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29.12.2017

Dringende Nachricht für den Kamera-Fetischist Thomas de Maizière (CDU)

Thomas de Maizière, ist so etwas wie Deutschlands oberster Kamerafetischist. Legendär ist seine Idee, beliebige Gegenden völlig willkürlich zu "Kriminalitätsschwerpunkten" zu erklären um eine "gesetzliche" Grundlage für die ergo willkürliche Überwachung praktisch jeden beliebigen Quadratmeters in Deutschland zu haben. Besonders verfassungstreu ist er also nicht - wie zahlreiche glatt verfassungswidrige Ideen dieses Nachkommens einer Familie aufzeigen, die auf einen regelrechten Stammbaum von hohen Staatsdienern in allen Regimes (einschließlich des faschistischen und stalinistischen) seit dem Kaiserreich verweisen kann.

Was die wirren Überwachungs-Ideen von Thomas de Maizière und seinem Videoclub taugen zeigt ein aktueller Vorgang aus Berlin-Plötzensee. Das ist ein Knast und als solcher mit Kameras gespickt. Glaubt man Thomas de Maizière, dann sollten dort Straftaten, aber auch Fluchtversuche unmöglich sein. Doch was steht in der Zeitung?
Unklar ist auch, warum der Ausbruch lange unbemerkt blieb. Eine Kamera, die eine Eingangspforte überwacht, filmte die Aktion um 8.49 Uhr zufällig. In der Alarmzentrale des Gefängnisses bemerkte erst niemand den Coup. Anstaltsleiter Dr. Uwe Meyer-Odewald sagte „Bild“ entschuldigend: „In der Alarmzentrale sind 30 Monitore, die die Bilder vieler Überwachungskameras zeigen.“
Tja, Herr Innenminister Thomas de Maizière: Kameras aufzustellen verhindert keine Kriminalität. 

Statt dessen wird durch die "am hellichten Tag" aufgezeichneten aber nicht mal bemerkten Straftaten nur die Unfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland dokumentiert, die Bürger vor kriminellen Handeln zu schützen. Andererseits ist der Verfassungsbruch offensichtlich: Denn Bürger, die durch die Kameras ständig - auch an Kreuzungen in ansonsten ruhigen Wohngegenden - überwacht (aber eben nicht geschützt) werden, sind einfach mal nicht "frei".

Und wenn Bürger infolge des Maizièrschen Überwachungsfanatismus nicht mehr frei sind, dann ist das, was Thomas de Maizière da treibt, nichts anderes als die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Und so einer ist hier Innenminister. Da ist also ein "Bock der Gärtner "- ab dafür!

13.12.2017

An Betrüger, "Rechts"anwälte und Richter: Wehe wenn ich losgelassen!
(Eine Weihnachtsgeschichte)

Als vermeintlich "kleiner dummer Schlosser aus dem Osten" gelingt es mir hin wieder die Richter davon zu überzeugen, dass es besser ist, vorherige Rechtsbeugungen nicht auch noch in eine Freiheitsberaubung ausarten zu lassen.

Das Kölner Landgericht hat sich seinen Ruf als "bis zum Verfassungsbruch der Meinungsfreiheit entgegenarbeitend" hart erkämpft und wird deswegen von Kriminellen aus der, von solchen stets verfolgten Schädigungsabsicht besonders gern angerufen wenn diese rechtschaffenden und ehrlichen Bürgern "ans Bein pissen" oder sich deren berechtigter Kritik erwehren wollen. Das LG Köln ist neben dem LG Hamburg und dem LG Berlin schlicht und einfach als "übles Kriminellenschutzgericht" bekannt und eigentlich sollte nach meiner Ansicht mancher der Richter dieser Gericht infolge notorischer Rechtsbeugungen verurteilt und lebenslang von der Rechtsprechung ausgeschlossen werden. Da die Rechtsbeugung in Deutschland aber praktisch nicht verfolgt wird machen die einfach weiter...

Das dürfte dereinst auch die Euroweb dazu bewogen haben, vor diesem Gericht gegen mich zu klagen.

Das Kölner Landgericht (und Kölner Richter sind ziemlich garstig) hatte in diesem Fall ein Ordnungsmittel erlassen, dem ich entgegen trat. Am 18.11.2014 setzte es - nach einigem, heftigen und monatelangem Insistierens meiner Person wegen der vorherigen Rechtsbrüche und der Androhung einer geharnischten Ausnutzung aller rechtlichen und publizistischen Möglichkeiten die Vollstreckung aus, weil ich erhebliche Zweifel an der sachlichen Richtigkeit und des rechtmäßigen Zustandekommens des Ordnungsmittelbeschlusses geltend machte.

Allerdings war das Ordnungsmittel just am Tag zuvor verjährt, was dann wieder Schriftverkehr nach sich zog, dessen Ausgang der folgende Ausschnitt erkennen lässt:


Um Weihnachten 2014 hatte ich dann die Vollstreckungseinstellung schriftlich.

Auf der Gegenseite waren drei Richter, eine "große" Kanzlei namens "Berger Law LLP" sich "großartig" wähnender Anwälte und mit der "Euroweb" ein Konzern, an dessen betrügerischen Vorgehen jedenfalls hier keinerlei ernstnehmbarer Zweifel herrscht. Unter anderem hatte die Euroweb durch die Kanzlei Berger Law LLP dem LG Köln vorgetragen, ich sei Wettbewerber der Euroweb und zeitgleich(!) dem LG Düsseldorf, ich sei kein Wettbewerber der Euroweb. Diese offensichtlichen und schriftlichen Lügen dürften letztendlich der Hauptgrund gewesen sein, warum das LG Köln am 18.11.2014 auf meine Reklamierung des übelsten Rechtsmissbrauchs durch die Euroweb hin die Vollstreckung des Ordnungsmittels aussetzten.

Die Richter des LG Köln hätten aber die Verjährung vor der Vollstreckungsaussetzung "von Amts wegen" prüfen müssen.  Dazu waren diese zu überlastet, "mussten" wohl zu Gunsten irgendwelcher Betrüger weitere einstweilige Verfügungen erlassen.


Die Anwälte von der Berger Law LLP (der Namensgeber Philipp Berger ist keiner mehr) haben in der Sache - auch mit dem querulatorischen Protest gegen die zwingend eingetretene Verjährung - eine nicht zu verachtetende Menge Papier durch Bedrucken mit schlechter Prosa in Altpapier verwandelt. Das Gericht, dem vorher auch nicht unbedingt zu 100% bekannt war, dass Mangels einer anderen Regelung in der ZPO auch hier Art. 9 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch anzuwenden ist, folgte mit knappen und deutlichen Worten meiner Argumentation. Wenig später konnte die "Euroweb-Kanzlei namens "Berger Law LLP", deren Bilanz zu 90% aus Schulden und Vorräten (wohl Papier...) bestand - die Miete nicht mehr zahlen und zerfiel.

So geht es halt Anwälten, die ich beim Lügen erwische.

03.12.2017

"Post nicht verfügbar" - Der Schlosser wirkt!

Mir sind ein paar "asbach"(18 Monate)-alte Artikel aufgefallen, die von Google - offensichtlich nach weinerlichen Beschwerden - gesperrt wurden. Google/Blogger.com löscht bei Beschwerden, die "erst mal gut klingen", einfach ohne eine Stellungnahme des Autors und hält sich auf diese Weise fein raus.  Gefordert hat diese besondere Methodik der "Pressefreiheit" der "Gesetzgeber" - also jener "Kriminellenvertreterkonkress" (die meisten sind ja "Rechtsanwälte"), den man hierzulande "Deutscher Bundestag" nennt.

Schade ist, dass Lumen.org die Beschwerden nicht mehr veröffentlicht. Was habe ich doch früher über den Blödsinn der Herren aus der Kanzlei des "Nicht-Mehr-Anwalts" Philipp Berger (zieht häufig im Raum Essen, Düsseldorf, Köln um) und seines Genossen Andreas Buchholz (Düsseldorf) herzlich und öffentlich gelacht. Die haben meist den armen Herrn Jean Paul Bohne vorgeschickt...

Gut ist, was hinter der Nachricht und der Beschwerde steckt. Um es wie Pontifex Franziskus zu sagen: "Für mich ist am wichtigsten, dass die Botschaft ankommt." Der "Post" ist nämlich nicht etwa "nicht mehr verfügbar" - Nein! Die Botschaft wurde vom Empfänger gelesen.  Ich schmecke regelrecht den salzigen Geschmack der Tränen des "ehrenwerten" Herrn Christoph Preuß und des "Berger/Buchholz-Ersatzmannes" Dr. Hans-Dieter Weber (von der Kanzlei AWPR, Dortmund).

Klar ist, was hinter den Löschungen durch feige - und  sicherlich verlogene - Beschwerden bei Google/Blogger.com steckt: der "faktisch eher zweitoberste" Euroweb-Chefabzocker Christoph Preuß und der sich selbst wohl wirklich noch als "ehrlich" bezeichnende Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber meiden "wie der Teufel das Weihwasser" die Auseinandersetzung mit mir selbst, weil sonst wahrscheinlich so schöne Urteile und Beschlüsse zustande kämen, wie die, wonach ich die "Euroweb" Betrüger nennen darf. Das war sicherlich eine Erfahrung, die Preuß, Fratzscher und Konsorten nicht nochmals machen wollen.

Für meine anderen Leser:

Es ging nichts verloren. Alle Tatsachen und Meinungen über diese und andere  Herren habe ich an anderer Stelle einfach erneut geschrieben. Außer ein wenig Frustabbau hat das den "nur in einer ganz bestimmten Art ehrlichen und seriösen" Herren nicht geholfen.

02.12.2017

Die "Euroweb-Erfolgsgeschichte" - Oder: Wie ein auf "Lug, Betrug und Schlechtleistung" aufgebautes Geschäftsmodell durch negtive Berichterstattung zusammenbricht.
Doch was tut der Staat?

Der Euroweb-Haupteigentümer Harald Daniel Fratzscher verkündete im Jahr 2009 öffentlich, die "Euroweb Group" habe im Jahr 2009 über 5900 Neukunden gewonnen. Nun, da ich eben diesen Daniel Fratzscher vor allem als ziemlich dreisten Lügner kenne, kann ich dieser Zahl glauben - oder eben nicht.
"Im streitgegenständlichen Vertragsabschlussjahr 2014 wurden 1.571 Neuverträge abgeschlossen"
so die Euroweb kürzlich (Schriftsatz vom 23.10.2017) vor Gericht. Die Euroweb selbst ist mir, "das Gesinde folgt ja stets dem Herr", durch ziemlich dreiste Lügen - gerade auch vor Gericht bekannt. Und just in dem selben Schriftsatz der Kanzlei ITMR "Rechtsanwälte, Fachanwälte" aus Düsseldorf verfasst für die Euroweb und, so müssen Anwälte arbeiten, formal genehmigt vom Geschäftsführer Christoph Preuß, finden sich weitere klare Lügen, die ich zum Gegenstand einer neuen Strafanzeige wegen Prozessbetruges machen werde. Also auch diese Zahl kann man also glauben oder nicht.

Aber glauben wir das mal :-)

Tja. Wenn man den beiden "gerichtsbekannten Lügnern" Daniel Fratzscher und Christoph Preuß glauben will, dann schrumpfte das Euroweb-Geschäft ganz erheblich, die Neukundenzahlen - ich spreche lieber von "Opferzahlen" - brachen auf einen Bruchteil der früheren Zahlen ein. Und ich halte es für eine essentielle Ursache des Schrumpfens, dass sich beginnend mit dem Jahr 2008, stark anschwellend mit dem Jahr 2010 die Öffentlichkeit über eben die lügnerische und betrügerische Vorgehensweise der Euroweb und deren Töchter informieren konnte. Dazu beigetragen hat dann auch, dass die damalige "Kanzlei Berger", der übrigens alle Mitglieder der Kanzlei ITMR "Rechtsanwälte, Fachanwälte" aus Düsseldorf mal angehörten, im graphenreutschen Stil den Konflikt vor den Gerichten mit mir suchte - während, genau wie zu "anno Gravenreuth", flankierend seitens der Euroweb echte Straftaten gegen mich versucht wurden. Ich wurde sogar persönlich bedroht - ob das nun die Euroweb, die Kanzlei oder ein Dritter war kann ich dahingestellt sein lassen: Die Straftat steht fest, der Täter nicht.

Bis in die jüngste Vergangenheit hat es die Euroweb auch damit versucht, mein Ansehen mittels, durch vorsätzlich falscher Versicherungen an Eides statt erwirkter einstweiliger Verfügungen zu beschädigen - was gewaltig nach hinten losging und insofern spreche ich beim Herrn Daniel Fratzscher nicht von dreisten (weil strafbaren) Lügen - sondern sogar von dummen Lügen (weil über die Folgen nicht mal im Ansatz nachgedacht wurde). Und wie die Lügen so ist auch der Lügner. Es dürfte also im Hinblick auf die dumm-dreisten Lügen des Daniel Fratzscher gerechtfertigt und erlaubt sein, eben diesen auch als "dumm-dreisten Lügner" zu bezeichnen, denn:
"Als dumm-dreist gilt wer dumm-dreist lügt, Herr Daniel Fratzscher!"
Nunmehr stellt sich eigentlich die Frage, was eigentlich der Staat tut um die Bürger vor der im industriellen Maßstab begangenen Abzockerei des Kriminellen Duos und einiger ausgesucht ehrbarer Herren um diese herum (Ich nenne stellvertretend nur Christian Stein, formaler Chef der Ausgründung "Euroweb Deutschland GmbH" ) zu schützen. Die Antwort ist leider "nicht genug". Erst kommt Christoph Preuß vor dem Leipziger Schöffengericht mit einer - zugegeben hohen - Auflage davon und jetzt noch das hier:

Nachdem mir die StA Düsseldorf den Christoph Preuß allen Ernstes tatsachenwidrig als "strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen" beschrieb, folgte nun eine weitere Teileinstellung. Diesmal wegen "Verjährung":

Hinsichtlich meiner Strafanzeigen wegen Prozessbetruges gegen Harald Daniel Fratzscher, Christoph Preuß u.a. vom 12.01.2011, 29.8.2011 und 28.3.2012 sei Verjährung eingetreten, weil das Verfahren unbearbeitet bei der Düsseldorfer Polizei herumlag.

Ist ja klar. Die Polizei hat sich auch auch um Wichtigeres als den seriellen Prozessbetrug der Euroweb (also Daniel Fratzscher und Christoph Preuß) zu kümmern, bei dem es insgesamt "mutmaßlich" (weit über 2000 Verfahren allein in Düsseldorf) zu einem Millionenschaden kam.

Zum Beispiel kümmern sich die NRW-Staatsanwaltschaften sehr beharrlich um die Strafanzeigen von "nicht ganz geruchsfreien" Anwälten wegen auf deren "merkwürdiges" Tun folgender harter Worte des Betroffenen. Aber ich kenne das auch aus Hessen: Nennt ein krimineller Rechtsanwalt einen nicht kriminellen Bürger einen "Kriminellen", dann geht das in Ordnung, denn der Anwalt ist ja "Organ der Rechtspflege". Wird eingestellt, den Anwalt soll man doch bitteschön privat verklagen. Nennt hingegen der selbe (jedenfalls nicht von nichtkriminellen bescholtene) Bürger den selben kriminellen Rechtsanwalt aber einen "kriminellen Rechtsanwalt", dann geht das vor Gericht, weil der Ruf des (bekannt-kriminellen) "Organs der Rechtspflege" Schaden nimmt. Und schon haben alle geifernden Staatsjuristen Zeit für zielorientierte "Ermittlungen". Die Akten wandern schnell und es wird sogar mal eine Klageschrift verfasst. Erst dem Gericht wird es dann zu peinlich, wenn man vorträgt, dass der Gravenreuth doch rechtskräftig verurteilt sei ... inzwischen lässt man eben andere, "mutmaßlich echte" Kriminelle laufen - wie der Fall der Euroweb uns also zeigt. Ich gehe hier von einer "ordre de mufti" aus, also einer Weisung eines Staatsdieners, konkret eines NRW-Ministers. Das, weil ich weiß, dass der Daniel Fratzscher einen Bruder (DIW-Chef Marcel Fratzscher) hat, der eben einer Lobby-Organisation vorsteht, welche gerade die Aufgabe hat, den Staat zu beeinflussen. Insbesondere die in NRW herrschenden CDU und FDP.

"Der Rechtsstaat ist völlig im Arsch!"

Ich will jetzt nicht sagen, dass ich mit ihm spiele, aber mit Dingen, mit denen man nichts mehr anzufangen weiß, kann nicht viel mehr tun, als "mal da zu drücken und dort zu ziehen" um zu sehen, was da wohl passiert. Und siehe da, "es quietscht nur noch ein wenig wenn ich einem "beliebten" Ex-Richter öffentlich "Jurisdemenz oder Rechtsbeugung" bescheinige."

19.11.2017

Eine Nachricht für Jean Paul Bohne (LL.M.), ITMR-Legal.de (zuvor: "Berger Law")

Ob Sie was können, Herr Jean Paul Bohne, werde ich daran fest machen,wie schnell Sie die Euroweb davon überzeugen können, dass es im Hinblick auf das Nachtatverhalten besser ist, den Prozessbetrug in der Sache 14e 0 93/16 des LG Düsseldorf durch eine so rasche wie rigide Klagerücknahme zu beenden.

Denn wie ich gerade sehe müsste Ihnen selbst durchaus bewusst sein, dass der von ihnen gehaltene Sachvortrag in wesentlichen Teilen weder mit der Realität noch mit dem, was Sie früher für die Euroweb vorgetragen haben, in Übereinstimmung zu bringen ist.

Oder wollen Sie sich wegen künftiger Berichte schämen müssen in denen ich darlege, dass und warum ich davon ausgehe, dass Sie an dem - hier zweifelsfrei vorliegenden - Fall des Prozessbetruges wissentlich und willentlich teilnahmen?

Das Schicksal Ihres Ex-Bosses Philipp Berger ist Ihnen ja bekannt.

Daniel Fratzscher: Die Euroweb bietet "gerichtsbekannten Lügner" erneut als "Zeuge" auf, Christoph Preuß wird es wohl ausbaden müssen.

Der dumme Versuch der Euroweb Internet GmbH, im Verfahren 14c O 70/15 das Landgericht Düsseldorf durch zwei vorsätzlich falsche Versicherungen an Eides statt zu täuschen ist ja nahezu "legendär". Eine davon gab der wahre Euroweb-Boss Daniel Fratzscher persönlich ab, zu der anderen, identischen Straftat wurde ein Pascall Howells angestiftet. Von sich aus wird der das ja eher nicht getan haben.

Nunmehr stellt der Euroweb -Anwalt Jean Paul P. Bohne, "LL.M." dem Landgericht Düsseldorf in der Sache 14e 0 93/16 den selben Herrn Daniel Fratzscher - der also erweislich ein "gerichtsbekannter Lügner" und zu dem auch Chef der United Media AG ist - mal wieder als Zeuge dafür vor, dass die Leistungen der Euroweb Internet GmbH in dem strittigen Vertragsverhältnis "ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter" erbracht worden wären.

Zudem lügt die Euroweb Internet mal wieder bezüglich der ersparten Leistungen und dem "anderweitigem Erwerb" gemäß § 649 BGB.

Strafrechtlich ist für diesen aktuellen Betrugsfall aber Christoph Preuß verantwortlich. Denn der ist ja formal der "Geschäftsführer" während Daniel Fratzscher - den ich sicherlich begründet für den "Oberbetrüger" halte - sich womöglich nicht nur die die Finger reibt - eben weil voraussichtlich der Christoph Preuß strafrechtlich für die "Scheiße" herhalten muss, die von Jean Paul P. Bohne in der Sache 14e 0 93/16 des LG Düsseldorf im wirtschaftlichen Interesse des Daniel Fratzscher angerührt wurde.
So ist das eben mit "moralischer Verantwortung" und "juristischer Verantwortlichkeit". Der schwächer beteiligte Christoph Preuß hält den Kopf für den Hauptanteilseigner Daniel Fratzscher hin... und "riskiert seinen Arsch".

Mit allem Verlaub: Ich wäre nicht so dämlich!

Denn nachdem Christoph Preuß erst "kürzlich" eine empfindliche Summe zahlen musste, damit die Anklage wegen multiblen Betruges fallen gelassen wurde kann er diesmal nicht mehr damit rechnen, dass er so "billig" davon kommt. Wegen ein paar Ocken wegen Betrugs verurteilt zu werden, dass dürfte ihm, gesellschaftlich gesehen, "den Arsch kosten" - immerhin hält er ihn ja - als Ingenieur - wohl eher wissentlich hin.

Ich bin jetzt auf sein "Nachtatverhalten" gespannt.

Dazu zählt auch ob die obersten zwei "Euroweb-Lumiche" versuchen gegen diesen Artikel vorzugehen.

Einem jeden von den kriminellen Lügnern angerufenem Richter sei also empfohlen, vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung die genannten Akten 14c O 70/15 und 14e 0 93/16 vom LG Düsseldorf beizuziehen und mich ganz nett um einen Kommentar zum Antrag zu bitten. Es muss ja nicht jedem so ergehen wie dem Ralf Wolters, Exrichter am LG Mönchengladbach.

09.11.2017

04.11.2017

Nochwas zum "beliebten" Ex-Richter Ralf Wolters (LG Mönchengladbach) und über den "Rechtsstaat"

Sicherlich wird der Ex-Richter Ralf Wolters aus aus Wegberg-Beeck, der "aus eigenem Entschluss" gemäß §48 Absatz 5 Richtergesetz vorzeitig mit 63 in Rente ging, behaupten, dass dieser Entschluss "überhaupt nichts" mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Prozessbetruges und Rechtsbeugung zu tun habe...

Wie auch immer: Der sogenannten "Justiz" ist die Sache offensichtlich sehr peinlich weil diese zeigt, wie die Justiz sich gegen den Vorwurf wehrt auch bei klaren und vorsätzlichen Rechtsbeugungen eine Strafverfolgung zu vereiteln und so den so genannten "Rechtsstaat" eine leere Worthülse sein lässt.

Amtlich: Philipp Berger (Ex-Euroweb-Anwalt) wurde die Zulassung entzogen. Nun auch Strafanzeige wegen Titelmissbrauchs gegen den Lügner.

Was hatte dieser Philipp (Karl) Berger doch für eine große Fresse und was hat der unverschämte Kerl mich doch geschmäht und sich durch sein dummes Verhalten und strunzdämliche Lügen mir gegenüber in die lange Reihe des Packs krimineller Rechtsanwälte eingereiht. Ich hatte ihn im Jahr 2010 deutlich vor einem Konflikt mit mir, dem vermeintlich kleinem Wicht, gewarnt. Damals war Philipp Karl Berger noch Namensgeber von zwei Kanzleien in Köln und Düsseldorf mit insgesamt 15 Anwälten. Er hat aber - zusammen mit der Euroweb - auf besonders rüd-verlogene  und also dämliche Weise den Konflikt mit mir gesucht obwohl er damals wissen konnte (sollte oder meinetwegen: musste), dass genau dieses Verhalten schon einem ebenso dreisten Lügner zum Verhängnis geworden ist. Die spätere Berger Law LLP ging 2015 in eine verdeckte "Pleite", formaler Inhaber der zahlungsunfähigen, mit 1 Mio Euro hoch verschuldeten Berger Law LLP wurde ein mit dem hochrangigem Euroweb-Mitarbeiter Georgi Groszdev verwandter Bulgare. Bei einem solchen ist es schwierig, von Deutschland aus Schulden beizutreiben.

Nun, am Ende des Jahres 2017 hat Philipp Berger wohl auch wegen dieser Nummer seine Zulassung verloren.


Rechtsanwalt ist ist der Euroweb-Knecht also nicht mehr. Dem selbst grob austeilendem, beim Einstecken dann feinfühlig-weinerlichen vor allem aber nicht wirklich klugen Jurist dürften unter anderem die naseweisen Klagen gegen mich aus dem Jahr 2012 vor dem LG Mönchengladbach auf die Füße gefallen sein - bei denen ich inzwischen bezweifle, dass er für die Verfahren tatsächlich einen Auftrag der Euroweb hatte. Ich denke nämlich der Philipp Berger klagte in eigenem Interesse auf Kosten der Euroweb gegen mich:

(Auszug aus dem Beschluss des OLG Düsseldorf, welches mit der Kumpanei und Rechtsbeugung des Ex-Richters Ralf Wolters zugunsten des Ex-Anwalts Berger gewaltig aufräumte)


Der "angesehene Jurist" Philipp Karl Berger hört einfach nicht auf, dumm zu handeln:

Wie mir berichtet wurde hat der Ex-Anwalt Philipp Karl Berger angeblich nach dem Entzug der Anwaltszulassung auf Betreiben eines Gläubigers die so genannte Vermögensauskunft abgegeben. Diese dient zur Einleitung von Pfändungen in Vermögen und Einkommen und ist oft eine Vorstufe des Insolvenzverfahrens. Hierbei soll er behauptet haben, er sei als Rechtsanwalt tätig. Das hatte dann seitens des Gläubigers eine Strafanzeige gegen Philipp Berger wegen Titelmissbrauchs zu Folge welche die Staatsanwaltschaft Essen sicherlich mit dem gewohntem Fleiß bearbeitet ... Wenn das alles so passt wird der Herr Philipp Berger wegen des Titelmissbrauches bis ans Ende seines Lebens einen Anwalt brauchen falls er mich vor einem Landgericht verklagen will. Vor einem Amtsgericht kann sich der garstige Lumich direkt mit mir streiten. Vielleicht will er dabei ja eine Robe tragen - damit er auch für den dämlichsten Richter leicht als Spitzbube erkennbar ist.



Ich bin ja gespannt, ob der Ex-Euroweb-Anwalt Philipp Berger den zu erwartenden Strafbefehl zahlt oder ob er die Geldstrafe absitzt. Ich halte es nämlich für denkbar, dass er auch noch so blöd ist, dem Gericht vorzumachen, dass er nach wie vor ein attraktives Einkommen habe.

Wie man so hört trocknen die Justizbehörden schon jetzt vorsorglich viel Brot für den armen Ex-Euroweb-Anwalt Philipp Berger.

Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII

United Media AG: Euroweb-Betrüger um Daniel Fratzscher (Düsseldorf) konsolidieren die Abzockbuden

01.09.2017
HRB 182499 B: United Media AG, Berlin, Wallstraße 16, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Webstyle GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117837 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. ...
13.09.2017
HRB 182499 B: United Media AG, Berlin, Wallstraße 16, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ruhrgebiet Online Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 48232) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. ...
13.09.2017
HRB 182499 B: United Media AG, Berlin, Wallstraße 16, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Internet Online Media GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 54939) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. ...
25.09.2017
HRB 182499 B: United Media AG, Berlin, Wallstraße 16, 10179 Berlin. Vorstandsmitglied: 2. Müller, Mike, *16.03.1966, Schkeuditz; Vorstandsmitglied: 3. Stein, Christian, *04.02.1974, Soest ...
04.09.2017
HRB 42518: Euroweb Internet GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der youCom GmbH mit Sitz in Düsseldorf, (AG Düsseldorf, HRB 72027) verschmolzen. ...
Womöglich ist dem aufgestiegenen Handlanger Christian Stein die Buchhaltung für die Vielzahl, "fast bargeldfreier" Unternehmen zu kompliziert geworden. Womöglich aber wollen sich der "Referenz-Kunden-Masche-Betrüger" Daniel Fratzscher nebst seinem ersten Companion Christoph Preuß und den altbekannten Handlangern Christian Stein sowie Mike Müller sich außerdem nur noch hinter dem schwerer zu unterscheidenden Name "United Media AG" verstecken.

20.09.2017

Für die seit langem "mitarbeiterfreie" New Media Marketing & Vertriebs GmbH wurde ein "Liquidations-Jahresabschluss" veröffentlicht. Der letzte Verlust betrug demnach etwas über 5000 Euro.

"Euroweb", "Webstyle", "Ruhrgebiet Online Services", "Business Online GmbH" sind sichtlich zu "Marken" für "Telefonspam, Lügen, Abzocke und Betrug" sowie Rechtsstreiten mit Kunden und Kritikern geworden und viel zu verbrannt, um unter diesen Namen noch profitable Geschäfte zu machen.

Dumm ist eben, wer Dummes tut.

23.10.2017

Fortschrittsbericht: AG Kassel, Verhandlung [g|w]egen "Rechtsanwalt" Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Die Proberichterin Heer hatte nach meinem Ablehnungsantrag zwar im Termin am 02.10.2017 nicht entscheiden wollen, ob die Verhandlung ausgesetzt oder unterbrochen wird - aber inzwischen ist ein wichtiger Termin verstrichen:

§ 229 StPO - Höchstdauer einer Unterbrechung

sagt ganz klar:
"(1) Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden."
und weiter:
"(4) Wird die Hauptverhandlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist fortgesetzt, so ist mit ihr von neuem zu beginnen."
Inzwischen ist wie folgt passiert: Am 13.10. setzte mir das AG Kassel eine Frist von 3 (drei) Tagen für die Begründung des Befangensheitsantrages. Laut § 26 Absatz 1 Satz 2 StPO kann das Gericht dem Antragsteller (also mir) aufgeben, "ein in der Hauptverhandlung angebrachtes Ablehnungsgesuch innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu begründen".

Die Nichtangemessenheit der gesetzten Frist habe ich gerügt, denn 3 (drei) Tage sind schon arg wenig, selbst "Notfristen" liegen bei einer Woche. Zu dem hatte mir das Gericht die Fristsetzung an einem Freitag abend - auf jeden Fall nach 14:00 und also der "gewöhnlichen Postzustellung" per Eilgerichtsvollzieher oder einen Mitarbeiter des Gerichts zustellen lassen, weshalb diese Frist also auch noch am Montag abend abgelaufen gewesen wäre.

Eine solche Fristsetzung ist nicht etwa "angemessen" sondern "ganz klar rechtswidrig", auf jeden Fall bei einem "unverteidigtem" Angeklagten, der keine Kanzlei hinter sich hat, mithin also beruflich mit was ganz anderem beschäftigt ist, z.B. damit, in eine deutsche Großstadt zu fahren und dort UNIX- oder Datenbankseminare zu halten.

Heute hätte "fortgesetzt" werden müssen. Also gilt: "Alles von vorn!"

Ich vermute, das "Zeuge und Opfer", also der "Rechtsanwalt" Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, wird weitaus weniger begeistert sein als ich. So kann ich es länger genießen und in Vorfreude auf die Vernehmung des "leider längst nicht immer ehrlichen" Herrn "Rechtsanwalt" und "Dr. jur." Hans-Dieter Weber schwelgen. Ich hoffe, die Richterin Heer ist bei nächsten Mal besser mit der Akte vertraut.

Auch sein "Spezi", nämlich sein "Spezialist für psychologische und höchst unwissenschaftliche Gesfälligkeitsgutachten", ein Dr. Frieder Nau aus Köln wird wenig begeistert sein, denn den Antrag, ihn als Zeuge zu laden und zum Zustandekommen des Gefälligkeitsgutachtens zu befragen kann - und werde - ich erneut stellen.

Ablehnungsanträgen wird zwar nur selten stattgegeben, aber solche erfüllen - so einige ernst zu nehmende Anwälte ganz unverblümt - oft die Funktion, beim Gericht eine so genannte "Denkpause" herbeizuführen und eben auch dazu, von gewissen falschen Vorstellungen abzurücken.

Damit meine ich diesen oft unbegründeten Vertrauens- und oft unerträglichen Ansehensvorschuss, den Richter oft grundlos Rechtsanwälten zubilligen. Wie es gerade der vorliegende Fall des (hoffentlich bald nicht nur) aus meiner Sicht "kriminellen und verlogenen" Herrn "Rechtsanwalt" und "Dr. jur." Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund recht deutlich aufzeigt.

21.10.2017

StA Mönchengladbach: Öffentlich erhobener Vorwurf der Rechtsbeugung zieht kein "besonderes öffentliches Interesse" nach sich

RiStBV Nr.86 Abs.2 Satz 1:
"Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben."
Auf das Vorliegen eines öffentliches Interesses haben Staatsanwaltschaften von Amts wegen zu prüfen.
Das Dokument wird jeden freuen, der schon mal einem Richter öffentlich Rechtsbeugung bescheinigt hat und nunmehr vor einen anderen Richter gezerrt wird um das aufsässige Opfer der Rechtsbeugung zu bestrafen und mundtot zu machen. Genau das ist mir mal in Kassel passiert - mit bemerkenswerten Ausgang.

Zum Hintergrund:

Ich bescheinige dem Richter Wolters durch "öffentliche Schrift" die Rechtsbeugung - und zwar obwohl sich zuvor die StA nach meiner Strafanzeige "mit Händen und Füßen" dagegen gewehrt hat, den Ex-Richter Wolters zu belangen. Darauf hin habe ich mich selbst angezeigt.

Was trotz dem so interessant ist:

Die Staatsanwaltschaft hat kein "besonderes öffentliches Interesse" erkannt. Dann wäre die angebliche "Straftat" nämlich "von Amts wegen" - also ohne Strafantrag des Betroffenen (Ex-Richter Ralf Wolters vom LG Mönchengladbach) oder seines Dienstvorgesetzten (des Präsidenten des LG Mönchengladbach) verfolgt worden. Normalerweise stellen die Staatsanwaltschaften das "besondere öffentliche Interesse" stets dann fest, wenn das angebliche "Opfer" von "Verleumdungen" oder "Beleidigungen" ein Beamter (z.B. Polizist),  ein Rechtsanwalt oder gar ein Richter ist.

Allerdings hat der Fall Besonderheiten, die beachtet werden sollten:

Die Staatsanwaltschaft wird alles tun um den Fall nicht vor Gericht zu bringen. Der Grund hierfür ist, dass tatsächlich eine heftig und nachhaltig begangene Rechtsbeugung vorliegt. Die Justizmafia in NRW befürchtet - gerade weil ich selbst Anzeige erstattet habe - dass die Sache außer Kontrolle gerät und das ein Gericht außerhalb derer "Hoheit" womöglich anmeckert, wieso eigentlich die StA Mönchengladbach den Richter Wolters vom LG Mönchengladbach nicht wegen Rechtsbeugung angeklagt habe, was den Eindruck erwecke, dass hier ein Fall einer mafiösen Strafvereitlung vorliege...

Was so erfreulich ist:

Man kann als Angeklagter oder dessen Vertreter mit dem Schreiben der StA in anderen Fällen "wedeln" und mal nachfragen, weshalb denn ein "besonderes öffentliches Interesse" bejaht wurde - während die StA Mönchengladbach im Falle des Ex-Richters eben dieses konkludent verneinte. Denn dieses "besondere öffentliches Interesse" zu prüfen ist deren Pflicht, welche diese eben so sorgsam wahrgenommen hat wie sie ein Verfahren strikt vermeiden wollte. Und über die tatsächlichen Gründe, weshalb die Sache nicht vor Gericht kommen darf, schweigt die StA sicherlich ebenso sorgfältig.

Zum LG Kassel

Mein früherer "Sieg gegen das System" hat allerdings die Auswirkung, dass das LG Kassel quasi komplett zu einer "Rechtsbeugungsbude" verkommen ist. Denn sobald etliche Richter dieses tollen Hauses meinen Namen lesen, reagieren diese in einer Weise, welche nur dann vorstellbar ist, wenn man anerkennt, dass das, was manche Unwissende für eine "Justiz" halten, in Wirklichkeit eine "jurisdemente Mafia" ist, die sich als Folge der von mir zu Recht erhobenen Vorwürfe, vor allem mit Selbstschutz beschäftigt.

Ich vertrete die Auffassung, dass ich - als Bürger - gegenüber diesen so genannten "Richtern" das gleiche Recht auf Widerstand habe wie seinerzeit gegen die abstrus blöden Betonköppe in der DDR.

13.10.2017

Freitag, der 13. für Microsofts Großkunden - Ich hab Zeit, aber wie geht es der Euroweb?

Um große Firmen lahmzulegen braucht es keine Terroranschläge, keine russischen, koreanischen oder türkischen Hacker. Micrsoft Windows zu benutzen genügt völlig.

Gut, dass ich das Windows-Zeug nicht benutze. Statt 10 Minuten pro Client oder Server in die Wiederherstellung der Bootfähigkeit der Rechner zu "investieren" und mich dabei jeweils weitere 50 Minuten lang von einem Haufen Leute anheulen zu lassen, die der Meinung sind, dass just deren Server oder Rechner alleroberste Priorität haben, habe ich heute Zeit und Ruhe, mich mit der Euroweb und deren Berufslügnern zu befassen.

Und wie die Dinge so liegen könnte ich mich darüber freuen, dass die Euroweb und womöglich auch deren Anwälte jedenfalls heute (und vielleicht auch noch am Montag oder sogar gar noch am Dienstag) keinen Schaden einrichten. Für den einen oder anderen könnte sich der Freitag, der 13. Oktober 2017, also sogar als Glückstag erweisen. Allerdings befürchte ich, dass die Euroweb und deren Anwälte nicht in derart modern abkackende Software investiert haben. Die Euroweb-Server werden nämlich gerne mal mit (sehr) einstweiligen Verfügungen "gesichert".

11.10.2017

Für Albrecht Simon, Präsident des LG Kassel

Vorab der Nachtrag: Wie es weiter ging

Der Präsident des LG Kassel, Albrecht Simon, hat meine schlimmsten Befürchtungen im Hinblick auf den üblen Zustand des ihm  unterstehenden Teils der Textbausteinindustrie "übertreffend bestätigt".

Mit Richtern des Landgerichts Kassel habe ich seit dem Jahr 2006 üble Konflikte, ich halte viele der Textbausteine nutzenden Damen und Herren begründet nicht für den Richterberuf geeignet. Die Kassler "Land- und Hofjustiz" hat just ein großes Problem mit dem "begründet". Und übt sich seit Jahren mir gegenüber im Selbstschutz statt Einsicht in eigene, schwere Fehler zu zeigen. Zudem in einer völlig unangebrachten Arroganz den Bürgern, den Tatsachen und dem Gesetz - und mir gegenüber. So halten sich die Richter zu Unrecht für klüger.

Denn zu erst einmal kenne ich den Paragraphen 193 StGB, welcher mit Albrecht Simon offenbar nun schon dem zweiten Präsident eines Kassler Landgerichts entweder nicht bekannt ist oder nicht genügend bekannt ist oder im Interesse der am LG Kassel offensichtlich verbreiteten Arroganz dem Recht und dem Volk gegenüber nicht fest genug bekannt und immer dann "vergessen" wird, wenn die Herren und Damen Juristen aus Bosheit oder Dummheit oder eben des Selbstschutzes wegen zuvor böswillig begangene Fehler unter den Teppich kehren wollen und dabei richtig in die Scheiße greifen.

So liegen die Dinge aktuell:

Ich liege mit einem Richter Neumeier im Clinch, über den ich begründet und mit sachangemessener Grobheit der Meinung bin, dass er "einfach nur Scheiße gebaut und dabei Gesetz und Tatsachen ignoriert hat". Ich habe den zweimal abgelehnt:

(1) Am 21.12.2015 schrieb ich wie folgt:
In Sachen 8 O 1209/15 XXXXXXXXXXXXXXXX ./. Reinholz

lege ich sofortige Beschwerde gegen den XXXXXXXXXXXXXXbeschluss vom 08.12.2015, hier zugestellt am Samstag, dem 12.12.2015. ein.

Zugleich rüge ich erneut die Voreingenommenheit des Richters Neumeier und die (am LG Kassel notorische) Verweigerung rechtlichen Gehörs. Ich rüge auch die Evidenzverweigerung.
Die "drucktechnischen Hervorhebungen" (Fettschrift, Unterstreichungen) sind wie in meinem Schreiben.

(2) Am 16.01.2016 schrieb ich wie folgt:
In Sachen 8 O 1209/15 XXXXXXXXXXXXXXXX ./. Reinholz
  • lehne ich den Richter Neumeier wegen der Besorgnis der Voreingenommenheit zum Nachteil meiner Person, hilfsweise wegen der Unfähigkeit zu korrekten Entscheidungen ab. Ich begründe dieses mit einem weiteren Umstand, nämlich grob rechtswidrigen Handeln zu meinem Nachteil.
Einige Zeit später lehnte ich den Richter Neumeier gleich nochmal ab, weil dieser - als Richter - das Recht in grober Weise zu meinem Nachteil verletzte, in dem er einen ganz gewiss nicht eiligen Beschluss erließ, was er als Richter definitiv nicht durfte.

Der Richter Quandel sowie die Richterinnen Eymelt-Niemann und Lange kamen mir mit dem "schwachmatisch" anmutenden "Dummsprech", wonach der ehrenwerte Richter Neumeier die vorherige Ablehnung nicht erkannt, also überlesen haben soll, weil diese "nicht drucktechnisch hervorgehoben" gewesen sei.

Wie oben gezeigt fand sich diese Ablehnung als erster Punkt nach der Bezeichnung der Sache und es ist "sehr schwierig" diese unwillentlich zu "überlesen". Im Schreiben vom 21.12.2015 war die Ablehnung im zweiten Punkt meiner Anträge und unterstrichen, also "drucktechnisch hervorgehoben". Nach dem ersten haben also gleich drei Richter höchst arrogant evidente Tatsachen ignoriert.

Ich denke, ich muss mir als Bürger eines Landes, welches behauptet, eine "freiheitlich-demokratische Grundordnung" zu haben und ein "Rechtsstaat" zu sein, nicht jeden Mist, jede Dreistigkeit und jeden Unsinn von Richtern gefallen lassen.

Müsste ich das, dann hätten wir nämlich keine "freiheitlich-demokratische Grundordnung" und keinen "Rechtsstaat" sondern eine "abgefuckte Juristenblödie" als Staatsform!

Für dieses behauptete "Überlesen" des Ablehnungsantrages müsste man nämlich ganz schön dumm sein, oder sich ganz dumm stellen wollen. Für einen Richter nach meiner Ansicht zu dumm. Deshalb reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, in der ich verlangte, dass die Dienstfähigkeit des Richter Quandel sowie die Richterinnen Eymelt-Niemann und Lange untersucht werden müsste. Ich bin nämlich der Ansicht, dass diese Richter entweder ein erhebliches Problem mit der Tatsachenwahrnehmung haben oder aber das Recht wissentlich, willentlich und vorsätzlich gebeugt haben.

Und bei dieser Ansicht bleibe ich.

Albrecht Simon, Präsident des LG Kassel, hatte darauf hin nichts Dümmeres zu tun, als mir zu schreiben, dass er meine Beschwerde zum Anlass nehmen werde, gegen mich Strafanzeige wegen Verstoßes wegen "Beleidigung"  (§ 185 StGB = § 1 des Leberwurstgesetzbuches) zu stellen. Auch die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine "Rechtswahrnehmung" im Sinne des § 193 StGB. Und naja. Offenbar wandelt Albrecht Simon, aktueller Präsident des LG Kassel, auf den Pfaden seines auch nicht klügeren Vorgängers Dr. Wolfgang Löffler. Sein Job wäre es gewesen, darauf hinzuwirken, dass der Richter Neumeier keine "nichteiligen" Entscheidungen fällt nachdem er wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde und dass seine übrigen Richter Leuten wie mir nicht mit derart offensichtlich falschem und dummen Zeug kommen. In seinem Job als LG-Präsident hat Albrecht Simon voll versagt, denn mit den vorgestellten Tatsachen hat er sich ausweislich des Altpapiers nicht beschäftigt, sich also als genau so voreingenommen und eben so evidenzresistent gezeigt wie ich das von den ihm unterstellten Textbausteinkombinierern kenne.

So weit, so "schön". So kommt man durch die Bemühungen der "Justiz"  zwar nicht wie angemessen zu einem schnellen Sieg über seine Gegner - dafür aber zu einem über einen nicht unerheblichen Teil des "Justiz"apparates, wegen dessen Unrechts, dessen beschissener Arroganz den Bürger und dem Recht gegenüber ich den Bezirk des Landgerichts Kassel begründet für eine "Rechtsfreie Zone" halte.

07.10.2017

Katalonien, Kurdistan, ...
Oft zu lesende Behauptung der Illegalität einer Abspaltung ist barer Unsinn!

Immer wieder lese ich, dass die Abspaltung Kataloniens von Spanien "illegal" und also "völlig unmöglich" sei, weil die spanische Verfassung eine derartige Abspaltung verbiete. Ähnlicher Unsinn ist aus dem Irak zu hören. Dabei liegen die Dinge "etwas anders":
"Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen."
(Wikipedia: Selbstbestimmungsrecht der Völker)
"Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lateinisch ius gentium, deutsch ‚Recht der Völker‘) ist eine überstaatliche, auch aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden."
(Wikipedia: Völkerrecht)

So kurz wie grob: Das Völkerrecht steht also über nationalem Recht und erlaubt dass ein Volk frei über seinen politischen Status entscheidet. Also auch, dass es selbst einen Staat bildet.

Das war es dann für die Journalisten, welche den Quatsch der Postkolonialisten einfach abschreiben, welche wiederum entgegen dem mehr oder weniger klaren Volkswillen die Abspaltung von Völkern verbieten und die Ergebnisse früherer Kriege oder feudaler Herrschaften zementieren wollen. Im Falle Kurdistans ist das der erste Weltkrieg (nebst den Kolonialkriegen der vorangegangenen Jahrhunderte) in deren Ergebnis auch der nahe Osten (speziell das auch durch Kriege entstandene Osmanische Reich) auf ziemlich wirre Weise in neue Herrschaftsgebiete aufgespalten wurde - wodurch ziemlich irre Vielvölkerstaaten entstanden. Vom ehemaligen Jugoslawien bis zum Irak sehen wir heute deshalb teilweise jahrzehntelang anhaltende Kriege. Eben diese nach dem 1. Weltkrieg durch die Kolonialisten geschlossenen "Friedensverträge" und "Staatsgründungen" (mit denen der Kuchen aufgeteilt wurde)  waren dann auch in Europa eine sehr wesentliche Grundlage für den 2. Weltkrieg. Im Falle Kataloniens war es die Herrschaft der Habsburger, später der Bourbonen und dann des Faschisten Franco durch welche auch in Europa ein Staat entstand, der sich über Völkergrenzen und den Wille der Völker, eigene Gemeinschaften zu bilden, durch militärische Macht hinwegsetzte. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

03.10.2017

Kassel: Leider noch kein Urteil; Dortmunder Anwalt Dr. Hans Dieter Weber (AWPR) droht der Widerruf der Zulassung nun noch viel mehr

Es war kein guter Tag für den Dortmunder Anwalt Dr. Hans Dieter Weber - und dabei habe ich ihn noch nicht mal vernommen. Ich kann und will den "Storch" immer noch "braten". Er hat für den gestrigen Tag 42 Euro und die Reisekosten bekommen. Kann gut sein, er brauchte das Geld dringend. Der längst nicht immer ehrliche Dr. Hans Dieter Weber ist von Dortmund nach Kassel gefahren, hat eine Stunde auf dem Flur gesessen und musste dann ja auch noch zurück. Ich hingegen hatte zwei liebenswerte Kritiker der Textbausteinindustrie (manche nennen es "Justiz") zu Besuch. Die "Sause" (ich trank mit 2 "Halben" vom guten Pils für meine Verhältnisse ungewöhnlich viel und habe mir mit Schnitzel und Bratkartoffeln den "Wanst verrenkt") war dann der Grund, warum ich gestern nichts mehr geschrieben habe. Ich war einfach zu satt, und zu zufrieden und also zu müde um noch irgendwas zu tun. Ich habe auch gut geschlafen.

Zur Erinnerung: Es geht darum, dass ich dem Dortmunder "Organ der Rechtspflege" Dr. Hans Dieter Weber (Kanzlei: AWPR)  im Zusammenhang mit rotzfrechen Lügen den Gerichten und nun auch Behörden gegenüber vorhalte, dass ihm der Entzug der Zulassung droht.

Zum Ergebnis:

Zuerst einmal ist der Vorwurf der Verleumdung auch nach Ansicht des Gerichts vom Tisch. Allerdings könnte, so die Proberichterin,  auch "üble Nachrede" in Frage kommen. Was für ein Quatsch.

Ich habe die Richterin nach und weil wegen solchem Unsinn wegen Befangenheit abgelehnt.

Hintergrund ist, dass schon vor der eigentlichen Hauptverhandlung insgesamt 4 (vier) Proberichter an dem Verfahren werkeln, von denen wohl jeder irgendwie eine ganz eigene Strafprozessordnung entwickelt hat.
  1. Die Anklageschrift verschickte ein Proberichter "R.". Hier heißt es noch, ich kann alle Anträge schriftlich stellen. Nur hat dann niemand meine Anträge gelesen. Jedenfalls ist nichts passiert.
  2. Der Beschluss, die Klage zuzulassen, stammt dann von einer Proberichterin "H."
  3. Das freundliche, von mir dankend abgelehnte Angebot, die Sache nach § 153 Absatz 2 StPO einzustellen von einem Proberichter  "P."
  4. In der Verhandlung saß dann eine Proberichterin "H." die mit der Proberichterin "H." aus Punkt 2 nicht identisch ist.
"Proberichter" sind solche Richter, die nur auf Probe im Justizdienst sind. Also unerfahrene Richter. Die bekommen solche unwirtschaftlichen Verfahren wegen Lässlichkeiten wie "Verleumdung" gerne aufgedrückt, weil diese da nur geringfügigen Schaden anrichten können.

Die Proberichterin H. (4.) hat, schon mit mir, also einem Schlosser aus dem Osten vergleichen, nicht viel Ahnung vom Äußerungsrecht und ganz offenkundig ein richtiges Problem damit, Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden. Doch damit nicht genug: Sie hatte die Akte nicht mal angelesen. Ich frage mich nämlich, wieso sich sich eine Richterin mit mir darüber streitet, ob gegen den Dortmunder Anwalt Dr. Hans Dieter Weber (AWPR) ein Ermittlungsverfahren der StA lief als ich den Artikel schrieb, wenn genau das sogar aus seinem eigenen Strafantrag gegen mich überdeutlich hervorgeht.  Mit der Strafanzeige nimmt er nämlich - schon auf Seite 1 im Briefkopf erkennbar - in genau diesem Ermittlungsverfahren Stellung. Er nennt sogar das Aktenzeichen. (Ab da setzte sein Lügengewitter ein, wegen dem ihm nun noch viel mehr der Widerruf der Zulassung wegen "unsachlichen Verhaltens" droht. Von seiner 11-seitigen Strafanzeige ist nicht mehr übriggeblieben als der Minivorwurf - der Rest sind einfach mal unwahre Anschuldigungen und der extrem konstruierte Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. Das dumme Zeug des Dr. Hans Dieter Weber (AWPR)  wollte der Kassler StA Uekermann - der mich gewiss nicht mag - aus guten Gründen nicht zur Anklage bringen.

Den Vogel abgeschossen hat die Proberichterin "H", als diese meinen Antrag, den Dr. Frieder Nau bezüglich der offenbar kriminellen Zusammenarbeit mit Dr. Hans Dieter Weber (AWPR) als Zeuge zu hören, ablehnte. Weiter scheint die Richterin eine Anhängerin einer ganz besonderen Rechtsauffassung zu sein und also eine Fürsorgepflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft und nicht gegenüber dem unvertretenen Angeklagten zu sehen.

So kann man nicht verhandeln. Diese Behinderung der Verteidigung durch "Entlangschlittern an der Rechtsbeugung" führte zu meinem Entschluss, die Proberichterin "H" wegen Voreingenommenheit abzulehnen. "Keine Ahnung" oder "Unfähigkeit" oder "hat die Akte vor der Verhandlung nicht mal angelesen" ist laut StPO leider ebensowenig ein Ablehnungsgrund wie der offenbare Drang sich endlich der Kaffeepause widmen zu können. So ganz nebenher hat die Proberichterin auch Zeit zur Besinnung zu kommen, sich endlich die Akte auch mal anzusehen und dann auch das nachzulesen, was BHG und BVerfassG zum Thema Meinungsfreiheit sagen.

Was auch merkwürdig ist: Die Richterin H. hat nicht mal verkünden wollen, ob diese die Hauptverhandlung "unterbricht" oder aber "aussetzt", was jeweils ganz andere rechtliche Konsequenzen hat. Sie dürfe das nicht, sagte sie. Offenbar sehen das sehr viele Richter ganz anders.

Ich vermute, die Richterin kommt nicht sehr weit mit mir. Falls diese bleibt und mich verurteilen sollte bekomme ich eben meinen Freispruch von einem Obergericht. Das BVerfassG wäre mir im Hinblick auf die Wirksamkeit einer solchen "Bombe" sogar sehr lieb. Der weitere Rechtsweg wäre die Berufung vor dem LG Kassel (von dem ich begründet nicht viel und schon gar keine "Rechtsprechung" erwarte), dann (oder gleich als Sprungrevision) die Revision vor dem OLG Frankfurt. Falls man dort (immerhin wider meines Erwartens) nicht "Recht" sprechen will wartet das BVerfassG in Karlsruhe. Die letzte weltliche Instanz ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der auf Klagen eines solchen vermeintlichen Querulatoren (wie ich es in den Augen mancher Richter wohl bin) ebendiese "Richter" auch mal richtig "abwatscht".

Peter Biesenbach, NRW-Justizminister hat jetzt ein Problem

Seit gestern hat der NRW-Justizminister Peter Biesenbach ein Problem auf dem Tisch.

Seine Behörde bzw. die ihm unterstehende Staatsanwaltschaft wird wohl gewaltig "herumeiern" müssen um damit fertig zu werden, dass ich mich selbst direkt bei ihm wegen des Verdachtes der Verleumdung des Ex-Richters Ralf Wolters angezeigt habe.

Im großen und ganzen läuft die Sache daraus hinaus, dass ich die Auffassung vertrete, dass der ehemalige Richter am Landgericht Wolters das Recht beugte als er sich mehrfach weigerte, einen Satz zu Ende zu lesen, der sich sogar und ausgerechnet in den Anlagen befand, die ihm der inzwischen nicht mehr als Rechtsanwalt tätige "Lautsprecher" Philipp Berger als Vertreter der Euroweb übersandte. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte meine Strafanzeige gegen Wolters zurückgewiesen weil nicht nachweisbar sei, dass Wolters sich bewusst von Rechtsordnung entfernt habe. Die Generalstaatsanwaltschaft - wohl auch im "Justizpossenmodus" - folgte dem treudoof um das Ansehen der Justizorgane zu wahren. Ich sehe das aber ganz anders, nämlich dass Richter Wolters die Rechtsbeugung begangen hat und dass die Staatsanwaltschaften dieses so richtig schön korpsgeistgemäß unter den Teppich kehren wollte. Was ich für eine üble Strafvereitlung mit bitterbösen Folgen für die Legitimität des Rechtsstaates halte.

Also habe ich mich selbst angezeigt.

Und jetzt bin ich außerordentlich gespannt, ob die Staatsanwaltschaft meine Darstellung, dass das Handeln des Richters Wolters sehr wohl Rechtsbeugung war, als "erweislich unwahre Tatsachenbehauptung" - sprich "Verleumdung" verfolgt - womit diese spätestens vor dem BVerfassG (zum BGH kommt die Sache nicht) definitiv einen bitterbösen Reinfall erleben wird - oder ob mir schon die Staatsanwaltschaft - oder eben nachfolgend das zuständige Amtsgericht bescheinigt, dass ich griffige Anhaltspunkte für die Behauptung habe, dass Ralf Wolters die Tat der Rechtsbeugung beging.

Dann müssten die aber den Ex-Richter Wolters wegen notorischer Rechtsbeugung in mindestens zwei Fällen anklagen...

Vermutlich wird die NRW-Justiz einigen Aufwand treiben, nämlich im "Deppenmodus" einen Teppich hochheben, den Dreck darunter kehren und den Teppich dann wieder fallen lassen. Wodurch allerdings nicht nur derselbe "Dreck" wieder "verblasen" und also für jedermann sichtbar wird.

Genau das ist meine Absicht: Den "Justizorganen" mit all ihrem Korpsgeist und Allmachtswahn den Spiegel vorzuhalten. Nennt mich meinetwegen "Till".


29.09.2017

Aufklärung für Dr. Hans Dieter Weber und Dr. Frieder Nau sowie die "ITMR Rechtsanwälte (Düsseldorf)"


Der Noch-Rechtsanwalt Dr. Hans Dieter Weber von der Kanzlei "AWPR" aus Düsseldorf hat Kritik daran geäußert, dass ich die Euroweb als "Killermandat" beschrieben habe. Er fühlte sich dadurch bedroht wenn ich ihn recht verstanden habe. Nun ja. Im Hinblick auf das bedauernswerte Schicksal des offensichtlich ehemaligen und ganz offenbar in Vermögensverfall geratenen "Rechtsanwaltes" Philipp Berger hatte ich mit dem warnenden Hinweis allerdings Recht.

Der Psycho-Doktor Frieder Nau aus Köln hat offenbar Probleme damit, zu unterscheiden, was ein "Superlativ" ist und was nicht. Oben ist das Wort "größte" zu sehen. Das ist ein "Superlativ". Aber weil der Doktor Frieder Nau aus Köln in einer "Expertise" die Existenz zahlreicher "Superlative" behauptet wo gar kein einziges steht, halte ich ihn für einen großen Spinner. Das Wort "groß" ist kein Superlativ. Ihm, dem Psycho-Doktor, muss man das offenbar jedes Mal sehr genau sagen.

Die Düsseldorfer ITMR "Rechtsanwälte" (deren Anwälte firmierten bis zu zur Insolvenz der Gesellschaft gemeinsam mit dem obigen Philipp Berger als "Berger Law LLP" und vertraten bzw. vertreten die Euroweb und deren Töchter) bewerben sich auf Facebook aus meiner Sicht recht unvorsichtig mit einem "Superlativ". Mir geht es nicht darum, was der Psycho-Doktor Frieder Nau aus Köln wohl darüber denkt, denn auf Grund seiner, durch ein "prosaisches" Gutachten offenbar gewordenen Wahrnehmungsprobleme interessiert mich das nicht. (Ich verwende mit "prosaisch" die Höflichkeitsform für das grob-wahre: "zusammengelogenes")

Mich interessiert eher, was die Kollegen im Bezirk der Anwaltskammer Düsseldorf darüber denken. Davon könnte die eine oder andere Kanzlei überlegen, einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht zu beauftragen. Das gibt dann einen Super-Rechtsstreit. Vermutlich über zwei Instanzen, denn wer die erste Instanz bei der wohl immer noch zuständigen Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf gewinnt erscheint mir wohlbegründet als "eher zufällig".

28.09.2017

Ist der Eurowebanwalt Philipp Karl Berger überhaupt noch "Rechtsanwalt"?

Nun, da bin ich höchst unsicher.  Zuletzt hatte sich Philipp Karl Berger noch als solcher dargestellt, der als erfahrener und erfolgreicher Straf-  und Steuerrechtler in Düsseldorf bzw. Essen tätig sei.

Bildschirmfoto: ... Manchmal musste er aber kurz überlegen, was für "tolle Geschichten vom Pferde" er dem deutschen Volk im Fernsehen auftischt ...

Aktuell werden die Webseiten auf "berger-law.de" und "berger-taxlaw.de"  angeblich gleichzeitig(!) "überarbeitet".

Bildschirmfoto: Vielleicht steht da bald die Geschichte, dass er sich "wegen Reichtums" und gar "freiwillig" aus dem Berufsstand der Rechtsanwälte verabschiedet habe.

Zugleich finde ich ihn nicht in den Verzeichnissen der Anwaltskammern in Hamm (zuständig für Essen) oder Düsseldorf.

Eine reine Adressänderung dauert eigentlich nur Sekunden, immerhin wird ein CMS verwendet. Vielleicht ist es ja was harmloses wie mal wieder ein Umzug... Wobei auch ein solcher nicht zwingend harmlos sein muss.

Mönchengladbacher Richter Ralf Wolters im Ruhestand: Endlich mehr Rechtssicherheit?
Zum Begriff der "Jurisdemenz".

Bildschirmfoto vom Bericht der "Rheinischen Post" vom 7. April 2017
Der "beliebte" Möchengladbacher Richter Ralf Wolters ist endlich im Ruhestand! Das "beliebt" stört mich im Bericht der Rheinischen Post, denn mir ist der -für den Steuerzahler sehr teure Rentner - vor allem damit aufgefallen, dass er sich trotz 5-maliger Aufforderung nicht dazu durchringen konnte, einen Satz zu Ende zu lesen. Und das war nicht mal ein "Kastensatz".

Denn es ging um diese Äußerung:
"Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist dieser offensichtlich nicht, das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist."
Die einstweilige Verfügung beantragt und nachfolgend geklagt hatte Philipp Berger, der Ex-Eurowebanwalt, der sich damals als "Spezialist für Medienrecht" auswies und kurz als "Spezialist für Strafrecht" in Essen oder Düsseldorf (das ist nicht ganz klar...) tätig war, bevor seine Zulassung aufgehoben wurde. Dieser "Lumich" hatte in einem Antrag auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung und in der Haupsacheklage offensichtlich mit voller krimineller Absicht den Satz wie folgt verkürzt:
"Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist dieser offensichtlich nicht, ..."
und nicht etwa die Klage in seinem Name erhoben sondern als damaliger Anwalt der Euroweb Internet GmbH, deren Betroffenheit er rotzfrech lügend behauptete.

Den Richter a.D. Ralf Wolters hatte den 5-maligen Vortrag,
  1. dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handele, weil diese sich kritisch mit einer vorsätzlich unwahren öffentlichen Äußerung der Kanzlei eben dieses "Ligatoren" Philipp Berger (jetzt Einzelanwalt in Köln dessen Anwaltszulassung wurde inzwischen kassiert) auseinandersetzt und 
  2. dass die Euroweb, in deren Namen die einstweilige Verfügung beantragt wurde, gar nicht aktiv legitimiert sei,

einfach nicht folgen wollen und sogar "den Vogel abgeschossen", als er mir schrieb, dass ich einen PKH-Antrag nur durch einen Anwalt stellen könnte. Was offensichtlich (und ebenfalls selbst für "blutige" Laien erkennbar) so falsch ist, wie es nur falsch sein kann.

War das Rechtsbeugung oder Folge einer kognitiven Störung ?

Wie e schon geschrieben behauptete Ralf Wolters also, dass mein damaliger Antrag auf PKH unzulässig sei, weil dieser nicht durch einen Rechtsanwalt gestellt wurde. Doch nicht nur das: Von mir wurden sogar rechtswidrig horrende Kopiergebühren verlangt. Dies geschah entweder wegen des Nichtvermögens, sich an die Gesetze (und vorliegend auch das Grundgsetz) zu erinnern (→ kognitive Störung), oder  um mich auf rechtsferne Weise wegen meiner vermeintlichen Aufsässigkeit gegenüber dem offensiv Unrecht betreibenden Richter a.d Ralf Wolters zu bestrafen (→ Rechtsbeugung). Weitere Möglichkeiten sehe ich nicht, denn ein „einfacher Irrtum“ scheidet im Hinblick auf mein fünfmaliges Insistieren aus.

Das OLG hob den Mist des Richters Ralf Wolters sehr gründlich auf und Philipp Berger nahm ganz schnell seinen Stapel Anträge zurück. Sicher war das nur "prozesstaktisches Vorgehen".

So wie ich die Sache sehe, gibt es für das Verhalten des Ex-Richter Ralf Wolters nur zwei mögliche Gründe. Entweder

  • unterlag der Richter Ralf Wolters schon 2012 erheblichen altersbedingten Einschränkungen im Hinblick auf die Kenntnis der Rechtslage und die Tatsachenwahrnehmung (z.B. wegen "Altersstarrsinns" oder "Jurisdemenz") oder (und zu dieser Ansicht neige ich)
  • er hat das Recht gebeugt.
Die Staatsanwaltschaft war anscheinend der Meinung, dass es sich wohl eher um etwas wie "Altersstarrsinn" oder "Jurisdemenz", also "Rechtsvergesslichkeit" handelte. Denn diese kam zu der Auffassung, dass sich der damalige Richter Ralf Wolters "nicht bewusst und in schwerer Weise von der Rechtsordnung entfernt" habe. Ich kann der Staatsanwaltschaft ohne weiteres darin folgen, dass ein monatalang bewusstlos im Dienstzimmer herumliegender Richter die Rechtsordnung nicht bewusst und wiederholt derart grob verletzen könnte. Allerdings frage ich mich auch, wie es der Richter a.D. Ralf Wolters wohl geschafft hat, ganz heldenhaft - weil im Zustand einer langen, offenbar vollständigen Bewusstlosigkeit - noch Beschlüsse zu verfassen.

Was auch immer Staatsanwälte tun um die Verfolgung solcher Rechtsbrüche zu vereiteln:

Ich gehe davon aus, dass sich mit der Entlassung des in gewissen Kreisen (zum Beispiel bei Betrügern wie der Euroweb und lügenden Anwälten wie Philipp Berger) sicherlich sehr "beliebten" Richters Ralf Wolters die Rechtssicherheit im Bezirk des LG Mönchengladbach verbessert hat. Allerdings bleibt diese "Rechtssicherheit" zweifelhaft so lange die zuständige Staatsanwaltschaft die hier offenbar vorliegende Rechtsbeugung nicht verfolgt, weil so handelnde Richter nicht gebremst werden und sich zu völlig ausufernder Willkür berechtigt sehen.

Denn was mir unter seiner Leitung passierte hätte, jedenfalls in dieser Grobheit des Rechtsbruchs, nie und nimmer passieren dürfen.

Ich bin gespannt - und will es im Interesse der Rechtsstaatlichkeit durchaus provozieren - dass mich jemand wegen dieses Artikels anklagt.

Was ich dann vor habe ist schon Montag zu erleben, wenn ich das "Opfer" Dr. Hans Dieter Weber als "Zeuge" vernehmen werde um zu klären ob der Dortmunder Jurist, dessen Argumente offenbar auch gern mal "rechts am Wald vorbei gehen" tatsächlich ein "Organ der Rechtspflege" und "Opfer" oder aber ein Lügner und womöglich sogar ein besonders garstiger, die Gerichte missbrauchender Krimineller ist.

23.09.2017

Bundestagswahl 2017: Wer ist das kleinere Übel?

Bundestagswahlen. Morgen. Aber, wo mache ich meine Kreuze?

Fangen wir mal an...

CDU/CSU - Geht nicht. Lothar de Maiziere, Ursula von der Leyen und noch mehr solches Volk, welches die Freiheitsrechte aus dem Grundgesetz nicht mit der Gebühr beachtet, die ich für wünschenswert halte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch einen Polizeistaat ersetzt. Oder, etwas deutlicher gesagt, schräge Politvögel welche virtuelle gefickte Babys und Bomben in die Masse werfen um vom eigenen Versagen abzulenken und einen Überwachungsstaat installieren, gegen den die DDR geradezu ein freies Land war. Die Sache mit den Pfründen und der kohlschen Kaderversorgung nehme ich CDU/CSU besonders übel. Auch am systemischen Versagen des Rechtsstaates ist die CDU/CSU in besonderem Maße schuld. Außerdem sind es üble Lügner. Angela Merkel? Hat mal jemand überlegt, warum die zu vielen Themen kein Wort sagt? Die lässt andere alles heikle machen - um dann nicht schuld gewesen zu sein. Ihre vorgeschickten Kanzleramtsminister sind offenkundig nicht nur Bauernopfer sondern offenbar Berufslügner mit der Aussicht auf einen gut dotierten Platz bei der Bundesbahn.

SPD - Was kann und soll ich - bitte - mit einer Partei anfangen, die sich zwar auf die linke Seite setzt aber, als "Genossen von Bossen",  die Interessen der Arbeitnehmer mit Füßen tritt - nur damit sich deren Kader an den Fetttöpfen der Nation laben können? Und bei den Tritten gegen die bürgerlichen Freiheiten brav mitmacht. Die SPD hat bis jetzt jedes ihrer angeblichen Ideale verraten. Die SPD wird die Quittung dafür bekommen, dass diese in der großen Koalition ganz eindeutig gezeigt hat, dass sie von der CDU/CSU nicht zu unterscheiden ist. Nochmal GroKo wählen geht gar nicht. Die SPD hat den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der großen Koalition kleiner Geister ebenso demoliert wie die CDU/CSU. Martin Schulz spielt Theater: Denn was will der bitte werden? Kanzler? Ich würde sagen, der ist eher ein Kasper.

FDP - Immer noch eine Partei der Wirtschaftsliberalen. Also nicht die meine. Immerhin haben darin noch Leute eine Stimme, die das Grundgesetz - im Gegensatz zum Stimmvieh von CDU, CSU, AfD und SPD - für "mindestens lesenswert" halten. Bevor sich die FDP völlig dem Wirtschaftsliberalismus zuwandte bekamen die auch von mir hin und wieder ein Kreuz.

Die Linke - könnte eine für mich wählbare Partei sein. Minuspunkte gibt es für ein paar Geister, die Theorie mit Theologie verwechseln, sich mit der Realität gar nicht mehr befassen und deshalb eigentlich zu den Wirrköpfen von der MLPD gehören. Man sollte sich aber im Klaren darüber sein, das "Die Linke" eine der ganz wenigen Parteien ist, welcher die Interessen der "kleinen Leute" (also immerhin der Mehrheit der Bevölkerung) tatsächlich etwas gelten.

Die Grünen - Klar. Nur müssten die mal zu Grün-Bunten-Idealen zurückfinden und nicht immer dann, wenn sie mal in der Regierungsverantwortung sind, anfangen Mercedes zu fahren und im Gegenzug für diese Bequemlichkeit die Arbeitnehmer mit HARTZ IV-Gesetzen zu "beglücken" - also dazu zu erpressen für China-Löhne deutsche Wertarbeit zu leisten. Söhne von Zahnärzten, Rechtsanwälten und Apothekern die Zahnärzte, Rechtsanwälte und Apotheker werden oder wurden interessieren die Interessen der "kleinen Leute" tatsächlich nur marginal. Für mich gibt es da auch zu viele Spinner, die umfallen sobald diese durch Koalitionen auch nur in die Nähe der Fetttöpfe der Macht geraten.

AfD - Was? Diese Freunde der Blas- und Marschmusik aus den thüringisch-anhaltinischen Gauen? Da müsste man doch Masochist sein. Für mich ist das ein Geschwür aus Lügnern und Nazis - also nicht mehr nur hässlich, sondern "Der Hass". Und "wirtschaftsliberal". Wer die wählt, weil er glaubt, dass die AfD die Interessen deutscher (potentieller) Arbeitnehmer besser schützt als die anderen, der wird mangels Realitätsbezuges nie begreifen, dass das in deren Parteiprogramm tatsächlich ganz anders vorgesehen ist. Und das in den Köpfen der Kader neben dem Hass der Kalk herrscht. Zudem können diese machtgeilen Vögel von der AfD mit Sicherheit eines nicht: Regieren. Das machen die wohl wie Trump per Twitter-Dekret und nachfolgend muss man sich für diese Knallköpfe bei Touristen genau so entschuldigen wie es heute zahlreiche jener Amerikaner tun, die einst den "Orangekopf" Trump gewählt haben.

Am Montag werden wir also, dank der AfD sehr genau wissen, wie groß die Zahl so volljähriger wie kompletter Idioten in Deutschland ist. Man hat sie dann amtlich (aus-)gezählt.

Ich sehe mich ernsthaft bei der Partei der Humanisten. Die wollen, was ich will. Außerdem kann kann ich wenigstens sagen, dass ich die Idioten, die in den nächsten vier Jahren die Verfassung brechen und die DDR als wirtschaftsliberalen Unrechtsstaat wieder aufleben lassen, nicht gewählt habe. Die Zweitstimme vergebe ich an die Partei, in welcher die Interessen der "kleinen Leute" noch was gelten.

10.09.2017

Typisch: Euroweb-Tochter YourRate unterliegt im Rechtsstreit mit Yelp - Vertragsversprechen können nicht eingehalten werden

Als besonderes "Highlight" versprachen und versprachen Töchter der Euroweb den angesprochenen Kunden "Bewertungen" in den einschlägigen Bewertungsportalen. Diese wurden offenbar über die Euroweb-Tochter YourRate GmbH realisiert, die jetzt als "YourRate by Euroweb Internet GmbH" auftritt.

Die Euroweb Internet GmbH bewirbt diesen Betrug wie folgt:


und lügt dabei fleißig. Denn dieses "Kunden-Feedback" ist nicht authentisch und es stammte nicht von Kunden, sondern - so die Feststellung des LG Düsseldorf - von Personen, welche von der YourRate GmbH BEZAHLT wurden. Man kann sich also gut vorstellen, wie "authentisch" diese "Bewertungen" von bezahlten Lügnern sind... Die Richter des LG Düsseldorf lachen, wie man so hört, immer noch über die typische "Euroweb-Lüge", man habe den Bewertern ja nicht vorgeschrieben wie diese zu bewerten haben. Immerhin ist den als Bewertern antretenden, mehr oder weniger phantasievollen "Literaten" ja sonnenklar, dass das YourRate/Euroweb-Konklomerat deren Bewertungen ja auch gegen Geld anbietet. (Bericht über das Verfahren).

Yelp wehrt sich gegen Missbrauch durch Betrüger dieser Sorte - gegen die Schleichwerber von Euroweb/YourRate

Den Betreibern des Online-Portals Yelp fielen nach Hinweisen auch meiner Person eben eine Vielzahl solcher "Bewertungen" auf, welche "in der Regel nicht auf tatsächlichen Erlebnissen" basierten, also "gefälscht, und obendrein noch Schleichwerbung" sind "da YourRate nie offengelegt hat, dass die Beiträge bezahlt wurden."

Formal war der Geschäftsführer Jan Wittig derjenige, dem das Gericht hier "den Arsch trat", informell dürfte sich auch sein Chef Christoph Preuß und der Hauptanteilseigner Daniel Fratzscher wirkungsvolle Heilsalbe für ihre juristisch malträtierten, virtuellen Hinterteile wünschen, denn Yelp meldet:
"Anfang Juni hat das Landgericht Düsseldorf die jüngste in einer langen Serie an Entscheidungen gefällt, die uns in unseren Bemühungen für exzellenten Online-Verbraucherschutz bestätigen. Es handelt sich dabei um ein richtungsweisendes Urteil zu gegen Bezahlung in Auftrag gegebenen Bewertungen in Deutschland. Yelp war gegen die Plattform YourRate vorgegangen, die Unternehmen angeboten hatte, bezahlte Bewertungen auf Yelp produzieren zu lassen."
Damit kann die Euroweb und deren Töchter (WN-Onlineservice, Webstyle, RP-Onlineservice, Internet Online Media, United Media AG...) soweit die angeblichen "Bewertungen" beim Vertragsabschluss versprochen wurden diese "Leistungen" nicht mehr erbringen, wird also vertragsbrüchig - mit Folgen für den Vertrag.

Gefahr für Kunden der Euroweb und deren Töchter (WN-Onlineservice, Webstyle, RP-Onlineservice, Internet Online Media, United Media AG, ...):

Soweit für Kunden der Euroweb und deren Töchter solche "Bewertungen" eingestellt wurden besteht auch gegen die Kunden der Euroweb-Töchter ein Unterlassungsanspruch und zwar sowohl von Yelp als auch von Seiten der eigenen, zahlreichen Wettbewerber. Ich kann nur dazu raten, die Abmahnkosten zu zahlen und den Vertrag mit der Euroweb(-Tochter) zu kündigen sowie die Abmahnkosten von der Euroweb bzw. deren Töchtern als Schadensersatz einzufordern, notfalls durchzuklagen. Das geht, denn den "schrägen, verlogenen Vögeln aus der Euroweb-Etage in der Düsseldorfer Hansaallee 299" war jederzeit klar, dass diese gegen Recht und Sitte verstoßen. Offensichtlich haben die keine gute Erziehung genossen!

Noch etwas:

Die YouCom GmbH (AG Düsseldorf, HRB 72027) wurde mit der Euroweb Internet GmbH (AG Düsseldorf, HRB 42518) laut Handelsregistereintrag vom 04.09.2017 verschmolzen. Kurz vorher wurde die YourRate GmbH mit der YouCom GmbH verschmolzen: "HRB 72037: yourRate GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2017 mit der youCom GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 72027) verschmolzen."

Was die Abzocker Jan Wittig (ehemaliger "Geschäftsführer" der yourRate GmbH) und Marcel Weymann ("Geschäftsführer" der youRate Holding GmbH, AG Düsseldorf, HRB 75223) jetzt machen weiß ich noch nicht. Vielleicht strampeln die sich wieder als "Treppenterrier" (Außendienste) die Beine ab, weil die Euroweb zwar nach "Führungskräften" sucht, aber tatsächlich die Anzahl der Häuptlinge aus pekunären Gründen verringern muss.

Die Verschmelzungen sind zur Rechtsumgehung untauglich!

Falls aber die "Oberbetrüger" Daniel Fratzscher und Christoph Preuß auch nur glauben, durch die Verschmelzung würden das oder die Urteil(e) des LG Düsseldorf obsolet, dann irren sich die beiden gewaltig: Alles, was Yelp gegen die yourRate GmbH erwirkte ging mit der Verschmelzung als Verpflichtung erst auf die YouCom GmbH und dann auf die Euroweb Internet GmbH über. Das heißt, auch diese darf jetzt nicht durch kleine und große Lügner "Bewertungen" bei Yelp einstellen lassen.

Falls das bei den oft genug dummdreist agierenden Herren "Euroweb-Fratschner und Euroweb-Preuß" nicht auf Gehör stößt gilt folgendes: Das kann das sogar dazu führen, dass Christoph Preuß (als formeller Geschäftsführer) vielleicht mal ein paar Tage einen Knast von innen sieht.

Danke für den Hinweis!

Ein Hinweis für die Euroweb: Wollt Ihr Euch selbst "ficken"?  Dann klagt doch gegen diesen Bericht. Euer, mir als "außergewöhnlich dumm und dreist" erscheinender Rechtsverdreher Dr. Hans Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund kann Euch schon bald erzählen wie "gut" es ist, erst zu dreist lügen und  dann die Lügen rotzfrech durch Lügen zu ersetzen und dann nochmal einen 9-seitigen Schriftsatz voller "grandios-dummer" Lügen zu packen!

05.09.2017

02.10.2017 13:00 Uhr, AG Kassel: Deutschlands fröhlichster Angeklagter und mindestens ein verlogener Rechtsanwalt als "Zeuge"

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Der Stern meldet:
"Anwälte stehen weit vorne in der Psychopathen-Liste. Sie sind Meister der Manipulation, notorische Lügner und haben den Drang, ständig im Mittelpunkt zu stehen."
Da kann ich beim "verarzten" helfen und biete eine öffentliche Vorführung an!

Die Verhandlung in der Sache 280 Ds - 2660 Js 5822/17, formal gegen mich, faktisch mindestens gegen den als Anzeigerstatter und formal als Zeuge geladenen "Noch-Rechtsanwalt" Hans Dieter Weber (zu meinem Erstaunen tatsächlich noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) findet

am Montag, dem 02. Oktober 2017
um 13:00 Uhr
im Raum D 214 des AG Kassel

Frankfurter Straße 9
37117 Kassel

statt.

Presse und Zuschauer, selbst Vertreter der Anwaltskammer Hamm sind bzw. wurden herzlichst eingeladen.

Ich freue mich darauf, den "Zeuge" und formalen Rechtsanwalt Hans Dieter Weber aus Dortmund gründlich über seine dummdreisten Lügen vor dem OLG Düsseldorf zu vernehmen wegen denen und wegen den vielen weiteren Lügen in seiner "geschrumpften" Strafanzeige ihm tatsächlich der Widerruf der Zulassung droht.

Ich hoffe, das Gericht stellt dieses ausdrücklich fest.

Auch damit ich durch das zu erwartende Urteil - zur Sicherung der Rechtspflege - für meine fälliges Insistieren bei der zuständigen Anwaltskammer in Hamm eine "kleine Argumentationshilfe" erhalte. Und ich habe für dieses Ziel schon viel getan:
  1. Die vom Gericht angebotene Einstellung wegen Geringfügigkeit (ohne Auflage und alle Kosten zu Lasten des Staates) habe ich abgelehnt.
  2. Auch hatte ich die Staatsanwaltschaft zuvor aufgefordert, in dem inzwischen wohl 140sten Vorgang, bei dem mich verlogenes Volk angezeigt hat, das Verfahren nicht etwa einzustellen sondern mich gefälligst anzuklagen.
  3. Sogar gegen die, durch die StA Kassel - zu meinen Gunsten - erfolgte Einstellung gemäß § 154 Absatz 1 StPO (Strafe in anderem Verfahren zu erwarten) ging ich als Beschuldigter selbst erfolgreich vor, weil es die in der damaligen Einstellungsverfügung behauptete Anklage bzw. den Strafbefehl gegen mich schlicht und einfach nicht gab. (Soweit auch zur Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft...)
Denn wie der Staatsanwalt Uekermann schon anlässlich der (wohl) 121. Strafanzeige gegen mich fest stellte, habe ich keinerlei Unrechtsbewusstsein.

Wie auch?

Da ich nichts Unrechtes tue (Kritik am Handeln von Lügnern und auch sonst kriminellen Anwälten ist nur in deren Augen "Unrecht") habe ich ja auch nichts zu befürchten.

Für den Zeuge und formalen Rechtsanwalt Hans Dieter Weber aus Dortmund (noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) geht es aber in der Konsequenz auch um eine Anklage gegen ihn selbst wegen Falschbeschuldigung ("Falscher Verdächtigung") und ergo sogar um die Zulassung.

Ich hoffe, er setzt sein mir bekanntes Verhalten fort und lügt also tüchtig. 

Auch auf den möglichen weiteren Zeuge, Dr. Frieder Nau aus Köln (Psychologe und Psychiater) dürften im Fall der Ladung Fragen zukommen, die er wohl höchst ungern und noch weniger gern wahrheitsgemäß beantworten wird. Auch hier hoffe und bete ich, dass ich ein Urteil erreiche mit dem ich bei der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung gut auf dem Weg vorankomme, dafür zu sorgen, dass dieser Mann in seinem Tun zumindest nicht mehr von den Beitragszahlern alimentiert wird, am Besten die Approbation verliert - und vor allem nie wieder "Gutachten" oder gar "Expertisen" erstellt.

Ich hoffe also, er wird als Zeuge geladen, setzt sein mir bekanntes Verhalten fort und lügt dreist.

Ich musste schon viel zu lange darauf warten, diese beiden Doktoren derart vor die Flinte zu bekommen wie es nun geschieht. Ich bin deshalb zumindest jetzt und bis zum Urteil Deutschlands fröhlichster Angeklagter. Nach dem Freispruch - und der steht quasi schon fest - ändern sich die Rollen dramatisch.

Die "Zeugen", namentlich der "Noch-Rechtsanwalt" Dr. Weber und der Dipl.-Psychloge und Psychiater Dr. Frieder Nau sind hoffentlich, also spätestens sobald das Urteil vorliegt und von mir veröffentlicht wird, Deutschlands "angepissteste" Zeugen: Eben rotzfrech-arrogant lügende Doktoren, die vor Gericht von einem vermeintlich dummen Schlosser aus dem Osten mal so richtig schön "verarztet" wurden und - hoffentlich - vom Gericht ganz klar als "in ihrem beruflichen Handeln eine Gefahr für die Gesellschaft darstellend" bezeichnet werden.

Es gibt für die beiden Herren keine Hoffnung auf Milde. Denn ich vertrete mich selbst.

Meinen Antrag, dass Dr. Hans Dieter Weber auf Grund der unerhörten Böswilligkeit seines Vorgehens - die sich in den Lügen in seiner Strafanzeige substantiiert - gemäß § 469 StPO die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt werden, habe ich dem Gericht vorsorglich schon schriftlich übermittelt. Schließlich will ja niemand, dass wegen der böswilligen und verlogenen Strafanzeige eben dieses Dr. jur. Hans Dieter Weber aus Dortmund der Staat, also der Steuerzahler, mit den Kosten belastet wird.

Jörg Reinholz
Schlosser