Warnung an blogger.com. weil der Lügner sich wohl mal wieder beschweren und vorsätzlich unwahr eine „Rechtsverletzung“ monieren wird:
@blogger.com: Everything reported here is true and can be proven by the documents mentioned in the files of the courts mentioned! You can order copies via email: joerg.reinholz@gmail.com.
[Update: Die fällige Strafanzeige wegen Prozessbetruges und Nötigung habe ich heute (25.03.2025) gestellt.]
„Der wohl irrste Gerichtsbelüger aller Zeiten“?
Stellt Euch mal einen Typ, vor, der am 27.12.2024 (Datum des Eingangstempels in der Akte) einem Gericht gegenüber behauptet:
„Der Antragsgegner behauptet, er dürfe die Quelle nicht angeben, weil die Texte strafbaren Inhalt hätten. Das ist Unsinn, denn wenn es zuträfe, dürfte er die Texte überhaupt nicht veröffentlichen, weder mit noch ohne Quellenangabe. Wahr ist, dass der Antragsgegner sich wieder mal(wie seit ca. 20 Jahren)zum Ankläger und Richter in einer Person aufspielt, indem er behauptet, dass meine Texte den Tatbestand der Beleidigung erfüllten, obwohl es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt. Ich wurde bisher weder angeklagt noch verurteilt.“
(Unterstreichungen von mir)
(Beweis: Akte 420 C 11922/24 des AG Hannover Andreas Skrzierpietz, Hannover ./. Jörg Reinholz, Kassel) Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung des Andreas Skrziepietz, Seite 2)
Der Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung wurde zurück gewiesen, weil Andreas Skrziepietz diesen unzulässig am falschen Gericht stellte. Er hätte zwingend das AG Kassel anrufen müssen. Auch dieses Verfahren hat Skrziepietz gegen „mich“ verloren (formal war es seine eigene Dummheit, das falsche Gericht zu wählen.) Beweis: Der abweisende Beschluss in der Akte 420 C 11922/24 des AG Hannover.
Und jetzt stellt Euch einen Typ, vor, der am 18.03.2025 - kaum ein viertel Jahr später - vor Gericht erklärt:
Kaum zu glauben. Aber es ist derselbe, oben den „gar rechtstreuen“ Bürger gebende „Docmacher“ Andreas Skrziepietz. (Beweis: Akte 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt, Antrag auf auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung, dort Seite 4)
Abgesehen davon ist das vorgelegte Führungszeugnis kein „polizeiliches“. Sondern das „private“ oder „einfache“ Führungszeugnis - und deshalb nicht vollständig. Das als Anlage MK3 von seinem Anwalt Dr. Tobias Hermann (Hamburg) vorgelegte „private“ Führungszeugnis des Andreas Skrziepietz beweist aber, dass Skrziepietz mindestens (da liegt wohl mehr vor) am 24.05.2024 durch das AG Hannover rechtskräftig wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt wurde.
Doch das reicht nicht! Derselbe Typ hatte nur wenige Wochen zuvor vor dem selben Gericht vorsätzlich unwahr behauptet, er habe ein „Journalismus-Diplom“.
Und jetzt stellt Euch vor, der gleiche Typ lässt Euch für 1.134,55 Euro abmahnen und behauptet:
„Seine Prozesse basieren auch nicht auf Lügen, sondern auf Rechtsverletzungen bzw. der erforderlichen Rechtsverteidigung.“
(Beweis: Akte 2-03 o 38/24 des LG Frankfurt, dort: Abmahnung von Anwalt Dr. Tobias Hermann, Anlage zum Antrag auf auf den Erlass einer einstweilgen Verfügung)
Frage:
Wer würde den nicht als „wohl irrsten Gerichtsbelüger aller Zeiten“ bezeichnen?
Antwort:
Natürlich Andreas Skrziepietz aus Hannover selbst. Und natürlich Dr. Tobias Hermann aus Hamburg, Counsel der Media Kanzlei Frankfurt. Für letztere ist Andreas Skrziepietz ein geldwerter Mandant.
4 Kommentare:
Seine Texte erfüllen jedenfalls den "Tatbestand" der Verbreitung rechtsextremer Propaganda und diese Art von Propaganda besteht zumeist aus Lügen und Hetze und das ist ja seit jeher das Metier unseres Lieblingshannoveraners, der nach wie vor leugnet, er sei der bekannte Cliff Barnes aus der deutschen Unerfahrenenszene, obwohl ihn eine Bekannte von mir damals live im Theater sah und von seiner Performance sehr angetan war und ihn auch scherzhaft frage, ob sie nicht seine Docmacher-Dienste in Anspruch nehmen könne.
Hier haben wir auch noch einmal die Stimme von Cliff Barnes/Andreas, wie er den AB-Treff analysiert: https://www.youtube.com/watch?v=kh4kQumAILY
Heilige Schleppscheiße! Ich hab mich ja gewundert, warum Du über so einen kleinen Fisch schreibst. Nun sieht es so aus, als hättest Du mal wieder genau einen von der Sorte besonders ehrenwerter Mitbürger erwischt, die es so dringend notwendig machten, Wörter wie "Arschloch" in den Wortschatz der Menschheit aufzunehmen. Um das gezeigte Verhalten zu beschreiben reicht das jedenfalls gerade so.
Sein Lebensmotto ist, es muss mir nicht besser gehen, Hauptsache es gibt andere, denen es noch schlechter geht als mir, dann kann ich auf sie herabblicken. Er ist übrigens Radfahrer, nach oben buckeln und den Speichel der mächtigen Autokraten lecken, während er gleichzeitig nach unten tritt. Er erwartet allerdings auch nichts mehr vom Leben, deswegen macht er alles verächtlich was sie Situation anderer verbessern könnte.
Man muss davon ausgehen, dass es sich bei Skrz. um einen Soziopathen handelt. Darum betreibt er ja auch seine Hetzforen und -blogs.
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