06.06.2012

Dummberger Anwalt macht und schreibt mal wieder Blödsinn

Ein gewisser Dummberger Anwalt verstößt zum Nachteil seiner Mandantin erneut gegen eine einstweilige Verfügung.


Der Dummberger Anwalt behauptet vorsätzlich unwahr (er lügt also):
" Das Gericht betont anschließend eine rechtliche Selbstverständlichkeit, dass nämlich auch die rechtzeitige Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs zur Wahrung er Klagefrist nicht genügt."

Dem Dummberger Anwalt, der sich bekanntlich nur ungern als "ehemaliger Jurastudent" bezeichnen lässt, empfehle ich dringend noch ein wenig mehr Jura zu studieren. Gerichte zu belügen reicht nicht. Nicht dass noch namentlich berichtet werden muss, dass ständig ein Schlosser kommen muss um den vom "Rechtsanwalt" geäußerten Dummfug zu korrigieren.

Der für heute angesetzte Termin, von dem Dummberger Anwalt sich die Aufhebung der vom Anwalt besprochenen einstweiligen Verfügung versprach, wurde gestern durch das Gericht per Fax aufgehoben. Denn das OLG Düsseldorf, welches als Beschwerdeinstanz angerufen wurde, steht nachweislich auf dem Standpunkt, dass die rechtzeitige Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs zur Wahrung der Klagefrist sehr wohl genügt. Dieses entspricht auch der verfassungsgemäßen Auslegung der Gesetze. Denn ohne PKH kann man am Landgericht keine Klage einreichen, gerade weil man den Anwalt nicht bezahlen  kann. Wenn also das Gericht, wie es hier der Fall ist, verspätet den PKH-Antrag bewilligt, dann ist diese Verspätung nicht dem Kläger zuzuschreiben. Die rechtzeitige Stellung eines PKH-Antrages hält den Fristablauf übrigens stets auf.  Nur dann nicht, wenn der Kläger keines Anwaltes bedarf. Zum Beispiel bei einer Klage vor dem Amtsgericht. Die ist hier aber nicht möglich, der Anruf des Landgerichts ist zwingend per Gesetz geboten.

Und so wundert es auch nicht, wenn sich die obige, vom Dummberger Anwalt dem Gericht zugeschriebene Äußerung in dem nunmehr obsoleten Beschluss des Landgerichts gar nicht findet. Der Dummberger Anwalt lügt nämlich notorisch.

Ab in den Knast?

Das Dumme an der Dummberger Berichterstattung ist, dass der Anwalt, respektive seine Mandantin auch mit dem Bericht just gegen eine einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf verstößt. Und zwar die angegriffene. Die Euroweb darf nicht verbreiten, dass dieser oder jener PKH beantragt habe - und tut das dennoch und nun schon zum dritten mal. Da gibt es regelmäßig keine Geldstrafe mehr sondern gleich bis zu 6 Monaten Zivilhaft.

"Dümmer geht's nimmer!"

Denn selbst bei einer Aufhebung nach § 926 ZPO wird die Verfügung nicht von Anfang an aufgehoben, also "nichtig". Selbst nach einer Aufhebung  wegen des Nichteinreichens der Hauptsacheklage - zu der es nun nicht mehr kommt - gilt die Verfügung bis zu deren Aufhebung. Und damit hat ein gebotener Ordnungsmittelantrag eine Rechtsgrundlage.

Ich überlasse es sehr gern dem Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, einem Christoph Preuß, dem Dummberger Anwalt beizubringen das die "Dummberger Art" des Umgangs mit Recht und Gesetz seine, also die Interessen des Mandanten verletzt hat. Den erwartet nun, denn es ist bereits der Dritte Verstoß gegen die gleiche Verfügung, fast zwingend eine vom Gericht festzusetzende Ordnungshaft. Bis zu 6 Monaten sind für jeden Einzelfall drin. Bis zu 18 Monaten ist er also praktisch schon "drin" -  je nach Entscheidung des Gerichtes.

Und dabei wird er viel "Spaß" haben - den er mit dem Dummberger Anwalt sicher gerne teilt. Spätestens wenn er wieder raus kommt!

Vorabmeldung:

Der gleiche Dummberger Anwalt schwafelte neulich über eine einstweilige Verfügung mit der die Verbreitung einiger Äußerungen untersagt worden sei. Diese ist zugestellt.

Es handelt sich dabei um den Vorwurf des Täuschung im Interesse eines Vermögensgewinns gegenüber dem selben Christoph Preuß und der Euroweb Internet GmbH..

Hierzu geht bei dem LG Mönchengladbach gerade ein Antrag ein, der auf die Aufhebung und Aufhebung sofortige Einstellung der Vollstreckung gerichtet ist.

Denn zum ersten ist die Äußerung, dass der feine Herr Preuß und die Euroweb "Gauner mit B" sind, rechtlich zulässig, denn die arglistige Täuschung - und für die gibt es viele Urteile - ist im Strafrecht "Betrug". Die Staatsanwaltschaft sieht das auch so.

Zum zweiten hat der Dummberger Anwalt mal wieder das Gericht getäuscht. Er hat vorgemacht, die Vorwürfe seien neu und vorher unbekannt und so eine Eilbedürftigkeit behauptet. Dumm, wenn man eine (zu alte) Abmahnung vorweisen kann. Zumindest die einstweilige Verfügung wird also aufgehoben.

Der Anwalt hat weiter vorgemacht, es bestehe zwischen dem Blogger  und der Euroweb ein Wettbewerbsverhältnis. Nur wenige Tage vorher haben die beiden dem LG Düsseldorf gegenüber erklärt, ein solches bestehe gerade nicht.

Tja. Wann lügen die denn nun und wann nicht - Wer bitte kann das jetzt noch wissen?


Ach so. Der Anwalt behauptet auch, die örtliche Zuständigkeit bestehe, weil bei Eingabe des Begriffs eine bestimmte Webseite ganz oben auftauche. Das ist geistiger Dünnschiss, denn der Dummberger Anwalt hat ja selbst die Marke mit diesem Wort registriert.

Und dann ist da noch die Frage der örtlichen Zuständigkeit. Ich bin gespannt. Die Begründung des Anwaltes ist jedenfalls "dünn". Und wir wissen seit dem 15.5.2012 was die sorgfältig unmittelbar vor der Verhandlung in ihre Aussagen (konkret,  was diese aussagen sollen und was nicht) eingewiesenen und zur uneidlichen Falschaussage bestimmten "Zeugen" dieser Dummberger Anwaltskanzlei wert sind.


Nämlich einen "Dreck".

Der Widerspruch hat  117 Seiten, davon sind 107 Seiten Anlagen, 22 Seiten davon eine sorgfältig verschwiegene "Abmahnung" vom 23. April- die auf Grund der darin enthalten Lügen des Dummberger Anwaltes wohl sogar schon am 1. April verfasst und später neu datiert an die Google Inc.  versandt wurde. Dazu die Antwort auf diese Abmahnung - die dem Gericht gegenüber ebenfalls sorgfältig verschwiegen wurde.  Dazu ein Urteil wegen arglistiger Täuschung. Das stellvertretend für viele andere, deren Kurzfassung und Aktenzeichen dem LG Mönchengladbach seit etwa 12 Uhr 07 bekannt sind. Eine Seite ist natürlich die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, welche eine Verfahrensaufnahme eines Verfahrens wegen Betruges nach § 154 Absatz 1 StGB ablehnte, weil diese hofft, dass die höhere Strafe in einem anderen Verfahren den Christoph Preuß (Geschäftsführer der Euroweb) auf den Boden der Rechtsordnung zurückbringt.

Nicht zu vergessen der als endgültige Regelung anerkannte Beschluss des AG Düsseldorf, wonach die Euroweb die Webserver eines Wettbewerbers nicht mehr angreifen darf.

Die Aufhebung der Verfügung wegen
  1. Nichtbestehens der Unterlassungsgründe bei gleichzeitigem Bestehen eines Rechtes aus § 193 StGB, denn die vorgehaltenen Straftaten werden durch die Euroweb aktuell noch begangen - zuletzt ist ein versuchter Prozessbetrug bekannt geworden.
  2. Anruf des falschen, örtlich nicht zuständigen Gerichtes
  3. Verfristung hinsichtlich der Eilbedürftigkeit
  4. Missbrauch und Täuschung des Gerichtes

ist also sehr wahrscheinlich. Das Gericht wurde höflich gebeten, bei der Aufhebung insbesondere auf Punkt 1 abzustellen.

So legt man sich mit der Vertretung  durch den Dummberger Anwalt selbst ein "Ei".

16 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Tja, da kann man mal wieder sehen, wie wichtig es ist sich den RICHTIGEN Anwalt auszusuchen, um seine Interessen vor Gericht(en) vertreten zu lassen.
Ein Anwalt, der es für nötig hält seine Inkompetenz so - öffentlich - zur Schau zu stellen, ist offensichtlich dazu nicht fähig. Kompetente Anwälte wissen um derartige Rechtsprechung eines Oberlandesgerichtes.

Problembärdompteur hat gesagt…

"Dummberger" - sind solche Ausfälle nötig? Ich denke doch, es ist im Interesse des Autoren und seiner geneigten Leserschaft, daß dieses Blog nicht wieder vom genannten Anwalt dicht gemacht wird, oder? Also sollte man es sich verkneifen, dem Anwalt und seinen Zuträgern Argumente für eine Schließung zu liefern. Es ist auch etwas mühselig, immer wieder nach einem Nachfolgeblog suchen zu müssen. Und der zeitliche Ausfall zwischen der Schließung des vorigen und Eröffnung, bzw. dem Finden des Nachfolgeblogs kommt den Kriminellen und Unehrlichen doch sehr gelegen.

Anonym hat gesagt…

Zur Frage, ob ein PKH-Antrag zur Fristwahrung nach § 926 ZPO ausreichend ist, und in welche Fallen man tappen kann, ist vielleicht die Entscheidung des OLG Frankfurt interessant.

http://www.jusmeum.de/rechtsprechung/urteil/olg_frankfurt/be940674719ba43b9cc3f59914f7852602d32e524911f1e7ed5b4df1e4de2a2e?page=1

Ich habe nicht so ganz verstanden, warum es den jetzt nicht mehr zu einem Hauptsachverfahren kommt.
Falls tatsächlich feststehen sollte, dass ein Hauptsacheverfahren nicht durchgeführt wird und die einstw. Verf. deshalb aufgehoben wird, könnte ein gleichwohl gestellter Ordnungsmittelantrag rechtsmissbräuchlich sein, oder sich gegebenfalls erledigt haben.

Trainee hat gesagt…

Der Rechtsversager ist nicht mehr zu bremsen. Dazu sagen bestimmt selbst Atheisten OMG!

Tja ja, immer diese Pausenclowns, die mit ihren hohlen Phrasen im Gerichtssaal nach Kräften abrocken müssen...

http://www.youtube.com/watch?v=WtslNj-48WY

. hat gesagt…

"Ich habe nicht so ganz verstanden, warum es den jetzt nicht mehr zu einem Hauptsachverfahren kommt."

Doch, das kommt es. Dafür hat der Kassler Blogger PKH erhalten. Es sei denn die Euroweb gibt die Unterlassungserklärung ab und erkennt die Einstweilige Verfügung als letzte Regelung an. Dann wird nämlich Erledigung beantragt, es gibt keine mündliche Verhandlung mehr. Das Hauptsacheverfahren läuft aber.

"Zur Frage, ob ein PKH-Antrag zur Fristwahrung nach § 926 ZPO ausreichend ist, und in welche Fallen man tappen kann, ist vielleicht die Entscheidung des OLG Frankfurt interessant."

Richtig. Man muss dann zügig klagen. Das, was das OLG FFM da im Urteil schrieb war auch die Argumentation des Bloggers. Der hat das Urteil zitiert. Nach der PKH-Gewährung muss zügig die Hauptsacheklage eingeleitet werden - das wurde von dessen Anwältin pünktlich erledigt.

Auch das OLG Düsseldorf hatte schon geurteilt, dass durch die Stellung eines PKH-Antrages die Frist gehemmt ist.

. hat gesagt…

"Dummberger" - sind solche Ausfälle nötig?

Dummberg ist offensichtlich eine Ortsgabe.

DMS Breitengrad(Graden, Minuten und Sekunden):
51° 40 min 59.88 sec

DMS Längengrad (Graden, Minuten und Sekunden):
7° 16 min 0.01 sec

Welcher Anwalt von dort aus schreibt habe ich bewusst offen gelassen. Mag sich der Richtige die Jacke selbst anziehen.

Oberst a. D. hat gesagt…

Können Sie mal ein Foto von Ihrem Aktenlager einstellen?

Jemand, der für einen läppischen Widerspruch mal so eben 117 Seiten aus dem Hut zaubert, muss über schier unerschöpfliche Vorräte verfügen.

Kein Wunder, dass Sie immer häufiger Aktenzeichen durcheinanderbringen (hahaha!).

. hat gesagt…

Können Sie mal ein Foto von Ihrem Aktenlager einstellen?

Kein Problem. Das ist natürlich ein Sinnbild. Die Euroweb sollte nicht darauf hoffen, dass ich die Platte aufschraube um ein Foto davon zu machen.

Außerdem habe ich Backups. Nur falls jemand meint, er müsse hier mitternächtliche Akteneinsicht und die Akten mit nach Hause nehmen (lassen).

Übrigens hätten es locker weit mehr 500 Seiten werden können. Allein die Urteile wegen arglistiger Täuschung, die widersprüchlichen Behauptungen und also in der Absicht des Prozessbetruges in Schriftsätzen geäußerten Lügen ... da ist genug Material für eine ganze Mafia.

Mein Aktenbestand zur Euroweb umfasst also mehrere Gigabyte.

Reicht das?

Anonym hat gesagt…

Aha, ist jetzt die Sockenpuppe " Oberst a.D." zum Einsatz gekommen! (hahahahahahaha!),
wie BESCHEUERT!

Trainee hat gesagt…

Oberst a.D.? Zu mehr hat es nicht gereicht... Unerhört, aber echt... Wohl zu oft beim im Keller Kartoffeln schälen in die Finger geschnitten, was?^^

Anonym hat gesagt…

Gibt's was neues hinsichtlich der Verfügung bezgl. RA Berger's "Berichterstattung"? Die eigentlich bereits untersagten Teile derselben finden sich ja weiterhin auf seiner Seite.

. hat gesagt…

Gibt's was neues hinsichtlich der Verfügung bezgl. RA Berger's "Berichterstattung"

Dazu gibt es folgende "Neuigkeiten":

1.)
Die einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf, Az. 34 O 5/12 wurde am 6.6.2012 NICHT aufgehoben. Diese ist immer noch voll rechtsgültig.

2.)
Das der Bericht auf dem Server online ist ist ein klarer Rechtsbruch, also eine kriminelle Handlung.

3.)
Ich habe bereits alle notwendigen Schritte unternommen, damit die Unterlassungschuldnerin vom Gericht wegen des wiederholten Verstoßes ein Ordnungsmittel auferlegt bekommt.

Karl Knall hat gesagt…

Öhm, Herr Blogger...

ein "Rechtsbruch" ist immerhin rechtswidrig aber nicht notwendigerweise kriminell. Dazu müsste er nämlich schuldhaft begangen worden sein und gegen ein Strafgesetz verstoßen.

*Seufz* Sie werden es nie lernen. Dabei hätte aus Ihnen ein leidlicher Anwalt werden können, wenn Sie nur wenigstens die Grundlagen begriffen hätten.

. hat gesagt…

Gesuchtes Wort: kriminell

Synonyme: untersagt, unrechtmäßig, schwarz, unerlaubt, gesetzwidrig, unautorisiert, widerrechtlich, verboten, ungesetzlich, nicht erlaubt, unberechtigt, ungenehmigt, ordnungswidrig, unzulässig, kriminell, gesetzeswidrig, illegal, rechtswidrig,

Suchwort: kriminell
Bedeutung:
1 verbrecherisch, strafbar; ~e Handlung
2 eine Straftat, Straftaten begangen habend, zu Straftaten neigend, straffällig; ~er Jugendlicher; es besteht die Gefahr, dass er k. wird
3 [übertr., ugs.] (über die Grenze des Zulässigen hinaus) unangenehm, schlimm, rücksichtslos, unverschämt; die Preise sind ja k.!; jetzt wird′s k.!

Was der "Rechtsanwalt" Philipp Berger da treibt ist eine gemäß § 192 StGB strafbare Handlung. Also kriminell. Der Euroweb ist es vom Gericht unter Strafandrohung verboten worden das zu verbreiten, diese verbreitet es im Wissen um die Strafandrohung. Das ist per Definition ebenfalls kriminell.

Karl Knall, lerne erst mal deutsch und melde Dich wieder, wenn Du Dich mit Deinem Geschwafel nicht bis auf die Knochen blamierst.

Trainee hat gesagt…

Allerwertester Karl Knall, Ihre Ausführungen wie bspw. "wenn Sie nur wenigstens die Grundlagen begriffen hätten." zeigen Ihr komisches Potential. Sie sind ja unbestritten der Jerry Lewis des Rechtsversagens. Das Sie trotzdem rechtlichen Sachverstand anderer hochernst aberkennen, ist einfach zu köstlich.

Können Sie sich und der Allgemeinheit mal einen Gefallen tun, und http://www.youtube.com/watch?v=4jNTxbWH-8o oder http://www.myvideo.de/watch/8054449/Fred_Sonnenschein_Wenn_wir_alle_Englein_waeren öffentlich rearrangiert vortragen? Teilen Sie falls ja dazu doch bitte mit, wann und wo?^^

Anonym hat gesagt…

"*Seufz* Sie werden es nie lernen. Dabei hätte aus Ihnen ein leidlicher Anwalt werden können, wenn Sie nur wenigstens die Grundlagen begriffen hätten."

Aber Du Held vom Erdbeerfeld, Du! Näh? Lern aber erstmal selbst richtig Jura, dann sehen wir weiter.

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