26.11.2013

Euroweb verliert vor OLG Hamburg endgültig gegen den WDR (7 U 25/13)

In der Sache 7 U 25/13 des Oberlandesgerichtes Hamburg hat die zuletzt von einem Dr. Ruben Engel (Kanzlei "HÖCKER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft", Köln) vertretene Euroweb Internet GmbH in der mündlichen Verhandlung soeben den eigenen Berufungsantrag zurück genommen.

Der garstige und vielen als "Winkeladvokat" bewusste Philipp Berger berichtet über das Verfahren lediglich:
"Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) darf nicht länger unwahre Behauptungen über die Geschäftspraktiken des Internetdienstleisters Euroweb verbreiten. Über die Kanzlei BERGER LAW LLP erwirkte Euroweb kürzlich vor dem Landgericht Hamburg -324 O 442/12- eine einstweilige Verfügung gegen einen Bericht, der am 11. Juli 2012 im WDR-Fernsehen ausgestrahlt wurde und anschließend über die Mediathek des öffentlich-rechtlichen Senders abrufbar war. Die Richter untersagten dem WDR, bestimmte Äußerungen über Euroweb weiter aufrechtzuhalten. Sollte sich der Sender nicht an das gerichtliche Verbot halten, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro."
Doch das ist schon seit Dezember 2012 nicht mehr der Fall!

Ein Bericht darüber, dass die von der "Kanzlei BERGER LAW LLP" (jetzt faktisch "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") zunächst erwirkte einstweilige Verfügung im Widerspruchsverfahren sehr schnell aufgehoben wurde, fehlt dennoch ebenso wie auf der von der Berger Law LLP aus unter falschem Name und mit einem weiteren, vorsätzlich falscherem Impressum geführten Webseite einer angeblich "Gerichtsreporterin Gisela Mertens", auf welcher - aus der "Rechtsanwaltskanzlei" - ebenfalls höchst garstig und sogar beleidigend zum Nachteil des WDR und anderer berichtet wurde - mithin wurden und werden aus der Kanzlei "Berger Law LLP" heraus üble Straftaten begangen - kein Wunder, dass sich diese jetzt in hinter einem virtuellen Büro versteckt.

Karikatur: "Wie ich mir den Philipp Berger als Gerichtsreporterin Gisela Mertens verkleidet vorstelle"
Rechte: Gisela de la Merde, Verklag: Pipiweb
Offensichtlich ist auch die sonst bekannt-großfressige "Berichterstattung" des Philipp Berger über die Berufung nur deshalb unterblieben weil er sonst seinen vorherigen Bericht ad absurdum geführt hätte. Er hätte ja einräumen müssen, dass die Verfügung aufgehoben wurde. Das aber wollte der niederträchtige Niederkrüchtener Philipp Berger offensichtlich gerade nicht, weil er zuvor mit seinen so unsinnigen wie widerwärtigen Schmähungen zu Lasten des WDR durch zahlreiche Presseportale "turnte".

Der Wechsel der Kanzlei erfolgte wahrscheinlich ebenfalls im August 2013. Philipp Berger dürfte im bisherigen Firmen- und Anwaltsgeflecht weitgehend entmachtet sein. Offenbar hat sich selbst in der Euroweb herumgesprochen, dass die allenfalls eines "Winkeladvokaten" würdige Handlungsweise des Philipp Berger keineswegs zielführend ist und wie hier neben Phyrrussiegen lediglich hohe Kosten sowie weitere negative Berichterstattung über solche, ebenso wie hier verlorene Berufungen und sogar verlorene Revisionen verursacht.

Allerdings fehlt es der Euroweb an Konsequenz: Die allenfalls nur teilweise als wahr und richtig anzusehenden "Berichte" des Philipp Berger verbreitet die Euroweb weiterhin über ihre Server in Bulgarien -  wohl auch um durch das falsche Vormachen gewonnener Verfahren die Gegner über die Rechtslage falsch zu informieren, vom Rechtsstreit abzuhalten und in der letzten Konsequenz von diesen Gelder zu erlangen, welche der Euroweb rechtlich und sachlich gar nicht zustehen. Darüber hinaus auch um durch falsches Vormachen den Ruf von Kritikern zu schädigen - was natürlich den offensichtlichen Absichten des Philipp Berger sehr genau entspricht.

Philipp Berger behauptete wie folgt:
"Nach dem WDR-Bericht sollen in zwei Verträgen mit dem Hotelier die Kosten mit einem jeweils einmaligen Bearbeitungsgebühr-Betrag in Höhe von 199 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer angegeben worden sein, ansonsten habe bei den Kosten „überall eine Null“ gestanden. Eine Kopie der Vertragsdokumente habe der Kunde erst nachträglich erhalten – und „plötzlich werden“, heißt es im WDR-Bericht, „aus monatlich 0 Euro in einem Vertrag 200 und im anderen 290 Euro“. Die Weiterverbreitung dieser Aussagen hat das Landgericht Hamburg dem WDR nun untersagt, da Euroweb nachweisen konnte, dass dies so nicht den Tatsachen entsprach."

Im Verfahren machte nun der WDR glaubhaft, dass die in der Fernsehsendung gezeigten oder behaupteten Tatsachen sehr genau der Wahrheit entsprechen.

Der sonst eigentlich wegen höchst fragwürdiger (und oft später aufgehobener) Urteile zugunsten Krimineller bekannte Richter Buske (Beisitzende dürften übrigens die Richter Meyer und Dr. Weyhe gewesen sein) wies die Euroweb auf die prinzipiell bestehende Möglichkeit hin, den Verbotsantrag im Hauptsacheverfahren zu verfolgen. In der hier gegenständlichen Sache um die einstweilige Verfügung werde er von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptungen des WDR ausgehen und den Berufungsantrag der Euroweb zurück weisen. Wenn die Euroweb nicht zurück nehme, so berichtet mir Rolf Schälike sinngemäß über die Reaktion des Richters Buske, werde er es eben schriftlich machen.

Darauf hin wurde ganz schnell die Berufung zurück genommen! Das war klug, denn eine Revison ist im EV-Verfahren ohnehin nicht möglich. Ich weiß nicht ob der bisherige Anwalt Philipp Berger das gewusst hätte, so fehlte es z.B. schon bisher an der nach der Zurückweisung des Antrages im Widerspruchsverfahren fälligen Hauptsacheklage. Deren Erhebung wäre jedenfalls im Januar oder Februar prozessual (nicht sachlich) sinnvoll und geboten gewesen.

Dieses prozessuale Versäumnis ist (jenseits des Gedankens an den mit dem EV-Antrag betriebenen, groben Unsinns) wohl vor allem dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger anzulasten, der damals noch nicht entmachtet war und sich als "Ansprechpartner im Medienrecht" bewarb. Als Anwalt ist er wohl eher dritte als erste Wahl.

Eine Hauptsacheklage erscheint - nicht nur wegen der jetzt eingetretenen Verspätung - definitiv nicht ratsam. Denn auf Grund des hohen Streitwertes von 60.000 Euro dürften nunmehr im gesamten Verfahren bereits insgesamt (grob) geschätzte 20.000-30.000 Euro an Kosten für die Euroweb entstanden sein. Da sollte man sich nicht darauf verlassen, dass sich ein Gericht nochmals verarschen lässt. Das kann und konnte nur im Einstweiligen Verfügungsverfahren klappen, weil dort die Antragsgegner (zunächst) nicht angehört werden.

Damit ist nunmehr davon auszugehen, dass der Bericht des WDR, wonach ein Vertrag verfälscht wurde - wörtlich:
"in zwei Verträgen mit dem Hotelier die Kosten mit einem jeweils einmaligen Bearbeitungsgebühr-Betrag in Höhe von 199 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer angegeben worden sein, ansonsten habe bei den Kosten „überall eine Null“ gestanden. Eine Kopie der Vertragsdokumente habe der Kunde erst nachträglich erhalten – und „plötzlich werden“, heißt es im WDR-Bericht, „aus monatlich 0 Euro in einem Vertrag 200 und im anderen 290 Euro“.
wahr und richtig ist. Aus meiner Sicht ist er das auch.

Die Euroweb und deren bisherige Stammkanzlei um den Philipp Berger stehen auf Grund der von dieser nach einer kriminellen Handlung mindestens eines Mitarbeiters bewusst und vorsätzlich betriebenen "Gerichtshanselei" jetzt nicht nur als "Verlierer" da, sondern auch als eine gemeinschaftlich handelnde Organisation, welche - mal wieder(!) - mit Absicht, Bedacht und systematischen Vorsatz ein Gericht belogen hatten um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Darüber hinaus auch als eine Firma, welche einen "dreisten und der Wahrheit nicht zugetanen Winkeladvokat" mit einseitiger, auf Disinformation abzielender und deshalb vorsätzlich falscher Berichterstattung beauftragte und sich mit der als geradezu "idiotisch" erscheinenden Vorgehensweise selbst kräftig in den Hintern trat.

Insgesamt erscheint mir das Verhalten der Euroweb Internet GmbH (GF: Christoph Preuß) und der mit dieser fest verbundenen "Berger Law LLP" als sehr dumm, querulatorisch und von einer evidenten Distanz zur Realität geprägt.

Vielleicht hilft denen der Dr. Nau aus Köln mit etwas anderem als einem falschen Gutachten.

Offene Worte an:
Dr. Ruben Engel (Kanzlei "HÖCKER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft", Köln)

Bitte nehmen Sie für die Zukunft zur Kenntnis, dass es im Verkaufsgebahren der Euroweb ganz "normaler" Alltag ist, dass sich der Vertrag und die (fern)mündlich von der Euroweb über diesen getätigten Aussagen erheblich widersprechen. Die Drücker der Euroweb werden nämlich von Anfang an zum Lügen angehalten und darin geschult. Offensichtlich sogar zum Lügen im Prozess. Ihr allerwertester Kollege Philipp Berger weiß das sehr genau - weil er erweislich daran teilnahm.

Sie sollten sich also nicht wundern.

Bis jetzt ist mir in dieser Hinsicht nichts bekannt und ich mache Ihnen keinen Vorwurf. Sie sollten aber sehr genau aufpassen, dass Sie sich nicht die als kriminell empfundene Handlungsweise der Euroweb und/oder der Berger Law LLP zu Eigen machen (oder das dieser Eindruck entsteht). Ich empfehle deshalb die beruflichen Pflichten wahrzunehmen - aber zur Mandantin Euroweb und deren Aussagen in eigenen Formulierungen größtmögliche Distanz zu wahren und sich unter keinen Umständen auf das einzulassen, was (gefragt oder ungefragt) ein Philipp Berger Ihnen vorträgt.

Ich denke, als "Rechtsanwalt" haben Sie das ebenso verstanden wie dass das Wort "Killermandat" nicht etwa einen Mordauftrages meint sondern auf den möglichen beruflichen und gesellschaftlichen Selbstmord abstellt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen