18.03.2025

Heute: OLG Hamm, „Der gar arme Bauer aus Peru“ und deutsches Recht, Missbrauch der Rechtsordnung, Fall Dr. Vosgerau, Dummheit - und wie das alles zusammenpasst

 

NTV.de
 

„Bauer gegen milliardenschweres Unternehmen“ ist sicherlich eine schöne Heldengeschichte aber vorliegend sehe ich einen Missbrauch der Rechtsordnung und des Rechtswegs für Propaganda - und das sogar aus pekunärem Interesse.

Ein „gar armer Bauer“ aus Peru klagt also wegen RWE, die mögen sich mit ein paar tausend Euro an Schutzmaßnahmen beteiligen. Soweit, so scheinbar tapfer, so scheinbar heldenhaft. So scheinbar nachvollztiehbar.

Das (ganz anders als die „sehr ehemalige“ 8. Zivilkammer des LG Kassel und die aktelle 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) als „sehr an Tatsachen orientiert“  und deswegen klug geltende OLG Hamm hat Gutachter ins ferne Peru geschickt und die sind da nicht etwa Fahrrad gefahren - sondern haben fest gestellt, dass der, wohl von millionenschweren Umweltverbänden als Kläger „vorgeschickte“, „gar arme“ Bauer von der befĂĽrchteten Ăśberschwemmung gar nicht betroffen ist. Damit fehlt es diesem vorhersehbar an der „Aktivlegitimierung“.

→ Wenn der Kläger nicht aktiv legitimiert ist, so muss seitens des Gerichts die Klage abgewiesen werden.  (Eigener Fall „um fĂĽr 10 Pfennig Verstand investieren zu können muss man den erst mal haben“ (OLG DĂĽsseldorf), endete sodann mit KlagerĂĽcknahme)

Das kann jetzt gefallen oder nicht, ist aber deutsches Recht. Und auch egal, weil es den Klägern (offensichtlich) nicht um das Ergebnis der Klage sondern um einen Grund fĂĽr einen Aufschrei geht. Und fĂĽr die sich „Umweltverbände“ nennenden ist vor allem ein toller neuer Grund dafĂĽr, um Spenden zu erbitten. Und fĂĽr die ist die Abweisung der Klage geradezu ideal, weil diese neue Beschwerden und weitere RechtszĂĽge (→ BGH → BVerfassG →  EGMR) also neues Geheul, neue Aufmerksamkeit der Medien und weiteren Anlass fĂĽrs Spendensammeln bedeutet.

Die Steuerzahler kostet dieses - insofern missbräuchliche - Verfahren richtig viel Geld, weil - wie jeder aus den Haushaltplänen der eigenen Landessregierungen weiß - die eingenommenen Verfahrensgebühren die tatsächlichen Kosten der Gerichte nicht einmal zur Hälfte decken.

Jetzt könnte man denken, ich schreibe hier gegen Umweltverbände an. 

Aber dieses Verhalten trifft man auf vielen Seiten, bei den „Neurechten“ ist z.b. der CDU-ganzweit-RechtsauĂźen Dr. Ulrich Vosgerau auch so ein Fall. Der hat an einem „Nazitreffen“ offensichtlich ganz bewusst teilgenommen, fĂĽhlt sich nun durch die Berichterstattung (die punktuell womöglich nicht ganz richtig war) „geschädigt“, „heult“ öffentlich herum, hat damit rund zweihundertausend  Euro eingenommen und sammelt fleiĂźig „jaulend“ weiter:

(Bildschirmfoto der Spendenbettelseite)

 

WofĂĽr der die Beträge in dieser Höhe wirklich benötigen will ist mir jedenfalls völlig unklar. 

Aber zitieren wir ihn mal:

„Daher braucht man die Hilfe entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte, die die Gegenseite ja auch hat. Zwar haben wir die weitaus meisten Verfahren gewonnen*; die Gegenseite muß dann aber nur die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren bezahlen, nicht den tatsächlich von Spezialisten verlangten Stundensatz. Daher bleibt man auch im Erfolgsfall auf dem Großteil der Kosten sitzen. Zwischen dem 10. Januar 2024 und dem 10. Oktober 2024 sind mir eigene Anwaltskosten i.H.v. 180.030 € entstanden.

Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung“

(Hervorhebung wie im Original)

Ich denke, die Kanzlei des Herrn Prof. Dr. Ralf „Ralfi“ Höcker („LLM und so weiter“) und dieser selbst kann gar nicht mehr vor Lachen über die Dummheit der 3800 Spender - die vorliegend wohl auch aus der rechts-dummen Ecke kommen - und „Ralfis“ Taschen füllen. Das passt dann soweit.

Mit allem Verlaub, was die selbstverlautliche „Wunderkanzlei“ Höcker da geleistet hat (ich habe deren eigenes Litigations-PR-GesĂĽlze und genug derer Schriftsätze gelesen) kann nach meiner Ansicht - und ich bin erfahren - jeder „hergelaufene Dorfanwalt“.  Wenn der mir insofern als „Heulsuse“ geltende Dr. Vosgerau dem Professor „Lautstark“ Höcker dafĂĽr mehr als den gesetzlichen Tarif zahlt, dann ist das ergo mitnichten „nötig“.

Ein ganz ĂĽbler, ganz dunkler Gedanke:

„Gibt es ETWA einen Cash-Back?“

 


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