Hinweis, um dem hier entstehenden Eindruck vorzubeugen: Es gibt sehr wohl auch ehrliche Jurist(inn)en und solche, welche als Richter oder Staatsanwälte die Fälle anhand des Gesetzes und der Tatsachen - also nicht nach Ansehen der Person beurteilen. Nur habe ich bei der Staatsanwaltschaft Kassel den Eindruck die Erfahrung gemacht, dass es „extrem schwierig“ ist, an eine(n) solchen zu geraten.
Viele meinen ja sicherlich, dass Staatsanwaltschaften Kriminalität bekämpfen. In Kassel ist das allerdings „ein klein wenig anders“ und wir kennen alle den Spruch mit den Begriffen „Fisch“, „Gestank“ und „Kopf“, der bekanntlich aussagt, dass, wenn es in einer Organisation notorisch zu höchst groben Versagen kommt, die Chefs die wahre Ursache sind. Vorliegend ist dem auch so.
Erst einmal ein wenig Biografie:
Hans-Manfred Jung wurde am 24. Februar 1957 in Hadamar geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und Ablegung beider juristischer Staatsprüfungen wurde er mit Wirkung vom 5. April 1983 zum Richter auf Probe ernannt und mit Dienstleistungsauftrag bei der Staatsanwaltschaft Kassel eingesetzt. Im April 1986 erfolgte die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und die weitere Verwendung bei der Staatsanwaltschaft Kassel. Im Rahmen der Verwaltungshilfe erfolgte in den Jahren 1991 und 1992 Abordnungen an die Bezirksstaatsanwaltschaft Erfurt. Im Jahr 1995 wurde Herr Jung für sechs Monate an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgeordnet. Seit Juli 1998 war er Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Kassel und seit August 2015 stellvertretender Behördenleiter.
(Schreibt die CDU Hessen - offenbar ist der LOStA Hans-Manfred Jung auch „Parteisoldat“)
Am 14. September 2020 wurde dieses Urgestein der Verbrechensbekämpfung angeblichen „Ermittlungsbehörde“ (Herr Hans-Manfred Jung) zum Leiter der Staatsanwaltschaft von und zu Kassel ernannt und ist seit dem also nicht nur „Prädikatsjurist“ sondern auch „verantwortlich“ - und er hat die Vorgänge, um die es hier geht, nicht „nur geerbt“.
Die Vorgänger des jahrelangen Stellvertreters Manfred Jung waren ein „Prädikatsjurist“ namens Heinrich Becker (bis anno 2013) und ein Horst Streiff über welche ich auch nichts Gutes zu sagen weiß, denn das Organversagen der StA Kassel reicht in deren Amtszeit als „LOStA“ zurück.
Die Vendetta der „gar wackeren“ Staatsanwaltschaft von und zu Kassel:
Ich beschränke mich hier auf nur 5 selbst erlebte Fälle, welche zeigen, dass die StA Kassel bei durchaus bestimmbaren - von den Personen abhängigen - Fallkonstellationen vorhersagbar nicht etwa die Straftäter sondern die Geschädigten verfolgt.
Die ersten beiden Fälle:
Im Mai 2007 verlor Günther Freiherr von Graveneuth in der zweiten Instanz ein gegen mich im Früherbst 2006 begonnenes Verfahren um eine einstweilige Verfügung wegen eines wahren, ihm also gar nicht gefallenden Artikels in München, weil mir in der Berufung die Richter zuhörten und anerkannten, dass meine Äußerung wahr und ergo nicht rechtswidrig sei.
Im Juni 2007 zog er wegen des selben Verfahrensgegenstandes vor das LG Hamburg und erwirkte eine einstweilige Verfügung und versicherte - um die Verfügung erlangen zu können - an Eides statt, er kenne den Artikel „erst ca. 3 Wochen“. Was unmöglich wahr sein konnte, da er diesen ja schon im Herbst 2006 mehrfach dem AG München vorlegte. Darauf hin habe ich ihn öffentlich wahrheitsgemäß der Lüge vor Gericht bezichtigt.
Deshalb zog Gravenreuth vor das LG Kassel, wo der Richter Dr. Blumenstein (der sich besser von jeder Akte fern hält, in der mein Name auch nur auftaucht) schon klar rechtswidrig - nämlich ohne mich vorher anzuhören - die von Gravenreuth beantragte einstweilige Verfügung auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung erließ. Ich sollte eine Gegendarstellung veröffentlichen, in welcher Günther Freiherr von Gravenreuth behauptete, er habe das LG Hamburg nicht belogen.
Nachfolgend haben sich Dr. Blumenstein und der Richter Lohmann unter auffallend sturer Missachtung der obigen, vorgetragener Tatsachen (ich hatte unter genauer Darlegung, dass diese obiges beweisen, die Beiziehung der Gerichtsakten des AG und LG München sowie des LG Hamburg ausdrücklich beantragt) und der Gesetze (es wird ja gerne behauptet), solche „Prädikatsjuristen“, also Richter, kennen diese) dazu hergegeben, ganz bewusst diesen Kriminellen durch die bewusst rechtswidrige Aufrechterhaltung der Verfügung zu begünstigen. Die ganze Akte stinkt danach, dass Dr. Blumenstein und Lohmann das Recht auf prozessuale Waffengleichheit missachteten und sich einer komplett rechtswidrigen Willkürsorgie hingaben. Ich saß damals wegen deren Rechtsbruchs sogar ein paar Tage in Ordnungshaft. Das war mittelbare Freiheitsberaubung im Sinne des Strafgesetzbuches.
Meine Strafanzeigen gegen beide Richter Rechtsbeuger wurden mit einem Serienbrief zurückgewiesen, diese hätten, so die Filzbrille tragende „Prädikatsjuristen“ und Textbausteinbenutzer der StA Kassel, das Recht nicht gebeugt - und das obwohl sich die „Prädikatsjuristen“ Dr. Blumenstein und Lohmann als Richter sehr wohl mehrfach ganz bewusst und in schwerer Weise von der Rechtsordnung entfernt hatten und mit der Absicht, die Verteidigung gegen eigenen Rechtsbrüche zu verhindern, die Rechts- und Sozialstaatsgarantie aus dem Grundgesetz zu meinem Nachteil brachen. Der Prädikatsjurist und Richter Rechtsbeuger Dr. jur. Blumenstein behauptete damals, ich würde „den hoch angesehenen Rechtsanwalt von Gravenreuh nur verleumden“ und „begründete“ damit den klaren Rechtsbruch, dass er die Akten des AG München und LG Hamburg nicht beizog.
Meine Strafanzeige wegen Prozessbetruges in immerhin zwei Fällen (vor dem LG Hamburg und dem LG Kassel) gegen Günter Freiherr von Gravenreuth wurde von der StA Kassel - unter grober , willkürlicher und zielgerichteter Missachtung vorgetragener Tatsachen zurückgewiesen. U.a. wurde behauptet, eine „Durchsicht der Akten“ habe „nicht ergeben, dass der Beschuldigte v. Graventreuth einen finanziellen Vorteil erlangen wollte“. In der Akte war aber ein Kostenfestsetzungsantrag von Gravenreuth über mehrere tausend Euro zu seinen Gunsten und zu meinem Nachteil. Ich habe dem Staatsanwalt natürlich zu seiner Filzbrille gratuliert. Die GStA Frankfurt hat den Fall mit der Lüge zu Fall gebracht, dass Gravenreuth nicht doppelt verfolgt werden könne. Der Strafklageverbrauch greift nämlich nur bei einer Anklage - die ja gerade nicht erhoben wurde. Ich hatte damals besseres zu tun, als vor das OLG zu ziehen.
Angeklagt wurde nicht etwa der Kriminelle sondern ich. Und das sogar mehrfach!
Zum einen, weil ich die Richter Lohmann und Blumenstein angeblich „zu Unrecht“ der Rechtsbeugung bezichtigte. Und zum anderen, weil ich den nach Ansicht der StA Kassel „hoch angesehen Rechtsanwalt“ Günter Freiherr von Gravenreuth - der mit seinen Straftaten dummdreist in die Öffentlichkeit drängte - just im Zusammenhang damit einen Kriminellen und Lügner nannte.
Erst der „Prädikatsjurist“, Tatsachenverleugner und Trotzdem-Richter Dr. Blumenstein und dann der, das höchst offensichtliche Unrecht des Vorgängers mit wirklich allen Mitteln zu konservieren suchende „Prädikatsjurist“ und Trotzdem-Richter Lohmann hatten es nämlich geschafft, dass sich das Zivilverfahren ewig hinzog. Erst am 3. März 2011 fällte das, endlich meinem Tatsachenvortrag folgende und die Akten aus Hamburg und München als Beweis beiziehende OLG Frankfurt die Entscheidung, dass Gravenreuth sehr wohl das LG Hamburg belogen hatte. Da war Gravenreuth aber schon tot.
§ 160 StPO ist in Absatz 1 und 2 eindeutig:
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
Das haben die „Prädikatsjuristen“ der Staatsanwaltschaft von und zu Kassel absichtlich und in besonders krasser Weise versäumt und ein solcher grober Gesetzesbruch ist Rechtsbeugung. Nicht ich (der Betroffene der eigentlichen Straftat, sondern zum einen der offensichtlich das Gericht in extremer Weise und böser Absicht belügende Günter Freiherr von Gravenreuth und die diesem bei der Straftat absichtlich helfenden die Richter Blumenstein und Lohmann hätten angeklagt werden müssen. Es handelt sich hier um Rechtsbeugung und Strafvereitlung, was mich betrifft um Rechtsbeugung und die höchst aggressive, bewusst rechtswidrige Verfolgung eines Unschuldigen.
Die Richter des Amtsgerichts Kassel verweigerten aber die Mittäterschaft!
Dritter und vierter Fall:
Auch der „Prädikatsjurist“ und Richter Neumeier vom LG Kassel erließ nach dem Antrag eines krummen Hundes eine, wie sich herausstellte, „tatsächlich einstweilige“ Verfügung gegen mich, obwohl offensichtlich nicht einmal die formalen Voraussetzungen gegeben waren: Er verletzte mein Recht auf Gehör in dem er die Verfügung erließ ohne mich zu einer Stellungnahme aufzufordern obwohl ich vorher nicht einmal abgemahnt wurde. Danach versuchte suchte auch Richter Neumeier unter üblem und groben Verstößen gegen das Recht, insbesondere gegen die Sozial- und Rechtstaatsgarantie aus dem Grundgesetz und erließ mehrfach Beschlüsse zu Zeitpunkten, an denen er das nicht durfte, weil ich ihn wegen der jeweils früheren Verstöße abgelehnt hatte. Höchst offensichtlich auch sein Ansinnen, mein Recht auf prozessuale Waffengleichheit zu verletzen. Der „Prädikatsjurist“ Neumeier hatte sich - in voller Absicht - in schwer wiegender Weise und zu meinem Nachteil von Rechtsordnung entfernt. Das war, ist und bleibt Rechtsbeugung.
Hier kamen dann die Richterinnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange ins Spiel. Diese „Prädikatsjuristen“ sollten über die von mir gerügte Voreingenommenheit des „Prädikatsjuristen“ Neumeier entscheiden und zogen sich darauf zurück, über die Akte zu lügen und krudes Zeug zusammenzuphantasieren. Weshalb ich numehr diese ablehnte. Das zog dann den Beschluss des LG Kassel nach sich, in dem steht:
Die Summe der aufgezeigten Unzulänglichkeiten bei der Begründung der Entscheidung vom 6.9.2017, das Sichverschließen vor dem Vorbringen des Antragsgegners, der untaugliche Versuch, die objektiven Verfahrensverstöße (sic: Plural) von Vorsitzedem Richter Neumeier zu entschuldigen ...
In jeder Zeile dieses Beschlusses kann man nachlesen, dass das „eingeflogene“ Richterkollektiv entsetzt über die schwere Missachtung von Recht und Tatsachen durch die damaligen „Stammrichter“ der 8. Zivilkammer war.
Im Nachgang wurde meiner Voreingenommenheitsrüge auch gegen Richter Neumeier statt gegeben, ein paar Kleinigkeiten erledigte das OLG (welches mir u.a. Rechtskostenbeihilfe gewährte) und „schwuppdiwupp“ zog das kleine Würstchen aus Hannover seinen, ohne die Rechtsbeugungen aussichtslos gewordenen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück. Und ich wurde ein Rekordhalter: Kein Rechtslaie hat es in Deutschland je geschafft, vor einem Landgericht unvertreten (dass ich einen Anwalt bekomme hat Neumeier ja zu verhindern versucht) vier Richter abzulehnen, dann in einer wichtigen Teilfrage vor dem OLG Recht zu bekommen und das Verfahren komplett zu „drehen“.
Das Handeln der Richter war also Rechtsbeugung. Doch wer wird verfolgt?
In einer Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich mich über die Rechtsbeugung und Lügen der RichterInnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange beschwert. Der „Prädikatsjurist“ Albrecht Simon, Chef des LG Kassel, kannte darauf nur eine Reaktion: Er zeigte mich an. Und wieder waren es die „gar wackeren“ Präidkatsjuristen und Filzbrillenträger der StA Kassel, die statt der Straftäter (die rechtsbeugenden „Prädikatsjuriststen“ RichterInnen Neumeier, Quandel, Eymelt-Niemann und Lange anzuklagen wider mal die Ermittlungspflicht aus § 160 StPO ist in Absatz 1 und 2 links liegen ließen und mich anklagten.
Das ging dann so aus: Das AG Kassel hat diese Anklage sorgfältig und auffallend schnell verjähren lassen um keinen Urteil fällen zu müssen, welches notwendig jeden Glaube an die Rechtstreue der „Prädikatsjuristen“ des LG Kassel und der StA Kassel vernichtet hätte.
Fünfter Fall:
Gegen einen Dr. jur. Hans-Dieter Weber von einer Kanzlei AWPR aus Dortmund hatte ich Strafanzeige gestellt, weil der erweislich und in niedriger, offensichtlich sogar „dreckiger“ Absicht das OLG Düsseldorf belogen hatte. Die StA Dortmund führte darauf hin ein „Ermittlungsverfahren“ wegen uneidlicher Falschaussage gegen Dr. Weber. Da Ermittlungen gegen diese Sorte verlogener Rechtsanwälte ja offenbar viele „Prädikatsjuristen“ schwer überfordern lehnte die StA Dortmund dann die Anklageerhebung ab. Im ersten Versuch schon offensichtlich unwahr mit der grob-dummen Behauptung, es habe sich nicht um eine Zeugenaussage gehandelt. Der Lügner Weber hatte in einer Stellungnahme in diesem Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen sich selbst behauptet, seine Aussagen wäre wahr gewesen und zum Beweis dafür Artikel vorgelegt, die weder die unwahr behauptete Bedrohung noch die unwahr behauptete Beleidigung erhielten - dafür aber allesamt mindestens ein Jahr nach seiner vorsätzlich falschen Zeugenaussage, dass ich ihn selbst „beleidigt und bedroht“ habe, veröffentlicht wurden.
Mithin bewiesen diese Artikel nicht das, was von Dr. jur Hans-Dieter Weber behauptet wurde - widerlegten das sogar - und waren auf Grund des Datums des Erscheinens (und weil sie sich mit genau der uneidliche vorsätzlich unwahren Zeugenaussage befassten) jedenfalls für andere als „Prädikatsjuristen, die gerade gegen einen Dr. jur. ermitteln müssten“ auch gar nicht dafür geeignet. Aber „Prädikatsjuristen“ haben wohl vor allem gelernt, sich dumm zu stellen, was längst nicht nur einer dieser dann auch tat.
Abyssus abyssum invocat (Der Abgrund ruft den Abgrund hervor)
Denn Dr. jur. Weber hatte ja in seiner Stellungnahme im Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage allerhand Straftaten behauptet, die offensichtlich und also wissentlich unwahr waren: Ich hätte ihn „als Arschloch und blöd tituliert“, einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz begangen (den er aber erweislich selbst beging...) und er hat vorsätzlich unwahr behauptet, gegen ihn würde kein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage stattfinden.
Gefundenes Fressen für den wackeren StA Jan Uekermann
Der in seinem Verfolgungseifer gegen mich (und nicht gegen tatsächlich Kriminelle) längst als „gar wacker“ auffällige Staatsanwalt und „Prädikatsjurist“ Jan Uekermann kam bei seiner (in §160 StPO vorgeschriebenen) Tätigkeit, nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung (meiner Person) dienenden Umstände zu ermitteln, genau bis zum Vorwurf des sicherlich auch von ihm hoch geschätzten Lügners und Dr. jur Hans-Dieter Weber. Mehr musste er nicht wissen und mehr wollte er auch nicht zur Kenntnis nehmen. Auch die Seite in der Akte mit dem Schreiben der StA Dortmund, dass diese nun das Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen Dr. jur. Weber. führe hielt ihn in seinem gar wackeren Bemühen, mir endlich ans Bein zu pissen, nicht eine Sekunde ab und er erhob Anklage gegen mich und behauptete, dass ich veröffentliche, dass gegen Dr. jur. Weber ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage stattfinde sei - wie ich wisse - nicht wahr und die Äußerung sei also Verleumdung. Auch einen Blick ins Gesetz, speziell auf die Berufsordnung der Rechtsanwälte musste der „ermittelnde“ Prädikatsjurist Jan Uekermann nicht werfen. § 14 Absatz 2 Nr. 8 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) hätte ihm womöglich gezeigt, wie recht ich mit dieser Äußerung hatte als ich schrieb, dass besagter Dr. Hans-Dieter Weber ein Entzug der Zulassung drohe. Und der „Prädikatsjurist“ Jan Uekermann klagte auch das offensichtlich wahrheitswidrig als Verleumdung an.
Das AG Kassel sprach mich dann nach 4 Jahren harten Kampfes aus tatsächlichen Gründen frei (also ein Freispruch wegen tatsächlicher, erwiesener Unschuld) die sich vorliegend ganz klar aus der Akte und dem Gesetz ergab: Ich hatte nur die Wahrheit geschrieben und die Wahrheit kann keine Verleumdung sein.
Hier liegen unzweifelhaft folgende Straftaten vor:
- Vorsätzliche Falschbeschuldigung und der Versuch einer mittelbaren Freiheitsberaubung durch Dr. jur. Weber
- Rechtsbeugung und bewusste Verfolgung eines Unschuldigen durch den Staatsanwalt und „Prädikatsjurist“ Jan Uekermann. Der kannte die Akte (dazu war er verpflichtet), ergo den darin vorliegenden und unwiderlegbaren Beweis meiner Unschuld und erhob trotzdem Anklage. Die einzige akzeptable Ausrede war, ist und bleibt „Komplettverdummung“!
Im Verfahren gegen Dr. jur Weber brauchte die StA Kassel dann 6 Monate um die Akte an die StA Dortmund abzugeben (Vergleich: Um mich anzuklagen braucht die selbe StA kaum zwei Monate, ich gehe auch hier von der kriminellen Absicht der „Prädikatsjuristen“ aus, das Verfahren zu Gunsten des kriminellen Juristen in die Verjährung zu treiben).
Was folgte:
Meine Strafanzeige gegen den KasslerStaatsanwalt und „Prädikatsjurist“ Jan Uekermann wegen Rechtsbeugung und Falschbeschuldigung wurde - unter rechtswidrigem Vermeiden auf das Eingehen auf die von mir vorgetragenen Tatsachen - zurück gewiesen. Es wäre nicht erkennbar, dass Jan Uekermann Rechtsbeugung begangen habe. So der „Oberprädikatsjurist“ und staatlich alimentierte „Filzbrillenträger“ OStA Dr. Götz Wied von der StA Kassel.
Da das Tragen von derart blickdichten Filzbrillen bei Ermittlungen nicht dienlich ist, habe ich auch den „Prädikatsjurist“ Dr. jur. Götz Wied wegen Rechtsbeugung und Strafvereitlung angezeigt.
Nunmehr offenbarte der „alleroberste Prädikatsjurist“ der StA Kassel. LOStA Manfred Jung seine „minusgute“ Rechtstreue und Gesinnung:
Ebenfalls ohne auf meinen Sachvortrag und damit auf die harten Tatsachen einzugehen behauptet dieser offensichtlich unrichtig und ergo vorsätzlich tatsachenwidrig und höchst „schmallippig“ mit einem Textbaustein , es wären „keine Anhaltspunkte für die Tat ersichtlich“ und schwafelt sodann davon , es handele sich bei meinem Freispruch nur um eine übereinstimmende „Rechtsmeinung“ der Prozessbeteiligten (vertretende Staatsanwältin, Verteidigung und Gericht), „die auch hätte anders ausfallen können“ – was aber nicht stimmt, weil es hier um einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen ging, meine Äußerung war – schon nach der Akte - erweislich wahr und konnte gar keine Verleumdung sein. Solche harten Tatsachen sind niemals Gegenstand einer„Meinung“ oder „Rechtsmeinung“ denn diese folgen glashart den Gesetzen der Logik, die gar keine andere „Meinung“ zulassen. Der „Prädikatsjurist“ und LOStA Manfred Jung „querulierte“ also.
Was dem nun folgt:
Ich habe meine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitlung auf den „allerobersten Prädikatsjurist“ der StA Kassel. LOStA Manfred Jung ausgedehnt, der hier als „Bock und Gärtner“ tätig war, sich den Tatsachen vollständig verweigerte und die „lieben“ Kollegen beschützte - statt die allfällige Anklage wegen Rechtsbeugung zu erheben.
Mal sehen, ob die Generalstaatsanwaltschaft diese Rechtsbrüche fortsetzt. Ich habe vom hessischen Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck personelle Konsequenzen gefordert und ihm dargelegt, was ich davon halte, dass sich hier mindestens ein Teil der Kassler Staatsanwälte - und nun auch deren Leiter LOStA Hans-Manfred Jung - hier zu etwas verbunden haben, was andere voreilig (und zu weit greifend)„Justiz-Mafia“ nennen. Was aber sehr wohl dazu führt, dass die die Staatsanwaltschaft sogar den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen wird und dass sich die Akteure absichtlich für Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze einsetzen.
Da der Leitende „Oberprädikatsjurist“ (LOStA) Manfred Jung, etwas von „Rechtsmeinung“ schwafelt, wo es um Tatsachen geht: Obiges ist meine Rechtsmeinung und außer dem schon gelesenen inhaltsleerem, querulatorischem (siehe oben) Geblubber kann er dagegen nichts vortragen. Belassen sei dem von der CDU gelobten LOStA Manfred Jung sein Glaube an den lieben Gott. Ob der ihm diese Nummer verzeiht? Ich mache das nicht.
Jetzt kann er mal schauen, wem er die dienstliche Anweisung gibt, mich anzuklagen - und ob er das Risiko eines seinen eigenen Ruf dann vollständig vernichtenden Urteils eingeht.