitet werden.

22.05.2025

Vom Rechtslaie erklärt: Wann die Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers (Richterkollektiv, Kammer) zulässig ist.
Teilrücknahme bei Ausscheiden aus der Kammer.
„Vorsicht Lerngefahr“

Quelle:

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 526/19 -

In einfacher Sprache und kurz gefasst - weil manche es sonst nicht begreifen:

Gern lehnen Landgerichte (das LG Frankfurt vorliegend in der Sache 2-03 o 97/25 und dann nochmals 2-03 o 38/25) Ablehnungsgesuche pauschal mit dem Hinweis ab, dass die Ablehnung aller Richter(innen) ganzen Kammer „unzulässig“ sei und stützen sich dabei auf allerlei „juristischen Blahfasel“.

Wie das Bundesverfassungsgericht aber schon am 5. Mai 2021 geduldig erklärte, gilt das längst nicht immer.

Verfassen, was oft vorkommt, drei Richter einen Beschluss, wird auf Grund des „Abstimmungsgeheimnisses“ den Parteien grundsätzlich nicht mitgeteilt, welcher Richter oder Richterin wie entschieden hat. Wird nun der Ablehnungsantrag mit der (groben) Fehlerhaftigkeit (dazu gehört dann auch ein Mangel an rechtlichem Gehör, Missachtung von Tatsachen und grob falsche Anwendung des Rechts) eines oder mehrer solcher Beschlüsse begründet, dann ist die Ablehnung aller an dem Beschluss oder den Beschlüssen mitwirkenden Richter(innen) sehr wohl zulässig.

Das über die Unwissenheit der Vorinstanz sicherlich höchst erstaunte Oberlandesgericht wird den BVerfassG-Beschluss nach der eingelegten Beschwerde gegen beide Ablehnungssachen beachten, die behauptete „Unzulässigkeit“ verwerfen und nunmehr darüber zu entscheiden haben, ob das Ablehnungsgesuch auch begründet ist.

Hinweis an die 3. Zivilkammer des  LG Frankfurt:

Ein Ablehnungsantrag gegen bestimmte Richterinnen in einer Sache strahlt ganz selbstverständlich auch auf andere Sachen der gleichen Partei vor den abgelehnten Richtern aus. Das folgt zwingend aus Art. 101 Absatz 1 Satz GG, der da lautet: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.” RichterInnen müssen das übrigens selbständig beachten und es ist im Hinblick auf

  • § 47 Absatz 1 ZPO „Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten.“ 

und 

§ 48 ZPO („Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, [...] oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei.”)

wirklich erstaunlich, dass die im Verfahren 2-03 o 97/25 abgelehnten Richter der  3. Zivilkammer des LG Frankfurt allen Ernstes die Sache 2-03 o 38/25 verhandeln wollten. Das wird womöglich nicht nur zu einem Beschluss des OLG sondern auch zu einem Hinweis über Fortbildungsbedarf zu §§ 42ff ZPO am LG Frankfurt geben.

 „Vorsicht Lerngefahr!“

schreibt übrigens ein definitiv das eigene Handeln nicht mehr überblickendes Großmaul unter die Überschriften seines schlimmen und ganz oft unrichtigen Geblahfasels. Der schreibt den Juristenkram aber nur ab und ich bin schon lange davon überzeugt, dass der quasi gar nicht mehr nicht versteht, was er da schreibt. Den Beweis liefert er nach.

Der meint ersthaft, es gänge im oben verlinkten Entscheid  nur darum, ob die abgelehnten Richter selbst entscheiden durften. Nun, das ist falsch. Siehe Randnummer 24 ff der obigen Entscheidung

Mithin ist das Großmaul offensichtlich nicht mehr in der Lage, etwas umfassendere Informationen korrekt zu verarbeiten und vor allem nicht mehr dazu, diese inhaltlich zu verbinden. Längere Texte überfordern ihn wohl. Vorliegend war definitiv weit vor Randnummer 25 Schluss mit der Vererbeitung des Inputs.

Lesen wir mal dort (Rn 25):

„So liegt es hier. Eine Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO kann nur durch einstimmigen Beschluss erfolgen. Da das Gericht eine solche Zurückweisung angekündigt hatte, konnte und musste die Beschwerdeführerin davon ausgehen, dass auch der Hinweisbeschluss, auf den das Ablehnungsgesuch maßgeblich Bezug nahm, einstimmig ergangen war. Jedenfalls aber war ihr wegen des Beratungsgeheimnisses nicht bekannt, welche Richter die Entscheidung mitgetragen hatten, so dass der geltend gemachte Befangenheitsgrund alle der Kammer angehörenden Richter und Richterinnen jeweils individuell betraf. Eine unzulässige Ablehnung des Spruchkörpers als solchen war daher gerade nicht gegeben.

(Hervorhebungen speziell für Andreas Skrziepietz.)

Es handelt sich um einen Quaknazi, der übrigens mal vor Gericht behauptete, er habe „nie als Arzt tätig sein“ wollen, später in einem anderen Verfahren vor einem anderen Gericht, aber gegen die selbe Partei dummdreist den Beweis des Gegenteils - einen mehrfach (auf insgesamt fast 10 Jahre verlängerten Arztausweis für das Praktikum) um nochmals ein paar Tage später in einer Abmahnung an ein Anwältin, in der er von dieser ernstlich verlangte, wahren Vortrag vor Gericht zurückzunehmen zu behaupten „Selbstverständlich wurde ich als Arzt zugelassen, sonst hätte ich keinen Arztausweis erhalten“.

Was den Tatbestand des Titelmissbrauchs erfüllt

Was ich über den denke und welche, „Äh...“,  „Lerngefahr“ von dem ausgeht, kann sich jede und jeder denken. Außer er selbst natürlich.

Update:

Das OLG FFM folgt wohl dem hier besprochenem Beschluss und geht jedenfalls nicht von einer offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnung aller Richter einer Kammer/eines Spruchkörpers aus. Es hat den Fall schon erstuntersucht und angefragt, ob der Antrag bezüglich eines Richters - welcher zwischenzeitlich aus der 3. Zivilkammer ausgeschieden ist - zurück genommen wird.

Das Gericht teilt das Ausscheiden eines Richters oder der Richterin aus der Kammer oder dem Spruchkörper während des Ablehnungsverfahrens mit - was ist zu tun?

Das kommt übrigens erstaunlich oft vor.

Wenn dieser Fall eintritt rate ich der ablehnenden Partei, den Antrag teilweise zurück zu nehmen, nämlich so weit er den abgelehnten Richter oder die ablehnte Richterin betrifft, weil die „Partei“  nicht mehr belastet ist. Sich aber gegen die Kostenlast zu verwahren.

Das kann mit einem oder zwei Sätzen geschehen.


 

 

21.05.2025

Hier lernen Sie russisch und nordkoreanisch ...

zu formulieren. Und wie Personen mit Hirn darüber denken.

„Dem Moskauer Bürgermeister Sergej Sobjanin zufolge hat die Flugabwehr drei Drohnen auf dem Weg in die russische Hauptstadt abgeschossen. Ein Angriff sei abgewehrt worden. "Spezialisten der Rettungsdienste arbeiten an der Stelle, wo die Trümmer niedergingen", erklärt Sobjanin auf Telegram.

... meldet NTV.

Oha. Sind die „Trümmer“ über Truppen, Munitionlagern, Bombern oder einer Rüstungsfabrik niedergegangen und dort explodiert? Wie wurde die „Moskwa“ zum U-Boot umgebaut?

Und seit wann spricht der Moskauer Bürgermeister Sergej Sobjanin nordkoreanisch?


Ossis! Ihr solltet wissen, wer Euch verarscht!

Rekonstruktion eines Neandertalers (Neanderthal Museum).  CC BY-SA 4.0

Sinnbild: Rekonstruktion eines Neanderthalers (Neanderthal Museum). Lizenz:  CC BY-SA 4.0

Ein Andreas Skrziepietz aus Hannover macht ja, durchmixt mit ganz üblen Formalbeleidigungen, immer mal Werbung für die AfD.

Ihr solltet wissen, wie der wirklich denkt: 

Nun, er „quatschkoppt“ wie folgt:

„Das liegt wohl daran, daß Xxxxxxx in der DDR aufwuchs und selbständiges Denken nie gelernt hat.

Ihr seid also in der DDR aufgewachsen? Dann hält der Euch also allein schon deshalb für Idioten. 

„Danke. Gleichfalls! Herr Andreas Skrziepietz!“

Ich vermute dringend, faktische alle der großmäuligen AfDler aus dem „Wessiland“ denken ebenso niedrig. Das Stichwort ist „Fremdenfeindlichkeit“. Die kann sich, weil sie den hirnarm-niedrigen Instinkten aus der Million Jahre frühmenschlichen Hordenlebens mit dem gegenseitigen Raub von Nahrung und Weibchen folgt, nämlich gegen praktisch jede(n) richten.

Andreas Skrziepietz wird sehr bald wissen erfahren, zu wessen Nachteil er die obige und 25 weitere unfassbar blöde Äußerungen tätigte.

 

 

19.05.2025

„Russland, Russland, Rumänien gehört nicht dir!"
3-2-1-0 und schon lügen die „Assholes“

Putins Kandidat und Trump-Fan Simion  hat die Wahl in Rumänien krass verloren. Der obsiegende, EU-freundliche und bürgerliche Kandidat Nicusor Dan hatte wohl einen eher unfreiwilligen Wahlhelfer: Donald Trump und dessen Weise, wie einst Adolf Hitler mittels Erlassen und also an den Parlamenten vorbei zu regieren sowie das Chaos, was dieser angerichtet hat.

3-2-1...?

Ich warte darauf, dass sich gar „teutonisch“ wähnende Dummnazis, Putins nützliche Idioten, Covidioten, Reichbürger und natürlich AfD-Schreihälse herumgallen, dass das „Wahlbetrug“ sein muss. Immerhin haben die das so vor ein paar Jahren von Donald Trump gelernt. 

Und lang wird es damit „eher nicht“ dauern.

 ... 0!

Der erste Opferrollen-Quaknazi hat Simoin einen „Pazifisten“ genannt und die rhetorische Frage gestellt, weshalb diese „Pazifisten“ denn bitteschön als „Rechtsextreme“ bezeichnet werden.

Antwort:

  1. Er ist fremdenfeindlich.
  2. Er hat gegenüber Moldawien und der Ukraine Gebietsansprüche erhoben.
  3. Er wäre gerne Putins Statthalter in einem Großrumänien  Das gab es mal kurz von 1919 bis 1940 und auch Putin wird kein neues zulassen -was Simoin aber nicht klar zu sein scheint.
  4. Er hat u.a. deswegen die illegale Aggression Russlands in der Ukraine nicht verurteilt.
  5. Er ist Nationalist
  6. Er stammt aus der Hooligan-Szene.

Soweit dann auch zu „Pazifist“.  Die lügen also, die Dumm-Quaker und „Assholes“.

 

 

 

 

18.05.2025

Paderborn: Einzelmeinender Staatsanwalt bringt ganze Dummnazihorden zum Ejakulieren

„Abgewrackte Schabracken“ dürfe man die Omas gegen das Recht nennen - so vermeint ein einzelmeinender Staatsanwalt, welcher in der „bedeutenden Weltstadt“ Paderborn derzeit noch Dienst tut und ganze Dummnazihorden ejakulieren vor Freude. Just so wie dieses Exemplar hier:

Was ist dran?

Nun, Staatsanwälte irren erstaunlich oft - was ja allein schon durch die beeindruckende Zahl meiner Freisprüche nach geradezu irren Anklagen bewiesen ist (Freispruch 1, Freispruch 2, ...) Vorliegend fehlte es aber an einem Strafantrag einer konkret beleidigten Person, so dass in dieser Sache der sehr einzelmeinende Staatsanwalt (der durchaus mal auf Verfassungstreue überprüft werden sollte - ob und zu welcher Burschenschaft er gehört[e] könnte Anhaltspunkte liefern) „Recht“ behält. Einfach, weil in diesem Fall niemand Beschwerde einreicht oder gar ein Klagerzwingungsverfahren „anleiert“.

Aber in anderen Fällen sage ich voraus, dass Staatsanwälte und Richter das ganz anders entscheiden werden: Formalbeleidigung

Dann weinen die dummen Nazihorden und querulieren, wie denn das sein kann, wenn doch der berühmte und nach deren Auffassung „einzig gültige“ Staatsanwalt aus dem gar großartigen und das deutsche Recht bestimmenden Paderborn ganz anders entschieden hat. Und „skrziepietzieren“, dass „die USA Deutschland befreien müssten“ - was sonst nur Reichsbürger „bringen“.

Ja! In anderen Fällen kann und wird es zu Verurteilungen kommen, weil das obige per Defintion eine saudumme, blöde und feindseelige Beleidigung ist und bleibt! Eine „Schabracke“ ist eine Pferdedecke und wird als Wort ansonsten nur in Beleidigungsabsicht gebraucht und „abgewrackt“ ist als Wortwahl gegenüber Damen völlig inakzeptabel, die Wortwahl hat zu dem auch keinen Sachbezug zu einer Handlung, politischen Ansicht oder dergleichen So würde ich nicht mal einmal eine „Nazischlampe“ (was offensichtlichen Meinungsbezug hat) eine „abgewrackte Schabracke“ nennen. 

Der obige „Docmacher“ - ein „Gestörter“, der sich selbst schon als „beleidigt“ und deshalb zu Beleidigungen wie Verballhornung meines Namens zu „Dummholz“ als „berechtigt“ ansieht, wenn man dessen Name „Andreas Skrziepietz“ leicht falsch schreibt (so seine insoweit auch querulatrisch anmutende Einlassung vor dem LG Frankfurt, Az. 2-03 o 117/24) - kann ja z.B. mal meine Rechtsanwältin „abgewrackte Schabracke“ nennen. Ich schätze, das macht er keine zwei Mal. (Da gäbe es zunächst direkt eine ihn mit Überschallgeschwindigkeit in die Ecke befördernde „Watsche“ als Entgegnung und, weil er andere so gern anzeigt, für diese später einen selber-schuld-wenn-Du-so-strunzdumm-beleidigst-Freispruch.) Weil er diese (nur weil sie mich vertritt) als „Oma gegen das Recht“ beleidigte, hat diese eine Strafanzeige erstattet, die meines Wissens noch nicht zurück gewiesen wurde.

Dieser „Docmacher“ jubelt also zu früh.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dumm ist, wer Dummes tut.
„Vorsicht Lerngefahr“!

Bescheid der Staatsanwaltschaft Hannover: Andreas Skrziepietz ist wegen mehrerer Straftaten verurteilt.

Der selbst ernannte „Docmacher“  und nach eigenem Bekenntnis vor dem LG Frankfurt anno 2024 einschlägig (Beleidigung und Bedrohung) und laut StA Hannover kürzlich wegen weiterer Straftaten vorbestrafte sowie nach eigenem öffentlichen Bekenntnis wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten strafrechtlich verfolgte Andreas Skrziepietz hat sich gestern und heute „richtig was geleistet“. Die Folge? 

Strafanzeigen wegen

  1. Verstoßes gegen § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, vorliegend durch ein öffentlich verbreitete Fotomontage) zum Nachteil von Bundeskanzler Merz, Altkanzler Scholz, Altkanzlerin Merkel;
  2. Eine aufregend hohe Zahl von Verleumdungen und Beleidigungen zum Nachteil meiner Person im Sinne der §§ 185, 186, 187, 192, 192a StGB;
  3. Verstoßes gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) denn er hat wiederholt (!) die Gräueltaten der Nazis verharmlost und behauptet, Hitler habe gute Chancen, in die „grüne Partei“ aufgenommen zu werden und dadurch die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht bzw. verleumdet.

Ferner hat er - wegen der neuen, gegen mich gerichteten Straftaten aus dem Kreis der Verleumdungen und Beleidigungen - eine Abmahnung und Beseitigungsaufforderung nebst Klageandrohung erhalten. Im Hinblick auf seine von mir als „krass negativ“ eingeschätzte Einsichtsfähigkeit werde ich womöglich schon morgen ein Gericht anrufen müssen.

Das sind natürlich nur meine Ansichten. Aber es fällt auf, dass der - eben einschlägig vorbestrafte - anderen Rechtsratschläge gibt und dabei etwas von „Vorsicht Lerngefahr“! schreibt.

Bei ihm sehe ich im Hinblick auf Vorstrafen und neuen Taten die „Gefahr“, dass er was lernt, gerade nicht. Denn „Dumm ist, wer Dummes tut“!

Übrigens hat er kürzlich geäußert, Deutschland müsse erneut von den Amerikanern befreit werden. Das klingt für mich nach blödem „Reichsbürgergequake“. Und ich frage mich natürlich, ob er womöglich Donald Trump schon angeschrieben hat.

17.05.2025

Amerika: „great again“: Kinderarbeit soll in Florida wieder legal werden.
Die sich als „Wertkonservertative“ ausgebenden Nazis kacken geistig immer mehr ab.

„MAGA“:

Elon Musk scheitert dramatisch mit 200 Millionen teurem Stimmenkauf in Wisconsin während seiner „Geldkuh“ Tesla die Umsätze wegbrechen. Sein Golfkumpel, US-Präsident Donald Trump baut die US-Regierung zu einem russenfreundlichen Familienbetrieb um, Aktienkurse schmieren ab, Anleger flüchten ins Gold - denn es wird eine enorme Inflation und Regression erwartet. Außenpolitisch droht den USA der Sturz in die Bedeutungslosigkeit während China im enstehenden Vakuum nach Macht greift. So nach und nach begreifen immer Wähler, dass Trump nicht der ist, der „Amerika  wieder groß macht“.

„Kinderarbeit“ soll in Florida wieder legal werden. 

Prinzipiell habe ich nichts dagegen einzuwenden, wenn Jugendliche in den Ferien ein paar Wochen arbeiten. Mit dem richtigen Ziel vor den Augen kann das Spaß machen. Ich hatte Ferienjobs in einem Federnwerk und in einer Großbäckerei.

In der DDR durfte man ab dem 14. Lebensjahr in den Ferien insgesamt 4 Wochen Ferienjobs machen: 1 Woche in den Winterferien, drei in den Sommerferien. Dabei galt ein Sack voller strenger Regeln: Keine Schichtarbeit, keine Überstunden, Placet vom Arzt. Keine Tätigkeiten, die auch nur irgendwie gefährlich waren. Und das Geld kam allenfalls bei wenigen Asozialen in die Haushaltkasse der Familienvorstände. Ich habe davon meinen ersten Urlaub ohne Eltern und den Kauf eines Motorrades (ab dem 16. Lebenjahr durfte ich eine 150er MZ fahren - hab ich auch gemacht) finanziert. 

Bild: Genau so eine hatte ich als 16-jähriger, (gebraucht) finanziert durch Ferienjobs. MZ ES 150/1 Trophy. Fuhr „hundert Sachen“. (JaGo15, gemeinfreies Foto, Wikipedia)
 

In Florida sieht das anders aus. Bitterarme Trump-Wähler schicken ihre Kinder zum Arbeiten in Restaurants, Wäschereien, Geschäfte, Landwirtschaft, Freizeitparks - ganzjährig, also auch während der Schulzeit, also nach der Schule. Das Geld geht oft in die Familienkasse. Der Entwurf vom Trumps-Busenfreund de Santis sieht demnach vor, dass Jugendliche ab 16 Jahren künftig in Nachtschichten arbeiten dürfen, sogar an Schultagen. Jugendliche ab 14 Jahren, die zu Hause unterrichtet werden und nicht zur Schule gehen, dürften demnach ebenfalls Nachtschichten übernehmen. Derzeit dürften Jugendliche laut Gesetz zwischen 23 Uhr und 6.30 Uhr nicht arbeiten.