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30.12.2022

Aus purer Gier gelogen: Abzocker Daniel Fratzscher (WWWE, Stuttgarter Zeitung Online-Service, WN Online-Service, Madsack Online-Service, Leipziger Volkszeitung Onlineservice und andere „Unterhemden“) erhöht einseitig Preise

Die Aktivitäten des Daniel Fratscher aus Düsseldorf sind durchaus vielfältig, haben aber stets ein Ziel und immer denselben Gestank: Den der Abzocke mit der Referenzkundenmasche. Das ist wohl auch der Aspekt, den man besonders im Auge haben muss, wenn man sich fragt, was wohl die Ursache für die zahlreichen Neu- und Umfirmierungen (wegen des häufigen Wechselns nenne ich diese „Unterhemden“), die Aufgabe von Marken und das Einkaufen bei den Zeitungsverlagen (die dann auch jeden negativen Bericht sorgfältig vermeiden) sei. So hieß z.B. die aktuelle „WWWE GmbH“ mal „Euroweb Internet GmbH“. Eine Aufgabe des mindestens betrügerischen Geschäftsmodells (Ich darf - mit Segen des OLG Düsseldorf - das Geschäftsmodell des Daniel Fratzscher „glatten Betrug“ nennen) hatte Daniel Fratzscher aber nie im Sinn.

Wie ich gerade an verschiedenen Stellen, so bei Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke und Rechtsanwalt Lars Hämmerling nachlese, versenden diese, übrigens außerordentliche gewinnbringenden „Aktivitäten“ des Daniel Fratzscher, derzeit Briefe an die ohnehin schon durch durch aberwitzig teure Verträge gebeutelte Kundschaft. Briefe mit denen rotzfrech „mal eben“ fast 10% mehr Geld gefordert wird.

Zitat:

„Heute möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Ihr Vertragsverhältnis zum nächsten Berechnungszeitraum an unsere neue Preisstruktur angepasst wird. Notwendig geworden ist dies auf Grund gestiegener Gesamtkosten – insbesondere Energiekosten, steigende Personalkosten für qualifizierte Mitarbeiter, erhöhte Lizenzkosten und die wachsende Inflation lassen sich nicht länger durch Produktivitätssteigerungen kompensieren und nehmen Ausmaße an, auf die wir mit einer allgemeinen Preiserhöhung reagieren müssen.“

Das ist inhaltlich gleich an zwei Stellen „interessant“.
  • Zum ersten ist mir jetzt nicht bewusst, dass die über vier Jahre laufenden Verträge überhaupt eine Preisanpassungsklausel enthalten. Betroffene - also solche, die abgezockt wurden und jetzt noch mehr abgezockt werden, sollten nachsehen und, wenn es keine Preisanpassungsklausel gibt, widersprechen. Es waren doch die Unternehmen von „Daniel Abzock-Fratzscher“ welche sich jahrelang jammernd vor Gericht über die mangelhafte Vertragstreue beklagt haben, dass diejenigen „zufriedenen Kunden“, welche gleich zu tausenden aus den durch Lüge, Täuschung und Betrug erwirkten Verträgen raus wollten, „nicht vertragstreu“ seien. Und jetzt? Ich dachte „Verträge müssen bedient werden“. Hat Daniel Fratzscher in seiner Geldgier vergessen, worauf er sich immer berufen hat?
  • Zum zweiten war es doch auch Daniel Fratzscher, der in einer wahnwitzig anmutenden Anzahl von Prozessen behauptet (und Teilaspekte davon vor Gericht durch Zeugenaussagen, sogar Versicherungen an Eides statt „glaubhaft“(¹) gemacht hatte), dass doch der weit überwiegende Teil der Kosten just am Anfang des Vertragsverhältnisses entstanden sei. Danach gab es doch den Darlegungen der Euroweb (und der anderen Unterhemden) selbst nur noch höchst geringfügige Kosten für Hosting und Porto. Zumindest für Hosting wird Linux, der Apache Webserver und die ebenfalls freie Programmiersprache PHP verwendet, auf früheren Bildschirmfotos von Rechnern der Euroweb sah ich sogar einen Ubuntu-Desktop. Lizenzkosten fallen dafür gar nicht erst an! Man rechne also nach, wie sich die Lizenzkosten von 0€ entwickeln, wenn sich diese um 10%, 100% oder 1000% erhöhen... Damit ist aber klar, dass die Aussagen im Brief des Daniel Fratzschers mal wieder - aus purer Gier - rotzfrech gelogen sind. Auch die als „oberdreist“ feststehende Lüge schafft die Möglichkeit zu widersprechen - sogar aus dem Vertrag herauszukommen: „Mangelndes Vertrauen in die Vertragstreue“ ist das Stichwort. Das weitere Stichwort ist: „Stolpern über den eigenen, aber ganz anderen Vortrag an anderer Stelle.“
  • Ganz klar: Daniel Fratzscher ist also ein Inflationsritter und Inflationstreiber von der ganz üblen Sorte - der dreist lügenden. Mir ist auch sonst nichts bekannt, was dazu führen könnte, dass sein Handeln unter irgendeinem Teilaspekt anders bewertet würde.

Da war doch noch was in den Nachrichten?

Daniel Fratschers eigener Bruder, der unbescholtene Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, wirft der Industrie Panikmache wegen der gestiegenen Energiepreise vor.

Aha.

Was jetzt die beiden Söhne und die Tochter des extrem geldgierigen Daniel Fratzscher - offensichtlich im Rahmen einer (hier wegen gleichzeitiger Merkwürdigkeiten in den Geschäftsberichten und Bilanzen einiger Unternehmen der Gruppe als „fiskalisch höchst fragwürdig“ angesehenen) Erbschaftsregelung zu je 33% (zusammen also 99%) Miteigentümer des „Ladens“ geworden - zu der Aktivität des „1%ers“ Daniel Fratzscher (als geschäftsführenden Papa) sagen, weiß ich noch nicht. Das Finanzamt wird mir das wohl auch nicht mitteilen. Allerdings erwarte ich da - im Hinblick auf die stets ersichtliche Geldgier des Daniel Fratzscher aus Düsseldorf - durchaus „Entwicklungen“.


¹) Mindestens ein Teil der von Daniel Fratscher abgegeben eidesstattlichen Versicherungen war nachweislich vorsätzlich unwahr. Und es wurden - von wem auch immer, aber im Interesse des Danel Fratzscher - sogar Dritte zu der gleichen Straftat angestiftet.

27.12.2022

Korruption: Wie die NRW-„Justiz“ sich dumm stellend ein erweislich kriminelles „Organ der Rechtspflege“ schützt:
„Ritt, Ross und Reiter“

Warnung an ein angerufenes Gericht: Abyssus abyssum invocat!

Mein Name ist Reinholz, Jörg Reinholz: Ich bin Rechtslaie. Meinen Weg säumt eine beachtliche Anzahl an Freisprüchen, ebenso aufgehobener Urteile und Verfügungen, eine erschreckend hohe Zahl „in schöne, aber leider entlegende Gegenden“ versetzter oder „unerwartet früh in den Ruhenstand gegangener“ Richter und Staatsanwälte - und eine sicherlich beeindruckende Zahl von hoch angesehenen, aber leider durch und durch kriminellen Rechtsanwälten unter den Gegnern - denen irgendwann auch die Zulassung entzogen wurde. Soweit zu mir selbst.

Falls Sie als Richter(in) angerufen wurden geht nun auch darum, ob die Bürger und Steuerzahler erfahren können wer sich von diesen wofür bezahlen lässt. Vorliegend haben die vom Steuerzahler alimentierten Staatsanwälte versprochen, Straftäter zu verfolgen und Opfer zu schützen - deren Praxis stellt sich aber „ganz anders“ dar. Ebenso erwachsen Rechtsanwälten aus der Rolle als „Organ der Rechtspflege“ Pflichten - und natürlich darf man auch unter Namensnennung darüber berichten, wenn ein Rechtsanwalt das Ansehen und die besondere Stellung des Berufes dazu missbraucht um aus niedrigstem und verwerflichem Motiv heraus ernste Straftaten (vorliegend mit der versuchten schweren Freiheitsberaubung mindestes an der Schwelle zum Verbrechen) zu begehen - und erst Recht wenn dieser erste Abgrund den zweiten, nämlich die systematische Strafvereitlung - durch welche sich die Staatsanwälte sodann auch gegenseitig schützen - nach sich zieht.

Gemäß meinen eigenen Erfahrungen (sic: Plural!) mit solchen rufen gerade kriminelle „Rechtsanwälte“ Gerichte an und lügen diesen in Anträgen auf den Erlass einstweiliger Verfügungen so manches vor, versichern auch vorsätzlich unwahr an Eides statt und berufen sich dabei dreist darauf, ein angesehenes „Organ der Rechtspflege“ zu sein. Diese Sorte „Pack“ ist seit meinen Zusammenstößen mit Günter Freiherr von Gravenreuth mein Thema. Gemäß zahlreich gemachten Erfahrungen sind es „nicht die klügeren“ Richter, die dann, getäuscht von Titeln und „Eminenzen“, so leichtfertig wie naseweis die beantragten einstweiligen Verfügungen „einfach mal erlassen“: Ich warne davor, mir kein rechtliches Gehör zu geben und ich warne davor, sich vor den Tatsachen zu verschließen! Ich mag nur ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“ sein, aber auch mir steht Respekt zu.

Sämtliche Tatsachenbehauptungen aus diesem Artikel liegen schriftlich vor, sind in Akten der Gerichte, bei Staatsanwaltschaften sowie im Justizminsterium gespeichert - und soweit diese vernichtet wurden habe ich selbst die Belege.

Wenn ein Richter oder eine Richterin - und auch solche Verfehlungen habe ich vielfach erlebt - erst „Scheiße baut“ und dann entgegen ihm oder ihr bekannter Tatsachen (und also dem Gesetz) an dieser „Scheiße“ fest hält, mir dummes Zeug über das Gesetz erzählt werde ich das - unter Nennung von Ross, Ritt und Reiter berichten. Es ist mein, im Grundgesetz verbrieftes, also gutes Recht auch über sozialen Druck dafür zu sorgen, dass sich Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Justizminister an das Recht halten!

Gerade bei Dr. jur Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund (Es gibt „anderorts“ einen weiteren, gleichnamigen - der aber nichts mit den schrecklichen Vorgängen zu tun hat) fällt auf, dass sein Vorbringen in einer imponierenden Zahl von Einzelfällen (also: geradezu notorisch) nicht mit seinen, dieses Vorbringen angeblich beweisenden Anlagen in Übereinstimmung zu bringen ist!

Sie sollen und müssen, weil ich hier unter dem Aufführen zahlreicher solcher Vorkommnisse den Vorwurf erhebe, dass insbsondere das „Organ der Rechtspflege“ namens Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR (Dortmund) in krimineller Absicht und notorisch in seinen Schriftsätzen über den Inhalt der eigenen Anlagen so rotzfrech wie dummdreist lügt, überprüfen, ob Behauptungen und Anlagen denn vielleicht dieses Mal übereinstimmen - sonst stehen Sie hinterher selbst ganz schön dumm da.

Wenn Sie also wissen wollen, wie Sie den denkbaren Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung schnell, bequem, sicher und endgültig erledigen: Geben Sie mir entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Gelegenheit zur Stellungnahme, kündigen Sie dem Hans-Dieter Weber außerdem an, dass Sie die Akte 280 Ds 2660 Js 5822/17 vom AG Kassel beiziehen und stellen Sie dem gar plötzlich auf seinen Ruf bedachten Herrn im Hinblick auf die Zulässigkeit des Antrages und also unter der Forderung nach einer Glaubhaftmachung die Frage, seit wann er denn Kenntnis von welchem durch mich erhobenen Vorwurf habe und warum er bisher nicht gegen die Veröffentlichung (der inhaltlich völlig identischen Aussagen) vorging. Dr. jur. Hans-Dieter Weber wird dann den Antrag - sofern er nicht inzwischen „komplett durch den Wind ist“ - mit einem „Einzeiler“ zurücknehmen. Sie sollten ihn dafür aber nicht belohnen (Kollegen von Ihnen haben sowas gemacht) in dem Sie den Streitwert und damit die Gebühr für den versuchten Missbrauch des Gerichts absenken. Denken Sie an die Steuerzahler!

Einleitend:

Der Begriff der „Korruption“ beschreibt einen „gemeinsamen Rechtsbruch“ - nicht jedoch die zugrunde liegenden Motive der Teilnehmer. Es muss dazu also weder Geld fließen noch eine Vorteilsnahme nachgewiesen werden. Es reicht völlig aus, wenn ein Staatsanwalt (wie wohl vorliegend:) aus Faulheit das Recht beugt und deshalb ganz bewusst und im Wissen um die tatsächlich begangene Straftat ein Strafverfahren gegen ein vermeintliches „Organs der Rechtspflege“ lügend abwürgt und die „lieben Kollegen“ ihn dann decken. Denn diese brechen das Recht sehr wohl gemeinsam, sind also „ko-ruppt“.

Unschuldsvermutung?

  • Bei Dr. jur. Hans-Dieter Weber gäbe es da „was“. Er könnte sich schon im Hinblick auf seinen multibel unwahren Strafantrag (der hier das „rauchende Colt“ ist) „mal untersuchen lassen“. Es könnte doch für die nachgewiesene, in Qualität, Quantität und Konstanz imponierende Tatsachenferne neben Gier, Rachsucht und höchst mangelhafter Sozialsierung durchaus einen weiteren Grund geben. Ein medizinisches Gutachten (bitte nicht schon wieder von Dr. Frieder Nau aus Köln, der hat es bekanntlich „auch nicht so mit den Tatsachen“ und womöglich sogar das gleiche Problem wie Dr. jur. Hans-Dieter Weber) könnte erhellen, wie es sein kann, dass ein „Dr. jur.“ moralisch derart „abkackt“, dass er mich „in den Knast lügen wollte“. Und warum er das vorhersehbare, „grandiose“ Scheitern dieses „unerhört dummdreist“ anmutenden Ansinnens nicht kommen sah.
  • Bei den (Ober)Staatsanwälten sehe ich, abgesehen von einer auffälligen Arroganz, welche sich in den mir zugemuteten, unerhört groben Dummheiten manifestiert, derlei nicht.

Verantwortlich:

Verantwortlich für alles nachstehende ist der Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen), seit 29. Juni 2022 Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und Sohn von Jutta Limbach, welche auch bei mir durch kluge und tragfähige Entscheidungen einen guten Name als Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes erwarb. Was nun die Verantwortlichkeit des Dr. Benjamin Limbach betrifft: Der ist, weil Justizminister, auch Dienstvorgesetzter aller Staatsanwälte in NRW und diesen gegenüber weisungsbefugt. Und er kann nicht vortäuschen, von diesen Vorgängen nichts zu wissen, denn ich selbst habe ihn höchst explizit und umfassend informiert - und gewarnt.

„Pleiten, Pech und Pannen im Geschäftsbereich des Ministers sind an der Schmerzgrenze“ schrieb ausgerechnet sein Parteigenosse Stefan Engstfeld (als rechtspolitischer Sprecher der Grünen) über die Zustände, an denen offenbar auch Dr. Benjamin Limbach nichts ändern will oder vermag. Sonst hätte ich in der jüngeren Vergangenheit Einiges ganz anders erleben müssen. Ich vertrete die Auffassung, dass die Schmerzgrenze überschritten ist, denn das Justizministerium des Dr. Benjamin Limbach deckt eine Serie von ausgewachsenen Straftaten - und also Straftäter. Ich zähle hier eine lange Reihe von groben Lügen und absichtlichen Versäumnissen einiger (Ober-)Staatsanwälte auf, die alle nur das Ziel haben, den unzweifelhaft kriminellen und „bis ins Mark“ verlogenen „Rechtsanwalt“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber dem Buchstabe und Sinn des Gesetzes zu wider vor der fälligen Strafverfolgung zu bewahren.

Stein des Anstoßes: Erweislich begangene Straftaten des Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei „AWPR“ Dortmund

Dr. jur. Hans-Dieter Weber trägt den Titel eines „Rechtsanwaltes“ und eines „Organs der Rechtspflege“ wie einen Schild vor sich her. Tatsächlich habe ich Dr. jur. Hans-Dieter Weber konstant als gemeinen und verlogenen Krminellen erlebt, der eben die Rolle als „Organ der Rechtspflege“ und das damit verbundene Ansehen dafür ausnutzt, aus niedrigstem - pekunärem - Motiv erhebliche Straftaten zu begehen:

  • Gleich „richtig kennen gelernt“ habe ich das „Organ der Rechtspflege“ Dr. jur. Hans Dieter Weber vor dem OLG Düsseldorf in der Sache mit dem Aktenzeichen I-20 U 66/13 „eigenes Rechenzentrum“ - die ich klar gewonnen habe: In dieser Sache erzählte Dr. jur. Hans Dieter-Weber dem Gericht die ersten „Geschichten vom Pferde“ und behauptete so offensichtlich wie grob unwahr (entgegen der eigenen Anlage!), ich hätte berichtet, ich wäre wegen der Androhung eines Massakers verhaftet worden. Nach dem Vorhalt dieser Lüge ersetzte Dr. jur. Hans Dieter-Weber in böser Diffamierungsabsicht - und in der Absicht auch durch die neue Lüge das offensichtlich aussichtlose Verfahren zu Gúnsten seiner Mandantin zu „drehen“ - diese Lüge durch eine andere, die nicht weniger im Widerspruch zur eigenen Anlage stand. Nämlich, dass ich selbst das Massaker angekündigt habe. Tatsächlich hatte ich unmissverstehbar berichtet, dass ein nur scheinbar von mir stammendes Mail gefälscht worden war und dass ich gerade nicht verhaftet wurde, weil ich an Ort und Stelle nachweisen konnte, dass ich das Mail nicht versandt hatte - wobei hilfreich war, dass just während ich im Rahmen der damaligen Hausdurchsuchung gefesselt in der Küche saß, ein weiteres Mail gleichen Inhalts versendet wurde. Aus der Anlage ging genau das klar hervor, ergo hat Dr. jur. Weber allein in diesem Zusammenhang zweimal wissentlich unwahr vorgetragen (auf Deutsch: „klar gelogen“) und seine dreckige Absicht und seinen beeindruckenden Hang zu dummdreisten Lügen unter Beweis gestellt. Ebenso wie in diesem, höchst umfänglichen Schriftsatz nahmen die Verleumdungen und Herabwürdigungen meiner Person auch in spätern Schriftsätzen des Dr. jur. (eher ein „Dr. calumniare“ ) Hans Dieter Weber den weitaus größten Raum ein. Stellungnahmen zur jeweiligen Sache selbst finden sich in den jeweiligen „Werken“ allenfalls untergeordnet.
  • In der zweifelsfreien Absicht, des Gericht zu täuschen, trug Dr. jur. Hans-Dieter Weber in einem anderen Verfahren (I-20 U 140/12) dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, in welchem ich Dokumente vorlegte, Zeuge war und die dummdreisten prozessualen Lügen der von Dr. jur Hans Dieter Weber vertretenen Euroweb Internet GmbH widerlegte, vor, dass ich diesen Herrn Dr. jur. Hans Dieter Weber selbst „beleidigt und bedroht“ hätte. Das war „erlogen und erstunken“ - den Beweis der eigenen Lüge hat Dr. jur. Hans-Dieter Weber mit seiner späteren Strafanzeige gegen mich selbst erbracht. Hier folgte das erste Versagen der und die erste Begünstigung eines erweislich kriminellen Lügners durch StA Dortmund. Ich hatte am 06.04.2016 Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Beschuldigung bei der StA Düsseldorf gestellt, darauf folgte:
    • Versagen und Begünstigung 1.a): Nachdem die (hier und insoweit) korrekt handelnde StA Düsseldorf das Verfahren als ein solches wegen uneidlicher Falschaussage an die StA Dortmund weiter gab (Az. dort: 060 Js 222/16) versuchte die StA Dortmund, das Verfahren mit der höchst offensichtlich falschen Begründung zurück zu weisen, Dr. jur Weber habe „nur vorgetragen, was seine Mandanten ihm auftrugen“. Diesen „krassen bis strunzdämlichen Versuch einer Strafvereitlung“ vereitelte ich im Beschwerdeverfahren - in dem ich darauf hinwies, dass der Dr. jur. Weber hier dem Gericht doch bitteschön höchst eigenes Erleben berichtet vorgemacht habe - washalb seine erwiesen objektiv und subjektiv unwahre Behauptung, ich hätte ihn, „den Unterzeichner bedroht und beleidigt“ doch bitteschön nichts anderes als eine eigene - vorsätzlich unwahre - Zeugenaussage sein kann.
    • Versagen und Begünstigung 1.b): Nunmehr wurde Dr. jur. Hans-Dieter Weber als Beschuldigtem(sic!), ergo erweislich rechtswidrig (nämlich ganz klar entgegen §147 Absatz 4 StPO) die gesamte Originalakte(sic!) überlassen. Dieser Rechtsbruch und die Begünstigung durch die StA Dortmund zu Gunsten eines Kriminellen ist bewiesen, denn Dr. jur Hans-Dieter Weber bedankt sich für die ihm selbst „zu seinen treuen Händen“ überlassene Akte und gab diese zurück. (Beweis: Akte 060 Js 222/16, Schreiben des Dr. jur. Hans-Dieter Weber vom 20.07.2016 mit Briefkopf der Kanzlei AWPR Dortmund, erste Absätze.) Mit diesem Schreiben beging Dr. jur. Hans-Dieter Weber - unter Verwendung des Briefkopfes der Kanzlei AWPR Dortmund - damals war er „Partner“ - gleich mehrfach - die Straftat der vorsätzlich falschen Beschuldigung (und also den Versuch, der mittelbar begangenen Freiheitsberaubung im schweren Fall). Für diese Tat wären eigentlich gemäß §164 StGB bis zu 5 Jahre Haft „fällig“, §239 StGB sagt das selbe. Es geht hier um schwer wiegende Straftaten, keinen „Kinderkram“.
  • Das zweite „Versagen“ der StA der und die zweite Begünstigung eines erweislich kriminellen Lügners durch StA Dortmund
    • Obwohl Dr. jur Hans-Dieter Weber in dem Schreiben einräumte, sich durch meine Ermahnungen zur Wahrheitspflicht in einem auch sonst weder als Beleidigung noch als Bedrohung zu beanstandenden Email lediglich „in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht fühlte“ und somit sein früheres Behaupten einer Bedrohung im strafrechtlichen Sinn (keine andere konnte er gemeint haben, denn „der Anwalt drückt sich genau aus“!) vor dem OLG Düsseldorf selbst widerlegte und obwohl er ebenso die zuvor als durch mich zu seinem Nachteil begangen behauptete Straftat der Beleidigung ebenfalls nicht unter Beweis stellte hat die StA StA Dortmund das gegen Dr. jur Hans-Dieter Weber gerichtete Verfahren klar rechtswidrig entgegen den ihr bekannten Tatsachen eingestellt, Im Beschwqerdeverfahren wurde dieser dieser dumme Rechtsbruch ohne auf den konkreten Tatsachenvortrag einzugehen ebenso rechtsbrüchig „durchgewunken“, weswegen ich von Korruption spreche. Beteiligt war damals eine Oberstaatsanwältin Suerbaum.
      • Das dritte Versagen der StA der und die dritte Begünstigung eines erweislich kriminellen Lügners durch StA Dortmund
        • Dr. jur Hans-Dieter Weber hatte mich in dem Schreiben beschuldigt, ohne die Rechte an der Fotografie zu haben, ein Brustbild seiner hochwerten Person veröffentlicht zu haben. Dafür ist ein Strafantrag des Rechteinhabers notwendig. Aus den Anlagen des Dr. jur Hans-Dieter Weber selbst ergab sich aber wie folgt:
          1. Seine eigenen Anlagen beweisen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung meines Artikels hatte Dr. jur Hans-Dieter Weber (laut Webseite der AWPR angeblich Spezialist für Urheberrecht) selbst nicht die Rechte an dem Bild, sondern der Fotograf. Erst für die Erstattung der Strafanzeigen, nämlich unmittelbar vorher, hat Dr. jur. Hans-Dieter Weber diese Rechte erworben, zuvor hatte er also selbst nicht einmal die Lizenz für die Veröffentlichung auf der Webseite und schon gar nicht die - als Pressebild - erfolgende Weiterlizensierung. Die Begründung des Strafantrages war also in diesem Punkt offensichtlich „konstruiert“, die mir vorgehaltene, angebliche Straftat beging das sich als „Spezialist für Urheberrecht“ beweihräuchernde „Rechtspflegeorgan“ sogar jahrelang höchstselbst! Es ist schon ein „starkes Stück“ die Beweise hierfür der Staatsanwaltchaft rotzfrech selbst als Anlage vorzulegen - ein „Rechtsanwalt“ hätte hiervon dringend abgeraten.
          2. Zudem hatte ich gar nicht das Brustbild an sich, sondern ein Bildschirmfoto der Webseite, welche dieses Brustbild lediglich enthielt, veröffentlicht. Damit war dann übigens - durch die eigene Anlage - auch das Vorbringen des „Spezialisten für Urheberrecht“ bezüglich seiner persönlichen Rechte klar widerlegt.
          Doch das genügt nicht. Denn ich konnte (und kann) nachweisen, dass der „Spezialist für Urheberrecht“, eben Dr. jur. Hans-Dieter Weber, just dieses Brustbild als Pressefoto auf der Webseite der Kanzlei AWPR (in der Partner, also Mitinhaber, also verantwortlich war) jedermann ohne einschränkende Lizenz zur Verfügung stellte. Er hat also in bewundernswert eindeutiger Weise die Staatsanwaltschaft belogen, als er den Strafantrag stellte. So geht „Falschbeschuldigung im Sinne des Stragesetzbuches“!.
        • Die Staatsanwaltschaft Dortmund folgte meinem durch Beweise unterstütztem Vorbringen und hat das Verfahren wegen der offensichtlich unwahren Behauptung einer Urheberechtsverletzung genau wegen der durch diesen - als Parter der Kanzlei - selbst erteilten Lizenz eingestellt, aber den schon insoweit als krimnellen Lügner feststehenden Dr. jur. Hans-Dieter Weber:
          1. (Versagen und Begünstigung 3.a) nicht wegen der vorliegenden vorsätzlich uwahren Beschuldigung, welche ein Offizialdelikt ist, verfolgt - obwohl das Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet war. (Denn ich sollte bei der Polizei Stellung nehmen, was ich auch tat.)
          2. (Versagen und Begünstigung 3.b) Mich rechtswidrig nicht von der Einstellung in Kenntnis gesetzt  (- wohl damit ich keine Grundlage für eine Strafanzeige habe).
          3. (Versagen und Begünstigung 3.c) Dem „hoch angesehenem“, aber durch obiges erweislich auch bei der StA Dortmund als Lügner bekanntem „Organ der Rechtspflege“ entgegen §469 StPO nicht die Kosten für das Ermittlungsverfahren auferlegt.

      Das auf böses Betreiben des erweislich höchst eifrig und stetig - womöglich krankhaft - lügenden „Organs der Rechtspflege“ namens Dr. jur. Hans-Dieter Weber angeleierte Verfahren nahm sodann einen „kleinen“ Umweg über Kassel, was von Vorteil ist:

      Fortsetzung der Warnung an ein womöglich angerufenes Gericht:

      Der Wahrheitsbeweis für das Folgende ergibt sich aus der Akte des AG Kassel, Az. 280 Ds 2660 Js 5822/17, dem von Dr. jur. Hans-Dieter Weber durch seinen von vorn bis hinten verlogenen Strafantrag angeleiertem Strafverfahren gegen mich wegen angeblicher Verleumdung - in welchen ich „aus tatsächlichen Gründen“ (Für Unwissende: erwiesene Unschuld) zwingend frei zu sprechen war und wurde.

      Im Schreiben des Dr. jur. Hans-Dieter Weber vom 20.07.2016 mit Briefkopf der Kanzlei AWPR Dortmund in der Sache 060 Js 222/16 der StA Dortmund finden sich weitere, unzweifelhaft vorsätzlich falsche Beschuldigungen durch dieses hoch angesehene „Organ der Rechtspflege“:

      • Dr. jur. Hans-Dieter Weber hat mich (Seite 5) unwahr beschuldigt, ihn „als Arschloch und blöd tituliert zu haben. Schon die Anlagen gaben das nicht her, bezeugten sogar, dass es sich gerade nicht um „Titulierungen“ handelte, dass ich - was erlaubt ist - ausdrücklich sein Handeln(sic!) als „blöd“ beschrieb, sogar schrieb, dass ich das „größere Arschloch“ sei - wodurch der behaupteten „Beleidigung“ jede Grundlage entzogen ist - denn dann hätte ich mich ja selbst beleidigt. Es mag als „erster Beweis“ genügen, dass ich wegen der, jedenfalls im Hinblick auf den Beruf und Doktortitel des Lügners Weber grob unwahr behaupteten Beleidigungen nicht angeklagt wurde. Als „Dr. jur.“ wusste der insoweit kriminell handelnde Dr. jur. Weber nämlich sehr genau, dass ich die behaupteten Beleidigungen gerade nicht ausgestoßen hatte. Er hatte die genauen (und nicht rechtswidrigen) Äußerungen schließlich selbst als Anlage beigefügt, was im Hinblick auf das systematische Auftreten des groben Widerspruchs zwischen Behauptung und „beweisender“ Anlage als offensichtliches Muster bei seinen Lügen zu verstehen ist und wegen der Dreistigkeit - mit welcher die also leicht zu widerlegenden Lügen von ihm ausgestoßen werden - die bewertende Bezeichnung mit „dummdreiste Lügen“ erlaubt. Fest steht, dass er Gerichte und Staatsanwälte damit täuschen will - was leider immer wieder gelingt.
      • Dr. jur. Hans-Dieter Weber hat mich außerdem erweislich vorsätzlich unwahr beschuldigt, ihn mit der Behauptung in der Überschrift „Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht“ zu verleumden. Zur Erinnerung: Die Oberstaatsanwältin Suerbaum hatte ihm als Beschuldigtem - klar rechtswidrig - die gesamte Akte überlassen. In dieser Akte war mindestens dieses Schreiben: Also wusste Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund erweislich, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher falscher Zeugenaussage stattfand und also hat er erweislich gelogen als er behauptete, dass diese meine Behauptung unwahr und Verleumdung sei. Der Rest ergibt sich aus §14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO: „Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen,… wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist“. Es gibt genug Stellungnahmen von Rechtsanwaltskammern denen zu folge es zu den mit der Stellung als Rechtsanwalt unvereinbaren Handlungen gehört, das ein Rechtsanwalt Gerichte belügt. Was Dr. jur. Weber ganz eindeutig, vielfach und in erschreckend niedriger Absicht getan hat. Der Entzug der Zulassung drohte ihm also, denn ich muss nicht davon ausgehen, dass nachfolgend „Staatsanwälte“ seine allfällige Bestrafung auf korrupte Weise vereiteln.
      • Das Versagen von StA und AG Kassel (das die Anklage bei dieser Aktenlage → Schreiben oben) überhaupt erhoben und zugelassen wurde) ist Gegenstand eines Hühnchens welches ich mit der StA und dem AG Kassel rupfe, ebenso, dass die StA Kassel geschlagene 6 Monate brauchte (und ich erst erheblich insistieren musste) bis das gemäß §154e StPO ruhende Verfahren wegen vorsätzlich falscher Beschuldigung gegen den wohl immer noch hoch angesehenen Dr. jur. Hans-Dieter Weber aufzunehmen und zu verweisen: Für eine komplette (freilich mal wieder ohne Verurteilung endende) Anklage gegen mich braucht dieselbe überlastete mit der Forderung nach rechtstaatlichem Handeln komplett überforderte Staatsanwaltschaft nur zwei Monate!

      Das Endversagen und die klaren Lügen der „Oberprädikatsjuristen“ von der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm (060 Js 285/22)

      • Das vierte „Versagen“ der StA und die vierte Begünstigung des selben erweislich kriminellen Lügners durch StA Dortmund:Mir kam der Oberstaatsanwalt Levin (StA Dortmund) mit der blöd anmutenden Ausrede, die Straftat des Dr. jur. Weber sei verjährt. Der Oberprädikatsjurist (Staatsanwälte sind nach eigenem Verständnis „Prädikatsjuristen") bezog sich ausdrücklich auch auf §154e StPO und behauptete, die Verjährung sei nicht unterbrochen gewesen - der §154e StPO besagt aber in seinem dritten Absatz eindeutig: Bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ruht die Verjährung der Verfolgung der falschen Verdächtigung oder Beleidigung. Will mir ein Oberprädikatsjurist (der nunmehr wegen Rechtsbeugung und Strafvereitlung zugunsten des „kriminellen Lügners und Organs der Rechtspflege“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber beschuldigte Oberstaatsanwalt Levin) erzählen, dass er just die „Bibel der Staatsanwälte“, die Strafprozessordnung so wenig kennt? Meine höchst persönliche Frage dazu lautet: „Hält der in einem „großen grünen Arkelkanfall“ jeden für blöd oder WAS - BITTE! - sollte DAS denn werden?“
      • Das fünfte „Versagen“ der StA und die fünfte Begünstigung des erweislich kriminellen Lügners Dr. jur. Hans-Dieter Weber - dieses Mal durch GStA Hamm: Hier kam nach meiner Beschwerde an die Generalstaatsanwaltshaft ein Oberstaatsanwalt Schneider ins Spiel. Der Oberprädikatsjurist Schneider hat mir in seinem Bescheid mitgeteilt, dass der Quatsch des Oberprädikatsjuristen Levin bezüglich der Verjährung verworfen würde. Gründe für disziplinarische Maßnahmen sehe er nicht - ich hatte aber Strafanzeige wegen Strafvereitlung und Rechtsbeugung gestellt! Der Oberprädikatsjurist Schneider teilte jedoch mit, dass er nunmehr selbst das Verfahren einstelle (er hätte es aber zurückverweisen müssen, wollte mir aber hierdurch offensichtlich das dann neu auflebende Beschwerderecht rechtswidrig abschneiden), weil sich Dr. jur. Hans-Dieter Weber in dem Glauben befunden haben könnte(sic!), dass gegen ihn kein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage stattfände. Wie das gehen konnte, wenn Dr. jur. Hans-Dieter Weber doch mit der Akte auch dieses Schreiben vor sich hatte: ... erklärt er mir tunlichst nicht. Sonst müsste er mir ja erklären, es sei „ganz normal, dass ein Dr. jur. ein wenig blöd ist“. Aber so lange Dr. Weber sich als Anwalt bewirbt darf er nicht so blöd sein, denn dann hätte er nicht die Fähigkeit den Beruf auszüben und solche groben „Irrtümer“ gefährden die Rechtspflege!
      • Klar ist auch eines: Die Staatsanwaltschaft ist eine Ermittlungsbehörde. Was der Oberprädikatsjurist Schneider aber mitteilt, ist eine reine Mutmaßung darüber, wie sich die Verteidigung des Beschuldigten womöglich verhalten könnte. Der Job eines Staatsanwaltes ist es, in dem Fall das Ermittlungsverfahren zu eröffnen, dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und dann mal zu sehen, was der vorträgt - mithin zu „ermitteln“. - Hier hat der Oberprädikatsjurist Schneider ganz klar und offensichtlich seinem Job entgegen gearbeitet, hat nichts ermittelt und ist statt dessen in die Rolle des Verteidigers, und sogar den „Richter gespielt“. Denn vorliegend wäre es nach einer solchen Behauptung der Verteidigung Sache eines Richters zu entscheiden, ob der auch sonst verlogene Rechtsanwalt Weber trotz der perfekter Aktenkenntnis (er hatte ja die Akte) glauben konnte, dass es kein Ermittlungsverfahren wegen der Falschaussage gegen ihn gäbe. Und dieses Märchen würde niemand glauben, der sich nicht auch „die Hosen mit der Kneifzange anzieht“. Das ist der Rechtsbruch Nr. 5.b. - Begangen von einem Oberstaatsanwalt einer Generalstaatsanwaltschaft, zugunsten eines - wie er wusste - garstigen Kriminellen!
      • Zudem verweigerte sich der Oberprädikatsjurist Schneider der „Intelligenzleistung“, diese Lüge des Dr. jur. Hans-Dieter Weber in den Kontext zu den, der Staatsanwaltschaft bereits bekannten weiteren Lügen - im selben Strafantrag - zu setzen. Damit meine ich ausdrücklich auch den „irre“ anmutenden und mehrfach(sic!) gescheiterten Versuch des zum garstigen und insoweit querulierenden Krininellen verkommenen Dr. jur. Hans-Dieter Weber, mich wider besseren Wissens und also dummdreist lügend als „Irren“ hinzustellen. Der Oberstaatsanwalt Schneider hat sich - im Hinblick auf den Beruf und die Karriere - hier eindeutig dumm gestellt um die allfällige Bestrafung des als solchen zweifelsfrei fest stehenden Straftäters Dr. jur. Hans-Dieter Weber zu hintertreiben. Genau so geht aber Rechtsbeugung und Strafvereitlung - und ich bin mir so sicher wie er sich selbst, dass die nur noch so genannte „Justiz“ in NRW auch ihn schützen - oder dieses zumindest versuchen - wird.
      • Zugleich hat der Oberprädikatsjurist Schneider (GStA Hamm) aber die weitere Tat der Strafvereitlung beangen, in dem er es vermied, meine eindeutig gestellte Strafanzeige nach der Tat des Oberprädikatsjuristen Levin (StA Dortmund) ordnungsgemäß zu bearbeiten. Beide haben sich mit der bewussten Begünstigung eines Kriminellen, aus einem völlig inakzeptablen und rechtsfremden Motiv (Faulheit) heraus, bewusst und in schwer wiegender Weise - nämlich soweit es einem Staatsanwalt überhaupt möglich ist - von der Rechtsordnung entfernt!

      Was Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen) betrifft, den habe ich mehrfach angeschrieben und höflich gebeten, seine (Ober-)Staatsanwälte zu ermahnen und ordentliche Arbeit anzuordnen. Geantwortet hat mir, weil ich ja kein „Großkopferter“ bin, natürlich nur ein Stellvertreter, der wohl gerade einen großen grünen Arroganzanfall hatte: Man habe die Sache an die StA weitergeleitet (also an den Bock, der da gärtnert) und werde sich künftig auch nicht damit befassen und mir nicht mehr antworten.

      Ich verstehe das so:

      Ich soll gemäß dieses arroganten „Fick Dich!“-Schreibens“ zwecks Rechtssuche besser zum Friedensrichter gehen. Denn Bürger, die kein „Dr. jur.“ sind, sind in den Augen der NRW-Justiz nur „kleine Wichser“, deren Ansinnen zu beachten sich solch „hehren Organen der Rechtspflege“ per se verbietet. Was fällt mir also ein, Rechtsstaatlichkeit zu verlangen, wenn doch bitteschön die Bewahrung der grenzenlosen Willkür der Dr. Benjamin Limbach unterstellten Beamten und auch der Schutz völlig enthemmter, krimineller und verlogener „Organe der Rechtspflege“ wie des Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) „oberstes Gebot“ ist?

      Ich denke, Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen), sollte endlich loslegen, denn sein Teil des nur so genannten „Rechtsstaats“ ist nach diesem Erleben „vollständig im und für den Arsch“. Denn was sich hier zeigte hat weniger mit „Pleiten, Pech und Pannen“ in seinem Geschäftsbereich zu tun und ist, weil ganz offensichtlich systematisch Unrecht betrieben wird, weit jenseits der „Schmerzgrenze“. Hier wird ganz bewusst ein krmineller Rechtsanwalt durch die Justiz begünstigt und somit nicht etwa von weiteren Straftaten abgehalten sondern sogar zu solchen angestachelt. Und die (so) genannten Staatsanwälte haben sich - in korruptiver Weise - selbst der Strafvereitlung und Rechtsbeugung schuldig gemacht. An einfache Dummheit der „Prädikatsjuristen“ kann ich (oder sollte ich bessser) nicht glauben (müssen). Wobei klar ist: Ein derartiger Rechtsbruch ist dumm!

      Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen) als Justizminister hat den Job, das Versagen seines Apparates untersuchen zu lassen - aber doch bitte nicht durch die lieben Kollegen von denen, die den Rechtsbruch begangen haben - oder gar durch jene, die ihn womöglich angeordnet haben - und da richtet sich mein Verdacht auf Grund vorherigen Schriftverkehrs gegen den Leiter der StA Dortmund, Volker Schmerfeld-Tophof. Für die Untersuchung dieses Falls kommt - gerade wegen der schon jetzt deutlich aufscheinden Korruption - weder die StA Dortmund noch die GStA Hamm überhaupt in Frage!

      Ich hoffe im Interesse der Rechtstaatlichkeit und also der Demokratie, dieses zu verstehen, ist für den Jurist Dr. Benjamin Limbach nicht „zu schwierig“.


      Nachtrag:

      Ich hätte das OLG anrufen können. Aber dafür wollten „Rechtsanwälte“ - wegen angeblich notwendiger „Ermittlungen“ - 7500 bis 10000 Euro Vorkasse. Ergo einen Betrag, den ich vorhersehbar nicht wieder bekomme: Weder vom Staat noch vom „Straftäter und Organ der Rechtspflege“ Dr. jur Hans-Dieter Weber. Und also womöglich - also Benachteiligter der Straftat - am Ende hierdurch härter bestraft bin als der Täter. Anstatt Juristen zu alimentieren spende ich dann doch lieber Geld für Waffen und andere überlebenswichtige Güter an die Ukraine.

      Und da mich erweislich weder in Kassel noch in Dortmund die Staatsanwaltschaft vor Straftätern schützt muss ich das - wenn sich diese nicht uverzüglich „berappeln“ - künftig selbst tun. Wer künftig Straftaten gegen mich begeht kann also nicht damit rechnen, dass die Bestrafung durch die Justiz „verpennt und vereitelt“ wird: Bei künftigen Straftaten gegen mich selbst gilt: „Fliehe schnell, fliehe weit und komm nicht wieder!“

      Ich verweise - als letzte Warnung - auf meine höchst positiven Erfahrungen damit, Strafanzeigen ganzer Generationen von Präsidenten des Kassler Landgerichts - mit denen diese ihre Richter vor gewiss nicht grundlosen Vowürfen der Rechtsbeugung schützen wollten - abzuwehren. Derlei endet gerne mal in einem „Eklat“, bestenfalls (für die Präsidenten und die „Rechtsbeuger auf Lebenszeit“) wurden solche Verfahren nach dem Motto „Menno! Nicht schon wieder so eine Kacke!“ auffallend „schnell und höchst sorgfältig verjährt“. Wenn also noch jemand so eine „juristische Luft- und Lachnummer“ versuchen will, bin ich - als ganz böser Teufel - „weder verwundert noch beeindruckt“.

19.11.2022

Raspberry Pi 4 Model B Rev 1.5 mit Armbian (Ubuntu) 22.04 effektiv und sicher tunen (knapp 2.3 GHz)

Um die Stromrechnung zu „minifizieren“ verwende ich zumindest zum „Programmieren, Surfen und Mailen“ einen  Raspberry Pi 4 Model B Rev 1.5 mit Armbian (Ubuntu) 22.04 . Im Netz gefundene Anleitungen zum Tunen haben entweder nicht funktioniert oder Bedenken vor einer Überhitzung geweckt.

Mit ein wenig Frickeln hab ich es aber hinbekommen:

Unumgängliche Vorarbeit: Für Kühlung sorgen!

Wer auch immer meint, das probieren zu wollen, sollte sich Gedanken um die Kühlung machen. Auch an einer 5-Watt Birne vom Fahrradlicht kann man sich die Finger verbrennen. Bei mir tut es ein Metallgehäuse, welches sich unter dem Stichwort „Raspberry Pi 4 Gehäuse, Pi 4 Heavy Duty Aluminium Passive Kühlung Gehäuse nur für Raspberry Pi 4B Silber“ um die 13 € findet. Das sieht zwar toll aus, allerdings strahlen schwarze Geräte die Wärme angeblich besser ab. Eine Lösung mit einem rotierendem Lüfter wollte ich „par tout“ nicht. Bisher - mit dem hier vorgestelltem Tuning - hat die Temperatur die Marke von 70′C noch nicht „gerissen“. Wie das wird, wenn im Sommer die Temperaturen in der Wohnung steigen, wird sich zeigen. 

Die Einstellungen:

Um den Raspberry Pi 4 Model B Rev 1.5 mit Armbian (Ubuntu) 22.04 effektiv und sicher zu auf die oben angezeigten Werte tunen wird auf vielen Webseiten vorgeschlagen, eine Datei '/boot/config.txt' zu bearbeiten. Das führt jedoch auf meinem Rechner zu keinem Ergebnis.

Die richtige Datei ist ganz einfach '/boot/firmware/config.txt' .

Dort sind folgende Einstellungen hinzufügen bzw. zu aktivieren:

[pi4]
max_framebuffers=2
over_voltage=8
arm_freq=2275
gpu_freq=750

Danach muss der Raspi einmal neu gebootet werden. Nicht wundern, das dauert etwas länger. Allerdings zeigt mein kleines Pythonskript nicht an, das der Raspi tatsächlich mit der höheren Taktfrequenz läuft.

Der Grund ist einfach:

Im Verzeichnis '/sys/devices/system/cpu/cpu0/cpufreq' finden sich (unter anderem) folgende Dateien

  • cpuinfo_max_freq → Diese Datei zeigt an, welche Taktfrequenz maximal genutzt werden kann und wurde beim Booten vom Kernel mit dem neuen Wert (übrigens '2300000') gefüllt.
  • cpuinfo_minfreq → Diese  Datei zeigt an, welche Taktfrequenz minimal genutzt werden kann und wurde beim Booten vom Kernel dem Default-Wert (übrigens '600000') gefüllt.
  • scaling_max_freq → Diese  Datei zeigt an, welche Taktfrequenz vom Skalierer maximal genutzt werden kann und wurde beim Booten vom Kernel nicht(!) mit dem neuen Wert (soll '2300000' sein) gefüllt.
  • scaling_min_freq → Diese  Datei zeigt an, welche Taktfrequenz minimal genutzt werden kann und wurde beim Booten vom Kernel nicht mit dem von mir gewünschtem Wert (übrigens '1500000') gefüllt. Klar, Den hab ich ja bisher auch nirgendwo angegeben

Tunen und vor Überhitzung schützen

Um die neuen Frequenzen einzustellen und gleichzeitig einer Überhitzung (mit einer gewissen Reserve bei einer Prozessortemperatur über 70′C) vorzubeugen habe ich folgendes Bash-Skript geschrieben:

#!/bin/bash
# File:/opt/setCpuSpeed
maxTemp=70000; #′C *1000
tmp=$(cat /sys/devices/virtual/thermal/thermal_zone0/temp);
maxFreqAkt=$(cat /sys/devices/system/cpu/cpufreq/policy0/scaling_max_freq);
if [ -n "$tmp" -a $tmp -lt $maxTemp -a ! -e /dontSetCpuSpeed ]; then
    if [ -n "$maxFreqAkt" -a $maxFreqAkt -ne 2300000 ]; then
        cpufreq-set -r --cpu 0 --min 1500000  --max 2300000;
        echo "Frequenz der CPU erhöht" | logger -t 'TUNING';
    fi
else
    cpufreq-set -r --cpu 0 --min 600000& --max 1500000
    echo "Temperatur über 70′C: Frequenz der CPU verringert" | logger -t 'TUNING';
fi

Das muss jetzt nur noch regelmäßig gestartet werden, Minütlich sollte reichen.

Also habe ich mit dem Befehl

sudo crontab -e -u root

und folgendem Eintrag:

* * * * * /opt/setCpuSpeed

genau dafür gesorgt. Wer das Skript angeschaut hat wird schnell merken, dass das Erzeugen einer Datei namens /dontSetCpuSpeed, also auf dem Dateiystemroot, z.B. mit

sudo touch /dontSetCpuSpeed

das Hochsetzen abschaltet und sogar das Tuning zurück setzt. Löscht man diese Datei oder benennt sie um wird das Tuning wenig später (binnen 1 Minute) wieder automatisch wirksam. Noch schneller geht beides, wenn man nach dem Erzeugen oder Löschen der Datei

/opt/setCpuSpeed

einmal manuell ausführt.

Kontrolle

Die mache ich mit dem bereits angesprochenen Python-Skript, welches ich in einem Terminal mit

watch -n1 -t cpufreq.py

starte.

watch -n1 -t cpufreq-info -fm
und
watch -n1 -t cat /sys/devices/virtual/thermal/thermal_zone0/temp
gänge auch, ist aber weder so bequem noch, „äh“, hübsch wie mein Skript.

Test

Ich habe eine 1-Terrabyte große Datei gezippt (was mehrere Stundn dauerte) und bei 2,3 GHz wiederholt (nach jeweils mehreren Minuten) die gesetzte Temperaturgrenze „gerissen“. Das Skript hat über Stunden zuverlässig und rechtzeitig die Taktfrequenz herunter (und wieder herauf) geregelt und so dafür gesorgt, dass der Prozessor nicht überhitzte.

27.10.2022

Offener Brief an NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach und die Chefin der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, Frau Petra Hermes

Es muss wohl so sein, dass ich das wiederhole: 

Witz von der Webseite der StA Dortmund:

„An Gerichten und Staatsanwaltschaften kümmern sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darum, dass Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen und Straftaten verfolgt werden.“

Nachdem die StA Dortmund einen untauglichen Versuch unternahm, das Verfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter mittelbarer Freiheitsberaubung gegen den Dortmunder „Rechtsanwalt“ Dr. Karl-Dieter Weber durch höchst offensichtlich unwahre Behauptungen über das Gesetz abzuwürgen, und dem nunmehrigen Ausbleiben eines Tätigwerdens der GStA Hamm veröffentliche ich meine (korrigierte, siehe Kommentare)

Ich bin ja gespannt, ob es jetzt auch diese, sich nach eigenen Rechtsbrüchen von mir „angepisst“  fühlenden „Justizorgane“ es unternehmen, statt des Straftäter das vorgesehene Opfer zu verfolgen - wofür die nur so genannte „Staatsanwaltschaft“ in Kassel ja berühmt ist. Letztere häuft nach Arroganzanfällen das Unrecht nicht zu mehr Stapeln sondern zu Barrikaden gegen den Anspruch der „Bürgerinnen und Bürger“, dass diese „zu ihrem Recht kommen und Straftaten verfolgt werden.“

05.10.2022

Die Vendetta der „gar wackeren“ Staatsanwaltschaft von und zu Kassel
Oder: Wie Kriminalitätsbekämpfung gerade nicht geht.

Hinweis, um dem hier entstehenden Eindruck vorzubeugen: Es gibt sehr wohl auch ehrliche Jurist(inn)en und solche, welche als Richter oder Staatsanwälte die Fälle anhand des Gesetzes und der Tatsachen - also nicht nach Ansehen der Person beurteilen. Nur habe ich bei der Staatsanwaltschaft Kassel den Eindruck die Erfahrung gemacht, dass es „extrem schwierig“ ist, an eine(n) solchen zu geraten.

Viele meinen ja sicherlich, dass Staatsanwaltschaften Kriminalität bekämpfen. In Kassel ist das allerdings „ein klein wenig anders“ und wir kennen alle den Spruch mit den Begriffen „Fisch“, „Gestank“ und „Kopf“, der bekanntlich aussagt, dass, wenn es in einer Organisation notorisch zu höchst groben Versagen kommt, die Chefs die wahre Ursache sind. Vorliegend ist dem auch so.

Erst einmal ein wenig Biografie:

Hans-Manfred Jung wurde am 24. Februar 1957 in Hadamar geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und Ablegung beider juristischer Staatsprüfungen wurde er mit Wirkung vom 5. April 1983 zum Richter auf Probe ernannt und mit Dienstleistungsauftrag bei der Staatsanwaltschaft Kassel eingesetzt. Im April 1986 erfolgte die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und die weitere Verwendung bei der Staatsanwaltschaft Kassel. Im Rahmen der Verwaltungshilfe erfolgte in den Jahren 1991 und 1992 Abordnungen an die Bezirksstaatsanwaltschaft Erfurt. Im Jahr 1995 wurde Herr Jung für sechs Monate an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgeordnet. Seit Juli 1998 war er Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Kassel und seit August 2015 stellvertretender Behördenleiter.

(Schreibt die CDU Hessen - offenbar ist der LOStA Hans-Manfred Jung auch „Parteisoldat“) 

Am 14. September 2020 wurde dieses Urgestein der Verbrechensbekämpfung angeblichen „Ermittlungsbehörde“ (Herr Hans-Manfred Jung) zum Leiter der Staatsanwaltschaft von und zu Kassel ernannt und ist seit dem also nicht nur „Prädikatsjurist“ sondern auch „verantwortlich“ - und er hat die Vorgänge, um die es hier geht, nicht „nur geerbt“

Die Vorgänger des jahrelangen Stellvertreters Manfred Jung waren ein „Prädikatsjurist“ namens Heinrich Becker (bis anno 2013) und ein Horst Streiff über welche ich auch nichts Gutes zu sagen weiß, denn das Organversagen der StA Kassel reicht in deren Amtszeit als „LOStA“ zurück.

Die Vendetta der „gar wackeren“ Staatsanwaltschaft von und zu Kassel:

Ich beschränke mich hier auf nur 5 selbst erlebte Fälle, welche zeigen, dass die StA Kassel bei durchaus bestimmbaren - von den Personen abhängigen - Fallkonstellationen vorhersagbar nicht etwa die Straftäter sondern die Geschädigten verfolgt.

Die ersten beiden Fälle:

Im Mai 2007 verlor Günther Freiherr von Graveneuth in der zweiten Instanz ein gegen mich im Früherbst 2006 begonnenes Verfahren um eine einstweilige Verfügung wegen eines wahren, ihm also gar nicht gefallenden Artikels in München, weil mir in der Berufung die Richter zuhörten und anerkannten, dass meine Äußerung wahr und ergo nicht rechtswidrig sei. 

Im Juni 2007 zog er wegen des selben Verfahrensgegenstandes vor das LG Hamburg und erwirkte eine einstweilige Verfügung und  versicherte - um die Verfügung erlangen zu können - an Eides statt, er kenne den Artikel „erst ca. 3 Wochen“. Was unmöglich wahr sein konnte, da er diesen ja schon im Herbst 2006 mehrfach dem AG München vorlegte. Darauf hin habe ich ihn öffentlich wahrheitsgemäß der Lüge vor Gericht bezichtigt.

Deshalb zog Gravenreuth vor das LG Kassel, wo der Richter Dr. Blumenstein (der sich besser von jeder Akte fern hält, in der mein Name auch nur auftaucht) schon klar rechtswidrig - nämlich ohne mich vorher anzuhören - die von Gravenreuth beantragte einstweilige Verfügung auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung erließ. Ich sollte eine Gegendarstellung veröffentlichen, in welcher Günther Freiherr von Gravenreuth behauptete, er habe das LG Hamburg nicht belogen. 

Nachfolgend haben sich Dr. Blumenstein und der Richter Lohmann unter auffallend sturer Missachtung der obigen, vorgetragener Tatsachen (ich hatte unter genauer Darlegung, dass diese obiges beweisen, die Beiziehung der Gerichtsakten des AG und LG München sowie des LG Hamburg ausdrücklich beantragt) und der Gesetze (es wird ja gerne behauptet), solche „Prädikatsjuristen“, also Richter, kennen diese) dazu hergegeben, ganz bewusst diesen Kriminellen durch die bewusst rechtswidrige Aufrechterhaltung der Verfügung zu begünstigen. Die ganze Akte stinkt danach, dass Dr. Blumenstein und Lohmann das Recht auf prozessuale Waffengleichheit missachteten und sich einer komplett rechtswidrigen Willkürsorgie hingaben. Ich saß damals wegen deren Rechtsbruchs sogar ein paar Tage in Ordnungshaft. Das war mittelbare Freiheitsberaubung im Sinne des Strafgesetzbuches.

Meine Strafanzeigen gegen beide Richter Rechtsbeuger wurden mit einem Serienbrief zurückgewiesen, diese hätten, so die Filzbrille tragende „Prädikatsjuristen“ und Textbausteinbenutzer der StA Kassel, das Recht nicht gebeugt - und das obwohl sich die „Prädikatsjuristen“ Dr. Blumenstein und Lohmann als Richter sehr wohl mehrfach ganz bewusst und in schwerer Weise von der Rechtsordnung entfernt hatten und mit der Absicht, die Verteidigung gegen eigenen Rechtsbrüche zu verhindern, die Rechts- und Sozialstaatsgarantie aus dem Grundgesetz zu meinem Nachteil brachen. Der Prädikatsjurist und Richter Rechtsbeuger Dr. jur. Blumenstein behauptete damals, ich würde „den hoch angesehenen Rechtsanwalt von Gravenreuh nur verleumden“ und „begründete“ damit den klaren Rechtsbruch, dass er die Akten des AG München und LG Hamburg nicht beizog. 

Meine Strafanzeige wegen Prozessbetruges in immerhin zwei Fällen (vor dem LG Hamburg und dem LG Kassel) gegen Günter Freiherr von Gravenreuth wurde von der StA Kassel - unter grober , willkürlicher und zielgerichteter Missachtung vorgetragener Tatsachen zurückgewiesen. U.a. wurde behauptet, eine „Durchsicht der Akten“ habe „nicht ergeben, dass der Beschuldigte v. Graventreuth einen finanziellen Vorteil erlangen wollte“. In der Akte war aber ein Kostenfestsetzungsantrag von Gravenreuth über mehrere tausend Euro zu seinen Gunsten und zu meinem Nachteil. Ich habe dem Staatsanwalt natürlich zu seiner Filzbrille gratuliert. Die GStA Frankfurt hat den Fall mit der Lüge zu Fall gebracht, dass Gravenreuth nicht doppelt verfolgt werden könne. Der Strafklageverbrauch greift nämlich nur bei einer Anklage - die ja gerade nicht erhoben wurde. Ich hatte damals besseres zu tun, als vor das OLG zu ziehen.

Angeklagt wurde nicht etwa der Kriminelle sondern ich. Und das sogar mehrfach!

Zum einen, weil ich die Richter Lohmann und Blumenstein angeblich „zu Unrecht“ der Rechtsbeugung bezichtigte. Und zum anderen, weil ich den nach Ansicht der StA Kassel „hoch angesehen Rechtsanwalt“ Günter Freiherr von Gravenreuth - der mit seinen Straftaten dummdreist in die Öffentlichkeit drängte - just im Zusammenhang damit einen Kriminellen und Lügner nannte. 

Erst der „Prädikatsjurist“, Tatsachenverleugner und Trotzdem-Richter Dr. Blumenstein und dann der, das höchst offensichtliche Unrecht des Vorgängers mit wirklich allen Mitteln zu konservieren suchende „Prädikatsjurist“ und Trotzdem-Richter Lohmann hatten es nämlich geschafft, dass sich das Zivilverfahren ewig hinzog. Erst am 3. März 2011 fällte das, endlich meinem Tatsachenvortrag folgende und die Akten aus Hamburg und München als Beweis beiziehende OLG Frankfurt die Entscheidung, dass Gravenreuth sehr wohl das LG Hamburg belogen hatte. Da war Gravenreuth aber schon tot.

§ 160 StPO ist in Absatz 1 und 2 eindeutig:

(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

Das haben die „Prädikatsjuristen“ der Staatsanwaltschaft von und zu Kassel absichtlich und in besonders krasser Weise versäumt und ein solcher grober Gesetzesbruch ist Rechtsbeugung. Nicht ich (der Betroffene der eigentlichen Straftat, sondern zum einen der offensichtlich das Gericht in extremer Weise und böser Absicht belügende Günter Freiherr von Gravenreuth und die diesem bei der Straftat absichtlich helfenden die Richter Blumenstein und Lohmann hätten angeklagt werden müssen. Es handelt sich hier um Rechtsbeugung und Strafvereitlung, was mich betrifft um Rechtsbeugung und die höchst aggressive, bewusst rechtswidrige Verfolgung eines Unschuldigen. 

Die Richter des Amtsgerichts Kassel verweigerten aber die Mittäterschaft!

Dritter und vierter Fall:

Auch der „Prädikatsjurist“ und Richter Neumeier vom LG Kassel erließ nach dem Antrag eines krummen Hundes eine, wie sich herausstellte, „tatsächlich einstweilige“ Verfügung gegen mich, obwohl offensichtlich nicht einmal die formalen Voraussetzungen gegeben waren: Er verletzte mein Recht auf Gehör in dem er die Verfügung erließ ohne mich zu einer Stellungnahme aufzufordern obwohl ich vorher nicht einmal abgemahnt wurde. Danach versuchte suchte auch Richter Neumeier unter üblem und groben Verstößen gegen das Recht, insbesondere gegen die Sozial- und Rechtstaatsgarantie aus dem Grundgesetz und erließ mehrfach Beschlüsse zu Zeitpunkten, an denen er das nicht durfte, weil ich ihn wegen der jeweils früheren Verstöße abgelehnt hatte. Höchst offensichtlich auch sein Ansinnen, mein Recht auf prozessuale Waffengleichheit zu verletzen. Der „Prädikatsjurist“ Neumeier hatte sich - in voller Absicht - in schwer wiegender Weise und zu meinem Nachteil von Rechtsordnung entfernt. Das war, ist und bleibt Rechtsbeugung.

Hier kamen dann die Richterinnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange ins Spiel. Diese „Prädikatsjuristen“ sollten über die von mir gerügte Voreingenommenheit des „Prädikatsjuristen“ Neumeier entscheiden und zogen sich darauf zurück, über die Akte zu lügen und krudes Zeug zusammenzuphantasieren. Weshalb ich numehr diese ablehnte. Das zog dann den Beschluss des LG Kassel nach sich, in dem steht:

Die Summe der aufgezeigten Unzulänglichkeiten bei der Begründung der Entscheidung vom 6.9.2017, das Sichverschließen vor dem Vorbringen des Antragsgegners, der untaugliche Versuch, die objektiven Verfahrensverstöße (sic: Plural) von Vorsitzedem Richter Neumeier zu entschuldigen ...

In jeder Zeile dieses Beschlusses kann man nachlesen, dass das „eingeflogene“ Richterkollektiv entsetzt über die schwere Missachtung von Recht und Tatsachen durch die damaligen „Stammrichter“ der 8. Zivilkammer war.

Im Nachgang wurde meiner Voreingenommenheitsrüge auch gegen Richter Neumeier statt gegeben, ein paar Kleinigkeiten erledigte das OLG (welches mir u.a. Rechtskostenbeihilfe gewährte) und „schwuppdiwupp“ zog das kleine Würstchen aus Hannover seinen, ohne die Rechtsbeugungen aussichtslos gewordenen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück. Und ich wurde ein Rekordhalter: Kein Rechtslaie hat es in Deutschland je geschafft, vor einem Landgericht unvertreten (dass ich einen Anwalt bekomme hat Neumeier ja zu verhindern versucht) vier Richter abzulehnen, dann in einer wichtigen Teilfrage vor dem OLG Recht zu bekommen und das Verfahren komplett zu „drehen“.

Das Handeln der Richter war also Rechtsbeugung. Doch wer wird verfolgt?

In einer Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich mich über die Rechtsbeugung und Lügen der RichterInnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange beschwert. Der „Prädikatsjurist“ Albrecht Simon, Chef des LG Kassel, kannte darauf nur eine Reaktion: Er zeigte mich an. Und wieder waren es die „gar wackeren“ Präidkatsjuristen und Filzbrillenträger der StA Kassel, die statt der Straftäter (die rechtsbeugenden „Prädikatsjuriststen“ RichterInnen Neumeier, Quandel, Eymelt-Niemann und Lange anzuklagen wider mal die Ermittlungspflicht aus § 160 StPO ist in Absatz 1 und 2 links liegen ließen und mich anklagten.

Das ging dann so aus: Das AG Kassel hat diese Anklage sorgfältig und auffallend schnell verjähren lassen um keinen Urteil fällen zu müssen, welches notwendig jeden Glaube an die Rechtstreue der „Prädikatsjuristen“ des LG Kassel und der StA Kassel vernichtet hätte.

Fünfter Fall:

Gegen einen Dr. jur. Hans-Dieter Weber von einer Kanzlei AWPR aus Dortmund hatte ich Strafanzeige gestellt, weil der erweislich und in niedriger, offensichtlich sogar „dreckiger“ Absicht das OLG Düsseldorf belogen hatte. Die StA Dortmund führte darauf hin ein „Ermittlungsverfahren“ wegen uneidlicher Falschaussage gegen Dr. Weber. Da Ermittlungen gegen diese Sorte verlogener Rechtsanwälte ja offenbar viele „Prädikatsjuristen“ schwer überfordern lehnte die StA Dortmund dann die Anklageerhebung ab. Im ersten Versuch schon offensichtlich unwahr mit der grob-dummen Behauptung, es habe sich nicht um eine Zeugenaussage gehandelt. Der Lügner Weber hatte in einer Stellungnahme in diesem Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen sich selbst behauptet, seine Aussagen wäre wahr gewesen und zum Beweis dafür Artikel vorgelegt, die weder die unwahr behauptete Bedrohung noch die unwahr behauptete Beleidigung erhielten - dafür aber allesamt mindestens ein Jahr nach seiner vorsätzlich falschen Zeugenaussage, dass ich ihn selbst „beleidigt und bedroht“ habe, veröffentlicht wurden.

Mithin bewiesen diese Artikel nicht das, was von Dr. jur Hans-Dieter Weber behauptet wurde - widerlegten das sogar - und waren auf Grund des Datums des Erscheinens (und weil sie sich mit genau der uneidliche vorsätzlich unwahren Zeugenaussage befassten) jedenfalls für andere als „Prädikatsjuristen, die gerade gegen einen Dr. jur. ermitteln müssten“ auch gar nicht dafür geeignet. Aber „Prädikatsjuristen“ haben wohl vor allem gelernt, sich dumm zu stellen, was längst nicht nur einer dieser dann auch tat.

Abyssus abyssum invocat (Der Abgrund ruft den Abgrund hervor)

Denn Dr. jur. Weber hatte ja in seiner Stellungnahme im Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage allerhand Straftaten behauptet, die offensichtlich und also wissentlich unwahr waren: Ich hätte ihn „als Arschloch und blöd tituliert“, einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz begangen (den er aber erweislich selbst beging...) und er hat vorsätzlich unwahr behauptet, gegen ihn würde kein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage stattfinden.

Gefundenes Fressen für den wackeren StA Jan Uekermann

Der in seinem Verfolgungseifer gegen mich (und nicht gegen tatsächlich Kriminelle) längst als „gar wacker“ auffällige Staatsanwalt und „Prädikatsjurist“ Jan Uekermann kam bei seiner (in §160 StPO vorgeschriebenen) Tätigkeit, nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung (meiner Person) dienenden Umstände zu ermitteln, genau bis zum Vorwurf des sicherlich auch von ihm hoch geschätzten Lügners und Dr. jur Hans-Dieter Weber. Mehr musste er nicht wissen und mehr wollte er auch nicht zur Kenntnis nehmen. Auch die Seite in der Akte mit dem Schreiben der StA Dortmund, dass diese nun das  Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen Dr. jur. Weber. führe hielt ihn in seinem gar wackeren Bemühen, mir endlich ans Bein zu pissen, nicht eine Sekunde ab und er erhob Anklage gegen mich und behauptete, dass ich veröffentliche, dass gegen Dr. jur. Weber ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage stattfinde sei - wie ich wisse - nicht wahr und die Äußerung sei also Verleumdung. Auch einen Blick ins Gesetz, speziell auf die Berufsordnung der Rechtsanwälte musste der „ermittelnde“ Prädikatsjurist Jan Uekermann nicht werfen. § 14 Absatz 2 Nr. 8 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) hätte ihm womöglich gezeigt, wie recht ich mit dieser Äußerung hatte als ich schrieb, dass besagter Dr. Hans-Dieter Weber ein Entzug der Zulassung drohe. Und der „Prädikatsjurist“ Jan Uekermann klagte auch das offensichtlich wahrheitswidrig als Verleumdung an.

Das AG Kassel sprach mich dann nach 4 Jahren harten Kampfes aus tatsächlichen Gründen frei (also ein Freispruch wegen tatsächlicher, erwiesener Unschuld) die sich vorliegend ganz klar aus der Akte und dem Gesetz ergab: Ich hatte nur die Wahrheit geschrieben und die Wahrheit kann keine Verleumdung sein.

Hier liegen unzweifelhaft folgende Straftaten vor:

  • Vorsätzliche Falschbeschuldigung und der Versuch einer mittelbaren Freiheitsberaubung durch Dr. jur. Weber
  • Rechtsbeugung und bewusste Verfolgung eines Unschuldigen durch den Staatsanwalt und „Prädikatsjurist“ Jan Uekermann. Der kannte die Akte (dazu war er verpflichtet), ergo den darin vorliegenden und unwiderlegbaren Beweis meiner Unschuld und erhob trotzdem Anklage. Die einzige akzeptable Ausrede war, ist und bleibt „Komplettverdummung“!

Im Verfahren gegen Dr. jur Weber brauchte die StA Kassel dann 6 Monate um die Akte an die StA Dortmund abzugeben (Vergleich: Um mich anzuklagen braucht die selbe StA kaum zwei Monate, ich gehe auch hier von der kriminellen Absicht der „Prädikatsjuristen“ aus, das Verfahren zu Gunsten des kriminellen Juristen in die Verjährung zu treiben).

Was folgte:

Meine Strafanzeige gegen den KasslerStaatsanwalt und „Prädikatsjurist“ Jan Uekermann wegen Rechtsbeugung und Falschbeschuldigung wurde - unter rechtswidrigem Vermeiden auf das Eingehen auf die von mir vorgetragenen Tatsachen - zurück gewiesen. Es wäre nicht erkennbar, dass Jan Uekermann Rechtsbeugung begangen habe. So der „Oberprädikatsjurist“ und staatlich alimentierte „Filzbrillenträger“ OStA Dr. Götz Wied von der StA Kassel.

Da das Tragen von derart blickdichten Filzbrillen bei Ermittlungen nicht dienlich ist, habe ich auch den „Prädikatsjurist“ Dr. jur. Götz Wied wegen Rechtsbeugung und Strafvereitlung angezeigt. 

Nunmehr offenbarte der „alleroberste Prädikatsjurist“ der StA Kassel. LOStA Manfred Jung seine „minusgute“ Rechtstreue und Gesinnung:

Ebenfalls ohne auf meinen Sachvortrag und damit auf die harten Tatsachen einzugehen behauptet dieser offensichtlich unrichtig und ergo vorsätzlich tatsachenwidrig und höchst „schmallippig“ mit einem Textbaustein , es wären „keine Anhaltspunkte für die Tat ersichtlich“ und schwafelt sodann davon , es handele sich bei meinem Freispruch nur um eine übereinstimmende „Rechtsmeinung“ der Prozessbeteiligten (vertretende Staatsanwältin, Verteidigung und Gericht), „die auch hätte anders ausfallen können“ – was aber nicht stimmt, weil es hier um einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen ging, meine Äußerung war – schon nach der Akte - erweislich wahr und konnte gar keine Verleumdung sein. Solche harten Tatsachen sind niemals Gegenstand einer„Meinung“ oder „Rechtsmeinung“ denn diese folgen glashart den Gesetzen der Logik, die gar keine andere „Meinung“ zulassen. Der „Prädikatsjurist“ und LOStA Manfred Jung „querulierte“ also.

Was dem nun folgt:

Ich habe meine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitlung auf den „allerobersten Prädikatsjurist“ der StA Kassel. LOStA Manfred Jung ausgedehnt, der hier als „Bock und Gärtner“ tätig war, sich den Tatsachen vollständig verweigerte und die „lieben“ Kollegen beschützte - statt die allfällige Anklage wegen Rechtsbeugung zu erheben.

Mal sehen, ob die Generalstaatsanwaltschaft diese Rechtsbrüche fortsetzt. Ich habe vom hessischen Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck personelle Konsequenzen gefordert und ihm dargelegt, was ich davon halte, dass sich hier mindestens ein Teil der Kassler Staatsanwälte - und nun auch deren Leiter LOStA Hans-Manfred Jung - hier zu etwas verbunden haben, was andere voreilig (und zu weit greifend)„Justiz-Mafia“ nennen. Was aber sehr wohl dazu führt, dass die die Staatsanwaltschaft sogar den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen wird und dass sich die Akteure absichtlich für Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze einsetzen.

Da der Leitende „Oberprädikatsjurist“ (LOStA) Manfred Jung, etwas von „Rechtsmeinung“ schwafelt, wo es um Tatsachen geht: Obiges ist meine Rechtsmeinung und außer dem schon gelesenen inhaltsleerem, querulatorischem (siehe oben) Geblubber kann er dagegen nichts vortragen. Belassen sei dem von der CDU gelobten LOStA Manfred Jung sein Glaube an den lieben Gott. Ob der ihm diese Nummer verzeiht? Ich mache das nicht.

Jetzt kann er mal schauen, wem er die dienstliche Anweisung gibt, mich anzuklagen - und ob er das Risiko eines seinen eigenen Ruf dann vollständig vernichtenden Urteils eingeht.

22.09.2022

1.) Abmahnbetrüger Pascal Goffart (Wien/Düsseldorf) ist wohl „zu kriminell um ihn nochmals anzuklagen“
2.) Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen Ex-Euroweb-Rechts- Anwalt Philipp Karl Berger (Essen)
3.) Weiterer Mitbeteiligter (Ex-Rechtsanwalt Nicolas Absenger, Wuppertal) schon in Haft?
4.)Weiterer, mit beteiligter Ex-„Rechtsanwalt“ Selim Tasci verstarb an Schussverletzung.

 Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilte mir unter dem Aktenzeichen „30 Js 2695/21“ mit

  1. dass das Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen Pascal Goffart ( gab Adressen in Wien und Düsseldorf an) gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt wurde. Die Einstellung der Ermittlungsverfahren, sogar schon erhobenen Anklagen bei einem Teil von vielen oder seriellen Vergehen ist normal wenn „die Strafe  ... zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe ... die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.“ Es geht da auch um Prozessökonomie.
    (Mir fällt auf: Die Staatsanwältin hat das Wort „beträchtlich“ unterstrichen ... )
  2. Weiter teilt die StA mit, dass das Ermittlungsverfahren 30 Js 2069/22 wegen der gleichen Betrugsvorgänge (die beiden haben offenbar arbeitsteilig zusammengewirkt) gegen Ex-Euroweb-Rechts- Anwalt Philipp Karl Berger (Essen) nunmehr an die StA Essen abgegeben wurde. Mir war aufgefallen, dass es Abmahnungen gab, die scheinbar von Piotr. Z. unterschrieben waren - allerdings war Piotr. Z. zu dem Zeitpunkt offensichtlich schwer krank.  „Assessor“ in dessen Kanzlei war  nach der ex-Anwalt Philipp Karl Berger, die Webseite der Kanzlei des damaligen Rechtsanwaltes Z. war praktisch eine Webseite des Assessors Berger  (und diente mit riesigem Foto des Assessors dem unendlichen Ego dieses Genies... dessen eigene Kanzlei „Berger Law LLP“ bekanntlich mit rund einer Million Euro Schulden nach Bulgarien „verzog“ und dann gelöscht wurde.) Ich denke: Philipp Karl Berger hat die Unterschriften des Piotr Z. per Computer unter die Abmahnungen gesetzt. Wer sonst?
Ich habe auch was mitzuteilen:
  1. Dem weiteren, in die selbe Serie des Abmahnsbetrugs verwickelten Ex-„Rechtsanwalt“ Nicolas Absenger (Wuppertal) wurde nicht nur die Anwaltszulassung entzogen, der wurde wegen eines Bündels von Delikten rechtskräftg u.a. auch wegen Abmahnbetrugs zu 32 Monaten Haft verurteilt. Vermutlich hat er seine Haftstrafe schon angetreten.
  2. Ein ebenfalls in diesem Zusammenhang mit dieser Tatserie auffällig gewordener Ex-Rechtsanwalt Selim Tasci (bei dem Einiges im Argen war) wurde am 01.12.2021 auf einem Acker halbtot aufgefunden und starb dann an einer Schussverletzung. Die Geister streiten sich (wie in solchen Fällen üblich, es fehlte offenbar auch ein Abschiedsbrief) wohl bis heute, ob er Selbstmord beging oder im Auftrag einer islamistischen Organisation „Ansaar international“ exekutiert wurde - welche er um immerhin 200.000 € betrogen hatte. Selim Tasci wurde zuvor wegen eines ganzen Bündels von Straftaten (u.a. einem Falschgeldelikt) zu 28 Monaten Haft verurteilt, dazu kam eine weitere drohende Verurteilung wegen der oben genannten Unterschlagung.
  3. Zur Erinnerung: Der vielen noch als „Urvater des Abmahnwahns“ bekannte Günter  Freiherr von Gravenreuth (geborener Günter Werner Dörr) beging vor etwa 10 Jahren Selbstmord - der war ebenfalls  „pleite“ und ebenfalls wegen anderer Straftaten zu unbedingter Haft (14 Monate) verurteilt worden. Was dieser noch mit Philipp Karl Berger und Selim Tasci gemeinsam hatte ist sein imponierender Hang zur Lüge und eine unfassbare Arroganz, die gemeinsam in ein Meer mangelhaften Realitätsbezugs münden.

Goffart, Absenger und (nach meiner begründeten Ansicht Philipp Karl Berger) haben seriellen industriellen Betrug mit Abmahnungen betrieben. In den letzten Tagen ist der Name „Pascal Goffart“ allerdings erneut auffällig geworden: Es gab hier Beschwerden und Hinweise auf erneute, „dummdreist“ anmutende Geldforderungen und einen auffallenden Anstieg der Zugriffe auf die Artikel über die Betrugsserie via Google-Suche nach „Pascal Goffart“. 

Derlei ist regelmäßig ein Zeichen von erneuter Aktivität. 

Wenn Pascal Goffart (Wien/Düsseldorf) weiterhin schreibt und Kostenforderungen stellt, sollten Sie dennoch die StA Düsseldorf informieren. „Nachtatverhalten“ ist das Stichwort: Pascal Goffart weiß dann nämlich auch, dass er verurteilt oder angeklagt ist und macht weiter ... das „freut“ jedes Gericht, welches dann gerne mal den groben Keil an den groben Klotz setzt: „Strafaussetzung zur Bewährung? Die ist nicht geboten: Vor so einem muss die Gesellschaft beschützt werden!“

Hinweis für die „ganz gewiss besonders“ klugen Kassler Staatsanwälte: Das Schreiben gibt es, die Verfahren gibt es und ich habe das extra für Euch verlinkt.

18.09.2022

Putins 5. Kolonne in Deutschland: Alles nur ungeimpfte Idioten, bekloppte Stalker und so weiter?

Der Aufstand der Psychiatriepatienten.

Sie sind un- oder „zwangsgeimpft“, meckern, verbreiten dümmlichste Verschwörungstheorien, sogar klar auf den rechten Assi-Rand verweisende Ideologien, blubbern vom „Internationalen Finanzjudentum“,  labern von einer Klimalüge, informieren sich nur noch im russischen Staatsfernsehen, hören Sputnik, hetzen sich bei Telegramm gegenseitig auf und glauben das offensichtlich irre Zeug (dem mit Verlaub ebenso irren) Donald „Fake News“ Trump nahe stehenden Webseiten von geistig und körperlich verfetteten Amis - konkret solchen, die immer noch nicht begreifen, dass die Südstaaten den Bürgerkrieg in den USA schon 1865 verloren haben.

Und geben gerne die eindeutig verlogene Propaganda Moskaus als „Wahrheit“ zum Besten.

Mindestens einer ist ein bekloppter Stalker, der sich auch noch für „besonders schlau“ hält. Der Typ hasst den deutschen Staat, leidet wohl am Tourette-Syndrom - und kann offenbar deshalb Außenministerin Baerbock nicht anders als „Bärböckin“, den Ukrainischen Präsident Selenski nicht anders als „Elendski“ bezeichnen. Auch seine Komorbiditäten beeindrucken: Mich selbst wollte er eigentlich wegen „Beleidigung“ anzeigen - weil ich ihm auf Grund der Schwere und Dichte seiner unhaltbaren Behauptungen den Besuch beim Psychiater nahe legte. Und, klar, auch seine Tatsachenimprägnierung imponiert: Man beweist diesem und solchen Irren, dass sein oder deren Geblöke unwahr und falsch ist - und er blökt den Scheiß völlig unbeeindruckt weiter: Die Grünen nennt er selbst natürlich „Kriegstreiber“ und erbricht dummes Zeug wie „... die von den GrünInnen regiert werden, einer totalitären Partei, die von NSDAP-Mitgliedern gegründet wurde, was man bis heute merkt.“

Da kann ich mir seine, mir schon vor Monaten angekündigte „Strafanzeige“ inhaltlich sehr gut vorstellen... Gehört habe ich seitens der StA nichts davon - das ist so üblich, wenn die Anschuldigungen offensichtlich haltlos sind und nichts weiter passierte.

Seit ein paar Tagen - seit Putins dummes Mörderpack in der Ukraine „schwer auf die Mütze bekommt“ und zeigt wie schnell es Richtung „Mama“ rennen kann, hält er offenbar seine Fresse. Vielleicht ist es nur Zufall und er hat irgendwo und von irgendeiner sehr schlagfertigen Person eine sehr direkte und persönliche Antwort bekommen. Immerhin haben solche, sich verbal erbrechenden Typen ja meist mehrere Konflikte und eine Mehrzahl „ganz besonders guter Freunde".

Oder hat die Staatsanwaltschaft seine „Strafanzeige“ mit einem „warmen und empfehlenden Kommentar“ an den Sozialpsychiatrischen Dienst in Hannover weitergeleitet? Angemessen wäre das.

Denn gerade letzteres empfehle ich bei allen „aufenthaltsbedürftigen“ aber nur noch nicht tatsächlichen Psychiatrie-Patienten dieser besonderen Sorte: Wenn diese und solche es für eine Schwäche des deutschen Staates halten, dass selbiger die verbalen Ejakulationen solcher dummen Geister aushält, dann sollte man bei einem Aufstand der „Psychos“, wie wir ihn seit Corana und Putins zweiten Ukraine-Krieg auf besonders unerträgliche Weise erleben, vielleicht doch einmal erwägen, solche Typen in ein Gulag zu sperren. Immerhin sind die ja - den eigenen Verlautbarungen nach - Fans des mafiös-autokratischen Regimes in Russland und den dort geltenden „Freiheiten“. Also sollten dieser und solche für Worte wie „Bärböckin“, „Elendski“ oder “grüne Kriegstreiber“ einfach mal ein paar Monate am Polarkreis abgekühlt zu werden. Falls das jemand zu hart findet: Ich  mute meinen Lesern hier bei weitem nicht jedes verbale Erbrechen des Stalkers zu...

Was jetzt „meinen“ Stalker betrifft, so gilt : „Halt Dein dummes Maul oder ich zitiere Dich unter Namensnennung!“ (Ich habe dieses mit Absicht und Bedacht in einem „besonderen französisch“ formuliert, welches dieser Andreas S. selbst spricht - und ergo auch versteht.)

Übrigens: Meine Antwort auf die obige Frage ist ein klares „Ja!“  -  Und dies hier ist kein Forum für Psychos. Wenn diese was loswerden wollen: 116117 ist die Rufnummer unter der solche wirres und dummes Zeug brabbeln dürfen bis der Arzt kommt. Hier wird nur gelacht und gelöscht.

Update (22.09.2022, 14:20):

Der Psycho, dem ich diesen Beitrag widmete, dreht gerade voll durch. So war das auch gedacht.

08.09.2022

Anfrage an NRW-Justizminister Benjamin Limbach: Ist die Staatsanwaltschaft Dortmund eine „rechtsfreie Zone?"
Witz der StA Dortmund

Der NRW-Justizminister Benjamin Limbach hat diesen Vorgang und eine Menge Personal geerbt. Sehen wir mal, wie gut neue Besen kehren.

Witz von der Webseite der StA Dortmund:

„An Gerichten und Staatsanwaltschaften kümmern sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darum, dass Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen und Straftaten verfolgt werden.“


04.09.2022

Ihr „Systemhaus“ hat einen neuen Geschäftsführer? Daniel Fratzscher aus Düsseldorf? - Da sollten „Alarmglocken läuten“!
Eindringlicher Rat an Mitarbeiter gekaufter Systemhäuser: „Save your asses!“

Wie ich so höre befindet sich Daniel Fratzscher (Düsseldorf), Chef der wegen „Abzocke und Betruges“ verrufenen Euroweb/WWWE Unternehmensgruppe (auch unter „wwwe GmbH“, „Webstyle“, „Viscomp“, „Stylelane“, „Alpenweb“  oder „United Media“ und  - in der Vergangenheit - zahlreichen weiteren Namen, wie „Rheinische Post“, „Westfalenblatt“,  „Madsack“, „Leipziger Volkszeitung“, „Stuttgarter  Zeitung“  handelnd) auf Einkaufstour. Mit den Zeitungen gab es übrigens nicht viel mehr als eine Vereinbarung zur Nutzung derer Namensrechte und einige Verlage haben diese Vereinbarung gelöst - (wohl) wegen der damit offensichtlich verbundenen Rufschädigung.

Insbesondere soll sich Daniel Fratzscher aktuell in „Systemhäuser“ einkaufen.

Solche beliefern kleine und mittelständische Unternehmen mit Hard- und Software und kümmern sich auch sonst um deren IT., teils auch um den Betrieb.  Es handelt sich um einen Geschäftsbereich, der unerhörtes Vertrauen erfordert - und da will man weder halb- noch ganz kriminelle als „Geschäftspartner“. Erst recht niemanden, der erst potentielle Kunden (auch Bestandskunden zwecks Verlängerung der Abzocke) und dann die Gerichte rotzfrech belügt (oder das verantwortet und/oder veranlasst)!

Die Unternehmungen des Daniel Fratzscher aus Düsseldorf sind mir vor allem durch Klagen deren Kunden über Lügen und Betrug beim Vertragsabschluss - und vor Gericht - bekannt: Dort und bei Vertragsverlängerungen wird „beschissen wo und wie es nur geht“, „Kunden“ beklagen sich regelmäßig darüber im Verkaufsgespräch über die Leistungen und die Umstände deren Erstellung getäuscht worden zu sein: Bei einem dieser Gespräche war ich selbst und - falls Daniel Fratzscher darüber lügen (oder lügen lassen - will: ) ein Anwalt - sogar anwesend. Gerichte haben mehrfach als arglistige Täuschung erkannt und Verträge „annulliert“. In der Vergangenheit wurde in Prozessen, welche zahlreiche Kunden gegen die Gesellschaften der Gruppe der ehemaligen Euroweb Internet GmH führen, seitens der Euroweb und derer Töchter mehrfach  und geradezu regelmäßig die eine oder andere - so nur vorsätzlich unwahr mögliche  Zeugenaussage von Daniel Fratzscher angeboten und in einigen Fällen auch getätigt

Ich befürchte, dass Daniel Fratzscher mit den Systemhäusern mit den selben Methoden weiter macht, mit denen er das für den Kauf der Systemhäuser benötigte Geld erwarb: Lügen (nicht nur im Verkaufsgespräch, auch vor Gericht!), Abzocke, Betrug. Zahlreiche Referenzkunden „Referenzgeschädigte“ säumen seinen Weg...

Sie sollten, wenn Daniel Fratzscher aus Düsseldorf Geschäftsführer „Ihres“ Systemhauses wird, über die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung sehr genau nachdenken: 

  • Eine unbedachte Unterschrift unter eine angebliche Vereinbarung kann Sie - so die Erfahrungen mit diesem Abzocker namens Daniel Fratzscher aus Düsseldorf, schnell etliche tausend Euro kosten, denen keine angemessene Leistung gegenüber steht.
  • Die zahlreichen Versprechungen, welche seine dreist lügenden Verkäufer machen, stehen nicht grundlos gerade nicht im Vertrag...
  • Vor ein paar Jahren hat die Euroweb des Daniel Fratzscher öffentlich behauptet, 20.000 „zufriedene“ Kunden zu haben. Gleichzeitig wurde von der Justiz die Zahl von über 2.000 Rechtsstreiten zwischen diesen Referenzkunden und Unternehmen  Fratzschers Euroweb allein vor Düsseldorfer Gerichten genannt. Einen Vertrag mit einem Unternehmen des Daniel Fratzscher aus Düsseldorf einzugehen birgt ergo ein unerhört erhöhtes Risiko eines Rechtsstreites.

Was die Mitarbeiter solcher Systemhäuser betrifft: „Save your asses!“

Das geht ganz gut, denn es herrscht Fachkräftemangel. Früher oder später lauft ihr (wahrscheinlich) ohnehin „wild mit den Armen rudernd und laut fluchend“ davon. Besser sofort großen Abstand suchen... und was die Kunden betrifft. Naja: Die brauchen ja wahrscheinlich recht dringend ein neues Systemhaus - dem diese vertrauen können.

Mit der Personalie „Daniel Fratscher, Düsseldorf“ als Chef/und oder Eigentümer jedenfalls erscheint das unmöglich.

(Wer macht mit so einem eigentlich überhaupt Geschäfte? Ich hätte Angst von dem nach Strich und Faden belogen und betrogen zu werden.. Daniel Fratzscher jedenfalls kann mich „gerne mal verklagen“.)

20.08.2022

Vorsicht Betrug! Angebliche „Sterneheld GmbH“, Alte Rhinstraße, 12681 Berlin (sic: „am Main“), Deutschland

Eine angebliche „Sterneheld GmbH“ hat mir ein Spam-Mail gesendet. Es handelt sich offensichtlich um einen groß angelegten Betrugsversuch.

Gründe:

  • Im Impressum, die Angabe der Adresse mit „Alte Rhinstraße, 12681 Berlin“ - ohne Hausnummer (es gibt dort mehrere, in Nr. 12 wäre z.B. ein Parkhaus), ohne Telefonnummer. Immerhin stimmt die Postleitzahl.
  • Im Impressum wird zu dem klar rechtswidrig weder der Geschäftsführer noch die Handelsregisternummer angegeben.
  • Auf Handelsregister.de ist diese Firma erwartungsgemäß unauffindbar.
  • Es wird aber behauptet: „Mit Niederlassungen in Frankfurt, Köln und Hamburg arbeiten mehr als 65 Helden für das Wohl unserer Kunden - und das seit 2007.“
  • Die durch das Spammail beworbene Domain „sterneheld.com“ wurde laut den whois-Daten aber erst am 29. März 2021 um 14:24 GMT (12:24 deutscher Sommerzeit) eingerichtet. (Mahlzeit!)
  • In den AGB der angeblichen Firma heisst es: „Anbieter des Dienstes ist die Sterneheld GmbH, Alte Rhinstraße, 12681 Berlin am Main

Welcher Idiot auch immer dahinter steckt, der ist vor allem zu einem gut: Zeigen zu können, woran man Betrüger erkennt.

Und wer auch immer das ist:

Der Betrüger oder die Betrügerin kann sich ja gerne mal persönlich bei mir melden  und mich ein wenig bedrohen. Ich hätte infolge des anhaltenden Fernbleibens solchen Packs große Lust darauf, mal wieder einen Kriminellen zu „verprügeln“. Gern auch physisch.

Hinweis:

Wer die beworbene, übigens per se illegale  Leistung bestellt und bezahlt hat, ist selbst dann, wenn die Leistung erbracht worden sein sollte (was im Hinblick auf die vielen geheimen Daten, zu deren Angabe die Firma verpflichtet wäre, als unwahrscheinlich anmutet), betrogen worden. Denn die an eine nicht existierenden Firma gezahlte Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden.

19.08.2022

1.) United Media AG / Daniel Fratzscher räumt öffentlich rechtswidriges Verhalten (aggressives Lügen als „normales“ Vertriebsverhalten) ein.
2.) Daniel Fratzscher hat wohl sein Erbe geregelt - Steuer-„Optimierung“?

Im Impressum der United Media AG („Big Boss“ ist der mir als Lügner und Abzocker bekannte Daniel Fratzscher) findet sich folgender Satz:

„Die United Media AG gehört zum Konzern der Euroweb Group GmbH & Co KG. Alle Konzerngesellschaften haben eine Vereinbarung, dass Kunden einer Einzelgesellschaft auch von anderen Gesellschaften des Konzerns als Referenzen aufgeführt werden dürfen. Alle angegebenen Standorte sind die der Konzerngesellschaften.“

Nun ja. Intern mag das Wirkung entfalten - Aber das Bewerben mit angeblich eigenen Referenzen durch angeblich eigene Kunden, welche tatsächlich Kunden eines ganz anderen Unternehmens sind, ist und bleibt gemäß dem UWG, konkret §2 Absatz 2 Nr. 1 UWG rechtswidrig. Daran ändert diese Vereinbarung nichts, denn das UWG kennt einen „Ausnahmetatbestand der gegenseitigen Erlaubnis zur Täuschung von Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern“ nicht. Es erscheint mir (und wohl auch jedem halbwegs fähigem Jurist) lediglich als „grob dummdreist“, mit dem Beweis für das aggressive und über das Erlaubte hinausgehende Lügen im Geschäftsverkehr auch noch an die Öffentlichkeit zu drängen.

Wer berät das „Euroweb/United Media/WWWE/StZ Onlineservice- Konklomerat“ von „1%er Daniel Fratzscher & Erben“ (korrekt: „MMJ Beteiligung GmbH, Düsseldorf“) eigentlich juristisch?

Im Übrigen hat, so lese ich das Handelsregister, Daniel Fratzscher (auch Chef  der zur wwwe GmbH mutierten Euroweb) „sein Erbe geregelt“: „MMJ“ steht ausweislich des öffentlich einsehbaren Handelsregisters(¹) für „Maximilian“, „Marie“ und „Johann“ (alle Fratzscher), die nunmehr zu insgesamt 99% Gesellschafter der MMJ GmbH sind, an welcher Daniel Fratzscher wiederum nur noch 1% hält. Die MMJ hält direkt und indirekt Vermögenswerte des umbenannten Euroweb-Konglomerats. (Die ursprünglich angedachte Familienstiftung wurde wohl aufgegeben.) Dabei sind mir gewisse erhebliche „Bilanzsprünge“ aufgefallen: Offenbare Vermögensverschiebungen im Wert von einigen Millionen Euro, welche einen zeitlichen Zusammenhang mit den betreffenden Eigentumsübergängen erkennen lassen. Ich halte es im Kontext der erweislich längst nicht immer rechtstreuen Verhaltensweisen einiger der von Daniel Fratzscher geleiteten Firmen für denkbar, dass womöglich steuerrechtliche Aspekte über das erlaubte Maß hinaus „optimiert“ wurden. Ich meine: Das eigentliche „Geschäftsmodell“ des Daniel Fratzscher besteht aus „Lüge, Betrug und Abzocke“ - und ich sehe nichts was mich glauben lassen könnte, dass er ausgerechnet gegenüber dem Finanzamt „ehrlich“ sein sollte.

Sonstiger Hinweis:

Daniel Fratzscher kann mich gerne mal verklagen.


¹) Spezieller Hinweis für die sich regelmäßig als „dumm“ erweisenden Euroweb-Juristen: Was in einem solchen öffentliche Register steht und für jedermann einsehbar ist, darf man auch öffentlich berichten - und ich bin bekanntlich auch gegenüber der „Großmaul- und Rechtsanwaltskanzlei“ des Ralf Höcker aus Köln „bedrohungsrestistent“.